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DE19733298C2 - Rauhmaschine - Google Patents

Rauhmaschine

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Publication number
DE19733298C2
DE19733298C2 DE1997133298 DE19733298A DE19733298C2 DE 19733298 C2 DE19733298 C2 DE 19733298C2 DE 1997133298 DE1997133298 DE 1997133298 DE 19733298 A DE19733298 A DE 19733298A DE 19733298 C2 DE19733298 C2 DE 19733298C2
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DE
Germany
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drum
dust
rauhmaschine
conveyor
rollers
Prior art date
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DE1997133298
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English (en)
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DE19733298A1 (de
Inventor
Romuald Vaisnys
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sucker Mueller Hacoba GmbH and Co
Original Assignee
Sucker Mueller Hacoba GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Sucker Mueller Hacoba GmbH and Co filed Critical Sucker Mueller Hacoba GmbH and Co
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Publication of DE19733298A1 publication Critical patent/DE19733298A1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06CFINISHING, DRESSING, TENTERING OR STRETCHING TEXTILE FABRICS
    • D06C11/00Teasing, napping or otherwise roughening or raising pile of textile fabrics

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Rauhmaschine, insbesondere Krat­ zenrauhmaschine, zum Rauhen mindestens einer textilen Waren­ bahn, wobei mit einem im Maschinengestell gelagerten, ange­ triebenen, im Prinzip zylinderförmigen Tambour, der aus plane­ tenartig angeordneten und angetriebenen Rauhwalzen besteht, wobei der Tambour an seinen beiden Mantellängskanten in je ei­ nem ringförmigen Kugellager, dessen eine Kugellagerschale zum Tambour und dessen andere Kugellagerschale zum Maschinenge­ stell gehören, aufgenommen ist und im Innern des Tambours min­ destens ein den Rauhwalzen zugeordnetes Ausputzmittel vorgese­ hen ist. Der Zylindermantel eines solchen Tambours wird gebil­ det durch eine Vielzahl von Rauhwalzen, deren Achsen parallel zur Tambourachse liegen.
In einer in der DD-PS 213 249 beschriebenen Kratzenrauhmaschi­ ne dieser Art umfaßt der Tambour wenigstens zwei, die Rauhwal­ zen - nämlich Strich- und Gegenstrichwalzen - tragende Roset­ ten bzw. Ringe. Diese an den Stirnseiten bzw. Längskanten des Tambours angeordneten Ringe werde jeweils auf mindestens drei am Ringinnenumfang abrollenden Laufrollen gelagert. Innerhalb des Tambours soll mindestens eine in einer Staubabsaugevor­ richtung angeordnete Ausputzwalze vorgesehen werden. Durch diese Ausbildung und Lagerung des Tambours wird erreicht, daß an den Längskanten bzw. axialen Stirnseiten des Tambours Platz zum Einführen bzw. Positionieren einer Absaug- und Ausputzein­ richtung im Tambourinnern vorhanden ist. Im Gegensatz zu her­ kömmlichen Maschinen, wie sie in DE-AS 11 37 713 beschrieben werden, wird der aus der vorgenannten DD-PS bekannte Tambour nicht über Speichen oder dergleichen auf einer Tambourwelle, sondern auf den auf der Innenseite des Tambourumfangs bzw. des Rosettenumfangs positionierten Laufrollen gelagert.
Eine andere Maschine mit Rauhwalzenausputzung auf der Tambou­ rinnenseite wird in der DE-PS 55 784 angegeben. Hierbei wird der eine Teil (z. B. die Strich­ walzen) der planetenartig angeordneten und angetriebenen Rauh­ walzen mit Hilfe eines Reinigungskamms oder einer Reinigungs­ walze geputzt.
Um die Reinigungswirkung einer am Tambourmantel außen angrei­ fende Putzwalze zu unterstützen, wird in der US-PS 652 843 auf der Tambourinnenseite ein Ge­ bläse mit parallel zu den Rauhwalzen liegenden Düsenschlitzen vorgesehen. Die vom Gebläse ausgehenden Luftstrahlen sind auf die Rauhwalzen bzw. auf die Spalte zwischen je zwei Rauhwalzen gerichtet.
Die nach der DD-PS 213 249 oder nach der US-PS 652 843 zum Saugen bzw. Blasen erforderlichen Ventilatoren erfordern wegen der sich über die Tambourlänge erstreckenden Querschnitte der Ab­ saugschlitze bzw. Ausblasschlitze eine große installierte Lei­ stung, die den Betrieb der Maschine entsprechend verteuert. Außerdem erzeugen leistungsfähige Ventilatoren einen erhebli­ chen Lärm, dessen Dämpfung wiederum Energie verbraucht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Energieverbrauch und die Lärmerzeugung beim Abtransport der vom Tambourinnern her aus den Rauhwalzen ausgebürsteten bzw. ausgekämmten Staub- und Faserteile zu vermindern.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die Rauhmaschine ein­ gangs genannter Art darin, daß dem Ausputzmittel ein mechani­ sches Fördermittel zum Heraustransport von aus den Rauhwalzen ausgeputzten Faser- und/oder Staubteilen aus dem Innern des Tambours zugeordnet ist. Vorzugsweise sollen die Ausputzmittel so - annähernd staubdicht - gekapselt werden, daß die ausge­ putzten Teile gezielt in das Fördermittel gelangen. Auch das Fördermittel soll (bevorzugt gemeinsam mit den Ausputzmitteln) gekapselt werden, so daß insgesamt ein optimaler Staubschutz erhalten wird. Einige Verbesserungen und weitere Ausgestaltun­ gen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Unter dem Begriff "Ausputzmittel" wird die Gesamtheit der den gleichen oder verschiedenen Rauhwalzentypen (Kratzenrauhwal­ zen) - z. B. Strichwalzen und Gegenstrichwalzen - zugeordneten Ausputzwalzen, -bändern, -kämmen und dergleichen verstanden. Derartige Ausputzmittel werden beschrieben in DE-AS 11 37 713, DE 36 41 159 A1 oder DE-PS 55 784.
Durch die Erfindung wird erreicht, daß die mit Hilfe der Aus­ putzmittel aus den Rauhwalzen ausgetriebenen Faser- oder Staubteile - kurz Schmutz - auf mechanische Weise, insbesonde­ re mit Hilfe einer Transportschnecke oder eines Transportban­ des, aus dem Tambourinnern abzutransportieren sind. Der Be­ griff "mechanische" Transportmittel wird dabei als Gegensatz zu den bekannten "pneumatischen" Transportmitteln verstanden. Der Energiebedarf solcher mechanischen Transportmittel, die nur den sehr leichten Staub etc. fördern sollen, ist klein ge­ gen den Energiebedarf eines Ventilators gleicher Förderlei­ stung. Wegen der relativ geringen aus dem Tambour zu fördern­ den Schmutzmenge können die mechanischen Fördermittel langsam und demgemäß mit minimaler Lärmerzeugung arbeiten.
Vorzugsweise werden die Ausputzmittel im Tambourinnern etwa vertikal oberhalb der im wesentlichen waagerechten Tambourach­ se so angeordnet, daß jeder Rauhwalzentyp durch ein ihm zuge­ ordnetes Ausputzmittel reingehalten wird. Es ist günstig, die erfindungsgemäßen Fördermittel räumlich unterhalb der Ausputz­ mittel zu positionieren.
Um zu erreichen, daß mit Hilfe der Ausputzmittel aus den Rauh­ walzen ausgetriebene Schmutzteile in das Fördermittel gelan­ gen, werden die Ausputzmittel in einem sich parallel zur Tam­ bourachse erstreckenden "Trichter" gekapselt, der auf der Ein­ laßseite bis fast an den kleinsten inneren Umfang (innere Hüllfläche) des Tambours reicht und sich in Richtung auf das Fördermittel mit einem Auslaßschlitz öffnet. Die aus den Rauh­ walzen ausgetriebenen Schmutzteile fallen dann - eventuell un­ terstützt durch die Bewegung, insbesondere Walzenrotation, der Ausputzmittel - in den Trichter und über dessen Auslaßschlitz auf das Fördermittel.
Bei dem Fördermittel kann es sich bevorzugt um eine etwa im Bereich der geometrischen Tambourachse positionierte Trans­ portschnecke oder um ein Transportband handeln. Im Rahmen der Erfindung kann das Transportmittel nur nach einer Stirnseite oder nach beiden Stirnseiten parallel zur Tambourachse för­ dern. Eine Transportschnecke würde hierzu beispielsweise nur ein Gewinde in einer Förderrichtung oder ein in der Mitte ge­ teiltes Gewinde besitzen.
Im Grundsatz könnte ein mechanisches Fördermittel, wie es er­ findungsgemäß vorgeschlagen wird, auch bei einer herkömmlichen Tambour-Kratzenrauhmaschine - z. B. gemäß oben genannter DE- AS 11 37 713 - verwendet werden. Es ist aber außerhalb des Tam­ bours schwierig, die Staubentwicklung zu beherrschen, also den aus den Rauhwalzen ausgebürsteten oder gekämmten Schmutz ge­ zielt in das Fördermittel zu bringen. In dieser Hinsicht ist die Positionierung innerhalb des Tambours günstiger, weil der Tambour die Ausputzmittel und die Schmutzfördermittel um­ schließt und dadurch insgesamt als zusätzlicher Staubabschirm­ mittel bzw. als Staubkapselung wirkt.
Wie gesagt, kann der im Tambour gesammelte Schmutz mit Hilfe diverser Fördermittel aus dem Tambour heraustransportiert wer­ den. Besonders günstig ist in dieser Hinsicht eine Transport­ schnecke mit einem Hüllrohr, das den aus der beschriebenen Trichterführung aufgenommenen Schmutzbereich bis auf den dem Trichter zugewandten Einlaßschlitz umschließt, so daß der Schmutz optimal gekapselt bei minimalem Energieaufwand und nicht störendem Lärmpegel zum jeweiligen Schneckenauslaß transportiert wird. Am Schneckenauslaß kann ein Aufnahmebehäl­ ter positioniert werden. Dieser kann auf beliebige übliche Weise, z. B. durch Behälteraustausch gereinigt werden.
Anhand der schematischen Zeichnung eines Ausführungsbeispiels werden einige Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt senkrecht zur Tambourachse durch einen Rauhwalzentambour mit innen liegender Aus­ putzvorrichtung; und
Fig. 2 einen Schnitt durch die Maschine nach Fig. 1 parallel zur Tambourachse.
In Fig. 1 und 2 dargestellte Teile einer Kratzenrauhmaschine zeigt einen insgesamt mit 1 bezeichneten Tambour, zu dem Strichwalzen 2 und Gegenstrichwalzen 3 gehören. Die Strichwal­ zen 2 werden auf dem einen Tambourlängsende über Antriebsmit­ tel 4 und die Gegenstrichwalzen 3 auf dem anderen Tambourläng­ sende über Antriebsmittel 5 mit der jeweils erforderlichen Ge­ schwindigkeit und Drehrichtung betätigt. Der Tambour selbst wird vom Tambourinnern 6 her über einen Tambourantrieb mit An­ triebswelle 7 in Drehung versetzt. Der Antrieb greift über ei­ ne Torsionswelle 8 formschlüssig mit Zahnrädern 9 in eine Ab­ triebszähnung 10 der Tambourinnenfläche ein.
Gemäß Ausführungsbeispiel wird der Tambour 1 an seinen beiden Mantel- bzw. Umfangslängskanten 11 in je einem ringförmigen, insgesamt mit 12 bezeichneten Kugellager aufgenommen. Das Ku­ gellager 12, das auch die Zähnung 10 - wie dargestellt - auf­ nehmen kann, besteht vorzugsweise aus einer zum Tambour 1 ge­ hörigen inneren Kugellagerschale 13 und einer äußeren Kugella­ gerschale 14, die am Maschinengestell 15 befestigt wird.
Da auch bei Betrieb der beschriebenen Maschine wenigstens eine axiale Stirnseite 16 an einem der Längsenden des zylindrischen Tambours 1 zugänglich bleibt, kann durch diese Stirnseite 16 mindestens ein Fördermittel 17 vom Tambourinnern 6 nach außen geführt werden. Auf diese Weise läßt sich der mit Hilfe einer oder mehreren Ausputzwalzen 18 (oder dergleichen Putzmitteln) von den Strich- und Gegenstrichwalzen 2, 3 abgetragener Schmutz (Staub und Flusenteile) weg von den Ausputzwalzen 18 in Transportrichtung 19 mittels des Fördermittels 17 aus dem Tambour 1 heraus transportieren.
Um den mit Hilfe der Ausputzwalzen 18 aus den Strich- und Ge­ genstrichwalzen 2, 3 ausgelösten Schmutz gekapselt aufzufan­ gen, wird den beiden sich in Längsrichtung des Tambours 1 er­ streckenden Ausputzwalzen 18 vorzugsweise ein sich in Richtung der geometrischen Tambourachse 20 erstreckender Längstrichter 21 zugeordnet, dessen Trichterauslaß 22 schlitzförmig ausge­ bildet und in den Einlaß eines sich in der Richtung 19 er­ streckenden Fördermittels 17 gerichtet ist. Der Abstand zwi­ schen Ausputzwalzen 18 und Fördermittel 17 kann - wie der Ver­ gleich von Fig. 1 und 2 zeigt - variieren. Entsprechend kann der Längstrichter 21 tiefer oder weniger tief sein. Nach Fig. 1 liegt das Fördermittel 17 über der Tambourachse 20, in Fig. 2 in der Achse 20.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht das Fördermittel 17 bevorzugt aus einer in der Transportrichtung 19 wirkenden staub-gekapselten Transportschnecke, die einen Einlaßschlitz 23 besitzt, in den der Trichterauslaß 22 möglichst staubdicht gerichtet ist. Letztlich umschließen bzw. kapseln der Längstrichter 21 und ein Hüllrohr 24 der Transportschnecke 17 gemeinsam einen Schmutzsammelraum, das ist eine innere Staubkapsel, die die Ausputzwalzen 18 umgibt und deren Leit- oder Seitenwände 25 vom Hüllrohr 24 bzw. Einlaßschlitz 23 bis an die innere Hüll­ fläche 26 des durch die Rauhwalzen 2, 3 aufgespannten Tambours 1 reichen. Wenn die der inneren Hüllfläche 26 gegenüberliegen­ de äußere Hüllfläche 27 des Tambours 1 bei Betrieb von einer textilen Stoffbahn 28, die über eine Einführwalze 29 und eine Ausführwalze 30 läuft, gebildet bzw. umschlossen wird, ist der Raum um die Ausputzwalzen 18 herum optimal gekapselt. Etwa trotzdem in den Innenraum 6 des Tambours gelangter Staub oder dergleichen wird durch das Tambourgebilde - das gegebenenfalls als zusätzliche (äußere) Staubkapsel anzusehen ist - selbst gefangen, so daß der Außenraum der Maschine im wesentlichen staubfrei bleibt.
Vorzugsweise wird der in Transportrichtung 19 mit Hilfe des Fördermittels 17 aus dem Tambourinnern 6 gebrachte Schmutz 31 in einem außerhalb des Tambours 1 positionierten Sammelbehäl­ ter 32 aufgefangen.

Claims (10)

1. Rauhmaschine, insbesondere Kratzenrauhmaschine, zum Rauhen mindestens einer textilen Warenbahn (28), mit einem im Maschi­ nengestell (15) gelagerten, angetriebenen im Prinzip zylindri­ schen Tambour (1), der aus planetenartig angeordneten und an­ getriebenen Rauhwalzen (2, 3) besteht, wobei der Tambour (1) an seinen beiden Mantellängskanten (11) in je einem ringförmi­ gen Kugellager (12), dessen eine Kugellagerschale (13) zum Tambour (1) und dessen andere Kugellagerschale (14) zum Ma­ schinengestell (15) gehören, aufgenommen ist und im Innern (6) des Tambours (1) mindestens ein den Rauhwalzen (2, 3) zugeord­ netes Ausputzmittel (18) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Ausputzmittel (18) ein mechanisches Fördermittel (17) zum Heraustransport von an den Rauhwalzen (2, 3) ausgeputzten Faser- und/oder Staubteilen (31) aus dem Innern (6) des Tam­ bours (1) zugeordnet ist.
2. Rauhmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Fördermittel (17) eine Transportschnecke vorgesehen ist.
3. Rauhmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Fördermittel (17) ein Transportband vorgesehen ist.
4. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Tambours (1) eine das Ausputzmittel (18) und/oder das Fördermittel (17) unmittelbar einschließende in­ nere Staubkapselung vorgesehen ist.
5. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Tambour (1) zusammen mit der bei Betrieb darüberlau­ fenden textilen Warenbahn (28) als äußere Staubkapselung aus­ gebildet ist.
6. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das mechanische Fördermittel (17) räumlich unterhalb der Ausputzmittel (18) positioniert ist.
7. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß den Ausputzmitteln (18) als Staubkapselung Staubfangmittel in Form eines Längstrichters (21) zugeordnet sind, die einen - vorzugsweise staubdicht - in ein Fördermittel (17) gerichteten Auslaßschlitz (22) besitzen.
8. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach einer Stirnseite (16) des Tambours (1) in Richtung (15) transportierende Fördermittel (17) vorgesehen sind.
9. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (17) die jeweiligen Staub und Flusenteile (31) in einen außerhalb des Tambours (1) positionierten Sam­ melbehälter (32)transportiert.
10. Rauhmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (17) in einem als Staubkapsel wirkenden Hüllrohr (24) mit Einlaßschlitz (23) für Staub und Flusenteile (31) gelagert ist.
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