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DE19733232A1 - Abdichtungsmatte - Google Patents

Abdichtungsmatte

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Publication number
DE19733232A1
DE19733232A1 DE19733232A DE19733232A DE19733232A1 DE 19733232 A1 DE19733232 A1 DE 19733232A1 DE 19733232 A DE19733232 A DE 19733232A DE 19733232 A DE19733232 A DE 19733232A DE 19733232 A1 DE19733232 A1 DE 19733232A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rubber
sealing mat
tape
metal strips
mat according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19733232A
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Schmid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
Original Assignee
Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Roland Schmid Baukunststoffe GmbH filed Critical Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
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Priority to PL98337677A priority patent/PL195030B1/pl
Priority to EP98925486A priority patent/EP1017912B1/de
Priority to DE59807575T priority patent/DE59807575D1/de
Priority to DK98925486T priority patent/DK1017912T3/da
Priority to AT98925486T priority patent/ATE234981T1/de
Priority to PCT/EP1998/002479 priority patent/WO1999006648A1/de
Priority to CZ2000363A priority patent/CZ289011B6/cs
Publication of DE19733232A1 publication Critical patent/DE19733232A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/17Ventilation of roof coverings not otherwise provided for
    • E04D13/174Ventilation of roof coverings not otherwise provided for on the ridge of the roof
    • E04D13/176Ventilation of roof coverings not otherwise provided for on the ridge of the roof formed by flexible material suitable to be rolled up

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Sealing Battery Cases Or Jackets (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Lining Or Joining Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)
  • Separation By Low-Temperature Treatments (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtungsmatte nach Anspruch 1 sowie auf ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Abdichtungsmatte. Eine derartige Abdichtungsmatte ist aus der älteren Patentanmeldung P 196 04 256.9 bekannt.
Bei der bekannten Abdichtungsmatte ist zum luftdurchlässigen Abdichten von First- und Gratsteinen an Gebäudedächern gegen Sprühregen und Flugschnee ein perforiertes Gummi- bzw. Kautschukband vorgesehen. Die hohe Dichte und damit das hohe spezifische Gewicht eines Kautschukbandes stellen beste Voraussetzungen dafür dar, daß sich ein solches Bandmaterial auch bei starkem Wind am Dach verarbeiten läßt, ohne Gefahr zu laufen, daß die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Schwierigkeit bei der Verwendung von Kautschukband besteht indessen darin, daß sich ein Kautschukbank wegen seiner elastischen Eigenschaften durch Profilwalzen nicht bleibend in Falten legen bzw. plissieren läßt, sondern stets versucht, wieder seine glatte, ebene Form zurückzugewinnen. Um einem Kautschukband eine bleibende Plissierung aufzuzwingen, werden zunächst die Randbereiche und der Mittenbereich des ebenen, glatten Kautschukbandes mit einem dünnen Metall streifen, beispielsweise Aluminiumfolie, beschichtet, der sich mit geringen Kraftaufwand bleibend verformen läßt. Anschließend werden nur die Metallstreifen mit den daran anhaftenden Bereichen des Kautschukbandes mittels Profilwalzen plissiert. Die Metall streifen sind von einer solchen Stärke gewählt, daß die elastischen Rückstellkräfte der plissierten Kautschukbandbereiche nicht ausreichen, um die plissierten Metallstreifen zu entformen, d. h., wieder glatt zu ziehen. Auf den plissierten Metallstreifen des Mittenbereiches wird ein glattes Zugband aufgeklebt, um bei der Montage die Formstabilität des plissierten Mittenbereichs und damit dessen gleichbleibende Länge unter allen Bedingungen zu gewährleisten. Eine perspektivische Ansicht eines Längenabschnitts der bekannten Abdichtungsmatte ist in Fig. 1 dargestellt, wohingegen Fig. 2 einen Schnitt durch einen Randbereich der bekannten Abdichtungsmatte nach Fig. 1 längs der Schnittlinie II-II zeigt.
Die bekannte Abdichtungsmatte 10 wird mit ihrem plissierten Mittenbereich 3 (Fig. 1) auf die Firstlatte eines Schrägdaches aufgelegt und mit ihren beiden plissierten Randbereichen 2 gegen die Oberflächen der angrenzenden Dacheindeckungsplatten auf beiden Hälften des Schrägdaches angeformt und mit diesen Oberflächen mit Hilfe von Abziehklebebändern 6 verklebt. Nach Aufsetzen eines Firststeins kann die auf der Luv-Seite des Schrägdaches ausströmende Luft in einem Querkanal unterhalb des Firststeins und oberhalb der Abdichtungsmatte 10 einströmen und auf der Lee-Seite des Schrägdaches wieder austreten. Der Luftstrom im Querkanal saugt Luft aus dem Dachraum durch die luftdurchlässige Abdichtungsmatte 10 hindurch und reißt diese angesaugte Luft mit auf die Lee-Seite des Schrägdaches, wodurch eine wirksame Dachentlüftung gewährleistet wird.
Die bekannte Abdichtungsmatte 10 umfaßt als wesentlichen Bestandteil ein elastisches, wasserabweisendes und luftdurchlässiges Rollenband 1 aus kalandrierter Kautschukfolie oder aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband. Als Kautschukmaterial wird vorzugsweise Äthylen-Propylen-Teer- Kautschuk (APTK) mit hoher spezifischer Dichte verwendet, obwohl auch Butyl- Kautschuk zum Einsatz kommen kann. Das Rollenband 1 weist eine Dicke im Bereich zwischen 0,2 mm und 2,0 mm auf und ist auf seiner gesamten Fläche nadelperforiert oder mit Stanzlöchern (beispielsweise mit einem Lochdurchmesser im Bereich zwischen 2 mm und 5 mm) versehen, um eine gute Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Breite des Rollenbandes 1 beträgt beispielsweise 30 cm.
Das Rollenband 1 ist an der Oberseite seiner beiden Randbereiche 2 und seines Mittenbereichs 3 mit schmalen Metallstreifen 2a bzw. 3a versehen, die vorzugsweise aus relativ dicker Aluminiumfolie (Stärke im Bereich von 0,1 mm) bestehen. Bei dem Beispiel einer Rollenbandbreite von 30 cm beträgt die Breite der Metallstreifen 2a beispielsweise 5 cm und die Breite des Metallstreifens 3a beispielsweise 4 cm. Die Metallstreifen 2a, 3a werden vorzugsweise durch Thermokaschierung mit dem Rollenband 1 verklebt.
Das Rollenband 1 ist, wie Fig. 2 zeigt, an der Unterseite seiner beiden Randbereiche 2 mit Abziehklebebändern 6 aus vorzugsweise Butyl- oder Bitumenkleber versehen. Die Abziehklebebänder 6 sind mit einer nicht dargestellten Schutzfolie abgedeckt, welche abgezogen wird, bevor die Randbereiche 2 an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten angeklebt werden. Die mit der Schutzfolie versehenen Abziehklebebänder 6 werden auf das kalandrierte Rollenband 1 in dessen ebenem, glatten Zustand vor oder nach dem Aufkaschieren der Metallstreifen 2a, 3a aufgewalzt.
Nach erfolgtem Aufbringen der Metallstreifen 2a, 3a und der Abziehklebebänder 6 werden nur die Randbereiche 2 (mit den Metallstreifen 2a) und der Mittelbereich 3 (mit dem Metallstreifen 3a) des Rollenbandes 1 durch Profilwalzen plissiert, d. h.' nach Art eines Ziehbalges (ziehharmonikaförmig) gefaltet. Nach erfolgter Plissierung dürfen sich die Randbereiche 2 und der Mittelbereich 3 durch die hohen elastischen Rückstellkräfte des Kautschukmaterials des Rollenbandes 1 nicht wieder entformen. Hierzu muß die Dicke der Metallstreifen 2a, 3a ausreichend groß gewählt werden, damit deren Verformungsarbeit größer ist als die in dem Kautschukmaterial bei der Verformung gespeicherte elastische Energie. Um die Plissierung im Mittenbereich 3 zusätzlich zu stabilisieren, wird auf den plissierten Metallstreifen 3a ein ebenes Zugband 5 aus beispielsweise selbstklebender Kunststoffolie aufgeklebt.
Die plissierten Randbereiche 2 lassen sich beim Montieren der Abdichtungsmatte 1 mit Hilfe der leicht verformbaren Metallstreifen 2a mühelos an das Ober­ flächenprofil der Dacheindeckungsplatten anformen, wobei infolge der Faltung bzw. Plissierung eine ausreichend große Materiallänge zur Verfügung steht, um die Randbereiche 2 auch an tiefere Auskehlungen der gewölbten Dacheindeckungs­ platten anzupassen und ankleben zu können. Die Formgebung der Randbereiche 2 bleibt nach erfolgter Anformung an die Dacheindeckungsplatten 12 erhalten, da die relativ dicken Metallstreifen 2a, 3a eine hohe Formstabilität besitzen, die von den elastischen Rückstellkräften des Kautschukmaterials nicht beseitigt werden kann. Außerdem wird das Kautschukmaterial noch zusätzlich durch die Klebekräfte der Abziehbänder 6 in seiner Endlage gehalten.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich die Verklebung zwischen den Metallstreifen 2a und der Kautschukfolie des Rollenbandes 1 mittels Thermokaschierung im Langzeitbetrieb unter ungünstigen Bedingungen lösen kann, was die Funktion der bekannten Abdichtungsmatte beeinträchtigen kann. Denkbar wäre ein Klebeband aus Butyl zwischen jeder Metallfolie 2a und der Kautschukfolie anzubringen, um die Haftung zwischen beiden Folien zu vergrößern. Es gibt jedoch keine genügend dünnen Butyl-Klebebänder, die man für diesen Zweck verwenden könnte. Da verfügbare Butyl-Klebebänder relativ dick sind, besteht die Gefahr, daß die dünne Metallfolie 2a beim Aufkalandrieren abgeschert wird.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, bei einer Abdichtungsmatte der eingangs erwähnten Art die Verklebung zwischen der Kautschukfolie und dem Metallstreifen an den Rändern zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf der Überlegung, das Butyl-Material jedes Abziehklebebandes durch Perforation der Kautschukfolie des Rollenbandes während der Thermokaschierung der zugeordneten Metallfolie hindurchzupressen.
Auf diese Weise wird die Unterseite der Metallfolie punktförmig mit dem Butyl- Material des Abziehklebebandes verklebt, und zwar zusätzlich zu der Thermokaschierung zwischen Metallfolie und Kautschukfolie. Die punktförmige Zusatzverklebung zwischen den Metallfolien am Rande der Abdichtungsmatte und den Abziehklebebändern gewährleistet eine absolut sichere und zuverlässige Verbindung der Metallfolien auch unter ungünstigen Bedingungen, z. B. intensiver Sonneneinstrahlung, im Langzeitbetrieb der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Randbereich eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Abdichtungsmatte ist die Kautschukfolie des Rollenmaterials an ihren Randbereichen 2 (Fig. 1 und 2) mit einer Vielzahl von Perforationslöchern 1a versehen, die sich unter gegenseitigem Abstand auf einer gedachten Linie parallel zur Außenkante der Kautschukfolie erstrecken. Vorzugsweise besitzen die Perforationslöcher 1a einen solchen Abstand von der Außenkante der Kautschukfolie, daß die Perforationslöcher 1a jedes Randbereiches mittig unter der Längsachse der Metallfolie 2a zu liegen kommen, welche auf diesem Randbereich der Kautschukfolie aufkaschiert wird.
Der Durchmesser der Perforationslöcher 1a liegt im Bereich zwischen 1,0 mm und 5 mm; ihr gegenseitiger Abstand beträgt 1 cm bis 2,5 cm.
Im Zuge der Thermokaschierung der Metallfolie 2a auf die Oberseite der Kautschukfolie wird das Butyl-Klebeband 6 mit seiner freien Oberfläche auf die Unterseite der Metallfolie aufgeklebt. Die Unterseite des Klebebandes 6 ist mit einem Abziehstreifen 6a abgedeckt. Infolge des Drucks des Kalanderwalzenpaares, durch welche beim Thermokaschieren die Sandwich-Struktur aus Metallfolie 2a, Kautschukfolie 1 und Butylklebeband 6 hindurchgezogen wird, wird Butyl-Material des Klebebandes 6 durch die Perforationslöcher 1a hindurchgepreßt und gelangt auf die Unterseite der Metallfolie 2a. Im Ergebnis bildet sich in jedem Perforationsloch 1a ein Pfropf 6b aus Butyl-Material, dessen Oberseite mit der Unterseite der Metallfolie 2a zuverlässig verklebt. Gleichzeitig bildet jeder Pfropf 6b aus Butyl- Material eine Art Verankerung zwischen dem Klebeband 6 und der Metallfolie 2a.
Es versteht sich, daß die Ausbildung von Butyl-Pfropfen 6a nicht auf plissierte Abdichtungsmatten beschränkt ist sondern ebensogut auf Abdichtungsmatten mit glatten Randbereichen anwendbar ist.

Claims (9)

1. Abdichtungsmatte (10) zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First- bzw. Gratsteinen (15) und angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12) verlaufen, bestehend aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband (1) mit vorzugsweise plissierten (nach Art eines Ziehbalges gefalteten) Randbereichen (2), auf deren Oberseiten Metallstreifen (2a) und auf deren Unterseiten Abziehklebebänder (6) vorgesehen sind zum Anformen und Ankleben der Randbereiche (2) an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12), wobei als Grundmaterial für das Rollenband (1) eine Kautschukfolie oder ein mit Kautschuk getränktes oder beschichtetes Gewebe vorgesehen ist, dadurch gekennzeichne, daß die Randbereiche (2) des Rollenbandes (1) mit Perforationslöchern (1a) versehen sind, welche von hindurchgepreßtem Material der Abziehklebebänder (6) vollständig unter Ausbildung von Materialpfropfen (6b) ausgefüllt sind, wobei die Oberfläche jedes Pfropfen (6b) mit der Unterseite eines darüberliegenden Metallstreifens (2a) verklebt ist.
2. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für die Klebebänder (6) Butyl oder Bitumen vorgesehen ist.
3. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Kautschukmaterial ein Äthylen-Propylen-Teer-Kautschuk (APTK) vorgesehen ist.
4. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallstreifen (2a, 3a) aus Aluminiumfolien bestehen, welche auf das Rollenbandmaterial (1) aufgeklebt sind.
5. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Perforationslöcher (1a) im Bereich zwischen 1 mm und 5 mm liegt.
6. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Abstand der Perforationslöcher (1a) im Bereich zwischen 1 cm und 2,5 cm liegt.
7. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Perforationslöcher (1a) vom Außenrand des Rollenbandes (1) so gewählt ist, daß die Perforationslöcher (1a) mittig unter die Längsachse des darüberliegenden Metallstreifens (2a) positioniert sind.
8. Verfahren zum Herstellen einer Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, bei dem
  • - auf die Oberseite eines Rollenbandes aus glattem kalandriertem Kautschukband oder aus glattem, mit Kautschuk getränktem oder beschichtetem Gewebeband längsmittig sowie längs der beiden Randbereiche Metallstreifen aufgeklebt werden, und
  • - auf die Unterseite des Kautschukfolienbandes oder Gewebebandes längs der beiden Randbereiche Klebestreifen aufgewalzt werden, die außenseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, daß beim Aufwalzen der Klebestreifen Material­ teile der Klebestreifen durch Perforationen des Rollenbandes hindurchgepreßt und mit der Unterseite der darüberliegenden Metallstreifen verklebt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallstreifen mittels Thermokaschierung auf das Rollenband aufgeklebt werden.
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