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DE19733856A1 - Sicherheitsschloß - Google Patents

Sicherheitsschloß

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Publication number
DE19733856A1
DE19733856A1 DE19733856A DE19733856A DE19733856A1 DE 19733856 A1 DE19733856 A1 DE 19733856A1 DE 19733856 A DE19733856 A DE 19733856A DE 19733856 A DE19733856 A DE 19733856A DE 19733856 A1 DE19733856 A1 DE 19733856A1
Authority
DE
Germany
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security lock
lock according
cylinder
lock
housing
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19733856A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Nolte
Klaus Bloch
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METAFORM METALLVERARBEITUNG
Original Assignee
METAFORM METALLVERARBEITUNG
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Publication date
Application filed by METAFORM METALLVERARBEITUNG filed Critical METAFORM METALLVERARBEITUNG
Priority to DE19733856A priority Critical patent/DE19733856A1/de
Publication of DE19733856A1 publication Critical patent/DE19733856A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B45/00Alarm locks
    • E05B45/06Electric alarm locks

Landscapes

  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsschloß mit Drehzylinder und gegebenenfalls federbelasteten Zuhaltungen (Sicherheitsstif­ ten).
Bei bekannten Sicherheitsschlössern verschiebt der passende Schlüssel die Zuhaltungen gegen die Federbelastungen an den einzelnen Kerbflächen des Schlüssels. Sind sämtliche Zuhaltungen mit ihren äußeren Enden auf eine mit der Außenfläche des Zylin­ ders bündige Ebene gebracht, dann läßt sich der Zylinder drehen.
Unbefugte machen sich diese Konstruktion zunutze, indem sie mit bekannten Einbruchswerkzeugen wie Geräten, Stiften, Zangen, Erhitzung des gesamten Schlosses, Schlägen mit dem Hammer und vor allen Dingen dünnen Plättchen oder dergleichen versuchen, das Schloß aufzubrechen. Beispielsweise werden dünne Plättchen eingeführt und heben so nacheinander sämtliche Stifte an, bis der Schließzylinder sich durch einen in den Schlüsselkanal ein­ geführten Gegenstand drehen läßt. Sicherheitssysteme sind im allgemeinen innerhalb der Räume angeordnet. Der Unbefugte kann also zunächst einmal durch seine adaptierten Werkzeuge in den Raum eindringen und gegebenenfalls diese Sicherheitssysteme außer Funktion setzen.
Hier setzt nun die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Sicherheitsschlösser anzugeben, die die Sicherheitsfunktion mit der Alarmfunktion vereinen.
Erreicht wird dies erfindungsgemäß überraschend einfach bei einem Sicherheitsschloß mit Drehzylinder und gegebenenfalls federbelasteten Zuhaltungen dadurch, daß wenigstens eine der Zuhaltungen bzw. Sicherheitsstifte, vorzugsweise alle, einen elektrisch angesteuerten Sensor enthält, der auf unzulässige Eingriffe, insbesondere Bewegung des Schlosses oder Erwärmung reagiert.
Vorzugsweise kann eine elektronische Schaltung, insbesondere ein Mikroprozessor, im Kreis mit den Zuhaltungen liegen, die ab der Betätigung und Kontaktierung, beispielsweise eines Stiftes, ein Zeitprogramm auslöst, an dessen Ende die Auslösung eines Alarms steht.
Zweckmäßig kann beim Erhitzen des Schlosses ein Kurzschluß über die Zuhaltungen herbeiführbar sein.
Die Isolierung zwischen Zuhaltung und Körper kann aus Plastikma­ terial bestehen, das bei Hitzeeinwirkung schmilzt, so daß die Federn, die gegen die Zuhaltungen drücken, zur Stromleitung füh­ ren und somit Alarm auslösen.
Der Alarmanlage kann eine an sich bekannte Einrichtung, insbe­ sondere Düse, zur Abgabe von Farbe, Geruchsmittel und derglei­ chen zugeordnet sein.
Der erfindungsgemäße Schließzylinder ist also so gestaltet, daß es unmöglich ist, mit den bekannten Einbruchswerkzeugen das Schloß gefahrlos aufzubrechen.
Befindet sich ein Fremdgegenstand, insbesondere falscher Schlüs­ sel, nachgearbeiteter Schlüsseldraht etc. länger als zum Bei­ spiel 3 Sekunden im Zylinder, dann wird der Alarm ausgelöst. Auch dünne Plättchen, gleich ob aus Metall oder Kunststoff, wie sie bisher zur Öffnungsbetätigung verwandt wurden, um die ein­ zelnen Stifte zu heben, lösen einen Alarm aus. Die Zeit bis zur Alarmauslösung ist regulierbar.
Der integrierte Drucksensor sowie die Kabelführung überwachen und verhindern einen gewaltsamen Eingriff.
Selbst ein Stromausfall über Tage hinweg wird durch eine Batte­ rie ersetzt.
Die Form des Schlüssels für ein erfindungsgemäßes Schloß kann im Vergleich zu herkömmlichen Schlüsseln abgewandelt sein. Dies hindert den Besitzer daran, einen falschen Schlüssel in den Zylinder zu stecken und so einen ungewollten Alarm auszulösen.
Das Sicherheitsschloß kann später erweitert und verbessert wer­ den und an allen Türen, Fenstern, Autoschlössern, Dachfenstern, d. h. überall dort, wo unliebsame Besucher Eintritt verlangen, verwendet werden.
Dieses Sicherheitssystem hat im übrigen den Vorteil, daß Alarm ausgelöst wird, bevor eine Person den Raum betreten hat. Bishe­ rige Warnsysteme wurden überwiegend oder ausschließlich inner­ halb der Räume integriert. Selbst wenn irgend jemand, der sich im Raum befindet, an der Anlage manipulieren sollte, um später einzudringen, wird er das Nachsehen haben, weil auch selbst dann, wenn die Drähte oder die Stromzufuhr unterbrochen wird, auch dies einen Alarm auslöst. Nur derjenige, der die Anlage installiert hat, kann sie wieder entschärfen.
Es ist außerdem eine günstige, schnelle und einfache Installa­ tion zu erwarten. Das Sicherheitssystem ist von jeder technisch begabten Person zu installieren. Durch die neuartigen Elektro­ nikteile wird die Anlage sehr preisgünstig hergestellt werden können.
Auch kann der Täter schnell ausfindig gemacht werden. Es ist möglich, aus einer kleinen Düse der Alarmanlage Farbe, Geruchs­ mittel oder dergleichen austreten zu lassen und damit die Per­ son, die sich am Schloß zu schaffen macht, zu kennzeichnen, sobald der Alarm ausgelöst ist.
Bekannt sind solche Farbstoffe, die nur mit bestimmten, dem Einbrecher vermutlich nicht bekannten Gegenmitteln zu entfernen sind. Ähnliches gilt für Geruchsstoffe.
Was passiert!
Der Einbrecher manipuliert am Schloß und es gelingt ihm, einen ersten Sicherheitsstift anzuheben. Durch das Ausgangssignal des zugeordneten Sensors wird das Zeitprogramm in Gang gesetzt. Dies kann je nach Bauart des Sensors z. B. durch Öffnen eines Kontakts oder durch Kurzschluß erfolgen.
Es kann ein Sensor vorgesehen sein, der auf Druck bzw. die Verschiebung, die beim Einführen eines Schlüssels oder Fremdgegenstands in den Schlüsselkanal auf einen Gleitstift ausgeübt wird, reagiert, indem er einen Kurzschluß erzeugt, sobald ein Grenzwert überschritten ist.
Nach 3 Sekunden beispielsweise (die Zeit ist einstellbar) über­ prüft das Programm, ob der Kurzschluß fortbesteht. Paßt der Schlüssel, so sollten nach dieser Zeit alle Stifte auf die richtige Höhe angehoben sein und dadurch der Kurzschluß aufgehoben sein. Bei richtiger Schlüsselbetätigung wäre dies der Normalfall. Schafft es der Eindringling allerdings nicht, innerhalb der eingestellten Zeit von z. B. 3 Sekunden alle Stifte auf eine Ebene zu bringen und das Schloß zu öffnen, ist der Alarm nicht mehr aufzuhalten, gegebenenfalls begleitet von Farbsprühen, Telefonklingeln, Zerstörung des Schlüsselkanals oder dergleichen.
Eine Manipulation dieses Sicherheitsschlosses ist auch deswegen schwierig, weil ja die Voraussetzung unterschiedliche Zuhaltun­ gen sind und so alle angeschlossenen Stifte mit dem Metall in Verbindung kommen und innerhalb der eingestellten Zeit auf eine Höhe (Ebene) gebracht werden müssen. Jeder Stift kann, um eine sichere Funktion zu gewährleisten, von einer nichtleitenden Hülse, insbesondere aus Keramik, umgeben sein.
Voraussetzung ist, daß alle Stifte auf eine Höhe gelangen und der Kurzschluß innerhalb der vorgegebenen Zeit wieder beseitigt bzw. unterbrochen wird.
Der Kreis steht im Normalfall: bei Alarmauslösung wird Kurz­ schluß ohne Unterbrechung hervorgerufen. Die von dem elektroni­ schen Bauteil B festgesetzte Referenzspannung darf innerhalb der eingestellten Zeit nicht nach oben oder unten abweichen.
Vorzugsweise kann eine Hintereinanderschaltung einer schwächeren und einer stärkeren Feder mit einem zwischengeschalteten nicht­ leitenden Zwischenstück vorgesehen sein, wodurch dann, wenn die Elemente über das normale Zusammendrücken durch den Schlüssel hinaus beaufschlagt werden, Kurzschluß und damit Alarm hervor­ gerufen wird. Im allgemeinen wird eine nichtleitende Hülse die Sicherheitsstifte bzw. Zuhaltungen umgeben.
Die zuhaltungsnahe Feder kann von einer leitenden innerhalb der Hülse geführten Hülse umschlossen sein.
Bei einem Zahlenkombinationsschloß ist es auch möglich, einige Zahlenringe, gegebenenfalls alle Zahlenringe über Sensoren elek­ tronisch anzusteuern, wobei bei mehrmaliger falscher Zahlenein­ stellung oder Zahlenangabe Alarm ausgelöst wird.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung soll nun mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden, diese zeigen in
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Zylinderschloß in der Ebene des Schlüsselkanals;
Fig. 2 ein angebohrtes Schloß;
Fig. 3 zeigt eine Einzelheit zu Fig. 1;
Fig. 4 eine Variante der Zuhaltung 2 aus Fig. 1;
Fig. 5 das elektronische Ersatzschaltbild eines solchen Schlosses; und
Fig. 6A-D Elemente einer bevorzugten Ausgestaltung des erfin­ dungsgemäßen Sicherheitsschlosses.
In Fig. 1 ist ein Zylinderschloß in der Stellung ohne Schlüssel gezeigt.
Es wird nicht ausführlich auf den Einbau eines Zylinderschlosses eingegangen, da dieser an sich konventionell sein kann. Bei Sicherheitsschlössern verhindern Stifte oder Schließbolzen bei herausgezogenem Schlüssel das Drehen des Zylinders. Beim Hinein­ stecken des Schlüssels drückt dieser die Schließbolzen nach außen, und der Zylinder kann gedreht werden.
Nur die wesentlichsten Teile der Konstruktion nach der Erfindung werden beschrieben. Im Halter des Sicherheitsschlosses befindet sich ein solches zu beiden Seiten einer zu verschließenden Ein­ richtung wie beispielsweise eines Automobils, eines Fensters, einer Tür, eines Tores von Tresoren, von Motorrädern, Fahrrä­ dern, Spinden, Baustellenfahrzeugen, Schließfächern oder der­ gleichen. Das System kann einseitig, im allgemeinen allerdings auf beiden Seiten des zu verschließenden Elementes ohne großen Aufwand integriert werden, daß beispielsweise ein Einbrecher, der z. B. durch ein Fenster eingestiegen ist, nicht ohne einen Alarm auszulösen, z. B. die Tür von innen wieder öffnen kann, um Diebesgut oder sich selbst vom Tatort zu entfernen.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Schloß für zweiseitigen Ein­ bau.
Der Schloßkörper umfaßt ein Gehäuse S und einen in das Gehäuse eingelassenen Zylinder Z. Zuhaltungen 1, 2, 3 sind, durch eine Buchse G gegen das Gehäuse elektrisch isoliert, in Kanälen des Gehäuses untergebracht.
Sie umfassen jeweils eine am Ausgang des Kanals angeordnete Gewindeschraube W mit einem Stift K, eine von der Gewindeschrau­ be getragene Druckfeder E und einen Schließbolzen L, M, N, der im blockierten Zustand des Schlosses aus dem Kanal des Gehäuses übersteht und in einen fluchtenden Kanal des Schließzylinders Z eingreift. In den Kanälen des Zylinders Z sind Gleitstifte F, J verschiebbar angeordnet, die den Druck eines in den Zylinder eingeführten Schlüssels auf die Zuhaltungen übertragen.
Fig. 1 zeigt drei verschiedene Ausgestaltungen von Zuhaltungen des erfindungsgemäßen Schlosses. Die Zuhaltung 1 bildet einen Sensor, der empfindlich ist gegen Aufbohren des Schlosses oder Einschlagen des Schließzylinders sowie gegen Versuche, das Schloß durch ein zwischen Zylinder und Gehäuse eingeschobenes Kunststoffblättchen zu manipulieren. Der Schließbolzen L der Zu­ haltung 1 besteht aus einem leitfähigen Element B, das durch eine Kunststoffhülse H gegen die Wände der Kanäle im Gehäuse S bzw. dem Zylinder Z isoliert ist und durch die Druckfeder E in Kontakt mit einem an die Gewindeschraube W angelegten Potential steht. Eine leitende Kappe Q stellt einen elektrischen Kontakt zwischen dem Element B und dem Gleitstift F her. Das Element B enthält einen Halbleiter, vorzugsweise eine Zenerdiode, die eine vorgegebene Potentialdifferenz zwischen der Gewindeschraube W einerseits und dem Körper S, Z des Schlosses andererseits aufrechterhält.
Fig. 2 zeigt das Schloß bei einem Aufbruchversuch.
Durch die gestrichelte Linie 4 ist die normale Stellung des Zylinders Z in der Längsrichtung angedeutet. Wenn jetzt, was sehr oft der Fall ist, von einen unliebsamen Besucher versucht wird, den Zylinder Z gewaltsam (etwa durch Hammerschläge) nach irgendeiner Seite 3 herauszuschlagen, dann wird der Schließbol­ zen L abgeschert, wie in Fig. 2 bei 5 dargestellt, oder beschädigt. Die Stromspannung verändert sich. Alarm wird ausgelöst. Ebenso bekommt das Gehäuse S Kontakt mit dem stromführenden Element B. Der Kurzschluß löst wiederum Alarm aus.
Versucht statt dessen jemand, die Federn E auszubohren, dann kommt der Bohrer 7 mit den stromleitenden Federn E in Kontakt und schließt sie mit dem Gehäuse S kurz. Der Alarm wird ausge­ löst. Selbst wenn jemand versuchen sollte, mit einem nichtlei­ tenden Bohrer, z. B. Keramikbohrer oder dergleichen, zu arbeiten, dann werden die Bohrspäne den Kontakt zwischen der Feder E und dem Gehäuse S des Schlosses herstellen.
Versucht jemand, ein Kunststoffblättchen zwischen Zylinder Z und Gehäuse S einzuschieben, so wird dadurch der Stromfluß vom Ele­ ment B zum Zylinder Z unterbrochen, die Potentialdifferenz zwi­ schen Gewindeschraube W und Zylinder Z nimmt zu und löst wieder­ um Alarm aus.
Der Schließbolzen M der Zuhaltung 2 aus Fig. 1 umfaßt einen Sen­ sor, der gegen Manipulation mit einem zwischen Gehäuse S und Zylinder Z eingeschobenen Metallblättchen empfindlich ist. Er umfaßt einen leitfähigen Stift Y, der in einer isolierenden Hülse X gehalten ist und zum Zylinder Z hin geringfügig über die Hülse übersteht. Der Stift Y drückt gegen einen Gleitstift J aus nichtleitendem Material. Eine um den Zylinder Z umlaufende Nut P ist so bemessen, daß die Hülse X beim Drehen des Zylinders an den Rändern der Nut anliegt und so den Stift X vom Zylinder getrennt hält. Dieser Zustand ist in Fig. 3 gezeigt. Im normalen Betrieb fließt daher kein Strom durch den Stift Y. Versucht aber jemand, ein Metallblättchen zwischen Gehäuse S und Zylinder Z einzuschließen, so berührt es unvermeidlicherweise den Stift Y, führt zum Kurzschluß und damit zum Alarm.
Hülse X und Gleitstift J können aus Kunststoff, Keramik, Glas, Stein oder jedem anderen geeigneten isolierenden Werkstoff be­ stehen.
Fig. 4 zeigt eine Variante der Zuhaltung 2, bei der auch der Gleitstift J stirnseitig mit einer Nut versehen ist, deren Aus­ maße der Nut P des Zylinders entsprechen. Diese Variante hat den Vorteil, daß für den Gleitstift J dasselbe leitende Material wie für die Gleitstifte F verwendet werden kann.
Ein weiterer Vorteil dieser Variante ergibt sich bei Verwendung von schmelzbarem Material für die Isolierhülse X. Wird das Schloß erhitzt, so daß die Hülse X schmilzt, so preßt die Feder E den Stift Y gegen den Gleitstift J, so daß ein Kurzschluß entsteht, der einen Alarm auslöst.
Der Schließbolzen N der Zuhaltung 3 (Fig. 1) umfaßt eine Druck­ feder C, die schwächer als die Feder E ist, ein nichtleitendes Zwischenstück A, das zwischen den Federn E und C angeordnet ist, und eine leitende Hülse D, die in der isolierenden Hülse G ge­ führt ist und die Feder C umschließt.
Drückt man den Schließbolzen N über die vorgesehene Einstellung der Elemente (in der Darstellung nach unten) hinaus, so wird die Feder C zusammengedrückt. Das nichtleitende Zwischenstück A wird durch den übergroßen Schub überbrückt und damit außer Funktion gebracht: der Stromkreis von der Feder E zum Zylinder Z wird über die leitende Hülse D geschlossen. Wenn der durch Überbrücken des Zwischenstücks erzeugte Kurzschluß zu lange anhält, wird der Alarm ausgelöst.
Zum Stift K und damit zu den Federn führt jeweils ein Stromkabel von außen. Die Kabelführung erfolgt durch die Gewindeteile W.
Die Isolierbuchsen G können geklebt, geschraubt oder beliebig befestigt sein.
In Weiterbildung der Erfindung kann folgendes vorgesehen sein:
sollte ein Fremder in den Besitz eines Nach- oder Original­ schlüssels gelangen und versuchen, mit diesem das Schloß zu öffnen, so löst er Alarm aus, da die Reaktionszeit vom Besitzer beispielsweise auf null Sekunden eingestellt worden ist.
Die Alarmanlage kann der Besitzer für diesen Zweck, er muß ja die Tür bei Offenstellung verschließen und zwar von außen, über eine Fernbedienung, z. B. mit UKW Frequenz über eine beliebige Zeit außer Betrieb setzen und das Schloß so sichern und schlie­ ßen.
Günstig ist es, wenn die Kontaktstellen entweder mit einer kor­ rosionsfreien Oberfläche, wie Gold oder Chrom, beschichtet oder aus Gold oder Chrom gefertigt sind. Die Maßnahmen dienen dazu, die Kontaktstellen gegen Witterung und Korrosion zu schützen.
Weiterhin können nach einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung die von den Zuhaltungen abgehenden Kabel im Schloßkörper zur schützenden Raumseite hin über den Schwachpunkt des Schloßmit­ telteils geführt und dort zum weiterführenden Kabelanschluß verbunden oder daran befestigt werden. Durch diese Kabelführung wird verhindert, daß ein durch unsachgemäßen Einbau zu weit über die Tür herausragender Zylinder durch Gewalteinwirkung abgedreht oder zerstört werden kann, ohne den Alarm auszulösen. In diesem Fall wird das Kabel entweder durchtrennt oder kurzgeschlossen, beides löst den Alarm aus.
Es können alle Zuhaltungen mit einer Zeituhr gekoppelt werden, welche je nach Zeiteinstellung ab Beginn von Referenzspannungs­ änderung oder Kurzschluß nach Ablauf dieser Zeit Alarm auslöst, wenn nicht innerhalb dieser Zeit eine Unterbrechung der Refe­ renzspannungsänderung oder des Kurzschlusses eintritt und so ein Zurücksetzen in den Normalzustand stattfindet.
Ein besonderer Vorteil ist das Baukastensystem nach der Erfin­ dung: die verschiedenen Zuhaltungen können im Gehäuse in belie­ biger Reihenfolge (1-2-3; 3-1-2, . . .) angeordnet sein, außerdem können sie einzeln oder zu mehreren, auch kombiniert mit her­ kömmlichen Zuhaltungen, verwendet werden.
Nach Fig. 5 bildet das elektronische Bauteil B (z. B. Zenerdio­ de, Widerstand) in einem der Schließelemente des Schlosses mit dem elektronischen Bauelement R an Punkt U.REF eine Referenz­ spannung, die in der nachfolgenden Elektronik ausgewertet wird.
Diese Referenzspannung U.REF kann sich innerhalb der Spannung U+ (z. B. 15 Volt) U- bzw. Masse (Punkt Z) befinden.
Diese Spannung kann sich im normalen Betriebszustand (kein Alarm) in einem entsprechend einzustellenden Fenster (z. B. 6,5-7,8 Volt) bewegen. Steigt die Spannung über das eingestellte Spannungsfenster (z. B. 7,8 Volt) oder fällt die Spannung unter das eingestellte Spannungsfenster (z. B. 6,5 Volt), wird Alarm ausgelöst.
Alarmauslösende Gegebenheiten:
  • 1. Kabelbruch: Schloß-Elektronik; Spannung steigt an U.REF über z. B. 7,8 Volt an.
  • 2. Kurzschluß im Kabel: Schloß-Elektronik; Spannung fällt an U.REF unter z. B. 6,5 Volt ab.
  • 3. Beschädigung des elektronischen Bauteils B (z. B. Durchboh­ ren):
    • a) Unterbrechung: Spannung steigt über z. B. 7,8 Volt an.
    • b) Kurzschluß: Spannung fällt an U.REF unter z. B. 6,5 Volt ab.
  • 4. Kurzschluß an den besonders ausgebildeten Schließmechanis­ men zwischen den Punkten E und Z bzw. D; Spannung fällt an U.REF unter z. B. 6,5 Volt ab.
Fig. 6 zeigt in ihren Teilen A bis D Elemente einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schlosses.
Fig. 6A ist eine Seitenansicht des Gehäuses 10 des Schlosses. Im linken Teil des Gehäuses ist dort, wo bei den Schlössern nach Fig. 1 bis 4 die Zuhaltungen in Kanälen des Gehäuses unterge­ bracht waren, eine Ausfräsung 12 gebildet. Fig. 6D zeigt das Gehäuse im Schnitt durch die Ausfräsung 12 entlang D-D. Diese Ausfräsung ist vorgesehen, um eine einheitliche Halterung 14 für alle Zuhaltungen aufzunehmen, die in Fig. 6B im Längsschnitt und in Fig. 6C im Querschnitt gezeigt ist. Zur Verankerung der Halterung 14 in der Ausfräsung können beliebige bekannte Rastmittel, Nut- und Feder- oder Schwalbenschwanzanordnungen oder beliebige andere Befestigungsmittel vorgesehen sein (nicht dargestellt). Diese Halterung 14 aus nichtleitendem Material umfaßt eine Mehrzahl von Kanälen 16, die vorgesehen sind, um jeweils eine Zuhaltung aufzunehmen. Die Zuhaltungen selber entsprechen denen aus Fig. 1 bis 4 und sind deshalb nicht erneut dargestellt. Jeder Kanal 16 hat zumindest in seinem oberen Bereich ein Innengewinde, in dem die Schraube W der entsprechenden Zuhaltung verstellbar geführt ist. Wie der Querschnitt in Fig. 6C zeigt, sind die Kanäle durch einen Längsschlitz 18 miteinander verbunden. Dieser ist vorgesehen, um ein Kontaktblech (nicht dargestellt) aufzunehmen, das alle Schrauben W der Zuhaltungen leitend berührt. Das Kontaktblech kann z. B. über dem Boden der Nut 18 horizontal angeordnet sein, so daß es jeweils zwischen den Schrauben W und den Federn E der Zuhaltungen eingeklemmt ist. Solange es den Boden der Nut 18 nicht berührt und hinreichend flexibel ist, beeinträchtigt dies die Verstellbarkeit der Schrauben W nicht.
Ein Kanal 20 verbindet die Ausfräsung 12 im linken Teil des Gehäuses 10 mit einer U-förmigen Aussparung 22 im rechten Gehäu­ seteil. Ein mit der Kontaktplatte verbundener Draht 22 erstreckt sich durch den Kanal 20 und ist mit einer Ader eines zweiadrigen Steckverbinders 24 verbunden, der in der U-förmigen Aussparung 22 untergebracht ist. Die zweite Ader dieses Steckverbinders 24 ist an das Gehäuse 10 angeschlossen. Zum Anschließen des erfin­ dungsgemäßen Sicherheitsschlosses an einer Alarmanlage genügt es, ein zur Alarmanlage führendes zweiadriges Kabel durch einen komplementären Stecker mit den Steckverbinder 24 zu verbinden und dieses Kabel, zweckmäßigerweise durch den rechten Arm 26 der U-förmigen Aussparung 22, herauszuführen.
Da das Kabel nirgends sichtbar hinausgeführt ist und die Abwandlung in der Form des Schlüssels und des Schlüsselkanals, sofern vorhanden, sehr gering sein kann, ist ein solches erfindungsgemäßes Sicherheitsschloß von einem herkömmlichen Zylinderschloß äußerlich nicht zu unterscheiden.

Claims (19)

1. Sicherheitsschloß mit in einem Gehäuse (S) drehbarem Zylin­ der (Z) und ein oder mehreren Zuhaltungen mit Schließbolzen (L, M, N), die eingerichtet sind, um in Kanäle des Zylinders (Z) einzugreifen und so die Drehung des Zylinders (Z) zu blockieren, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Zuhaltungen (1, 2, 3) einen elektrisch angesteuerten Sensor enthält, der auf unzulässige Eingriffe, insbesondere Bewegungen des Schlosses oder Erwärmung reagiert.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Zylinder (Z) abgewandte Ende der Zuhaltung (1, 2, 3) mit einem elektrischen Referenzpotential (U.REF) verbunden ist, das sich vom Potential (MASSE) des Gehäuses (S) unterscheidet.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließbolzen (L, M, N) durch Federn (E) in Richtung des Zylinders (Z) beaufschlagt sind, wobei die Federn (E) die Schließbolzen mit dem Referenzpotential (U.REF) verbinden.
4. Sicherheitsschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Feder (E) eine Gewindeschraube (W) zur Einstellung des Federwegs zugeordnet ist.
5. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schließbolzen und die Federn (E) jeweils von einer nichtleitenden Hülse (G) umgeben sind.
6. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schließbolzen und die Federn (E) in Kanälen (16) eines einstückigen Isolatorkörpers (14) aufgenommen sind.
7. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor in einem der Schließbolzen (N) ein Drucksensor (A, C, D) ist, der auf Druck in Verschiebungsrichtung des Schließbolzens reagiert.
8. Sicherheitsschloß nach Anspruch 7 und einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Drucksensor ein auf Gehäusepotential (MASSE) liegendes Überbrückungselement (D) und ein nichtleitendes Zwischenstück (A) umfaßt, das im unbelasteten Zustand des Drucksensors das Überbrückungselement gegen das Referenzpotential isoliert, wobei das Überbrückungselement (D) durch Druck in Verschiebungsrichtung am Zwischenstück (A) vorbei bewegbar und in Kontakt mit dem Referenzpotential bringbar ist, um einen Stromkreis zu schließen.
9. Sicherheitsschloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Überbrückungselement (D) eine Hülse ist, in die das Zwischenstück entgegen der Kraft einer in der Hülse angeordneten Feder (C) einschiebbar ist.
10. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schließbolzen ein Wider­ standselement enthält, das die Differenz zwischen Referenz- (U.REF) und Gehäusepotential (MASSE) festlegt.
11. Sicherheitsschloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerstandselement eine Zenerdiode ist.
12. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließbolzen (M) eine dem Zylinder (Z) zugewandte, auf Referenzpotential (U.REF) liegende und gegen den Zylinder isolierte vorspringende Spitze aufweist.
13. Sicherheitsschloß nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine auf der Außenfläche des Zylinders (Z) umlaufende Nut (P), in die die Spitze des Schließbolzens (M) eingreift.
14. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächen der elektrischen Kontakte korrosionsfrei, insbesondere vergoldet oder verchromt sind.
15. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von dem wenigstens einen Sensor abgehende Kabel am Schloßkörper zur schützenden Raumseite hin über den Schwachpunkt des Schloßmittelteils geführt sind und dort mit dem weiterführenden Kabelanschluß verbunden bzw. daran befestigt sind.
16. Sicherheitsschloß nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Aussparung (22) des Gehäuses (10) ein Steckverbin­ der (24) zur Verbindung mit dem weiterführenden Kabelanschluß angeordnet ist.
17. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterschiedliche Schließbolzen un­ tereinander austauschbar sind.
18. Sicherheitsschloß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Überwachungsschaltung, die einen Alarm auslöst, wenn ein Signal eines Sensors, das einen unzulässigen Eingriff kennzeichnet, länger als über eine vorgegebene Zeitdau­ er anhält.
19. Sicherheitsschloß nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgegebene Zeitdauer auf Null einstellbar ist, so daß bei Einführen eines Nach- oder Originalschlüssels in das Schloß Alarm ausgelöst wird.
DE19733856A 1996-08-05 1997-08-05 Sicherheitsschloß Withdrawn DE19733856A1 (de)

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