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DE19731882B4 - Vorrichtung zur Reinigung von Sichtrohren - Google Patents

Vorrichtung zur Reinigung von Sichtrohren Download PDF

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DE19731882B4
DE19731882B4 DE19731882A DE19731882A DE19731882B4 DE 19731882 B4 DE19731882 B4 DE 19731882B4 DE 19731882 A DE19731882 A DE 19731882A DE 19731882 A DE19731882 A DE 19731882A DE 19731882 B4 DE19731882 B4 DE 19731882B4
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Centrotherm Elektrische Anlagen GmbH and Co
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Centrotherm Elektrische Anlagen GmbH and Co
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    • F27DDETAILS OR ACCESSORIES OF FURNACES, KILNS, OVENS OR RETORTS, IN SO FAR AS THEY ARE OF KINDS OCCURRING IN MORE THAN ONE KIND OF FURNACE
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Abstract

Vorrichtung zur Reinigung von verstopften oder zugesetzten Sichtrohren, insbesondere zur prozessseitigen Reinigung von Sichtrohren zum Einblick in Prozesskammern, Reaktoren oder Behältern, wobei das Sichtrohr eine offene Verbindung zur Prozesskammer aufweist, dadurch gekennzeichnet,
– dass das Sichtrohr (1) auf der Prozessseite (4) mit einer dessen Öffnungsquerschnitt teilweise verschließenden Abdeckung (5) versehen ist,
– dass innerhalb des Sichtrohres (1) ein gegenüber diesem axial verschiebbares und verdrehbares Innenrohr (8) angeordnet ist und
– dass an dem Innenrohr (8) an seiner Stirnseite auf der Prozessseite (4) eine in den Rohquerschnitt hineinragende und mit dem verbleibenden freien Querschnitt des Sichtrohres (1) formgleiche Scherplatte (8) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung zur Reinigung von verstopften oder zugesetzten Sichtrohren, insbesondere zu prozessseitigen Reinigung von Sichtrohren zum Einblick in Prozesskammern, Reaktoren oder Behältern, wobei das Sichtrohr eine offene Verbindung zur Prozesskammer aufweist.
  • In industriellen Anlagen der verschiedensten Art ist es oft notwendig, Prozesse zu beobachten, die innerhalb von Prozesskammern, Raktoren o. gl. Ablaufen. Diese Beobachtung dient der Kontrolle der Prozessabläufe und muss entweder ständig oder in vorgegebenen Intervallen erfolgen. Die Kontrolle der Prozessabläufe erfolgt dabei durch direkte Inaugenscheinnahme oder durch entsprechend geeignete Sensoren.
  • Üblicherweise werden für den Zweck der Kontrolle Sichtrohre verwendet, die sich durch die Wand des Reaktors oder der Prozesskammer erstrecken und somit einen ungehinderten Einblick gewährleisten. Dieser ungehinderte Einblick wird bei Prozessen, die keine Rückstände oder Partikel als Reaktionsprodukte erzeugen, nicht weiter behindert. Bei Prozessen, bei denen Partikel beliebiger Art als Reaktionsprodukte entstehen, ist oft mit Problemen zu rechnen, wenn diese Partikel an der inneren Öffnung des Sichtrohres vorbei strömen. In diesem Fall können sich die Partikel am Rand der Öffnung des Sichtrohres ablagern, was nach längerer Prozessdauer zum vollständigen
  • Zusetzen der Öffnung führen kann.
  • Die Folge sind dann aufwändige Reinigungsarbeiten, bei denen der Prozess unterbrochen werden muss. Außerdem ist es dazu erforderlich, die Anlage zumindest teilweise zu demontieren, um das Sichtrohr zu reinigen.
  • Durch diese notwendigen Wartungsarbeiten verteuert sich der gesamte Produktionsprozess, da oft auch vorgelagerte Prozessschritte mit betroffen werden.
  • Beispielsweise sind Abgasreingungsanlagen bekannt geworden, in denen toxische Abgase aus Prozessen der Halbleiterherstellung nachbehandelt und danach entgiftet in die Umgebung abgegeben werden können. Diese Nachbehandlung erfolgt in einer Brennkammer, wobei durch die Oxidation der Reaktionsprodukte auch Siliziumoxidstaub erzeugt wird. Dieser Siliziumoxidstaub lagert sich am Rand der Öffnung des Sichtrohres ab.
  • Dieser Vorgang läuft so lange ab, bis die Önnung ganz zugesetzt ist. Infolge der hohen Prozesstemperaturen haften diese Ablagerungen außerdem fest aneinander und lassen sich dadurch nicht einfach entfernen.
  • Wenn das Sichtrohr zugesetzt ist, muss die Abgasreinigungsanlage abgeschaltet werden und die erforderliche Wartung vorgenommen werden, indem das Sichtrohr nach teilweiser Demontage der Abgasreinigungsanlage manuell gereinigt wird. Außerdem muss muss das aus dem Prozess der Halbleiterherstellung stammende toxische Abgas entweder in eine andere Abgasreinigungsanlage umgeleitet oder ungereinigt in die Atmosphäre abgegeben werden, was in jedem fall mit Nachteilen verbunden ist.
  • Aus der GB 22 20 732 A ist ein Mittel zum Reinigen einer Sichtöffnung eine Vorrichtung zum Beobachten von Flammen bekannt geworden. Die Reinigungsvorrichtung besteht aus einem hauptsächlich zylindrischen Gehäuse, das in einer Sichtöffnung in einer Behälterwand befestigt ist. Zentrisch in diesem Gehäuse befindet sich ein Sichtrohr, welches durch eine hohle Kolbenstange umgeben ist. Die Kolbenstange ist mittels eines Kolbens axial in die Sichtöffnung bewegbar, wobei Ablagerungen auf der Innenseite des Behälters im Bereich der Sichtöffnung entfernbar sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Reinigung von verstopften oder zugesetzten Sichtrohren zu schaffen, mit der eine schnelle und einfache Reinigung auch während eines weiter laufenden Prozesses ermöglicht wird.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung wird bei einer Reinigungsvorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Sichtrohr auf der Prozeßseite mit einer dessen Öffnungsquerschnitt teilweise verschließenden Abdeckung versehen ist, daß innerhalb des Sichtrohres ein gegenüber diesem axial verschieb- und verdrehbares Innenrohr angeordnet ist und daß an dem Innenrohr an seiner Stirnseite auf der Prozeßseite eine in den Rohrquerschnitt hineinragende und mit dem verbleibenden freien Querschnitt des Sichtrohres formgleiche Scherplatte befestigt ist.
  • Mit dieser besonders einfach aufgebauten Vorrichtung ist es auch während eines ablaufenden Prozesses innerhalb einer Brennkammer problemlos möglich, das Sichtrohr zu reinigen. Damit wird eine ständige Überwachung eines auf der Prozeßseite ablaufenden Prozesses ermöglicht, auch wenn während dieses Prozesses Partikel entstehen, die sich auf der Prozeßseite des Sichtrohres ablagern.
  • Die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist sehr einfach. In der Grundstellung des Innenrohres ist dieses so ausgerichtet, daß ein Teil des Querschnittes, eine Einblicköffnung bildend, freigehalten ist. Die Scherplatte und die Abdeckung liegen in diesem Fall hintereinander. Soll die Einblicköffnung von abgesetzten Partikeln befreit werden, so ist das Innenrohr zunächst um 180° zu drehen und in dieser Stellung anschließend in Richtung zur Prozeßseite zu schieben. Dabei dringt die Scherplatte durch den von der Abdeckplatte freigehaltenen Querschnitt und stößt die in diesem Bereich befindlichen Ablagerungen ab. Anschließend ist das Innenrohr wieder zurückzuziehen bis die Scherplatte unmittelbar hinter der Abdeckung liegt. Zur Beseitigung der auf der Scherplatte befindlichen Ablagerungen ist das Innenrohr nachfolgend dann um 180° zurückzudrehen, so daß diese durch die Scherplatte abgestriffen werden.
  • Zweckmäßigerweise deckt die Abdeckung die untere Hälfte des Öffnungsquerschnittes des Sichtrohres ab, so daß die obere Hälfte als Einblicköffnung verwendet werden kann.
  • In einer Fortbildung der Erfindung weist die Abdeckung eine Halbkreisform auf und ist am unteren Rand des Querschnittes des Sichtrohres mit einer Reinigungsöffnung versehen. Diese Reinigungsöffnung dient dazu, Partikel die während des Reinigungsvorganges hinter die Abdeckung gelangen, leicht entfernen zu können.
  • Die Scherplatte sollte ebenfalls eine Halbkreisform aufweisen, wobei die Fläche der Scherplatte dem von der Abdeckung freigehaltenen Öffnungsquerschnitt des Sichtrohres entspricht. Damit läßt sich der gesamte Querschnitt der Einblicköffnung in einem Arbeitsgang reinigen.
  • Um eine begrenzte Verschiebbarkeit des Innenrohres gegenüber dem Sichtrohr zu erreichen, ist das Innenrohr an seiner Stirnseite gegenüber der Scherplatte über seinen halben Querschnitt in axialer Richtung mit einer das Innenrohr verkürzenden Aussparung versehen.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, wenn im Bereich der Aussparung ein Schieberteil aus dem Innenrohr hervorsteht, dessen Querschnitt der Reinigungsöffnung entspricht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Abdeckung mit einer Scherkante versehen, so daß die Ablagerungen sehr leicht von der Scherplatte abgelöst werden können, wobei die Scherkante bevorzugt mit einer eine Schneidenfläche bildenden Abschrägung versehen ist. Die Schneidenfläche sollte eine Abschrägung von ca. 4° besitzen.
  • Weiterhin kann die Scherkante gehärtet oder mit einer Hartstoffschicht versehen sein, um eine möglichst große Lebensdauer zu gewährleisten.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Fortbildung ist das Innenrohr mit einer Führungseinrichtung zu dessen Zwangsführung gegenüber dem Sichtrohr gekoppelt, so daß der Reinigungsvorgang besonders einfach erfolgen kann.
  • Diese Zwangsführung kann am besten durch eine Kulissenführung realisiert werden.
  • Hierzu ist eine Halterung vorgesehen, in der das Sichtrohr fest eingespannt ist, wobei zur Zwangsführung an der Halterung ein das Sichtrohr koaxial fortsetzendes Kulissendrehteil ortsfest verdrehbar angeordnet ist, welches das Innenrohr umgibt. Das Innenrohr ist mit dem Kulissendrehteil gekoppelt.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Innenrohr über einen in einer Gewindekulisse im Kulissendrehteil geführten ersten Mitnehmer mit dem Kulissendrehteil gekoppelt, was eine einfache Kraftübertragung und Führung ermöglicht.
  • Der erste Mitnehmer ist weiterhin in der Gewindekulisse zwischen zwei Endanschlägen bewegbar und der erste Mitnehmer im zweiten Endanschlag gegenüber der Gewindekulisse blockierbar. Dadurch wird einerseits eine Begrenzung der Drehbewegung des Innenrohres gemeinsam mit der Drehkulisse erreicht und gleichzeitig nach der Blockierung die Ausführung der notwendigen Axialbewegung des Innenrohres durch Weiterdrehen der Drehkulisse bei festgelegtem Innenrohr realisiert. Die Axialbewegung wird dann durch die mit der Drehkulisse gedrehte Gewindekulisse veranlagt, die ein Steilgewinde aufweisen sollte.
  • Der erste Mitnehmer ist durch einen entgegen einer Federkraft wirkenden zweiten Mitnehmer am Anschlag blockierbar, so daß die gewünschte Axialbewegung nur nach Betätigung des zweiten Mitnehmers aktivierbar ist. Der Anschlag ist gleichzeitig als Axialführung für einen Verfahrweg des Innenrohres gegenüber dem Sichtrohr ausgebildet.
  • Das Innenrohr und/oder das Kulissendrehteil können über Hebel betätigt werden, oder mit einer Antriebsvorrichtung gekoppelt sein. Als Antriebsvorrichtungen kommen beliebige pneumatische oder elektrische Antriebe bzw. Drehantriebe in Betracht.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: die Anordnung eines erfindungsgemäß ausgestalteten Sichtrohres mit prozessseitiger Abdeckung;
  • 2: eine Darstellung des Sichtrohres nach 1 von der Prozessseite gesehen;
  • 3: das Sichtrohr nach 1 mit eingesetztem Innenrohr in der Ausgangsposition zur Reinigung des Sichtrohres;
  • 4: das Sichtrohr mit eingesetztem Innenrohr in der Reinigungsposition;
  • 5: die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung in der Scherposition;
  • 6: die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung nach 5 von der Prozessseite gesehen;
  • 7: die erfindungsgemäße Vorrichtung mit eingesetztem Innenrohr in der Position des freien Durchblickes zur Prozessseite;
  • 8: die Ansicht der Vorrichtung aus 7 von der Prozessseite aus gesehen;
  • 9: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung mit zugehöriger Kulissenführung;
  • 10: eine Rückansicht der Vorrichtung nach 9 in der Ausgangsstellung; und
  • 11: eine Seitenansicht der Vorrichtung nach 9 am Beginn der Horizontalbewegung des Innenrohres nach beendeter Drehbewegung.
  • Das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung geht aus den 18 hervor. Entsprechend 1 besteht die Reinigungsvorrichtung aus einem Sichtrohr 1, welches durch eine Wand 2 einer Prozesskammer 3 hindurchgeführt und dort befestigt ist. Das Sichtrohr 1 ragt ein Stück in die Prozesskammer 3 hinein und ist auf der Prozessseite 4 mit einer Abdeckung 5 in der Weise versehen, daß die untere Hälfte des Sichtrohres 1 auf der Prozessseite 4 zumindest größtenteils abgedeckt ist. Der obere freigehaltene Teil des Sichtrohres 1 kann damit als Einblicköffnung 6 genutzt werden.
  • Um zu vermeiden, daß sich Partikel, die bei einem in der Prozesskammer 3 ablaufenden Prozeß entstehen können, auch hinter der Abdeckung im Übermaß ablagern, ist am unteren Rand des Querschnittes des Sichtrohres 1 eine Reinigungsöffnung 7 vorgesehen, durch die abgelagerte Partikel in Richtung zur Prozessseite herausgeblasen oder herausgeschoben werden können (2, 4).
  • Die während eines Prozesses in der Prozesskammer 3 entstehenden Partikel können sich auf der Prozessseite 4 des Sichtrohres 1 an dessen Stirnseite ablagern, bis zumindest die Einblicköffnung 6 vollständig verschlossen ist. Dieser Zustand ist in 3 ersichtlich.
  • Um die im Bereich der Einblicköffnung 6 befindlichen Ablagerungen entfernen zu können, ist innerhalb des Sichtrohres 1 ein Innenrohr 8 vorgesehen, welches sowohl verdrehbar, als auch axial in Längsrichtung des Sichtrohres 1 verschiebbar ist. Die prozessseitige Stirnseite des Innenrohres 8 ist mit einer Scherplatte 9 versehen, deren halbkreisförmiger Querschnitt der Form der Einblicköffnung 6 entspricht. Bei der in 3 dargestellten Position des Innenrohres 8 kann durch axiales Vorschieben in Richtung Prozessseite durch die Ein blicköffnung 6 erreicht werden, daß dabei die Ablagerungen 10 abgestoßen werden. Des Ende des Hubweges des Innenrohres 4 ist in 4 dargestellt bei dem die ursprünglich vorhandenen Ablagerungen 10 abgestoßen worden sind. Um die nötige Axialbewegung in Richtung zur Prozessseite zu ermöglichen, ist das Innenrohr 8 an seiner Stirnseite gegenüber der Scherplatte 9 über seinen halben Querschnitt in axialer Richtung mit einer das Innenrohr 8 verkürzenden Aussparung 11 versehen.
  • Zum Ausstoßen von Ablagerungen hinter der Abdeckung 5 ist im Bereich der Aussparung 11 ein Schieberteil 12 vorgesehen, das aus dem Innenrohr 8 in Richtung zur Prozessseite 4 hervorsteht, wobei dessen Querschnitt der Größe der Reinigungsöffnung 7 entsprechen sollte. Damit ist es möglich, beim axialen Vorschieben des Innenrohres 8 nicht nur die Ablagerungen 10 aus der Einblicköffnung zu entfernen, sondern gleichzeitig die Ablagerungen, die sich eventuell hinter der Abdeckung 5 angesammelt haben.
  • Aus 5 ist die Reinigungsvorrichtung in der sogenannten Scherposition dargestellt, in der bei nachfolgendem Drehen des Innenrohres 8 ein Abstreifen der Ablagerungen auf der Scherplatte 9 erfolgt. Dazu befindet sich die Stirnfläche der Scherplatte 9 exakt in der Ebene der Innenfläche 13 der Abdeckung 5. Die Oberkante der Abdeckung 5 ist zur Erleichterung des Abstreifens mit einer Scherkante 14 versehen, an die sich in Richtung zur Prozessseite 4 eine Schneidenfläche 15 anschließt, die in einem Winkel von ca. 4° abgeschrägt ist.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung erlaubt eine einfache Reinigung der Einblicköffnung 6, ohne daß hierzu der in der Prozesskammer 3 ablaufende Prozess gestoppt werden müßte. In der Grundstellung entsprechend 7, 8 ist das Innenrohr 8 so ausgerichtet, daß die Einblicköffnung 6 freigehalten ist. Die Scherplatte 9 und die Abdeckung 5 liegen in diesem Fall hintereinander. Soll die Einblicköffnung 6 von vorhandenen Partikeln befreit werden, so ist das Innenrohr 8 zunächst um 180 Grad zu drehen und in dieser Stellung anschließend in Richtung zur Prozessseite 4 längs zu verschieben. Dabei dringt die Scherplatte 9 durch den von der Abdeckplatte 5 freigehaltenen Querschnitt und stößt die in diesem Bereich befindlichen Ablagerungen 10 ab. Nachfolgend wird das Innenrohr wieder zurückgezogen, bis die Scherplatte 9 in der Ebene der Innenfläche 13 der Abdeckung 5 positioniert ist. Zur Beseitigung der auf der Scherplatte 9 befindlichen Ablagerungen ist dann das Innenrohr 8 um 180° zurückzudrehen, so daß diese durch die Scherplatte 9, bzw. die Scherkante 14 in Verbindung mit der Schneidenfläche 15 abgestriffen werden.
  • In den 911 ist eine Kulissenführung dargestellt, mit deren Hilfe die vorstehend beschriebenen Bewegungsabläufe auf besonders einfache Weise realisiert werden können.
  • In 9 ist eine Halterung H dargestellt, in die das aus der Prozesskammer 3 ragende Ende des Sichtrohres 1 eingeklemmt ist. Die Halterung H dient zur Aufnahme eines Kulissendrehteiles KD, welches an der Halterung mit Hilfe einer Kugellagerung, bestehend aus den Kugellagern K1, K2 und K3, verdrehbar gehalten ist. Innerhalb des Kulissendrehteiles KD ist das Innenrohr 8 gegenüber dem Kulissendrehteil KD verdreh- und verschiebbar geführt, und ragt wie bereits beschrieben, in das Sichtrohr 1 hinein. Das Kulissendrehteil KD ist mit einer Gewindekulisse GK in Form eines Steilgewindes versehen, mit dem eine Axialbewegung des Innenrohres 8 innerhalb des Sichtrohres 1 erzeugt werden kann. Zu diesem Zweck ist ein Mitnehmer M1 vorgesehen, der mit dem Innenrohr 8 fest verbunden ist und dessen freies Ende in die Gewindekulisse GK hineinragt. Das Kulissendrehteil KD ist zwischen zwei Anschlägen AS1 und AS2 um 180° verdrehbar und ist in 9 in der Endstellung E dargestellt, in der das Innenrohr 8 so gedreht ist, daß die Einblicköffnung 6 freiliegt.
  • Zum Drehen des Kulissendrehteiles KD sind Hebel H1, H2 vorgesehen, wobei bei Erreichen des Anschlages AS2 in der um 180° gedrehten Reinigungsposition ein Weiterdrehen des Kulissendrehteiles KD zunächst nicht möglich ist, da dieses durch einen Mitnehmer M2, der mit dem Hebel H1 fest verbunden ist, und entgegen der Kraft der Feder F mit Hilfe des Griffes G betätigt werden kann. Wird der Griff G entgegen der Federkraft herausgezogen, so wird der Mitnehmer M1 in der Gewindekulisse GK frei und das Kulissendrehteil KD kann um weitere 180° weiter gedreht werden. In Folge des feststehenden Anschlages AS2 wird dabei das Innenrohr 8 in der erreichten Drehposition gehalten und in Folge des Steilgewindes der Gewindekulisse GK auf der Bahn Y des Anschlages AS2 zur Prozessseite 4 vorgeschoben.
  • Der Antrieb der Reinigungsvorrichtung erfolgt hier von Hand. Selbstverständlich kann der Antrieb auch mit Hilfe geeigneter Antriebe pneumatisch oder elektrisch erfolgen.
  • Die in 9 dargestellte Position der Reinigungsvorrichtung ist die Ausgangsposition, wenn noch keine Ablagerungen vorhanden sind. Soll ein Reinigungsvorgang durchgeführt werden, so ist wie folgt zu verfahren.
  • Von der normalen Ausgangslage der Reinigungsvorrichtung kann der Hebel H1 nur nach oben betätigt werden. Der Hebel H2 dient nur zum Nachfassen, wenn der Hebel H1 die 180° Drehposition erreicht hat. Wird nur der Hebel H1 nach oben bewegt, so wird die Kraft über den Mitnehmer M2 auf den Mitnehmer M1 übertragen. Da der Mitnehmer M1 fest mit dem Innenrohr 8 verbunden ist und außerdem am Ende des Steilgewindes der Gewindekulisse GK anliegt, wird das Innenrohr 8 und das Kulissendrehteil KD mitgenommen. Die Drehbewegung des Kulissendrehteiles KD erfolgt auf dem in der Halterung H fest eingespannten Sichtrohr 1, wobei das Drehteil KD durch die Kugellager K1, K2, K3 auf der Halterung H fixiert wird. Die Lager K1, K2 und K3 sind um jeweils 120° voneinander versetzt. Auch bei herausgenommenen Sichtrohr 1 bleibt die fixierte Lagerung des Kulissendrehteiles KD erhalten. Das Sichtrohr 1 ist für die Führung des Kulissendrehteiles KD nicht notwendig.
  • Durch die Bewegung des Hebels H1 wird das Kulissendrehteil KD und damit das Innenrohr 8 bis zum Anschlag AS2 (11) bewegt. Das Innenrohr 8 und damit die Scherplatte 9, hat damit die Position zum Ausstoßen vorhandener Partikel aus der Einblicköffnung 6 erreicht. In dieser Stellung ist vorübergehend kein Durchblick durch das Sichtrohr 1 und das Innenrohr 8 in die Prozesskammer 3 möglich.
  • Nach dem der Mitnehmer M1 am Anschlag AS2 anliegt, kann durch Zurückziehen des Griffes G des Mitnehmers M2 dieser vom Mitnehmer M1 entfernt werden. Er kann dann wieder losgelassen werden, wenn sich der Mitnehmer M2 hinter dem Anschlag AS2 befindet. (Position X in 11)
  • Da der Mitnehmer M1 jetzt am Anschlag AS2 anliegt, kann er bei Weiterdrehen des Kulissendrehteiles KD nicht weiter mitgenommen werden. Allerdings kann sich jetzt das Kulissendrehteil KD weiterdrehen, wodurch das Steilgewinde der Gewindekulisse GK eine Bewegung des Mitnehmers M1 in Rohrlängsrichtung in Richtung zur Prozessseite 4 veranlaßt. Dabei dient der Anschlag AS2 selbst als Kulisse für den Mitnehmer M1, der sich entlang der Bahn Y bewegen kann. Am Ende dieser Bewegung wird die Hubbewegung begrenzt. Das Innenrohr 8 hat nun die Position zum Durchstoßen der Ablagerungen 10 erreicht (entsprechend 5). Mit dem Erreichen des Endes des Steilgewindes der Gewindekulisse GK ist der Reinigungsvorgang der Einblicköffnung 6 beendet.
  • Das Zurückdrehen des Kulissendrehteiles KD erfolgt wieder mit dem Hebel H1 bis zum Anschlag AS2. Dabei fährt der Mitnehmer M1 wieder auf der Bahn Y zurück. Der Mitnehmer M2 ist nun wieder an seinem Griff G zurückzuziehen, bis er wieder vor dem Anschlag AS2 steht.
  • Wird die Gewindekulisse GK dann weiter zurückgedreht, so führt das Innenrohr 8 dann nur noch eine reine Drehbewegung aus, durch die die Scherplatte 9 an der Scherkante 14 der Abdeckung 5 vorbeigeführt wird, wobei die auf der Scherplatte 9 noch befindlichen Ablagerungen dann entfernt werden. Mit Erreichen des Anschlages AS1 ist dann die weitere Drehbewegung beendet und der Reinigungsvorgang der Einblicköffnung 6 abgeschlossen.
  • 1
    Sichtrohr
    2
    Wand
    3
    Prozesskammer
    4
    Prozessseite
    5
    Abdeckung
    6
    Einblicköffnung
    7
    Reinigungsöffnung
    8
    Innenrohr
    9
    Scherplatte
    10
    Ablagerungen
    11
    Aussparung
    12
    Schieberteil
    13
    Innenfläche
    14
    Scherkante
    15
    Schneidenfläche
    H1
    Hebel
    H2
    Hebel
    M1
    Mitnehmer
    M2
    Mitnehmer
    AS1
    Anschlag
    AS2
    Anschlag
    KD
    Kulissendrehteil
    H
    Halterung
    K1
    Kugellager
    K2
    Kugellager
    K3
    Kugellager
    GK
    Gewindekulisse
    G
    Griff
    E
    Endstellung
    F
    Feder
    Y
    Bahn

Claims (19)

  1. Vorrichtung zur Reinigung von verstopften oder zugesetzten Sichtrohren, insbesondere zur prozessseitigen Reinigung von Sichtrohren zum Einblick in Prozesskammern, Reaktoren oder Behältern, wobei das Sichtrohr eine offene Verbindung zur Prozesskammer aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass das Sichtrohr (1) auf der Prozessseite (4) mit einer dessen Öffnungsquerschnitt teilweise verschließenden Abdeckung (5) versehen ist, – dass innerhalb des Sichtrohres (1) ein gegenüber diesem axial verschiebbares und verdrehbares Innenrohr (8) angeordnet ist und – dass an dem Innenrohr (8) an seiner Stirnseite auf der Prozessseite (4) eine in den Rohquerschnitt hineinragende und mit dem verbleibenden freien Querschnitt des Sichtrohres (1) formgleiche Scherplatte (8) befestigt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) die untere Hälfte des Öffnungsquerschnittes des Sichtrohres (1) abdeckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) eine Halbkreisform aufweist und am unteren Rand des Querschnittes des Sichtrohres (1) mit einer Reinigungsöffnung (7) versehen ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Scherplatte (9) eine Halbkreisform aufweist, wobei die Fläche der Scherplatte (9) dem von der Abdeckung (5) freigehaltenen Öffnungsquerschnitt des Sichtrohres (1) entspricht.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (8) an seiner Stirnseite gegenüber der Scherplatte (9) über seinen halben Querschnitt in axialer Richtung mit einer das Innenrohr (8) verkürzenden Aussparung (11) versehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Aussparung (11) ein Schieberteil (12) aus dem Innenrohr (8) hervorsteht, dessen Querschnitt der Reinigungsöffnung (7) entspricht.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) mit einer Scherkante (14) versehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Scherkante (14) mit einer eine Schneidenfläche (15) bildenden Abschrägung versehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidenfläche (15) eine Abschrägung von ca. 4° aufweist.
  10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Scherkante (14) gehärtet oder mit einer Hartstoffschicht versehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (8) mit einer Führungseinrichtung zu dessen Zwangsführung gegenüber dem Sichtrohr (1) gekoppelt ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführung als Kulissenführung ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung (H) vorgesehen ist, in der das Sichtrohr (1) fest eingespannt ist, dass an der Halterung (H) zur Zwangsführung ein das Sichtrohr (1) koaxial fortsetzendes Kulissendrehteil (KD) ortsfest verdrehbar angeordnet ist, welches das Innenrohr (8) umgibt, und dass das Innenrohr (8) mit dem Kulissendrehteil (KD) gekoppelt ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (8) über einen in der Gewindekulisse (GK) geführten ersten Mitneh mer (M1) mit dem Kulissendrehteil (KD) gekoppelt ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Mitnehmer (M1) in der Gewindekulisse (GK) zwischen zwei Endanschlägen (AS1) und (AS2) bewegbar ist und dass der erste Mitnehmer (M1) im zweiten Endanschlag (AS2) gegenüber der Gewindekulisse (GK) blockierbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Mitnehmer (M1) durch einen entgegen einer Federkraft wirkenden zweiten Mitnehmer (M2) am Anschlag (AS2) blockierbar ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (AS2) als Axialführung für einen Verfahrweg (Y) des Innenrohres (B) gegenüber dem Sichtrohr (1) ausgebildet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (8) und/oder das Kulissendrehteil (KD) über Hebel (H1, H2) betätigbar ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, das Innenrohr (8) und/oder das Kulissenteil (KD) mit einer Antriebsvorrichtung gekoppelt ist.
DE19731882A 1997-07-24 1997-07-24 Vorrichtung zur Reinigung von Sichtrohren Expired - Fee Related DE19731882B4 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2220732A (en) * 1988-07-11 1990-01-17 Talentum Developments Limited Sighting aperture clearance means for flame monitoring apparatus

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