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Die
Erfindung bezieht sich auf, in Kombination: eine Vorrichtung zur
Reinigung von Flammröhren in
einem Kessel, welche ein Abkratzelement aufweist, das auf einem
Bewegungselement zum jeweiligen Bewegen des Abkratzelementes durch
eine Flammröhre
fixiert ist, eine Führung
zum Positionieren des Abkratzelementes direkt vor dem offenen Ende
einer Flammröhre,
so dass dieses von der Führung
in die Flammröhre
und umgekehrt von der Flammröhre
in die Führung
bewegbar ist, sowie einen mit Flammröhren ausgestatteten Kessel,
welche Flammröhren
sich an einem Ende des Kessels öffnen,
wobei die Führung
bezüglich
der Längsrichtung der
Flammröhren
auf einem sich am Ende des Kessels, wo sich die Flammröhren öffnen, befindlichen Rahmen
quer bewegbar ist, und bei der sich ein Rauchabzugsbehälter am
Ende des Kessels, wo sich die Flammröhren öffnen, befindet, welcher Rauchabzugsbehälter jeweils
gegenüber
den Flammröhren platzierte Öffnungen
aufweist.
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Eine
Vorrichtung zum Reinigen von Flammröhren wird in der
GB-A
253 816 offenbart. In dieser bekannten Vorrichtung kann
die Führung
so mit Hilfe einer Schraubverbindung gegenüber der Flammröhre angebracht
werden, dass dann das Abkratzelement, wie zum Beispiel eine Stahlbürste, durch
die Flammröhre
zur Entfernung von Kontaminaten vor und zurück bewegt werden kann. Nachdem
die Flammröhre
auf diese Weise gereinigt wurde, wird die Führung entfernt und dann in
die Position der folgenden zu reinigenden Flammröhre eingeschraubt. Der Zyklus
wird auf diese Weise wiederholt, bis alle zu reinigenden Flammröhren behandelt
wurden. Es ist entscheidend, dass diese Vorrichtung, wenn gesundheitsgefährdende
Arbeitsbedingungen vermieden werden sollen, nur eingesetzt werden
kann, wenn der Kessel nicht in Betrieb ist.
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Ein
derartiger Zustand ist mühsam
und arbeitsintensiv, was mit hohen Kosten verbunden ist. Des Weiteren
sind solche Tätigkeiten
dreckig und unbeliebt; ein weiterer Nachteil ist, dass gemäß der ARBO
Gesetzgebung (Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit) der Kessel
außer
Betrieb gesetzt werden muss, bevor solche Arbeiten ausgeführt werden.
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EP-A 967 452 offenbart
eine Kombination einer Reinigungsvorrichtung und einem Kessel, wo
die Führung
auf dem Rahmen quer zur Längsrichtung der
Flammröhren
bewegt werden kann. Als Ergebnis können die Flammröhren des
Kessels effizienter gereinigt werden. Nachdem die Führung auf
einem Rahmen montiert ist, hat dieser eine stabile Befestigung und
es ist nicht länger
notwendig, die Führung an
der Position jeder Flammröhre
einzuschrauben. Die Behandlung des Kessels kann demzufolge automatisiert
werden. Jedoch erstreckt sich der Rahmen zur Bewegungsführung in
die Rauchkammer. In der Rauchkammer herrscht eine hohe Temperatur
und die Rauchgase entwickeln eine aggressive Umgebung. Als Folge
kann beim Bewegungssystem ein Mangel auftreten und die Lebenszeit
wird verkürzt.
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Des
Weiteren wird das Bewegungselement zur Bewegung der Bürste durch
ein flexibles Antriebselement ausgebildet, welches in einer schlauchförmigen Hülse geführt wird.
Dieses Bewegungselement kann jede Flammröhre von einem einzelnen Einlass
in den Rauchabzugsbehälter
erreichen, d. h., das Bewegungselement durchquert einen unterschiedlich
gekrümmten
Pfad für
jede Flammröhre. Als
Ergebnis wird sehr schnell Reibung in dem heißen und dreckigen Rauchabzugsbehälter auftreten, so
dass dieses flexible Antriebselement relativ unzuverlässig ist.
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Des
Weiteren kommt es zum Knicken, wenn das Antriebselement durch eine
Flammröhre,
welche nicht im Zentrum befindlich ist, gedrückt wird, im Speziellen für Kessel
mit einem Durchmesser von 2–5 Metern
oder mehr. Sobald Knicken auftritt kann die Kraft, die zum Durchdrücken der
Bürste
durch die Flammröhre
benötigt
wird, nicht länger
aufgebracht werden.
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Das
Ziel der Erfindung ist es, eine Kombination einer Reinigungsvorrichtung
und einem Kessel anzubieten, die eine automatische Behandlung des Kessels
bei vergrößerter Zuverlässigkeit
ermöglicht.
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Dieses
Ziel wird gemäß der Erfindung
dadurch erreicht, dass es einen Rauchabzugsbehälter am Ende des Kessels, wo
die Flammröhren
geöffnet sind,
gibt, welcher Rauchabzugsbehälter Öffnungen aufweist,
die jeweils gegenüber
einer Flammröhre platziert
sind und jeweils mit einem Verschlussventil ausgestattet sind und
die Vorrichtung mit einem Bedienmechanismus ausgestattet ist, der
mit einem der Verschlussventile für den jeweiligen Fall des Öffnens des
Verschlussventils in Wechselwirkung gebracht werden kann.
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Durch
die Verwendung von Verschlussventilen für die Öffnungen in der hinteren Platte
des Rauchabzugsbehälters
ist es möglich,
den Rahmen vollständig
außerhalb
des Rauchabzugsbehälters
zu platzieren. Als Folge haben die heißen und aggressiven Bedingungen
im Rauchabzugsbehälter
keinen gegen die Funktion des Rahmens und die Bewegung des Abkratzelementes
gerichteten Effekt. Die Zuverlässigkeit
wird durch diese Mittel verbessert. Außerdem garantiert Wechselwirkung
zwischen dem Verschlussventil und dem Bedienmechanismus, dass das
Reinigen der Flammröhren
automatisiert werden kann.
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Gemäß der Erfindung
kann die Röhre
in Längsrichtung
zwischen einer zurückgezogenen
Position außerhalb
des Rauchabzugsbehälters
und einer hervorstehenden Position im Rauchabzugsbehälter beweglich
sein, bei der die Öffnungen
im Rauchabzugsbehälter
jeweils mit einer zugeordneten Flammröhre angeordnet sind und bei
der die Röhre
in der hervorstehenden Position eine im Wesentlichen gerade Führung für das Abkratzelement
zwischen der Öffnung
und einer zugehörigen
Flammröhre
bildet. Das flexible Bewegungselement, wie zum Beispiel ein Draht,
ist in der Röhre
beherbergt. Die Abkratzbürste
kann aus der Röhre
herausgezogen oder durch die Röhre
hindurchgedrückt
werden, indem der Draht auf- oder abgewickelt wird. Ein Hindurchdrücken des
Drahts durch die gesamte Länge
der Flammröhre,
zum Beispiel 6 m, ist möglich,
weil der Draht in einer geraden Richtung durch die Röhre gedrückt wird.
Wenn der Draht um eine Kurve herum geführt werden muss ist das Risiko
des Verklemmens des Drahts die Folge. In diesem Fall ist es bevorzugt, das
Antriebsmittel zum Antreiben des Bewegungselementes durch die Röhre vorgesehen
sind, bei denen die Position, wo die Antriebsmittel auf dem Bewegungselement
eingreifen, im Wesentlichen auf der Achse der Öffnung und der zugehörigen Flammröhre liegt.
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In
einer Ausführungsform
gemäß der Erfindung
weist das Abkratzelement eine Bürste
auf, die mindestens ein im Querschnitt offenes Segment aufweist.
Eine Entfernung der Ablagerungen von der Flammröhre findet üblicherweise im Gegenstrom
zu den Rauchgasen statt. Eine geschlossene Bürste, die sich in die entgegengesetzte
Richtung zu den Rauchgasen bewegt, müsste eine Anhäufung von Kontaminaten
durch die Flammröhre
vor der Bürste herschieben.
Dies kann zu einem ungewünschten Ansteigen
des Widerstandes und damit letzten Endes Klemmen der Bürste führen. Jedenfalls
können als
Ergebnis des offenen Segments der Bürste die Rauchgase die gelösten Ablagerungen
vom Inneren der Flammröhre
an der Bürste
vorbei mitgenommen werden. Dadurch wird erreicht, dass sich die
Bürste mit
geringerer Wahrscheinlichkeit in der Flammröhre verklemmt.
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Es
ist möglich,
dass eine in den Rauchabzugsbehälter
geöffnete
Kontaminatableitung am Ende der Flammröhre befindlich ist. Weil es
ausreichenden Platz zwischen der Röhre und dem Auslass der Flammröhre gibt,
kann das gelöste
Kontaminat in den Rauchabzugsbehälter
gelangen. Es ist nicht notwendig das Kontaminat außerhalb
die hintere Platte des Rauchabzugsbehälters zu transportieren. Dies würde gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen zur
Folge haben.
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Die
Kontaminatableitung kann auf verschiedene Weisen ausgeführt werden.
Beispielsweise weist die Kontaminatableitung ein freigehaltes Spiel zwischen
der sich in der hervorstehenden Position befindlichen Führung und
dem Ende der sich in den Rauchabzugsbehälter öffnenden Flammröhre auf. Die
Röhre kann
auch einen kleineren Durchmesser als die Flammröhre aufweisen, um ein ringförmiges Spiel
zwischen diesen auszubilden, oder die Führung kann an dem der Flammröhre zugewandten
Ende Löcher
zur Ableitung von Kontaminaten in den Rauchabzugsbehälter aufweisen.
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Vornehmlich
kann die Führung
auf dem Rahmen vertikal und horizontal beweglich sein. Vorzugsweise
ist die Führung
auf einem Ausleger befestigt, welcher wiederum so auf dem Rahmen
befestigt ist, dass sie in vertikaler und horizontaler Richtung
bewegt werden kann. Die Führung
kann eine Röhre
aufweisen; in diesem Fall ist das Bewegungselement vorzugsweise
ein ausreichend steifer Draht, um das Abkratzelement durch die Röhre hindurchzudrücken.
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Des
Weiteren kann die Führung
so auf dem Ausleger befestigt sein, dass sie in Längsrichtung
bewegt werden kann. Das Abkratzelement kann dann direkt vor die Öffnung der
zu reinigenden Flammröhre
gebracht werden, um das Abkratzelement zuzuführen. Der Draht ist an einem
Ende des Abkratzelementes befestigt und kann am anderen Ende an
einem Wickelelement fixiert werden, wie zum Beispiel einer Rolle,
einer Trommel oder einer Spiralröhre
und Ähnlichem.
In diesem Fall ist die gesamte Struktur ziemlich geringen Ausmaßes und
kann demzufolge leicht gegenüber
jede gewünschte
Flammröhre gebracht
werden. Zu diesem Zweck ist das Wickelelement vorzugsweise ähnlich auf
dem Ausleger befestigt.
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Die
Vorrichtung gemäß der Erfindung
ist speziell geeignet zur Verwendung mit einem Kessel, welcher einen
Rauchabzugsbehälter
oder Rückführungsbehälter aufweist
in dessen Ende sich Röhren öffnen, welcher
Rauchabzugsbehälter
eine mit Verschlussventilen gegenüber jeder Röhre ausgestattete Öffnung aufweist,
bei der ein Bedienmechanismus am freien Ende des Auslegers vorgesehen
ist, welcher Bedienmechanismus mit einem zu öffnenden und schließenden Verschlussventil
in Wechselwirkung gebracht werden kann.
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Um
eine gute Abdichtung zwischen der eingeführten Röhre und dem Rauchabzugsbehälter zu gewährleisten,
kann die Röhre
an der Außenseite,
in einiger Entfernung vom eingeführten
Ende, mit einer Buchse ausgestattet sein, um eine Abdichtung zwischen
der Öffnung
und der darin eingeführten
Röhre zu
gewährleisten.
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Die
Erfindung bezieht sich weiter auf eine während der Reinigung der aufgeheizten
Oberfläche eines
Röhrentauschers,
wie zum Beispiel der Flammröhren
in einem Kessel, verwendete Vorrichtung, aufweisend ein Abkratzelement,
das auf einem Bewegungselement zum jeweiligen Bewegen des Abkratzelementes
durch eine Flammröhre
fixiert ist, eine Führung
zum Positionieren des Abkratzelementes direkt vor dem offenen Ende
einer Flammröhre,
so dass dieses Abkratzelement von der Führung in die Flammröhre und
umgekehrt von der Flammröhre
in die Führung
bewegbar ist, wobei die Führung
auf einem Rahmen bzgl. der Längsrichtung
der Flammröhren
quer bewegbar ist, und die Vorrichtung vorzugsweise mit einem einen
Rauchabzugsbehälter
aufweisenden Kessel verwendet wird, in dessen Ende sich Flammröhren öffnen, welcher
Rauchabzugsbehälter eine
mit Verschlussventilen gegenüber
jeder Flammröhre
ausgestattete Öffnung
aufweist.
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Gemäß der Erfindung
weist die Vorrichtung einen Bedienmechanismus auf, der mit einem
Verschlussventil zum öffnen
und Schließen
in Wechselwirkung gebracht werden kann.
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Am
Ende des Kessels, wo sich die Flammröhren öffnen, gibt es einen Rauchabzugsbehälter mit Öffnungen,
die jeweils gegenüber
einer Flammröhre
befindlich sind. Gemäß der Erfindung
ist es vorgesehen, dass jede Öffnung
ein Verschlussventil aufweist und dass die Vorrichtung einen Bedienmechanismus
aufweist, der jeweils mit einem der Verschlussventile in Wechselwirkung
gebracht werden kann, um dieses zu öffnen.
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Die
Verschlussventile können
auf verschiedene Arten ausgeführt
sein. Vornehmlich können
sie jeweils mit Hilfe einer Bajonettverbindung mit dem Rauchabzugsbehälter oder
einem daran fixierten Röhrenabschnitt
verbunden sein, und der Bedienmechanismus dann einen beweglichen
Arm zum Drehen am Verschlussventil angreifend aufweisen.
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Zusätzlich können die
Verschlussventile jeweils mit Hilfe eines Gelenks mit dem Rauchabzugsbehälter oder
einem daran fixierten Röhrenabschnitt verbunden
sein, und der Bedienmechanismus dann einen beweglichen Arm zum Drehen
des Verschlussventils um das Gelenk aufweisen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist das Verschlussventil einen Ventilkörper und einen Hebel auf, die
sich auf jeder Seite des Gelenkes befinden. Der Arm weist einen
Stößel auf,
der in der Längsrichtung
beweglich ist kann, damit der Hebel und der Ventilkörper als
Folge eines Kontaktes mit dem freien Ende des Stößels kippen. Das Verschlussventil
kann durch den Einfluss der Schwerkraft und/oder dem Einfluss einer
Federkraft in der geschlossenen Position gepresst gehalten werden.
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Die
Führung
kann eine Röhre
aufweisen, die diesbezüglich
in ihrer Längsrichtung
beweglich ist und außerhalb,
in einigem Abstand zu ihrem Einführende,
mit einer Buchse versehen ist, um eine Abdichtung zwischen der Öffnung und
der darin eingeführten
Röhre bereitzustellen.
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Die
Erfindung wird anhand einer in den Zeichnungen dargestellten erklärenden Ausführungsform
nachfolgend detaillierter beschrieben.
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1 zeigt
eine geschnittene Seitenansicht eines Teils eines Kessels mit einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung
in einer ersten Stufe des Reinigungsprozesses;
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2 zeigt
eine entsprechende Seitenansicht in einer zweiten Stufe.
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3 zeigt
ein Detail der Führung
mit größerem Maßstab.
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4 zeigt
ein Detail eines Ventils mit größerem Maßstab in
Seiten- und in Schnittansicht.
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5 zeigt
eine Frontansicht mehrerer Ventile.
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6a–6c zeigen
eine Seitenansicht und eine Querschnittsansicht eines Verschlussventils mit
Bajonettverbindung, genauso wie eine Frontansicht mehrerer solcher
Ventile.
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7a–7c zeigen
Querschnittsansichten von Ausführungsformen
der Führung
und einer Flammröhre.
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Das
Ende eines Kessels 1, wo sich der Rauchabzugsbehälter 2 befindet,
ist in den 1 und 2 gezeigt. Üblicherweise
hat der Kessel 1 eine große Anzahl von Flammröhren 3,
deren Ende 4, welches gezeigt wird, sich in den Rauchabzugsbehälter 2 öffnet. Am
anderen Ende, welches nicht gezeigt ist, befindet sich ein Brenner,
der die heißen Rauchgase
produziert, die durch die Flammröhren 3 ziehen.
Das Wasser, das sich im Kessel 1 außerhalb der Flammröhren 3 in
der Kammer 5 befindet, wird mit Hilfe dieser heißen Rauchgase
erwärmt.
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Die
Rauchgase, die durch die Flammröhren 3 gezogen
sind, sammeln sich im Rauchabzugsbehälter 2. Der Rauchabzugsbehälter 2 ist
am Boden durch Sammelmittel 6 begrenzt, in welchen sich
die Rückstände sammeln
können,
die durch den Verbrennungsprozess entstehen und die sich auf der
Innenseite der Flammröhren 3 ablagern.
Diese Ablagerung hängt
stark von dem im Brenner eingesetzten Brennmaterial ab. Die Verbrennung
von Gasen produziert relativ geringe Ablagerung; feste Brennmaterialien
auf der anderen Seite produzieren wesentliche Ablagerung von Kontaminaten
in den Flammröhren.
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Um
die Flammröhren 3 zu
reinigen, wird die in ihrer Gesamtheit mit 7 markierte
Vorrichtung neben dem Rauchabzugsbehälter 2 platziert.
Diese Vorrichtung 7 weist einen Rahmen 8 auf,
auf welchem ein Ausleger 9 so befestigt ist, dass er hoch
und runter und genauso vor und zurück bewegt werden kann. Eine
Röhre 10 ist
auf dem Ausleger befestigt, die mit Hilfe der Längsführung 11 in Längsrichtung
bezüglich dem
Ausleger 9 verrutscht werden kann, im Speziellen zwischen
der zurückgezogenen
Position, wie in 1 gezeigt, und der hervorstehenden
Position, wie in 2 gezeigt.
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Eine
Rolle 12 ist ebenso am vom Kessel 1 wegweisenden
Ende des Auslegers 9 befestigt. Ein Draht 13 wird
von dieser Rolle aufgenommen, und die Abkratzbürste 14 ist mit dem
freien Ende des Drahts 13 verbunden. Diese Abkratzbürste 14 hat
einen solchen Durchmesser, dass sie in die Röhre 10 mit der Möglichkeit
zu Rutschen hineinpasst. Das Vorderteil und das Hinterteil der Abkratzbürste ist
kegelförmig
oder zugespitzt, mit dem Ziel, die Einführung dieser in die Röhre zu erleichtern
und zu führen. Durch
das Auf- oder Abwickeln des Drahts 13 kann die Abkratzbürste in
die Röhre
hinein zurückgezogen oder
aus der Röhre
zur Reinigung der Flammröhren 3 herausgezogen
werden. Das Verfahren hierfür
ist wie folgt.
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Zu
aller erst, wenn die Röhre 10 in
der zurückgezogenen
Position, wie in 1 gezeigt, befindlich ist, wird
die Abkratzbürste 14 außerhalb
des Rauchabzugsbehälters 2 gegenüber einer
zu reinigenden Flammröhre 3 gebracht.
Die Wand 15 des Rauchabzugsbehälters gegenüber der Vorrichtung 7 hat
eine Anzahl von Öffnungen 17,
festgelegt durch Rohrabschnitte 46, welche jeweils mit
einer zugeordneten Flammröhre
angeordnet ist und welche durch ein Ventil 16 geschlossen
sind, wie es auch in den 4 und 5 gezeigt
ist. Das Ventil 16 wird dann so durch ein genauer zu beschreibendes
Verfahren geöffnet,
dass die Röhre 10 mit
der Abkratzbürste 14 über den
Rauchabzugsbehälter 2 direkt
gegenüber der Öffnung 4 der
zu reinigenden Flammröhre 3 gebracht.
In diesem Zusammenhang weist die Röhre 10 eine Buchse 18 auf,
die so gelegen ist, dass wenn sich die Bürste genau gegenüber der
entsprechenden Öffnung 4 der
Flammröhre 3 befindet,
die Öffnung 17 in
der Wand 15 des Rauchabzugsbehälters 2 durch die
Buchse 18 abgeschlossen wird.
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Die
Abkratzbürste
kann dann von der Röhre 10 in
die betroffene Flammröhre 3 gedrückt werden. Abhängig vom
Reinigungsverfahren wird die Abkratzbürste 14 in der Flammröhre 3 während dieser Operation
vor und zurück
bewegt. Schließlich
werden die Kontaminate, welche sich gelöst haben, durch die Rauchgase
weggetragen oder werden im Sammelmittel 6 gesammelt, wenn
die Abkratzbürste 14 aus
der Flammröhre 3 zurückgezogen
ist. Schließlich
wird die Röhre 10 mit
der darin zurückgezogenen
Abkratzbürste
aus dem Rauchabzugsbehälter 2 entfernt
und das Ventil 16 geschlossen.
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Der
Antrieb der Röhre 10 und
der Abkratzbürste 14 wird
mit Hilfe eines Drahts 13 bewirkt. Weil die Abkratzbürste 14 in
der Röhre 10 haftend
sitzt, wird die Röhre 10 zuerst
herausgedrückt.
Sobald diese ihre maximale, hervorstehende Position gegen den Stopper 19 erreicht
hat, wird die Abkratzbürste 14 aus
der Röhre 10 herausgedrückt. Der
Draht 13 ist ausreichend steif, um die erforderlichen Kräfte auch unter
Druck aufzubringen. Des Weiteren ist es in der mit Hilfe einer Abstützung 36 fest
mit dem Ausleger 9 verbundenen Führungsröhre 26 und in der
Flammröhre 3 gestützt, so
dass kein Risiko eines Knickens besteht. Der Vorteil eines solchen
um eine Rolle 12 gewickelten Drahts ist, dass die langen
Flammröhren 3 in
ihrer Gesamtheit ohne ansonsten benötigte lange Stangen oder Ähnlichem
behandelt werden können;
die Vorrichtung 7 kann dementsprechend begrenzte Ausmaße aufweisen.
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Ein öffnen und
Schließen
des Ventils 16, wie in den 1, 2, 4 und 5,
findet auf die folgende Weise statt. Am freien Ende des Auslegers 9 gibt
es einen Bedienmechanismus 20, der einen vor und zurück bewegbaren
Stößel 21 aufweist.
Das Ventil 16 wiederum weist einen Hebel 22 auf,
welcher an der gegenüberliegenden
Seite des Gelenkes 23 in Richtung des Ventilkörpers 25 angebracht
ist. Das Ventil wird durchgehend mit Hilfe einer Feder 24 in der
geschlossenen Position gepresst gehalten. Indem nun der Stößel 21 vor
bewegt wird, wird der Hebel 22 zur Seite gedrückt, infolge
dessen das Ventil 16 kippt und der Ventilkörper die Öffnung 17 freilegt. Die
Abkratzbürste 14 kann
dann in die Flammröhre 3 wie
zuvor beschrieben eingeführt
werden. Nachdem die Reinigungsarbeit in der betroffenen Flammröhre 3 ausgeführt wurde,
wird die Abkratzbürste 14 in
die Röhre 10 zurückgezogen,
wonach sich das Ventil 16 unter dem Einfluss der Feder 24 schließt.
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Eine
alternative Ausführungsform
des Verschlussventils 16 ist in den 6a–6c gezeigt. Diese
Ausführungsform
des Verschlussventils weist eine Bajonettverbindung auf.
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6a zeigt
eine Seitenansicht eines Rohrabschnitts 46. Solche Rohrabschnitte 46 bilden
die Öffnungen 17 in
der Rückwand 15 des
Rauchabzugbehälters 2.
Der Rohrabschnitt 46 ist mit Stutzen 70 ausgestattet.
In dieser erklärenden
Ausführungsform sind
zwei Stutzen 70 diametral zueinander gegenüberliegend
(siehe 6c) angeordnet.
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Das
Verschlussventil 16 hat eine, eine äußere Wand 77 aufweisende
Hülse 73,
welche an einem Ende durch die Rückwand 78 abgeschlossen
ist. Eine zentrale Öffnung 74 ist
in der Rückwand 78 vorgesehen.
Die Hülse 73 weist
einen herausragenden Teil 75 mit einer solchen Form auf,
dass ein Bedienmechanismus den herausragenden Teil 75 fest
umfassen und das Verschlussventil 16 drehen kann. In diesem
Fall ist der herausragende Teil 75 durch einen Röhrenabschnitt
ausgebildet, welcher einen quadratischen Querschnitt aufweist, der
die zentrale Öffnung 74 umgibt.
Des Weiteren weist die Hülse 73 zwei
Hakenelemente 76 an ihrer äußeren Wand 77 auf,
welche Hakenelemente 76 mit dem Stutzen 70 in Wechselwirkung
treten können.
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Das
Verschlussventil 16 weist weiter eine Schraube 80 auf,
dessen Schaft durch die zentrale Öffnung 74 gesteckt
werden kann. Eine Mutter 82 klemmt die Verschlussplatte 83 gegen
den Kopf 81 der Schraube 80. Vorzugsweise befindet
sich eine Scheibe zwischen der Mutter 82 und der Verschlussplatte 83 und
zwischen dem Kopf 81 und der Verschlussplatte 83.
Des Weiteren ist eine vorgespannte Feder 90 auf dem Schaft
der Schraube 80 zwischen Verschlussplatte 83 und
der Rückwand 78 der
Hülse 73 befestigt.
Die Feder 90 drückt
die Verschlussplatte 83 gegen die äußere Kante des Röhrenabschnitts 46. Die Öffnung des
Röhrenabschnitts 46 ist
dann abgedichtet. Eine selbst sichernde Mutter 87 am Ende
der Schraube 80 vom Kopf 81 weg weisend verhindert das
Herausschießen
des Schaftes der Schraube 80 aus der zentralen Öffnung 74.
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Die
Art der Bedienung des Ventils 16 ist wie folgt. In der
geschlossenen Position haken sich die Hakenelemente 76 des
Ventils 16 hinter dem entsprechenden Stutzen 70 ein,
während
die Verschlussplatte 83 den Röhrenabschnitt 46 unter
dem Einfluss der Federvorspannung abschließt. Zur Öffnung des Ventils 16 drückt ein
passender Bedienmechanismus (nicht gezeigt) auf das Ventil 16,
die Rückwand 78 der
Hülse 73 gegen
die Verschlussplatte 83 bewegend. Die Hakenelemente 76 können nun
so gedreht werden, dass sie nicht mehr hinter den Stutzen 70 befindlich
sind. Nach dem Drehen des Ventils, zum Beispiel um einen Winkel
von 10–20°, zieht der Bedienmechanismus
das Ventil von dem Röhrenabschnitt 46 ab.
Es ist dann möglich,
die Röhre 10 durch
den Röhrenabschnitt 46 zu
führen.
Das umgekehrte Verfahren wird verwendet, um das Ventil zu schließen.
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Wie
am deutlichsten in 3 zu sehen, schließt sich
die Röhre 10 teleskopartig
um die Führungsröhre 26.
Um diese teleskopartige Bewegung zu führen, ist ein Roller 27 am
Ende der Führungsröhre 26 befestigt,
welcher Roller 27 entlang der inneren Seite der Röhre 10 entlang
rollt. Am Ende der Röhre
befindet sich auch ein Ring 28, der über einen gewissen Abstand
nach innen reicht. Dieser Ring 28 zwingt die Haare der
Bürste,
wenn die Abkratzbürste 14 an
ihm vorbei bewegt wird, sich in gewissem Maße derart zu biegen, dass die
Abkratzbürste 14 gereinigt
wird. Löcher 29 in
der Bodenwand der Röhre 10 an
der Position des Rings 28 stellen sicher, dass während dieser
Operation gelöster
Schmutz abgeleitet wird.
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Eine
Ableitung von Kontaminaten in der Nähe dem Ende der Flammröhren, welche
sich in den Rauchabzugsbehälter öffnen, ist
ein wichtiger Aspekt der Erfindung mit unabhängiger Wichtigkeit. Diese Ableitung
kann auf verschiedene Weisen implementiert sein. Zusätzlich zur
Anfertigung von Löchern 29,
wie in 3 und 7a gezeigt,
ist es zum Beispiel möglich,
einen Spalt zwischen dem Ende der Röhre 10 und dem Ende
der Flammröhre 3 freizuhalten
(siehe 7b). Der Durchmesser der Röhre 10 kann
genausogut kleiner als der Durchmesser der Flammröhre 3 sein,
wie in 7c gezeigt. In diesem Fall entsteht
ein kreisförmiges
Spiel 40. Eine Kombination von zwei oder mehreren dieser
Ausführungsformen
oder auch anderen Ausführungsformen
ist natürlich
möglich.
Dieser Aspekt der Erfindung bezieht sich demnach, in Kombination,
eine Vorrichtung zur Reinigung von Flammröhren in einem Kessel, aufweisend
ein Abkratzelement, das auf einem Bewegungselement zur jeweiligen
Bewegung des Abkratzelementes durch eine Flammröhre fixiert ist, eine Führung zum
Positionieren des Abkratzelementes direkt vor dem offenen Ende einer
Flammröhre, so
dass dieses von der Führung
in die Flammröhre und
umgekehrt von der Flammröhre
in die Führung bewegbar
ist, genauso wie ein Kessel ausgestattet mit Flammröhren, welche
Flammröhren
sich an einem Ende des Kessels öffnen,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Kontaminatableitung nahe der in
den Abzugsbehälter öffnenden
Röhre angeordnet
ist.
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Verschlussventile 16,
die eingehängt
sein können,
sind in den 4 und 5 gezeigt,
während
Verschlussventile 16, die mit Hilfe einer Bajonettverbindung
mit dem Rauchabzugsbehälter 2 oder einem
daran fixierten Röhrenabschnitt 46 verbunden sind,
sind in den 6a–c gezeigt. Wenn aus welchem
Grund auch immer kein Platz für
solche Verschlussventile ist, können
Ventile anderen Typs verwendet werden. Diese können zum Beispiel Stopfen oder
Pfropfen sein, welche durch passende Klemmmittel auf der Röhre 10 geklemmt
sind und axial in die Öffnungen 4 gedrückt werden.
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Wie
in 3 gezeigt, ist eine Druckluftversorgung mit der
Führungsröhre 26 verbunden.
Durch Zuführung
dieser Druckluft, welche am anderen Ende der Führungsröhre 26 entweicht,
kann ein Druckstoß in
die zu reinigende Flammröhre
eingeleitet werden, bevor die Abkratzbürste 14 geführt wird. Die
Druckluft kann auch als Sperrluft fungieren, um das Austreten von
Flammgasen im Falle übermäßigen Drucks
zu verhindern.