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DE19730354A1 - Lesezeichen - Google Patents

Lesezeichen

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Publication number
DE19730354A1
DE19730354A1 DE1997130354 DE19730354A DE19730354A1 DE 19730354 A1 DE19730354 A1 DE 19730354A1 DE 1997130354 DE1997130354 DE 1997130354 DE 19730354 A DE19730354 A DE 19730354A DE 19730354 A1 DE19730354 A1 DE 19730354A1
Authority
DE
Germany
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book
information carrier
page
bundling means
bookmark according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997130354
Other languages
English (en)
Inventor
Ina Annelore Massing
Donald Andrew Schubert
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE19730354A1 publication Critical patent/DE19730354A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D9/00Bookmarkers; Spot indicators; Devices for holding books open; Leaf turners
    • B42D9/001Devices for indicating a page in a book, e.g. bookmarkers
    • B42D9/004Devices for indicating a page in a book, e.g. bookmarkers removably attached to the book
    • B42D9/007Loose bookmarkers

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Lesezeichen nach Oberbegriff von Anspruch 1.
Derartige Lesezeichen sind allgemein bekannt. Sie weisen einen Seitentrenner auf, welcher längs über die Buchseiten­ länge verläuft. Der Seitentrenner wird zwischen zwei benach­ barten Seiten eines Buchs eingelegt. Dabei muß der Seiten­ trenner nicht über die voll ständige Buchseitenlänge verlau­ fen. Es genügt, wenn der Seitentrenner lediglich ein Stück über die Buchseitenlänge verläuft und zwar so, daß ein am Seitentrenner endseitig angebrachtes Auffindende bei ge­ schlossenem Buch aus dem Buchblock herausgeführt wird.
Will man das Buch weiter lesen, erfährt man über das im Buchblock verschwindende Auffindende, an welcher Stelle man das Buch aufzuschlagen hat. Da an dieser Stelle auch der Sei­ tentrenner des Lesezeichens liegt, wird das Aufschlagen der entsprechenden Buchstelle erleichtert.
Derartige Lesezeichen sind sowohl als vom Buch separate Gegenstände bekannt als auch als sogenannte integrierte Lese­ zeichen, die an vorbestimmter Stelle am Buchrücken befestigt sind und in Form eines Bandes zwischen zwei benachbarten Buchseiten eingelegt werden können.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden vorrangig diejenigen Lesezeichen angesprochen, die als separate Gegen­ stände in den gewerblichen Handel gelangen. Es handelt sich also um Lesezeichen, die über Buchhandel/Schulbuchhan­ del/Werbeagenturen vertrieben werden können.
Zwar dienen die bekannten Lesezeichen uneingeschränkt der Markierung zum Wiederauffinden vorbestimmter Stellen im Buch. Insbesondere bei dicken Büchern besteht jedoch zusätz­ liche Gefahr, daß das aufgeschlagene Buch wieder zusammen­ fällt. Zwar läßt sich dieser Gefahr dadurch begegnen, daß die Buchseiten im Bereich der Bindung überstreckt werden, um auf diese Weise die Eigenspannung aus dem Seitenbündel herauszu­ nehmen. Diese Vorgehensweise ist jedoch im allgemeinen wenig pfleglich und gelingt darüber hinaus auch nicht immer.
Außerdem ist es ausgesprochen lästig, nach dem Ums­ chlagen jeweils einer gelesenen Buchseite erneut den Buch­ rücken zu überdehnen, um erneut die Eigenspannung aus der Buchbindung heraus zunehmen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, gewerblich nutzbare Lesezeichen zu schaffen, die einen erhöhten Gebrauchswert bieten.
Die Lösung dieser Aufgabe geschieht durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Aus der Erfindung ergibt sich ein Lesezeichen, welches nicht nur als Seitentrenner zweier benachbarter Buchseiten zum schnelleren Wiederauffinden einer vorbestimmten Buchstel­ le dient, sondern welches darüber hinaus den Seitenstapel einer Buchhälfte gegen die diesen Seiten und den Buchrücken innewohnenden Eigenspannungen offenhält.
Somit kann unter Zuhilfenahme des Lesezeichens nach die­ ser Erfindung praktisch jedes Buch ohne Überdehnung des Buch­ rückens auf dem Rücken liegend offengehalten und gelesen wer­ den. Ein praktisches Anwendungsbeispiel der Erfindung ist bei sogenannten Gehmaschinen oder Steppern in Sportstudios gege­ ben, wo die/der Sporttreibende während des Gehens oder des Steppens ein vor sich aufgeschlagenes Buch lesen kann.
Dem Lesezeichen nach der vorliegenden Erfindung kommt somit eine Mehrfachfunktion zu. Einerseits dient das Lesezei­ chen im herkömmlichen Sinne als Lesezeichen. Darüber hinaus dient es auch als Buchoffenhalter, ohne daß das Bindungsende der Buchseiten überdehnt werden müßte. Darüber hinaus bleibt das Lesezeichen auch bei geöffnetem Buch an Ort und Stelle und bedarf somit keines besonderen Aufbewahrungsortes.
Wesentlich ist, daß der Seitentrenner nur wenige Milli­ meter schmal ist. Auf diese Weise wird von der unter dem Sei­ tentrenner liegenden Schrift praktisch nur wenig verdeckt. Somit kann das Lesezeichen sogar auf derjenigen Buchseite Verwendung finden, wo gerade gelesen wird.
Weiterhin ist wesentlich, daß der Seitentrenner zusammen mit dem aus dem Buchblock herausgeführten Auffindende zur Bündelung des betreffenden Seitenstapels einer Buchhälfte dient. Zu diesem Zweck umfaßt das Bündelungsmittel, bestehend aus Seitentrenner und Auffindende diesen Seitenstapel so, daß die betreffende Buchhälfte offenbleibt, auch wenn das Buch auf dem Buchrücken liegt.
Da das Bündelungsmittel seine Buchhälfte elastisch um­ faßt, kann es für Seitenstapel unterschiedlicher Höhen ohne Veränderung verwendet werden. Durch die dem Bündelungsmittel innewohnende elastische Verformbarkeit paßt sich das Bünde­ lungsmittel an jede Seitenstapelhöhe an. Es bedarf daher kei­ ner besonderen Maßnahmen, um Seitenstapel unterschiedlicher Höhen mit ein und demselben Bündelungsmittel zu umspannen. Der Seitenstapel wird unabhängig von der Seitenstapelhöhe elastisch umfaßt/umklammert und auf diese Weise zu einem ein­ heitlichen Block zusammengehalten, der bereits aufgrund sei­ nes hohen Eigengewichtes nicht ohne weiteres zuschlagen wird, auch wenn das Buch flach auf dem Buchrücken liegt.
Das Bündelungsmittel dient daher der Zusammenfassung einer Vielzahl von Buchseiten zu einem einheitlichen Teil­ block des Buchs, welcher unter Eigengewicht und entgegen der Eigenspannung offengehalten wird.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung enthält zu­ sätzlich einen optisch oder akustisch wahrnehmbaren Informa­ tionsträger, der mit dem Bündelungsmittel verbunden ist. Bei dem Informationsträger kann es sich um einen relativ flach gehaltenen Körper handeln, der auf seiner Sichtseite mit einem Motiv, einem Emblem, einem Werbespruch oder ähnlichem versehen ist.
Als Motive kommen Themen zum Beispiel aus Sport, Musik, Hobbys, Sternzeichen, Bauwerken, Städten in Betracht. Gleich­ sam kann es sich Motive aus persönlichem Anlaß handeln, zum Beispiel Herzmotive, Geburtstagsglückwünsche etc.
Es ist daher auch wesentliches Element dieser Weiterbil­ dung, daß der Informationsträger auch der Anbringung von Wer­ beaussagen bestimmter Unternehmen dienen kann und somit das Lesezeichen als Werbemittel in den gewerblichen Handel kommen kann.
Es ist nämlich angesichts der relativ geringen Kosten für derartige Lesezeichen von Vorteil, wenn hierfür große Ab­ satzmärkte geöffnet werden. Ein bedeutsamer Absatzmarkt ist daher die Verbreitung derartiger Lesezeichen dort, wo be­ stimmte Unternehmen ihre Werbegeschenke verteilen.
Zu diesem Zweck kann der Informationsträger, der unter anderem auch von einer Außenfläche des Bündelungsmittels ge­ bildet werden kann, größenmäßig seitlich über das Bündelungs­ mittel herausragen. Es entsteht daher im Verhältnis zum sehr schmalen Seitentrenner des Lesezeichens eine relativ große nutzbare Werbefläche. Während das Bündelungsmittel rein theo­ retisch aus einem dünnen Gummiband bestehen kann, läßt sich an diesem der Informationsträger auf geeignete Weise befesti­ gen, womit die Voraussetzungen für die beanspruchte Erfindung bereits erfüllt sind.
Von daher sind die Aufwendungen für die vorliegende Er­ findung, gemessen am Fortschritt, äußerst gering.
Andererseits kann der Informationsträger auch ein vom Bündelungsmittel unabhängiger jedoch daran befestigter und im wesentlichen flacher Körper sein, dessen Längs- und Querab­ messungen kleiner als eine Buchseite sind, insbesondere je­ weils zwischen etwa 1 bis 20 cm liegen.
Zu diesem Zweck wird einerseits vorgeschlagen, den In­ formationsträger am Seitentrenner des Lesezeichens verschieb­ bar zu machen. Dies bietet einerseits den Vorteil, daß es ab­ hängig von der jeweiligen Lesestelle des Buchs am Seitentren­ ner so plaziert werden kann, daß er die momentan gelesene Stelle nicht überdeckt. Andererseits kann der Informations­ träger auch an dem Seitentrenner des Lesezeichens festgeklam­ mert sein. Auf diese Weise sitzt der Informationsträger fest am Seitentrenner und kann nur zusammen mit diesem verschoben werden.
Geeignete Ausführungsbeispiele für Informationsträger, die der Einsetzung des Lesezeichens als Werbemittel dienen, weisen eine bedruckbare und/oder beschreibbare Außenfläche auf. Da im übrigen auch Informationsträger in Frage kommen, welche als flache Körper ausgebildet sind, bietet es sich zum Beispiel an, einen Tonmodul in den flachen Körper des Infor­ mationsträgers zu integrieren, der zum Beispiel über einen druckempfindlichen Sensor beim Öffnen und/oder Schließen des Buches aktiviert wird.
Hinsichtlich der elastischen Eigenschaften des Bünde­ lungsmittels bietet es sich zusätzlich an, hinreichend große Elastizität zu wählen, um neben dem Seitenstapel auch den zu­ gehörigen Einbanddeckel mit zu umfassen. Dabei wird davon ausgegangen, daß der Einbanddeckel des Buchs ein zusätzliches Gewicht bietet, welches der Offenhaltung des aufgeschlagenen Buchs förderlich ist.
In bevorzugter Weiterbildung ist das Bündelungsmittel ein längselastisches in sich geschlossenes Band, an welchem der Informationsträger, sofern er als separater Körper vorge­ sehen ist, in Längsrichtung verschiebbar oder an welchem er festgeklammert ist.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß das Bündelungsmittel zwei in Höhenrichtung des Seitenstapels elastisch miteinander verbundene Schenkel aufweist, die klammerartig über den Sei­ tenstapel gesteckt werden. Dabei kann es vorteilhaft sein, den Schenkel, welcher den Seitentrenner bildet, länger auszu­ gestalten als den Schenkel, der den Seitenstapel umfaßt und der von der gegenüberliegenden Seite den Seitenstapel ein­ klammert. Es genügt nämlich, den zu umfassenden Seitenstapel so zusammenzuhalten, daß ein zusammenhängendes Gebilde ent­ steht, welches unter Eigengewicht auf dem Rücken liegen bleibt.
Für den Fall zweier elastisch miteinander verbundener Schenkel bietet es sich einerseits an, diese insgesamt aus biegeelastischem Material durchgehend miteinander zu verbin­ den oder über ein Drehgelenk miteinander zu koppeln, welches in Schließrichtung elastisch vorgespannt wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungs­ beispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
Fig. 2a ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Eigenelastizität
Fig. 2b ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Drehgelenk.
Sofern im folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
Die Figuren zeigen ein Lesezeichen nach dieser Erfin­ dung. Derartiges Lesezeichen dient zum Einlegen in ein Buch 1. Derartiges Buch 1 besteht aus einem ersten Einbanddeckel 2, einem zweiten Einbanddeckel 3 und einem dazwischen befind­ lichen Buchrücken 4. An dem Buchrücken 4 sind in geeigneter Weise die Innenkanten der einzelnen Buchseiten befestigt. Das Lesezeichen weist nun einen Seitentrenner 6 auf, welcher sich über die Buchseitenlänge L erstreckt und sich am oberen und/oder unteren Ende in ein Auffindende 7 fortsetzt.
Der Seitentrenner wird zwischen zwei benachbarte Seiten des Buchs eingelegt und verbleibt bei geschlossenem Buch zwi­ schen diesen zwei benachbarten Seiten. In diesem Fall wird das an einem Ende des Seitentrenners 6 befindliche Auffinden­ de 7 aus dem Buchblock des geschlossenen Buchs herausgeführt. Auf diese Weise wird beim erneuten Aufschlagen des Buchs op­ tisch signalisiert, wo das Lesezeichen zu finden ist.
Wesentlich ist nun, daß der Seitentrenner 6 nur wenige Millimeter schmal ist.
Im Normalfall genügt es, Seitentrenner von bis zu etwa drei Millimetern Breite zu verwenden. Im äußersten Fall soll­ te der Seitentrenner jedoch nicht mehr als etwa 20 Millimeter breit sein, damit er außerhalb des Satzspiegels und ohne den Satzspiegel zu verdecken angebracht werden kann.
Die Verwendung schmaler Seitentrenner bietet den Vor­ teil, daß darunter befindliche Schrift praktisch nicht ver­ deckt wird, so daß abhängig von der Öffnungsstellung des Buchs auch die zu lesende Seite dann umklammert werden kann, wenn die Gefahr besteht, daß diese Seite des geöffneten Buchs zuschlägt.
Zu diesem Zweck bildet der Seitentrenner 6 mit dem Auf­ findende 7 ein Bündelungsmittel, welches den Seitenstapel einer Buchhälfte in Längsrichtung L elastisch umfaßt, und auf diese Weise die einzelnen Seiten des Seitenstapels praktisch zu einem separaten Block zusammenhält, so daß die inneren Seiten des Buchs nicht von selbst zuschlagen können.
Zusätzlich ist bei den gezeigten Ausführungsbeispielen vorgesehen, daß mit dem Bündelungsmittel, bestehend aus Sei­ tentrenner 6 und Auffindende 7 ein optisch oder akustisch wahrnehmbarer Informationsträger 8 verbunden ist. Dieser In­ formationsträger 8 ist insbesondere am Seitentrenner 6 pla­ ziert und soll sich auch nach Zuschlagen des Buchs zwischen den zwei benachbarten Seiten befinden, wo auch der Seiten­ trenner 6 liegt.
Im Umgebungsbereich des Informationsträgers 8 entsteht daher im Verhältnis zum Seitentrenner 6 eine verdickte Zone, die ein neues Aufschlagen des Buchs bei erneutem Gebrauch be­ günstigt. An dieser Stelle lassen sich die zwei benachbarten Buchseiten besonders leicht auffinden und trennen.
Der Informationsträger 8 kann einerseits von einer Au­ ßenfläche des Seitentrenners 6 des Bündelungsmittels gebildet werden. Zu diesem Zweck kann ein zwar schmaler jedoch ausrei­ chend breiter Seitentrenner 6 verwendet werden, welcher zum Beispiel eine Fläche bestimmter Größe zum Bedrucken bereit­ stellt.
Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß das Bündelungs­ mittel über seine Länge von einer durchgehenden Schmalheit ist (siehe zum Beispiel Fig. 1) und daß der Informationsträger 8 das Bündelungsmittel breitenmäßig überragt.
Wie anhand des Ausführungsbeispiels Fig. 1 erkennbar ist, weist der Informationsträger 8 Durchführungslöcher 9, 10 auf, durch welche der Seitentrenner 6 hindurch geführt ist. Somit wird der Informationsträger 8 am Seitentrenner 6 längsver­ schieblich und kann beim Lesen des Buchs jeweils so positio­ niert werden, daß keine zu lesende Stelle abgedeckt wird.
Im Verhältnis hierzu zeigen die Fig. 2a, 2b einen Informa­ tionsträger 8, der starr mit dem Auffindende 7 verbunden ist. Zu diesem Zweck dienen eine erste Klammer 11 und eine zweite Klammer 12, mit denen der Informationsträger 8 am Seitentren­ ner 6 sitzt.
In allen gezeigten Ausführungsfällen ist der Informa­ tionsträger 8 ein vom Bündelungsmittel unabhängiger jedoch am Seitentrenner 6 des Bündelungsmittels befestigter und im we­ sentlichen flacher Körper, dessen Abmessungen in Längsrich­ tung L sowie in Breitenrichtung B einer Buchseite zwischen etwa 1 bis 8 cm liegen. Der Informationsträger bietet eine Außenseite, welche zur Aufnahme zusätzlicher Werbeinformation dient. Hierzu ist die Außenfläche des Informationsträgers 8 entsprechend beklebbar/bedruckbar/beschreibbar.
Darüber hinaus zeigen die Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 2a, 2b eine Weiterbildung, bei welcher der Informations­ träger 8 zusätzlich einen integrierten Tonmodul 22 enthält, der über einen entsprechenden Drucksensor 20 beim Öffnen und/oder Schließen des Buches aktiviert wird. Der flache Körper des Informationsträgers 8 dient daher in diesem Falle nicht nur der Unterbringung des Tonmoduls 22 und einer zuge­ hörigen Energiequelle, sondern auch der Aufnahme und Führung des Drucksensors 20, der sich auf einer der Flachseiten des Informationsträgers 8 befindet.
Die Erfindung ist nicht an eine vorbestimmte Größenab­ messung des Bündelungsmittels gebunden. Es bietet sich daher an, das Bündelungsmittel so zu bemessen und derart elastisch auszuführen, daß der Seitenstapel 5 unter Einschluß des zuge­ hörigen Einbanddeckels 2 bzw. 3 umfaßt werden kann.
Dies kann insbesondere mit einem Bündelungsmittel er­ zielt werden, welches ein längselastisch und in sich ge­ schlossenes Band entsprechend Fig. 1 ist. Andererseits läßt sich dies mit Bündelungsmitteln erzielen, welche aus zwei in Höhenrichtung H des Seitenstapels 5 elastisch miteinander verbundenen Schenkeln bestehen, die klammerartig über den Seitenstapel 5 gesteckt werden.
Während Fig. 2a hierzu vorsieht, die beiden Schenkel 13, 14 über ein elastisches Verbindungsstück 15 miteinander zu verbinden, ist im Falle der Fig. 2b zwischen dem ersten Schen­ kel 13 und dem zweiten Schenkel 14 ein Gelenk 16 vorgesehen, welches von einer Schenkelfeder 17 vorgespannt wird. Der bie­ geelastische Zwischenbereich des Verbindungsstücks 15 gemäß Fig. 2a wird daher ersetzt durch das Zusammenwirken zwischen Drehgelenk 16 und Schenkelfeder 17, die mit ihren Schenkelen­ den über Klammern 18, 19 mit dem jeweils angrenzenden Ende des ersten Schenkels 13 bzw. zweiten Schenkels 14 verbunden ist.
Die Schenkelfeder 16 spannt daher die Enden der Schenkel 13, 14 bezüglich des Drehgelenks 16 so vor, daß ein zwischen die beiden Schenkel 13, 14 eingeschobenes Seitenbündel 5 zu­ verlässig eingeklemmt würde.
Funktionsgleich, jedoch von der Bauweise her einfacher ist das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2a, wo die beiden Schenkel 13, 14 über ein biegeelastisch ausgeführtes Auffind­ ende 7 miteinander verbunden sind. Dies kann zum Beispiel über ein durchgehendes Stück biegeelastischen Kunststoffs oder Federstahls geschehen, welches einfach seitlich über das Seitenbündel 5 des aufgeschlagenen Buchs gesteckt wird.
Zu diesem Zweck sind die offenen Enden des ersten bzw. zweiten Schenkels 13, 14 mit einem abgerundeten Ende 21 verse­ hen. Dies bietet den Vorteil der Vermeidung von Verletzungs­ gefahr und der Vermeidung von Beschädigung der außenliegenden Buchseiten des Seitenstapels 5.
Ohne Beschränkung der Erfindung hierauf kann der In­ formationsträger 8 auch außerhalb der Bucheinbanddeckel ange­ ordnet werden. Es ist daher nicht zwingend notwendig, daß der Informationsträger 8 an demjenigen Teil des Lesezeichens sitzt, der im Umfang der vorliegenden Anmeldung als "Seiten­ trenner" bezeichnet worden ist.
Neben den in den Zeichnungen ausgeführten Ausführungs­ beispielen kommen als Informationsträger insbesondere auch flache Taschenrechner, LCD oder LED-Displays, Miniaturfern­ seher, Kalender, Werbeprospekte, Leporellos, Schatullen in Betracht. Insbesondere sind bis zu etwa 2 cm flache aufklapp­ bare Hohlkörper mit umfaßt.
Bezugszeichenliste
1
Buch
2
erster Einbanddeckel
3
zweiter Einbanddeckel
4
Buchrücken
5
Seitenbündel
6
Seitentrenner
7
Auffindende
8
Informationsträger
9
Durchführungsloch
10
Durchführungsloch
11
erste Klammer
12
zweite Klammer
13
erster Schenkel
14
zweiter Schenkel
15
elastisches Verbindungsstück
16
Gelenk
17
Schenkelfeder
18
Halteklammer
19
Halteklammer
20
Drucksensor
21
abgerundetes Ende
22
Tonmodul L
L Buchseitenlänge
B Buchseitenbreite
H Seitenbündelhöhe

Claims (12)

1. Lesezeichen für ein Buch (1) mit einem Seitentrenner (6), welcher sich über die Buchseitenlänge (L) erstreckt und zwischen zwei benachbarte Seiten des Buchs (1) ein­ gelegt wird; am Seitentrenner (6) befindet sich ein Auf­ findende (7), welches aus dem Buchblock des geschlosse­ nen Buchs herausgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
  • 1.0 der Seitentrenner (6) nur wenige Millimeter (bis zu etwa 20 Millimeter) schmal ist und daß
  • 1.1 der Seitentrenner (6) mit dem Auffindende (7) ein den Seitenstapel (5) einer Buchhälfte in Längsrichtung (L) elastisch umfassendes Bündelungsmittel (6, 7) bildet, und daß
  • 1.2 mit dem Bündelungsmittel (6, 7) ein optisch und/oder aku­ stisch wahrnehmbarer Informationsträger (8) verbunden ist.
2. Lesezeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (8) von einer Außenfläche des Bündelungsmittels (6, 7) gebildet wird.
3. Lesezeichen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Bündelungsmittel (6, 7) über seine Länge von durchgehender Schmalheit ist, und daß der In­ formationsträger (8) das Bündelungsmittel (6, 7) breiten­ mäßig überragt.
4. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (8) ein vom Bündelungsmittel (6, 7) unabhängiger, jedoch daran befe­ stigter und im wesentlichen flacher Körper ist, dessen Abmessungen in Längsrichtung (L) und in Breitenrichtung (B) einer Buchseite zwischen etwa 1 bis 20 cm liegen.
5. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (8) eine bedruckbare und/oder beschreibbare Außenfläche bietet.
6. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (8) einen beim Öffnen und/oder Schließen des Buches aktivierbaren Tonmodul (22) enthält.
7. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Bündelungsmittel (6, 7) derart bemessen und derart elastisch ist, daß der Seitenstapel (5) unter Einschluß des zugehörigen Einbanddeckels (2 bzw. 3) umfaßt wird.
8. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Bündelungsmittel (6, 7) ein längselastisches und in sich geschlossenes Band ist.
9. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Bündelungsmittel (7, 8) zwei in Höhenrichtung (H) zum Seitenstapel (5) elastisch mitein­ ander verbundene Schenkel (13, 14) aufweist, die klammer­ artig über den Seitenstapel (5) gesteckt werden.
10. Lesezeichen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (13, 14) aus einem durchgehenden biegeelastischen Material bestehen.
11. Lesezeichen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (13, 14) über ein in Schließrich­ tung elastisch vorgespanntes Drehgelenk (16) miteinander verbunden sind.
12. Lesezeichen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsträger (8) aus zwei scharniergelenkig miteinander verbundenen aufklapp­ baren Körperhälften besteht.
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