DE19728584A1 - Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze - Google Patents
Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren KopfstützeInfo
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- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R7/00—Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60N—SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60N2/00—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
- B60N2/80—Head-rests
- B60N2/806—Head-rests movable or adjustable
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten, gattungsgemäßen Kombikraftfahrzeug (Mercedes T-Modell, C-Klasse)
beinhaltet die Serienausstattung eine dreisitzige Rücksitzbank mit drei Fondkopfstützen, die
in ihrer Funktionsposition mit jeweils zwei Haltestützen in zugeordneten ersten Stützenauf
nahmen einer Fondsitzlehne abnehmbar gehalten sind. Die mittlere Fondkopfstütze kann die
Sicht des Fahrers nach hinten und somit die passive Sicherheit beeinträchtigen. Wenn der
hintere Sitzmittenplatz unbesetzt ist, wird empfohlen, zur Verbesserung der Sicht des Fah
rers nach hinten die mittlere Fondkopfstütze abzunehmen.
Um eine abgenommene, mittlere Fondkopfstütze gegen unkontrollierte Bewegungen an
einer geeigneten Stelle im Fahrzeug zu fixieren, wird hier vorgeschlagen, diese von hinten
seitlich am Radhaus in eine Ablageposition einzustecken. Dazu sind dort zweite Stützenauf
nahmen angeordnet, in die die Fondkopfstütze mit ihren zwei Haltestützen in der Ablagepo
sition eingesteckt wird. Eine ähnliche Lösung beschreibt die DE 37 29 642 C2. Für die
Ablageposition der Kopfstütze ist eine Aufnahmevorrichtung in einer seitlichen Konsole
vorgesehen.
Die Haltestützen von Fondkopfstützen sind relativ lang und reichen somit in ihrer Ablage
position weit in das Radhaus hinein. Der dafür erforderliche Platz steht bei einer Vielzahl von
Fahrzeugen nicht zur Verfügung, so daß diese Lösung nicht allgemein verwendbar ist. Steht
ein solcher Platz zur Verfügung ist diese Lösung aufwendig und kosten intensiv, da der
Aufnahmeraum im Radhaus und auch in Seitenwandverkleidungen ausgebildet und ggf.
abgedichtet werden muß.
Es ist zudem bekannt, Gepäckstücke im Gepäckraum eines Personenkraftwagens am
Gepäckraumboden gegen ein Verrutschen zu sichern (DE 38 37 408 A1; EP 0 507 161 A1;
EP 0 381 911 A1). Dazu werden in Löcher des Gepäckraumbodens Halteelemente
eingesetzt, die Anschlußelemente für Verzurrgurte aufweisen. Mit solchen Sicherungs
einrichtungen wäre prinzipiell auch eine abgenommene, mittlere Fondkopfstütze zu fixieren
und festzulegen. Die Ablage wäre aber dabei ungünstig nur in einem mittleren Bereich des
Gepäckraumbodens möglich, so daß die Zulademöglichkeit behindert wäre. Zudem wäre
dies keine speziell an eine abgenommene Fondkopfstütze angepaßte und optisch an
nehmbare Lösung.
Weiter ist ein Kombifahrzeug bekannt (DE 42 43 192 A1), bei dem Fondkopfstützen
unabhängig von einer umklappbaren Fondsitzlehne auf einem Traversenmodul klappbar
gehalten sind. Dieses Traversenmodul ist über lösbare Verbindungen innen an den
Fahrzeugseitenwänden befestigt und kann insgesamt und damit auch mit allen Kopfstützen
aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Eine Ablageposition für ein abgenommenes
Traversenmodul ist im Fahrzeug nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Fahrzeug mit wenigstens einer Kopf
stütze hinsichtlich der Ablage der abgenommenen Kopfstütze so weiterzubilden, daß eine
sehr einfache, kostengünstige und ggf. nachrüstbare Halterung in einer Ablageposition
geschaffen wird.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 sind die zweiten Stützenaufnahmen für die Ablageposition der abge
nommenen Kopfstütze als Durchgänge im Gepäckraumboden im Randbereich einer
darunter angeordneten Reserveradmulde angebracht, dergestalt, daß diese Stützen
aufnahmen und/oder die Haltestützen der abgelegten Fondkopfstütze in einem Freiraum der
Reserveradmulde aufgenommen sind.
Eine so ausgestaltete Ablage ist nahezu kosten neutral zu schaffen, da der Platz in der
Reserveradmulde unter dem Gepäckraumboden, insbesondere als Spalt zwischen einer
Reserveradlauffläche und einer Reserveradmuldenseitenwand ohnehin vorhanden ist.
Zweckmäßig wird die Ablageposition und damit eine Stützenaufnahme in einem seitlichen
Bereich des Gepäckraumbodens gut zugänglich gewählt, wo eine abgelegte und gehaltene
Fondkopfstütze bei einer Zuladung kaum behindert. Je nach den Gegebenheiten kann dabei
ein seitlicher vorderer oder hinterer Bereich des Gepäckraumbodens für die Anbringung der
Stützenaufnahmen gewählt werden.
Die konstruktive Ausführung ist sehr einfach und kostengünstig, da lediglich als Stützenauf
nahmen für zwei Haltestützen zwei entsprechende Löcher in die Ladebodenabdeckung zu
stanzen sind. Vorteilhaft können dort Führungshülsen eingesetzt werden, die als Gleichteile
den Führungshülsen an den Lehnen entsprechen können. Diese Führungshülsen sind in an
sich bekannter Weise zweckmäßig mit einem oberen Anlagekragen ausgeführt, so daß sie
lediglich von oben her in die gestanzten Löcher in der Ladebodenabdeckung eingedrückt zu
werden brauchen.
Eine solche Ablage und Halterung einer mittleren Fondkopfstütze ist sowohl für Limousinen
als auch für Kombifahrzeuge geeignet und als einfache, preisgünstige Nachrüstlösung
geeignet.
Anhand einer Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Kombifahrzeugs im Gepäckraumbereich mit
einer abgelegten Fondkopfstütze,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer abgelegten Fondkopfstütze, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Stützenaufnahme für eine Fondkopfstütze im
Gepäckraumboden.
In der Fig. 1 ist eine perspektivische Teilansicht eines Kombifahrzeugs 1 im Gepäckraum
bereich 2 dargestellt. In einer in der Fig. 1 lediglich strichliert eingezeichneten Funktions
position 4 ist eine mittlere Fondkopfstütze 3 mit zwei Haltestützen 5 in entsprechend
zugeordneten Führungshülsen 13 zweier erster Stützenaufnahmen 6 der Fondsitzlehne 7
abnehmbar gehalten. In dieser Funktionsposition 4 behindert die mittlere Fondkopfstütze 3
die Sicht des Fahrers nach hinten und beeinträchtigt somit die passive Sicherheit. Wenn
daher der hintere Sitzmittenplatz unbesetzt ist, wird zur Verbesserung der Sicht des Fahrers
nach hinten empfohlen, die mittlere Fondkopfstütze 3 abzunehmen.
Zur sicheren Verstauung der abgenommenen Fondkopfstütze 3 sind daher im Gepäck
raumbereich 2 in einem rechtseitigen, hinteren Bereich des Gepäckraumbodens 10 im
Randbereich 11 einer darunter angeordneten Reserveradmulde 12 zwei zweite Stützenauf
nahmen 8 als gestanzte Löcher ausgebildet. In diese Stützenaufnahmen 8 ist die abgenom
mene, mittlere Fondkopfstütze 3 in ihrer Ablageposition 9 mit ihren zwei Haltestützen 5
eingesteckt und festgelegt. Dabei ragen die Haltestützen 5 der Kopfstütze 3 in einen
Freiraum der Reserveradmulde 12, der als Spalt 16 zwischen einer Lauffläche 17 eines
Reserverades 18 und einer hier nicht dargestellten Reserveradmuldenseitenwand
ausgebildet ist.
Wie dies insbesondere auch aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, sind in diese als gestanzte
Löcher ausgebildeten Stützenaufnahmen 8 zusätzlich Führungshülsen 14 eingesetzt, die als
Halterung für die Haltestützen 5 dienen, damit diese in der Ablageposition 9 stabil festgelegt
sind. Diese Führungshülsen 14, die Gleichteile zu den Führungshülsen 13 sind, weisen
einen oberen Anlagekragen 15 auf, mit dem die Führungshülsen 14 im in die gestanzten
Löcher eingedrückten Zustand auf der Ladebodenabdeckung 10 aufliegen.
Ferner sind in der Fig. 1 entlang des Randbereichs 11 in einem rechtsseitigen, vorderen
Bereich, in einem mittleren, vorderen Bereich und in einem linksseitigen, hinteren Bereich
jeweils weitere Paare von Stützenaufnahmen 19, 20 und 21 angeordnet, die alternative
Einsteckpositionen darstellen. Diese alternativen Stützenaufnahmen 19, 20 und 21 sind wie
die Stützenaufnahme 8 nahezu kostenneutral herzustellen und bewirken zudem, daß
dadurch nicht nur die Kopfstütze 3 an verschiedenen Positionen am Gepäckraumboden 10
angeordnet werden kann, sondern auch weitere Kopfstützen, z. B. alle drei Fondkopfstützen
3, 22 und 23 am Gepäckraumboden 10 festgelegt werden können.
Claims (8)
1. Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Kopfstütze an einer Sitzlehne, vorzugsweise
Fondsitzlehne, wobei die wenigstens eine Kopfstütze in ihrer Funktionsposition mit
Haltestützen in zugeordneten ersten Stützenaufnahmen der Sitzlehne abnehmbar
gehalten ist, und im Bereich eines Gepäckraums zweite Stützenaufnahmen angeordnet
sind, in die eine abgenommene Kopfstütze in einer Ablageposition mit ihren Haltestützen
einsteckbar und festlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) als Durchgänge im Gepäckraumboden
(10) im Randbereich (11) einer darunter angeordneten Reserveradmulde (12) angebracht
sind, so daß die Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) und/oder die Haltestützen (5) der
abgelegten Kopfstütze (3) in einem Freiraum (16) der Reserveradmulde (12) aufge
nommen sind.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Freiraum ein Spalt (16)
zwischen einer Reserveradlauffläche (17) und einer Reserveradmuldenseitenwand ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) in einem seitlichen vorderen oder hinteren Bereich des
Gepäckraumbodens (10) angebracht sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützenaufnahmen (6; 8; 19; 20; 21) Führungshülsen (13, 14) umfassen.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülsen (13,
14) bei den ersten und zweiten Stützenaufnahmen (6; 8; 19; 20; 21) als Gleichteile
ausgebildet sind.
6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungshülsen (13, 14) einen endseitigen, oberen Anlagekragen (15) aufweisen.
7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) als gestanzte Löcher in der Ladebodenabdeckung (10)
bevorzugt mit eingesteckten Führungshülsen (14) ausgeführt sind.
8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Kopfstütze (3) zwei Haltestützen (5) und entsprechend am Gepäckraumboden (10) zwei
Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19728584A DE19728584A1 (de) | 1997-07-04 | 1997-07-04 | Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19728584A DE19728584A1 (de) | 1997-07-04 | 1997-07-04 | Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19728584A1 true DE19728584A1 (de) | 1999-01-07 |
Family
ID=7834632
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19728584A Ceased DE19728584A1 (de) | 1997-07-04 | 1997-07-04 | Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19728584A1 (de) |
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