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DE19728584A1 - Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze - Google Patents

Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze

Info

Publication number
DE19728584A1
DE19728584A1 DE19728584A DE19728584A DE19728584A1 DE 19728584 A1 DE19728584 A1 DE 19728584A1 DE 19728584 A DE19728584 A DE 19728584A DE 19728584 A DE19728584 A DE 19728584A DE 19728584 A1 DE19728584 A1 DE 19728584A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
support
headrest
vehicle according
receptacles
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19728584A
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Moeker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE19728584A priority Critical patent/DE19728584A1/de
Publication of DE19728584A1 publication Critical patent/DE19728584A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/80Head-rests
    • B60N2/806Head-rests movable or adjustable
    • B60N2/874Head-rests movable or adjustable movable to an inoperative or stowed position

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten, gattungsgemäßen Kombikraftfahrzeug (Mercedes T-Modell, C-Klasse) beinhaltet die Serienausstattung eine dreisitzige Rücksitzbank mit drei Fondkopfstützen, die in ihrer Funktionsposition mit jeweils zwei Haltestützen in zugeordneten ersten Stützenauf­ nahmen einer Fondsitzlehne abnehmbar gehalten sind. Die mittlere Fondkopfstütze kann die Sicht des Fahrers nach hinten und somit die passive Sicherheit beeinträchtigen. Wenn der hintere Sitzmittenplatz unbesetzt ist, wird empfohlen, zur Verbesserung der Sicht des Fah­ rers nach hinten die mittlere Fondkopfstütze abzunehmen.
Um eine abgenommene, mittlere Fondkopfstütze gegen unkontrollierte Bewegungen an einer geeigneten Stelle im Fahrzeug zu fixieren, wird hier vorgeschlagen, diese von hinten seitlich am Radhaus in eine Ablageposition einzustecken. Dazu sind dort zweite Stützenauf­ nahmen angeordnet, in die die Fondkopfstütze mit ihren zwei Haltestützen in der Ablagepo­ sition eingesteckt wird. Eine ähnliche Lösung beschreibt die DE 37 29 642 C2. Für die Ablageposition der Kopfstütze ist eine Aufnahmevorrichtung in einer seitlichen Konsole vorgesehen.
Die Haltestützen von Fondkopfstützen sind relativ lang und reichen somit in ihrer Ablage­ position weit in das Radhaus hinein. Der dafür erforderliche Platz steht bei einer Vielzahl von Fahrzeugen nicht zur Verfügung, so daß diese Lösung nicht allgemein verwendbar ist. Steht ein solcher Platz zur Verfügung ist diese Lösung aufwendig und kosten intensiv, da der Aufnahmeraum im Radhaus und auch in Seitenwandverkleidungen ausgebildet und ggf. abgedichtet werden muß.
Es ist zudem bekannt, Gepäckstücke im Gepäckraum eines Personenkraftwagens am Gepäckraumboden gegen ein Verrutschen zu sichern (DE 38 37 408 A1; EP 0 507 161 A1; EP 0 381 911 A1). Dazu werden in Löcher des Gepäckraumbodens Halteelemente eingesetzt, die Anschlußelemente für Verzurrgurte aufweisen. Mit solchen Sicherungs­ einrichtungen wäre prinzipiell auch eine abgenommene, mittlere Fondkopfstütze zu fixieren und festzulegen. Die Ablage wäre aber dabei ungünstig nur in einem mittleren Bereich des Gepäckraumbodens möglich, so daß die Zulademöglichkeit behindert wäre. Zudem wäre dies keine speziell an eine abgenommene Fondkopfstütze angepaßte und optisch an­ nehmbare Lösung.
Weiter ist ein Kombifahrzeug bekannt (DE 42 43 192 A1), bei dem Fondkopfstützen unabhängig von einer umklappbaren Fondsitzlehne auf einem Traversenmodul klappbar gehalten sind. Dieses Traversenmodul ist über lösbare Verbindungen innen an den Fahrzeugseitenwänden befestigt und kann insgesamt und damit auch mit allen Kopfstützen aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Eine Ablageposition für ein abgenommenes Traversenmodul ist im Fahrzeug nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Fahrzeug mit wenigstens einer Kopf­ stütze hinsichtlich der Ablage der abgenommenen Kopfstütze so weiterzubilden, daß eine sehr einfache, kostengünstige und ggf. nachrüstbare Halterung in einer Ablageposition geschaffen wird.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 sind die zweiten Stützenaufnahmen für die Ablageposition der abge­ nommenen Kopfstütze als Durchgänge im Gepäckraumboden im Randbereich einer darunter angeordneten Reserveradmulde angebracht, dergestalt, daß diese Stützen­ aufnahmen und/oder die Haltestützen der abgelegten Fondkopfstütze in einem Freiraum der Reserveradmulde aufgenommen sind.
Eine so ausgestaltete Ablage ist nahezu kosten neutral zu schaffen, da der Platz in der Reserveradmulde unter dem Gepäckraumboden, insbesondere als Spalt zwischen einer Reserveradlauffläche und einer Reserveradmuldenseitenwand ohnehin vorhanden ist. Zweckmäßig wird die Ablageposition und damit eine Stützenaufnahme in einem seitlichen Bereich des Gepäckraumbodens gut zugänglich gewählt, wo eine abgelegte und gehaltene Fondkopfstütze bei einer Zuladung kaum behindert. Je nach den Gegebenheiten kann dabei ein seitlicher vorderer oder hinterer Bereich des Gepäckraumbodens für die Anbringung der Stützenaufnahmen gewählt werden.
Die konstruktive Ausführung ist sehr einfach und kostengünstig, da lediglich als Stützenauf­ nahmen für zwei Haltestützen zwei entsprechende Löcher in die Ladebodenabdeckung zu stanzen sind. Vorteilhaft können dort Führungshülsen eingesetzt werden, die als Gleichteile den Führungshülsen an den Lehnen entsprechen können. Diese Führungshülsen sind in an sich bekannter Weise zweckmäßig mit einem oberen Anlagekragen ausgeführt, so daß sie lediglich von oben her in die gestanzten Löcher in der Ladebodenabdeckung eingedrückt zu werden brauchen.
Eine solche Ablage und Halterung einer mittleren Fondkopfstütze ist sowohl für Limousinen als auch für Kombifahrzeuge geeignet und als einfache, preisgünstige Nachrüstlösung geeignet.
Anhand einer Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Kombifahrzeugs im Gepäckraumbereich mit einer abgelegten Fondkopfstütze,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer abgelegten Fondkopfstütze, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Stützenaufnahme für eine Fondkopfstütze im Gepäckraumboden.
In der Fig. 1 ist eine perspektivische Teilansicht eines Kombifahrzeugs 1 im Gepäckraum­ bereich 2 dargestellt. In einer in der Fig. 1 lediglich strichliert eingezeichneten Funktions­ position 4 ist eine mittlere Fondkopfstütze 3 mit zwei Haltestützen 5 in entsprechend zugeordneten Führungshülsen 13 zweier erster Stützenaufnahmen 6 der Fondsitzlehne 7 abnehmbar gehalten. In dieser Funktionsposition 4 behindert die mittlere Fondkopfstütze 3 die Sicht des Fahrers nach hinten und beeinträchtigt somit die passive Sicherheit. Wenn daher der hintere Sitzmittenplatz unbesetzt ist, wird zur Verbesserung der Sicht des Fahrers nach hinten empfohlen, die mittlere Fondkopfstütze 3 abzunehmen.
Zur sicheren Verstauung der abgenommenen Fondkopfstütze 3 sind daher im Gepäck­ raumbereich 2 in einem rechtseitigen, hinteren Bereich des Gepäckraumbodens 10 im Randbereich 11 einer darunter angeordneten Reserveradmulde 12 zwei zweite Stützenauf­ nahmen 8 als gestanzte Löcher ausgebildet. In diese Stützenaufnahmen 8 ist die abgenom­ mene, mittlere Fondkopfstütze 3 in ihrer Ablageposition 9 mit ihren zwei Haltestützen 5 eingesteckt und festgelegt. Dabei ragen die Haltestützen 5 der Kopfstütze 3 in einen Freiraum der Reserveradmulde 12, der als Spalt 16 zwischen einer Lauffläche 17 eines Reserverades 18 und einer hier nicht dargestellten Reserveradmuldenseitenwand ausgebildet ist.
Wie dies insbesondere auch aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, sind in diese als gestanzte Löcher ausgebildeten Stützenaufnahmen 8 zusätzlich Führungshülsen 14 eingesetzt, die als Halterung für die Haltestützen 5 dienen, damit diese in der Ablageposition 9 stabil festgelegt sind. Diese Führungshülsen 14, die Gleichteile zu den Führungshülsen 13 sind, weisen einen oberen Anlagekragen 15 auf, mit dem die Führungshülsen 14 im in die gestanzten Löcher eingedrückten Zustand auf der Ladebodenabdeckung 10 aufliegen.
Ferner sind in der Fig. 1 entlang des Randbereichs 11 in einem rechtsseitigen, vorderen Bereich, in einem mittleren, vorderen Bereich und in einem linksseitigen, hinteren Bereich jeweils weitere Paare von Stützenaufnahmen 19, 20 und 21 angeordnet, die alternative Einsteckpositionen darstellen. Diese alternativen Stützenaufnahmen 19, 20 und 21 sind wie die Stützenaufnahme 8 nahezu kostenneutral herzustellen und bewirken zudem, daß dadurch nicht nur die Kopfstütze 3 an verschiedenen Positionen am Gepäckraumboden 10 angeordnet werden kann, sondern auch weitere Kopfstützen, z. B. alle drei Fondkopfstützen 3, 22 und 23 am Gepäckraumboden 10 festgelegt werden können.

Claims (8)

1. Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Kopfstütze an einer Sitzlehne, vorzugsweise Fondsitzlehne, wobei die wenigstens eine Kopfstütze in ihrer Funktionsposition mit Haltestützen in zugeordneten ersten Stützenaufnahmen der Sitzlehne abnehmbar gehalten ist, und im Bereich eines Gepäckraums zweite Stützenaufnahmen angeordnet sind, in die eine abgenommene Kopfstütze in einer Ablageposition mit ihren Haltestützen einsteckbar und festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) als Durchgänge im Gepäckraumboden (10) im Randbereich (11) einer darunter angeordneten Reserveradmulde (12) angebracht sind, so daß die Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) und/oder die Haltestützen (5) der abgelegten Kopfstütze (3) in einem Freiraum (16) der Reserveradmulde (12) aufge­ nommen sind.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Freiraum ein Spalt (16) zwischen einer Reserveradlauffläche (17) und einer Reserveradmuldenseitenwand ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) in einem seitlichen vorderen oder hinteren Bereich des Gepäckraumbodens (10) angebracht sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützenaufnahmen (6; 8; 19; 20; 21) Führungshülsen (13, 14) umfassen.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülsen (13, 14) bei den ersten und zweiten Stützenaufnahmen (6; 8; 19; 20; 21) als Gleichteile ausgebildet sind.
6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülsen (13, 14) einen endseitigen, oberen Anlagekragen (15) aufweisen.
7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) als gestanzte Löcher in der Ladebodenabdeckung (10) bevorzugt mit eingesteckten Führungshülsen (14) ausgeführt sind.
8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Kopfstütze (3) zwei Haltestützen (5) und entsprechend am Gepäckraumboden (10) zwei Stützenaufnahmen (8; 19; 20; 21) vorgesehen sind.
DE19728584A 1997-07-04 1997-07-04 Kraftfahrzeug mit wenigstens einer abnehmbaren Kopfstütze Ceased DE19728584A1 (de)

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