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DE19727007A1 - Staufach für den Innenraum eines Fahrzeugs - Google Patents

Staufach für den Innenraum eines Fahrzeugs

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DE19727007A1
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pocket
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opening
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Volker Strueken
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
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    • B60R7/12Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles for supporting umbrellas

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Staufach für den Innenraum in einem Fahrzeug.
Der Innenraum eines Fahrzeugs kann neben dem Transport von Personen auch zum Trans­ port von Gütern verwendet werden. Dazu ist bei den meisten Personenkraftwagen auf der Beifahrerseite als Stauraum ein Handschuhfach vorgesehen in dem kleinere Gegenstände untergebracht werden können. Dies ist in der Regel jedoch sehr klein. Man ist bestrebt, mehrere Stauräume in dem Fahrzeug anzubieten, so daß eine klare Aufteilung der Gegen­ stände auf die einzelnen Stauräume möglich ist und nicht in einem einzigen Stauraum alles untergebracht werden muß.
So wird in dem deutschen Gebrauchsmuster G 93 10 246 ein Kraftfahrzeugsitz mit minde­ stens einer zwischen dem Fahrzeugboden und dem Sitzkissen angeordneten Schublade vorgeschlagen, die Mittel zur Lagesicherung in geschlossener Stellung aufweist. Die Mittel bestehen aus mindestens einem an einer mit einem Sitzrahmen verbundenen Haltevorrich­ tung angeordneten Anschlagteil und einer an der Schublade angeordneten Rast, wobei die Rast in geschlossener Stellung von einer Feder beabstandet zum Anschlagteil gehalten ist.
Ferner ist aus DE 35 01 714 eine Ablageanordnung für Kraftfahrzeuge bekannt, die sich zwischen Fahrer- und Beifahrersitz befindet, insbesondere im Tunnelbereich von Lastkraft­ wagen, und eine untere tunnelfeste in Fahrzeuglängsrichtung sich erstreckende Ablage und einen Kastenaufsatz umfaßt, der bezüglich der unteren Ablage längsverschieblich ist. Der Kastenaufsatz besteht seinerseits aus einer unteren, oben offenen Staubox mit seitlichen von vorne nach hinten abfallenden Führungselementen und einem oberen, in den abfallen­ den Führungselementen verschieblich geführten Tischelement, so daß der Kastenaufsatz zum einen in horizontaler Richtung längs der unteren Ablage verschoben und auch gegebe­ nenfalls das obere Tischelement bezüglich der Staubox angehoben werden kann.
Des weiteren ist aus DE 42 36 850 eine Ablagekonsole für Kraftfahrzeuge bekannt, die zwi­ schen Fahrer- und Beifahrersitz angeordnet ist und mit Ablagen und einem oberhalb der Ablagen verschiebbaren Element mit Arbeits- und/oder Trittfläche ausgestattet ist. Zwecks Ausgestaltung der Konsole als zentraler Funktionsbereich mit ergonomisch plazierter Abla­ ge- und/oder Arbeitsfläche der kompakt und optisch ansprechend gestaltet ist, sind die Ab­ lagen als Aufnahmemodule für Kraftfahrzeug-Bedienelemente, Installationseinheiten und/oder Gegenstände ausgebildet und neben- und/oder hintereinander bündig zu einem auf einem Fahrzeugsockel befestigten Modulblock gereiht. Die Ablage- und/oder Arbeitsfläche sowie eine Steighilfe zum Durchtritt durch Fahrer und Beifahrersitz wird durch einen Bügel realisiert, der mit geringem Abstand zur Modulblockoberfläche längs des Modulblocks ver­ schiebbar ist.
Aus G 85 09 818 ist ein Behälter zur Unterbringung von Gegenständen in Fahrzeugen be­ kannt, der eine Falttasche in einem festen Rückwandrahmen zur Befestigung an der Zwi­ schenwand und einen vom Rückwandrahmen getragenen Klapprahmen, der mit einer Falt­ tasche gegen den Rückwandrahmen klappbar ist, aufweist.
Aus EP 0 428 467 ist ein diebstahlsicheres Gehäuse für den Einbau in Fahrzeugen bekannt, das eine Kofferaufnahme umfaßt, die in eine Seitenfläche in dem Fahrzeug eingebaut wer­ den kann und die mit einem elektromechanischem Antrieb verfahrbar ist.
Aus DE 43 02 868 ist eine Ablage mit einer zusätzlichen Funktionsfläche und/oder Wandbox bekannt, welche in einer vertikalen Wand bevorzugt in einem Kraftfahrzeug im Bereich des Armaturenbretts zusätzlich zum Handschuhfach vorgesehen ist. Die Funktionsfläche bzw. Wandbox nutzt vorhandene Freiräume, welche nach dem Stand der Technik durch Wand­ verkleidung verlorengehen. Sie kann aus einer im wesentlichen senkrechten Nichtbenut­ zungsstellung in eine im wesentlichen horizontale Benutzungsstellung aus der Vertikalwand herausgeschwenkt werden. In einer Zwischenstellung kann sie frei ohne Lösen irgendwel­ cher Schwenkbefestigungselemente aus der Wand entfernt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, zusätzlichen Stauraum bereitzustellen, ohne daß die Funktionalität oder der Komfort von Fahrzeuginnenräumen beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Staufach mit den Merkmalen nach dem Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beziehen sich auf vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Staufaches.
Vorteilhafterweise ist das Staufach Anbauteil oder integrierter Bestandteil einer Säulenin­ nenverkleidung, die bevorzugt einen formstabilen Kern mit Befestigungselementen und eine energieabsorbierende Polsterung mit einer flexiblen Oberflächenschicht umfaßt. Das Stau­ fach ist also in den Hohlraum zwischen Säulenverkleidung und Fahrzeugsäule hineinverla­ gert und/oder füllt als Anbauteil oder Ablagemulde einen bestehenden Freiraum zwischen der Säuleninnenverkleidung und einem Fahrgastzelleneinbauteil (beispielsweise einem Sitz) aus.
Das Staufach ist vorzugsweise taschenförmig und weist beispielsweise als Anbauteil ein Unterteil, zwei Seitenteile und ein Vorderteil oder statt dessen ein Unterteil, ein Seitenteil, ein Deckelteil und ein Vorderteil auf, die so miteinander verbunden sind, daß der Innenraum des Staufaches über eine oben liegende bzw. seitliche Öffnung zugänglich ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Staufaches weisen die beiden Seitenteile der Tasche jeweils eine in der Seitenmitte verlaufende Falte auf. Zusätzlich kann auch das Un­ terteil eine in der Seitenmitte verlaufende Falte aufweisen.
In einer weiteren Ausführungsform weist die Tasche ein Vorderteil und ein Rückenteil auf, die so miteinander verbunden sind, daß die Haltevorrichtung über eine oben liegende und/oder seitliche Öffnung zugänglich ist. Vorzugsweise sind das Vorderteil und das Rüc­ kenteil über eine Flossennaht miteinander verbunden.
Bevorzugt werden mehrere Teile paarweise einstückig zusammenhängend geformt.
Die Haltevorrichtung umfaßt zur Sicherung der Gegenstände vorzugsweise ein Verschluß­ teil. Außerdem kann sie quer zu einer Zugangsrichtung über dem Vorderteil verlaufende Befestigungsriemen aufweisen.
Ferner kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform als Staufach eine erste Halte­ vorrichtung in einem unteren und eine zweite Haltevorrichtung in einem oberen Abschnitt der Säuleninnenverkleidung angeordnet sein, beispielsweise zur Bereitstellung eines Regen­ schirmhalters samt Wassersammler. Dabei kann die zweite Haltevorrichtung einen quer verlaufenden Befestigungsriemen umfassen.
Zur Befestigung der Tasche oder der Haltevorrichtung sind einzelne Abschnitte vorzugswei­ se auf die Oberflächenschicht geschweißt oder genäht. Sie können aber auch direkt mit ei­ nem formstabilen Kern der Säuleninnenverkleidung und mit dessen Befestigungselementen verbunden sein.
Zur Erzeugung eines Staufaches kann die Säuleninnenverkleidung ebensogut in einer sehr einfachen Ausführungsform eine flexible Oberflächenschicht und wenigstens eine schlitz­ förmige Öffnung aufweisen, wobei die flexible Oberflächenschicht in einem vorgegebenen Bereich nicht eng an der Polsterung anliegt, so daß über den oder die schlitzförmigen Öff­ nungen ein Gegenstand zwischen flexible Oberflächenschicht und Polsterung geschoben werden kann. Ein Integralstaufach nach Art einer Ablagemulde kann bei einer als Kunst­ stoffspritzteil ausgeführten Verkleidung auch direkt angespritzt sein. Ebenso denkbar ist ein Öffnungsschlitz und eine dem Säulenblech zugewandte Querrippe als Bestandteil des Ver­ kleidungselementes, so daß ein Teil der Staufachwandungen durch das Karosserieblech und ein anderer Teil durch das Verkleidungselement gebildet ist.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung an der Säuleninnenverkleidung eignet sich insbe­ sondere für Karten (Kartentasche) oder auch als Regenschirmhalter. Als Regenschirmhalter ist die Haltevorrichtung vorzugsweise zweigeteilt und ermöglicht so das Trocknen des Schirms, wenn er naß mit in das Fahrzeug gebracht wird. Allgemein können im Gegensatz zu den Stauräumen nach dem Stand der Technik mit fest vorgegebenen Ausmaßen sehr unterschiedlich geformte Gegenstände bis zu einer bestimmten Größe in dem erfindungs­ gemäß der Säuleninnenverkleidung zugeordneten Staufach untergebracht werden.
Die Erfindung wird zum besseren Verständnis im folgenden unter Angabe weiterer Merkmale und Vorteile anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Staufaches in perspektivi­ scher Darstellung;
Fig. 2 zeigt die erste Ausführungsform in einer Seitenansicht;
Fig. 3 zeigt eine erste Modifikation der ersten Ausführungsform;
Fig. 4 zeigt eine zweite Modifikation der ersten Ausführungsform;
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Staufaches;
Fig. 6 zeigt eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seiten­ ansicht;
Fig. 7 zeigt die dritte Ausführungsform in einer perspektivischen Ansicht.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsform umfaßt als Staufach eine Tasche 2, die auf einer Oberflächenschicht der Säuleninnenverkleidung 1 angebracht ist. Die Ta­ sche 2 umfaßt hier ein Vorderteil 5, das einstückig mit einem Unterteil 4 zusammenhängt. Das Unterteil 4 schließt sich bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform nahtlos an die Oberflächenschicht an. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Herstellung beson­ ders einfach und kostengünstig ist. Dazu wird bei der Fertigung das Vorderteil 5 und das Unterteil 4 entlang drei Kanten als ein loser Streifen aus der Oberflächenschicht herausge­ schnitten. An zwei der drei Kanten werden dann über Nähte 7 zwei Seitenteile 3 angebracht. Unter Naht wird in dieser Beschreibung eine genähte oder verschweißte Verbindung entlang einer Kante wenigstens eines der zu verbindenden Teile verstanden.
Innen können die Gegenstände je nach verwendeter Polsterung der Säuleninnenverkleidung direkt auf der Polsterung liegen oder durch eine (nicht dargestellte) zusätzliche Oberflächen­ schicht von ihr getrennt sein.
Bei einer anderen (nicht dargestellten) Anordnung sind die Seitenteile 3 und das Vorderteil 5 so miteinander verbunden, daß die Teile eine U-förmige Anordnung im Querschnitt von oben gesehen ergeben, wobei die beiden Seitenteile 3 die Schenkel des U bilden und im wesentli­ chen senkrecht auf der flexiblen Oberflächenschicht stehen. Allgemein können jeweils meh­ rere Teile paarweise einstückig zusammenhängend geformt sein.
Mit dem Aufbau der Tasche 2 nach einer der Fig. 1 bis 3 ergibt sich ein geräumiges Stau­ fach mit geschlossener Unterseite und geschlossenen Seiten sowie mit einer Öffnung oben, in dem bei Zuordnung des Staufaches zur B-Säule bevorzugt von einem Fondsitz, aber auch von dem Fahrersitz oder einem Beifahrersitz, leicht und bequem zugänglich Gegenstände wie Karten oder Reiseutensilien untergebracht werden können.
Damit dieses Staufach nicht unnötig weit in den Fahrgastraum heraussteht, wenn sich keine Gegenstände in ihm befinden, sind bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 die Seitenteile 3 jeweils mit einer Falte 8 versehen, die in ihrer Seitenmitte parallel zur Naht zwischen dem Seitenteil 3 und dem Vorderteil 5 verläuft. Die Falte 8 ist dabei vorzugsweise so ausgelegt, daß sie in der Haltevorrichtung 2 liegt, wenn das Vorderteil 5 flach auf der Säuleninnenver­ kleidung aufliegt. Je weiter das Vorderteil 5 angehoben wird, d. h. je mehr oder je größere Gegenstände sich in dem Staufach befinden, desto mehr flacht die Falte 8 in dem Seitenteil 3 ab und desto mehr nähert sich die Form des Staufaches der eines Quaders mit ebenen Seitenflächen.
Die Falte kann auch statt in der Seitenmitte weiter am Rand der Seitenteile 3 oder des Un­ terteils 4 verlaufen. Dadurch bildet die Tasche 2 in gefülltem Zustand, d. h. mit einem Ab­ stand zwischen Vorderteil 5 und der energieabsorbierenden Polsterung im Querschnitt in einer horizontalen Ebene ein Trapez statt eines Rechtecks.
Das Unterteil 4 muß nicht notwendigerweise wie in Fig. 1 dargestellt mit den Seitenteilen 3 verbunden sein, sondern es kann zwischen Unterteil 4 und den Seitenteilen 3 eine Lücke bleiben. Dadurch ist die Tasche 2 in ihrem Fassungsvermögen flexibler und wird die Herstel­ lung einfacher.
Um bei besonders weit ausziehbaren Taschen 2 mit entsprechend flexiblen Seitenteilen 3 zu verhindern, daß Gegenstände im Inneren der Haltevorrichtung 2 herausfallen, oder Gegen­ ständen im Inneren zusätzlichen Halt zu geben, sind in der in Fig. 3 gezeigten Ausführungs­ form der Säuleninnenverkleidung zwei Befestigungsriemen 10 vorgesehen. Diese sind in dem oberen Drittel bzw. in der oberen Hälfte der Tasche 2 neben dieser an der Säulenin­ nenverkleidung angebracht, so daß sie im wesentlichen senkrecht zu der Richtung verlau­ fen, in der man Gegenstände in die Tasche 2 schiebt oder aus ihr herausnimmt. Die Riemen 10 weisen vorzugsweise in ihrem jeweiligen Endabschnitt (nicht dargestellte) Befesti­ gungsmittel auf, z. B. die beiden Gegenstücke eines sogenannten Klettverschlusses oder eine Schnalle mit Dorn einerseits und eine Lochung andererseits. Die Riemen 10 können ebensogut miteinander in einer selbstfixierenden Verschlingung mit oder ohne Öse verbun­ den bzw. verknotet werden. Das Material, aus dem die Riemen 10 bestehen, ist vorzugswei­ se ein Textilgewebe aus Kunststoff.
In Fig. 4 wird eine Ausführungsform gezeigt, die anders als die in Fig. 3 gezeigte vier unab­ hängige Teile aufweist, nämlich ein Unterteil 4, zwei Seitenteile 3 und ein Vorderteil 5, die über Nähte 7 miteinander verbunden sind, wobei die beiden Seitenteile 3 und das Unterteil 4 über zusätzliche Nähte 7 auch mit der Oberflächenschicht der Säulenverkleidung 1 verbun­ den sind. Bei diesem Aufbau ergibt sich ein im wesentlichen quaderförmiges Staufach.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform der Säuleninnenverkleidung umfaßt diese ein Verschlußteil 9 oberhalb der Öffnung der Haltevorrichtung 2 aus den beiden Seitenteilen 3, dem Vorderteil 5 und dem Unterteil 4. Die Form des Verschlußteils 9 wird vorzugsweise so gewählt, daß das Verschlußteil 9 in geschlossenem Zustand die Öffnung der Haltevorrich­ tung 2 nach vorne aber auch zur Seite wenigstens teilweise abdeckt. Daher hat das in Fig. 4 dargestellte Verschlußteil 9 in einer Ebene senkrecht zu der flexiblen Oberflächenschicht einen dreieckigen Querschnitt, vorzugsweise den Querschnitt eines rechtwinkligen Dreiecks und insbesondere eines gleichschenkligen rechtwinkligen Dreiecks.
Das Verschlußteil 9 kann aber ebensogut eine einfache Bahn aus flexiblem Material sein, die auf das Vorderteil 5 der Tasche 2 umgeklappt wird.
Das Verschlußteil 9 kann zusätzlich ein (nicht dargestelltes) Schloß aufweisen, mit dem es an dem Vorderteil 5 der Tasche 2 verschlossen werden kann.
Das Verschlußteil 9 ist in Fig. 4 über der Tasche 2 angebracht, da die Öffnung der Tasche 2 in der gezeigten Ausführungsform oben ist. Selbstverständlich kann aber das Verschlußteil 9 oben oder auch seitlich angebracht werden, je nach der Lage der Zugangsöffnung der Ta­ sche 2.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform mit einem Vorderteil 5 und einem Rückenteil 6 dargestellt, die in einer sogenannten Flossen naht miteinander verbunden sind. Das Rückenteil 6 ist sei­ nerseits zusätzlich über (nicht dargestellte) Nähte an der flexiblen Oberflächenschicht 1 be­ festigt. Bei dieser Flossen naht liegen Vorderteil 5 und Rückenteil 6 flach aufeinander und werden nur an den Rändern miteinander verbunden, so daß sich im übrigen Bereich zwi­ schen den beiden Teilen ein flacher Hohlraum bilden kann.
Diese besonders einfach herzustellende Ausführungsform ist vorzugsweise geeignet für Ge­ genstände mit sehr unterschiedlicher Form, die sehr empfindlich sind, wie z. B. Lebensmittel, Obst etc. . Wie oben bei der Ausführungsform nach Fig. 3 bereits erläutert wird vorzugsweise ein (nicht dargestellter) Befestigungsriemen 10 zum Halten der Gegenstände in der Halte­ vorrichtung 2 quer über das Vorderteil 5 verlaufend vorgesehen.
Eine weitere einfache und kostengünstige (nicht dargestellte) Ausführungsform der Säu­ leninnenverkleidung, die ähnlich wie in Fig. 5 aufgebaut ist, weist eine flexible Oberflächen­ schicht und wenigstens eine schlitzförmige Öffnung auf. Die flexible Oberflächenschicht ist in einem vorgegebenen Bereich so geformt, daß sie nicht eng an der Polsterung anliegt und so ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 eine flache Tasche gebildet wird. Über die schlitzförmige Öffnung kann ein Gegenstand zwischen die flexible Oberflächenschicht und die Polsterung geschoben werden. Die Übergänge der Schlitze zu der übrigen flexiblen Oberflächenschicht 1 sind dabei verstärkt ausgeführt, damit dort die flexible Oberflächen­ schicht 1 nicht von den Schlitzen ausgehend aufreißt.
Die obigen Taschen 2 können statt nur einer Öffnung oben oder einer Öffnung an der Seite auch sowohl eine Öffnung oben als auch eine Öffnung an der Seite aufweisen, so daß sie wie eine Sichthülle zwei offene Seiten haben. Diese Ausführungsform eignet sich besonders für übergroße Kartenformate und dgl.
In Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Staufaches dargestellt, die eine obere und eine untere Haltevorrichtung 2.1 bzw. 2.2 aufweist. Zur Verdeutlichung ist ein Regenschirm als Gegenstand 11 in der Fig. 6 gezeigt. Dieser wird durch die vorzugswei­ se nach Art eines Wassersammlers topfförmig ausgebildete Haltevorrichtung 2.1 abgestützt und erhält durch die obere Haltevorrichtung 2.2 Halt gegen ein seitliches Kippen. Daraus ergibt sich, daß die obere Haltevorrichtung 2.2 in einer einfachen Ausführungsform ein ein­ facher Befestigungsriemen 10 oder gemäß Fig. 7 ein rundbügelartiges Formteil 12 sein kann. Damit auch schwerere Gegenstände in dieser Haltevorrichtung stabil untergebracht werden können, sind die beiden Haltevorrichtungen 2.1 und 2.2 vorzugsweise direkt mit dem formstabilen Kern der Säuleninnenverkleidung und mit dessen Befestigungselementen ver­ bunden. Beide Haltevorrichtungen können entweder direkt als Integralteil an der Säulenver­ kleidung 1 angeformt sein oder zusammen mit einem Stegteil 13 einstückig zusammenge­ faßt sein. Dieser einstückige Zusammenbau wird dann über symbolisch angedeutete und mit 14 bezeichnete Befestigungsmittel (Clipse, Schrauben, angeformte Rastmittel oder derglei­ chen) an der Säulenverkleidung 1 gehalten.
Die erfindungsgemäße Säuleninnenverkleidung kann selbstverständlich bei der A-Säule, der B-Säule und der C-Säule des Fahrzeugs angebracht werden. Besonders vorteilhaft ist jedoch die Anbringung der erfindungsgemäßen Säuleninnenverkleidung an der B-Säule, da damit insbesondere Fondinsassen eine Kartentasche bzw. ein bequem zu erreichender Re­ genschirmständer zur Verfügung steht.

Claims (16)

1. Staufach für den Innenraum eines Fahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß es zu­ mindest abschnittsweise integraler Bestandteil einer Säuleninnenverkleidung und/oder Anbauteil an der Säuleninnenverkleidung ist.
2. Staufach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es nach Art einer Tasche (2) ausgebildet ist.
3. Staufach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es die Tasche (2), ein Unter­ teil (4), zwei Seitenteile (3) und ein Vorderteil (5) umfaßt, die so miteinander verbunden sind, daß das Fachinnere über eine oben liegende Öffnung zugänglich ist.
4. Staufach nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenteile (3) je­ weils eine in der Seitenmitte verlaufende Falte (8) aufweisen.
5. Staufach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (2), ein Unterteil (4), ein Seitenteil (3), ein Deckelteil und ein Vorderteil (5) umfaßt, die so miteinander verbunden sind, daß die Tasche (2) über eine seitliche Öffnung zugänglich ist.
6. Staufach nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (4) eine in der Seitenmitte verlaufende Falte (8) aufweist.
7. Staufach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (2) ein Vorderteil (5) und ein Rückenteil (6) aufweist, die so miteinander verbunden sind, daß die Tasche (2) über eine oben liegende und/oder seitliche Öffnung zugänglich ist.
8. Staufach nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorderteil (5) und das Rückenteil (6) über eine Flossennaht miteinander verbunden sind.
9. Staufach nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens mehrere Teile (3, 4, 5, 6) paarweise einstückig zusammenhängend geformt sind.
10. Staufach nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ver­ schlußteil (9) vorgesehen ist, das gegenüber der Öffnung der Tasche (2) angeordnet ist.
11. Staufach nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Tasche (2) wenigstens einen Befestigungsriemen (10) umfaßt, der quer zu einer Zugangsrichtung über dem Vorderteil (5) verläuft.
12. Staufach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Haltevorrichtung (2.1) in einem unteren und eine zweite Haltevorrichtung (2.2) in einem oberen Abschnitt der Säuleninnenverkleidung angeordnet ist.
13. Staufach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Anordnung der Haltevorrichtungen (2.1; 2.2) ein Regenschirmhalter gebildet ist.
14. Staufach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Haltevorrichtung (2) einen quer verlaufenden Befestigungsriemen (10) umfaßt.
15. Staufach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3, 4, 5, 6) auf die Oberflächenschicht geschweißt sind.
16. Staufach nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (3, 4, 5, 6) auf die Oberflächenschicht der Säuleninnenverkleidung (1) genäht sind.
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