DE19727927A1 - Anschlußvorrichtung für isolierte elektrische Leiter ohne Abisolierung - Google Patents
Anschlußvorrichtung für isolierte elektrische Leiter ohne AbisolierungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung für isolierte
elektrische Leiter, welche die Leiterisolation durchdringt
und dadurch einen Kontakt mit der Leiterseele herstellt.
Solche abisolierungsfreien Anschlußvorrichtungen haben den
Vorteil, daß die anzuschließenden Leiter nur abgeschnitten
und die Enden nicht weiter vorbereitet werden müssen.
Andererseits sind solche Vorrichtungen vielfach kompliziert
und teuer, wodurch im Endeffekt der Zeitgewinn bei der
Arbeitsvorbereitung wieder zunichte gemacht wird.
Die Aufgabe besteht darin, eine einfach herzustellende und
zuverlässige Anschlußvorrichtung der genannten Art
vorzuschlagen. Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Ausgangsbasis der erfinderischen Überlegung ist die
altbekannte Schraubklemme mit einer Hülse oder Buchse und
einer in diese eindrehbaren Schraube, die insoweit als
Klemmhülse oder Klemmbuchse verwendbar ist. Diese Klemmhülse
oder Klemmbuchse erhält die Fähigkeit, auch mit einem
isolierten Leiter Kontakt zu schaffen, dadurch, daß die Hülse
oder Buchse eine Schneidkante oder Spitze aufweist, welche
beim Anziehen der Schraube durch den Isolierwerkstoff
hindurch zu der Leiterseele vordringt. Vorzugsweise ist die
Schneidkante, Spitze oder dergleichen an einem in der Hülse
oder Buchse enthaltenen Einlegeteil angeformt. Der örtliche
Kontaktdruck wird beim Eindrehen der Schraube so groß, daß
der Isolierwerkstoff durchstoßen bzw. durchschnitten wird und
die Schneidkante oder Spitze mit dem Leiterwerkstoff in
Berührung kommt und gegebenenfalls in diesen eindringt.
Ein erstes grundsätzliches Ausführungsbeispiel der Erfindung
besteht darin, daß eine Buchse von im wesentlichen
rechteckigem Querschnitt, deren senkrecht zu den Schmalwänden
stehende Schraube mit einem Druckbügel aus einem
federelastischen Werkstoff versehen ist, eine zur Schraube
senkrechte Platine enthält, die an ihrer dem Druckbügel
zugewandten Seite eine quer zur Buchsenachse verlaufende
Schneidkante aufweist. Die Schneidkante ist insbesondere eine
scharfe, vorzugsweise prismatische Rippe. Diese erstreckt
sich tangential zum Leiter. Sie drückt den Isolierwerkstoff
örtlich durch. Auf der gegenüberliegenden Seite liegt der
Leiter jedoch mit seiner Isolierung am Druckbügel an. Da auf
diese Weise die Schraubkraft mittels des Druckbügels
aufgebracht wird und dieser federt, ist nicht zu befürchten,
daß im Laufe der Zeit durch Schwinden oder Fließen des
Isolierwerkstoffs der Kontaktdruck nachläßt.
Bei einer Einzelanschlußvorrichtung wird der Strom
vorzugsweise über die Platine weitergeleitet. Diese kann auch
mit der Hülse fest und mit geringem Übergangswiderstand
verbunden oder an ihr angeformt sein.
Eine Weiterbildung dieser ersten Ausführungsform richtet sich
auf eine spiegelsymmetrisch gestaltete Verbindungsbuchse mit
zwei Schrauben, zwei Druckbügeln, zwei entgegengesetzten
Aufnahmeöffnungen und mit einem Fenster in der Seitenwand,
wobei die dementsprechend mit zwei Schneidkanten versehene
Platine an ihrem Längsrand einen Vorsprung aufweist, der in
das Fenster hineinragt.
Ein zweites grundsätzliches Ausführungsbeispiel der Erfindung
verwendet ein anderes Einlegeteil. Dieser Vorschlag geht von
einer Hülse mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt und
mit einer senkrecht zu den Schmalwänden stehenden Schraube
aus. Das Einlegeteil ist hingegen ein Druckstück mit einer
Schneidgabel, die zwei Zinken mit je zwei Schneidkanten und
einer von der Schraube wegweisenden Spitze aufweist. Beim
Anziehen der Schraube wird der Leiter zwischen die Zinken der
Schneidgabel gedrückt. Dabei wird der Isolierwerkstoff an
zwei gegenüberliegenden Seiten tangential aufgeschlitzt und
auseinandergedrückt, so daß die Schneidkanten in den
Leiterwerkstoff eindringen können. Um auch mit Leitern
unterschiedlichen Querschnitts und mit Litzen einen guten
Kontakt zu schaffen, ist vorgesehen, daß an der Schmalwand,
die der Schraube gegenüberliegt, Fensteröffnungen angebracht
sind, in welche beim Eindrehen der Schraube die Spitzen der
Schneidgabelzinken eindringen, so daß sie schließlich aus der
Hülse nach außen vorstehen.
Auch diese zweite grundsätzliche Ausführungsform der
Erfindung eignet sich für einen spiegelsymmetrischen
Leitungsverbinder, welcher zweckmäßigerweise derart
ausgestaltet ist, daß das Druckstück die verbindende
Stromschiene darstellt, mit zwei Schneidgabeln versehen und
in einem Isoliergehäuse befestigt ist. Hierbei wirkt mit
jeder Schneidgabel eine in dem Isoliergehäuse in
Schraubrichtung verschiebbar geführte Hülse und eine Schraube
zusammen.
Zweckmäßigerweise hat das aus Flachmaterial hergestellte
Druckstück einen U-förmigen Querschnitt, wobei die
Schneidgabelzinken aus Vorsprüngen der abgekanteten Schenkel
geformt sind.
Die Schneidgabelzinken haben im wesentlichen einen
dreieckförmigen Umriß und sind bezüglich der jeweiligen
Schraubenachse gewölbt. Hierdurch ergeben sich je zwei von
der Dreieckspitze weg nach innen, d. h. zur Mittelebene der
Hülse hin, verlaufende Schneidkanten, zwischen welche der
Leiter wie in einem Keilschlitz hineingedrückt wird.
Zur Fixierung des Druckstücks in einem Isolierkörper der
Anschlußvorrichtung wird vorgeschlagen, daß die abgekanteten
Schenkel des Druckstücks in Längsmitte Randausschnitte
aufweisen.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht
einer an sich bekannten Klemmbuchse mit
Schrauben und Druckbügeln und mit einer in die
Buchse eingefügten Platine mit Querschneiden,
Fig. 2 die Draufsicht der Platine nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt III-III der Buchse nach
Fig. 1 und der Platine,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Leitungsverbinders
mit einem Druckstück, das zwei Schneidgabeln
aufweist, die mit je einer verschiebbaren
Hülse samt Schraube zusammenwirken,
Fig. 5 die Stirnansicht der rechten Hülse gemäß
Fig. 4 mit eingelegtem Leiter,
Fig. 6 eine Draufsicht des Druckstücks gemäß Fig. 4
in Richtung des Pfeiles VI und
Fig. 7 die Draufsicht der Hülse gemäß Fig. 5 in
Richtung des Pfeiles VII.
Die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Anschlußvorrichtung
entspricht weitgehend einer altbekannten Schraubklemme, die,
umgeben von einem flachen Isolierstoffgehäuse, eine
gebräuchliche Reihenklemme darstellt. Auch die gezeichnete
Ausführungsform soll als Reihenklemme für Schaltanlagen
Verwendung finden. Sie ist in etwa vierfacher natürlicher
Größe dargestellt.
Eine Buchse 1 mit rechteckigem Querschnitt ist aus
Flachmaterial "gewickelt", so daß die obere Schmalwand, in
welche die Gewindebohrungen für die Schrauben 2 eingebracht
sind, aus zwei Schichten besteht. U-förmige Druckbügel 3 sind
mit ihrem gabelförmig gespaltenen oberen Schenkel in einen
Hals 4 der jeweiligen Schraube eingeklipst und damit locker
verbunden. Der untere Schenkel des Druckbügels steht in die
Buchse 1 hinein vor.
In die Buchse 1 ist eine Platine 5 eingelegt, die an ihrer
Oberseite zwei prismatische Schneidrippen 6 aufweist, die mit
ihrer scharfen Kante den Isolierwerkstoff eines Leiters 7 zu
durchtrennen vermögen.
Zu ihrer Fixierung in dem nicht dargestellten
Isolierstoffgehäuse weist die Buchse 1 an einer Seitenwand
und an der unteren Schmalwand eine zusammenhängende
Fensteröffnung 8 auf. In diese Fensteröffnung greift ein
Vorsprung des Isolierstoffgehäuses passend ein. Um die
Platine 5 andererseits in der Buchse 1 gegen
Längsverschiebung zu sichern, hat die Platine einen
seitlichen Vorsprung 9, der in die Fensteröffnung 8
eingreift. Wenn die Platine 5, wie gezeichnet, an der unteren
Schmalwand der Buchse anliegt, ergibt sich eine lichte
Fensteröffnung in der Buchsenseitenwand, deren Länge durch
den Abstand zwischen der Platine 5 und der gedoppelten
Schmalwand bestimmt ist. Der erwähnte Vorsprung des
Isolierstoffgehäuses ist nach dem Querschnitt dieser
reduzierten Seitenwandöffnung bemessen und bewirkt somit
nicht nur die Fixierung der Buchse 1 im Isolierstoffgehäuse,
sondern hält auch die Platine 5 an der unteren Schmalwand der
Buchse in Anlage.
Der zuvor nicht abisolierte Leiter 7 wird bis zum Anstoßen an
dem erwähnten Isolierstoffvorsprung in die Aufnahmeöffnung
der Buchse eingeführt. Beim Anziehen der entsprechenden
Schraube kommt der Druckbügel 3 mit seinem unteren Schenkel
am Isolierwerkstoff des Leiters zur Anlage. Mit zunehmendem
Schraubdruck verkürzt sich der Druckbügel, indem sich sein
Steg nach außen wölbt. Es wird in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Druckbügel aus einem
federelastischen Werkstoff besteht. Wenn schließlich infolge
des Schraubdrucks die Schneidrippe 6 den Isolierwerkstoff an
der gegenüberliegenden Seite durchtrennt hat und teilweise in
das Kupfer eingedrungen ist, wirkt die Federkraft des
Druckbügels, der sich am Kopf der Schraube abstützt, weiter,
so daß auch bei einem Wegfließen des Isolierwerkstoffs im
Bereich des aufliegenden Druckbügels der Kontaktdruck
aufrechterhalten bleibt.
Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 bis 7 ist
ebenfalls eine als Leitungsverbinder ausgestaltete
Anschlußvorrichtung. Sie weist zwei getrennte Hülsen 10 und
11 auf, die im Zusammenwirken mit einem Druckstück 12 in
einem nur angedeuteten Isolierstoffgehäuse parallel
verschiebbar gelagert sind. In die verdickte obere Schmalwand
der Hülsen ist jeweils eine Schraube 13 eingedreht.
Das Druckstück 12, das die beiden Hülsen auf ganzer Länge
durchsetzt, hat einen U-förmigen Querschnitt, wobei die
abgekanteten Schenkel sehr kurz sind. Das Druckstück weist
zwei Schneidgabeln 14 auf, die so angeordnet sind, daß sie in
Längsmitte der Hülsen 10 und 11 zu liegen kommen. Die
Schneidgabeln bestehen aus je zwei Zinken 15, die an den
abgekanteten Schenkelstreifen des Druckstücks 12 ansitzen.
Die Schneidgabeln 14 erinnern an die Form einer Bischofsmütze
(Mitra). Die im Umriß etwa dreieckförmigen Zinken 15 sind
nach außen gewölbt, so als ob die beiden sich
gegenüberstehenden Zinken aus einem gemeinsamen Zylinderrohr
herausgeschnitten worden wären. An ihren Spitzen 16 haben die
Zinken 15 den größten gegenseitigen Abstand. Die an den
Spitzen beginnenden inneren, d. h. der zugehörigen anderen
Zinke zugewandten Schneidkanten 17 nähern sich in ihrem
Verlauf zum Druckstückgrundkörper hin gegenseitig an und
bilden so eine Gabelkeilform, in welche der Leiter durch die
Schraubwirkung hineingedrückt wird.
Wichtig ist, daß dieser Druck, bzw. die Relativbewegung
zwischen dem Leiter 18 und der Schneidgabel 14 nicht dadurch
endet, daß die Spitzen 16 an der unteren Schmalwand der Hülse
aufstehen. Vielmehr haben die Hülsen 10, 11 im Bereich der
Schneidgabeln 14 an der unteren Schmalwand Fensteröffnungen
19, welche den Durchtritt der Gabelspitzen ermöglichen.
Die Hülse 10 ist gemäß Fig. 4 aufgeschnitten und in ihrer
geöffneten Stellung dargestellt, während bei der linken Hülse
11 die Schraube soweit eingedreht ist, daß die Spitzen 16 aus
der Hülse nach unten herausstehen.
Die Fig. 4 und 6 lassen auch erkennen, wie das Druckstück
12 in dem schraffiert angedeuteten Isolierstoffkörper
befestigt ist. Die abgekanteten Schenkel des Druckstücks
haben in Längsmitte je eine Randaussparung 20, die bis zum
Steg des Druckstücks reicht. Mit der Oberseite dieses Steges
liegt das Druckstück an einem blockartigen Vorsprung 21 des
Isolierstoffkörpers an. Andererseits greift ein
leistenartiger Vorsprung 22 in die Aussparungen 20 ein. Da
die offene Seite des Isolierstoffkörpers in der eingebauten
Lage durch eine benachbarten Reihenklemme oder eine
Abschlußplatte abgedeckt ist, kann sich das Druckstück nach
keiner Seite bewegen.
Da durch die hohe Schraubkraft und die Gabelkeilwirkung ein
hoher Kontaktdruck beidseitig auf die Kupferseele des Leiters
18 wirkt, ist ein Nachlassen des Kontaktdrucks durch Fließen
des Isolierwerkstoffs nicht zu erwarten.
Weitere aus den beiden beschriebenen Beispielen heraus
entwickelte vorteilhafte Ausführungsvarianten seien noch wie
folgt angedeutet.
Die Schneidrippen 6 der Platine nach dem ersten Beispiel
könnten auch an der Innenseite der unteren Schmalwand der
Buchse 1 nach Fig. 1 auf andere Weise befestigt oder
angeformt sein. Dadurch könnte sich die Vorrichtung in der
Massenherstellung verbilligen.
Statt der Platine 5 könnte in der Buchse 1 nach Fig. 1 das
Druckstück 12 des zweiten Beispiels mit den Spitzen der
Schneidgabeln nach oben gerichtet eingelegt sein. Das hätte
den Vorteil, daß wie im ersten Beispiel die Federkraft der
Druckbügel 3 den Leiter auch bei einem Nachlassen der
Stabilität des Isolierwerkstoffs in der Schneidgabel halten
würde.
Schließlich ist daran zu denken, daß die Zinken der
Schneidgabel an der Buchse 1 nach Fig. 1 seitlich angeformt
sein könnten. Aus der Seitenwand könnten teilweise gestanzte
Zungen nach innen greifen, welche etwa die Form der Zinken 15
hätten.
1
Buchse
2
Schraube
3
Druckbügel
4
Schraubenhals
5
Platine
6
Schneidrippe
7
Leiter
8
Fensteröffnung
9
Vorsprung
10
Hülse
11
Hülse
12
Druckstück
13
Schraube
14
Schneidgabel
15
Zinken
16
Spitze
17
Schneidkante
18
Leiter
19
Fensteröffnung
20
Randausschnitt
21
Vorsprung
22
Vorsprung
Claims (9)
1. Anschlußvorrichtung für isolierte elektrische Leiter,
welche die Leiterisolation durchdringt und dadurch einen
Kontakt mit der Leiterseele herstellt, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Schraubklemme vorgesehen ist,
bestehend aus einer Hülse oder Buchse und einer in diese
eindrehbaren Schraube, und daß die Hülse oder Buchse
wenigstens eine Schneidkante oder Spitze aufweist, die
beim Anziehen der Schraube durch den Isolierwerkstoff
hindurch zur Leiterseele vordringt.
2. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidkante oder Spitze an einem
in der Hülse oder Buchse enthaltenen Einlegeteil angeformt
ist.
3. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Buchse (1) von im wesentlichen
rechteckigem Querschnitt, deren senkrecht zu den
Schmalwänden stehende Schraube (2) mit einem Druckbügel
(3) aus federelastischem Werkstoff versehen ist, eine zur
Schraube senkrechte Platine (5) enthält, die an ihrer dem
Druckbügel (3) zugewandten Seite eine quer zur
Buchsenachse verlaufende Schneidkante (6) aufweist.
4. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch
eine spiegelsymmetrisch gestaltete Verbindungsbuchse mit
zwei Schrauben und zwei Druckbügeln, zwei
entgegengesetzten Aufnahmeöffnungen und einem Fenster (8)
in der Seitenwand, wobei die dementsprechend mit zwei
Schneidkanten versehene Platine an ihrem Längsrand einen
Vorsprung (9) aufweist, der in das Fenster (8) hineinragt.
5. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Hülse (10) mit im wesentlichen
rechteckigem Querschnitt mit einer senkrecht zu den
Schmalwänden stehenden Schraube versehen ist und daß das
Einlegeteil als Druckstück (12) mit einer Schneidgabel
(14) ausgebildet ist, die zwei Zinken (15) hat, die je
zwei Schneidkanten (17) und eine von der Schraube
wegweisende Spitze (16) aufweisen, und daß an der
Schmalwand, die der Schraube (13) gegenüberliegt,
Fensteröffnungen (19) angebracht sind, in welche beim
Eindrehen der Schraube die Spitzen eindringen.
6. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß diese als spiegelsymmetrischer
Leitungsverbinder ausgestaltet ist, derart, daß das
Druckstück (12), die verbindende Stromschiene darstellt,
mit zwei Schneidgabeln (14) versehen ist und in einem
Isolierstoffgehäuse befestigt ist und daß mit jeder
Schneidgabel (14) eine in dem Isolierstoffgehäuse in
Schraubrichtung verschiebbar geführte Hülse (10, 11) und
Schraube (13) zusammenwirkt.
7. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das aus Flachmaterial hergestellte
Druckstück (12) einen U-förmigen Querschnitt hat und die
Schneidgabelzinken (15) aus Vorsprüngen der abgekanteten
Schenkel geformt sind.
8. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidgabelzinken (15)
dreieckförmig und bezüglich der jeweiligen Schraubenachse
gewölbt sind, so daß sich je zwei von der Dreieckspitze
(16) weg nach innen verlaufende Schneidkanten (17)
ergeben.
9. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die abgekanteten Schenkel des
Druckstücks zu dessen Fixierung in Längsmitte
Randausschnitte (20) aufweisen.
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