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Die Erfindung betrifft eine Mehrfachanschlußklemme für ein
modulares elektrisches Schaitgerät, die in einer Aufnahme eines
Isolierstoffgehäuses angeordnet ist und
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- einen aus einem metallischen Leiterwerkstoff bestehenden Käfig, der
als annähernd rechteckiger Rahmen mit einem Grund, zwei
Seitenstegen und einer Oberseite mit einer, eine Mutter bildenden
Gewindebohrung ausgebildet ist,
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- einen Kontaktbügel in Form eines offenen Rahmens mit einer, in den
Käfig eingesetzten ersten Klemmfläche sowie einer, außerhalb des
Käfigs angeordneten und annähernd parallel zur genannten ersten
Klemmfläche verlaufenden zweiten Klemmfläche sowie
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- eine in der zweiten Klemmfläche ausbildete Öffnung umfaßt, die
koaxial zur Gewindebohrung des Käfigs angeordnet ist und zur
Durchführung des Gewindeschafts einer Klemmschraube dient.
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Ein Klemme dieser Art ist in der Druckschrift EP-A-59.939
beschrieben und bietet zwei Möglichkeiten für den Anschluß des elektrischen
Schaltgeräts. Eine Querschiene oder ein Zahn eines
Verbindungskamms kann zwischen den Schraubenkopf und die zweite
Klemmfläche des Kontaktbügels eingesteckt werden. Außerdem ist es möglich,
ein Anschlußkabel zwischen den Grund und die erste Klemmfläche
des Kontaktbügels in den Käfig einzuführen. Das Festziehen der
Schraube gewährleistet ein sicheres Festklemmen des Anschlußkabels
und/oder der Schiene in der Klemme. Der Aufbau der Klemme zwingt
zu einem Einsetzen der Schiene unter dem Schraubenkopf, während
die Einführung des Anschlußkabels in den Käfig in Längsrichtung des
Gehäuses erfolgt. Die Verwendung einer Querschiene anstelle des
längs zugeführten Kabels ist nicht möglich.
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Die Normen in einigen Ländern wie z.B. der Schweiz sehen diese dritte
Möglichkeit eines rückwärtigen Anschlusses über eine Querschiene
vor. In diesem Fall ist es erforderlich, einen zweiten Klemmentyp zu
verwenden.
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Die Verwendung von zwei Klemmentypen mit unterschiedlichem
Aufbau geht zu Lasten der Standardisierung und kompliziert die
Fertigungsorganisation sowie die Lagerverwaltung des Herstellers.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine universelle
Mehrfachanschlußklemme zu schaffen, die in allen Ländern eingesetzt werden
kann.
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Die Klemme ist dadurch gekennzeichnet, daß
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der genannte Rahmen des Käfigs geschlossen ist und jeder Seitensteg
des Käfigs eine halboffene Aussparung mit einer geradlinigen
Unterkante aufweist, daß die Gewindebohrung des Käfigs in einem
hervorstehenden Kragen ausgebildet ist, der dazu dient, in die Öffnung der
zweiten Klemmfläche eingeführt zu werden, und daß der Kontaktbügel
Feststellmittel zur seiner Arretierung in der Aufnahme aufweist, wobei
der Käfig während des Festziehens der Schraube in der Aufnahme
verschiebbar ist.
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Die Möglichkeit für die dritte Anschlußart ergibt sich durch
Einführung einer ersten Querschiene in die Aussparungen des Käfigs, wobei
die Schiene durch die erste Klemmfläche des Kontaktbügels
festgeklemmt wird.
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Die Einführung des Kragens in die Öffnung der zweiten Klemmfläche
verbessert dabei die Klemmwirkung für die unter den Schraubenkopf
geschobene zweite Schiene und ermöglicht das Einführen und
Festklemmen feinadriger Kabel in das Käfiginnere.
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Gemäß einem kennzeichnenden Merkmal der Erfindung weist der
Käfig eine Positioniernase auf, die dazu dient, mit einer Nut des
Gehäuses zusammenzuwirken, um beim Festziehen der Schraube jegliche
Drehbewegung des Käfigs während seiner Verschiebung im Innern der
Aufnahme zu verhindern.
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Die ersten und zweiten parallel zueinander angeordneten
Klemmflächen des Kontaktbügels sind über eine vor den beiden Seitenstegen
des Käfigs und senkrecht zu den Unterkanten der beiden
Aussparungen verlaufende, ebene Frontfläche miteinander verbunden. Die Breite
der zweiten Klemmfläche und der Frontfläche des Kontaktbügels ist
dabei größer als der Abstand zwischen den beiden Seitenstegen des
Käfigs.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter
Angabe weiterer Vorteile und Merkmale näher erläutert. Dabei zeigen:
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- Figur 1 eine Vorderansicht des Käfigs der erfindungsgemäßen Klemme;
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- Figur 2 eine perspektivische Ansicht des Käfigs aus Figur 1;
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- Figur 3 eine Schnittansicht der in die Aufnahme eingesetzten
gesamten Klemme mit Anschluß über Kabel;
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- Figur 4 eine Teilansicht des Gehäuses im Querschnitt während des
Einsetzens des Käfigs;
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- Figur 5 eine zu Figur 3 analoge Ansicht mit Anschluß des Käfigs
über eine erste Verbindungsschiene;
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- Figur 6 eine zu Figur 3 analoge Ansicht mit Anschluß über eine
unter den 5 chraubenkopf geschobene zweite Verbindungsschiene;
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- Figur 7 eine zu Figur 3 analoge Ansicht mit einem kombinierten
Anschluß über Kabel und Verbindungskamm;
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- Figur 8 eine zu Figur 3 analoge Ansicht ohne Anschlußzuführungen
und bei maximaler Schließstellung der Klemme;
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Die Figuren zeigen eine Mehrfachanschlußklemme 10, die in eine
Aufnahme 12 eines Isolierstoffgehäuses 14 eingesetzt ist, welches ein
modulares elektrisches Schaltgerät, insbesondere einen Leistungs schalter
umschließt. Die Klemme 10 umfaßt einen Käfig 16 aus einem
metallischen Leiterwerkstoff, in die ein feststehender und mit einem
leitenden aktiven Teil des Schaltgeräts elektrisch verbundener
Kontaktbügel 18 eingesetzt ist.
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Der Käfig 16 ist als geschlossener Rahmen mit annähernd
rechteckigem Querschnitt ausgebildet und weist einen Grund 20, zwei
Seitenstege 22, 24 sowie eine Oberseite mit einem herausstehenden Kragen
26 auf, in dem eine, eine Mutter zur Aufnahme einer Klemmschraube
30 bildende kreisrunde Gewindebohrung 28 eingebracht ist. Der Kopf
der Schraube 30 ist über eine an der Oberseite des Gehäuses 14
ausgebildete Öffnung 32 zugänglich, die koaxial zur Gewindebohrung 28
des Käfigs 16 angeordnet ist.
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Der Kontaktbügel 18 ist fest in die Aufnahme 12 eingesetzt und als U-
förmiger offener Rahmen ausgebildet, dessen einer Schenkel eine das
Innere des Käfigs 16 durchragende, erste Klemmfläche 34 aufweist.
Die Breite der ersten Klemmfläche 34 ist etwas geringer als die Breite
des Käfigs 16.
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Am Ende der ersten Klemmfläche 34 sind zwei seitliche
Feststellnasen 36, 38 (Figur 9 und 12) ausgebildet, die mit dem Gehäuse 14
zusammenwirken, um den unteren Teil des Kontaktbügels 18 zu
arretieren. Eine gemeinsame Frontfläche 40 verbindet die erste
Klemmfläche 34 mit einer zweiten Klemmfläche 42, welche am anderen,
parallel verlaufenden Schenkel des Rahmens ausgebildet ist und eine
Öffnung 44 zur Durchführung der Schraube 30 aufweist (Figur 11). Am
Ende der zweiten Klemmfläche 42 ist eine Anschlußfahne 46
ausgebildet, die dazu dient, mit die Spule des elektromagnetischen
Auslösers (nicht dargestellt) verlötet zu werden.
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Die ebene Frontfläche 40 des feststehenden Kontaktbügels 18 erstreckt
sich parallel vor den beiden Seitenstegen 22, 24 des Käfigs 16 und
weist Querflügel 48, 50 (Figur 9) auf, um die Arretierung des
Kontaktbügels
18 in der Aufnahme 12 zu verbessern. Die zweite
Klemmfläche 42 wird zwischen den Kopf der Schraube 30 und den Kragen
26 des Käfigs 16 eingeschoben.
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Jeder der Seitenstege 22, 24 des Käfigs 16 weist eine halboffene
Aussparung 52, 54 (Figur 1 und 2) mit je einer geradlinigen Unterkante
56, 58 zur Aufnahme einer ersten Querschiene 60 (Figur 5) für den
Anschluß des elektrischen Schaltgeräts auf. An der den Aussparungen
52, 54 gegenüberliegenden Rückseite des Käfigs 16 ist eine
Positioniernase 62 ausgebildet, die mit einer, in einer Halbschale des
Gehäuses 14 ausgebildeten Nut 64 (Figur 4) zusammenwirkt, um jegliche
Drehbewegung des Käfigs 16 beim Festziehen der Schraube 30 zu
verhindern.
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Eine zweite Verbindungsschiene 66 (Figur 6) kann zwischen den Kopf
der Schraube 30 und die zweite Klemmfläche 42 des Kontaktbügels
18 eingeschoben werden.
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Anstelle der beiden Anschlußvarianten mit Verbindungsschienen 60,
66 ist es auch möglich, den Anschluß über ein Kabel 68 (Figur 3) oder
eine Kombination aus Kabel 68 und Verbindungskamm 70 (Figur 7)
herzustellen.
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Die Herstellung der Anschlüsse gemäß den einzelnen Varianten
erfolgt wie nachstehend beschrieben.
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Der Zusammanbau der Klemme 10 erfolgt durch Einsetzen des
Kontaktbügels 18 in die Öffnung des Käfigs 16, anschließende
Hindurchführung der Schraube 30 durch die übermaßige Öffnung 44 der
zweiten Klemmfläche 42 und Festziehen der Schraube 30 in der im Kragen
26 des Käfigs 16 ausgebildeten Gewindebohrung 28. Die Klemme 10
wird so in der Aufnahme 12 des Gehäuses 14 positioniert, daß der
Kontaktbügel 18 durch die Wirkung der beiden Feststellnasen 36, 38
sowie der in das Kunststoffmaterial des Gehäuses 14 eingreifenden
Flügel 48, 50 in bezug auf den verschiebbaren Käfig 16 arretiert wird.
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Beim Festziehen der Schraube 30 verharrt der Kontaktbügel 18 un
verändert in seiner Stellung, und der Käfig 16 verschiebt sich im
Innern der Aufnahme 12 nach oben.
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Durch das Gleiten der Positioniernase 62 in der Nut 64 des Gehäuses
14 wird die Drehung des Käfigs 16 während der Verschiebung
verhindert (Figur 4).
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Gemäß Figur 3 wird ein Kabel 68 rechtwinklig zur Schraube 38
zwischen den Grund 20 des Käfigs 16 und die untere Wand der ersten
Klemmfläche 34 des Kontaktbügels 18 in die Öffnung des Käfigs 16
eingeführt. Das Festziehen der Schraube 30 gewährleistet das
Einklemmen des Kabels 68 im Käfig 16 aufgrund der Klemmwirkung des
gegen die erste Klemmfläche 34 des Kontaktbügels 18 gezogenen
Grunds 20. Der Kopf der Schraube 30 stützt sich dabei direkt auf der
zweiten Klemmfläche 42 des Kontaktbügels 18 auf
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Gemäß der Darstellung in Figur 5 wird die erste Verbindungsschiene
60 quer in die fluchtenden Aussparungen 52, 54 des Käfigs 16
eingeführt und gelangt in Auflage auf den beiden geradlinigen Unterkanten
56, 58. Dabei wird die erste Verbindungsschiene 60 durch den Käfig
16 gegen die erste Klemmfläche 34 gedrückt.
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Gemäß Figur 6 liegt die zweite Querverbindungsschiene 66 weiter
oben und ist zwischen den Kopf der Schraube 30 und die obere Wand
der zweiten Klemmfläche 42 eingesteckt. Der Grund 20 des Käfigs 16
gelangt dabei in Anschlag gegen die erste Klemmfläche 34 des
feststehenden Kontaktbügels 18.
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Gemäß Figur 7 erfolgt der Anschluß über das Kabel 68 ähnlich wie in
Figur 3, wobei zusätzlich ein Zahn eines Verbindungskamms 70
zwischen das Kabel 68 und die erste Klemmfläche 34 eingeführt ist.
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Figur 8 zeigt die maximale Schließstellung der Klemme 10 ohne
jegliche Anschlußzuführungen.
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Das Eingreifen des Kragens 26 in die Öffnung 44 verbessert die
Klemmwirkung der zweiten Verbindungsschiene 66 (Figur 6) und
ermöglicht das Einsetzen und Festklemmen feinadriger Kabel bei
maximaler Anziehung der Schraube 30.