DE19727641A1 - Schieber an einer Verpackungsmaschine für Backwaren, insbesondere Brot, in Beutel - Google Patents
Schieber an einer Verpackungsmaschine für Backwaren, insbesondere Brot, in BeutelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schieber an einer
Verpackungsmaschine für Backwaren, insbesondere Brot, in
Beutel aus Kunststoff oder Papier, mit einem an einem Arm
angeordneten und mit diesem längsverschiebbaren und
höhenverschwenkbaren Schieberkopf, welcher mit Saugluft zum
Ansaugen und Halten des Beutels mit eingeführtem Brot bis zu
einem Beutelschließorgan arbeitet.
Ein derartig aufgebauter Schieber ist aus der DE 31 29 205 C2
bekannt und hat sich in der Praxis bewährt.
Aufgabe der Erfindung ist es, den nach der eingangs genannten
Art aufgebauten Schieber dahingehend zu verbessern, daß durch
einfache Mittel der Schieber auch bei hohen
Durchsatzleistungen und den dabei auftretenden großen
Fliehkräften den Beutel mit eingeführtem Brot während des
gesamten Verpackungsvorganges sicher festhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, den Schieber mit einem
einfachen Mittel zum Lösen des Beutels von der
Beutelstapelhalterung auszustatten, damit die zu verpackende,
insbesondere empfindliche Ware gegen zu starkes Einpressen in
den Beutel durch den Schieber geschützt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 4 gelöst.
Die übrigen Unteransprüche stellen vorteilhafte und
förderliche Weiterbildungen der beiden Aufgabenlösungen dar.
Der Schieber gemäß der Erfindung ist einerseits im Bereich
seines Schieberkopfes mit einer druckmittelbetätigbaren
höhenverschwenkbaren Klappe ausgestattet, welche zwischen sich
und dem Schieberkopf den Beutel mit eingeführtem Brot fest
einspannt, so daß bei einer hohen Durchsatzleistung (schneller
Schubbewegung) und den dadurch auftretenden großen
Fliehkräften ein Herunterfliegen des Beutels mit Brot
verhindert wird und der Beutel mit dem Brot auf dem gesamten
Verpackungsweg sicher vom Schieber gehalten wird.
Weiterhin zeigt der Schieber im Bereich seines Kopfes und der
Klappe ein Rückhalteorgan in Form eines Bolzens, das beim
Einfahren des Schieberkopfes in den Beutelhals diesen
Beutelhals rafft und dadurch ein weiteres Einfahren des
Schieberkopfes in den Beutel verhindert und den Beutel von der
Halterung des Beutelstapels abreißt; dieses ist insbesondere
bei empfindlichen weichen Waren von Vorteil, da diese dann
nicht durch den Schieber fest gegen den Beutelboden gedrückt
werden können und dadurch einer Beschädigung unterliegen
würden, sondern nach dem Abreißen des Beutels schonend
verschoben werden.
Die Klappe und das Rückhalteorgan sind von einfachen und
kostengünstigen Bauteilen gebildet, die einen gesteigerten
Gebrauchswert für den Verpackungsvorgang ergeben.
Ein Erfindungsgedanke liegt einerseits in der Klappe und ein
weiterer in dem Rückhalteorgan, und ein dritter
Erfindungsgedanke in der Kombination beider Bauteile.
Der Schieber kann demzufolge nur mit einer Klappe ausgestattet
sein, oder mit der Klappe und dem Bolzen, oder aber es ist nur
das bolzenförmige Rückhalteorgan vorgesehen. Dieses ist
entsprechend den Verpackungsvorgängen und Kundenwünschen
wählbar. In vorteilhafter Weise ist der Schieber mit Klappe
und Rückhalteorgan ausgestattet, so daß er die beiden
Funktionen in sich vereint. Die Klappe wird immer erst durch
den Druckmittelzylinder in die Spannstellung gebracht, wenn
der Beutelhals vor dem Rückhalteorgan liegt oder durch dieses
gerafft worden und vom Stapel gelöst ist.
Auf den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, welches nachfolgend näher erläutert wird. Es
zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines aus einem Schieberkopf und
Saugarm gebildeten Schiebers für eine Brot-
Verpackungsmaschine mit dem Schieberkopf
zugeordneter, höhenverschwenkbarer Klappe und
Rückhaltebolzen, in geöffneter Klappenstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht desselben Schiebers mit
geschlossener Klappe,
Fig. 3 eine Draufsicht im teilweisen Schnitt auf den
kopfseitigen Bereich des Schiebers,
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht eines Teiles einer
Brot-Verpackungsmaschine mit höhenverschwenkbarem
und längsverschiebbaren Schieber,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Schiebers in der mit seinem
Schieberkopf in den Beutelhals eingefahrenen und
durch die geschlossene Klappe den Beutel
festklemmenden Stellung,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Schieber mit geöffneter
Klappe und den Rückhaltebolzen zum Abreißen des
Beutels vom Beutelstapel zusammengerafften
Beutelhals,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Teiles des Schiebers mit an
der höhenverschwenkbaren Klappe angebrachter
Klemmleiste.
Die Maschine zum Verpacken von Backwaren, wie Brot, Brötchen
oder dgl. in Beutel (1) aus Kunststoffolie oder Papier, weist
in einem nicht dargestellten Maschinengestell gemäß Fig. 4
einen horizontalen Förderer (2), wie Ketten, Bänder oder
Rollenbahn, zum Transport der zu verpackenden Brote, auf. In
Brot-Transportrichtung (A) schließt sich an den Förderer (2)
eine Beutelauflage (3) für einen aus übereinander liegenden
und durch eine Halterung (4), vorzugsweise einen Beutelbügel
(4) lagefixiert gehaltenen Einzelbeuteln (1) bestehenden
Beutelstapel (BS) an. Oberhalb des Beutelstapels (BS) ist ein
Saugorgan (5) zum Öffnen jedes Beutels (1) angeordnet und vor
dem Beutelstapel (BS) und Saugorgan (5) sind oberhalb des
Förderers (2) Spreizorgane (6) vorgesehen, die in den
geöffneten Beutel (1) eingreifen und diesen zum Hineinlaufen
des Brotes offen halten.
An den Beutelstapel (BS) schließt sich in Brot-
Transportrichtung (A) eine Auflage- und Seitenführung (7) und
dahinter ein Beutel-Schließorgan (8), wie Clip-Einrichtung,
an.
Die Brote werden einzeln durch einen oberhalb des Förderers
(2) an einer Verschiebe- und Schwenkführung (9)
höhenverschwenkbaren und in Transportrichtung (A) hin- und
herfahrenden Schieber (S) in je einen geöffneten Beutel (1)
hineinbewegt und mit diesem bis zum Schließorgan (8)
verschoben.
Der Schieber (S) setzt sich aus einem Arm (10) und einem daran
gehaltenen Schieberkopf (11) zusammen. Dieser Schieber (S)
arbeitet zum Ansaugen und Halten des Beutels (1) mit
eingeführtem Brot mit Saugluft.
Dabei hat der Schieberkopf (11) einen eckigen, wie
quadratischen oder rechteckigen Querschnitt mit planer, von
der geschlossenen Stirnseite gebildeter Schubfläche (12) und
seitlichen Sauglöchern (13); der Schieberkopf (11) kann aber
auch runden Querschnitt haben.
Der hohle Schieberkopf (11) ist am Arm (10) aufgesteckt und
durch eine Schraub-Klemmverbindung (14) lösbar gehalten. Der
Arm (10) bildet den an ein Sauggebläse angeschlossenen Saugarm
mit eckigem oder rundem Querschnitt. Dieser Arm (10) ist in
sich in Längsrichtung mehrfach abgewinkelt ausgeführt und hat
dabei eine in Transportrichtung (A) und nach unten zum
Förderer (2) schrägliegende S-Form.
Dieser Schieberarm (10) ist mit seinem dem Schieberkopf (11)
gegenüberliegenden Ende mit einer horizontalen Schwenkachse
(15) an der Verschiebe- und Schwenkführung (9)
höhenverschwenkbar gehalten, wobei diese Schwenkachse (15)
gleichzeitig ein an das Gebläse angeschlossenes Saugrohr
bildet.
Dem Schieberkopf (11) ist eine den Beutelhals (1a) gegen den
Schieberkopf (11) während der Beutel-Brot-Verschiebung zum
Beutel-Schließorgan (8) klemmend einspannende Klappe (16)
zugeordnet.
Die Klappe (16) wird auf der Oberseite des Schieberkopfes (11)
um eine waagerechte Schwenkachse (17) am Arm (10) gehalten.
Die Klappe (16) ist an einem Lagersteg (18) durch
Schraubverbindung (24) befestigt, der um die waagerechte
Schwenkachse (17) an einer Lagerung (19) des Armes (10)
gelagert und durch einen zwischen Lagersteg (18) und Arm (10)
gelenkig gehaltenen Druckmittelzylinder (20) mit der Klappe
(16) gegenüber dem Schieberkopf (11) höhenverschwenkbar ist.
Der Druckmittelzylinder (20) wird in zwei Gelenklagerungen
(21, 22) am Lagersteg (18) und am Arm (10) gehalten.
Die Klappe (16) hat eine der Breite des Schieberkopfes (11)
entsprechende Breite und am vorderen Klappenende eine
abgewinkelte oder abgebogene Klemmkante (16a).
Dem Schieberkopf (11) ist weiterhin ein den Beutelhals (1a)
beim Einfahren des Schieberkopfes (11) raffendes und vom
Beutelbügel (4) des Beutelstapels (BS) abreißendes
Rückhalteorgan (23) zugeordnet.
Das Rückhalteorgan (23) ist von einem im Abstand hinter der
Klappen-Klemmkante (16a) vorgesehenen, im Verbindungsbereich
zwischen Klappe (16) und Lagersteg (18) angeordneten, nach
unten auf den Schieberkopf (11) und Arm (10) zugerichteten
Bolzen gebildet, der durch eine der Schraubverbindungen (24)
an dem Lagersteg (18) festgehalten wird.
Das Rückhalteorgan (23) läßt sich von einem geraden oder
entgegen der Schubrichtung (A) gebogenen Bolzen bilden.
Das Verpacken eines Brotes, sei es Ganzbrot oder Schnittbrot,
in einen Beutel (1) geschieht folgendermaßen:
Die Brote werden auf dem Förderer (2) in Pfeilrichtung (A) zu
dem Beutelstand (BS) transportiert. Während dieser
Transportbewegung öffnet das Saugorgan (5) durch Saugluft den
obersten Beutel (1) und dann greifen die Spreizorgane (6) in
den geöffneten Beutel (1) ein und halten ihn offen.
Das nun ankommende erste zu verpackende Brot wird durch den
Förderer (2) zwischen den Spreizorganen (6) hindurch und
teilweise in den geöffneten Beutel (1) hineingeschoben.
Der Schub- und Schwenkarm (10) ist dabei bereits nach unten
geschwenkt und hinter dem Brot eine gewisse Wegstrecke
nachgelaufen und der Schieberkopf (11) wirkt nun mit seiner
Schubfläche (12) auf das Brot ein und schiebt es weiter in den
Beutel (1) bis zum Beutelboden hinein, wobei gleichzeitig die
Lösung des Beutels (1) von der Halterung (4) durch Abreißen
erfolgt und der Schieberkopf (11) sich im Bereich des
Beutelhalses (10) befindet.
Unmittelbar hinter den Spreizorganen (6) wird der Arm (10) mit
Saugluft versorgt, wodurch der Schieberkopf (11) durch seine
Sauglöcher (13) die Luft aus dem Beutel (1) heraussaugt und
dabei der Beutel (1) fest (stramm) um das Brot gezogen wird
und dabei der Beutelhals (1a) sich ebenfalls fest um den
Schieberkopf (11) legt.
Durch diese Saugwirkung liegt das Brot in Längsrichtung fest
am Beutelboden an und der Beutel (1) ist praktisch
vakuumverpackt um das Brot herumgezogen. In dieser Stellung
hat der Schieber (5) mit seinem Schieberkopf (11) das Brot mit
Beutel (1) übernommen, das heißt, die weitere
Transportbewegung des Brotes mit Beutel (1) erfolgt durch den
Arm (10) mit Schieberkopf (11) und das Brot wird bis zum
Verschließorgan (8) vom Schieber (S) zwischen den Führungen
(7) hindurchgeschoben.
Nach dem Verschließen des Beutels (1) wird das verpackte Brot
vom Schieber (S) abgenommen (durch Abstreifen) und dann wird
das Brot abgeführt.
Der Schieber (S) bewegt das Brot zum Verpacken geradlinig,
schwenkt nach dem Verpacken in die in Fig. 4 gezeigte,
strichpunktierte Stellung hoch und über das nachfolgende Brot
zurück und dann wieder in die in vollen Linien gezeigte
Stellung in Fig. 4 nach unten zum erneuten Brotvorschub.
Da für ein rationelles Verpacken mit hohen Geschwindigkeiten
gefahren wird, könnte durch die auftretenden Fliehkräfte das
Brot mit Beutel (1) vom Schieberkopf (11) abrutschen und
wegfliegen, was insbesondere auch beim lockeren Verpacken mit
weniger oder keiner Saugluft entstehen könnte. Hierbei bewirkt
die Klappe (16), indem sie in die Schließstellung durch den
Druckmittelzylinder (20) nach unten geschwenkt ist und den
Beutelhals (1a) zwischen ihrer Klemmkante (10a) und dem
Schieberkopf (11) einspannt, wie in Fig. 5 gezeigt.
Das Rückhalteorgan (23) verhindert insbesondere beim
empfindlicheren Verpackungsgut, wie weichen Backwaren
(Croissant, Weißbrot, Toast), ein zu starkes Hineinpressen
dieses Gutes in den Beutel (1) und gegen den Beutelboden
indem der in den Beutelhals (1a) einfahrende Schieberkopf (11)
mit seinen Rückhaltebolzen (23) den Beutelhals (1a) gegen
weiteres Aufschieben auf den Schieberkopf (11) sperrt, den
Beutelhals (1a) rafft (in Falten legt) - Fig. 6 - und dabei
beim Weiterfahren von Schieber (S) mit Beutel (1) den Beutel
(1) von der Halterung (4) abreißt, wodurch ein zusammendrücken
des Verpackungsgutes ausgeschlossen wird.
Gemäß Fig. 7 ist unter der Klappe (16) hinter deren Klemmkante
(16a) eine den Beutelhals (1a) auf den Schiebekopf (11)
drückende Klemmleiste (25) aus flexiblem und/oder elastischem
Material, wie Gummi oder Kunststoff, festgelegt.
Die Klemmleiste (25) liegt dabei in einer die Klemmkante (16a)
bildenden Ausformung (16b) der Klappe (16) und steht nach
unten über die Klemmkante (16a) vor, so daß die Klemmleiste
(25) den Beutelhals (1a) zwischen sich und dem Schieberkopf
(11) einklemmt. Somit ersetzt die Klemmleiste (25) die
Klemmkante (16a) und die Klappe (16) ist ohne Klemmkante (16a)
ausgeführt. Selbstverständlich kann die Klappe (16) auch mit
Klemmleiste (25) und Klemmkante (16a) ausgestaltet sein und
wirken, so daß beide Teile (16a, 25) zusammen arbeiten.
Die Klemmleiste (25) verbessert das Klemmverhalten der Klappe
(16) entscheidend und trägt aufgrund ihres Materials zu einer
Geräuschminderung bei den Klemmvorgängen bei.
Die Klemmleiste (25) hat in bevorzugter Weise einen eckigen,
wie trapezförmigen Querschnitt; sie kann aber auch einen
dreieckigen, quadratischen oder bogenförmigen Querschnitt
haben.
Claims (11)
1. Schieber an einer Verpackungsmaschine für Backwaren,
insbesondere Brot, in Beutel, mit einem an einem Arm
angeordneten und mit diesem längsverschiebbaren und
höhenverschwenkbaren Schieberkopf, welcher mit Saugluft zum
Ansaugen und Halten des Beutels mit eingeführtem Brot bis zu
einem Beutel-Schließorgan arbeitet,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Schieberkopf (11) eine den
Beutelhals (1a) gegen den Schieberkopf (11) während der
Beutel-Brot-Verschiebung zum Beutel-Schließorgan (8) klemmend
einspannende Klappe (16) zugeordnet ist.
2. Schieber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klappe (16) auf der Oberseite des Schieberkopfes (11) um eine
waagerechte Schwenkachse (17) am Arm (10) gehalten ist.
3. Schieber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (16) an einem Lagersteg (18) durch
Schraubverbindung (24) befestigt ist, der um die waagerechte
Schwenkachse (17) an einer Lagerung (19) des Armes (10)
gelagert und durch einen zwischen Lagersteg (18) und Arm (10)
gelenkig gehaltenen Druckmittelzylinder (20) mit der Klappe
(16) gegenüber dem Schieberkopf (11) höhenverschwenkbar ist.
4. Schieber an einer Verpackungsmaschine für Brot in Beutel,
mit einem an einem Arm angeordneten und mit diesem
längsverschiebbaren und höhenverschwenkbaren Schieberkopf,
welcher mit Saugluft zum Ansaugen und Halten des Beutels mit
eingeführtem Brot bis zu einem Beutel-Schließorgan arbeitet,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Schieberkopf (11) ein den
Beutelhals (1a) beim Einfahren des Schieberkopfes (11)
raffendes und vom Beutelbügel (4) des Beutelstapels (BS)
abreißendes Rückhalteorgan (23) zugeordnet ist.
5. Schieber nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rückhalteorgan (23) von einem im Abstand hinter der Klappen-
Klemmkante (16a) vorgesehenen, im Verbindungsbereich zwischen
Klappe (16) und Lagersteg (18) angeordneten, nach unten auf
den Schieberkopf (11) und Arm (10) zugerichteten Bolzen
gebildet ist.
6. Schieber nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Schieberkopf (11) eine den Beutelhals
(1a) gegen den Schieberkopf (11) während der Beutel-Brot-
Verschiebung zum Beutel-Schließorgan (8) klemmend einspannend
Klappe (16) und ein den Beutelhals (1a) beim Einfahren des
Schieberkopfes in den Beutel (1) raffendes und von der
Halterung (4) des Beutelstapels (BS) abreißendes
Rückhalteorgan (23) zugeordnet sind.
7. Schieber nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieberkopf (11) einen eckigen oder
runden Querschnitt mit planer, geschlossener Schubfläche (12)
und seitlichen Sauglöchern (13) hat und an dem als Saugrohr
ausgebildeten Arm (10) auswechselbar gehalten ist.
8. Schieber nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klappe (16) eine in Richtung
Schieberkopf (11) angewinkelte oder abgebogene Klemmkante
(16a) hat.
9. Schieber nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rückhalteorgan (23) von einem geraden
oder entgegen der Schieber-Schubrichtung (A) gebogenen Bolzen
gebildet ist.
10. Schieber nach einem der Ansprüche 1 bis 91 dadurch
gekennzeichnet, daß unter der Klappe (16) eine den Beutelhals
(1a) auf den Schieberkopf (11) drückende Klemmleiste (25) aus
flexiblem und/oder elastischem Material, wie Gummi oder
Kunststoff, festgelegt ist.
11. Schieber nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmleiste (25) in einer die Klemmkante (16a) bildenden
Ausformung (16b) der Klappe (16) angeordnet ist und nach unten
über die Klemmkante (16a) vorsteht.
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