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DE19726788A1 - Abschleppstange für Straßenfahrzeuge - Google Patents

Abschleppstange für Straßenfahrzeuge

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Publication number
DE19726788A1
DE19726788A1 DE1997126788 DE19726788A DE19726788A1 DE 19726788 A1 DE19726788 A1 DE 19726788A1 DE 1997126788 DE1997126788 DE 1997126788 DE 19726788 A DE19726788 A DE 19726788A DE 19726788 A1 DE19726788 A1 DE 19726788A1
Authority
DE
Germany
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towing
rod
vehicle
bar
tow bar
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997126788
Other languages
English (en)
Inventor
Bernhard Rohr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROHR, BERNHARD, HIMMELRIED, CH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE19726788A1 publication Critical patent/DE19726788A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Abschleppstange für Straßenfahrzeuge mit an ihren beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen zum lösbaren Befestigen einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug und andererseits an einem abgeschleppten Fahrzeug.
Derartige Abschleppstangen sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Gegenüber einem Abschleppseil haben sie den Vorteil, daß sie in Fahrtrichtung eine relativ starre Verbindung bilden, so daß beim Bremsen des abschleppenden Fahrzeuges das abgeschleppte Fahrzeug nicht auffahren kann. Dies entlastet den Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges. Dennoch muß er mit großer Aufmerksamkeit dem ab­ schleppenden Fahrzeug folgen, damit vor allem Richtungsänderungen präzise und ohne Kollision ablaufen.
Es ist bekannt, daß viele Lenker von Kraftfahrzeugen Angst vor einer solchen Abschleppfahrt haben insbesondere dann, wenn ihr Fahrzeug eine Servolenkung hat, die während eines Abschleppvorganges mangels eigenem Antrieb in der Regel nicht mehr funktioniert. Vor allem in solchen Fällen, in denen Privatpersonen miteinander solche Abschleppvorgänge durchführen, aber auch bei Abschleppfahrten, bei denen das abschleppende Kraftfahrzeug beispielsweise durch Mitarbeiter von Pannenhilfsdiensten oder Automobilclubs geführt wird, kommt es deshalb immer wieder zu Unfällen und zusätzlichen Fahrzeugschäden.
Zwar ist aus DE-8 32 713 eine kombinierte Abschleppstange und Zuggabel für Lastkraftwagen und Anhänger bekannt, bei welcher zwei die Zuggabel bildende Schenkel gelenkig miteinander verbunden sind und in Gebrauchsstellung relativ zueinander fixiert werden. Diese deichselartige Zuggabel ist jedoch für das Abschleppen von Personenkraftwagen nicht vorgesehen. Die Verbindungsstelle der beiden Schenkel dieser Zuggabel entspricht dabei der Befestigungs­ stelle, die als einzige zur Verbindung mit dem Zugfahrzeug vorgesehen ist. Somit muß im Bereich des Zugfahrzeuges nicht nur diese Befestigungsstelle, sondern auch die gegenseitige Verbindung der schwenkbaren Schenkel untergebracht und konstruktiv bewältigt werden.
Aus DE-OS 23 60 489 ist eine Vorrichtung zum Abschleppen eines eventuell auch führerlosen Fahrzeuges bekannt, bei welcher ebenfalls zwei Abschleppstangen symmetrisch von einem gemeinsamen Verbindungs­ element unter einem Winkel zu zwei Befestigungsstellen verlaufen, wobei an dem Verbindungselement auch die Befestigungsstelle für das Zugfahrzeug vorgesehen sein soll, was wiederum eine entsprechend aufwendige Konstruktion vor allem dieses Gelenkes mit der Befestigungsstelle erfordert. Das abzuschleppende Fahrzeug muß eine stabile Stoßstange und zwischen sich und dieser einen Abstand haben, da die Vorrichtung daran angebracht werden soll.
Eine vergleichbare Anordnung ist aus der US-PS 5 516 140 bekannt. Über ein aufwendiges Kupplungsstück sind zwei symmetrisch zueinander angeordnete und relativ zueinander verschwenkbare Stangen miteinander verbunden, die bei Nichtgebrauch in eine Ruhestellung am Zugfahrzeug aufgespreizt werden können, so daß sie dann einen Winkel von 180° miteinander bilden. Auch diese Konstruktion macht eine vielteilige Verbindung einerseits der einzelnen Befestigungs­ stelle im Gelenkbereich der beiden Stangen und andererseits auch der beiden Stangen selbst erforderlich.
Diese Lösungen mit insgesamt drei Befestigungsstellen setzen voraus, daß am Zugfahrzeug eine an dessen Mitte angeordnete Anhängerkupp­ lung vorgesehen ist, während an dem abzuschleppenden Fahrzeug beidseits der Mitte mit gleichem Abstand jeweils eine Anhängeöse oder Anhängevorrichtung für den Angriff der Befestigungsstellen der Abschleppvorrichtungen vorhanden sind. Da dies jedoch in der Praxis in aller Regel nicht der Fall ist und die meisten derzeit im Gebrauch befindlichen Straßenfahrzeuge, insbesondere moderne Personenkraftfahrzeuge, allenfalls eine in der Regel außerhalb der Mitte befindliche Abschleppöse am Fahrzeugheck und/oder an der Fahrzeugfront aufweisen und keine für den Angriff von Abschlepp­ stangen geeignete Stoßstangen haben, sind diese vorbekannten Abschleppvorrichtungen beim Abschleppen von PKWs durch andere PKWs nicht verwendbar.
Deshalb werden Personenkraftfahrzeuge nach wie vor entweder mit einem für beide Beteiligten schwierig zu bewältigenden Seil oder einer einzelnen Abschleppstange der eingangs genannten Art abgeschleppt, was es erforderlich macht, daß auch in dem abgeschlepp­ ten Fahrzeug ein Fahrzeuglenker anwesend ist, der gleichzeitig die Fähigkeit besitzen muß, eine solche Abschleppfahrt zu bewältigen. In den Fällen, in denen der Lenker eines abzuschleppenden Fahrzeuges dazu nicht fähig ist bzw. sich eine solche Fahrt nicht zutraut, muß das Abschleppen entweder unterbleiben oder es muß eine zweite Hilfsperson hinzugezogen werden oder aber das abzuschleppende Fahrzeug muß auf ein entsprechendes Pannenfahrzeug aufgeladen werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der ein Fahrzeug auch ohne Fahrzeuglenker abgeschleppt werden kann, wobei die Vorrichtung konstruktiv und von der Bedienung her einfach sein soll und an beliebigen Stellen auch seitlich von der Mitte von Fahrzeugheck oder Fahrzeugfront sowohl des schleppenden als auch des abgeschlepp­ ten Fahrzeuges angreifen können soll. Dabei ist mit diesen "beliebigen Stellen" die häufig vom Hersteller vorgegebene Abschleppöse einerseits und gegebenenfalls eine geeignete Stelle des Fahrwerkes andererseits gemeint.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht im wesentlichen darin, daß an der Abschleppstange mit Abstand zu ihren Befestigungsstellen eine Zusatzstange mittels eines Gelenkes schwenkbar befestigt ist, die an ihrem dem Gelenk abgewandten freien Ende ebenfalls eine Befestigungsstelle zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge hat.
Auf diese Weise ergibt sich eine Abschleppstange als Vorrichtung zum Abschleppen, die insgesamt drei Befestigungsstellen hat, so daß ein Abschleppen eines Fahrzeuges ohne Lenker möglich ist, wobei jedoch diese Abschleppvorrichtung insgesamt unsymmetrisch gestaltet ist, so daß beispielsweise die einzelne Befestigungsstelle problemlos an einer nicht in der Mitte eines der Fahrzeuge befindlichen Abschleppösen befestigt werden kann. Auch die Befestigung der Zusatzstange ist dabei unabhängig von der Befestigung der eigentlichen Abschleppstange, da sie in eine entsprechende Lage geschwenkt werden kann, so daß sie konstruktiv und von der Bedienung her einfach gestaltet werden kann, zumal die Anlenk- oder Gelenkstelle zwischen der Abschleppstange und der Zusatzstange unabhängig von einer Befestigungsstelle ist und entsprechend einfach ausgebildet sein kann.
Die Erfindung macht sich die Erkenntnis zunutze, daß eine solche "Dreipunkt"-Anhängung nicht - wie bisher angenommen - symmetrisch sein muß, sondern daß eine stabile Verbindung zwischen abschleppendem und abzuschleppendem Fahrzeug auch dann entsteht, wenn die Abschleppstange und ihre Zusatzstange unsymmetrisch zueinander angeordnet sind, weil dennoch zwischen Abschleppstange, Zusatzstange und dem zwei Anhängestellen zum Verbinden mit den Befestigungs­ stellen der Abschleppvorrichtung aufweisenden Fahrzeug in Gebrauchsstellung ein stabiles Dreieck entsteht, welches nach dem Verbinden der Fahrzeuge miteinander mittels der erfindungsgemäßen Abschleppstange auch starr bleibt.
Somit können Fahrzeuge mit beliebig angeordneten Anhängeösen miteinander verbunden werden und vor allem ist es auch möglich, mit zwei Befestigungsstellen an einem Zugfahrzeug anzugreifen und die einzelne oder dritte Befestigungsstelle an dem abzuschleppenden Fahrzeug, insbesondere auch an einer außerhalb von dessen Mitte befindlichen Abschleppöse lösbar anzubringen. Dadurch können Pannenhilfsfahrzeuge oder Abschleppwagen beispielsweise von vorneherein mit zwei außermittigen Anhängestellen, z. B. Abschleppösen oder -haken, an ihrem Heck - gegebenenfalls zusätzlich zu einer mittigen Anhängestelle in Form einer Öse und/oder eines Hakens - ausgestattet werden, so daß sie übliche Personenkraftwagen mit nur einer außerhalb der Mitte befindlichen Abschleppöse abschleppen können, ohne daß in dem abgeschleppten Fahrzeug ein Fahrzeuglenker benötigt wird. Da die Zusatzstange mit Abstand zu der einzelnen Befestigungsstelle der Abschleppstange an dieser angreift, kann dieser Abstand so gewählt und gestaltet werden, daß eine problemlose Befestigung an einer solchen serienmäßig vorgesehenen Abschleppöse durchgeführt werden kann, da die Verbindung zwischen Abschleppstange und Zusatzstange im Bereich dieser einzelnen Befestigungsstelle keinen Platz benötigt.
Ebenfalls kann die erfindungsgemäße Abschleppstange jedoch auch zum Einsatz kommen, falls das abzuschleppende Fahrzeug zwei Abschleppösen oder Anhängeeinrichtungen aufweist, indem die einzelne Befestigungsstelle an dem abschleppenden Fahrzeug befestigt werden kann. Hat aber das abzuschleppende Fahrzeug nur eine außermittige Abschleppöse, kann mittels der zweiten an dem abzuschleppenden Fahrzeug angreifenden Befestigungsstelle und gegebenenfalls einer Hilfsschlinge oder dergleichen auch ein Angriff an einer geeigneten Stelle des Fahrwerkes erfolgen, wie dies schon bisher in solchen Fällen geschieht, in denen das abzuschleppende Fahrzeug keine Abschleppöse hat.
Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung besteht darin, daß die Abschleppstange auch konventionell als gerade Abschleppstange verwendet werden kann. Stärke und Anzahl der Abschleppösen sind je nach Fahrzeug unterschiedlich. Einzelne schwache Abschleppösen können mit einer geraden, konventionellen Abschleppstange angehängt werden. Günstig sind Fahrzeuge mit zwei Abschleppösen, bei denen die Erfindung zum Tragen kommt, weil die Abschleppstange mit der Zusatzstange so zusammengesteckt und angeordnet wird, daß sie ein zum Beispiel nach hinten offenes Dreieck bildet, welches mit dem abzuschleppenden Fahrzeug geschlossen werden kann. Diese Konfigura­ tion kann ohne Person im gezogenen Fahrzeug gefahren werden.
Fahrzeug mit einer Abschleppöse können auch an dem "Dreieck" gemäß der Erfindung angehängt werden. Dies wird nun aber zum Zugfahrzeug hin geschlossen. Das Nachlaufen des gezogenen Fahrzeuges in der gleichen Spur kann durch Verstellen des Winkels des Dreieckes, also des Winkels zwischen Abschleppstange und Zusatzstange, gewähr­ leistet werden. Auch hier kann ohne Lenker im abgeschleppten Fahrzeug gefahren werden.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung, die die Handhabung und vor allem auch die Anpassung auch an unter­ schiedliche Fahrzeuge und Anhängestellen oder Anhängebedingungen erleichtert, kann darin bestehen, daß wenigstens die Zusatzstange in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verlänger- oder verkürzbar und in einer solchen geänderten Länge festlegbar ist. Dadurch können unterschiedliche Fahrzeugabmessungen oder auch gewollte unterschiedliche Abstände der beiden Fahrzeuge zueinander berücksichtigt und eingestellt werden. Vor allem ist eine Anordnung der Befestigungsstellen der Zusatzstange und der am entsprechenden Ende der Abschleppstange in solcher Weise möglich, daß die beiden Fahrzeuge etwa in gleicher Spur zueinander stehen, wenn alle drei Befestigungsstellen an ihnen fixiert sind.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, daß die Zusatzstange oder zumindest ein Teil von ihr lösbar und auswechselbar und/oder in eine Lage parallel zur Abschleppstange oder in Verlängerung der Abschleppstange schwenkbar und festlegbar ist. Ist die Zusatzstange lösbar befestigt, kann die Abschleppstange besonders einfach auch als konventionelle Abschleppstange benutzt werden. Darüber hinaus ist jedoch auch die Kombination der Abschleppstange mit unterschiedlich langen Zusatzstangen möglich, um unterschiedliche Abschleppverhältnisse zu berücksichtigen. Beispielsweise kann es erforderlich sein, das von Abschleppstange und Zusatzstange sowie einem Fahrzeug gebildete Dreieck größer und mit spitzerem Winkel zwischen Abschleppstange und Zusatzstange zu gestalten, wenn die einzelne Befestigungsstelle am Zugfahrzeug und die beiden anderen Befestigungsstellen an dem abgeschleppten Fahrzeug angreifen sollen, während im umgekehrten Falle ein geringerer Abstand zwischen beiden Fahrzeugen erwünscht sein kann, so daß ein weniger spitzer Winkel zwischen den beiden Stangen erwünscht sein kann.
Eine weitere Anpassung an unterschiedliche Verhältnisse und Fahrzeuge kann darin bestehen, daß die Abschleppstange selbst in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verstellbar ist. Dies erlaubt es in Kombination mit einer eventuell ebenfalls längenverstellbaren oder auswechselbaren Zusatzstange nahezu beliebige "Dreiecke" zwischen Zugfahrzeug und geschlepptem Fahrzeug zu bilden und unterschiedliche Abmessungen der Anhängestellen an diesen Fahrzeugen in geeigneter Weise zu berücksichtigen, so daß auch bei Kurvenfahrten keine Kollisionen entstehen können, selbst wenn in dem geschleppten Fahrzeug kein Fahrzeuglenker ist.
An den Befestigungsstellen einerseits der Abschleppstange und andererseits der Zusatzstange können insbesondere lösbare Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sein, mittels welchen die Abschleppstange und die Zusatzstange an den Fahrzeugen lösbar anbringbar sind. Dies gestattet eine Umrüstung im Bereich der Befestigungsstellen, so daß eine einfache Anpassung an unter­ schiedliche Verhältnisse an den Fahrzeugen möglich ist, beispiels­ weise auch eine Befestigung am Fahrwerk eines der Fahrzeuge mit wenigstens einer der Befestigungsstellen erforderlich ist. Ein Pannenhilfsfahrzeug kann beispielsweise mit unterschiedlichen Kupplungen für eine erfindungsgemäße Abschleppstange ausgerüstet sein, um unterschiedlichste Fahrzeuge jeweils bestmöglich anhängen und abschleppen zu können.
Dies gestattet auch eine Weiterbildung dahingehend, daß eines der Verbindungsmittel an der Abschleppstange lösbar ist und an dessen Stelle die lösbar an der Abschleppstange angreifende Zusatzstange ihrerseits - in Verlängerung der Abschleppstange - lösbar ankuppelbar ist. Die Lösbarkeit eines der eine Befestigungsstelle aufweisenden Verbindungsmittel an der Abschleppstange sowie die lösbare Anbringung der Zusatzstange erlauben dadurch, eine Abschleppstange größerer Länge zusammenzusetzen, falls dies erforderlich sein sollte.
Die Vielseitigkeit der Abschleppstange und die unterschiedlichen Anbringungsmöglichkeiten zwischen den beiden Fahrzeugen wurden bereits erwähnt. Es kann also die einzelne Befestigungsstelle der Abschleppstange an dem abschleppenden Fahrzeug und/oder dem abgeschleppten Fahrzeug lösbar anbringbar sein und demgemäß können die beiden anderen Befestigungsstellen an dem abgeschleppten Fahrzeug und/oder dem abschleppenden Fahrzeug ankuppelbar sein. Somit lassen sich praktisch alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge zum Abschleppen miteinander verbinden, wobei mittige oder außermittige Anhängeösen oder Anhängerkupplungen und außerdem auch entsprechend stabile Fahrwerkteile, gegebenenfalls unter zu­ sätzlicher Verwendung von diese umschlingenden Hilfseinrichtungen, ausgenutzt werden können.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungs­ gemäßen Abschleppstange sind in weiteren Ansprüchen enthalten.
Anspruch 8 enthält beispielsweise eine Anordnung und Ausgestal­ tung, bei welcher die Abschleppstange oder die Zusatzstange einen U-förmigen Querschnitt haben und in zusammengeklappter Position das jeweils andere Teil in sich platzsparend zumindest teilweise aufnehmen und umgreifen kann. Dabei gestattet die gelenkige Verbindung zwischen Abschleppstange und Zusatzstange bei ent­ sprechender Gestaltung des Gelenkbereiches, daß bei einer Verschwenkung in eine Lage, in welcher die Abschleppstange und die Zusatzstange einen Winkel von 180° einschließen, eine entsprechend lange einzelne Abschleppstange mit jeweils an den entgegengesetz­ ten Enden angeordneten Befestigungsstellen für eine konventionelle Abschleppfahrt gebildet wird. Gleichzeitig ist jedoch eine Schwenkstellung möglich, bei welcher Abschleppstange und Zusatzstange mit einem Fahrzeug ein Dreieck bilden können und bei Nichtgebrauch, in welchem zwischen Abschleppstange und Zusatzstange ein Winkel von 0° vorhanden ist, kann die gesamte Anordnung sehr platzsparend gelagert werden.
Anspruch 10 enthält die Ausgestaltungsmöglichkeit der Abschlepp­ stange zu einem Bausatz, in welchem vor allem mehrere Zusatz­ stangen, aber auch eventuell mehrere Abschleppstangen und damit zusammensetzbare Verbindungsmittel oder Kupplungen enthalten sein können, um unterschiedliche Anforderungen beim Abschleppen von Fahrzeugen je nach Fahrzeugtyp, Gewicht, zu erwartenden Kräften und Anhängemöglichkeiten berücksichtigt werden können. Ein solcher Bausatz ist vor allem für Pannenhilfsdienste oder auch Abschleppunternehmen geeignet.
Die Ansprüche 11 und 12 enthalten Ausgestaltungsmöglichkeiten der Abschleppstange und der Zusatzstange in einer Weise, die die Befestigung der Verbindungsmittel einerseits erleichtert und andererseits eine hohe Biegesteifigkeit der einzelnen Teile und damit eine hohe Stabilität der gesamten Abschleppstange oder Abschleppvorrichtung ergeben.
Insgesamt ergibt sich eine Abschleppstange, die eine Vielzahl von Anpassungsmöglichkeiten bietet, so daß Fahrzeuge abgeschleppt werden können, in denen kein Fahrzeuglenker notwendig ist. Vor allem kann sie so zusammengesetzt werden, daß sie zu einem Fahrzeug hin und mit diesem ein Dreieck bildet. Sie kann aber auch gerade als einzelne Abschleppstange benutzt werden, falls die Anordnung als "Dreieck" nicht möglich ist oder eine der Abschleppösen oder dergleichen an einem der Fahrzeuge nicht stark genug erscheint, um die vor allem bei Kurvenfahrten auftretenden Seitenkräfte übertragen zu können.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine Ansicht einer Abschleppstange in konventioneller Zusammensetzung, bei welcher eine Abschleppstange und eine Zusatzstange einander fortsetzend zu einer Abschlepp­ stange mit an beiden Enden befindlichen Befestigungs­ stellen zusammengesetzt ist,
Fig. 2 eine Draufsicht einer Abschleppstange, an welcher mit Abstand zu einer Befestigungsstelle unter einem Winkel eine Zusatzstange abgeht, wobei die einzelne Befestigungs­ stelle an dem abschleppenden Fahrzeug an dessen Heck angreift, so daß die beiden anderen Befestigungsstellen mit dem nicht näher dargestellten abzuschleppenden Fahrzeug ein Dreieck bilden,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Draufsicht, bei welcher die Abschleppstange außerhalb der Mitte an dem abschleppenden Fahrzeug und an dem nicht dargestellten abzuschleppenden Fahrzeug angreift und die mit Abstand zu der einzelnen Befestigungsstelle und einem Winkel von der Abschlepp­ stange abgehende Zusatzstange mit ihrer Befestigungsstelle ebenfalls an dem abschleppenden Zugfahrzeug angreift, so daß die Abschleppstange, die Zusatzstange und das abschleppende Fahrzeug ein Dreieck bilden,
Fig. 4 einen Bausatz, aus welchem eine Abschleppstange mit Zusatzstange und die Befestigungsstellen aufweisenden Verbindungsmitteln in unterschiedlicher Weise zu­ sammengesetzt werden kann,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Abschleppstange, bei welcher einzelne Teile des Bausatzes gemäß Fig. 4 zu einer konventionellen Abschleppstange mit Befestigungsstellen an ihren beiden Enden zusammengesetzt sind,
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein schematisiertes Heck eines abschleppenden Fahrzeuges und ein in gleicher Weise schematisiertes vorderes Ende eines abzuschleppenden Fahrzeuges, wobei an dem drei Anhängestellen oder Anhängepunkte aufweisenden Heck des Zugfahrzeuges eine einzelne Befestigungsstelle und an dem abzuschleppenden Fahrzeug die andere Befestigungsstelle der Abschleppstange und die der Zusatzstange, mit diesem abzuschleppenden Fahrzeug ein Dreieck bildend, angreifen und Abschlepp­ stange und Zusatzstange aus dem Bausatz gemäß Fig. 1 ausgewählt und in geeigneter Länge zusammengesetzt sind,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung, bei welcher aber das "Dreieck" zwischen dem abschleppenden Fahrzeug, der Abschleppstange und der Zusatzstange gebildet sind und die einzelne Befestigungsstelle an dem abzuschleppen­ den Fahrzeug angeordnet ist, wobei eine kürzere Abschlepp­ stange und eine längere Zusatzstange aus den Teilen des Bausatzes gemäß Fig. 4 ausgewählt und zusammengesetzt sind,
Fig. 8 eine Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform einer Abschleppstange mit gelenkig an ihr angreifenden Zusatzstange, wobei die Gelenkstelle so gestaltet ist, daß sich die beiden Teile in diesem Bereich über- oder umgreifen,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Abschleppstange gemäß Fig. 8 und
Fig. 10 eine Stirnansicht, die verdeutlicht, daß die Abschlepp­ stange als Vierkantrohr und die Zusatzstange als U-Profil gestaltet und derart bemessen sind, daß in zusammen­ geklappter Position die Zusatzstange die Abschleppstange in sich aufnimmt bzw. umgreift.
In der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele erhalten Teile gleicher Funktion übereinstimmende Bezugszahlen, auch wenn sie unterschiedlich gestaltet oder bemessen sind.
Zu einer in den Fig. 2 und 3 einerseits und in den Fig. 6 und 7 andererseits jeweils im ganzen mit 1 bezeichneten Abschleppvor­ richtung für Straßenfahrzeuge 2 und 3, in der Regel Personen­ kraftwagen, gehört vor allem eine Abschleppstange 4 mit an ihren beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen 5 und 6, womit diese Abschleppstange 4 lösbar einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug 2 und andererseits an einem abzuschleppenden Fahrzeug 3 befestigt werden kann. Dabei verdeutlichen die schon erwähnten Fig. 2 und 3 sowie 6 und 7, daß an der die beiden Fahrzeuge 2 und 3 in Gebrauchsstellung unmittelbar verbindenden Abschleppstange 4 mit Abstand zu den Befestigungsstellen - und dabei mit geringerem Abstand zu einer einzelnen Befestigungsstelle 5 - eine Zusatzstange 7 mittels eines Gelenkes 8 schwenkbar befestigt ist, die an ihrem dem Gelenk 8 abgewandten freien Ende ebenfalls eine Befestigungsstelle 9 zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge 2 oder 3 hat. Es sei an dieser Stelle bereits erwähnt, daß dabei die Befestigungsmittel an diesen Befestigungsstellen 5, 6 und 9 gegebenenfalls und bedarfsweise unterschiedlich ausgestaltet sein können, in dem sie Haken und/oder Ösen oder Steckbolzen oder dergleichen aufweisen können. Wichtig ist das Prinzip, daß an einer Abschleppstange 4 die Zusatzstange 7 schwenkbar befestigt ist, so daß sie zusammen mit dem daran angreifenden Fahrzeug ein Dreieck bildet, welches dabei gem. Fig. 2 und 3 einerseits oder Fig. 6 und 7 andererseits jeweils auch unterschiedlich gestaltet sein kann, wobei dies z. B. davon abhängt, ob die einzelne Befestigungsstelle 5 an dem abschleppenden Fahrzeug 2 oder dem abgeschleppten Fahrzeug 3 angreift und demgemäß die beiden weiteren Befestigungsstellen 6 und 9 an dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 6) oder dem abschleppenden Fahrzeug 2 (Fig. 7) angebracht werden.
Dabei ist in den Zeichnungen auch angedeutet, daß die Zusatzstange 7 in ihrer Länge verstellbar, im Ausführungsbeispiel teleskopartig verlänger- oder verkürzbar und in der jeweils eingestellten Länge festlegbar ist, wobei ein äußeres Teleskoprohr 7a eine in ihm eingreifende Teleskopstange 7b umgreift und diese beiden Teile relativ zueinander verstellbar und mittels Querbolzen festlegbar sein können.
Das Gelenk 8 kann dabei so gestaltet sein, daß die Zusatzstange 7 lösbar und auswechselbar an der Abschleppstange 4 angreift, so daß auch verschieden lange Zusatzstangen 7 zum Einsatz kommen können. Darüber hinaus kann die Abschleppstange 4 auf diese Weise auch in konventioneller Form ohne Zusatzstange benutzt werden.
Dabei kann beispielsweise gem. Fig. 7 die Abschleppstange 4 auch selbst in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verstellbar sein.
An den Befestigungsstellen 5, 6 und 9 können - im Ausführungsbeispiel lösbare - Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sein, die gemäß Fig. 1 bis 3 als Haken 10 gemäß Fig. 4 und 5 aber gegebenen­ falls an einer Seite auch als Steckbolzen 11 zum Zusammenwirken mit einer entsprechenden Öse gestaltet sein können. Somit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die Abschleppstange 4 mit der Zusatzstange 7 an den Fahrzeugen 2 und 3 lösbar anzubringen.
Da die Verbindungsmittel an den Verbindungsstellen 5 und 6 der Abschleppstange 4 lösbar befestigt werden können, kann an der Stelle eines dieser Verbindungsmittel gegebenenfalls auch die Zusatzstange 7 - in Verlängerung der Abschleppstange 4 - lösbar ankuppelbar sein, wie es in Fig. 1 angedeutet ist, wobei ein Zwischenrohr 12 für die gegenseitige Befestigung vorgesehen ist. Dadurch wird ermöglicht, die Abschleppstange 4 mit der Zusatzstange 7 zu einer relativ langen konventionellen Abschleppstange zusammenzusetzen, falls dies in einzelnen Notfällen aufgrund der an den Fahrzeugen 2 und 3 befindlichen Ösen oder Haken erforderlich ist.
Auf jeden Fall wird anhand der Fig. 2 und 3 einerseits und der Fig. 6 und 7 andererseits deutlich, daß die einzelne Befestigungsstelle 5 der Abschleppstange 4 an dem abschleppenden Fahrzeug 2 (Fig. 2 und Fig. 6) oder dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 3 und 7) lösbar anbringbar ist und demgemäß die beiden anderen Befestigungsstellen 6 und 9 an dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 2 und 6) oder dem abschleppenden Fahrzeug 2 (Fig. 3 und 7) ankuppelbar sind. In jedem dieser Fälle ergibt sich zwischen der Abschleppstange 4, der Zusatzstange 7 und dem jeweiligen Fahrzeug 2 oder 3 ein stabiles Dreieck, wodurch es möglich wird, das abzuschleppende Fahrzeug 3 auch ohne eine das Lenkrad bedienende Person abzuschleppen, da es aufgrund dieser Verbindung dem abschleppenden Fahrzeug 2 auch bei Richtungsänderungen im wesentlichen spurtreu folgen kann.
Die einzelnen Zeichnungen verdeutlichen dabei, daß die Be­ festigungsstellen 5, 6 und 9 jeweils so zueinander orientiert sind, wie es die entsprechenden Anhängestellen an den Fahrzeugen 2 und 3 erfordern, wobei trotzdem die Fahrzeuge 2 und 3 bei Geradeausfahrt spurtreu hintereinander angeordnet sind, selbst wenn die Anhän­ gestellen außerhalb der Mitte angebracht sind.
Um diese Anpassung auch an unterschiedliche Fahrzeugtypen und -abmessungen problemlos durchführen zu können, also die Abschlepp­ stange bestmöglich an den jeweiligen Einzelfall anpassen zu können, kann gemäß Fig. 4 ein Bausatz von Einzelteilen vorgesehen sein, der entsprechende einzelne gegenseitige Befestigungen ermöglicht. In Fig. 4 ist beispielsweise eine mit einem Durchsteckbolzen zu verbindende Befestigungsstelle 5 gezeigt, wie sie in Fig. 2 an dem abschleppenden Fahrzeug 2 mittig angreifen kann. Daneben sind Einzelteile einer Zusatzstange 7 in jeweils drei Ansichten dargestellt, während darunter eine Abschleppstange 4 in jeweils drei Ansichten erkennbar ist, die beispielsweise in der Anordnung gemäß Fig. 6 zur Anwendung kommt. In diesem Falle ist an der Abschleppstange 4 ein seitlicher Vorsprung 4a für die gelenkige Verbindung mit der Zusatzstange 7 vorgesehen. Schließlich deutet Fig. 4 noch Verbindungsmittel oder Kupplungen in Form eines Hakens 10 und eines Durchsteckbolzens 11 an, die mit der Abschleppstange 4 und/oder der Zusatzstange 7 lösbar verbunden werden können. Eine entsprechende zusammengefügte Anordnung zeigt Fig. 5, wobei dort die Abschleppstange 4 und ein Verbindungsmittel mit einem Durchsteckbolzen 11 einerseits und eine Zusatzstange 7 mit einem Haken 10 andererseits gekuppelt sind und zwar in diesem Falle analog Fig. 1 zu einer konventionellen, insgesamt geradlinigen Abschlepp­ stange. Damit wird in Fig. 5 verdeutlicht, daß der Bausatz gemäß Fig. 7 nicht nur zu einem "Dreieck" gemäß den Fig. 2 und 3 oder 6 und 7, sondern auch zu einer insgesamt konventionellen geraden Abschleppstange zusammengesetzt werden kann, was die Vielseitigkeit der Verwendung dieses Bausatzes bzw. dieser Abschleppvorrichtung noch verdeutlicht.
Auf diese Weise wird die Abschleppvorrichtung 1 besonders geeignet für Pannenhelfer, die unterschiedlichste Fahrzeuge abschleppen müssen.
Besonders gut geht dies, wenn das abschleppende Pannenhilfsfahrzeug nicht nur zwei außermittige Anhängestellen 13, sondern auch eine mittige Anhängestelle 14 hat, so daß die in den Fig. 2 und 3 sowie 6 und 7 angedeuteten Konfigurationen problemlos realisiert werden können.
Zu dem Bausatz gemäß Fig. 4 und 5 sei noch erwähnt, daß die darin gezeigten Einzelteile auch jeweils in unterschiedlichen Abmessungen vorgesehen sein könnten. Beispielsweise können mehrere unter­ schiedlich lange oder verstellbare Abschleppstangen 4 einerseits und Zusatzstangen 7 andererseits als Bausatz zusammengehören und miteinander kombinierbar sein. Dabei können sie für diese gegenseitige Kombination in ihren Querschnitten einander entsprechend sowie an ihren als Gelenk 8 ausgebildeten Verbindungsstellen zueinanderpassend ausgebildet sein, um gegeneinander ausgetauscht werden zu können. Beim Vergleich der Fig. 6 und 7 kann man erkennen, daß jeweils verschiedene Abschleppstangen 4 vorgesehen sein können und auch die Zusatzstangen 7 zumindest teilweise beispielsweise hinsichtlich der Kupplungsmitte an ihren Befestigungsstellen 9 unterschiedlich gestaltet sein können. All dies wird dadurch ermöglicht, daß auch diese Verbindungsmittel oder Kupplungsteile gemäß Fig. 4 unterschiedlich gestaltet und lösbar mit den Stangen 4 und 7 verbindbar sind, wobei als Verbindungsmittel wie bereits erwähnt, Haken 10, Durchsteckbolzen 11 und/oder Ösen vorgesehen sein können, die an bolzenartigen, gabelförmigen oder rohrförmigen Verbindungsteilen 15 zum Zusammenstecken und lösbaren Verbinden oder Verschrauben mit der eigentliche Abschleppstange 4 und/oder der Zusatzstange 7 versehen sind.
Für einen solchen mehrteiligen Bausatz mit eventuell unterschiedlich bemessenen Abschleppstangen 4 und Zusatzstangen 7, aber auch für die schon erwähnte Verstellbarkeit der Länge der Abschleppstange 4 und/oder der Zusatzstange 7 ist es günstig, wenn diese jeweils ein Mantelrohr, beispielsweise das Rohr 7a aufweisen, an welchem die die Befestigungsstellen aufweisenden Verbindungsmittel lösbar einsteckbar oder das Rohrende übergreifend anbringbar sind und wenn außerdem Verlängerungsstücke, z. B. Stangen 7b, zum Eingreifen in die Rohre oder zum Übergreifen der Rohre vorgesehen sind. All dies kann die Vielseitigkeit der Kombinationsmöglichkeiten des Bausatzes zu einer Abschleppvorrichtung 1 erweitern, so daß diese an unterschiedlich gestaltete Fahrzeuge 2 und 3 anschließbar ist und zwar entweder als einzelne Abschleppstange gemäß Fig. 1 oder 5 oder vor allem für ein lenkerloses Abschleppen des abzuschleppenden Fahrzeuges 3 in Form eines "Dreieckes" gemäß den Fig. 2, 3, 6 oder 7.
Da in aller Regel das abschleppende Fahrzeug 2 die stärker bemessenen Anhängestellen 14 hat, ist zu bevorzugen, daß die einzelne Befestigungsstelle 5 der Abschleppvorrichtung 1 an dem ziehenden oder abschleppenden Fahrzeug 2 angebracht wird, wie es Fig. 2 und 6 zeigen. Um diese einzelne Befestigungsstelle 5 in Verbindung mit der Anhängestelle 14 erfolgen nämlich bei Richtungs­ änderungen entsprechende Schwenkbewegungen, während die paarweise wirksamen Befestigungsstellen 6 und 9 eine solche Relativbewegung nicht zulassen. Somit muß die einzelne Befestigungsstelle 5 entsprechende Kräfte übertragen, was an dem abschleppenden Fahrzeug 2 bei dessen Herstellung oder Nachrüstung entsprechend be­ rücksichtigt werden kann.
Während der vorbeschriebene Bausatz praktisch schon mehrere Ausführungsformen der Abschleppvorrichtung 1 umfaßt oder bedeutet, ist in den Fig. 8 bis 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abschleppstange 4 mit Zusatzstange 7 dargestellt. Man erkennt dabei, daß die Zusatzstange 7 einen U-förmigen Querschnitt hat, die Abschleppstange 4 im Bereich ihres Gelenkes 8 mit ihren Schenkeln oder daran angreifenden Fortsetzungen 16 übergreift und bei Nichtgebrauch gegen die insbesondere als Vierkant oder Vierkantrohr ausgebildete Abschleppstange 4 klappbar ist und sie zumindest teilweise, gemäß Fig. 10 im Ausführungsbeispiel auch ganz in sich aufnimmt und umgreift. Es leuchtet ein, daß sich auf diese Weise eine sehr platzsparende Aufbewahrung der Abschleppstange ergibt.
Dabei könnte die Anordnung auch umgekehrt sein, d. h. die Abschlepp­ stange 4 könnte über wenigstens einen Teil ihrer Länge einen U- förmigen Querschnitt haben, wobei in Gebrauchsstellung der Querschnitt des U-Quersteges etwa vertikal und der der U-Schenkel etwa horizontal verläuft, wie dies im dargestellten Ausführungsbei­ spiel gemäß Fig. 10 für die Zusatzstange 7 vorgesehen ist und die Zusatzstange könnte mit Abstand zu der Befestigungsstelle 5 der Abschleppstange 4 mit ihrem gelenkig anbringbaren Ende in den U- Querschnitt der Abschleppstange 4 eingreifen, dort gelenkig befestigt sein und bei Nichtgebrauch in den U-Querschnitt zwischen den U- Schenkeln wenigstens teilweise oder vollständig einklappbar sein.
Dabei ist in den Fig. 8 und 9 und vor allem in Fig. 8 durch den Kreis K noch angedeutet, daß die Zusatzstange 7 aus ihrer in die Abschleppstange eingreifenden oder sie gemäß Fig. 10 umgreifenden Ruhestellung um etwa 180° in eine die Abschleppstange selbst verlängernde Position verschwenkbar und in dieser Lage festlegbar ist, so daß sich auch in diesem Falle eine etwa gerade konventionelle Abschleppstange analog der gemäß Fig. 1 oder 5 bilden läßt, wenn an den beiden Fahrzeugen jeweils nur an einer Anhängestelle oder Anhängevorrichtung 13 oder 14 angegriffen werden soll. Es stellt also eine günstige Gestaltung der Anhängevorrichtung 1 mit insgesamt drei Befestigungsstellen 5, 6 und 9 dar, sie auch als konventionelle Abschleppstange einsetzen zu können, falls die an sich vorteilhafte Anordnung als "Dreieck" in einzelnen Fällen nicht möglich sein sollte.
Die Abschleppvorrichtung 1 sieht eine Abschleppstange 4 vor, die an ihren beiden Enden Befestigungsstellen 5 und 6 zum lösbaren Verbinden zweier Straßenfahrzeuge 2 und 3, inbesondere PKW, hat. Dabei ist an dieser Abschleppstange 4 mit Abstand zu der einzelnen Befestigungsstelle 5 eine Zusatzstange 7 mittels eines Gelenkes 8 schwenkbar befestigt, die an ihrem freien Ende ebenfalls eine Befestigungsstelle 9 zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge hat, so daß sich insgesamt eine "unsymmetrische" Anordnung der drei Befestigungsstellen 5, 6 und 9 ergibt, wodurch eine einfachere Gestaltung einerseits der Befestigungsstellen und andererseits der Verbindung mit der Zusatzstange 7 uns somit eine insgesamt eine relative leichte und leicht zu handhabende Abschleppstange 4 ergibt.

Claims (12)

1. Abschleppstange (4) für Straßenfahrzeuge (2, 3) mit an ihren beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen (5, 6) zum lösbaren Befestigen einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug (2) und andererseits an einem abgeschleppten Fahrzeug (3), dadurch gekennzeichnet, daß an der Abschleppstange (4) mit Abstand zu den Befestigungsstellen eine Zusatzstange (7) mittels eines Gelenkes (8) schwenkbar befestigt ist, die an ihrem dem Gelenk (8) abgewandten freien Ende ebenfalls eine Befestigungsstelle (9) zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge hat.
2. Abschleppstange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Zusatzstange (7) in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verlänger- oder verkürzbar und festlegbar ist.
3. Abschleppstange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzstange, oder zumindest ein Teil von ihr, lösbar und auswechselbar und/oder in eine Lage parallel zur Abschlepp­ stange oder in Verlängerung der Abschleppstange schwenkbar und festlegbar ist.
4. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschleppstange (4) selbst in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verstellbar ist.
5. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Befestigungsstellen insbesondere lösbare Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sind mittels welchen die Abschleppstange (4) an den Fahrzeugen lösbar anbringbar ist.
6. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Verbindungsmittel an der Abschleppstange (4) lösbar ist und an dessen Stelle die lösbar an der Abschleppstange (4) angreifende Zusatzstange (7) ihrerseits - in Verlängerung der Abschleppstange (4) - lösbar ankuppelbar ist.
7. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelne Befestigungsstelle (5) der Abschleppstange (4) an dem abschleppenden Fahrzeug (2) oder dem abgeschleppten Fahrzeug (3) lösbar anbringbar ist und demgemäß die beiden anderen Befestigungsstellen (6, 9) an dem abgeschleppten Fahrzeug (3) oder dem abschleppenden Fahrzeug (2) ankuppelbar sind.
8. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie über wenigstens einen Teil ihrer Länge einen U-förmigen Querschnitt hat, daß in Gebrauchsstellung der Querschnitt des U-Quersteges etwa vertikal und der der U-Schenkel etwa horizontal verläuft und daß die Zusatzstange mit Abstand zu der Befestigungsstelle (5) mit ihrem gelenkig anbringbaren Ende in den U-Querschnitt eingreift, dort gelenkig befestigt ist und bei Nichtgebrauch in den U-Querschnitt zwischen den U-Schenkeln wenigstens teilweise einklappbar ist oder daß die Zusatzstange (7) einen U-förmigen Querschnitt hat, die Abschleppstange (4) im Bereich ihres Gelenkes (8) mit ihren Schenkeln oder daran angreifenden Fortsetzungen (16) übergreift und bei Nichtgebrauch gegen die insbesondere als Vierkant oder Vierkantrohr ausgebildete Abschleppstange (4) klappbar ist und diese zumindest teilweise in sich aufnimmt oder umgreift.
9. Abschleppstange nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzstange (7) aus ihrer in die Abschleppstange eingreifenden oder sie umgreifenden Ruhestellung um etwa 180° in eine die Abschleppstange selbst verlängernde Position verschwenkbar und festlegbar ist.
10. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere unterschiedlich lange oder verstellbare Abschleppstangen einerseits und Zusatzstangen (7) andererseits als Bausatz miteinander kombinierbar und in ihren Querschnitten einander entsprechend sowie an ihren als Gelenk (8) ausgebildeten Verbindungsstellen zueinander passend ausgebildet sind.
11. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschleppstange und/oder die Zusatz­ stange ein Mantelrohr (7a) aufweist, an welchem die die Befestigungsstellen aufweisenden Verbindungsmittel lösbar einsteckbar oder das Rohrende übergreifend anbringbar sind und daß vorzugsweise Verlängerungsstücke (7b) zum Eingreifen in die Rohre oder zum Übergreifen der Rohre vorgesehen sind.
12. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungsmittel Haken (10) und/oder Ösen vorgesehen sind, die an bolzenartigen, gabelförmigen oder rohrförmigen Verbindungsteilen (15) zum Zusammenstecken und lösbaren Verbinden oder zum Verschrauben mit der eigentli­ chen Abschleppstange (4) und/oder der Zusatzstange (7) versehen sind.
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