DE19726788A1 - Abschleppstange für Straßenfahrzeuge - Google Patents
Abschleppstange für StraßenfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abschleppstange für Straßenfahrzeuge
mit an ihren beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen zum
lösbaren Befestigen einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug
und andererseits an einem abgeschleppten Fahrzeug.
Derartige Abschleppstangen sind in unterschiedlichen Ausführungen
bekannt. Gegenüber einem Abschleppseil haben sie den Vorteil, daß
sie in Fahrtrichtung eine relativ starre Verbindung bilden, so daß
beim Bremsen des abschleppenden Fahrzeuges das abgeschleppte Fahrzeug
nicht auffahren kann. Dies entlastet den Lenker des abgeschleppten
Fahrzeuges. Dennoch muß er mit großer Aufmerksamkeit dem ab
schleppenden Fahrzeug folgen, damit vor allem Richtungsänderungen
präzise und ohne Kollision ablaufen.
Es ist bekannt, daß viele Lenker von Kraftfahrzeugen Angst vor einer
solchen Abschleppfahrt haben insbesondere dann, wenn ihr Fahrzeug
eine Servolenkung hat, die während eines Abschleppvorganges mangels
eigenem Antrieb in der Regel nicht mehr funktioniert. Vor allem
in solchen Fällen, in denen Privatpersonen miteinander solche
Abschleppvorgänge durchführen, aber auch bei Abschleppfahrten, bei
denen das abschleppende Kraftfahrzeug beispielsweise durch
Mitarbeiter von Pannenhilfsdiensten oder Automobilclubs geführt
wird, kommt es deshalb immer wieder zu Unfällen und zusätzlichen
Fahrzeugschäden.
Zwar ist aus DE-8 32 713 eine kombinierte Abschleppstange und
Zuggabel für Lastkraftwagen und Anhänger bekannt, bei welcher zwei
die Zuggabel bildende Schenkel gelenkig miteinander verbunden sind
und in Gebrauchsstellung relativ zueinander fixiert werden. Diese
deichselartige Zuggabel ist jedoch für das Abschleppen von
Personenkraftwagen nicht vorgesehen. Die Verbindungsstelle der
beiden Schenkel dieser Zuggabel entspricht dabei der Befestigungs
stelle, die als einzige zur Verbindung mit dem Zugfahrzeug vorgesehen
ist. Somit muß im Bereich des Zugfahrzeuges nicht nur diese
Befestigungsstelle, sondern auch die gegenseitige Verbindung der
schwenkbaren Schenkel untergebracht und konstruktiv bewältigt
werden.
Aus DE-OS 23 60 489 ist eine Vorrichtung zum Abschleppen eines
eventuell auch führerlosen Fahrzeuges bekannt, bei welcher ebenfalls
zwei Abschleppstangen symmetrisch von einem gemeinsamen Verbindungs
element unter einem Winkel zu zwei Befestigungsstellen verlaufen,
wobei an dem Verbindungselement auch die Befestigungsstelle für
das Zugfahrzeug vorgesehen sein soll, was wiederum eine entsprechend
aufwendige Konstruktion vor allem dieses Gelenkes mit der
Befestigungsstelle erfordert. Das abzuschleppende Fahrzeug muß eine
stabile Stoßstange und zwischen sich und dieser einen Abstand haben,
da die Vorrichtung daran angebracht werden soll.
Eine vergleichbare Anordnung ist aus der US-PS 5 516 140 bekannt.
Über ein aufwendiges Kupplungsstück sind zwei symmetrisch
zueinander angeordnete und relativ zueinander verschwenkbare Stangen
miteinander verbunden, die bei Nichtgebrauch in eine Ruhestellung
am Zugfahrzeug aufgespreizt werden können, so daß sie dann einen
Winkel von 180° miteinander bilden. Auch diese Konstruktion macht
eine vielteilige Verbindung einerseits der einzelnen Befestigungs
stelle im Gelenkbereich der beiden Stangen und andererseits auch
der beiden Stangen selbst erforderlich.
Diese Lösungen mit insgesamt drei Befestigungsstellen setzen voraus,
daß am Zugfahrzeug eine an dessen Mitte angeordnete Anhängerkupp
lung vorgesehen ist, während an dem abzuschleppenden Fahrzeug
beidseits der Mitte mit gleichem Abstand jeweils eine Anhängeöse
oder Anhängevorrichtung für den Angriff der Befestigungsstellen
der Abschleppvorrichtungen vorhanden sind. Da dies jedoch in der
Praxis in aller Regel nicht der Fall ist und die meisten derzeit
im Gebrauch befindlichen Straßenfahrzeuge, insbesondere moderne
Personenkraftfahrzeuge, allenfalls eine in der Regel außerhalb der
Mitte befindliche Abschleppöse am Fahrzeugheck und/oder an der
Fahrzeugfront aufweisen und keine für den Angriff von Abschlepp
stangen geeignete Stoßstangen haben, sind diese vorbekannten
Abschleppvorrichtungen beim Abschleppen von PKWs durch andere PKWs
nicht verwendbar.
Deshalb werden Personenkraftfahrzeuge nach wie vor entweder mit
einem für beide Beteiligten schwierig zu bewältigenden Seil oder
einer einzelnen Abschleppstange der eingangs genannten Art
abgeschleppt, was es erforderlich macht, daß auch in dem abgeschlepp
ten Fahrzeug ein Fahrzeuglenker anwesend ist, der gleichzeitig die
Fähigkeit besitzen muß, eine solche Abschleppfahrt zu bewältigen.
In den Fällen, in denen der Lenker eines abzuschleppenden
Fahrzeuges dazu nicht fähig ist bzw. sich eine solche Fahrt nicht
zutraut, muß das Abschleppen entweder unterbleiben oder es muß eine
zweite Hilfsperson hinzugezogen werden oder aber das abzuschleppende
Fahrzeug muß auf ein entsprechendes Pannenfahrzeug aufgeladen werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der ein Fahrzeug auch
ohne Fahrzeuglenker abgeschleppt werden kann, wobei die Vorrichtung
konstruktiv und von der Bedienung her einfach sein soll und an
beliebigen Stellen auch seitlich von der Mitte von Fahrzeugheck
oder Fahrzeugfront sowohl des schleppenden als auch des abgeschlepp
ten Fahrzeuges angreifen können soll. Dabei ist mit diesen
"beliebigen Stellen" die häufig vom Hersteller vorgegebene
Abschleppöse einerseits und gegebenenfalls eine geeignete Stelle
des Fahrwerkes andererseits gemeint.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht im wesentlichen darin, daß an
der Abschleppstange mit Abstand zu ihren Befestigungsstellen eine
Zusatzstange mittels eines Gelenkes schwenkbar befestigt ist, die
an ihrem dem Gelenk abgewandten freien Ende ebenfalls eine
Befestigungsstelle zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge
hat.
Auf diese Weise ergibt sich eine Abschleppstange als Vorrichtung
zum Abschleppen, die insgesamt drei Befestigungsstellen hat, so
daß ein Abschleppen eines Fahrzeuges ohne Lenker möglich ist, wobei
jedoch diese Abschleppvorrichtung insgesamt unsymmetrisch gestaltet
ist, so daß beispielsweise die einzelne Befestigungsstelle problemlos
an einer nicht in der Mitte eines der Fahrzeuge befindlichen
Abschleppösen befestigt werden kann. Auch die Befestigung der
Zusatzstange ist dabei unabhängig von der Befestigung der
eigentlichen Abschleppstange, da sie in eine entsprechende Lage
geschwenkt werden kann, so daß sie konstruktiv und von der Bedienung
her einfach gestaltet werden kann, zumal die Anlenk- oder
Gelenkstelle zwischen der Abschleppstange und der Zusatzstange
unabhängig von einer Befestigungsstelle ist und entsprechend einfach
ausgebildet sein kann.
Die Erfindung macht sich die Erkenntnis zunutze, daß eine solche
"Dreipunkt"-Anhängung nicht - wie bisher angenommen - symmetrisch
sein muß, sondern daß eine stabile Verbindung zwischen abschleppendem
und abzuschleppendem Fahrzeug auch dann entsteht, wenn die
Abschleppstange und ihre Zusatzstange unsymmetrisch zueinander
angeordnet sind, weil dennoch zwischen Abschleppstange, Zusatzstange
und dem zwei Anhängestellen zum Verbinden mit den Befestigungs
stellen der Abschleppvorrichtung aufweisenden Fahrzeug in
Gebrauchsstellung ein stabiles Dreieck entsteht, welches nach dem
Verbinden der Fahrzeuge miteinander mittels der erfindungsgemäßen
Abschleppstange auch starr bleibt.
Somit können Fahrzeuge mit beliebig angeordneten Anhängeösen
miteinander verbunden werden und vor allem ist es auch möglich,
mit zwei Befestigungsstellen an einem Zugfahrzeug anzugreifen und
die einzelne oder dritte Befestigungsstelle an dem abzuschleppenden
Fahrzeug, insbesondere auch an einer außerhalb von dessen Mitte
befindlichen Abschleppöse lösbar anzubringen. Dadurch können
Pannenhilfsfahrzeuge oder Abschleppwagen beispielsweise von
vorneherein mit zwei außermittigen Anhängestellen, z. B. Abschleppösen
oder -haken, an ihrem Heck - gegebenenfalls zusätzlich zu einer
mittigen Anhängestelle in Form einer Öse und/oder eines Hakens -
ausgestattet werden, so daß sie übliche Personenkraftwagen mit nur
einer außerhalb der Mitte befindlichen Abschleppöse abschleppen
können, ohne daß in dem abgeschleppten Fahrzeug ein Fahrzeuglenker
benötigt wird. Da die Zusatzstange mit Abstand zu der einzelnen
Befestigungsstelle der Abschleppstange an dieser angreift, kann
dieser Abstand so gewählt und gestaltet werden, daß eine problemlose
Befestigung an einer solchen serienmäßig vorgesehenen Abschleppöse
durchgeführt werden kann, da die Verbindung zwischen Abschleppstange
und Zusatzstange im Bereich dieser einzelnen Befestigungsstelle
keinen Platz benötigt.
Ebenfalls kann die erfindungsgemäße Abschleppstange jedoch auch
zum Einsatz kommen, falls das abzuschleppende Fahrzeug zwei
Abschleppösen oder Anhängeeinrichtungen aufweist, indem die einzelne
Befestigungsstelle an dem abschleppenden Fahrzeug befestigt werden
kann. Hat aber das abzuschleppende Fahrzeug nur eine außermittige
Abschleppöse, kann mittels der zweiten an dem abzuschleppenden
Fahrzeug angreifenden Befestigungsstelle und gegebenenfalls einer
Hilfsschlinge oder dergleichen auch ein Angriff an einer geeigneten
Stelle des Fahrwerkes erfolgen, wie dies schon bisher in solchen
Fällen geschieht, in denen das abzuschleppende Fahrzeug keine
Abschleppöse hat.
Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung besteht darin, daß die
Abschleppstange auch konventionell als gerade Abschleppstange
verwendet werden kann. Stärke und Anzahl der Abschleppösen sind
je nach Fahrzeug unterschiedlich. Einzelne schwache Abschleppösen
können mit einer geraden, konventionellen Abschleppstange angehängt
werden. Günstig sind Fahrzeuge mit zwei Abschleppösen, bei denen
die Erfindung zum Tragen kommt, weil die Abschleppstange mit der
Zusatzstange so zusammengesteckt und angeordnet wird, daß sie ein
zum Beispiel nach hinten offenes Dreieck bildet, welches mit dem
abzuschleppenden Fahrzeug geschlossen werden kann. Diese Konfigura
tion kann ohne Person im gezogenen Fahrzeug gefahren werden.
Fahrzeug mit einer Abschleppöse können auch an dem "Dreieck" gemäß
der Erfindung angehängt werden. Dies wird nun aber zum Zugfahrzeug
hin geschlossen. Das Nachlaufen des gezogenen Fahrzeuges in der
gleichen Spur kann durch Verstellen des Winkels des Dreieckes, also
des Winkels zwischen Abschleppstange und Zusatzstange, gewähr
leistet werden. Auch hier kann ohne Lenker im abgeschleppten Fahrzeug
gefahren werden.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung, die die
Handhabung und vor allem auch die Anpassung auch an unter
schiedliche Fahrzeuge und Anhängestellen oder Anhängebedingungen
erleichtert, kann darin bestehen, daß wenigstens die Zusatzstange
in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verlänger-
oder verkürzbar und in einer solchen geänderten Länge festlegbar
ist. Dadurch können unterschiedliche Fahrzeugabmessungen oder
auch gewollte unterschiedliche Abstände der beiden Fahrzeuge
zueinander berücksichtigt und eingestellt werden. Vor allem ist
eine Anordnung der Befestigungsstellen der Zusatzstange und der
am entsprechenden Ende der Abschleppstange in solcher Weise möglich,
daß die beiden Fahrzeuge etwa in gleicher Spur zueinander stehen,
wenn alle drei Befestigungsstellen an ihnen fixiert sind.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, daß
die Zusatzstange oder zumindest ein Teil von ihr lösbar und
auswechselbar und/oder in eine Lage parallel zur Abschleppstange
oder in Verlängerung der Abschleppstange schwenkbar und festlegbar
ist. Ist die Zusatzstange lösbar befestigt, kann die Abschleppstange
besonders einfach auch als konventionelle Abschleppstange benutzt
werden. Darüber hinaus ist jedoch auch die Kombination der
Abschleppstange mit unterschiedlich langen Zusatzstangen möglich,
um unterschiedliche Abschleppverhältnisse zu berücksichtigen.
Beispielsweise kann es erforderlich sein, das von Abschleppstange
und Zusatzstange sowie einem Fahrzeug gebildete Dreieck größer und
mit spitzerem Winkel zwischen Abschleppstange und Zusatzstange zu
gestalten, wenn die einzelne Befestigungsstelle am Zugfahrzeug und
die beiden anderen Befestigungsstellen an dem abgeschleppten Fahrzeug
angreifen sollen, während im umgekehrten Falle ein geringerer Abstand
zwischen beiden Fahrzeugen erwünscht sein kann, so daß ein weniger
spitzer Winkel zwischen den beiden Stangen erwünscht sein kann.
Eine weitere Anpassung an unterschiedliche Verhältnisse und Fahrzeuge
kann darin bestehen, daß die Abschleppstange selbst in ihrer Länge
verstellbar, insbesondere teleskopartig verstellbar ist. Dies erlaubt
es in Kombination mit einer eventuell ebenfalls längenverstellbaren
oder auswechselbaren Zusatzstange nahezu beliebige "Dreiecke"
zwischen Zugfahrzeug und geschlepptem Fahrzeug zu bilden und
unterschiedliche Abmessungen der Anhängestellen an diesen Fahrzeugen
in geeigneter Weise zu berücksichtigen, so daß auch bei Kurvenfahrten
keine Kollisionen entstehen können, selbst wenn in dem geschleppten
Fahrzeug kein Fahrzeuglenker ist.
An den Befestigungsstellen einerseits der Abschleppstange und
andererseits der Zusatzstange können insbesondere lösbare
Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sein, mittels welchen
die Abschleppstange und die Zusatzstange an den Fahrzeugen lösbar
anbringbar sind. Dies gestattet eine Umrüstung im Bereich der
Befestigungsstellen, so daß eine einfache Anpassung an unter
schiedliche Verhältnisse an den Fahrzeugen möglich ist, beispiels
weise auch eine Befestigung am Fahrwerk eines der Fahrzeuge mit
wenigstens einer der Befestigungsstellen erforderlich ist. Ein
Pannenhilfsfahrzeug kann beispielsweise mit unterschiedlichen
Kupplungen für eine erfindungsgemäße Abschleppstange ausgerüstet
sein, um unterschiedlichste Fahrzeuge jeweils bestmöglich anhängen
und abschleppen zu können.
Dies gestattet auch eine Weiterbildung dahingehend, daß eines der
Verbindungsmittel an der Abschleppstange lösbar ist und an dessen
Stelle die lösbar an der Abschleppstange angreifende Zusatzstange
ihrerseits - in Verlängerung der Abschleppstange - lösbar ankuppelbar
ist. Die Lösbarkeit eines der eine Befestigungsstelle aufweisenden
Verbindungsmittel an der Abschleppstange sowie die lösbare Anbringung
der Zusatzstange erlauben dadurch, eine Abschleppstange größerer
Länge zusammenzusetzen, falls dies erforderlich sein sollte.
Die Vielseitigkeit der Abschleppstange und die unterschiedlichen
Anbringungsmöglichkeiten zwischen den beiden Fahrzeugen wurden
bereits erwähnt. Es kann also die einzelne Befestigungsstelle der
Abschleppstange an dem abschleppenden Fahrzeug und/oder dem
abgeschleppten Fahrzeug lösbar anbringbar sein und demgemäß können
die beiden anderen Befestigungsstellen an dem abgeschleppten
Fahrzeug und/oder dem abschleppenden Fahrzeug ankuppelbar sein.
Somit lassen sich praktisch alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge
zum Abschleppen miteinander verbinden, wobei mittige oder
außermittige Anhängeösen oder Anhängerkupplungen und außerdem auch
entsprechend stabile Fahrwerkteile, gegebenenfalls unter zu
sätzlicher Verwendung von diese umschlingenden Hilfseinrichtungen,
ausgenutzt werden können.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungs
gemäßen Abschleppstange sind in weiteren Ansprüchen enthalten.
Anspruch 8 enthält beispielsweise eine Anordnung und Ausgestal
tung, bei welcher die Abschleppstange oder die Zusatzstange einen
U-förmigen Querschnitt haben und in zusammengeklappter Position
das jeweils andere Teil in sich platzsparend zumindest teilweise
aufnehmen und umgreifen kann. Dabei gestattet die gelenkige
Verbindung zwischen Abschleppstange und Zusatzstange bei ent
sprechender Gestaltung des Gelenkbereiches, daß bei einer
Verschwenkung in eine Lage, in welcher die Abschleppstange und die
Zusatzstange einen Winkel von 180° einschließen, eine entsprechend
lange einzelne Abschleppstange mit jeweils an den entgegengesetz
ten Enden angeordneten Befestigungsstellen für eine konventionelle
Abschleppfahrt gebildet wird. Gleichzeitig ist jedoch eine
Schwenkstellung möglich, bei welcher Abschleppstange und Zusatzstange
mit einem Fahrzeug ein Dreieck bilden können und bei Nichtgebrauch,
in welchem zwischen Abschleppstange und Zusatzstange ein Winkel
von 0° vorhanden ist, kann die gesamte Anordnung sehr platzsparend
gelagert werden.
Anspruch 10 enthält die Ausgestaltungsmöglichkeit der Abschlepp
stange zu einem Bausatz, in welchem vor allem mehrere Zusatz
stangen, aber auch eventuell mehrere Abschleppstangen und damit
zusammensetzbare Verbindungsmittel oder Kupplungen enthalten sein
können, um unterschiedliche Anforderungen beim Abschleppen von
Fahrzeugen je nach Fahrzeugtyp, Gewicht, zu erwartenden Kräften
und Anhängemöglichkeiten berücksichtigt werden können. Ein
solcher Bausatz ist vor allem für Pannenhilfsdienste oder auch
Abschleppunternehmen geeignet.
Die Ansprüche 11 und 12 enthalten Ausgestaltungsmöglichkeiten der
Abschleppstange und der Zusatzstange in einer Weise, die die
Befestigung der Verbindungsmittel einerseits erleichtert und
andererseits eine hohe Biegesteifigkeit der einzelnen Teile und
damit eine hohe Stabilität der gesamten Abschleppstange oder
Abschleppvorrichtung ergeben.
Insgesamt ergibt sich eine Abschleppstange, die eine Vielzahl von
Anpassungsmöglichkeiten bietet, so daß Fahrzeuge abgeschleppt werden
können, in denen kein Fahrzeuglenker notwendig ist. Vor allem kann
sie so zusammengesetzt werden, daß sie zu einem Fahrzeug hin und
mit diesem ein Dreieck bildet. Sie kann aber auch gerade als
einzelne Abschleppstange benutzt werden, falls die Anordnung als
"Dreieck" nicht möglich ist oder eine der Abschleppösen oder
dergleichen an einem der Fahrzeuge nicht stark genug erscheint,
um die vor allem bei Kurvenfahrten auftretenden Seitenkräfte
übertragen zu können.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter
Darstellung:
Fig. 1 eine Ansicht einer Abschleppstange in konventioneller
Zusammensetzung, bei welcher eine Abschleppstange und
eine Zusatzstange einander fortsetzend zu einer Abschlepp
stange mit an beiden Enden befindlichen Befestigungs
stellen zusammengesetzt ist,
Fig. 2 eine Draufsicht einer Abschleppstange, an welcher mit
Abstand zu einer Befestigungsstelle unter einem Winkel
eine Zusatzstange abgeht, wobei die einzelne Befestigungs
stelle an dem abschleppenden Fahrzeug an dessen Heck
angreift, so daß die beiden anderen Befestigungsstellen
mit dem nicht näher dargestellten abzuschleppenden
Fahrzeug ein Dreieck bilden,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Draufsicht, bei welcher die
Abschleppstange außerhalb der Mitte an dem abschleppenden
Fahrzeug und an dem nicht dargestellten abzuschleppenden
Fahrzeug angreift und die mit Abstand zu der einzelnen
Befestigungsstelle und einem Winkel von der Abschlepp
stange abgehende Zusatzstange mit ihrer Befestigungsstelle
ebenfalls an dem abschleppenden Zugfahrzeug angreift,
so daß die Abschleppstange, die Zusatzstange und das
abschleppende Fahrzeug ein Dreieck bilden,
Fig. 4 einen Bausatz, aus welchem eine Abschleppstange mit
Zusatzstange und die Befestigungsstellen aufweisenden
Verbindungsmitteln in unterschiedlicher Weise zu
sammengesetzt werden kann,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Abschleppstange, bei welcher
einzelne Teile des Bausatzes gemäß Fig. 4 zu einer
konventionellen Abschleppstange mit Befestigungsstellen
an ihren beiden Enden zusammengesetzt sind,
Fig. 6 eine Draufsicht auf ein schematisiertes Heck eines
abschleppenden Fahrzeuges und ein in gleicher Weise
schematisiertes vorderes Ende eines abzuschleppenden
Fahrzeuges, wobei an dem drei Anhängestellen oder
Anhängepunkte aufweisenden Heck des Zugfahrzeuges eine
einzelne Befestigungsstelle und an dem abzuschleppenden
Fahrzeug die andere Befestigungsstelle der Abschleppstange
und die der Zusatzstange, mit diesem abzuschleppenden
Fahrzeug ein Dreieck bildend, angreifen und Abschlepp
stange und Zusatzstange aus dem Bausatz gemäß Fig. 1
ausgewählt und in geeigneter Länge zusammengesetzt sind,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung, bei welcher
aber das "Dreieck" zwischen dem abschleppenden Fahrzeug,
der Abschleppstange und der Zusatzstange gebildet sind
und die einzelne Befestigungsstelle an dem abzuschleppen
den Fahrzeug angeordnet ist, wobei eine kürzere Abschlepp
stange und eine längere Zusatzstange aus den Teilen des
Bausatzes gemäß Fig. 4 ausgewählt und zusammengesetzt sind,
Fig. 8 eine Draufsicht einer abgewandelten Ausführungsform
einer Abschleppstange mit gelenkig an ihr angreifenden
Zusatzstange, wobei die Gelenkstelle so gestaltet ist,
daß sich die beiden Teile in diesem Bereich über- oder
umgreifen,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Abschleppstange gemäß Fig. 8 und
Fig. 10 eine Stirnansicht, die verdeutlicht, daß die Abschlepp
stange als Vierkantrohr und die Zusatzstange als U-Profil
gestaltet und derart bemessen sind, daß in zusammen
geklappter Position die Zusatzstange die Abschleppstange
in sich aufnimmt bzw. umgreift.
In der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele erhalten
Teile gleicher Funktion übereinstimmende Bezugszahlen, auch wenn
sie unterschiedlich gestaltet oder bemessen sind.
Zu einer in den Fig. 2 und 3 einerseits und in den Fig. 6 und 7
andererseits jeweils im ganzen mit 1 bezeichneten Abschleppvor
richtung für Straßenfahrzeuge 2 und 3, in der Regel Personen
kraftwagen, gehört vor allem eine Abschleppstange 4 mit an ihren
beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen 5 und 6, womit diese
Abschleppstange 4 lösbar einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug
2 und andererseits an einem abzuschleppenden Fahrzeug 3 befestigt
werden kann. Dabei verdeutlichen die schon erwähnten Fig. 2 und
3 sowie 6 und 7, daß an der die beiden Fahrzeuge 2 und 3 in
Gebrauchsstellung unmittelbar verbindenden Abschleppstange 4 mit
Abstand zu den Befestigungsstellen - und dabei mit geringerem Abstand
zu einer einzelnen Befestigungsstelle 5 - eine Zusatzstange 7 mittels
eines Gelenkes 8 schwenkbar befestigt ist, die an ihrem dem Gelenk
8 abgewandten freien Ende ebenfalls eine Befestigungsstelle 9 zum
lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge 2 oder 3 hat. Es sei
an dieser Stelle bereits erwähnt, daß dabei die Befestigungsmittel
an diesen Befestigungsstellen 5, 6 und 9 gegebenenfalls und
bedarfsweise unterschiedlich ausgestaltet sein können, in dem sie
Haken und/oder Ösen oder Steckbolzen oder dergleichen aufweisen
können. Wichtig ist das Prinzip, daß an einer Abschleppstange 4
die Zusatzstange 7 schwenkbar befestigt ist, so daß sie zusammen
mit dem daran angreifenden Fahrzeug ein Dreieck bildet, welches
dabei gem. Fig. 2 und 3 einerseits oder Fig. 6 und 7 andererseits
jeweils auch unterschiedlich gestaltet sein kann, wobei dies z. B.
davon abhängt, ob die einzelne Befestigungsstelle 5 an dem
abschleppenden Fahrzeug 2 oder dem abgeschleppten Fahrzeug 3 angreift
und demgemäß die beiden weiteren Befestigungsstellen 6 und 9 an
dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 6) oder dem abschleppenden
Fahrzeug 2 (Fig. 7) angebracht werden.
Dabei ist in den Zeichnungen auch angedeutet, daß die Zusatzstange
7 in ihrer Länge verstellbar, im Ausführungsbeispiel teleskopartig
verlänger- oder verkürzbar und in der jeweils eingestellten Länge
festlegbar ist, wobei ein äußeres Teleskoprohr 7a eine in ihm
eingreifende Teleskopstange 7b umgreift und diese beiden Teile
relativ zueinander verstellbar und mittels Querbolzen festlegbar
sein können.
Das Gelenk 8 kann dabei so gestaltet sein, daß die Zusatzstange
7 lösbar und auswechselbar an der Abschleppstange 4 angreift, so
daß auch verschieden lange Zusatzstangen 7 zum Einsatz kommen können.
Darüber hinaus kann die Abschleppstange 4 auf diese Weise auch in
konventioneller Form ohne Zusatzstange benutzt werden.
Dabei kann beispielsweise gem. Fig. 7 die Abschleppstange 4 auch
selbst in ihrer Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig
verstellbar sein.
An den Befestigungsstellen 5, 6 und 9 können - im Ausführungsbeispiel
lösbare - Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sein, die
gemäß Fig. 1 bis 3 als Haken 10 gemäß Fig. 4 und 5 aber gegebenen
falls an einer Seite auch als Steckbolzen 11 zum Zusammenwirken
mit einer entsprechenden Öse gestaltet sein können. Somit ergeben
sich vielfältige Möglichkeiten, die Abschleppstange 4 mit der
Zusatzstange 7 an den Fahrzeugen 2 und 3 lösbar anzubringen.
Da die Verbindungsmittel an den Verbindungsstellen 5 und 6 der
Abschleppstange 4 lösbar befestigt werden können, kann an der Stelle
eines dieser Verbindungsmittel gegebenenfalls auch die Zusatzstange
7 - in Verlängerung der Abschleppstange 4 - lösbar ankuppelbar sein,
wie es in Fig. 1 angedeutet ist, wobei ein Zwischenrohr 12 für die
gegenseitige Befestigung vorgesehen ist. Dadurch wird ermöglicht,
die Abschleppstange 4 mit der Zusatzstange 7 zu einer relativ langen
konventionellen Abschleppstange zusammenzusetzen, falls dies in
einzelnen Notfällen aufgrund der an den Fahrzeugen 2 und 3
befindlichen Ösen oder Haken erforderlich ist.
Auf jeden Fall wird anhand der Fig. 2 und 3 einerseits und der Fig.
6 und 7 andererseits deutlich, daß die einzelne Befestigungsstelle
5 der Abschleppstange 4 an dem abschleppenden Fahrzeug 2 (Fig. 2
und Fig. 6) oder dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 3 und 7) lösbar
anbringbar ist und demgemäß die beiden anderen Befestigungsstellen
6 und 9 an dem abgeschleppten Fahrzeug 3 (Fig. 2 und 6) oder dem
abschleppenden Fahrzeug 2 (Fig. 3 und 7) ankuppelbar sind. In jedem
dieser Fälle ergibt sich zwischen der Abschleppstange 4, der
Zusatzstange 7 und dem jeweiligen Fahrzeug 2 oder 3 ein stabiles
Dreieck, wodurch es möglich wird, das abzuschleppende Fahrzeug 3
auch ohne eine das Lenkrad bedienende Person abzuschleppen, da es
aufgrund dieser Verbindung dem abschleppenden Fahrzeug 2 auch bei
Richtungsänderungen im wesentlichen spurtreu folgen kann.
Die einzelnen Zeichnungen verdeutlichen dabei, daß die Be
festigungsstellen 5, 6 und 9 jeweils so zueinander orientiert sind,
wie es die entsprechenden Anhängestellen an den Fahrzeugen 2 und
3 erfordern, wobei trotzdem die Fahrzeuge 2 und 3 bei Geradeausfahrt
spurtreu hintereinander angeordnet sind, selbst wenn die Anhän
gestellen außerhalb der Mitte angebracht sind.
Um diese Anpassung auch an unterschiedliche Fahrzeugtypen und
-abmessungen problemlos durchführen zu können, also die Abschlepp
stange bestmöglich an den jeweiligen Einzelfall anpassen zu können,
kann gemäß Fig. 4 ein Bausatz von Einzelteilen vorgesehen sein,
der entsprechende einzelne gegenseitige Befestigungen ermöglicht.
In Fig. 4 ist beispielsweise eine mit einem Durchsteckbolzen zu
verbindende Befestigungsstelle 5 gezeigt, wie sie in Fig. 2 an dem
abschleppenden Fahrzeug 2 mittig angreifen kann. Daneben sind
Einzelteile einer Zusatzstange 7 in jeweils drei Ansichten
dargestellt, während darunter eine Abschleppstange 4 in jeweils
drei Ansichten erkennbar ist, die beispielsweise in der Anordnung
gemäß Fig. 6 zur Anwendung kommt. In diesem Falle ist an der
Abschleppstange 4 ein seitlicher Vorsprung 4a für die gelenkige
Verbindung mit der Zusatzstange 7 vorgesehen. Schließlich deutet
Fig. 4 noch Verbindungsmittel oder Kupplungen in Form eines Hakens
10 und eines Durchsteckbolzens 11 an, die mit der Abschleppstange
4 und/oder der Zusatzstange 7 lösbar verbunden werden können. Eine
entsprechende zusammengefügte Anordnung zeigt Fig. 5, wobei dort
die Abschleppstange 4 und ein Verbindungsmittel mit einem
Durchsteckbolzen 11 einerseits und eine Zusatzstange 7 mit einem
Haken 10 andererseits gekuppelt sind und zwar in diesem Falle analog
Fig. 1 zu einer konventionellen, insgesamt geradlinigen Abschlepp
stange. Damit wird in Fig. 5 verdeutlicht, daß der Bausatz gemäß
Fig. 7 nicht nur zu einem "Dreieck" gemäß den Fig. 2 und 3 oder
6 und 7, sondern auch zu einer insgesamt konventionellen geraden
Abschleppstange zusammengesetzt werden kann, was die Vielseitigkeit
der Verwendung dieses Bausatzes bzw. dieser Abschleppvorrichtung
noch verdeutlicht.
Auf diese Weise wird die Abschleppvorrichtung 1 besonders geeignet
für Pannenhelfer, die unterschiedlichste Fahrzeuge abschleppen
müssen.
Besonders gut geht dies, wenn das abschleppende Pannenhilfsfahrzeug
nicht nur zwei außermittige Anhängestellen 13, sondern auch eine
mittige Anhängestelle 14 hat, so daß die in den Fig. 2 und 3 sowie
6 und 7 angedeuteten Konfigurationen problemlos realisiert werden
können.
Zu dem Bausatz gemäß Fig. 4 und 5 sei noch erwähnt, daß die darin
gezeigten Einzelteile auch jeweils in unterschiedlichen Abmessungen
vorgesehen sein könnten. Beispielsweise können mehrere unter
schiedlich lange oder verstellbare Abschleppstangen 4 einerseits
und Zusatzstangen 7 andererseits als Bausatz zusammengehören und
miteinander kombinierbar sein. Dabei können sie für diese
gegenseitige Kombination in ihren Querschnitten einander entsprechend
sowie an ihren als Gelenk 8 ausgebildeten Verbindungsstellen
zueinanderpassend ausgebildet sein, um gegeneinander ausgetauscht
werden zu können. Beim Vergleich der Fig. 6 und 7 kann man erkennen,
daß jeweils verschiedene Abschleppstangen 4 vorgesehen sein können
und auch die Zusatzstangen 7 zumindest teilweise beispielsweise
hinsichtlich der Kupplungsmitte an ihren Befestigungsstellen 9
unterschiedlich gestaltet sein können. All dies wird dadurch
ermöglicht, daß auch diese Verbindungsmittel oder Kupplungsteile
gemäß Fig. 4 unterschiedlich gestaltet und lösbar mit den Stangen
4 und 7 verbindbar sind, wobei als Verbindungsmittel wie bereits
erwähnt, Haken 10, Durchsteckbolzen 11 und/oder Ösen vorgesehen
sein können, die an bolzenartigen, gabelförmigen oder rohrförmigen
Verbindungsteilen 15 zum Zusammenstecken und lösbaren Verbinden
oder Verschrauben mit der eigentliche Abschleppstange 4 und/oder
der Zusatzstange 7 versehen sind.
Für einen solchen mehrteiligen Bausatz mit eventuell unterschiedlich
bemessenen Abschleppstangen 4 und Zusatzstangen 7, aber auch für
die schon erwähnte Verstellbarkeit der Länge der Abschleppstange
4 und/oder der Zusatzstange 7 ist es günstig, wenn diese jeweils
ein Mantelrohr, beispielsweise das Rohr 7a aufweisen, an welchem
die die Befestigungsstellen aufweisenden Verbindungsmittel lösbar
einsteckbar oder das Rohrende übergreifend anbringbar sind und wenn
außerdem Verlängerungsstücke, z. B. Stangen 7b, zum Eingreifen in
die Rohre oder zum Übergreifen der Rohre vorgesehen sind. All dies
kann die Vielseitigkeit der Kombinationsmöglichkeiten des Bausatzes
zu einer Abschleppvorrichtung 1 erweitern, so daß diese an
unterschiedlich gestaltete Fahrzeuge 2 und 3 anschließbar ist und
zwar entweder als einzelne Abschleppstange gemäß Fig. 1 oder 5 oder
vor allem für ein lenkerloses Abschleppen des abzuschleppenden
Fahrzeuges 3 in Form eines "Dreieckes" gemäß den Fig. 2, 3, 6 oder
7.
Da in aller Regel das abschleppende Fahrzeug 2 die stärker
bemessenen Anhängestellen 14 hat, ist zu bevorzugen, daß die
einzelne Befestigungsstelle 5 der Abschleppvorrichtung 1 an dem
ziehenden oder abschleppenden Fahrzeug 2 angebracht wird, wie es
Fig. 2 und 6 zeigen. Um diese einzelne Befestigungsstelle 5 in
Verbindung mit der Anhängestelle 14 erfolgen nämlich bei Richtungs
änderungen entsprechende Schwenkbewegungen, während die paarweise
wirksamen Befestigungsstellen 6 und 9 eine solche Relativbewegung
nicht zulassen. Somit muß die einzelne Befestigungsstelle 5
entsprechende Kräfte übertragen, was an dem abschleppenden Fahrzeug
2 bei dessen Herstellung oder Nachrüstung entsprechend be
rücksichtigt werden kann.
Während der vorbeschriebene Bausatz praktisch schon mehrere
Ausführungsformen der Abschleppvorrichtung 1 umfaßt oder bedeutet,
ist in den Fig. 8 bis 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Abschleppstange 4 mit Zusatzstange 7 dargestellt.
Man erkennt dabei, daß die Zusatzstange 7 einen U-förmigen
Querschnitt hat, die Abschleppstange 4 im Bereich ihres Gelenkes
8 mit ihren Schenkeln oder daran angreifenden Fortsetzungen 16
übergreift und bei Nichtgebrauch gegen die insbesondere als Vierkant
oder Vierkantrohr ausgebildete Abschleppstange 4 klappbar ist und
sie zumindest teilweise, gemäß Fig. 10 im Ausführungsbeispiel auch
ganz in sich aufnimmt und umgreift. Es leuchtet ein, daß sich auf
diese Weise eine sehr platzsparende Aufbewahrung der Abschleppstange
ergibt.
Dabei könnte die Anordnung auch umgekehrt sein, d. h. die Abschlepp
stange 4 könnte über wenigstens einen Teil ihrer Länge einen U-
förmigen Querschnitt haben, wobei in Gebrauchsstellung der
Querschnitt des U-Quersteges etwa vertikal und der der U-Schenkel
etwa horizontal verläuft, wie dies im dargestellten Ausführungsbei
spiel gemäß Fig. 10 für die Zusatzstange 7 vorgesehen ist und die
Zusatzstange könnte mit Abstand zu der Befestigungsstelle 5 der
Abschleppstange 4 mit ihrem gelenkig anbringbaren Ende in den U-
Querschnitt der Abschleppstange 4 eingreifen, dort gelenkig befestigt
sein und bei Nichtgebrauch in den U-Querschnitt zwischen den U-
Schenkeln wenigstens teilweise oder vollständig einklappbar sein.
Dabei ist in den Fig. 8 und 9 und vor allem in Fig. 8 durch den
Kreis K noch angedeutet, daß die Zusatzstange 7 aus ihrer in die
Abschleppstange eingreifenden oder sie gemäß Fig. 10 umgreifenden
Ruhestellung um etwa 180° in eine die Abschleppstange selbst
verlängernde Position verschwenkbar und in dieser Lage festlegbar
ist, so daß sich auch in diesem Falle eine etwa gerade konventionelle
Abschleppstange analog der gemäß Fig. 1 oder 5 bilden läßt, wenn
an den beiden Fahrzeugen jeweils nur an einer Anhängestelle oder
Anhängevorrichtung 13 oder 14 angegriffen werden soll. Es stellt
also eine günstige Gestaltung der Anhängevorrichtung 1 mit insgesamt
drei Befestigungsstellen 5, 6 und 9 dar, sie auch als konventionelle
Abschleppstange einsetzen zu können, falls die an sich vorteilhafte
Anordnung als "Dreieck" in einzelnen Fällen nicht möglich sein
sollte.
Die Abschleppvorrichtung 1 sieht eine Abschleppstange 4 vor, die
an ihren beiden Enden Befestigungsstellen 5 und 6 zum lösbaren
Verbinden zweier Straßenfahrzeuge 2 und 3, inbesondere PKW, hat.
Dabei ist an dieser Abschleppstange 4 mit Abstand zu der einzelnen
Befestigungsstelle 5 eine Zusatzstange 7 mittels eines Gelenkes
8 schwenkbar befestigt, die an ihrem freien Ende ebenfalls eine
Befestigungsstelle 9 zum lösbaren Befestigen an einem der Fahrzeuge
hat, so daß sich insgesamt eine "unsymmetrische" Anordnung der drei
Befestigungsstellen 5, 6 und 9 ergibt, wodurch eine einfachere
Gestaltung einerseits der Befestigungsstellen und andererseits der
Verbindung mit der Zusatzstange 7 uns somit eine insgesamt eine
relative leichte und leicht zu handhabende Abschleppstange 4 ergibt.
Claims (12)
1. Abschleppstange (4) für Straßenfahrzeuge (2, 3) mit an ihren
beiden Enden angeordneten Befestigungsstellen (5, 6) zum
lösbaren Befestigen einerseits an einem abschleppenden Fahrzeug
(2) und andererseits an einem abgeschleppten Fahrzeug (3),
dadurch gekennzeichnet, daß an der Abschleppstange (4) mit
Abstand zu den Befestigungsstellen eine Zusatzstange (7)
mittels eines Gelenkes (8) schwenkbar befestigt ist, die an
ihrem dem Gelenk (8) abgewandten freien Ende ebenfalls eine
Befestigungsstelle (9) zum lösbaren Befestigen an einem der
Fahrzeuge hat.
2. Abschleppstange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens die Zusatzstange (7) in ihrer Länge verstellbar,
insbesondere teleskopartig verlänger- oder verkürzbar und
festlegbar ist.
3. Abschleppstange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzstange, oder zumindest ein Teil von ihr, lösbar
und auswechselbar und/oder in eine Lage parallel zur Abschlepp
stange oder in Verlängerung der Abschleppstange schwenkbar
und festlegbar ist.
4. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschleppstange (4) selbst in ihrer
Länge verstellbar, insbesondere teleskopartig verstellbar ist.
5. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Befestigungsstellen insbesondere
lösbare Verbindungsmittel oder Kupplungen angeordnet sind
mittels welchen die Abschleppstange (4) an den Fahrzeugen
lösbar anbringbar ist.
6. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eines der Verbindungsmittel an der
Abschleppstange (4) lösbar ist und an dessen Stelle die lösbar
an der Abschleppstange (4) angreifende Zusatzstange (7)
ihrerseits - in Verlängerung der Abschleppstange (4) - lösbar
ankuppelbar ist.
7. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelne Befestigungsstelle (5) der
Abschleppstange (4) an dem abschleppenden Fahrzeug (2) oder
dem abgeschleppten Fahrzeug (3) lösbar anbringbar ist und
demgemäß die beiden anderen Befestigungsstellen (6, 9) an dem
abgeschleppten Fahrzeug (3) oder dem abschleppenden Fahrzeug
(2) ankuppelbar sind.
8. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß sie über wenigstens einen Teil ihrer Länge
einen U-förmigen Querschnitt hat, daß in Gebrauchsstellung
der Querschnitt des U-Quersteges etwa vertikal und der der
U-Schenkel etwa horizontal verläuft und daß die Zusatzstange
mit Abstand zu der Befestigungsstelle (5) mit ihrem gelenkig
anbringbaren Ende in den U-Querschnitt eingreift, dort gelenkig
befestigt ist und bei Nichtgebrauch in den U-Querschnitt
zwischen den U-Schenkeln wenigstens teilweise einklappbar ist
oder daß die Zusatzstange (7) einen U-förmigen Querschnitt
hat, die Abschleppstange (4) im Bereich ihres Gelenkes (8)
mit ihren Schenkeln oder daran angreifenden Fortsetzungen (16)
übergreift und bei Nichtgebrauch gegen die insbesondere als
Vierkant oder Vierkantrohr ausgebildete Abschleppstange (4)
klappbar ist und diese zumindest teilweise in sich aufnimmt
oder umgreift.
9. Abschleppstange nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zusatzstange (7) aus ihrer in die Abschleppstange
eingreifenden oder sie umgreifenden Ruhestellung um etwa 180°
in eine die Abschleppstange selbst verlängernde Position
verschwenkbar und festlegbar ist.
10. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere unterschiedlich lange oder
verstellbare Abschleppstangen einerseits und Zusatzstangen
(7) andererseits als Bausatz miteinander kombinierbar und in
ihren Querschnitten einander entsprechend sowie an ihren als
Gelenk (8) ausgebildeten Verbindungsstellen zueinander passend
ausgebildet sind.
11. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschleppstange und/oder die Zusatz
stange ein Mantelrohr (7a) aufweist, an welchem die die
Befestigungsstellen aufweisenden Verbindungsmittel lösbar
einsteckbar oder das Rohrende übergreifend anbringbar sind
und daß vorzugsweise Verlängerungsstücke (7b) zum Eingreifen
in die Rohre oder zum Übergreifen der Rohre vorgesehen sind.
12. Abschleppstange nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß als Verbindungsmittel Haken (10) und/oder
Ösen vorgesehen sind, die an bolzenartigen, gabelförmigen
oder rohrförmigen Verbindungsteilen (15) zum Zusammenstecken
und lösbaren Verbinden oder zum Verschrauben mit der eigentli
chen Abschleppstange (4) und/oder der Zusatzstange (7) versehen
sind.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH177596A CH688443A5 (de) | 1996-07-15 | 1996-07-15 | Bausatz zur Erstellung einer Abschleppvorrichtung. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19726788A1 true DE19726788A1 (de) | 1998-01-22 |
Family
ID=4218325
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997126788 Withdrawn DE19726788A1 (de) | 1996-07-15 | 1997-06-24 | Abschleppstange für Straßenfahrzeuge |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH688443A5 (de) |
| DE (1) | DE19726788A1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ROHR, BERNHARD, HIMMELRIED, CH |
|
| 8130 | Withdrawal |