DE19725675B4 - Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Krampe zur Befestigung von Leitungen - Google Patents
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Abstract
Verwendung
einer im Wesentlichen U-förmigen
Krampe (3) zur Befestigung von Leitungen (1) oder dergleichen an
Sitzen von Kraftfahrzeugen, wobei die Leitung (1) zunächst in
ihre Befestigungslage benachbart zu einem Gegenstück (2) überführt wird,
danach die Krampe (3) über
die Leitung (1) gebracht und abschließend die Krampe (3) derart
mit dem Gegenstück
verbunden wird, daß die
Leitung (1) über
die Krampe (3) am Gegenstück
(2) fixiert ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf die Verwendung einer im wesentlichen U-förmigen Krampe zur Befestigung von Leitungen oder dergleichen an Sitzen von Kraftfahrzeugen. Unter Leitungen werden hierbei allgemein langgestreckte Gegenstände, wie beispielsweise elektrische Kabel, Leitungen für flüssige oder gasförmige Medien, etc. verstanden.
- Es ist bekannt, Leitungen in Fahrzeugen mit Hilfe von geeigneten Befestigungselementen, wie z. B. Kabelschellen oder ähnlichen Formelementen zu verlegen. Die Befestigungselemente sind dabei bevorzugt auf die Geometrie der Leitung und/oder des Gegenstücks abgestimmt. Insbesondere für die Leitungsverlegung unter beengten Verhältnissen, wie z. B. bei Sitzen von Kraftfahrzeugen, werden vorwiegend sogenannte Kabelbinder eingesetzt. Die Befestigung der Leitungen erfolgt dabei in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten, die nur zu einem geringen Teil automatisiert werden können. Aus diesem Grund ist die bekannte Befestigung über Kabelbinder kosten- und zeitaufwendig, ebenso wie die bekannten Montageverfahren mit Formelementen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Verfahren für die Befestigung von Leitungen an Sitzen von Kraftfahrzeugen aufzuzeigen.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst..
- Kerngedanke der Erfindung ist es, zur Befestigung der Leitung ein einfach gestaltetes und automatisch zuführbares Befestigungselement in Form einer Krampe zu verwenden, das für vielerlei Arten von Leitungen und Gegenstücken geeignet ist und in einfacher Weise am Gegenstück angebracht werden kann. Besondere Vorteile ergeben sich zudem bei der Demontage der Leitung, da sich die Krampen bei einer entsprechend gerichteten Zugbeanspruchung an der Leitung (Ausreißbewegung) öffnen und die Leitung freigeben, während beispielsweise Kabelbinder durch ein eigenes Werkzeug aufgetrennt werden müssen.
- Es sind zwar aus der DE-PS 876 341 U-förmige Rohrschellen zur Befestigung von Rohren bekannt, die in unvorbereitete Wände eingeschlagen werden können. Ferner offenbart die
DE 19 13 517 U1 U-förmige Bügel aus einem federnden Werkstoff zur Befestigung von Leitungen auf speziell vorbereiteten Trägerelementen mit Lochungen. Die JP-07 212 932 A beschreibt die Befestigung von Leitungen an der Dachinnenverkleidung eines Kraftfahrzeuges, bei der U-förmige Bügel mit hakenförmigen Endabschnitten in die Verkleidung eingedrückt werden. Die betrifft U-förmige Rohrschellen, die in einem speziell hierfür vorbereiteten, mit Schlitzen versehenen flächigen Gegenstück aufgenommen werden. Schließlich sind aus derGB 867 892 A DE 78 19 892 U1 Kabelschellen mit einem eine elektrische Leitung übergreifenden Fixierteil aus Kunststoff sowie einem das Fixierteil übergreifenden metallischen Klammerteil zum Einsetzen in eine Befestigungsfläche bekannt. Keine der genannten Entgegenhaltungen gibt jedoch dem Fachmann einen Hinweis auf die erfindungsgemäße Verwendung U-förmiger Krampen zur Befestigung von Leitungen an Sitzen von Kraftfahrzeugen. - In besonders vorteilhafter Weise können Krampen gemäß Anspruch 2 beispielsweise zur Befestigung von Leitungen an drahtförmigen Federelementen eines Kraftfahrzeugsitzes eingesetzt werden. Nach der Zuführung der Krampe mit Hilfe eines Werkzeuges werden die Schenkel der Krampe so weit zugedrückt, bis die sie das Gegenstück umschließen und damit die Leitung fixieren.
- Bei der Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 wird die Krampe in eine sowieso vorhandene oder in einfacher Weise und nahezu kostenneutral herstellbare Öffnung des Gegenstückes eingesetzt und nachfolgend so verformt, daß sie am Gegenstück fixiert ist. Bevorzugt weist hierbei das Gegenstück eine randnahe Öffnung auf, so daß die Krampe mit nur einem ihrer Schenkel durch den Randabschnitt des Gegenstückes durchgeführt werden muß. Alternativ können in einem langgestreckten oder flächigen Gegenstück zwei Öffnungen zur Durchführung beider Schenkel der Krampe vorgesehen sein. In beiden Fällen werden Krampen mit stumpfen Enden verwendet. Im Vergleich zu Kabelbindern, die das gesamte Gegenstück umschlingen, sofern überhaupt eine entsprechende Zugänglichkeit gegeben ist, können die Krampen vergleichsweise klein ausgebildet sein.
- Gemäß Anspruch 4 können die Krampen auch direkt in die Oberfläche eines flächigen Gegenstücks eingesetzt werden, wie dies an sich beispielsweise aus der US-PS 2,887,004 bekannt ist. Ein Verfahren zur Befestigung von Leitungen in einem Schaumteil, einem textilen Träger, einem Verstärkungsmaterial etc. eines Fahrzeugsitzes ist in der US-PS jedoch nicht beschrieben. Bevorzugt weisen Krampen für ein Befestigungsverfahren nach Anspruch 4 Einrichtungen auf, die ein Herausgleiten der Schenkel verhindern. Derartige Einrichtungen können beispielsweise von Widerhaken (wie in der
DE 78 10 381 U1 beschrieben) oder von tannenbaumartigen Verzahnungen (siehe US-PS 4,014, 244) gebildet werden. Zur Erhöhung der Haltekräfte im flächigen Gegenstück kann dieses mit einer oberflächennahen Verstärkungsschicht versehen sein. - Durch die Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 wird erreicht, daß mit der Verformung der Schenkel der Krampe Material aus dem oberflächennahen Bereich des Gegenstücks in Richtung auf die Leitung hin verlagert wird. Dieses Material bildet somit eine Zwischenlage zwischen den Schenkeln der Krampe und der Leitung, wodurch eine geschützte und elastische Fixierung der Leitung erreicht wird. Durch dieses einfache Verfahren kann die Verwendung aufwendig gestalteter Krampen, wie sie beispielsweise in der DE-PS 204 303 beschrieben sind, umgangen werden.
- Durch die Verwendung von Zwischenelementen (Anspruch 6) können mehrere oder größere Leitungen in einfacher Weise mit einfach geformten Krampen fixiert werden. Eine mögliche Ausführungsform derartiger Zwischenelemente an sich ist beispielsweise in der US-PS 4,844,389 in Verbindung mit einem nagelartigen Befestigungselement beschrieben.
- Bei einem Leitungsbündel kann eine der Einzelleitungen oder eine eingesetzte zusätzliche Leitung zur Befestigung mit den Krampen herangezogen werden (Anspruch 7). Hierdurch können auch Leitungsbündel mit einem entsprechend großen Gesamtdurchmesser mittels handelsüblicher kleiner Krampen befestigt werden.
- Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Befestigung der Leitungen automatisiert erfolgt (Anspruch 8). Hierbei können die Krampen aus einem Magazin in ein Fügewerkzeug eingeführt werden, das nachfolgend die Verformung der Krampe zum Zwecke ihrer Befestigung am Gegenstück bewirkt. Bevorzugt werden die Krampen direkt aus einem Magazin verarbeitet, wie dies an sich beispielsweise in der
DE 27 35 445 A1 beschrieben ist. - Durch die Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 wird sichergestellt, daß die Leitung durch die Krampen (insbesondere durch Krampen mit spitzen Enden) nicht verletzt wird.
- Durch die Ausbildung eines Steges mit erhöhtem Biegewiderstandsmoment (Anspruch 10) wird verhindert, daß mit dem Zusammendrücken der Schenkel der Krampe der Leitungsquerschnitt gequetscht wird. So bilden beispielsweise bekannte Krampen mit dem Zusammendrücken ihrer Schenkel eine ovale „Öse" für die Leitung, die von dem im allgemeinen kreisrunden Querschnitt der Leitung abweicht. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung nach Anspruch 10 wird ein derartiges Einknicken der Krampe verhindert, so daß die runde Form der Krampe erhalten bleibt.
- Die Ansprüche 11 und 12 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen von Krampen für die erfindungsgemäße Verwendung.
- Krampen gemäß Anspruch 13 bestehen aus einem Metallkern, der eine entsprechende Formsteifigkeit, Verformbarkeit und Festigkeit gewährleistet, sowie einer Ummantelung aus einem Kunststoffmaterial. Durch die Ummantelung wird die Leitung mit entsprechender Dämpfung und Elastizität innerhalb der Krampe aufgenommen, so daß Relativbewegungen und Klappergeräusche vermieden werden. Außerdem wird eine elektrische Isolation der Leitung gegenüber der Krampe erreicht.
- Neben Krampen aus einem metallischen Werkstoff können in gleicher Weise auch Krampen aus anderen geeigneten Werkstoffen, die sich plastisch verformen lassen und ausreichende Haltekräfte aufbringen können, verwendet werden, z. B. Krampen aus Kunststoffmaterialien. Das Material der Krampen kann unter dem Gesichtspunkt der Recyclingfähigkeit auf das Material der Leitung abgestimmt werden.
- Mögliche Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
-
1 ,2 ,3a , b Befestigungsanordnungen von Leitungen unter Verwendung von Krampen, die das Gegenstück zumindest teilweise umschließen, -
4a ,4b ,4c die Befestigung einer Leitung mit einer in das Polstermaterial eines Fahrzeugsitzes eingesetzten Krampe, -
5a bis d,6 eine Krampe mit erhöhtem Biegewiderstandsmoment im Bereich ihres Steges, -
7 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
8 eine erfindungsgemäße Befestigung einer Leitung mit einem Zwischenelement und -
9 eine erfindungsgemäße Befestigung eines Leitungsbündels. - In
1 ist die Befestigung einer Leitung1 an einem langgestreckten Gegenstück2 , beispielsweise dem drahtförmigen Federelement eines Kraftfahrzeugsitzes, mittels einer Krampe3 aus einem plastisch verformbaren Material, beispielsweise einem Metalldraht, dargestellt. - Alternativ kann die Leitung
1 auch an einem Gegenstück4 gemäß2 befestigt werden. Das Gegenstück4 ist beispielsweise ein Abschnitt der Tragstruktur eines Fahrzeugsitzes. Nahe ihres Randes5 weist die Tragstruktur4 eine Durchgangsöffnung6 auf, durch die die Krampe3 mit einem ihrer Schenkel durchgesteckt wird. Anschließend werden die Schenkel der Krampe3 um diesen „Steg"5 (zwischen der Öffnung6 und dem Rand der Tragstruktur4 ) herumgebogen und somit die Krampe3 geschlossen. - Die Krampe
3 kann auch mit beiden Schenkeln8 in ein Gegenstück7 mit zwei Öffnungen6 (3a und3b ) eingesetzt werden. Wie aus der Schnittdarstellung der3b hervorgeht, sind die beiden Schenkel8 der Krampe3 auf der Rückseite des Gegenstücks7 , das zum Beispiel wiederum einen Teil der Tragstruktur eines Kraftfahrzeugsitzes bildet, so zusammengedrückt, daß sich die beiden Schenkel8 überlappen. - Die
4a bis c zeigen die Anbringung einer Leitung1 an einem flächigen Gegenstück10 , beispielsweise dem Polsterteil eines Kraftfahrzeugsitzes. Eine Krampe11 wird mit den spitzen Endabschnitten12 ihrer Schenkel8 zunächst mit einer Tiefe s in das Polsterteil10 eingesetzt. Anschließend werden die beiden Schenkel8 der Krampe11 zusammengedrückt, wobei Material aus dem Bereich13 des Polsterteils10 mit den Schenkeln8 nach oben gedrückt wird. Dieses Material13 fixiert die Leitung1 elastisch innerhalb der Krampe11 . Gemäß4c kann die Krampe11 auch in ein Polsterteil10 eingesetzt werden, dessen Oberfläche mit einer Verstärkungslage21 versehen ist. Die Verstärkungslage21 wird beispielsweise von einem textilen Gewebe oder einem Drahtgewebe gebildet, das bereits bei der Herstellung des Polsterteils10 in die Schäumform eingelegt wird und somit integraler Bestandteil des Polsterteils10 ist. - Das flächige Gegenstück, das gemäß
4a bis c als Polsterteil10 ausgeführt ist, kann selbstverständlich auch von anderen Bauelementen eines Kraftfahrzeuges gebildet werden. So sind alle Arten von weichen Gegenstücken oder von Gegenstücken mit wenigstens einer weichen Seite geeignet, wie beispielsweise Bauteile, die zur Geräuschisolation hinterschäumt sind, hinterschäumte Innenverkleidungsteile, Teppiche, etc. Insbesondere eignen sich auch Bauteile aus Naturfasern zur Aufnahme von Krampen. -
5 zeigt in ihren Darstellungen a bis d eine Krampe14 , deren Schenkel8 einen runden Querschnitt (5b ) aufweisen, während der Steg15 der Krampe14 abgeflacht ist. Der abgeflachte Querschnitt des Steges15 entsprechend der Schnittdarstellung der5c weist in Richtung der Biegebeanspruchung eine entsprechende Bauteilhöhe auf, so daß dem Zusammendrücken der Krampe14 ein erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird. Durch den erhöhten Biegewiderstand behält die Krampe14 auch nach dem Zusammendrücken ihrer Schenkel8 ihren annähernd runden Ausgangsquerschnitt bei (6 ). Somit liegen nach dem Zusammendrücken der Krampe14 auch Leitungen1 mit kleinem Durchmesser noch am Gegenstück4 an, während bei herkömmlichen Krampen (mit strichlierten Linien in6 dargestellt) sich eine ovale Querschnittsform ergibt, bei der die Leitung1 in eine Ecke der Krampe gequetscht wird. In5d ist die Krampe14 der Teilfiguren5a bis c mit einer Ummantelung22 zur Geräuschdämmung versehen. -
7 zeigt eine Krampe16 aus einem Flachbandmaterial, deren Schenkel8 nach dem Zusammendrücken übereinander zur Anlage kommen. Das Flachbandmaterial kann auch endlos ausgeführt sein und in einer automatischen Zuführeinrichtung abgelängt und direkt verarbeitet werden. - Bei Krampen
3 und16 (gemäß den1 bis3 und7 ) sind die Endabschnitte9 der Schenkel8 bevorzugt stumpf ausgeführt. Es können an geeigneten Stellen aus Gründen der Vereinfachung und der Kostenreduzierung jedoch auch einheitlich Krampen mit spitzen Endabschnitten verwendet werden. -
8 zeigt eine Leitung17 mit größerem Durchmesser, die von einem in seiner Gesamtheit mit18 bezeichneten Zwischenelement und einer Krampe3 an einem Gegenstück2 gehalten wird. Die Leitung17 kann beispielsweise von einem Kabelbaum mit einer Vielzahl elektrischer Einzelleitungen oder von einem Schlauch oder einem Rohr für ein gasförmiges oder flüssiges Medium gebildet werden. Das Zwischenelement18 setzt sich aus einem Band19 sowie einem Halteteil20 zusammen. Das Band19 ist schraubenförmig entlang des Umfangs der Leitung17 gewickelt und nimmt zwischen sich und der Leitung17 das Halteteil20 auf, das seinerseits über die Krampe3 mit dem Gegenstück2 verbunden ist. -
9 zeigt ein Leitungsbündel24 aus einer Mehrzahl von Einzelleitungen23 , die über ein Wickelband19 zusammengehalten werden. Das Leitungsbündel24 kann beispielsweise als Kabelbaum eines Kraftfahrzeuges ausgebildet sein. Eine der Einzelleitungen23 ist abschnittsweise aus dem Leitungsbündel24 ausgestellt. Über diese Ausstellungen der Einzelleitung23 wird das gesamte Leitungsbündel24 mit Krampen3 befestigt. Anstelle der Einzelleitung23 kann auch eine ansonsten funktionslose Zusatzleitung in das Leitungsbündel24 eingesetzt sein, über die das Leitungsbündel24 befestigt wird.
Claims (13)
- Verwendung einer im Wesentlichen U-förmigen Krampe (
3 ) zur Befestigung von Leitungen (1 ) oder dergleichen an Sitzen von Kraftfahrzeugen, wobei die Leitung (1 ) zunächst in ihre Befestigungslage benachbart zu einem Gegenstück (2 ) überführt wird, danach die Krampe (3 ) über die Leitung (1 ) gebracht und abschließend die Krampe (3 ) derart mit dem Gegenstück verbunden wird, daß die Leitung (1 ) über die Krampe (3 ) am Gegenstück (2 ) fixiert ist. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe (
1 ) um ein langgestrecktes Gegenstück (2 ), insbesondere ein Federelement eines Fahrzeugsitzes, gebogen wird. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe (
3 ) durch wenigstens eine Öffnung (6 ) des Gegenstücks (4 ,7 ) hindurchgeführt wird. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe (
3 ) in die Oberfläche eines flächigen Gegenstücks (10 ) eingesetzt wird. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe (
3 ) in einer Weise in die Oberfläche eingesetzt und anschließend so in Richtung auf die Leitung (1 ) hin verformt wird, daß sich Material (13 ) aus dem Gegenstück (10 ) zwischen die Schenkel (8 ) der Krampe (3 ) und die Leitung (1 ) verlagert. - Verwendung einer Krampe nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Leitung (
17 ) ein Zwischenelement (18 ) angeordnet wird, über das die Leitung (17 ) mittels einer Krampe (3 ) an einem Gegenstück (2 ) befestigt wird. - Verwendung einer Krampe nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung von einem Bündel (
24 ) von Einzelleitungen (23 ) gebildet wird und das Leitungsbündel (24 ) über eine der Einzelleitungen (23 ) oder über eine zusätzlich in das Leitungsbündel (24 ) eingebrachte Leitung mittels wenigstens einer Krampe (3 ) an einem Gegenstück befestigt wird. - Verwendung einer Krampe nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe (
3 ) über ein Werkzeug zugeführt und/oder mittels eines Werkzeuges mit dem Gegenstück (2 ,4 ,7 ,10 ) verbunden wird. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Werkzeug eine Führungseinrichtung vorgesehen ist, die eine mittige Ausrichtung der zugeführten Krampen zur Leitung bewirkt.
- Verwendung einer Krampe nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Krampe zwei Schenkel (
8 ) aufweist, die über einen Steg miteinander verbunden sind, wobei der Steg (15 ) im Vergleich zu den Schenkeln (8 ) ein erhöhtes Biegewiderstandsmoment gegenüber einer Biegebeanspruchung in der Ebene der Krampe aufweist. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (
8 ) einen runden Querschnitt aufweisen, während der Steg (15 ) abgeflacht ist und dadurch in Richtung der Biegebeanspruchung eine größere Bauteilhöhe aufweist, so dass dem Zusammendrücken der Krampe (3 ) ein erhöhter Widerstand entgegengesetzt wird. - Verwendung einer Krampe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Krampe (
3 ) einen annähernd runden Ausgangsquerschnitt aufweist, der auch nach dem Zusammendrücken der Schenkel (8 ) beibehalten wird. - Verwendung einer Krampe nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krampe (
3 ) aus einem metallischen Werkstoff besteht und mit einem dämpfenden und/oder elektrisch isolierenden Material beschichtet ist.
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|---|
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19725675A1 (de) | 1998-12-24 |
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