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DE19725497C2 - Molchschleuse - Google Patents

Molchschleuse

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DE19725497C2
DE19725497C2 DE1997125497 DE19725497A DE19725497C2 DE 19725497 C2 DE19725497 C2 DE 19725497C2 DE 1997125497 DE1997125497 DE 1997125497 DE 19725497 A DE19725497 A DE 19725497A DE 19725497 C2 DE19725497 C2 DE 19725497C2
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chamber
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Hannjoerg Wagner
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Nocado Armaturenfab & Co GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L55/00Devices or appurtenances for use in, or in connection with, pipes or pipe systems
    • F16L55/26Pigs or moles, i.e. devices movable in a pipe or conduit with or without self-contained propulsion means
    • F16L55/46Launching or retrieval of pigs or moles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Molchschleuse zum Einschleusen eines Molches in eine Rohrleitung mit einer ersten Molch­ kammer, die eine Zulauföffnung und eine Ablauföffnung auf­ weist, und mit einer zweiten Molchkammer, die durch eine schwenkbare Klappe mit der ersten Molchkammer verbindbar ist.
Um fließfähige Produkte ohne Vermischung mit anderen Medien aus Rohrleitungen auszuschieben und um die fließfähigen Produkte zurückzugewinnen oder um die Rohrleitungen zu rei­ nigen, werden sogenannte Molche mit einem Treibmedium durch die Rohrleitungen gedrückt. Die Molche sind meist elasti­ sche Körper, die an die Rohrleitungen angepaßt sind und ge­ trieben von dem Treib- bzw. Druckmedium die fließfähigen Produkte vor sich herschieben, so daß die Rohrleitungen restlos entleert werden können. In diesen sogenannten Molchschleusen werden die Molche in die Rohrleitungen ein- bzw. ausgeschleust. Insbesondere für den keimarmen Her­ stell- und Abfüllbereich, also für Anlagen, mit denen Le­ bensmittel, Kosmetika oder Pharmazeutika produziert und ab­ gefüllt werden sollen, werden CIP (cleaning in place)- bzw. SIP (sterilisation in place)- fähige Anlagen verwendet.
Zum Einbringen eines Molches in eine Rohrleitung ist es be­ kannt, ein Teilstück aus einer Rohrleitung zu entnehmen und durch eine Schleusenkammer mit eingesetztem Molch zu erset­ zen. Eine solche Molchstation hat den Nachteil, daß das Einbringen des Molches in die Rohrleitung praktisch nicht automatisiert werden kann und zum anderen nicht unter ste­ rilen Bedingungen geschieht. Zum Reinigen und Sterilisieren ist dann eine spezielle zusätzliche Molchstation notwendig.
Aus der GB-2 102 095 ist eine Molchschleuse bekannt, die eine zylindrische Molchkammer aufweist, die an einem Ende eine von einem Deckel verschließbare Öffnung aufweist und die an ihrem anderen Ende eine Öffnung aufweist, die mit der Rohrleitung verbunden ist. In die lichte Weite der Molchkammer kann eine als Stopper wirkende Platte hineinge­ schwenkt werden, die einen in der Molchkammer befindlichen Molch davon abhält, in die Rohrleitung hineinzugleiten. Nachteilig dabei ist, daß nach Freigabe der lichten Weite der Molchkammer durch die Platte, der Molch über ein über einen Bypass zugeführtes Treibmedium in die Rohrleitung eingedrückt werden muß. Solche Schleusen sind zwar zur Ver­ wendung in einer Ölpipeline geeignet, eignen sich aber we­ gen des durch die Molchkammer entstehenden Totraumes nicht für einen keimarmen Betrieb bzw. nicht für einen Betrieb unter sterilen Bedingungen. Zudem sind sie für Rohrleitun­ gen kleineren Durchmessers aufwendig und teuer.
Aus der US-30 63 079 ist eine Molchschleuse bekannt, bei der ein quer zu einer Rohrleitung verschiebbarer Schleusen­ körper in einer ersten Stellung eine Durchgangsbohrung auf­ weist, die die lichte Weite der Rohrleitung freigibt und eine dazu parallel angeordnete zweite Bohrung aufweist, die an einem Ende teilweise verschlossen ist und in die ein Molch eingebracht werden kann. Durch Verschieben des Schleusenkörpers quer zur Rohrleitung wird der Schleusen­ körper in eine solche Stellung verschoben, daß der Molch durch ein Treibmedium in die Rohrleitung gedrückt werden kann. Diese Schleuse hat ebenfalls den Nachteil, daß sie verhältnismäßig kompliziert in ihrem Aufbau ist und für ei­ ne keimarme oder sterile Produktion ebenfalls wenig geeig­ net ist. Zudem ist auch hier für Reinigung bzw. Sterilisa­ tion eine zusätzliche Molchstation notwendig.
Aus der US-34 47 507 ist eine Molchschleuse bekannt, die eine eine Art Weiche bildende erste Molchkammer aufweist, die mit einer seitlich angeordneten zweiten Molchkammer verbunden ist. Die zweite Molchkammer dient zur Bevorra­ tung von Molchen, die nach Wegschwenken eines Hebels über ein Hubsystem in die erste Molchkamer eingebracht werden können. Der Hebel dient gleichzeitig als Weichenführung um einen im Hauptstrom befindlichen Molch zu einer Molchausschleusstation zu leiten. Nachteilig bei dieser Molchschleuse ist, daß die zweite Molchkammer nicht ab­ dichtbar ist und die Molchschleuse daher nicht für einen keimarmen Betrieb geeignet ist.
Aus der US-31 66 094 ist eine Molchschleuse bekannt, die eine erste Molchkammer, eine Zulauföffnung und eine Ablauf­ öffnung aufweist. Zulauföffnung und Ablauföffnung sind rechtwinklig zueinander angeordnet. Der Zulauföffnung ge­ genüberliegend ist eine zweite Molchkammer angeordnet. Die zweite Molchkammer und die erste Molchkammer sind über eine schwenkbare Klappe miteinander verbindbar. Die Klappe ist über einen abgewinkelten Arm mit einer außerhalb der zwei­ ten Molchkammer angeordneten Schwenkachse verbunden. Die Klappe wird somit um eine außerhalb des Durchmessers der Klappe und außerhalb der zweiten Molchstation angeordnete Schwenkachse geschwenkt bzw. weggeklappt.
Diese Molchschleuse hat den Nachteil, daß die erste Molch­ kammer weit voluminöser ausgebildet sein muß, als die zwei­ te Molchkammer, da oberhalb der zweiten Molchkammer Platz zur Aufnahme der weggeklappten bzw. weggeschwenkten Klappe benötigt wird. Der Aufbau der Molchschleuse ist zudem rela­ tiv aufwendig und teuer. Weiterhin nachteilig ist, daß die Molchschleuse durch den insbesondere in der ersten Molch­ kammer entstehenden Totraum nicht für einen keimarmen Be­ trieb bzw. nicht für einen Betrieb unter sterilen Bedingun­ gen geeignet ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Molchschleuse so zu verbessern, daß sie einfach und kosten­ günstig herstellbar und für keimarme bzw. CIP/SIP-fähige Systeme verwendet werden kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Klappe um eine ho­ rizontale Schwenkachse, die quer zu einer Längsachse der Molchschleuse angeordnet ist und durch eine auf der Längs­ achse liegende Klappenmitte verläuft, schwenkbar ist, und daß der Molch durch Verschwenken der Klappe von der zweiten Molchkammer in die erste Molchkammer bringbar ist.
Dadurch, daß die Klappe um eine Schwenkachse schwenkbar ist, die durch eine auf der Längsachse liegende Klappenmit­ te verläuft, können die erste Molchkammer und die zweite Molchkammer ein gleichgroßes Lumen aufweisen und ohne To­ traum ineinander übergehen. Nur durch Verschwenken der Klappe kann der Molch von der zweiten Molchkammer in die erste Molchkammer gebracht werden. Dadurch, daß praktisch keine Toträume vorhanden sind, wird ein keimarmer Betrieb gewährleistet. Weiterhin ist es möglich, den Molch in der zweiten Molchkammer separat zu reinigen oder zu sterilisie­ ren, so daß die Molchschleuse CIP- bzw. SIP-fähig ist und auf eine gesonderte Molchstation zur Reinigung oder Steri­ lisation verzichtet werden kann. Es ist aber auch möglich, den Molch mit der Rohrleitung zusammen zu reinigen und zu sterilisieren, wobei die Molchschleuse als sogenannte Molchstation dient. Eine solche Molchschleuse kann zudem auch problemlos nachträglich in eine Rohrleitung eingebaut werden. Zudem kann auf gesonderte Bypass-Leitungen zum Aus­ treiben des Molches mit einem Treibmedium verzichtet wer­ den.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Zulauföffnung in vertikaler Richtung der der Klappe ab­ gewandten Seite der ersten Molchkammer angeordnet. Die Klappe weist auf beiden Seiten eine Haltevorrichtung auf, die als ein beim Verschwenken der Klappe durch die Schwer­ kraft ausklappbarer Halter bzw. Bügel ausgebildet ist. Da­ durch kann die Molchschleuse zugleich als Sende- und Emp­ fangsstation genutzt werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nach­ folgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeich­ nungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Senden und Empfangen mit Haltevorrichtung,
Fig. 2: eine Draufsicht auf die Molchschleuse von Fig. 1 entlang der Linie II-II geschnitten,
Fig. 3: eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Senden in einer CIP/SIP-Position der Klappe,
Fig. 4: eine Seitenansicht im Schnitt der Molchschleuse von Fig. 3 in einer Einschleusposition der Klap­ pe,
Fig. 5: eine Seitenansicht im Schnitt der Molchschleuse von Fig. 3 in einer Einschleusposition der Klap­ pe,
Fig. 6: eine Seitenansicht im Schnitt der Molchschleuse von Fig. 3 in einer Ausschleusposition der Klap­ pe,
Fig. 7: eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Senden in einer Abfüll-Position der Klappe,
Fig. 8: eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Empfangen,
Fig. 9: eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Senden eines länglichen Molches, Fig. 10: eine Seitenansicht im Schnitt einer Molchschleuse zum Empfangen eines länglichen Molches und
Fig. 11: eine Seitenansicht im Schnitt der Molchschleuse von Fig. 1 mit der Angabe von Gradzahlen für ver­ schiedene Klappenstellungen.
Eine Molchschleuse (1) zum Einschleusen eines Molches (2) in eine Rohrleitung (3) besteht im wesentlichen aus einer ersten Molchkammer (4) und einer benachbarten zweiten Molchkammer (5). Die beiden Molchkammern (4, 5) weisen die gleiche lichte Weite bzw. den gleichen Innendurchmesser (6) auf. Die erste Molchkammer (4) und die zweite Molchkammer (5) sind durch eine Klappe (7) gegeneinander abgedichtet. Die Klappe (7) ist um eine horizontale Schwenkachse (8), die quer zu einer Längsachse (9) der Molchschleuse (1) an­ geordnet ist, schwenkbar. Die beiden Molchkammern (4, 5) weisen im benachbarten Bereich zur Klappe (7) hin einen Dichtring (10) auf. Die Klappe (7) weist an ihrer der zwei­ ten Molchkammer (5) zugewandten Außenfläche (11) in ihrem in vertikaler Richtung unteren Bereich einen an einem Hal­ tebock (12) um eine horizontale Achse schwenkbaren Bügel (13) einer Haltevorrichtung (14) auf. Der Bügel (13), der als Drahtbügel ausgebildet sein kann, weist einen Anschlag (15) auf, so daß der Bügel (13) gegenüber der Außenfläche (11) um einen Winkel von ca. 90 Grad durch die Schwerkraft ausklappbar ist. Eine zweite Haltevorrichtung (16) ist sym­ metrisch auf der der Außenfläche (11) abgewandten Innenflä­ che (17) der Klappe (7) im in vertikaler Richtung oberen Bereich angeordnet. Bei einem Verschwenken der Klappe (7) um 180 Grad nimmt die zweite Haltevorrichtung (16) den Platz der Haltevorrichtung (14) ein. Auf der der Innenflä­ che (17) der Klappe (7) gegenüberliegenden Außenseite (18) der ersten Molchkammer (4) sind zwei in vertikaler Richtung übereinanderliegende Öffnungen (19) zum Anschluß an die Rohrleitung (3) angeordnet. Bei Verwendung der Molchschleu­ se (1) als Sendestation dient die untere Öffnung (19) als Ablauföffnung (20) und die obere Öffnung (19) als Zulauf­ öffnung (21). Bei einer Verwendung der Molchschleuse (1) als Empfangsstation dient die obere Öffnung (19) als Ab­ lauföffnung (22) und die untere Öffnung (19) als Zulauföff­ nung (23). Die zweite Molchkammer (5) weist an ihrer der Außenfläche (11) der Klappe (7) gegenüberliegenden Außen­ seite (24) eine verschließbare Öffnung zum Einbringen bzw. Entnehmen des Molches (2) auf, die von einem Deckel (25) verschlossen ist. Die Außenseite (24) bzw. der Deckel (25) weisen weiterhin einen Zulauf (26) und einen Ablauf (27) auf. Über den Zulauf (26) kann eine Reinigungsflüssigkeit zum Reinigen oder Heißdampf zur Sterilisation zugeführt und über den Ablauf (27) wieder abgeführt werden.
Nach einer anderen Ausgestaltung einer Molchschleuse (1') weist die erste Molchkammer (4') in vertikaler Richtung oben eine Zulauföffnung (28) und in vertikaler Richtung un­ ten eine Ablauföffnung (29) auf. Ein Zulauf (36) und ein Ab­ lauf (37) zur separaten Reinigung (CIP) bzw. zur separaten Sterilisation (SIP) des Molches (2) in der zweiten Molch­ kammer (5') können ebenfalls vertikal angeordnet sein.
Bei einer Ausbildung der Molchschleuse (1') als Sendestati­ on weist die zweite Molchkammer (5') ein in Richtung Ab­ lauföffnung (29) führendes Ablaufgitter (30) auf, das den Molch zu der Ablauföffnung (29) hinlenkt. Das Ablaufgitter (30) kann auch als gebogener Drahtbügel ausgebildet sein.
Bei einer Ausbildung der Molchschleuse (1'') als Empfangs­ station weist die erste Molchkammer (4'') ein Auffanggitter (31) auf, das den Molch in Richtung der zweiten Molchkammer (5'') hinlenkt. Das Auffangitter (31) kann auch als geboge­ ner Drahtbügel ausgebildet sein.
Nach einem Beispiel beträgt der Innendurchmesser (6) der Molchkammern (4, 5) 100 mm. Die lichte Weite (32) der Rohr­ leitung (3) und der Außendurchmesser des Molches (2) betra­ gen 40 mm. Die Molchschleuse (1, 1', 1'') kann in ihren Di­ mensionen praktisch an jede molchbare Rohrleitung angepaßt werden.
Nach Abnehmen des Deckels (25) kann der Molch (2) auf die ausgeklappte Haltevorrichtung (14) aufgesetzt werden. An­ schließend wird die verschließbare Öffnung der zweiten Molchkammer (5, 5', 5'') durch den Deckel (25) wieder ver­ schlossen. Durch Verschwenken der Klappe (7) um 90 Grad kann der Molch (2) in die in vertikaler Richtung obere Öff­ nung (19) der ersten Molchkammer (4) und bei einem Ver­ schwenken um 180 Grad in die in vertikaler Richtung unten liegenden Öffnung (19) eingeschleust werden. Durch Ver­ schwenken der Klappe (7) wird der Molch (2) somit von der zweiten Molchkammer (5) in die erste Molchkammer (4) ge­ bracht und von dort in die Rohrleitung (3) eingschleust.
Bei einer Verwendung der Molchschleuse (1) als Empfangssta­ tion wird ein Molch über die Rohrleitung (3) durch die Zu­ lauföffung (23) der ersten Molchkammer (4) der Molchschleu­ se (1) zugeführt. Bei einem Verschwenken der Klappe (7) klappt der in der ersten Molchkammer (4) befindliche Draht­ bügel (13) aus und greift über den an der Klappe (7) ange­ stoßenen Molch (2) und nimmt diesen bei einen weiteren Ver­ schwenken in die zweite Molchkammer (5) mit.
Während der Produktion befindet sich der Molch (2) in der zwei­ ten Molchkammer und kann dort separat gereinigt und sterili­ siert werden.
Bei einer anderen Molchschleuse (1''') zum Senden wird auf eine Haltevorrichtung verzichtet. Der Molch (2) liegt in einer CIP/SIP-Position der Klappe (7) als Kugelmolch nach dem Ein­ bringen lose in der zweiten Molchkammer (5'''). Hier kann der Molch (2) separat gereinigt und sterilisiert werden. Bei glei­ cher Stellung der Klappe (7) ist ein Abfüllen eines abzufüllen­ den Produktes möglich, wobei der Molch (2) vom Produktstrom ge­ trennt ist. Durch Verschwenken der Klappe (7) wird der Molch (2) von der zweiten Molchkammer (5''') in die erste Molchkammer (4''') und weiter in die Ablauföffnung (20) geschoben. Durch ein Treibmedium, das über die Zulauföffnung (21) zugeführt wird, kann der Molch (2) in die Rohrleitung (3) getrieben wer­ den. In einer Ausschleusposition der Klappe (7), bei der die Klappe (7) in einer waagerechten Stellung steht und die obere Hälfte der ersten Molchkammer (4''') mit der oberen Hälfte der zweiten Molchkammer (5''') verbunden ist, kann der Molch (2) über die Zulauföffnung (21) der Molchschleuse (1''') zugeführt und ausgeschleust werden.
Bei einer anderen Molchschleuse (40) zum Senden eines längli­ chen Molches (41) ist die Längsachse (42) der Molchschleuse (40) in vertikaler Richtung angeordnet. In einer horizontalen Stellung der Klappe (7) ist die erste Molchkammer (43) von der zweiten Molchkammer (44) getrennt. In dieser Stellung kann der Molch (41) in eine Haltevorrichtung (47) eingelegt werden. Die Haltevorrichtung (47) kann den Molch (41) teilweise umschließen und beispielsweise korbförmig ausgebildet sein. Nach Schwenken der Klappe (7) um 90 Grad fällt der Molch (41) durch die Schwerkraft in die Ablauföffnung (46) und wird durch ein über die Zulauföffnung (45) zugeführtes Treibmedium über die Ablauf­ öffnung (46) ausgetrieben. Die entsprechende Molchschleuse (40') zum Empfangen des länglichen Molches (41) ist um 180 Grad gedreht angeordnet.
Die Molchschleuse (1, 1''') kann in sogenannten geschlossenen Systemen zum Einsatz kommen, bei denen der Molch (2) im Rohr­ leitungssystem verbleibt und zwischen zwei Stationen hin- und herpendelt. Die Molchschleuse (1, 1', 1'', 1''', 40, 40, 40') kann aber auch in sogenannten offenen Systemen zum Einsatz kommen, bei denen der Molch (2, 41) in einer Sendestation (1, 1', 1''', 40) in das Rohrleitungssystem eingebracht bzw. eingeschleust und in einer Empfangsstation (1, 1'', 1''', 40') ausgeschleust bzw. ent­ nommen wird.
Für die Molchschleuse (1) sind im folgenden die möglichen Funk­ tionsabläufe in den Molchkammern (4, 5) in Abhängigkeit von der Stellung der Klappe (7) tabellarisch dargestellt. Der Produkt­ fluß (48) bei einer Verwendung als Empfangstation ist entgegen­ gesetzt zu einer Verwendung als Sendestation. Eine Marke (49) ist für die Klappenstellung, auf die sich die angegebenen Grad­ zahlen beziehen, in Fig. 11 exemplarisch für die 0/360°-Stel­ lung der Klappe (7) dargestellt.
Für die Molchschleuse (1) als Sendestation im Einwegbetrieb mit einer nicht dargestellten 90°-Schrittschaltkupplung gilt:
Für die Molchschleuse (1) als Empfangsstation im Einwegbetrieb mit einer nicht dargestellten 90°-Schrittschaltkupplung gilt:
Für die Molchschleuse (1) als Sendestation im Pendelbetrieb mit einer nicht dargestellten 90°-Schrittschaltkupplung gilt:
Für die Molchschleuse (1) als Empfangsstation im Pendelbetrieb mit einer nicht dargestellten 90°-Schrittschaltkupplung gilt:

Claims (25)

1. Molchschleuse zum Einschleusen eines Molches in eine Rohrleitung mit einer ersten Molchkammer, die eine Zu­ lauföffnung und eine Ablauföffnung aufweist, und mit einer zweiten Molchkammer, die durch eine schwenkbare Klappe mit der ersten Molchkammer verbindbar ist, da­ durch gekennzeichnet, daß die Klappe (7) um eine hori­ zontale Schwenkachse (8), die quer zu einer Längsachse (9, 42) der Molchschleuse (1, 1', 1'', 1''') angeordnet ist und durch eine auf der Längsachse (9, 42) liegende Klappenmitte verläuft, schwenkbar ist, und daß der Molch (2, 41) durch Verschwenken der Klappe (7) von der zweiten Molchkammer (5, 5', 5'', 5''', 44) in die erste Molchkammer (4, 4', 4'', 4''', 43) bringbar ist.
2. Molchschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zulauföffnung (21, 23) und die Ablauföffnung (20, 22) an der der Klappe (7) abgewandten Seite der ersten Molchkammer (4, 4''', 43) angeordnet sind.
3. Molchschleuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zulauföffnung (45) und die Ablauföffnung (56) in vertikaler Richtung übereinander angeordnet sind.
4. Molchschleuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zulauföffnung (45) und die Ablauföffnung (56) in vertikaler Richtung nebeneinander angeordnet sind.
5. Molchschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zulauföffnung (28) und die Ablauföffnung (29) an den der Klappe (7) benachbarten einander gegenüber­ liegenden Seiten der ersten Molchkammer (4, 4'') ange­ ordnet sind.
6. Molchschleuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zulauföffnung (28) und die Ablauföffnung (29) in vertikaler Richtung einander gegenüberliegend ange­ ordnet sind.
7. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) zum Aus­ schleusen durch Verschwenken der Klappe (7) von der ersten Molchkammer (4, 4', 4'', 4''', 43) in die zwei­ te Molchkammer (5, 5', 5'', 5''', 44) bringbar ist.
8. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die zweite Molchkammer (5, 5', 5'', 5''', 44) eine verschließbare Öffnung zum Einbringen bzw. Entnehmen des Molches (2, 41) auf­ weist.
9. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Molchschleuse (1, 1', 1''', 40) als Sendestation ausgebildet ist.
10. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Molchschleuse (1', 1'', 40') als Empfangsstation ausgebildet ist.
11. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die erste Molchkammer (4'') eine Aufhaltevorrichtung zum Aufhalten des Molches (2) aufweist.
12. Molchschleuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aufhaltevorrichtung als ein Auffanggitter (31) ausgebildet ist.
13. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Klappe (7) auf minde­ stens einer der ersten Molchkammer (4, 43) zuwendbaren Seite eine Haltevorrichtung (14, 47) zum Halten des Molches (2) aufweist.
14. Molchstation nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (14) als ein beim Verschwen­ ken der Klappe (7) durch die Schwerkraft ausklappbarer Halter (34) ausgebildet ist.
15. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 11 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, da die Haltevorrichtung (14, 47) korbförmig ausgebildet ist.
16. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 11 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (14) als Bügel (13) ausgebildet ist.
17. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2) als ein die lichte Weite (32) der Rohrleitung (3) ausfüllender Ku­ gelmolch ausgebildet ist.
18. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2) als ein die lichte Weite (32) der Rohrleitung (3) ausfüllender länglicher Molch (41) ausgebildet ist.
19. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) über eine im Bereich der zweiten Molchkammer angeordnete Schie­ beeinrichtung positionierbar ist.
20. Molchschleuse nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schiebeeinrichtung an dem Deckel (25) der verschließbaren Öffnung der zweiten Molchkammer ange­ ordnet ist.
21. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) durch die Klappe (7) positionierbar ist.
22. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 21, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) in der zweiten Molchkammer (5, 5', 5'', 5''', 44) separat reinigbar ist.
23. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 22, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) in der zweiten Molchkammer (5, 5', 5'', 5''', 44) separat sterilisierbar ist.
24. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 23, da­ durch gekennzeichnet, daß der Molch (2, 41) durch ein im Hauptstrom fließendes Treibmedium antreibbar ist.
25. Molchschleuse nach einem der Ansprüche 1 bis 24, da­ durch gekennzeichnet, daß die Klappe (7) einen Außene­ durchmesser (35) aufweist, der mindestens dem zweifa­ chen Außendurchmesser des Molches (2, 41) entspricht.
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