DE19723241C2 - Verbindungsaufbau für umhüllte Drähte - Google Patents
Verbindungsaufbau für umhüllte DrähteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsaufbau für leitfähig
zu verbindende Elemente, wovon zumindest eines ein umhüllter
Draht ist, der einen leitfähigen Draht und eine den
Außenumfang des leitfähigen Drahtes umhüllende, aus Kunstharz
gebildete Hülle aufweist, wobei der Verbindungsaufbau auch
die weiteren Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1
umfaßt.
Ein herkömmlicher Verbindungsaufbau für diese Art umhüllter
Drähte ist durch den Erfinder bereits in der offengelegten
japanischen Patentanmeldung Nr. 7-320842 beschrieben worden.
Dieser herkömmliche Verbindungsaufbau wird nachfolgend
erläutert. Zum Verbinden der zwei umhüllten Drähte, deren
Außenumfänge mit einer Hülle aus Kunstharz umhüllt sind,
werden an deren Verbindungsabschnitten zwei Kunststoffteile
(Kunststoffscheiben) aus Kunstharzmaterial angeordnet. Ferner
wird ein Horn zum Erzeugen von Ultraschallschwinungen und ein
Amboß zum Aufnehmen der umhüllten Drähte und der
Kunststoffteile zum Zeitpunkt der Verbindungsherstellung
verwendet. Der Amboß beinhaltet einen Grundständer und einen
Tragabschnitt, der vom Grundständer vorsteht. Der
Tragabschnitt ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet.
Der Tragabschnitt weist einen Hohlabschnitt auf, der an der
der Grundständerseite gegenüberliegenden Seite offen
ausgebildet ist. Zwei Paar Einschnitte sind an der
Umfangswandung des Tragabschnitts so eingeformt, daß sie sich
im wesentlichen im Mittelbereich des Hohlabschnitts
überkreuzen. Die vier Einschnitte sind zur gleichen Seite hin
offen wie der Hohlabschnitt und erstrecken sich in
Vorkragrichtung des Tragabschnitts. Sie stehen über den
Hohlabschnitt miteinander in Verbindung.
Das Paar Kunststoffteile ist scheibenförmig ausgebildet. Die
Scheiben weisen einen leicht kleineren Außendurchmesser auf,
als der Innendurchmesser des Hohlabschnitts des Ambosses. Des
weiteren ist eine Stirnfläche eines Kopfabschnitts des Horns
scheibenförmig ausgebildet und besitzt einen
Außendurchmesser, der im wesentlichen gleich oder leicht
kleiner ist als der der Kunststoffteile.
Um die zwei umhüllten Drähte miteinander zu verbinden, werden
beide umhüllten Drähte an ihren Verbindungsabschnitten
miteinander in Überdeckung gebracht bzw. übereinandergelegt.
Durch die zwei Kunststoffteile werden die
übereinanderliegenden Verbindungsabschnitte von oben und
unten her zusammengepreßt bzw. zusammengezwängt oder
-gezwickt. Im einzelnen bedeutet dies, daß eines der
Kunststoffteile (die Kunststoffscheibe an der unteren Seite)
in den Hohlabschnitt des Ambosses dergestalt eingesetzt wird,
daß dessen Schmelzfläche nach oben zeigt. Dann wird ein
umhüllter Draht von oben her bzw. von der oberen Seite des
eingesetzten Kunststoffteils her in ein Paar einander
gegenüberliegender Einschnitte eingelegt. Hiernach wird der
andere umhüllte Draht in das andere Paar einander
gegenüberliegender Einschnitte eingesetzt. Schließlich wird
das andere (obere Seite) Kunststoffteil so eingesetzt, daß
dessen Schmelzfläche nach unten zeigt. Die umhüllten Drähte
werden im Hohlabschnitt so angeordnet, daß deren jeweilige
Verbindungsabschnitte sich einander im Mittelbereich des
Hohlabschnitts überkreuzen. Aufgrund dieser Anordnung werden
die Verbindungsabschnitte der umhüllten Drähte im
wesentlichen im Mittelbereich der Schmelzflächen der oberen
und unteren Kunststoffteile jeweils in Überlappungsrichtung
zusammengezwickt bzw. zusammengepreßt.
Nachfolgend werden die Hüllenabschnitte im Bereich der
Verbindungsabschnitte der umhüllten Drähte mittels
Ultraschallschwingungen geschmolzen und verteilt bzw.
extrudiert. Des weiteren werden die leitfähigen Drähte
(Kerne) der umhüllten Drähte leitfähig miteinander im
Verbindungsabschnitt durch Zusammenpressen der umhüllten
Drähte von den Außenseiten der Kunststoffteile her leitfähig
kontaktiert. Hiernach werden die zwei Kunststoffteile an den
Schmelzflächen miteinander schmelzfixiert, um den
Verbindungsabschnitt abzudichten. Im einzelnen bedeutet dies,
daß der Kopfabschnitt des Horns von der oberen Seite des
zuletzt eingesetzten oberen Kunsttoffteils her in den
Hohlabschnitt eingesetzt wird und auf dem oberen
Kunststoffteil plaziert wird, um die Verbindungsabschnitte
der umhüllten Drähte von der Außenseite der oberen und
unteren Kunststoffteile zwischen dem Horn und dem Amboß zu
erregen und unter Druck zu setzen. Die Hüllenabschnitte
werden zuerst geschmolzen, wobei die leitfähigen Drähte der
umhüllten Drähte am Verbindungsabschnitt zwischen den
Kunststoffteilen freigelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt
werden die geschmolzenen Hüllen vom Mittelbereich der
Kunststoffteile zu deren Außenseite hin extrudiert, da die
Verbindungsabschnitte von den oberen und unteren Seiten her
zusammengepreßt werden, so daß die leitfähige Drähte in
exzellenter Weise freigelegt und sicher miteinander leitfähig
kontaktiert werden. Die Erregungsrichtung der
Verbindungsabschnitte ist wie die Preßrichtung so
festgesetzt, daß sie mit der Überlappungsrichtung bzw. der
Richtung der sich überdeckenden Abschnitte der umhüllten
Drähte übereinstimmt, so daß die Extrudierwirkung der
geschmolzenen Hüllen vom Mittelbereich der Kunststoffteile zu
deren Außenseiten hin unterstützt wird.
Wenn der Preß- und Erregungsvorgang an den
Verbindungsabschnitten weiter fortgesetzt wird nachdem die
Hüllen geschmolzen wurden, schmelzen die Kunststoffteile und
die einander gegenüberliegenden Schmelzflächen der
Kunststoffteile werden miteinander schmelzfixiert. Außerdem
werden die Außenumfangsflächenabschnitte der Hüllen, die den
leitfähig kontaktierten leitfähigen Drähten benachbart sind,
und die Kunststoffteile miteinander schmelzfixiert. Mit Hilfe
dieses Vorgangs werden die Außenumfangsabschnitte der
leitfähig kontaktierten leitfähigen Drähte mit den
Kunststoffteilen umhüllt.
Der oben beschriebene Aufbau weist jedoch den Nachteil auf,
daß ein weicher leitfähiger Draht, der durch das
Herausdrücken der Hüllen freigelegt wurde, mit den
Kantenbereichen der Kunststoffteile an den Einführstirnseiten
der umhüllten Drähte in Berührung kommt, so daß geschmolzenes
Hüllenmaterial einen Abschnitt zwischen den Kanten der
Kunststoffteile und der Hülle umhüllt und abdichtet. Somit
werden die Kantenbereiche der zuvor erwähnten
Einführstirnabschnitte durch die leitfähigen Drähte stark
gedrückt, wenn die oberen und unteren Kunststoffteile
miteinander verschmolzen werden, so daß die leitfähigen
Drähte durch die Kanten beschädigt werden können, wenn zur
Sicherstellung einer ausreichenden Schmelzkraft das
Zusammenpressen und das Erregen mittels des Horns erhöht
wird. Ferner ist es bei diesem Stand der Technik notwendig,
um eine Abdichtung der Kunststoffteile zu gewährleisten und
zu verhindern, daß die leitfähigen Drähte beschädigt werden,
das Zusammenpressen und Erregen im einzelnen genau
festzulegen und eine entsprechende Regelung während des
Vorgangs der Schmelzbedingungen (d. h. der Ultraschallenergie,
des Drucks, des Zusammendrückvorgangs und des
Erregungsvorgangs sowie der Erregungszeit und der
Zusammendrückzeit etc.) genau einzuhalten. Dementsprechend
ist der Schmelzvorgang sehr kompliziert und aufwendig.
Aus der DE 35 37 167 C2 ist ein Verbindungsaufbau für
leitfähig zu verbindende Elemente bekannt, wobei eine
Ultraschallschweißvorrichtung um den Verbindungsaufbau herum
angeordnet wird, das elektrisch isolierende
Umhüllungsmaterial zwei Lagen mit unterschiedlichen
Schmelztemperaturen aufweist, und derart über dem
Verbindungsaufbau angeordnet wird, dass die Lage mit der
niedrigeren Schmelztemperatur sich auf der dem
Verbindungsaufbau zugewandten Seite und die Lage mit der
höheren Schmelztemperatur sich auf der dem Verbindungsaufbau
abgewandten Seite über dem Material mit der niedrigeren
Schweißtemperatur befindet und wobei das Umhüllungsmaterial
mittels der Ultraschallschweißvorrichtung um den
Verbindungsaufbau herum gepresst wird und die Lage mit der
niedrigeren Schmelztemperatur mindestens soweit erweicht,
dass sie den Raum zwischen dem Verbindungsaufbau und der
nachdrückenden Lage mit der höheren Schmelztemperatur
ausfüllt und die Lage mit der höheren Schmelztemperatur den
Verbindungsaufbau nach außen hin dicht umschließt.
Somit liegt das der Erfindung zugrundeliegende technische
Problem darin, einen Verbindungsaufbau für umhüllte Drähte zu
schaffen, der eine Abdichtung gewährleistet und gleichzeitig
eine exzellente und effektive Verschmelzung schafft.
Dieses der Erfindung zugrundeliegende technische Problem wird
durch einen Verbindungsaufbau mit den Merkmalen des Anspruchs
1 sowie des Anspruchs 2 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen folgen aus den abhängigen
Ansprüchen.
Ein derartiger Verbindungsaufbau für leitfähig zu verbindende
Elemente, wovon zumindest eines ein umhüllter Draht ist, der
einen leitfähigen Draht und eine den Außenumfang des
leitfähigen Drahtes umhüllende, aus Kunstharz gebildete Hülle
aufweist, ist unter Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts
gebildet durch Übereinanderlegen der Elemente und
Zusammendrücken der übereinanderliegenden Abschnitte der
Elemente zwischen einem Paar Kunststoffteile und Erregen der
übereinanderliegenden Abschnitte, die durch die
Kunststoffteile zusammengezwickt werden, um so die Hülle zu
schmelzen und zu verteilen und so den leitfähigen Draht
freizulegen und die leitfähigen Drähte der Elemente an dem
Überlappungsabschnitt elektrisch leitfähig zu verbinden und
um das Paar Kunststoffteile schmelzzufixieren, um den
verbundenen Überlappungsabschnitt der Elemente mit den
Kunststoffteilen abzudichten. Der Verbindungsaufbau ist
dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Kunststoffteile eine
Schmelzfläche bezüglich eines zusammenpassenden
Kunststoffteils und Einführstirnabschnitte beinhaltet, in die
die umhüllten Drähte herein- bzw. aus den Kunststoffteilen
herausgeführt werden; zumindest eines der Kunststoffteile im
Einführstirnbereich einen gekrümmten Oberflächenabschnitt
aufweist, und der gekrümmte Oberflächenabschnitt
kontinuierlich und glatt gerundet ist und zwischen der
Schmelzfläche und der Außenumfangsfläche ausgebildet ist.
Gemäß der oben beschriebenen Konstruktion erstrecken sich die
gekrümmten Oberflächenabschnitte in den
Einführstirnabschnitten von der Schmelzfläche zu der
Außenumfangsfläche und sind so ausgebildet, dass sie die Form
einer sich kontinuierlich glatt ändernden Krümmung aufweisen
(Rundung). Aufgrund dessen kann der leitfähige Draht davor
geschützt werden, beschädigt zu werden, auch dann, wenn die
Zusammenpress- und Erregungskraft zur Sicherstellung einer
ausreichenden Schmelzkraft erhöht wird, wenn die
Kunststoffteile miteinander verschmolzen werden, und der
Einführstirnbereich durch den leitfähigen Draht sehr stark
zusammengedrückt wird, wenn die Kunststoffteile geschmolzen
werden. Der erfindungsgemäße Aufbau kann dadurch
charakterisiert werden, dass jedes der Kunststoffteile
Einführstirnabschnitte beinhaltet, in denen die umhüllten
Drähte ein bzw. aus den Kunststoffhüllen herein- bzw.
herausgeführt werden, wobei zumindest eines der
Kunststoffteile einen Kunstharzvorkragabschnitt in dessen
Einführstirnabschnitt aufweist und der
Kunstharzvorkragabschnitt zu dem jeweils zweiten
Kunstharzteil hin vorsteht und den Hüllenabschnitt auf der
Einführstirnabschnittsseite zusammendrückt, wenn die
Kunststoffteile zusammengedrückt und erregt werden.
Gemäß der oben beschriebenen Konstruktion ist der
Kunstharzvorkragabschnitt im Einführstirnabschnitt
geschaffen, und es werden Ultraschallwellen an dem
Kunstharzvorkragabschnitt konzentriert, wenn die
Kunststoffteile miteinander verschmolzen werden, so dass der
Kunstharzvorkragabschnitt durch die innerhalb erzeugte Wärme
erweicht wird. Wenn die Zusammenpress- und Erregungskraft zur
Sicherstellung einer ausreichenden Schmelzkraft erhöht
werden, so dass der Einführstirnabschnitt sehr stark gegen
den leitfähigen Draht drückt, wenn die Kunststoffteile
miteinander verschmolzen werden, wird somit der erweichte
Kunstharzvorkragabschnitt mit dem leitfähigen Draht in
Berührung gelangen, so daß die Beschädigung des leitfähigen
Drahtes verhindert werden kann.
Überdies kann der Aufbau dadurch gekennzeichnet werden, daß
sowohl der gekrümmte Oberflächenabschnitt und der
Kunstharzvorkragabschnitt im Einführstirnabschnitt geschaffen
werden kann.
Das heißt, gemäß der obigen Ausführungsformen kann erstmals
verhindert werden, daß die leitfähigen Drähte durch die
Einführstirnabschnitte beschädigt werden, wenn die
Zusammenpreß- und Erregungskraft zur Sicherstellung einer
ausreichenden Schmelzkraft erhöht wird, wenn die
Kunststoffteile miteinander verschmolzen werden, so daß die
Einführenden durch die leitfähigen Drahtabschnitte sehr stark
zusammengepreßt werden. Es ist somit nicht notwendig, den
Schmelzvorgang mittels des Zusammendrückens und Erregens im
einzelnen festzulegen und zu regeln. Ferner ist es erstmals
mittels eines einfachen Vorgangs möglich, zu verhindern, daß
die leitfähigen Drähte beschädigt werden und gleichzeitig ist
es mit diesem einfachen und auch einfach zu regelnden Vorgang
möglich, eine Abdichtung mittels der Kunststoffteile
sicherzustellen.
Im folgenden werden zur weiteren Erläuterung und zum besseren
Verständnis mehrere Ausführungsformen der Erfindung unter
Bezugnahme zu den beigefügten Zeichnungen näher beschrieben
und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines
Verbindungsaufbaus umhüllter Drähte gemäß einer
ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
wobei ein Zustand gezeigt ist, in dem obere und
untere Kunststoffteile (bzw. -scheiben) voneinander
getrennt sind,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines unteren Kunststoffteils,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Mittels zum
Herstellen des Verbindungsaufbaus umhüllter Drähte
gemäß der ersten Ausführungsform, wobei ein Zustand
unmittelbar nach Beginn des Herstellens der
Verbindung gezeigt ist,
Fig. 4A, 4B und 4C
Querschnittsansichten entlang des Pfeils IV in Fig.
3, wobei Fig. 4A einen Zustand nach Beginn des
Herstellens der Verbindung zeigt, Fig. 4B einen
Zustand während des Herstellens der Verbindung
zeigt, und Fig. 4C einen Zustand nach Beendigung
des Herstellens der Verbindung zeigt,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines
Verbindungsaufbaus umhüllter Drähte gemäß einer
zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
wobei ein Zustand dargestellt ist, in dem die
oberen und unteren Kunststoffteile voneinander
getrennt sind,
Fig. 6 eine Seitenansicht der oberen und unteren
Kunststoffteile gemäß der Fig. 5, und
Fig. 7 eine vergrößerte Seitenansicht eines Hauptteils,
das den Verbindungsaufbau der umhüllten Drähte
gemäß der zweiten Ausführungsform deutlich macht.
Gemäß der ersten Ausführungsform, wie sie in der Fig. 1
dargestellt ist, sind zwei umhüllte Drähte W1, W2 an
Verbindungsabschnitten S leitfähig miteinander verbunden.
Jeder der zwei umhüllten Drähten W1, W2 umfasst einen
leitfähigen Draht 1 und eine Hülle 3.
Es wird nun nachfolgend ein Verbindungsverfahren für die
umhüllten Drähte W1, W2 gemäß der ersten Ausführungsform
beschrieben. Zum Verbinden der zwei umhüllten Drähte W1, W2
werden ein Paar Kunststoffteile 13, 15, die aus
Kunstharzmaterial 11 bestehen, ein Horn 57 zum Erzeugen von
Ultraschallschwingungen, wie es in der Fig. 3 gezeigt ist,
und ein Amboss 59 zur Aufnahme der umhüllten Drähte W1, W2
und die Kunststoffteile 13, 15 bei der Herstellung der
Verbindung zwischen den zwei umhüllten Drähten verwendet. Der
Amboss 59 beinhaltet einen Grundständer 61 und einen
Tragabschnitt 63, der vom Grundständer 61 vorsteht. Der
Tragabschnitt 63 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet.
Der Tragabschnitt 63 besitzt einen Hohlabschnitt 65, der an
der der Grundständerseite gegenüberliegenden Seiten hin offen
ist (in der Fig. 3 oben) und hat einen rechteckförmigen
Querschnitt. Zwei Paare Einschnitte 67, 69 sind auf der
Umfangswandung des Tragabschnitts 63 derart eingeformt, dass
sie sich im wesentlichen im Mittelbereich des Hohlabschnitts
65 überschneiden. Die vier Einschnitte 67, 69 sind so
ausgebildet, dass sie sich zur gleichen Seite hin öffnen wie
der Hohlabschnitt 65. Die Einschnitte 67, 69 erstrecken sich
also in Vorkragrichtung des Tragabschnitts 63 und stehen über
den Hohlabschnitt 65 miteinander in Verbindung. Die zwei
Kunststoffteile 13, 15 (siehe Fig. 1) sind scheibenförmig.
Sie haben einen leicht kleineren Außendurchmesser als der
Innendurchmesser des Hohlabschnitts 65 des Ambosses 59.
Ferner ist ein Endabschnitt eines Kopfbereiches 71 des Horns
57 scheibenförmig ausgebildet und besitzt einen
Außendurchmesser, der im wesentlichen gleich oder leicht
kleiner ist als der der Kunststoffteile 13, 15. Als Material
der Kunststoffteile 13, 15 kann Acrylkunstharz, ABS
(Acrylonitril-Butadien-Styrene Copolymer)-Kunstharz, PC
(Polycarbonat)-Kunstharz, PVC (Polyvinylchlorid)-Kunstharz,
PE (Polyethylen)-Kunstharz, PEI (Polyetherimid), PBT-G
(Polyethylenterephtalat beinhaltendes Glas) oder dergleichen
verwendet werden. Im allgemeinen wird ein härteres Material
als Vinylchlorid oder dergleichen zur Verwendung in den
Hüllen 3 benützt. Hinsichtlich der Verwendbarkeit dieser
Kunstharzmaterialien für die Kunststoffteile 13, 15 sind alle
diese Kunstharzmaterialien im Hinblick auf Leitfähigkeit und
Leitfähigkeithaltbarkeit als wirksam erkannt. Im Hinblick auf
ein Erscheinungsbild wie auch im Hinblick auf die
Isoliereigenschaften werden insbesondere PEI-Kunstharze und
PBT-Kunstharze äußerst bevorzugt.
Wie in den Fig. 1, 2 gezeigt ist, weisen die jeweiligen
Flächen der Kunstharzteile 13, 15 Schmelzflächen 13a, 15a
auf, die miteinander in Kontakt gelangen, wenn die
Kunststoffteile 13, 15 im Hohlabschnitt 65 des Ambosses 59
miteinander in Überdeckung gebracht werden. Der
Verbindungsabschnitt S, in dem sich die zwei umhüllten Drähte
W1, W2 überkreuzen, ist im Mittelbereich der Schmelzflächen
13a, 15a plaziert.
In die Einführstirnabschnitte, in welche die umhüllten Drähte
W1, W2 in und aus den Kunststoffteilen 13, 15 ein- bzw.
herausgeführt werden, sind aus den zuvor erwähnten
Schmelzflächen 13a, 15a bis zu Außenumfangsflächen 13c, 15c
der jeweiligen Kunststoffteile 13, 15 reichenden Abschnitte
in Form durchgehender sanft sich krümmende Bogen (Rundungen)
ausgebildet. Im einzelnen bedeutet das, daß zwischen den
Schmelzflächen 13a, 15a und den Außenumfangsflächen 13c, 15c
Rundkanten (also gekrümmte Oberflächenabschnitte) 17, 19
geschaffen sind, die hierzwischen eine kontinuierliche sanft
bzw. glatt sich ändernde Biegung schaffen. Gemäß der
vorliegenden Ausführungsform sind beide Kunststoffteile 13,
15 mit den Rundkanten 17, 19 ausgebildet. Es ist jedoch nicht
notwendig, beide Kunststoffteile mit den Rundkanten
auszubilden. Es ist ebenso möglich, nur eines der
Kunststoffteile 13, 15 mit der Rundkante auszubilden. Obwohl
gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Rundkanten am
gesamten Umfang der Kunststoffteile 13, 15 vorgesehen sind,
ist es nicht immer notwendig, sie auf dem gesamten Umfang
vorzusehen. Der gleiche Zweck kann erzielt werden, wenn diese
Bereiche nur in den Einführstirnbereichen (bei dieser
Ausführungsform vier Positionen) geschaffen werden.
Um die zwei umhüllten Drähte W1, W2 miteinander zu verbinden,
werden die umhüllten Drähte W1, W2 miteinander am
Verbindungsabschnitt S überkreuzt und übereinandergelegt und
die überkreuzten Verbindungsabschnitte S werden durch die
zwei Kunststoffteile 13, 15 sowohl von der oberen wie auch
von der unteren Seite der Verbindungsabschnitte
zusammengedrückt. Im einzelnen heißt das: eines der
Kunststoffteile 15 (untere Seite) wird in den Hohlabschnitt
65 des Ambosses 59 dergestalt eingesetzt, daß die
Schmelzfläche 15a aufwärts zeigt. Dann wird ein umhüllter
Draht W1 in das Paar einander gegenüberliegender Einschnitte
67 von der oberen Seite des eingesetzten Kunststoffteils 15
eingesetzt. Hiernach wird der andere umhüllte Draht W2 in das
andere Paar einander gegenüberliegender Einschnitte 69
eingelegt. Schließlich wird das andere (obere Seite)
Kunststoffteil 13 eingesetzt, wobei die Schmelzfläche 13a
nach unten zeigt. Die umhüllten Drähte W1, W2 sind dabei im
Hohlabschnitt 65 so angeordnet, daß sich die jeweiligen
Verbindungsabschnitte S im Mittelbereich des Hohlabschnitts
65 kreuzen. Aufgrund dieser Anordnung werden die
Verbindungsabschnitte S der umhüllten Drähte im wesentlichen
im Mittelbereich der Schmelzflächen 13a, 15a der oberen und
unteren Kunststoffteile 13 bzw. 15 im Überdeckungsbereich
zusammengedrückt.
Nachfolgend werden die Hüllen 3 an den Verbindungsabschnitten
S der umhüllten Drähte durch Ultraschallschwingungen
geschmolzen und verteilt. Des weiteren werden die leitfähigen
Drähte (Kern) der umhüllten Drähte W1, W2 an den
Verbindungsabschnitten S leitfähig miteinander kontaktiert,
indem die umhüllten Drähte von den Außenseiten der
Kunststoffteile 13, 15 einer gepresst werden. Hiernach werden
die zwei Kunststoffteile 13, 15 an den Schmelzflächen 13a,
15a miteinander verschmolzen, um den Verbindungsabschnitt S
abzudichten.
Insbesondere wird, wie es in der Fig. 3 gezeigt ist, der
Kopfbereich 71 des Horns 57 in den Hohlabschnitt 65 der
oberen Seite des zuletzt eingesetzten oberen Kunststoffteils
13 eingeführt und der Verbindungsabschnitt S wird von der
Außenseite der oberen und unteren Kunststoffteile 13, 15 her
erregt und unter Druck gesetzt zwischen dem Horn 57 und dem
Amboss 59. Das Ausüben des Drucks auf den
Verbindungsabschnitt S wird durch Herunterdrücken des Horns
57 gegen den Amboss 59 erzielt. Die Drückrichtung stimmt mit
der Überdeckungsrichtung der umhüllten Drähte überein. Wenn
die Kunstharzmaterialien 11 durch die Ultraschallschwingungen
miteinander schmelzfixiert sind, wird die Erregung
vorzugsweise in einer Richtung ausgeführt, die die
Verbindungsfläche der Kunstharzmaterialien 11 im wesentlichen
senkrecht schneidet, da dies den besten Schmelzfixierzustand
schafft. Aufgrund dessen ist die Erregungsrichtung des
Verbindungsabschnitts S so festgesetzt, dass sie die einander
gegenüberliegenden Flächen 13a, 15a der Kunststoffteile
kreuzt. Das heißt, die Erregungsrichtung stimmt mit der
Überdeckungsrichtung der umhüllten Drähte W1, W2 überein. Mit
Hilfe dieser Anordnung werden Längsschwingungen vom Horn 57
erzeugt.
Wenn der Verbindungsabschnitt S unter Druck gesetzt wird, und
im obigen Zustand erregt wird, wie es in der Fig. 4A gezeigt
ist, werden zuerst die Hüllen 3 geschmolzen und die
leitfähigen Drähte 1 der umhüllten Drähte W1, W2 werden an
den Verbindungsabschnitten S zwischen den Kunstharzteilen 13,
15 freigelegt. Zu diesem Zeitpunkt werden die geschmolzenen
Hüllen 3 aus dem Mittelbereich der Kunststoffteile 13, 15 zu
deren Außenseiten extrudiert, da die Verbindungsabschnitte S
von oben und unten unter Druck gesetzt sind, so daß
schließlich die leitfähigen Drähte 1 noch besser freigelegt
und sicher leitfähig miteinander kontaktiert werden. Wie die
Preßrichtung, so wird auch die Bewegungsrichtung der
Verbindungsabschnitte S so festgesetzt, daß sie mit der
Überdeckungsrichtung der umhüllten Drähte W1, W2
übereinstimmt, so daß der Extrudiervorgang der geschmolzenen
Hüllen 3 vom Mittelbereich der Kunststoffteile 13, 15 nach
außen unterstützt wird.
Wenn der Drück-, Zusammenpreß- und Erregungsvorgang auf die
Verbindungsabschnitte S weiter fortgesetzt wird, nachdem die
Hüllen 3 geschmolzen sind, werden die Kunststoffteile 13, 15
und entsprechend die einander gegenüberliegenden
Schmelzflächen 13a, 15a miteinander verschmolzen. Außerdem
werden die Außenumfangsabschnitte der Hüllen 3, die
benachbart zu den leitfähig kontaktierten leitfähigen Drähten
1 und den Kunststoffteilen 13, 15 liegen, schmelzfixiert. Mit
diesem Vorgang werden die Außenumfangsabschnitte der
leitfähig kontaktierten leitfähigen Drähte 1 mit den
Kunststoffteilen 13, 15 umhüllt.
Wenn die Einführstirnabschnitte der Kunststoffteile 13, 15
gegen die zuvor erwähnten freigelegten leitfähigen Drähte 1
durch Erhöhen der Druck- und Erregungskraft zur
Sicherstellung einer ausreichenden Schmelzkraft sehr stark
zusammengedrückt werden, kann der leitfähige Draht 1 daran
gehindert werden, daß er beschädigt wird, wenn die
Kunststoffteile 13, 15 miteinander verschmolzen werden,
dadurch, daß in den Einführstirnabschnitten die Rundkanten
17, 19, die eine sehr sanfte Rundung aufweisen, in Bereichen
geschaffen sind, die zwischen den Schmelzflächen 13a, 15a und
den Außenumfangsflächen 13c, 15c liegen, so daß die
Rundkanten 17, 19 mit den leitfähigen Drähten 1 in Kontakt
gelangen (siehe Fig. 4C)
Gemäß dem Verbindungsverfahren der vorliegenden Erfindung
werden die umhüllten Drähte W1, W2 an den
Verbindungsabschnitten S in Überdeckung gebracht und an den
Verbindungsabschnitten S durch die zwei Kunststoffteile 13,
15 zusammengezwickt, wobei die Hülle 3 von der Außenseite der
Kunststoffteile 13, 15 unter Druck gesetzt wird, so daß diese
sich verteilt und schmilzt. Dann können die umhüllten Drähte
W1, W2 am Verbindungsabschnitt S leitfähig miteinander
kontaktiert werden. Aufgrund dessen ist es nicht notwendig,
die Hüllen 3 im Überdeckungsbereich zu entfernen, damit die
umhüllten Drähte W1, W2 leitfähig miteinander kontaktiert
werden können. Entsprechend ist es möglich, die Drähte W1, W2
mittels eines einfachen Vorgangs leitfähig zu kontaktieren.
Nachdem die umhüllten Drähte W1, W2 am Verbindungsabschnitt S
miteinander leitfähig kontaktiert wurden, werden die oberen
und unteren Kunststoffteile 13, 15 miteinander verschmolzen,
um den Verbindungsabschnitt S abzudichten. Somit kann am
Verbindungsabschnitt S durch die geschmolzenen und gehärteten
Kunststoffteile 13, 15 eine hohe mechanische Festigkeit
erzielt werden.
Da die Kunststoffteile 13, 15 nur eine solche Abmessung
aufweisen müssen, die dazu geeignet ist, den von den oberen
und unteren Seiten der Kunststoffteile 13, 15 leitfähig
kontaktierten Verbindungsabschnitte S zusammenzudrücken, kann
ein für die Verbindung notwendiger Bereich auf einen sehr
kleinen Bereich beschränkt werden. Es ist ferner möglich,
eine ausreichende Isolierausbildung sicherzustellen, da der
Verbindungsabschnitt S durch die Kunststoffteile 13, 15
abgedichtet wird.
Somit ist es mit einer hohen mechanischen Festigkeit und
ausreichender Isoliereigenschaft möglich, zwischen den
umhüllten Drähten W1 und W2 am Verbindungsabschnitt S eine
stabile leitfähige Ausbildung zu erzielen.
Das Verbindungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung ist
ein relativ einfaches Verfahren, bei dem die sich
überdeckenden Verbindungsabschnitte S durch die
Kunststoffteile 13, 15 zusammengedrückt werden und die
Verbindungsabschnitte S zwischen dem Horn 57 und dem Amboß 59
von der Außenseite der Kunststoffteile 13, 15 her gedrückt
und erregt werden. Ferner ist das Verbindungsverfahren und
der Verbindungsaufbau gemäß der vorliegenden Ausführungsform
nicht auf mehrere umhüllte Drähte W1, W2 beschränkt, sondern
es kann auch ein umhüllter Draht W1 mit einem
zusammenpassenden Element, das hiermit leitfähig zu verbinden
ist (bei der vorliegenden Ausführungsform der andere umhüllte
Draht W2) irgendeine (äußere) Form aufweisen. Entsprechend
kann das Verbindungsverfahren und auch der Verbindungsaufbau
bei verschiedensten Verbindungen verwendet werden, wie
beispielsweise der Verbindung umhüllter Drähte W1, W2 mit
Anschlüssen, wodurch ein weites Anwendungsgebiet umfaßt wird.
Ferner werden die umhüllten Drähte W1, W2 durch die zwei
Kunststoffteile 13, 15 in Überlappungsrichtung
zusammengedrückt und die Verbindungsabschnitte S werden
zwischen dem Horn 57 und dem Amboß 59 von der Außenseite der
Kunststoffteile 13, 15 her unter Druck gesetzt und erregt und
die Drückrichtung ist wie die Richtung festgesetzt, in die
die umhüllten Drähte W1, W2 miteinander in Überdeckung
gebracht werden. Somit werden die geschmolzenen Hüllen 3 vom
Mittelbereich der Kunststoffteile 13, 15 nach außen
extrudiert, wenn der Verbindungsabschnitt S unter Druck
gesetzt wird, so daß die leitfähigen Drähte 1 in exzellenter
Weise freigelegt werden, wodurch eine sichere leitfähige
Verbindungskontaktierung erzielbar ist. Des weiteren ist es
möglich, einen exzellenten Schmelzzustand der Kunststoffteile
13, 15 zu erzielen und den Vorgang des Nachaußendrückens der
Hüllen 3 zu steigern, da die Erregungsrichtung auf den
Verbindungsabschnitt S wie auch die Drückrichtung so
festgelegt ist, daß sie in Richtung, in der die umhüllten
Drähte W1, W2 in Überdeckung miteinander gebracht sind,
liegen.
Aufgrund der Tatsache, daß in den Einführstirnabschnitten die
Rundkanten 17, 19 so geformt sind, daß in diesen Bereichen
die Schmelzflächen 13a, 15a bis zu dem Außenumfang der
Umfangsflächen 13c, 15c eine sanfte Krümmung aufweisen, ist
es möglich, zu verhindern, daß die leitfähigen Drähte 1
beschädigt werden. Eine Beschädigung wird auch dann
vermieden, wenn die Einführstirnabschnitte durch den
leitfähigen Drahtabschnitt 1 stark druckbeaufschlagt werden,
in dem beim Zusammenschweißen der Kunststoffteile 13, 15 die
Druck- und Erregungskraft erhöht wird, um eine ausreichende
Schmelzkraft sicherzustellen. Aufgrund der abgerundeten
Ausbildung der Rundkanten 17, 19 ist es nicht notwendig, den
Schmelzvorgang (d. h. die Ultraschallenergie, den Druck und
die Druck, wie auch Erregungszeit etc. zum Zusammendrücken
und Erregen) im einzelnen und genau vorzubestimmen und
entsprechend den Vorgang genau zu regeln. Demzufolge ist es
in einfacher Weise, d. h. mit einem regelungstechnisch sehr
einfachen Arbeitsvorgang, möglich, eine Beschädigung der
leitfähigen Drähte zu verhindern und außerdem eine dichte
Abdichtung der Drahtverbindung mittels der Kunststoffteile
13, 15 zu gewährleisten.
Es ist zulässig, Kunststoffscheiben 13, 15 zu verwenden, die
beim Schmelzen eine relativ niedrige Viskosität aufweisen.
Beim Schmelzen der Kunststoffteile 13, 15 dergestalt, daß der
Verbindungsabschnitt S umschmolzen wird, können die
geschmolzenen Kunststoffteile 13, 15 Spalte füllen, die
zwischen nebeneinanderliegenden Kerndrähten vorhanden sind,
die die leitfähigen Drähte 1 bilden, wobei der
Verbindungsabschnitt S ausgenommen ist, so daß also
Zwischenräume zwischen den Hüllen und den umhüllten Drähten
W1, W2 und den Kerndrähten ausgefüllt werden können, oder
Spalte ausgefüllt werden können, die zwischen den Kerndrähten
vorhanden sind, wodurch innerhalb der umhüllten Drähte W1, W2
ein Dichteffekt gegen Wasser erzielbar ist. So konnte
beispielsweise in einem Fall, bei dem ein Ende der umhüllten
Drähte W1, W2 mit einem Wasserdichtheit (wasserdichter
Abschnitt) erfordernder Abschnitt verbunden ist und das
andere Ende mit einem Abschnitt verbunden ist, der keine
Wasserdichtheit erfordert (nicht wasserdichter Abschnitt),
Wasser oder dergleichen innerhalb der umhüllten Drähte W1, W2
vom anderen Ende aufgrund von Kapillarkräften eindringen und
in die umhüllten Drähte W1, W2 kriechen. Bei der vorliegenden
Erfindung wird jedoch das Wasser daran gehindert, an dem
einen Ende einzudringen, aufgrund des zuvor erwähnten
Abdichteffektes gegen beispielsweise Wasser. Somit ist es
möglich, Wasserdichtheit an einem Ende sicherzustellen, ohne
dass das andere Ende eine wasserdichte Struktur aufweisen
muss. Das heißt, wenn ein Ende der umhüllten Drähte W1, W2
mit dem wasserdichten Abschnitt und das andere Ende mit dem
nicht wasserdichten Abschnitt verbunden ist, ist es möglich,
Wasserdichtheit im wasserdichten Abschnitt sicherzustellen,
ohne dass der nicht wasserdichte Abschnitt mit einer
Wasserdichtheit erbringenden Struktur versehen ist, wobei
hierzu eine einfache und billige Verfahrensweise und ein
entsprechender einfacher billiger Aufbau möglich ist.
Nachfolgend wird eine zweite unabhängige Lösung der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 7
beschrieben. In diesen Figuren sind die gleichen
Bezugszeichen für die der ersten Ausführungsform
entsprechenden Teile verwandt. Dementsprechend wird eine
ausführliche Beschreibung der bereits erläuterten Teile
weggelassen.
Wie in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist, sind Kunststoffteile 33,
35, die als Kunstharzliefermaterial 31 dienen, scheibenförmig
ausgebildet. Die jeweilige Scheiben haben einen leicht
kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des
Ambosses. Dies entspricht der ersten Ausführungsform. Die
Kunststoffteile 33, 35 besitzen Schmelzflächen 33a, 35a, die
miteinander kontaktiert werden, wenn die Kunststoffteile 33,
35 im Hohlraum des Ambosses miteinander in Überdeckung
gebracht werden. Ferner ist der Verbindungsabschnitt S, an
dem sich die zwei umhüllten Drähte W1, W2 überkreuzen, im
Mittelbereich der Schmelzflächen 33a, 35a platziert.
Kunstharzrippen 41, 45, d. h. allgemein Kunstharzvorsprünge,
sind in den Einführstirnabschnitten, in denen die umhüllten
Drähte W1, W2 in bzw. aus den Kunststoffteilen 33, 35
hereingeführt bzw. herausgeführt werden, eingeformt. Die
Kunstharzrippen 41, 45 kragen zu dem jeweils zweiten
Kunstharzteil vor. Damit wird eine Druckaufbringung auf die
Hüllen 3 der umhüllten Drähte W1, W2 in den
Einführstirnabschnittseiten erzielt, wenn die Kunststoffteile
33, 35 zusammengedrückt und erregt werden. Die oberen und
unteren Kunstharzrippen 41, 45 sind so in den jeweiligen
Teilen 33, 35 geschaffen, dass sie an den jeweiligen
Kunststoffteilen 33, 35 gegeneinander versetzt sind, so dass
ein Abschnitt (obere Seite) an der Außenseite (an der
Außenumfangsfläche 33c liegende Seite) platziert ist und der
andere Abschnitt (untere Seite) an der Innenseite (dem
Mittelbereich der Schmelzflächen 35a näherliegende Seite)
platziert ist. Im einzelnen bedeutet dies, dass die untere
Kunstharzrippe 41 so geschaffen ist, dass die von der
Schmelzfläche 35a in die Einführstirnabschnitte (4
Positionen) des unteren Kunststoffteils 35 vorstehen. Vier
Kunstharzausnehmungsbereiche 43 zum Aufnehmen der unteren
Kunstharzrippen 41 sind auf der Schmelzfläche 33a des oberen
Kunststoffteils 33 ausgebildet, so dass sie den unteren
Kunststoffrippen 41 entsprechen. Dünne Abschnittsbereiche auf
der Außenseite der Kunstharzausnehmungsabschnitte 43 bilden
obere Kunstharzrippenabschnitte 45. Obwohl gemäß der
vorliegenden Ausführungsform die Kunstharzrippen 41, 45 nur
in den jeweiligen Einführstirnabschnitten der oberen und
unteren Kunststoffteile 33, 35 vorgesehen sind, ist es auch
möglich, eine ringförmige Kunstharzrippe zu schaffen.
An den Einführstirnabschnitten sind Abschnittsbereiche der
Schmelzflächen 33a, 35a der oberen und unteren
Kunststoffteile 33, 35 an den Außenumfangsflächen 33c, 35c
dergestalt gekrümmt ausgeführt, so daß die Krümmung sich
kontinuierlich ändert und eine glatte Rundung ergibt. Im
einzelnen heißt das, daß im Bereich der
Einführstirnabschnitte des oberen Kunststoffteils 33 die
Krümmungsabschnitte sich von der Schmelzfläche 33a zu der
Außenumfangsfläche 33c durch die Kunstharzausnehmungen 43 und
die Kunststoffrippe 45 erstreckend geformt sind. Insbesondere
zwischen der Außenumfangsfläche 33a und der Kunststoffrippe
45 ist die Rundkante (d. h. der gerundete oder gekrümmte
Oberflächenabschnitt) 47 geschaffen. Im Bereich der
Einführstirnabschnitte des unteren Kunststoffteils 35 ist der
sich krümmende Abschnitt von der Schmelzfläche 35a bis zur
Außenumfangsfläche 35c durch die Kunststoffrippe 41 hindurch
geformt. Insbesondere zwischen der Kunstharzrippe 41 und dem
Außenumfangsabschnitt 35c ist die Rundkante 47 wie auf der
oberen Seite geformt.
Mit diesem Verbindungsaufbau ist es möglich, mittels eines
einfachen Vorgangs, wie bei der ersten Ausführungsform eine
leitfähige Verbindung zu erzielen. An den
Verbindungsabschnitten S wird eine hohe mechanische
Festigkeit erzielt, so daß die Leitfähigkeit der
Verbindungsabschnitte S zwischen den umhüllten Drähten W1 und
W2 dauerhauft ausgebildet werden kann, wobei gleichzeitig
auch eine ausreichende Isolierung erzielbar ist.
Da ferner die Kunststoffrippen 45, 41 in den
Einführstirnabschnitten der Kunststoffteile 33, 35
ausgebildet sind, wie es in der Fig. 7 gezeigt ist, werden
die Ultraschallwellen an den Kunstharzrippen 45, 41
konzentriert, wenn die Kunststoffteile 33, 35 geschmolzen
werden, so daß die Kunststoffrippen 45, 41 durch die
innerhalb erzeugte Wärme erweichen. Wenn die Druck- und
Erregungskraft erhöht wird, um eine ausreichende Schmelzkraft
sicherzustellen, so daß die Einführstirnbereiche durch die
leitfähigen Drähte 1 stark zusammengedrückt werden, wenn die
Kunststoffteile 33, 35 geschmolzen werden, kann verhindert
werden, daß der leitfähige Draht 1 beschädigt wird, da die
erweichten Kunstharzrippen 45, 41 mit den leitfähigen
Drähten 1 in Kontakt sind.
Da ferner die Abschnittsbereiche von den Schmelzflächen 33a,
35a in den Einführstirnabschnitten der Kunststoffteile 33, 35
bis zu den Außenumfangsflächen 33c, 35c die Form einer sich
kontinuierlich glatt ändernden Krümmung aufweisen, d. h. eine
Art Rundung, wird der gleiche Effekt der ersten
Ausführungsform erzielt, so daß eine Beschädigung der
leitfähigen Drähte 1 verhindert werden kann.
Es ist somit nicht notwendig, den Schmelzvorgang mittels der
Druckaufbringung und Erregung (d. h. die Ultraschallenergie,
der Druck, die Druck- und Erregungszeit, etc.) im einzelnen
festzulegen und zu regeln. Entsprechend ist es, mittels eines
einfachen Vorgangs möglich zu verhindern, daß die leitfähigen
Drähte beschädigt werden. Ferner wird eine Abdichtung der
Kunststoffteile 33, 35 sichergestellt.
Claims (4)
1. Verbindungsaufbau für leitfähig zu verbindende Elemente,
wovon zumindest eines ein umhüllter Draht (W1, W2) ist,
der einen leitfähigen Draht (1) und eine den Außenumfang
des leitfähigen Drahtes (1) umhüllende, aus Kunstharz
gebildete Hülle (3) aufweist, wobei der
Verbindungsaufbau durch Übereinanderlegen der Elemente
(W1, W2) und Zusammendrücken der übereinanderliegenden
Abschnitte der Elemente (W1, W2) zwischen einem Paar
Kunststoffteile (13, 15) und Erregen der
übereinanderliegenden Abschnitte (S), die durch die
Kunststoffteile (13, 15) zusammengedrückt werden, unter
Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts (57) gebildet
wird, um so die Hülle zu schmelzen und zu verteilen und
so den leitfähigen Draht (1) freizulegen und die
leitfähigen Drähte (1) der Elemente (W1, W2) an dem
Überlappungsabschnitt elektrisch leitfähig zu verbinden
und um das Paar Kunststoffteile (13, 15)
schmelzzufixieren, um den verbundenen
Überlappungsabschnitt der Elemente (W1, W2) mit den
Kunststoffteilen (13, 15) abzudichten,
dadurch gekennzeichnet, dass
jedes der Kunststoffteile (13, 15) eine Schmelzfläche
(13a, 15a) bezüglich eines zusammenpassenden
Kunststoffteils (13, 15) und Einführstirnabschnitte
beinhaltet, in die die umhüllten Drähte (W1, W2) herein-
bzw. aus den Kunststoffteilen herausgeführt werden;
zumindest eines der Kunststoffteile (13, 15;) im Einführstirnbereich einen gekrümmten Oberflächenabschnitt (17, 19) aufweist, und der gekrümmte Oberflächenabschnitt (17, 19) kontinuierlich und glatt gerundet ist und zwischen der Schmelzfläche (13a, 15a) und der Außenumfangsfläche (13c, 15c) ausgebildet ist.
zumindest eines der Kunststoffteile (13, 15;) im Einführstirnbereich einen gekrümmten Oberflächenabschnitt (17, 19) aufweist, und der gekrümmte Oberflächenabschnitt (17, 19) kontinuierlich und glatt gerundet ist und zwischen der Schmelzfläche (13a, 15a) und der Außenumfangsfläche (13c, 15c) ausgebildet ist.
2. Verbindungsaufbau für leitfähig zu verbindende Elemente,
wovon zumindest eines ein umhüllter Draht (W1, W2) ist,
der einen leitfähigen Draht (1) und eine den Außenumfang
des leitfähigen Drahtes (1) umhüllende, aus Kunstharz
gebildete Hülle (3) aufweist, wobei der
Verbindungsaufbau durch Übereinanderlegen der Elemente
(W1, W2) und Zusammendrücken der übereinanderliegenden
Abschnitte der Elemente (W1, W2) zwischen einem Paar
Kunststoffteile (33, 35) und Erregen der
übereinanderliegenden Abschnitte (S), die durch die
Kunststoffteile (33, 35) zusammengedrückt werden, unter
Verwendung eines Ultraschallschweißgeräts gebildet wird,
um so die Hülle zu schmelzen und zu verteilen und so den
leitfähigen Draht (1) freizulegen und die leitfähigen
Drähte (1) der Elemente (W1, W2) an dem
Überlappungsabschnitt elektrisch leitfähig zu verbinden
und um das Paar Kunststoffteile (33, 35)
schmelzzufixieren, um den verbundenen
Überlappungsabschnitt der Elemente (W1, W2) mit den
Kunststoffteilen (33, 35) abzudichten,
dadurch gekennzeichnet, dass
jedes der Kunststoffteile (33, 35) eine Schmelzfläche
(33a, 35a) bezüglich des jeweils zweiten Kunststoffteils
(33, 35) und Einführstirnabschnitte beinhaltet, in die
die umhüllten Drähte (W1, W2) herein- bzw. aus den
Kunststoffteilen herausgeführt sind;
zumindest eines der Kunststoffteile (33, 35) im Einführstirnbereich einen Kunstharzvorkragabschnitt (41, 45) aufweist, und
der Kunstharzvorkragabschnitt zu dem jeweils zweiten Kunststoffteil (33, 35) hin vorsteht und die Hülle (3) am Einführstirnbereich druckbeaufschlagt, wenn die Kunststoffteile zusammengedrückt und erregt werden.
zumindest eines der Kunststoffteile (33, 35) im Einführstirnbereich einen Kunstharzvorkragabschnitt (41, 45) aufweist, und
der Kunstharzvorkragabschnitt zu dem jeweils zweiten Kunststoffteil (33, 35) hin vorsteht und die Hülle (3) am Einführstirnbereich druckbeaufschlagt, wenn die Kunststoffteile zusammengedrückt und erregt werden.
3. Verbindungsaufbau nach Anspruch 2, bei dem
- - jedes der Kunststoffteile Kunstharzvorkragabschnitte (41, 45) in den einander gegenüberliegenden Einführabschnitten aufweist,
- - wobei die Kunstharzvorkragabschnitte (41, 45) zueinander versetzt sind.
4. Verbindungsaufbau gemäß Anspruch 2 oder 3 bei dem
- - zumindest eines der Kunststoffteile (33, 35) im Einführstirnabschnitt einen gekrümmten Oberflächenbereich (17; 19) aufweist, und
- - der gekrümmte Oberflächenabschnitt (17; 19) kontinuierlich gerundet ist und zwischen einer Schmelzfläche (13a; 15a) und der Außenumfangsfläche des Kunststoffteils (13; 15) ausgebildet ist.
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