DE19722822A1 - Einrichtung zur Bereitstellung von Energie für eine Zentralheizung und für die Warmwasseraufbereitung - Google Patents
Einrichtung zur Bereitstellung von Energie für eine Zentralheizung und für die WarmwasseraufbereitungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Bereitstellung von
Energie für eine Zentralheizung und für die Warmwasserauf
bereitung, umfassend eine Brennstoffzuführung, einen Brenner,
einen Wärmetauscher sowie ein diese Baugruppen umgebendes
Gehäuse mit Verbrennungsgasabführung.
Bei der aus der DE 30 07 256 A1 bekannten Lösung soll eine
Verbesserung von Zentralheizungs- und Warmwassererzeugungs
anlagen in energetischer Hinsicht erreicht werden. Dort wird
ausgeführt, daß die Temperatur eines Wärmeträger-Fluids in
klassischen Heizkesseln oft höher ist, als es für die
Zentralheizung eigentlich notwendig sei, da für die Warm
wassererzeugung höhere Leistungen erforderlich sind. Der dort
beschriebene Lösungsansatz geht demnach von einer Kombination
eines klassischen Heizkessels mit entsprechendem Brenner und
der Anwendung einer Wärmepumpe aus, wobei die Wärmepumpe in
einer Abführleitung für die Verbrennungsgase des Heizkessels
angeordnet ist und die in Verbindung mit dieser Leitung
mindestens einen Einlaß für Außenluft aufweist, der mit einer
Einrichtung zur Regelung der Durchflußmenge versehen ist.
Mit der vorstehend kurz beschriebenen Anordnung soll erreicht
werden, daß die Verbrennungsabgase des Heizkessels über den
Verdampfer der Wärmepumpe gelangen, so daß die Wärme der
Abgase zur Energieerzeugung nutzbar ist.
In eine ähnliche Lösungsrichtung geht die Lehre nach DE 31 31 888 A1
, wobei dort eine Wärmepumpe in Anlagen zur
Erzeugung von Heiz- und Brauchwasser integriert ist.
Die in der DE 26 37 209 A1 gezeigte Technik betrifft eine
Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe, wobei eine Zusatzheizung
vorhanden ist, die bei hoher Wärmeanforderung selbsttätig
einschaltbar ist. Die Zusatzheizung dient dort dem schnellen
Aufheizen einer größeren Brauchwassermenge.
Insbesondere in den letzten Jahren hat sich gezeigt, daß mit
Blick auf die gesetzlichen Regelungen zur Wärmedämmung bei
modernen Bauten die notwendige Heizungsenergie, d. h. die
Energie, die durch Gas- oder Ölheizungskessel bereitgestellt
werden muß, an sich immer niedriger wird bzw. werden kann.
Andererseits wird für die Warmwasseraufbereitung, d. h. die
Bereitstellung von Brauchwasser, eine wesentlich höhere
Energiemenge benötigt, damit in der zur Verfügung stehenden
Zeit die notwendige Brauchwassertemperatur erreicht werden
kann. Aus wärmetechnischen und physikalischen Gründen kann
jedoch ein Gas- oder Ölbrenner immer nur in einem bestimmten
vorgegebenen Nennleistungsbereich mit optimalem Wirkungsgrad
arbeiten.
Wird von einem einzigen Brenner ausgegangen, so kann dieser
für eine bestimmte Nennleistung recht optimal ausgelegt
werden. Im Falle einer geänderten Last verschlechtert sich
jedoch der Wirkungsgrad drastisch, wobei ungenügende
Energieausnutzung bei schlechteren Abgaswerten eine
unerwünschte Begleiterscheinung ist.
Die derzeit am Markt befindlichen Gaswandheizgeräte sind mit
jeweils einem Brenner ausgestattet, wobei sogenannte
Kombigeräte neben dem Bereitstellen von Heizungsenergie auch
der Warmwasseraufbereitung, z. B. im Durchlaufsystem oder über
einen integrierten Speicher dienen.
Um bei derartigen Kombigeräten eine ausreichende Warmwasser
erwärmung zu erreichen, ist eine Nennleistung im Bereich von
18 bis 24 kW erforderlich. Für den eigentlichen Heizbetrieb
wird jedoch meist nur eine deutlich niedrigere Nennleistung
benötigt, weshalb die Geräteleistungen für den eigentlichen
Heizbetrieb auf ca. 7,5 bis 10,5 kW reduzierbar sind. Diese
Reduzierung hat den bereits erwähnten Nachteil der Ver
schlechterung des Wirkungsgrades, wobei eine weitere Redu
zierung der Heizleistung letztendlich physikalisch bedingt
nicht ohne weiteres möglich ist, so daß Energiesparhäuser oder
dergleichen mit an sich zu hoher Heizleistung versorgt werden.
Ein unerwünschter Nebeneffekt ist das erforderliche Takten und
die sich ergebenden zu kurzen Brennerlaufzeiten.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zur
Bereitstellung von Energie für eine Zentralheizung und für die
Warmwasseraufbereitung anzugeben, die es gestattet, eine
derartige kombinierte Versorgung mit hohem Wirkungsgrad bei
gleichzeitig geringen Kosten für den Errichter und Betreiber
einer derartigen Anlage zu gewährleisten.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Gegen
stand, wie er mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 defi
niert ist, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige
Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, von einem in
einer gemeinsamen Einrichtung oder einem gemeinsamen Gehäuse
angeordneten Zweibrennersystem auszugehen, das zum einen auf
den höheren Energiebedarf oder -verbrauch bei der Warmwasser
aufbereitung abgestellt ist und das zum anderen eine optimale
Betriebsweise für die eigentliche Raum- bzw. Zentralheizungs
anlage bietet.
Mittels der Erfindung werden also Kombigeräte zur Erzeugung
von Warmwasser und Zentralheizungsenergie mit einer Zweibren
nertechnik ausgestattet, wobei die Brenner deutlich vonein
ander abweichende Nennleistungen für je Heizung und Warmwasser
ermöglichen und hierbei optimale Wirkungsgrade je Brenner
durch Wahl eines entsprechenden Düsensystems, der Luft
zuführung, der Menge des Brennstoffes und der Brennerfläche
erreichbar werden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die
Einrichtung zwei Brennkammern mit je einem Brenner und je
einem zugeordneten Wärmetauscher auf, die der jeweiligen
Leistungsgröße bzw. dem Energieumsatz entsprechen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, daß beide Brenner mit je
unterschiedlicher Nennwärmeleistung auf einen einzigen
Wärmetauscher einwirken, welcher getrennte Kreisläufe für
Warmwasser- und Zentralheizungsenergie speist bzw. mit
derartigen Kreisläufen verbunden ist.
Bei einer besonders bevorzugten konstruktiven Anordnung der
erfindungsgemäßen Einrichtung sind die Brenner im wesentlichen
in einer Ebene einander koaxial umgebend angeordnet. Die
Wärmetauscher erstrecken sich ausgehend von dieser Ebene
ebenfalls in koaxialer Anordnung in senkrechter Richtung,
wobei der innere Brenner und Wärmetauscher vorzugsweise der
Zentralheizungsenergie-Bereitstellung und der äußere, umge
bende Brenner und Wärmetauscher der Durchlauf-Warmwasserauf
bereitung dient.
Bei der letztgenannten konstruktiven Ausführungsform kann bei
erhöhtem Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung oder
beim Absenken der Vorlauftemperaturen im Warmwasser- und/oder
im Heizungskreislauf ein paralleles Betreiben beider Brenner
vorgesehen sein.
Es liegt im Sinne der Erfindung, daß die vorstehend beschrie
bene Zweibrennertechnik bei Kombigeräten mit Warmwasser
aufbereitung und Durchlaufprinzip, bei wandhängenden oder
bodenstehenden Heizgeräten mit integriertem oder nebenge
hängten Speicher sowie bei Heizgeräten mit offenen oder
geschlossenen Brennkammern Verwendung finden kann.
Ebenso ist der Einsatz bei Heizgeräten mit atmosphärischen
oder gebläseunterstützten Brennern oder solchen Brennern,
welche zur Schadstoffminimierung wassergekühlt sind, gegeben.
Auch ergeben sich keine Einschränkungen bei der Anwendung der
Erfindung mit Blick auf den zu verwendenden Energieträger Gas
oder Öl.
Mittels der Erfindung wird es aufgrund der vorstehend be
schriebenen konstruktiven Maßnahmen möglich, auf die immer
größer werdenden Energiebedarfsdifferenzen zwischen den
Erfordernissen für die Raumheizung mittels einer Zentral
heizungsanlage und der Energie, die für eine Brauchwasser
aufbereitung notwendig ist, insgesamt kostensenkend zu
reagieren.
Eine bisher übliche Überdimensionierung der Anlage, um
genügend Energiereserven für die Brauchwasseraufbereitung in
wärmetechnischer Hinsicht zur Verfügung zu haben, ist nicht
mehr notwendig.
Durch die Zweibrenneranordnung kann jeder der Brenner für den
eigentlichen Verwendungszweck energie- und damit wirkungs
gradoptimal ausgelegt werden. Durch eine zweckmäßige koaxiale
Anordnung von Brenner und Wärmetauschern ist darüber hinaus
der Bauraumbedarf der erfindungsgemäßen Einrichtung nicht
unnötig erhöht.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbei
spiels sowie unter Zuhilfenahme einer Figur näher erläutert
werden.
Die Figur zeigt hierbei eine prinzipielle Darstellung eines
Gaswandkessels bzw. einer Therme für Heizung und Warmwasser
aufbereitung unter Verwendung einer Zweibrenneranordnung.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden Kombigeräte
zur Erzeugung von Warmwasser im Durchlaufsystem sowie zur
Bereitstellung von Zentralheizungsenergie so ausgebildet, daß
den deutlich voneinander abweichenden Leistungserfordernissen
für Heizung und Warmwasser entsprochen werden kann.
Die unterschiedlichen Energiebedürfnisse werden bei folgender
Betrachtung deutlich.
So benötigt ein Energiesparhaus mit ca. 100 qm Wohnfläche zur
Heizung etwa 6 kWh. Der Warmwasserbedarf erfordert die kurz
zeitige Bereitstellung von ca. 20 kW. Hier wäre also der erste
Brenner für die Zentralheizungsenergie-Bereitstellung mit
einem Wirkungsbereich von 4 bis 8 kW Nennwärmeleistung und der
zweite Brenner für die Warmwasseraufbereitung mit einem
Wirkungsbereich von 18 bis 24 kW Nennwärmeleistung zu
konzipieren.
Aber auch bei üblichen Eigenheimen von beispielsweise 120 qm
Wohnfläche ist der Energiebedarf differenziert. So wird bei
spielsweise für die Heizung von einer durchschnittlichen Menge
von 10 kWh ausgegangen, wobei der Warmwasserbedarf Leistungen
von ca. 24 kW erfordert. Diese Sachverhalte berücksichtigend
wäre daher die Brennerleistung für die Zentralheizungsener
gie-Bereitstellung auf einen Bereich von 8 bis 12 kW Nennwärme
leistung und der zweite Brenner für die Durchlauf-Warmwasser
erhitzung auf einen Bereich von 20 bis 24 kW Nennwärmeleistung
vorzugeben.
Beide unterschiedlich dimensionierten Brenner können auf einen
einzigen Wärmetauscher einwirken, der getrennte Kreisläufe für
Warmwasser- und Zentralheizungsenergie speist. Ebenso kann
jedoch jeweils ein separater, auf die Energiemenge und die
physikalischen Umstände abgestellter Wärmetauscher den jewei
ligen Brennern zugeordnet werden, wobei der Brenner mit der
höheren Nennwärmeleistung mit dem Wärmetauscher für eine
Durchlauf-Warmwasseraufbereitung zusammenwirkt.
Eine besonders vorteilhafte konstruktive Anordnung einer
Einrichtung zur Bereitstellung von Energie für eine Zentral
heizung und für die Warmwasseraufbereitung ergibt sich dann,
wenn die Brenner im wesentlichen in einer Ebene liegend,
einander koaxial umgebend angeordnet sind. Die zugehörigen
Wärmetauscher erstrecken sich dann koaxial von dieser Ebene im
wesentlich senkrecht ausgehend, wobei der innere Brenner und
der innere Wärmetauscher der Zentralheizungsenergie-Bereit
stellung und der äußere, umgebende Brenner und Wärmetauscher
vorzugsweise der Durchlauf-Warmwasseraufbereitung dient.
Hier sind jedoch auch umgekehrte Zuordnungen von innerem und
äußerem Wärmetauscher denkbar, je nachdem, wie sich die
Flächenverhältnisse der zugeordneten Brenner gestalten und ob
es erwünscht ist, daß bei in der kalten Jahreszeit in der
Regel ständig erforderlichem Heizbetrieb der Brenner für die
Zentralheizungsanlage zumindest teilweise zu einer Vorer
wärmung des Warmwasseraufbereitungszweiges mitgenutzt werden
soll.
Bei dem in der Figur gezeigten kombinierten Gaswandkessel oder
einer sogenannten Therme für Heizung und Warmwasseraufbe
reitung wird von einem ersten Brenner 1 ausgegangen, welcher
der Bereitstellung der Energie für die Zentralheizung dient.
Ein zweiter Brenner 2 dient der Erzeugung von Wärmeenergie für
die Warmwasseraufbereitung. In diesem Sinne ist ein Wärme
tauscher 3 für die Heizung und ein Wärmetauscher 4 für die
Warmwasseraufbereitung vorgesehen. Die Brennkammer 5 für die
Heizung ist bezogen auf die Brennkammer 6 für die Warmwasser
aufbereitung entsprechend unterschiedlich dimensioniert, wobei
beide Kammern von einem gemeinsamen Gehäuse 14 umgeben sind.
Ein Abgassammler 7 bildet einen Bestandteil des erwähnten
Gehäuses 14 und führt zu einem nicht gezeigten Rauchgaskanal.
In an sich bekannter Weise ist für die Warmwasseraufbereitung
ein Kaltwasserzulauf 8 und ein Warmwasserauslauf 9 in Form von
entsprechenden Rohrleitungen vorgesehen, die hin zu dem ent
sprechenden Wärmetauscher 4 führen.
Ebenso existieren ein Heizungsvorlauf 11 und ein Heizungs
rücklauf 13, wobei im Rücklaufkreis 13 eine übliche Heizungs
pumpe 12 eingeschleift ist.
Eine Gaszuführung 15 steht mit Gasarmaturen 10 in Verbindung,
wobei für jeden der Brenner 1 und 2 je eine die entsprechenden
Nennleistungsparameter sichernde Armatur vorgesehen ist.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, daß selbstverständlich der
Einsatz einer kombinierten Gasarmatur beispielsweise mit
umschaltbaren Gasdurchflußmengen vorgesehen werden kann, wobei
die entsprechende Umschaltung von einer in der Figur nur
symbolisch angedeuteten Steuereinheit 16 zum Betreiben der
Einrichtung mit übernommen werden kann.
Bei dem mit Hilfe der Figur beschriebenen Ausführungsbeispiel
wird von einer seitlich versetzten Anordnung des ersten und
zweiten Brenners bzw. der zugehörigen Wärmetauscher ausge
gangen. Es besteht selbstverständlich alternativ die Möglich
keit der parallelen Anordnung der jeweiligen Einrichtungen
oder einer koaxialen Ausbildung wie erwähnt, ohne das anmel
dungsgemäße Prinzip der Zweibrennertechnik zu verlassen.
1
erster Brenner
2
zweiter Brenner
3
Wärmetauscher Heizung
4
Wärmetauscher Warmwasser
5
Brennkammer Heizung
6
Brennkammer Warmwasser
7
Abgassammler
8
Kaltwasserzulauf
9
Warmwasserauslauf
10
Gasarmaturen
11
Heizungsvorlauf
12
Heizungspumpe
13
Heizungsrücklauf
14
Gehäuse
15
Gaszuführung
16
Steuereinheit.
Claims (6)
1. Einrichtung zur Bereitstellung von Energie für eine
Zentralheizung und für die Warmwasseraufbereitung, umfassend
eine Brennstoffzuführung, einen Brenner, einen Wärmetauscher
sowie ein diese Baugruppen umgebendes Gehäuse mit Verbren
nungsgasabführung,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein weiterer zweiter Brenner (2) innerhalb des gemeinsamen
Gehäuses (14) vorgesehen ist, wobei die Brenner (1, 2) auf je
eine unterschiedliche, wirkungsgradoptimierte Nennwärme
leistung einstellbar sind, welcher der jeweiligen Durch
schnittslast für einerseits die Warmwasseraufbereitung und
andererseits die Zentralheizungsleistung entsprechen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
beide Brenner (1, 2) auf einen einzigen Wärmetauscher
einwirken, welcher getrennte Kreisläufe für Warmwasser- und
Zentralheizungsenergie speist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
jedem der Brenner (1, 2) ein separater Wärmetauscher (3, 4)
zugeordnet ist, wobei der Brenner (2) mit der höheren Nenn
wärmeleistung mit dem Wärmetauscher (4) für eine Warmwasser
aufbereitung im Durchlaufprinzip oder zur Speicherladung
zusammenwirkt.
4. Einrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Brenner in einer Ebene einander koaxial umgebend ange
ordnet sind und die Wärmetauscher dieser koaxialen Struktur in
senkrechter Richtung folgen, wobei der innere Brenner und
Wärmetauscher der Zentralheizungsenergie-Bereitstellung und
der äußere, umgebende Brenner und Wärmetauscher der
Durchlauf-Warmwasseraufbereitung dient.
5. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei erhöhtem Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung oder
beim Absinken der Vorlauftemperaturen im Warmwasser- und/oder
Heizungskreislauf beide Brenner parallel betreibbar sind.
6. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
gegebenenfalls mit Gebläseunterstützung betriebene Gas- oder
Ölbrenner einsetzbar sind.
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| DE19722822A DE19722822A1 (de) | 1997-04-30 | 1997-05-30 | Einrichtung zur Bereitstellung von Energie für eine Zentralheizung und für die Warmwasseraufbereitung |
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Publications (1)
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