Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine Stell
gliedersteuerung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1.
Eine Vorrichtung dieser Bauart ist als Teil einer
Kraftfahrzeug-Klimaanlage zur Betätigung von Luftregulier
klappen bekannt.
Die Drehhebelmechanismen zur Klappenverstellung werden hierbei
über zwei gemeinsam verdrehbare Kurvenscheiben betätigt.
Hierzu dient ein Betätigungsglied in Form einer Stellwelle,
auf der beide Kurvenscheiben drehfest sitzen. Diese Stellwelle
kann manuell oder über geeignete Stellvorrichtungen, wie
elektrische Stellmotoren oder druckmediumbetätigte
Stellantriebe, parameterabhängig verdrehbar sein.
Bei Vorhandensein von wenigstens drei anzusteuernden Regu
lierklappen ist hierbei die eine Kurvenscheibe zur entspre
chenden Betätigung von zwei Regulierklappen mit nur einer
Kurvenbahn ausgestattet, welch letztere mit je einem Folge
glied der entsprechenden Hebelmechanismen in Eingriff ist.
Aus der koaxialen Zuordnung der Kurvenscheiben auf der
Stellwelle resultieren Nachteile. Je nach Verlauf der
Kurvenbahnen kann die Stellwelle im Bereich der die Kurven
scheiben enthaltenden Ebenen auf Torsion derart beansprucht
werden, dass sich daraus unerwünscht grosse Abweichungen in
der Stellung der Regulierklappen zueinander ergeben können
(Hysterese).
Je nach Bauart des die Betätigungsvorrichtung aufnehmenden
Teils des Verteilergehäuses entsprechender Klimaanlagen kann
es ausserdem notwendig sein, die Kurvenscheiben in
verschiedenen Gehäuseräumen unterzubringen bzw. an einander
gegenüberliegenden Seiten einer Gehäusewand anzuordnen. Dies
zwingt dazu, die Stellwelle durch Gehäuseräume bzw. Wände des
Verteilergehäuses hindurchzuführen.
Je nach Gehäuseaufbau ergibt sich dadurch ein hoher Monta
geaufwand für den Einbau der Betätigungsvorrichtung bei
entsprechend grosser Bautiefe. Die Luftumströmung der
Stellwelle kann dabei zu unerwünschten Luftgeräuschen führen.
Insbesondere bei geteiltem Gehäuse, dessen üblicherweise aus
Kunststoff bestehenden Gehäusehälften in der Regel mittels
Clipsverbindungen zueinander festzulegen sind, ist dabei nicht
auszuschliessen, dass durch geringfügige Verlagerungen der
Gehäusehälften zueinander durch die in diesen vorgesehenen
Wellenlagern die Stellwelle bzw. die Betätigungsvorrichtung
dadurch schwergängig werden kann.
Aus der DE 33 29 791 A1 ist eine motorische Ansteuerung einer
Drosselklappe bekannt. Dies erfolgt über zwei achsparallel
nebeneinander gelagerte und über Außenverzahnungen miteinander
kämmende Kurvenscheiben, von denen die eine auf der Welle der
Drosselklappe sitzt, während die andere mittelbar, nämlich
über ein zusätzliches Zahnradgetriebe verdrehbar ist. Für die
Ansteuerung der Drosselklappen sind insgesamt vier Zahnräder
erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art so zu verbessern, dass mit ihr die
Regulierklappen variabel antreibbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des
Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung ermöglicht somit eine voneinander unabhängige
Lagerung der Kurvenscheiben in einer gemeinsamen Ebene, so
dass sie sich z. B. an der gleichen Seite eines entsprechenden
Trägers, beispielsweise einer Wand eines Verteilergehäuses
einer Klimaanlage, speziell lagern und entsprechend leicht
anbauen lassen, ohne dazu mit einem Lagerteil einander
gegenüberliegende Gehäusewände durchdringen zu müssen. Es sind
somit auch in besonders vorteilhafter Weise Voraussetzungen
für eine prozeßsichere bzw. maschinelle Montage der
Betätigungsvorrichtung geschaffen.
Durch die gegenseitige, formschlüssige Drehverbindung der
Kurvenscheiben über Verzahnungen lässt sich ein Höchstmaß an
Präzision ihrer Drehbewegungen sicherstellen, so dass sich ein
Optimum an Stellgenauigkeit anzusteuernder Regulierklappen
bzw. eine erheblich verbesserte Hysterese erzielen lassen.
Schliesslich zeichnet sich die erfindungsgemässe Konstruktion
durch eine besonders geringe Bautiefe aus.
Dabei ist aus DE 195 31 248 A1 bereits eine Klappenkinematik
für Luftregulierklappen bekannt, bei der die Klap
peneinstellung über miteinander kämmende Zahnräder bewerk
stelligt ist. Auf der Welle einer anzusteuernden Regulier
klappe sitzt drehfest eine Betätigungsscheibe, die im
Winkelabstand von 90° mit randoffenen Eingriffsschlitzen
ausgestattet ist.
Jedem Eingriffsschlitz ist ein Schaltnocken zugeordnet, der in
Abhängigkeit von der jeweiligen Schaltstellung der
Betätigungsscheibe mit dem Eingriffsschlitz zur Durchführung
einer 90°-Scheibendrehung in Eingriff kommt.
Die Schaltnocken sind dabei an jeweils einem der beiden
Zahnräder angeordnet, so dass diese zusammen mit der Betä
tigungsscheibe einen Schrittschaltmechanismus bilden.
Diese Konstruktion arbeitet nicht mit Steuerkurven, gestattet
demzufolge keine stufenlose Klappeneinstellung und benötigt
bereits für eine Regulierklappe ein Zahnradpaar sowie für jede
weitere anzusteuernde Regulierklappe jeweils ein Zahnrad und
eine Betätigungsscheibe mehr.
Neben erheblichem technischen Aufwand erfordert diese
Klappenkinematik im Falle einer Vielzahl von mit Regulier
klappen auszustattenden Luftführungskanälen zumindest im
Bereich der Betätigungsvorrichtung einen parallelen Kanal
verlauf, was wiederum auf Kosten der Gestaltungsfreiheit bei
der Konzeption des Anlagengehäuses geht.
Erfindungsgemäß sind die Verzahnungen an den Kurvenscheiben
vorgesehen, was besondere herstellungstechnische Vorteile
bietet, da in diesem Falle z. B. auf eine besondere
Ausgestaltung der Kurvenscheiben mit an diesen stirnseitig
zusätzlich vorzusehenden Zahnkränzen verzichtet werden kann.
Sind mittels der Betätigungsvorrichtung beispielsweise drei
oder vier Regulierklappen in einer gewünschten Einsatzfolge
anzusteuern, ist eine Antriebsverbindung der beiden Kurven
scheiben ausreichend, deren Zahnkränze miteinander permanent
kämmen. Im Falle von vier anzusteuernden Regulierklappen
können dann beide Kurvenscheiben jeweils mit zwei Steuerkurven
ausgestattet sein.
Eine Alternative für den gegenseitigen Antrieb der Kurven
scheiben ist Gegenstand des Anspruches 2. Eine solche
Antriebsverbindung der beiden Kurvenscheiben kann u. U. durch
die spezielle Geometrie des Gehäuses einer Klimaanlage oder
durch die besondere räumliche Zuordnung von mit
Regulierklappen zu bestückenden Luftkanälen notwendig werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist
gemäss Anspruch 3 möglich, indem sich die Betätigungsvor
richtung beispielsweise vor deren Einbau in eine Klimaanlage
zu einer Baueinheit komplettieren und diese als Ganzes
montieren lässt. Dabei bietet es sich an, gemäss Anspruch 4
kurvenbetätigte Teile der Drehhebelmechanismen gleichfalls in
die Baueinheit zu integrieren.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
stark schematisiert dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1: einen Querschnitt durch eine Kraftfahrzeug-
Klimaanlage, deren Gehäuse beispielsweise mit drei
mit Regulierklappen ausgerüsteten Luftaustrittsdüsen
ausgestattet ist, zur Veranschaulichung der
Einbaulage der erfindungsgemässen
Betätigungsvorrichtung;
Fig. 2: eine Vorderansicht der als Baugruppe in das Gehäuse
der Klimaanlage einbaubaren Betätigungsvorrichtung,
in grösserem Maßstab als in Fig. 1;
Fig. 3: ein Diagramm zur Veranschaulichung der
Regulierklappenbewegungen über einen Drehwinkel von
360° der die Kurvenscheiben verdrehenden Stellwelle
der Betätigungsvorrichtung.
Die in Fig. 1 im Querschnitt dargestellte Klimaanlage wird
beispielsweise in Personenkraftfahrzeugen zwischen Fahrer-
und Beifahrersitz unterhalb des Armaturenbrettes installiert
und weist ein als Ganzes mit 10 bezeichnetes Gehäuse auf.
Dasselbe ist beispielsweise mit drei Luftaustrittskanälen
12, 14, 16 ausgestattet, die jeweils mit einer Regulier
klappe 18 bzw. 20 bzw. 22 ausgerüstet sind.
Der Luftaustrittskanal 12 bildet z. B. eine Defrosterdüse,
der Luftaustrittskanal 14 eine Belüftungsdüse für Kalt- oder
Warmluft und der Luftaustrittskanal 16 eine seitlich in den
Fussraum der Fahrgastzelle einmündende Belüftungsdüse für
Kalt- oder Warmluft. 17 bezeichnet einen Verdampfer und 19
eine Heizvorrichtung der Klimaanlage.
Sämtliche Regulierklappen 12, 14, 16 sind jeweils um eine
gehäusefeste Schwenkachse 24 bzw. 26 bzw. 28 mittels einer
als Ganzes mit 30 bezeichneten Betätigungsvorrichtung
gleichzeitig in gewünschte, aufeinander abgestimmte Regu
lierpositionen verschwenkbar.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sollen durch sie
beispielsweise die Belüftungsdüsen 14 und 16 zum gleichen
Zeitpunkt maximal schliessbar sein, während zugleich die
Defrosterdüse 12 ihren maximalen Durchlassquerschnitt haben
soll. Eine solche, aufeinander abgestimmte Regulierklappen
steuerung erfolgt über durch die Betägigungsvorrichtung 30
aktivierbare und als Ganzes mit 32 bzw. 34 bzw. 36 bezeich
nete Drehhebelmechanismen.
Jeder dieser Drehhebelmechanismen 32, 34, 36 wird, wie
insbesondere Fig. 2 deutlich zeigt, durch eine Steuerkurve
38 bzw. 40 bzw. 42 gesteuert, die über eine Stellwelle 44
als gemeinsames Betätigungsglied um jeweils eine Achse 46
bzw. 48 verlagerbar sind. Die Verstellung dieser Stellwelle
44 kann manuell oder selbsttätig parametergesteuert erfol
gen.
Die Steuerkurven 38, 40, 42 sind Bestandteil von zwei
Kurvenscheiben 50 und 52, die parallelachsig auf der glei
chen Flachseite einer Montageplatte 54 gemeinsam verdrehbar
gelagert sind.
Aufgrund der gehäuseseitigen Zuordnung der Luftaustrittska
näle 12, 14 am Gehäuse 10 konnten dabei die deren Regulier
klappen 18, 20 steuernden Steuerkurven 38, 40 gemeinsam in
die Kurvenscheibe 50 als jeweils geschlossene Kurvenbahn
exzentrisch eingeformt werden, so dass für alle Regulier
klappen 18, 20, 22 mit nur zwei Kurvenscheiben 50, 52
auszukommen war.
Die Antriebsverbindung der Kurvenscheiben 50, 52 ist mittels
vorzugsweise an deren Aussenumfang angeformten Zahnkränzen
56 und 58 bewerkstelligt, die miteinander kämmen.
In Fällen anderer Gehäusegeometrien kann u. U. ein Achsab
stand der Kurvenscheiben 50, 52 notwendig sein, der über den
Scheibendurchmesser nicht mehr kompensierbar ist. In diesem
Falle lässt sich dann zwischen beide Kurvenscheiben 50, 52
wenigstens ein Zahnrad zwischenschalten, wobei aufgrund der
sich dadurch ändernden Drehrichtung der Steuerscheibe 52
eine andere Auslegung der Steuerkurve 42 notwendig ist.
Jeder Drehhebelmechanismus 32, 34, 36 bildet einen doppel
armigen, plattenseitig angelenkten Hebel, dessen einer
Hebelarm 32' bzw. 34' bzw. 36' mit der zugeordneten Steuer
kurve 38 bzw. 40 bzw. 42 in Eingriff ist.
Der zur Steuerung der Regulierklappe 18 vorgesehene Doppel
hebel 32 wirkt mit seinem anderen Hebelarm 32", an den ein
Zahnsegment 33 angeformt ist, unmittelbar mit einem auf der
Klappenschwenkachse 24 drehfest sitzenden Gegenzahnsegment
35 zusammen. Die beiden anderen Doppelhebel 34 und 36 wirken
mit deren Hebelarm 34" bzw. 36" über jeweils eine an diesem
angelenkte Verbindungslasche 60 bzw. 62 mit der zugeordneten
Regulierklappe 20 bzw. 22 zusammen.
Sämtliche Komponenten der Betätigungsvorrichtung 30 lassen
sich auf die Montageplatte 54 vormontieren. Die dadurch
zustandekommende Baueinheit lässt sich danach als Ganzes
gegebenenfalls maschinell in das Gehäuse 10 einbauen, wonach
lediglich noch die an den Regulierklappen 22 angelenkten
Verbindungslaschen 60 und 62 an die Hebelarme 34" bzw. 36"
anzulenken sind.
Der Achsabstand der beiden Kurvenscheiben 50, 52 kann mit
hoher Genauigkeit eingehalten werden. Das Spiel zwischen den
Zahnflanken ihrer beiden Zahnkränze 56 und 58 lässt sich
dadurch auf einem Kleinstwert halten. Dies gewährleistet ein
hohes Maß an Stellgenauigkeit von aufeinander abzustimmenden
Klappenschwenkbewegungen.
Die Ausbildung der Steuerkurven 38, 40, 42 als geschlossene
Kurvenbahnen erlaubt eine 360°-Drehung der Stellwelle 44.
Die spezielle Zuordnung von wenigstens zwei Kurvenbahnen 38,
40 an wenigstens einer der Kurvenscheiben 50 bzw. 52 ermög
licht dabei über die volle Umdrehung (360°) dieser Kurven
scheiben kundenspezifisch den gewünschten Zeitpunkt und den
Drehwinkel von gegenseitigen Bewegungen der Regulierklappen
18, 20 festzulegen, wie dies aus dem Klappenbewegungsdia
gramm der Fig. 3 ersichtlich ist.
Es ist klar, dass sich die erfindungsgemässe Betätigungsvor
richtung nicht nur auf Klima- bzw. Heizungs- und Belüftungs
anlagen für Kraftfahrzeuge beschränkt. Ihre Verwendung ist
vielmehr auch in anderen Systemen mit einer Vielzahl von
Stellgliedern denkbar.