DE19716685A1 - Verbindungselement für Spundbohlen - Google Patents
Verbindungselement für SpundbohlenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungselement für
Spundbohlen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Verbindungselemente sind in einer Vielzahl von
Formen und Ausgestaltungen bekannt. Sie dienen dazu,
Spundbohlen von Spundwänden miteinander zu verbinden,
insbesondere dann, wenn zwei aneinander stoßende Spundbohlen
von in einem Winkel zueinander verlaufenden Spundwänden
miteinander verbunden werden. Derartige Verbindungselemente
werden herkömmlich als Eckprofile bezeichnet. Ein Eckprofil
zum Verbinden der Spundbohlen von Spundwänden, die in einem
Winkel von 90 Grad zueinander verlaufen, hat etwa S-Profil
und weist einen im Wesentlichen geraden Steg auf, an dessen
beiden Seiten zwei entgegengesetzt gerichtete Hakenleisten
verlaufen. Diese Hakenleisten greifen in entsprechende
Hakenleisten der zu verbindenden Spundbohlen ein.
Andere Eckprofile sind z. B. die sog. W-Profile, deren
Querschnitt etwa dem "W" folgt, und mit denen zwei
benachbarte Spundbohlen von Spundwänden verbunden werden
können, die einen Winkel von 90 Grad zueinander einnehmen.
Schwierigkeiten treten immer dann auf, wenn von einer
Spundwand eine weitere Spundwand abzweigen soll, d. h. daß
mehr als zwei Spundbohlen aufeinander treffen. Hier wird in
der Regel so vorgegangen, daß ein Teil eines
Verbindungselementes zwischen zwei benachbarte Spundbohlen
genietet oder bevorzugt geschweißt wird, wonach dann mit
diesem angeschweißten Verbindungselement die weitere
Spundwand verbunden wird. Diese Arbeiten sind sehr
aufwendig. Auch wenn die Spundwand z. B. wieder entfernt
werden soll, ist dieses nur mit erheblichem Aufwand möglich.
In der DE-A1-39 07 348 ist ein Verbindungselement beschrieben,
das einen zentralen Rundblock mit einer zentrischen Öffnung
aufweist, wobei von dem Block mehrere Hakenleisten
abzweigen, mit denen entsprechend auch mehrere Spundbohlen
miteinander verbunden werden. Die dort angegebenen Profile
sind jedoch im Wesentlichen Spezialprofile, die mit
herkömmlichen Eck- oder Abzweigungsprofilen und
herkömmlichen Spundbohlen nicht zusammenpassen, so daß stets
Spezialanfertigungen nötig sind. Nur einige wenige Profile,
so z. B. ein Profil mit drei, von dem zentralen Block
ausgehenden herkömmlichen Hakenleisten, können auch mit
herkömmlichen Spundbohlen verwendet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verbindungselement für Spundbohlen anzugeben, das in
Verbindung mit bestehenden Spundbohlen-Profilen eingesetzt
werden kann und gleichzeitig mehrere Funktionen, z. B. den
Einsatz bei abzweigenden Spundwänden ermöglicht. Außerdem
soll das Verbindungselement so ausgestaltet sein, daß es wie
ein herkömmliches Eckprofil, d. h. als Standard-Ver
bindungselement eingesetzt werden kann.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Sinngemäß sind an der einen, im Folgenden erste Seite
genannten Stegseite zwei zum Steg im Wesentlichen
spiegelsymmetrische Hakenleisten und auf der
gegenüberliegenden zweiten Seite zumindest eine Hakenleiste
vorgesehen. Dieses Profil weicht von dem S-förmigen-Eck
profil gemäß dem Stand der Technik dadurch ab, daß auf
einer Seite des Steges zwei Hakenleisten anstatt einer
vorgesehen sind. In jede dieser beiden Hakenleisten kann
eine Hakenleiste einer herkömmlichen Spundbohle eingesetzt
werden. Damit dient dieses Verbindungselement als Eckprofil
für zwei unter einem Winkel von 90 Grad verlaufenden
Spundwände oder kann, wie das herkömmliche W-Profil, als
Verbindungselement innerhalb einer geraden Spundwand
eingesetzt werden. Bei dem Einsatz als Verbindungselement
zwischen zwei unter einem Winkel von 90 Grad verlaufenden
Spundwänden kann die Anschlußbohle der einen Wand je nach
Wunsch auf eine der beiden Hakenleisten an dem ersten Ende
des Steges eingesetzt werden. Wird hierzu die Hakenleiste
gewählt, die auf der gleichen Seite wie die Hakenseite am
anderen zweiten Ende gelegen ist, so ist der Zwischenraum
zwischen den beiden Hakenleisten von außen frei zugänglich,
was für die Weiterverarbeitung, z. B. einer Abdichtung etc.,
von Vorteil ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann
das Verbindungselement noch dadurch erweitert werden, daß
auf der zweiten Seite des Steges ebenfalls zwei zum Steg
im Wesentlichen spiegelsymmetrische Hakenleisten
angeordnet sind. Das Verbindungselement hat damit etwa die
Form eines Doppel-T-Profiles, wobei jedoch jeweils das
T-Dach als Doppel-Hakenleiste ausgebildet ist. Bevorzugt ist
die Breite der Hakenleisten senkrecht zu dem Steg auf
dessen erster Seite geringer als auf der zweiten Seite.
Mit einem solchen Profil können die Endbohlen dreier
aufeinander treffender Spundwände miteinander verbunden
werden. Mit solchen Profilen ist demnach auf einfache
Weise eine Abzweigung einer Spundwand zu verwirklichen.
Hierzu sind keinerlei Niet- oder Schweißarbeiten
notwendig.
Die größeren Hakenleisten auf der zweiten Seite des Steges
können bevorzugt den Querschnitt etwa eines liegenden "C"
aufweisen, was den Vorzug hat, daß die Hakenleisten
herkömmlicher Spundbohlen über einen weiten Winkelbereich
an das Verbindungselement angeschlossen werden. Das
Verbindungselement gemäß der Erfindung erfüllt damit auch
die Funktion eines sog. Omega-Profiles.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung näher erläutert. In dieser stellen dar:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein erstes
Ausführungsbeispiel eines Verbindungselementes
gemäß der Erfindung;
Fig. 2, 3 und 4
schematische Darstellungen des
Verbindungselementes zur Verbindung jeweils
zweier Spundbohlen;
Fig. 5 einen Querschnitt durch ein Verbindungselement
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
Fig. 6 eine schematische Darstellung zur Verbindung
dreier Spundbohlen mit dem Verbindungselement
gemäß Fig. 5;
Fig. 7 einen Querschnitt durch ein Verbindungselement
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
Fig. 8 wiederum einen Querschnitt durch ein
Verbindungselement gemäß einem letzten
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Verbindungselement 1a dargestellt, das
aus einem im Wesentlichen geraden Steg 2 bzw. einer
Stegleiste und aus an beiden Enden dieses Steges 2
angeordneten Hakenleisten besteht. Hierbei sind in der
Fig. 1 am unteren bzw. ersten Ende zu beiden Seiten des
Steges im Wesentlichen senkrecht nach außen ragende
Hakenleisten 3 und 4 angeordnet, wohingegen am anderen
zweiten Ende eine nur auf eine, in der Figur nach rechts
zeigende Seite verlaufende Hakenleiste 5 vorgesehen ist.
Die spiegelsymmetrisch zum Steg 2 angeordneten
Hakenleisten 3 und 4 weisen jeweils eine innere Flanke 6
auf, die in einem spitzen Winkel zu der jeweiligen
Seitenfläche des Steges angeordnet ist. Dieser Winkel
liegt im Bereich von 45 Grad. Die den inneren Flanken 6
gegenüberliegende untere Seite 7 der Hakenleisten 3 und 4
ist eine im Wesentlichen ebene Fläche.
Die Hakenleiste 5 am gegenüberliegenden zweiten Ende des
Steges 2 weist einen im Winkel von 90 Grad vom Steg 2
wegweisenden Leistenabschnitt 8 auf, an dessen äußerem
Ende ein in Richtung auf den Steg 2 weisende
Hakenleistenabschnitt 9 vorgesehen ist. Der Winkel
zwischen der Innenflanke des Hakenleistenabschnittes 9 und
der Innenseite des Leistenabschnittes 8 ist wiederum etwa
45 Grad. Die Konfiguration dieser Hakenleiste 5 entspricht
etwa derjenigen aus dem unteren Teil des Steges 2 und
einer der Hakenleisten 3 oder 4.
Das Verbindungselement 1a kann vorzugsweise in einem
Strangpreßverfahren aus einem Stahlrohling hergestellt
werden. Die Kanten zwischen Steg und den Hakenleisten 3, 4
und 5 und diejenige an den Hakenleisten sind jeweils
abgerundet. Im Bereich der beiden Hakenleisten 3 und 4 hat
das Verbindungselement etwa ein T-Profil, auf der
gegenüberliegenden Seite im Bereich der Hakenleiste 5 ein
Hakenprofil.
In den Fig. 2, 3 und 4 sind Verbindungen zwischen dem in
Fig. 1 gezeigten Verbindungselement 1a und Spundbohlen 10
und 11 dargestellt, die jeweils die letzte Bohle einer nur
angedeuteten Spundwand 12 bzw. 13 sind. In den Fig. 2 und
3 verlaufen die Spundwände 12 und 13 unter einem rechten
Winkel, so daß das Verbindungselement 1a ein herkömmliches
Eckprofil ersetzt. Bei der Verbindung gemäß Fig. 2 greifen
die auf gegenüberliegenden Seiten des Steges 2 liegenden
Hakenleisten 4 und 5 in entsprechende Hakenleisten der
Spundbohlen 10 und 11. In Fig. 3 werden die auf der
gleichen Seite des Steges 2 liegenden Hakenleisten 3 und 5
für die Verbindung mit den Spundbohlen 11 bzw. 10 genutzt,
so daß der Raum zwischen dem Verbindungselement 1a und der
Spundbohle 11 von der in Fig. 3 linken Seite frei
zugänglich ist. Bei einer Verbindung gemäß Fig. 3 ersetzt
das Verbindungselement 1a z. B. ein herkömmliches
W-Eckprofil. Eine ähnliche Funktion ist auch bei der
Verbindung gemäß Fig. 4 vorgesehen, wobei die auf der
gleichen Seite des Verbindungselementes 1a liegenden
Hakenleisten 3 und 5 in entsprechende Hakenleisten der
Spundbohlen 11 bzw. 10 eingreifen, wobei hier die Spundwände
12 und 13 wiederum einen Verlauf von 90 Grad.
In Fig. 5 ist ein Verbindungselement 1b dargestellt, das
gegenüber dem Verbindungselement 1a auf der Seite der
Hakenleiste 5 um eine weitere spiegelsymmetrisch zu dieser
Hakenleiste gelegene Hakenleiste 14 erweitert ist. Das
Verbindungselement 1b hat angenähert die Form eines
Doppel-T-Profiles. In dieser Fig. 5 ist mit "B" die Breite der
Hakenleisten 5 und 14 bezeichnet, mit "b" die Breite der
Hakenleisten 3 und 4, wobei die Maße jeweils von der Mitte
des Steges 2 ausgehen. Die Breite "b" der Hakenleisten 3 und
4 beträgt etwa zwei Drittel der Breite "B" der Haken 5 und
14. Im übrigen gelten diese Maße auch für das
Verbindungselement gemäß der Fig. 1, wobei das Profil der
Verbindungselemente 1a und 1b etwa in der tatsächlichen
Größe, d. h. im Maßstab 1 : 1 dargestellt sind.
In Fig. 6 wird das Verbindungselement 1b zur Realisierung
einer Abzweigung verwendet. Die Hakenleisten 5 und 14
umgreifen hierbei entsprechende Hakenleisten von Spundbohlen
10 bzw. 15, die jeweils Spundwänden 12 bzw. 16 zugehörig
sind, wobei diese Spundwände in einer Ebene verlaufen.
Die Hakenleiste 4 greift in eine Hakenleiste der Spundbohle
11 ein, die die letzte Spundbohle einer Spundwand 13 ist.
Diese Spundwand 13 zweigt in einem etwa rechten Winkel von
den Spundwandabschnitten 12 und 16 ab.
In der Fig. 7 ist das Profil eines weiteren
Verbindungselementes 1c dargestellt, wobei dieses
Verbindungselement gegenüber dem Verbindungselement 1b in
Fig. 5 an dem zweiten Ende angeordnete modifizierte
Hakenleisten aufweist, die hier mit 5a und 14a bezeichnet
sind. Der Verlauf des Profiles zwischen dem Steg und dem Ende
der Hakenleisten gleicht etwa einem auf seinen beiden Enden
liegenden "C", so daß sich im Bereich zwischen Steg und
Hakenleiste eine relativ große Auskehlung 17 ergibt. Wie in
Fig. 7 für die Hakenleiste 14a angedeutet, kann durch eine
solche Auskehlung der Anschlußwinkel der mit dem
Verbindungselement 1c verbundenen Spundbohle 15 in weiten
Bereichen variiert werden. In Fig. 7 ist das
Verbindungselement 1c zur Koppelung von drei Spundbohlen 10,
11 und 15 dargestellt, so daß jede Hakenleiste 3, 5a und 14a
in eine entsprechende Hakenleiste einer Spundbohle eingreift.
Die Spundbohle 11 könnte alternativ natürlich an der
Hakenleiste 4 angesetzt werden.
Im Bereich der Auskehlungen 14a verläuft das Innenprofil des
Verbindungselementes 1c etwa auf einem Kreisbogen, wohingegen
das Außenprofil ebenfalls einem etwa liegenden C-Profil
folgt, dessen mittlerer Bereich der Oberfläche etwa eben ist.
Demgegenüber ist das in Fig. 8 gezeigte Verbindungselement
1d im Bereich der hier mit 5b und 14b bezeichneten
Hakenleisten leicht modifiziert. Im Bereich des Steges ist im
Außenprofil eine im Querschnitt V-förmige Einkerbung 19
vorgesehen; das Innenprofil der beiden Hakenleisten 5b und
14b ist im Querschnitt etwa linsenförmig.
Die Verbindungselemente 1c und 1d in den Fig. 7 bzw. 8
sind in dem Bereich der Hakenleisten 5a, 14a, bzw. 5b und 14b
ähnlich den bekannten Omega-Profilen, und zwar dem Ome
ga-15-Profil bzw. dem Omega-18-Profil ausgebildet und können auch
voll deren Funktionen übernehmen. Durch die Anordnung der
weiteren Hakenleisten 3 und 4 gemäß dem Grund-Ver
bindungselement 1a in Fig. 1 haben auch diese
Verbindungselemente 1c und 1d annähernd ein Doppel-T-Profil.
Sie können ebenfalls als Standard-Verbindungselement wie
bekannte Eckprofile, W-Profile oder eben die genannten
Omega-Profile eingesetzt werden.
Claims (9)
1. Verbindungselement für Spundbohlen, insbesondere zum
Verbinden von zueinander in einem Winkel verlaufenden
Spundbohlen, mit einem im Wesentlichen geraden Steg,
an dessen beiden Seiten Hakenleisten verlaufen, die
in entsprechende Hakenleisten der zu verbindenden
Spundbohlen eingreifen können, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der einen ersten Seite des
Steges (2) zwei zum Steg im Wesentlichen
spiegelsymmetrische Hakenleisten (3, 4) und auf der
anderen zweiten Seite zumindest eine Hakenleiste (5)
vorgesehen sind
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der den zwei Hakenleisten (3,
4) gegenüberliegenden zweiten Seite des Steges (2)
ebenfalls zwei zum Steg (2) im Wesentlichen
spiegelsymmetrische Hakenleisten (5, 14; 5a, 14a; 5b,
14b) angeordnet sind.
3. Verbindungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die von der Mitte des Steges (2)
gemessene Breite ("b") der auf der ersten Seite
gelegenen Hakenleisten (3, 4) kleiner ist als die
Breite ("B") der auf der gegenüberliegenden zweiten
Seite gelegenen Hakenleisten (5, 14; 5a, 14a; 5b,
14b).
4. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Innenprofil zwischen Steg (2) und den auf der ersten
Seite des Steges gelegenen Hakenleisten (3, 4)
jeweils etwa V-förmig ist.
5. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest
eine Hakenleiste (5, 14) an der zweiten Seite des
Steges (2) aus einem im Wesentlichen senkrecht vom
Steg (2) wegweisenden Leistenabschnitt (8) und einem
an dessen Enden angeordneten, zum Steg (2) weisenden
Hakenleistenabschnitt (9) besteht.
6. Verbindungselement nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Innenprofil der Hakenleiste
(5, 14) im Bereich des Leistenabschnittes (8) und
des Hakenleistenabschnittes (9) im Wesentlichen
V-förmig ist.
7. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine
Hakenleiste (5a, 14a; 5b, 14b) am zweiten Ende des
Steges (2) etwa bogenförmig vom Steg (2) wegweist.
8. Verbindungselement nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Innenprofil der zumindest
einen Hakenleiste (5a) vom Steg ausgehend etwa einem
Kreisbogen (17) folgt und anschließend in einen zum
Steg (2) weisenden Hakenabschnitt übergeht.
9. Verbindungselement nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Innenprofil der zumindest einen
Hakenleiste (5b, 14b) vom Steg ausgehend einen
linsenförmigen Querschnitt aufweist.
Priority Applications (1)
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| DE19716685C2 DE19716685C2 (de) | 2000-10-19 |
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ID=7827210
Family Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: PILEPRO LLC, BROOKLYN, N.Y., US |
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| 8381 | Inventor (new situation) |
Inventor name: WALL, GEORG, 81375 MUENCHEN, DE |
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: CONTEXO AG, ROTKREUZ-ZUG, CH |
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| R071 | Expiry of right |