DE19716472A1 - Bauelement, daraus hergestellte Schwergewichtsmauer und Verfahren zur Herstellung der Schwergewichtsmauer - Google Patents
Bauelement, daraus hergestellte Schwergewichtsmauer und Verfahren zur Herstellung der SchwergewichtsmauerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bauelement zur Erstellung einer
Schwergewichtsmauer mit einem quaderförmigen Grundkörper,
der zwei Längsseiten und im wesentlichen zu den Längsseiten
rechtwinklig angeordnete Schmalseiten, eine Bodenfläche
sowie eine Kopffläche aufweist. Darüberhinaus betrifft die
Erfindung eine Schwergewichtsmauer, bestehend aus einer
Vielzahl derartiger Bauelemente. Schließlich betrifft die
Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Schwerge
wichtsmauer unter Verwendung derartiger Bauelemente.
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Bauelemen
ten bekannt, die zur Herstellung von Mauern verwendet
werden. Diese Bauelemente sind im wesentlichen quaderförmig
und werden unter Zuhilfenahme von Mörtel oder auch anderen
Klebemitteln im Kreuzverband miteinander vermauert. Dabei
ist von wesentlicher Bedeutung, daß die Festigkeit der
Mauer insbesondere durch die Verwendung der Verbindungs
mittel, wie Mörtel und durch den Kreuzverband erzielt wird.
Demzufolge tritt die gesamte Festigkeit der Mauer auch erst
nach einem vollständigen Abbinden des Mörtels oder der
gleichen ein. Derartige Bauelemente haben eine Größe und
damit auch ein Gewicht, so daß sie von maximal zwei
Personen gehandhabt werden können. Es sind aber auch solche
Bauelemente bekannt, die wesentlich größer und damit
wesentlich schwerer ausgebildet sind, so daß zu deren Hand
habung Baufahrzeuge, beispielsweise Bagger, Kräne oder der
gleichen notwendig sind.
Im Bereich von Verkehrsträgern, insbesondere im Bereich der
Bauwerke des Schienenverkehrs werden im Böschungsbereich
und im Hangbereich Schwergewichtsmauern aufgestellt.
Hierbei ist die Arbeitszeit zeitlich so eingeschränkt, daß
durch Vorfertigung der Bauelemente die Arbeitszeit vor Ort
nur noch zur Montage verwendet werden kann. Diese Vorge
hensweise ist notwendig, da in der Regel bei derartigen
Arbeiten der Verkehrsbetrieb unterbrochen oder zumindest
wesentlich reduziert werden muß.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Bauelement zu
schaffen, mit dem eine Schwergewichtsmauer mit ausreichen
der Stabilität in kurzer Zeit erstellt werden kann. Darüber
ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen,
mit dem die voranstehend genannte Schwergewichtsmauer
schnell und stabil hergestellt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht seitens
des Bauelementes vor, daß das Bauelement an der Bodenfläche
und der Kopffläche komplementär ausgebildete Verbindungs
einrichtungen zur Verbindung mit benachbart angeordneten
Bauelementen aufweist und daß das Bauelement ein hohes,
seine Eigenstandsicherheit gewährleistendes Gewicht auf
weist.
Ein nach dieser Lehre ausgebildetes Bauelement ist folglich
aufgrund seines Gewichtes dazu geeignet, in Verbindung mit
weiteren, derartig ausgebildeten Bauelementen in Form eines
Mauerverbandes angeordnet zu werden, der ohne weitere
Hilfsmittel, beispielsweise Mörtel, der abbinden muß, eine
Stabilität erhält, die in den hier vorgesehenen Anwendungs
fällen ausreicht. Derartige Schwergewichtsmauern können
beispielsweise als Absturzfangwand für Fels und Geröll im
Bereich von Verkehrswegen, insbesondere Schienensträngen
dienen. Darüberhinaus können die Bauelemente in zwei
parallel aufgestellten und verspannten Schwergewichtsmauern
mit horizontalen Spanngliedern angeordnet werden, wobei der
Zwischenraum mit Erde aufgefüllt und verdichtet wird, um
Brückenauffahrten oder Rampen, insbesondere als Provisorium
auszubilden. Vorteil der erfindungsgemäßen Bauelemente ist,
daß nur sehr kurze Montagezeiten notwendig sind und daß
unmittelbar nach Aufstellen einer Schwergewichtsmauer aus
diesen Bauelementen eine sofort belastbare Stützeinheit
entsteht.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Verbindungseinrichtungen im Bereich der Kopffläche
als Vorsprung und im Bereich der Bodenfläche aus Ausnehmung
ausgebildet sind. Der Vorsprung und die Ausnehmung sind im
Querschnitt vorzugsweise trapezförmig ausgebildet, um eine
möglichst große Flächenpressung zwischen übereinander an
geordneten Bauelementen zu erzielen. Selbstverständlich
besteht auch zusätzlich die Möglichkeit, daß im Bereich der
Verbindungseinrichtungen Bindemittel, beispielsweise
Kleber, Mörtel oder dergleichen aufgetragen wird, um die
Bauelemente neben ihrer Eigenstandsicherheit weiter im
Verbund abzusichern.
Die Verbindungseinrichtungen verlaufen vorzugsweise in
Längsrichtung parallel zu den Längsseiten.
Es hat sich ferner als vorteilhaft erwiesen, daß die Ver
bindungseinrichtungen eine Breite von einem Drittel der
Breite der Schmalseite haben. Bei dieser Bemaßung ist es
vorteilhaft, daß die Bauelemente seitens der Kopffläche und
seitens der Bodenfläche zumindest zwei Drittel dieser
Flächen als Aufstandsflächen haben, darüberhinaus aber die
Verbindungseinrichtungen eine ausreichende Größe aufweisen,
die auch hinsichtlich der Stabilität der Verbindungsein
richtungen erforderlich ist, um eine Beschädigung oder der
gleichen bei der Montage zu vermeiden. Darüberhinaus wird
bei einer derart bemessenen Verbindungseinrichtung auch
eine sehr gute Verbindung zwischen benachbarten Bauelemen
ten erzielt.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die Verbindungseinrichtungen
in der Mitte der Schmalseiten angeordnet sind, so daß die
Flächenpressung benachbarter, d. h. übereinander angeord
neter Bauelemente gleichmäßig auf die unteren Bauelemente
übertragen wird.
Die Länge der Längsseiten ist vorzugsweise doppelt so groß,
wie die Länge der Schmalseiten. Darüberhinaus hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, die Länge der Längsseiten doppelt
so groß auszubilden, wie die Höhe des Grundkörpers im
Bereich der Kante zwischen einer Längsseite und einer
Schmalseite. Man erhält somit ein Bauelement, dessen
Grundkörper im Querschnitt quadratisch ausgebildet ist.
Der Grundkörper weist zumindest eine, vorzugsweise zwei
beabstandet zueinander angeordnete Öffnungen auf, die
parallel zu den Schmal- und Längsseiten verlautend
angeordnet und beidseitig geöffnet sind. Diese Öffnungen
dienen der Aufnahme von Verbindungselementen, insbesondere
Ankerstangen, die zumindest die übereinander angeordneten
Bauelemente miteinander verbinden, um die Standsicherheit
einer aus diesen Bauelementen hergestellten Schwergewichts
mauer weiter zu vergrößern.
Die Öffnungen sind in einem gleichmäßigen Abstand zu einer
Schmalseite angeordnet, so daß auch bei Verwendung von ent
sprechenden Ankern ein gleichmäßiger Kreuzverband herge
stellt werden kann. Darüberhinaus ist vorgesehen, daß die
Öffnungen in der Mittellängsachse der Kopffläche bzw. der
Bodenfläche angeordnet sind. Vorzugsweise sind die
Öffnungen in dem Querschnitt kreisförmig ausgebildet.
Um darüberhinaus Ankerstangen mit an einem Ende angeordne
tem Gewindeabschnitt und darauf aufgeschraubter Mutter ver
wenden zu können, ist vorgesehen, daß die Öffnungen im
Bereich ihrer in der kopfflächenseitigen Verbindungsein
richtung angeordneten Enden im Querschnitt polygonal, ins
besondere quadratisch ausgebildet sind. Die in diesem
Querschnitt quadratisch ausgebildeten Abschnitte dienen der
Aufnahme der Spannmuttern für hier in Rede stehende Anker
stangen, wobei bei dieser Ausgestaltung gewährleistet ist,
daß weder die Ankerstange noch die Mutter über die oberste
Reihe der aufeinander aufgelegten Bauelemente hervorstehen.
Ferner ist vorgesehen, daß der Grundkörper zwei Sackloch
bohrungen aufweist, in denen jeweils ein Befestigungs
element zum Anschlagen eines Hebezeuges angeordnet ist.
Diese Befestigungselemente dienen der maschinellen Hand
habung der ein großes Gewicht aufweisenden Bauelemente.
Vorzugsweise sind die Sacklochbohrungen in einem gleich
mäßigen Abstand zu einer Schmalseite angeordnet. Es hat
dich ferner als vorteilhaft erwiesen, die Sacklochbohrungen
in der Mittellängsachse der Kopffläche anzuordnen. Weiter
hin ist es vorteilhaft, die Sacklochbohrungen im Bereich
ihrer in der kopfflächenseitigen Verbindungseinrichtungen
angeordneten Enden im Querschnitt polygonal, insbesondere
quadratisch auszubilden, so daß das Anschlagen der Hebe
zeuge vereinfacht ist.
Die Sacklochbohrungen sind nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung zwischen den Öffnungen und den Schmalseiten des
Grundkörpers angeordnet, um einen vorteilhaften Spreiz
winkel des Hebezeuges, beispielsweise eines Stahlseils oder
einer Kette mit endseitig angeordneten Haken zu
ermöglichen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Grundkörper eine Länge von zumindest 1 m, vorzugs
weise 2 m hat. Eine derartige Größe des Grundkörpers hat
die Folge, daß ein ausreichend großes Gewicht des Bauele
mentes erzielt wird, welches bei einer Länge von 2 m ein
Volumen von 2 m3 und bei einer Länge von 1 m, ein Volumen
von 1 m3 aufweist. Bei der Verwendung von Beton mit einer
Schüttdichte von mehr als 2,0 kg/dm3, vorzugsweise mehr als
2,8 kg/dm3 ergibt sich somit ein Gewicht eines Bauelementes
von ungefähr 1000 oder 2000 kg. Somit wäre selbst bei Ver
wendung von Leichtbeton mit einer Trockenrohdichte von
weniger als 2 kg/dm3 ein ausreichend schweres Bauelement
geschaffen, das in Verbindung mit weiteren Bauelementen zu
einer Schwergewichtsmauer aufgestellt werden kann, die ggf.
ohne weitere Verbindungsmittel eine ausreichende Stand
festigkeit hat.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Grundkörper im Bereich seiner Kopf- und Bodenfläche
weitere Verbindungseinrichtungen aufweist, die entsprechend
den in Längsrichtung verlaufenden Verbindungseinrichtungen
ausgebildet und hierzu rechtwinklig verlaufend angeordnet
sind. Dieser Grundkörper kann in einfacher Weise dazu ver
wendet werden, einen rechtwinkligen Versatz an eine aus den
voranstehend beschriebenen Grundkörpern gebildete Schwerge
wichtsmauer anzuordnen. Darüberhinaus kann mit diesem
Grundkörper auch eine Verzahnung bei einer abgetreppten
Bauweise einer hier in Rede stehenden Schwergewichtsmauer
erzielt werden. Auch dieser Grundkörper kann die voran
stehend beschriebenen Bohrungen und Öffnungen für die damit
verbundenen Handhabungen aufweisen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß der voranstehend beschriebene Grundkörper mit den zu
sätzlichen Verbindungseinrichtungen eine Höhe hat, die der
halben Höhe des Grundkörpers mit nur einer Verbindungsein
richtung entspricht.
Weiterhin ist vorgesehen, daß auf die Kopffläche des Form
körpers ein Abdeckelement aufsetzbar ist, das eine mit der
Verbindungseinrichtung im Bereich der Kopffläche korrespon
dierende Verbindungseinrichtung im Bereich der auf den
Grundkörper aufzusetzenden Unterfläche und eine hierzu
parallel verlaufende Oberfläche hat. Die Oberfläche kann
beispielsweise abgeschrägt oder gewölbt ausgebildet sein,
so daß die Ansammlung von Niederschlagswasser verhindert
wird. Das Abdeckelement dient neben dem ästhetischen
Abschluß der Schwergewichtsmauer auch dazu, die Öffnungen
und Bohrungen in den Bauelementen abzudecken, um die in die
Öffnungen eingesetzten Stahlanker und Verbindungselemente
weitestgehend vor Korrosion durch eindringendes Nieder
schlagswasser zu schützen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß das Abdeckelement eine größere Breite hat als die
Seitenfläche des Grundkörpers. Demzufolge steht das Abdeck
element auf zumindest einer Längsseite des Bauelementes
über. Dieser Überstand schützt die Fläche des Bauelementes
vor durch Niederschlagswasser verursachter Verschmutzung.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Abdeckelement unter
flächenseitig im Bereich seines Überstands über den Grund
körper zumindest eine in Längsrichtung verlaufende Nut
aufweist. Diese Nut, die nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung im wesentlichen V-förmig ausgebildet ist, dient
der Ableitung des Niederschlagswassers, so daß dieses nicht
entlang der Unterseite des Überstands bis zur Sichtfläche
des Bauelementes gelangen kann.
Schließlich ist hinsichtlich des Bauelementes nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß der Grund
körper an zumindest einer Längsseite eine Sichtverblendung
aufweist. Diese Sichtverblendung kann als Sichtbeton
schalung oder Brettstruktur oder Betongrobstruktur mittels
Strukturgummimatten hergestellt werden. Hierzu werden so
genannte Inlets auf Stahlschalungen gefertigt. Die Inlets
haben eine Abmessung, die der Längsseite des Bauelementes
größenmäßig entspricht. Die Sichtverblendung kann entweder
bei der Herstellung des Bauelementes mit diesem einstückig
ausgebildet oder nach Herstellung des Bauelementes an der
Längsseite des Bauelementes befestigt werden.
Es ist in bezug auf die Schwergewichtsmauer zur Lösung der
voranstehend genannten Aufgabenstellung vorgesehen, daß die
Schwergewichtsmauer aus einer Vielzahl von nebeneinander
und/oder übereinander angeordneten Bauelementen mit den
voranstehend beschriebenen Merkmalen der Bauelemente be
steht.
Eine Weiterbildung dieser Mauer sieht vor, daß die
einzelnen Bauelemente über in die Öffnungen eingesteckte
Anker miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind die
Bauelemente der Schwergewichtsmauer auf einem Fundament
aufgesetzt, um die Standfestigkeit der Schwergewichtsmauer
zu erhöhen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Anker bis in den Bodenbereich reichen und vorzugs
weise im Bodenbereich befestigt, insbesondere verklebt oder
einbetoniert sind. Zur Verklebung der Anker hat sich ins
besondere Ortbeton oder ein Zweikomponentenklebesystem
empfohlen.
Es ist ferner vorgesehen, daß die Anker an zumindest einem
Ende einen Gewindestangenabschnitt aufweisen, auf den eine
Mutter ggf. unter Zwischenlage einer Scheibe aufgeschraubt
ist, um die Bauelemente miteinander zu verspannen. Darüber
hinaus kann der Gewindestangenabschnitt auch dazu dienen,
einen Anker bestimmter Menge durch Montage eines weiteren
Ankers zu verlängern, um insgesamt eine höhere Schwerge
wichtsmauer mit dieser verlängerten Ankerstange zu ver
spannen.
Die Bauelemente sind bei der hier in Rede stehenden Schwer
gewichtsmauer derart im Kreuzverband angeordnet, daß
jeweils eine Öffnung des Bauelementes koaxial zur Öffnung
eines oberhalb und/oder unterhalb benachbart angeordneten
Bauelementes angeordnet ist. Somit dienen die Anker nicht
nur der Verspannung der übereinander angeordneten Bauele
mente, sondern auch der nebeneinander angeordneten Bau
elemente, wobei jeweils ein Bauelement über eine Anker
stange mit zwei Bauelementen verspannt ist, die seitlich
versetzt oberhalb und unterhalb des erstgenannten Bau
elementes angeordnet sind.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Herstellung einer Schwer
gewichtsmauer mit den voranstehenden Merkmalen ist zur
Lösung der voranstehend genannten Aufgabenstellung vorge
sehen, daß mehrere Bauelemente auf einer ebenen Fläche
bündig in einer Reihe nebeneinander angeordnet werden,
anschließend eine nächste Reihe Bauelemente derart auf der
ersten Reihe angeordnet wird, daß die Öffnungen oberhalb
und/oder unterhalb benachbart angeordneter Bauelemente
koaxial übereinanderliegend verlaufen.
Eine alternative Vorgehensweise ist dadurch möglich, daß in
bestimmten Abständen Anker vertikal im Boden verankert
werden und anschließend die Bauelemente derart nebenein
ander auf einer ebenen Fläche in mehrere Reihen übereinan
der im Kreuzverband angeordnet werden, daß die Anker
jeweils eine Öffnung eines jeden Bauelementes durchgreifen.
Eine Weiterbildung der voranstehend beschriebenen Verfahren
zur Herstellung einer Schwergewichtsmauer sieht vor, daß
die obere Reihe der Bauelemente mit Abdeckelementen abge
deckt wird, um einerseits ein ästhetisches Bauwerk zu er
stellen und andererseits die Öffnungen und Bohrungen in den
Bauelementen abzudecken.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
daß nach Aufstellen einer bestimmten Anzahl von Reihen der
Bauelemente durch die Öffnungen Bohrlöcher in den Boden
eingebracht und anschließend Anker in die Bohrlöcher einge
setzt werden, die die Öffnungen durchgreifen und in den
Bohrlöchern verklebt oder einbetoniert werden.
Es ist ferner vorgesehen, daß die Anker mit den Bauelemen
ten über eine Verschraubung verspannt werden. Nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Öffnungen nach Einsetzen der Anker und Befestigung der
Anker im Boden mit Ortbeton ausgefüllt werden, um den
Verbund der Bauelemente zu verfestigen.
Schließlich ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vor
gesehen, daß die unterste Reihe der Bauelemente auf einem
zuvor erstellten Fundament aufgestellt wird. Diese Vor
gehensweise verbessert die Standfestigkeit der Schwer
gewichtsmauer, wobei das Fundament voreilend erstellt
werden kann, um die notwendige Aushärtungszeit für ein aus
Beton hergestelltes Fundament bereitzustellen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung, in der eine bevorzugte
Ausführungsform eines Bauelementes sowie einer Schwerge
wichtsmauer dargestellt sind.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Bauelement in per
spektivisch dargestellter Ansicht;
Fig. 2 ein als Kreuzbauelement ausgebildetes Bauelement
in perspektivisch dargestellter Ansicht;
Fig. 3 eine Schwergewichtsmauer in Seitenansicht,
bestehend aus in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Bauelementen im Bereich einer Böschungssicherung
und
Fig. 4 die Schwergewichtsmauer gemäß Fig. 3 in einer
perspektivisch dargestellten Ansicht.
In der Fig. 1 ist ein Bauelement 1 in einer ersten Ausfüh
rungsform dargestellt. Das Bauelement 1 hat einen quader
förmigen Grundkörper 2, der zwei Längsseiten 3 sowie zwei
rechtwinklig zu den Längsseiten 3 angeordnete Schmalseiten
4 aufweist. Ferner hat der Grundkörper 2 eine Bodenfläche 5
und eine Kopffläche 6. Bodenfläche 5 und Kopffläche 6 er
strecken sich jeweils rechtwinklig zu den Schmalseiten 4
und zu den Längsseiten 3.
Die Längsseite 3 hat eine Länge, die doppelt so groß ist,
wie die Breite und die Höhe der Schmalseite 4. Das Bau
element 1 hat eine Länge von 2 m und eine Höhe von 1 m
sowie eine Tiefe von ebenfalls 1 m, so daß sich ein Volumen
von 2 m3 ergibt. Das Bauelement 1 besteht aus Beton, der in
einer Form gegossen wird. Nach Aushärten des Betons kann
das Bauelement 1 aus der Form entnommen werden.
Im Bereich der Bodenfläche 5 hat das Bauelement 1 eine als
Ausnehmung 7 ausgebildete Verbindungseinrichtung. Die Aus
nehmung 7 ist im Querschnitt trapezförmig ausgebildet und
verläuft parallel zur Mittellängsachse der Bodenfläche 5.
Die Breite der Ausnehmung 7 entspricht ungefähr einem
Drittel der Tiefe des Bauelementes 1, so daß beidseitig der
Ausnehmung 7 jeweils ein weiteres Drittel der Tiefe der
Bodenfläche 5 als Auflagefläche 8 angeordnet ist.
Auf der parallel zur Bodenfläche 5 verlaufenden Kopffläche
6 weist das Bauelement 1 eine als Vorsprung 9 ausgebildete
zweite Verbindungseinrichtung auf. Der Vorsprung 9 ist
sowohl hinsichtlich seines Querschnitts als auch hinsichtlich
seiner Abmessungen korrespondierend bzw. komplementär
zur Ausnehmung 7 ausgebildet, so daß der Vorsprung 9
ebenfalls im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist.
Der Vorsprung 9 ist darüberhinaus entsprechend der
Ausnehmung 7 im Bereich der Längsachse an der Kopffläche 6
angeordnet, so daß beidseitig des Ursprungs 9 Auflage
flächen 10 der Kopffläche 6 ausgebildet sind.
Rechtwinklig zur Kopffläche 6 bzw. zur Auflagefläche 8 und
somit parallel zu den Schmalseiten 4 und den Längsseiten 3
weist der Grundkörper 2 des Bauelementes 1 Öffnungen 11
auf, die den Grundkörper 2 im Bereich der Mittellängsachse
des Vorsprungs 9 und der Ausnehmung 7 durchdringen. Die
Öffnungen 11 sind hierbei in einem Bereich zwischen der
Ausnehmung 7 und einer durch die Auflageflächen 10 in der
Kopffläche 6 aufgespannten Ebene im Querschnitt rund aus
gebildet. Zwischen der durch die Auflageflächen 10 der
Kopffläche 6 aufgespannten Ebene und der parallel hierzu
verlaufenden Ebene des Vorsprungs 9 weisen die Öffnungen 11
einen quadratischen Querschnitt auf. Diese Öffnungen 11
dienen der Aufnahme von Ankerstangen, wie es nachfolgend
noch beschrieben wird.
Die Öffnungen 10 sind in gleichen Abständen parallel zu den
einander gegenüberliegenden Schmalseiten 4 verlaurend
angeordnet.
Zwischen den Öffnungen 11 und den Schmalseiten 4 weist das
Bauelement im Bereich des Vorsprungs 9 zwei weitere
Bohrungen 12 auf, die als Sacklochbohrungen ausgebildet
sind und im Bereich des Vorsprungs 9 einen quadratischen
Querschnitt haben. In diese Bohrungen 12 sind Verbindungs
einrichtungen in Form von Drahtbügeln 13 eingesetzt, die
dazu dienen, daß Hebezeuge, beispielsweise Drahtseile oder
Ketten mit beidseitig angeordneten Hakenelementen ange
schlagen werden können. Die Drahtbügel 13 sind hierzu in
Diagonalrichtung der im Querschnitt quadratischen Bohrungen
12 angeordnet, wobei sich die Drahtbügel 13 über die Mitte
des Grundkörpers 1 hinweg in das Material des Grundkörpers
2 erstrecken. Die Drahtbügel 13 sind somit als Armierungs
elemente in dem Grundkörper 2 verankert.
In der Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform des Bau
elementes 1 dargestellt, die sich von der in Fig. 1 darge
stellten ersten Ausführungsform des Bauelementes 1 dadurch
unterscheidet, daß die Höhe des Grundkörpers 2 bei dem
Bauelement 1 gemäß Fig. 2 nur halb so groß ist, wie die
Höhe des Grundkörpers 2 des in Fig. 1 dargestellten Bau
elementes. Darüberhinaus weist das Bauelement 1 gemäß Fig.
2 zusätzliche Ausnehmungen 14 im Bereich seiner Bodenfläche
5 auf. Diese Ausnehmungen 14 sind im gleichmäßigen Abstand
zu den beiden Schmalseiten 4 angeordnet und im Querschnitt
wiederum trapezförmig ausgebildet. Die Ausnehmungen 14
verlaufen darüberhinaus rechtwinklig zur Ausnehmung 7.
Weiterhin ist zu erkennen, daß das Bauelement 1 gemäß Fig.
2 im Bereich seiner Kopffläche 6 zusätzliche Vorsprünge 15
hat, die den zusätzlichen Ausnehmungen 14 gegenüberliegend
angeordnet sind und die ebenfalls im Querschnitt trapez
förmig und rechtwinklig zum Vorsprung 9 verlautend ange
ordnet sind.
In der Fig. 3 ist eine Schwergewichtsmauer 16 dargestellt,
die aus vier übereinander angeordneten Bauelementen 1 mit
ganzer Höhe und einem Bauelement 1 mit halber Höhe besteht.
In Längsrichtung der Schwergewichtsmauer 16 sind selbstver
ständlich eine Vielzahl von Bauelementen 1 nebeneinander
angeordnet, wobei die Anordnung der Bauelemente 1 im Kreuz
verband gemäß der Fig. 4 erfolgt.
Die Schwergewichtsmauer 16 ist als Böschungsabstützung
einer angedeuteten Böschung 17 vorgesehen. Hierzu ist die
Schwergewichtsmauer 16 auf einem Betonfundament 18 aufge
stellt. Durch die Öffnungen 11 der übereinander angeordne
ten Bauelemente 1 ist ein Anker 19 gesteckt, der eine
Bohrung 20 im Fundament 18 durchgreift und in Abhängigkeit
der Bodenbeschaffung in den Boden, d. h. in ein Bohrloch 21
eingesteckt ist. Das Bohrloch 21 ist hierzu vor dem Ein
setzen des Ankers 19 mit einem Verbinder, beispielsweise
mit Ortbeton oder mit einem Zweikomponentenkleber in erfor
derlicher Menge aufgefüllt, so daß der Anker 19 im Bohrloch
21 verklebt bzw. einbetoniert ist und die Last der
Böschung 17 über die Bauelemente 1 der Schwergewichtsmauer
16 aufnehmen kann. Die Stabilität der Schwergewichtsmauer
16 wird somit zum einen durch den Anker 19, zum anderen
aber auch und insbesondere durch das Gewicht der einzelnen
Bauelemente 1 und somit durch das Gewicht der gesamten
Schwergewichtsmauer 16 bereitgestellt.
An seinem dem Bohrloch 21 gegenüberliegenden Ende weist der
Anker 19 einen Gewindestangenabschnitt auf, auf den eine
Mutter 22 aufgeschraubt ist. Die Mutter 22 liegt hierbei in
dem mit quadratischem Querschnitt ausgebildeten Abschnitt
der Öffnung 11, so daß weder der Anker 19 noch die Mutter
22 über die höchste Oberfläche des obersten Bauelementes 1
hervorsteht. Mit der Mutter 22 sind die übereinander an
geordneten Bauelemente 1 miteinander verspannt, wobei die
Verspannungskräfte über den im Bohrloch 21 angeordneten
ausgehärteten Ortbeton oder Zweikomponentenkleber in den
Bodenbereich eingeleitet werden.
Es kann zusätzlich vorgesehen sein, daß die Öffnungen 11
nach Einsetzen des Ankers 19 und vor dem Verspannen des
Ankers 19 in der Schwergewichtsmauer 16 mit Ortbeton oder
einem anderen aushärtenden Baukleber verfüllt ist.
Auf das oberste Bauelement 1 ist abschließend ein Abdeck
element 23 aufgesetzt, das auf der Kopffläche 6 des
obersten Bauelementes 1 aufliegt und eine mit dem Vorsprung
9 des obersten Bauelementes 1 korrespondierende Ausnehmung
hat. Diese Ausnehmung ist an einer der Oberfläche 24 des
Abdeckelementes 23 gegenüberliegenden Fläche 25 angeordnet,
wobei die Oberfläche 24 plan, gewölbt, einseitig abge
schrägt oder beidseitig abgeschrägt ausgebildet sein kann,
um Niederschläge abzuleiten.
Die Breite des Abdeckelementes 23 ist größer als die Breite
des Bauelementes 1, so daß das Abdeckelement 23 an zumin
dest einer Seite der Schwergewichtsmauer 16 über eine
Vorderkante des obersten Bauelementes 1 hervorsteht.
Am freien Ende der Fläche 25, d. h. an dem Ende der Fläche
25, die über die Vorderkante des obersten Bauelementes 1
hervorsteht, weist das Abdeckelement 23 eine V-förmige Nut
26 auf, die verhindert, daß abfließendes Niederschlags
wasser bis in den Bereich einer Sichtfläche 27 der Schwer
gewichtsmauer 16 gelangen kann.
In der Fig. 4 ist die Sichtfläche 27 detailliert darge
stellt. Die Fig. 4 zeigt, daß die Sichtfläche 27 unter
schiedlich ausgestaltet sein kann. Die Sichtfläche 27 kann
beispielsweise verschiedene Natursteineinlagen aufweisen,
die als Inletts auf Stahlschaltischen vorgefertigt und ent
weder direkt mit den Bauelementen 1 verbunden oder nach
träglich an den Bauelementen 1 angeordnet werden. Darüber
hinaus kann die Sichtfläche 27 auch andere Strukturen auf
weisen.
Die voranstehend beschriebenen Bauelemente 1 weisen eine
Größe auf, die bei einer Herstellung der Bauelemente 1 aus
Beton ein hohes Gewicht der einzelnen Bauelemente i bereit
stellt, so daß eine aus den Bauelementen 1 hergestellte
Schwergewichtsmauer 16 bereits aufgrund des Gewichtes der
einzelnen Bauelemente 1 bzw. aufgrund des Gewichtes sämtlicher
Bauelemente 1 der Schwergewichtsmauer 16 eine sehr
große Stabilität hat, die ausreicht, entsprechende Lasten,
die seitlich auf die Schwergewichtsmauer 16 wirken, aufzu
nehmen. Aufgrund der Abmessungen des Bauelementes 1 besteht
die Möglichkeit, ein solches Bauelement 1 mit einem hohen
Anteil von Recyclebetonabfällen herzustellen, ohne daß die
Gefahr besteht, daß im Oberflächenbereich große Unstetig
keitsstellen entstehen. Demzufolge sind die Bauelemente 1
mit dem hohen Anteil Recyclebeton umweltschonend. Sie
schützen darüberhinaus die natürlichen Mineralressourcen.
Die Errichtung einer in den Fig. 3 und 4 dargestellten
Schwergewichtsmauer 16 kann dadurch erfolgen, daß die Bau
elemente 1 auf einer ebenen Fläche, vorzugsweise dem Beton
fundament 18 in einer Reihe bündig nebeneinander angeordnet
werden. Anschließend wird eine nächste Reihe der Bauelemen
te 1 im Kreuzverband derart aufgestellt, daß die Ausnehmun
gen 7 der oberen Bauelemente 1 die Vorsprünge 9 der unteren
Bauelemente 1 übergreifen. Ferner werden die übereinander
angeordneten Bauelemente 1 derart ausgerichtet, daß die
Öffnungen 11 benachbart übereinander bzw. benachbart
untereinander angeordneter Bauelemente 1 koaxial zueinander
ausgerichtet sind, so daß in der Schwergewichtsmauer 16
durchgehende Öffnungen entstehen, die der Aufnahme der
Anker 19 dienen. Die Anker 19 werden in die voranstehend
genannten Öffnungen eingebracht, nachdem eine bestimmte
Höhe der zu errichtenden Schwergewichtsmauer 16 erreicht
ist, die das Bohren des Bohrloches 21 durch die Öffnungen
11 der aufeinander angeordneten Bauelemente 1 erlaubt. Der
Anker wird nach dem Bohren des Bohrloches 21 gleichzeitig
mit einer Kartusche des Zweikomponentenklebers in das
Bohrloch 21 eingeführt. Sobald die Kartusche mit dem Zwei
komponentenkleber das Blindende des Bohrloches 21 erreicht
hat, wird die Kartusche durch den Anker 19 geöffnet, so daß
die beiden Komponenten des Zweikomponentenklebers austreten
und miteinander zur Aushärtung reagieren können.
In diesem Zustand ist es in Abhängigkeit der Höhe der zu
errichtenden Schwergewichtsmauer 16 möglich, daß der Anker
19 aus den Öffnungen der Bauelemente 1 der obersten bis
dahin aufgerichteten Reihe hervorsteht. In diesem Fall
können weitere Bauelemente 1 in der voranstehend beschrie
benen Art und Weise auf die oberste bis dahin aufgerichtete
Reihe Bauelemente 1 aufgestellt werden oder der Anker 19 in
der vorbestimmten Länge abgelängt werden.
Nachdem die Schwergewichtsmauer 16 die vorbestimmte Höhe
erreicht hat und der mit dem Anker 19 in das Bohrloch 21
eingeführte Zweikomponentenkleber ausgehärtet ist, wird auf
das freie Ende des Ankers 19 die Mutter 22 aufgeschraubt,
mit der die Bauelemente 1 der Schwergewichtsmauer 16 ver
spannt werden. Abschließend werden dann noch die Abdeck
elemente 23 auf die obersten Bauelemente 1 aufgesetzt. Die
Abdeckelemente 23 können entweder mit den obersten Bau
elementen 1 verklebt oder mit Mörtel verbunden werden oder
an ihrer den Bauelementen 1 zugewandten Fläche 25 Ein
schraubhülsen für Montagegehänge aufweisen, mit denen die
Abdeckelemente 23 mit den Ankerenden verbunden werden.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, daß vor dem Ver
spannen der Bauelemente 1 und demnach auch vor dem Auf
bringen der Abdeckelemente 23 die Öffnungen 11 mit den
eingesetzten Ankern 19 mit Ortbeton oder ebenfalls mit
einem Zweikomponentenkleber verfüllt werden.
Alternativ zu dem voranstehend beschriebenen Verfahren
besteht auch noch die Möglichkeit, daß in einem ersten
Schritt, d. h. nach Erstellen des Betonfundamentes 18 eine
bestimmte Anzahl von Bohrlöchern 21 in gleichmäßigem
Abstand zueinander in den Boden niedergebracht werden,
wobei die Bohrlöcher 21 koaxial zu Bohrungen 20 im Beton
fundament 18 angeordnet sind. Der Abstand der Bohrlöcher 21
bzw. der Bohrungen 20 entspricht dem Abstand der in den
Bauelementen 1 angeordneten Öffnungen 11. Nach Erstellen
der Bohrlöcher 21 und der Bohrungen 20 werden in die Bohrlöcher
21 die Anker 19 eingesetzt, wobei ebenfalls ein
Zweikomponentenkleber in der voranstehenden Art und Weise
eingebracht werden kann. Es kann aber auch vorgesehen sein,
daß die Bohrlöcher 21 und die Bohrungen 20 mit Ortbeton
aufgefüllt werden, in den im flüssigen Zustand die Anker 19
eingedrückt werden. Gleiches gilt im übrigen auch für einen
Zweikomponentenkleber, der ebenfalls zuvor in die Bohr
löcher 21 bzw. die Bohrung 20 eingefüllt wird, bevor die
Anker 19 eingesetzt werden. Nach dem Aushärten des Ort
betons bzw. des Zweikomponentenklebers im Bohrloch 21
respektive in der Bohrung 20 sind die Anker 19 zur Aufnahme
der Bauelemente 1 fixiert. Die Bauelemente 1 werden dann
derart auf dem Betonfundament 18 aufgesetzt, daß die
unterste Reihe der Bauelemente 1 hinsichtlich eines jeden
Bauelementes 1 von zwei Ankern 19 durchgriffen wird. An
schließend wird die darüber angeordnete Reihe der Bauele
mente 1 im Kreuzverband aufgesetzt. Nachdem die Schwer
gewichtsmauer 16 vollständig erstellt ist, können die Bau
elemente 1 in der voranstehend beschriebenen Art und Weise
mit den Muttern 22 verspannt werden und die Oberfläche der
obersten Bauelemente 1 mit den Abdeckelementen 23 abge
deckt werden.
Die Handhabung der einzelnen Bauelemente 1 erfolgt mittels
eines Krans oder eines Baggers, der für die Aufnahme eines
Hebezeuges vorgesehen ist.
Mit den voranstehend beschriebenen Bauelementen 1 und dem
voranstehend beschriebenen Verfahren kann eine Schwer
gewichtsmauer 16 hergestellt werden, die aufgrund ihres
Eigengewichtes eine hohe Standfestigkeit aufweist.
Ergänzend kann die Schwergewichtsmauer 16 mit Ankern 19
dauerhaft im Boden verspannt werden. Diese Vorgehensweise
bietet sich dann an, wenn die Schwergewichtsmauer 16 mit
hohen seitlichen Belastungen beaufschlagt werden soll. Es
ist aber auch denkbar, daß zwei Schwergewichtsmauern 16
parallel nebeneinander verlaufend aus Bauelementen 1
aufgebaut werden und daß die Schwergewichtsmauern 16
miteinander verspannt und der Zwischenraum anschließend mit
Erde oder einem anderen Füllstoff aufgefüllt wird, der
anschließend verdichtet wird. Bei dieser Ausgestaltung kann
mit den Schwergewichtsmauern 16 in einfacher Weise eine
Brückenauffahrt oder eine Rampe erstellt werden, die in der
Regel als Provisorium, beispielsweise als Zufahrt dient.
Vorteil einer voranstehend beschriebenen Schwergewichts
mauer 16 aus den voranstehend beschriebenen Bauelementen 1
ist, daß die Schwergewichtsmauer 16 in sehr kurzen
Montagezeiten errichtet werden kann und daß aufgrund der
Errichtung der Schwergewichtsmauer 16 ohne verbindende
Baustoffe, wie beispielsweise Mörtel eine sofort belastbare
Stützeinheit zur Verfügung steht.
Claims (40)
1. Bauelement zur Erstellung einer Schwergewichtsmauer
(16), mit einem quaderförmigen Grundkörper (2), der
zwei Längsseiten (3) und im wesentlichen zu den Längs
seiten (3) rechtwinklig angeordnete Schmalseiten (4),
eine Bodenfläche (5) sowie eine Kopffläche (6) auf
weist, wobei an der Bodenfläche (5) und an der Kopf
fläche (6) komplementär ausgebildete Verbindungs
einrichtungen zur Verbindung mit benachbart angeordne
ten Bauelementen (1) ausgebildet sind und wobei das
Bauelement (1) ein hohes, seine Eigenstandssicherheit
gewährleistendes Gewicht aufweist.
2. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet
daß die Verbindungseinrichtungen im Bereich der Kopf
fläche (6) als Vorsprung (9) und im Bereich der Boden
fläche (5) als Ausnehmung (7) ausgebildet sind.
3. Bauelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (9) und die Ausnehmung (7) im
Querschnitt trapezförmig ausgebildet sind.
4. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtungen in Längsrichtung
parallel zu den Längsseiten (3) verlaufend angeordnet
sind.
5. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtungen eine Breite von einem
Drittel der Breite der Schmalseite (4) haben.
6. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungseinrichtungen in der Mitte der
Schmalseiten (4) angeordnet sind.
7. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Längsseiten (3) doppelt so groß ist
wie die Länge der Schmalseiten (4).
8. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Längsseiten (3) doppelt so groß ist
wie die Höhe des Grundkörpers (2) im Bereich der Kante
zwischen einer Längsseite (3) und einer Schmalseite
(4).
9. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) zumindest eine, vorzugsweise
zwei beabstandet zueinander angeordnete Öffnungen (11)
aufweist, die parallel zu den Schmalseiten (4) und den
Längsseiten (3) verlaufend angeordnet und beidseitig
geöffnet sind.
10. Bauelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (11) in einem gleichmäßigen Abstand
zu jeweils einer Schmalseite (4) angeordnet sind.
11. Bauelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (11) in der Mittellängsachse der
Kopffläche (6) bzw. der Bodenfläche (5) angeordnet
sind.
12. Bauelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (11) im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet sind.
13. Bauelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (11) im Bereich ihrer in der
kopfflächenseitigen Verbindungseinrichtung
angeordneten Enden im Querschnitt polygonal, ins
besondere quadratisch ausgebildet sind.
14. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) zwei Sacklochbohrungen (12)
aufweist, in denen jeweils ein Befestigungselement
(13) zum Anschlagen eines Hebezeuges angeordnet ist.
15. Bauelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sacklochbohrungen (12) in einem gleichmäßigen
Abstand zu jeweils einer Schmalseite (4) angeordnet
sind.
16. Bauelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sacklochbohrungen (12) in der Mittellängs
achse der Kopffläche (6) angeordnet sind.
17. Bauelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sacklochbohrungen (12) im Bereich ihrer in der
kopfflächenseitigen Verbindungseinrichtung angeordne
ten Enden im Querschnitt polygonal, insbesondere
quadratisch ausgebildet sind.
18. Bauelement nach Anspruch 14 und Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sacklochbohrungen (12) zwischen den Öffnungen
(11) und den Schmalseiten (4) des Grundkörpers (2)
angeordnet sind.
19. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) eine Länge von zumindest 1 m,
vorzugsweise 2 m hat.
20. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) im Bereich seiner Kopffläche
(6) und seiner Bodenfläche (5) weitere Verbindungs
einrichtungen aufweist, die entsprechend den in
Längsrichtung verlaufenden Verbindungseinrichtungen
ausgebildet und hierzu rechtwinklig verlaufend ange
ordnet sind.
21. Bauelement nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) mit den zusätzlichen Verbin
dungseinrichtungen eine Höhe hat, die der halben Höhe
des Grundkörpers (2) nach Anspruch 1 entspricht.
22. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet
daß auf die Kopffläche (6) des Grundkörpers (2) ein
Abdeckelement (23) aufsetzbar ist, das eine mit der
Verbindungseinrichtung im Bereich der Kopffläche (6)
korrespondierende Verbindungseinrichtung im Bereich
der auf den Grundkörper aufzusetzenden Unterfläche
(25) und eine hierzu parallel verlaufende Oberfläche
(24) hat.
23. Bauelement nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abdeckelement (23) eine größere Breite hat als
die Schmalseite (4) des Grundkörpers (2).
24. Bauelement nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abdeckelement (23) im Bereich seines Über
standes über den Grundkörper (2) zumindest eine in
Längsrichtung verlaufende Nut (26) aufweist.
25. Bauelement nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nut (26) im wesentlichen V-förmig ausgebildet
ist.
26. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) an zumindest einer Längsseite
eine Sichtverblendung (27) aufweist.
27. Bauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) aus Beton, insbesondere unter
Verbindung eines hohen Anteils von recyclefähigem
Beton besteht.
28. Schwergewichtsmauer, bestehend aus einer Vielzahl von
nebeneinander und/oder übereinander angeordneten
Bauelementen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 27.
29. Mauer nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Bauelemente (1) über in die
Öffnungen (11) eingesteckte Anker (19) miteinander
verbunden sind.
30. Mauer nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bauelemente (1) auf einem Fundament (18)
aufgesetzt sind.
31. Mauer nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anker (19) bis in den Bodenbereich reichen und
vorzugsweise im Bodenbereich befestigt, insbesondere
verklebt oder einbetoniert sind.
32. Mauer nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anker (19) an zumindest einem Ende einen
Gewindestangenabschnitt aufweisen, auf den eine Mutter
(22) ggf. unter Zwischenlage einer Scheibe aufge
schraubt ist, um die Bauelemente (1) miteinander zu
verspannen.
33. Mauer nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bauelemente (1) derart im Kreuzverband
angeordnet sind, daß jeweils eine Öffnung (11) des
Bauelements (1) koaxial zur Öffnung (11) eines ober
halb und/oder unterhalb benachbart angeordneten
Bauelementes (1) angeordnet ist.
34. Verfahren zur Herstellung einer Schwergewichtsmauer
(16) nach einem der Ansprüche 28 bis 33 unter
Verwendung von Bauelementen (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 27, bei dem mehrere Bauelemente (1)
auf einer ebenen Fläche bündig in einer Reihe neben
einander angeordnet werden, anschließend eine nächste
Reihe Bauelemente (1) derart auf die erste Reihe der
Bauelemente (1) angeordnet wird, daß die Öffnungen
(11) oberhalb und/oder unterhalb benachbart angeord
neter Bauelemente (1) koaxial übereinanderliegend
verlaufen.
35. Verfahren zur Herstellung einer Schwergewichtsmauer
(16) nach einem der Ansprüche 28 bis 32 unter Ver
wendung von Bauelementen (1) nach einem der Ansprüche
1 bis 27, bei dem in bestimmten Abständen Anker (19)
vertikal im Boden verankert werden und anschließend
die Bauelemente (1) derart nebeneinander auf einer
ebenen Fläche in mehreren Reihen übereinander im
Kreuzverband angeordnet werden, daß die Anker (19)
jeweils eine Öffnung (11) eines jeden Bauelementes (1)
durchgreifen.
36. Verfahren nach den Ansprüche 34 oder 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberste Reihe der Bauelemente (1) mit
Abdeckelementen (23) abgedeckt wird.
37. Verfahren nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach Aufstellen einer bestimmten Anzahl von Reihen
der Bauelemente (1) durch die Öffnungen (11) Bohr
löcher (21) in den Boden eingebracht und anschließend
Anker (19) in die Bohrlöcher (21) eingesetzt werden,
die die Öffnungen (11) durchgreifen und in den
Bohrlöchern (21) verklebt oder einbetoniert werden.
38. Verfahren nach den Ansprüchen 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anker (19) mit den Bauelementen (1) über eine
Verschraubung verspannt werden.
39. Verfahren nach den Ansprüchen 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (11) nach Einsetzen der Anker (19)
und Befestigung der Anker (19) im Boden mit Ortbeton
ausgefüllt werden.
40. Verfahren nach den Ansprüchen 34 oder 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß die unterste Reihe der Bauelemente (1) auf einem
zuvor erstellten Fundament (18) aufgestellt wird.
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|---|---|---|---|
| DE19716472A DE19716472C2 (de) | 1997-04-19 | 1997-04-19 | Bauelement, daraus hergestellte Schwergewichtsmauer und Verfahren zur Herstellung der Schwergewichtsmauer |
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