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DE19716423C1 - Chipkarten-Lesevorrichtung - Google Patents

Chipkarten-Lesevorrichtung

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DE19716423C1
DE19716423C1 DE1997116423 DE19716423A DE19716423C1 DE 19716423 C1 DE19716423 C1 DE 19716423C1 DE 1997116423 DE1997116423 DE 1997116423 DE 19716423 A DE19716423 A DE 19716423A DE 19716423 C1 DE19716423 C1 DE 19716423C1
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Germany
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chip card
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chip
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DE1997116423
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English (en)
Inventor
Robert Schneider
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lesen von Chipkarten, mit mindestens einem eine Chipkarte aufnehmenden Kanal, der einen Lesekopf aufweist, wobei die Vorrichtung in einen zur Aufnahme von Modulen vorgesehenen Aufnahmeschacht eines Computers lösbar einschiebbar ist, und die Außenabmessungen der Vorrichtung so an die Innenabmessungen des Aufnahmeschachtes angepaßt sind, das die Vorrichtung insgesamt oder im wesentlichen in den Aufnahmeschacht einführbar ist, ohne daß dabei Teile der Vorrichtung aus dem Aufnahmeschacht herausragen.
Im Stand der Technik ist eine Mehrzahl unterschiedlicher Chipkarten bekannt, die für Kreditzwecke, zum Telefonieren oder für Sicherheitsaufgaben und Informationsübermittlungen verwendet werden. Die Chipkarten haben meist das übliche Kreditkartenstandardformat und werden in Chipkartenleser unterschiedlichster Bauformen eingelesen. Zu diesem Zweck sind separate Chipkartenleser bekannt, die an einen Computer angeschlossen werden, um Daten der Chipkarte in den Computer zu übertragen. Ein solches, separat angeordnetes Gerät bedarf einer Anschlußleitung und eines Anschlußsteckers und ist nicht nur platzraubend, sondern auch eine Quelle für technische Störungen.
Desweiteren sind Chipkarten-Lesevorrichtungen bekannt, die in einen Aufnahmeschacht eines Computers einführbar sind und die gleiche oder im wesentlichen die gleiche Breite wie eine Chipkarte aufweisen. Um beim Einführen einer Chipkarte in eine derartige Lesevorrichtung eine Führung der Chipkarte zu erhalten, sind diese Lesevorrichtungen mit einem Kragen versehen, der einen Führungsschlitz enthält, durch den eine Chipkarte hindurchsteckbar ist, wobei sie von den Innenwänden des Führungsschlitzes in Richtung auf die Lesevorrichtung zu orientiert wird. Der Kragen bereitet jedoch öfters Probleme, da er außen aus dem Aufnahmeschacht des Computers hervorsteht und somit ein mechanisches Hindernis darstellt.
So ist aus DE 296 07 253 U1 ein Chipkartenleser bekannt, der für die Chipkarte eine Einschubführung aufweist, die aufgrund eines Kragens aus dem Aufnahmeschacht eines Computers heraussteht, wobei der Chipkartenleser mit einer seitlichen Abdeckung des Einschubkanals versehen ist, zur Verbesserung der Führung beim Einschieben in den Aufnahmeschacht.
Aus DE 195 29 949 A1 ist es bekannt, bei einem Chipkartenleser zur Führung der Chipkarte innerhalb des Chipkartenlesers, jedoch außerhalb des Aufnahmeschachtes des Computers, einen Führungskanal mittels seitlicher Stege abzudecken.
Weiterhin ist es aus EP 0 696 010 A1 bekannt, mit einem Chipkartenleser gleichzeitig zwei Chipkarten zu verwenden, die unterschiedlich tief in den Chipkartenleser einsteckbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Chipkartenleser zu schaffen, der vollständig in den Aufnahmeschacht eines Computers einschiebbar ist, und gleichwohl eine Führung der Chipkarte in seinem Inneren gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an den Seitenflächen der Vorrichtung Bänder vorgesehen sind, die eine Führung der Chipkarte in dem Kanal und eine Führung der Vorrichtung in dem Aufnahmeschacht bewirken.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch das Vorsehen von Bändern an den Seitenflächen der Vorrichtung, wobei die Bänder eine Führung der Chipkarte in dem Kanal und eine Führung der Vorrichtung in dem Aufnahmeschacht bewirken, erreicht, daß zu dem geführten Einführen einer Chipkarte in die erfindungsgemäße Vorrichtung keine weiteren Führungseinrichtungen für Chipkarten an der Vorrichtung notwendig sind. Insbesondere sind deshalb bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung solche Führungseinrichtungen entbehrlich, die eine Führung von Chipkarten in einem zusätzlichen Bereich bewirken, der außerhalb eines Aufnahmeschachtes eines Computers verbleibt. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird somit erreicht, daß die Vorrichtung insgesamt in einen Aufnahmeschacht eines Computers einschiebbar ist, ohne daß dabei Teile der Vorrichtung aus dem Aufnahmeschacht herausragen.
Die Bänder sind vorzugsweise aus Metall, insbesondere Kupfer oder Stahl, hergestellt. Sie können prinzipiell jedoch auch aus einem harten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Die Bänder können zum Herstellen einer verbesserten elektrischen Leitfähigkeit nach außen hin mit einer Goldschicht überzogen sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung kontaktieren die Bänder im eingeführten Zustand der Vorrichtung in einem Aufnahmeschacht eines Computers mit Kontakteinrichtungen, die im Inneren des Aufnahmeschachtes angeordnet sind. Die Kontakteinrichtungen können dabei vorzugsweise eine Verbindung der Vorrichtung mit Masse bewirken.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind gemäß einer Standardausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zueinander parallel angeordnet. In diesem Fall sind auch die Seitenflächen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zueinander parallel verlaufend ausgerichtet, und die Bänder bilden die jeweiligen Außenseiten der Vorrichtung. In einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der ein vereinfachtes Einführen einer Chipkarte in die Vorrichtung gewährleistet ist, sind die Bänder zueinander in einem spitzen Winkel stehend angeordnet derart, daß ihr Abstand in dem Bereich der Lesevorrichtung, in den eine Chipkarte zuerst eingeschoben wird, geringfügig größer ist als in dem Bereich, in dem die vordere Kante einer Chipkarte in eingeführtem Zustand der Chipkarte in der Lesevorrichtung zu liegen kommt. Durch das Vorsehen einer derartigen angewinkelten Anordnung der Bänder wird erreicht, daß der Kanal, in dem eine Chipkarte in die Vorrichtung einschiebbar ist, leicht keilförmig ausgeführt ist, und somit an seinem Eingang eine breitere Öffnung aufweist als in seinen jeweils hinteren Bereichen, wodurch ein erleichtertes Einführen, gleichwohl eine genaue Positionierung einer Chipkarte im eingeführten Zustand in dem Kanal sichergestellt ist.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Vorrichtung können keilförmig derart ausgebildet sein, daß ihre Dicke in Richtung auf einen Kontaktnahbereich der Vorrichtung, der eine Kontaktschiene enthält, mit der die Vorrichtung mit dem Computer kontaktiert, abnimmt. Alternativ können die Bänder einen ersten Bereich aufweisen, der im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist, und einen sich an der ersten Bereich anschließenden zweiten Bereich aufweisen, der im Querschnitt keilförmig ausgebildet ist.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung können sich über die gesamte Länge der jeweiligen Seitenflächen der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung erstrecken, oder die Bänder können sich an einem offenen Bereich erstrecken, der an den Kontaktnahbereiches der Vorrichtung angrenzt. Für viele Anwendungen ist es jedoch ausreichend, wenn sich die Bänder von der Eingangsöffnung des Kanals bis zu etwa 3/4 der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken oder auch nur bis zu etwa 1/4 der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken. Auch in diesem Fall ist eine sichere Führung einer Chipkarte in die Lesevorrichtung und eine genaue Positionierung einer eingeführten Chipkarte innerhalb der Lesevorrichtung sichergestellt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung sind die Bänder nur in dem Bereich der Seitenflächen der Vorrichtung vorgesehen, in dem die Kontakteinrichtungen des Aufnahmeschachtes angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung dienen die Bänder in erster Linie dem Zweck, mit den Kontakteinrichtungen zu kontaktieren, die in dem Aufnahmeschacht angeordnet sind, um so eine Verbindung mit Masse der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung herbeizuführen. Da bei derartigen, nur kurz ausgeführten Bändern der Aspekt der Führung einer Chipkarte innerhalb der Lesevorrichtung nur in verringertem Maße gegenüber einer Standardausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegeben ist, ist eine derartige Lesevorrichtung vorzugsweise mit einem sogenannten Führungskragen versehen, d. h. einem Bereich der Vorrichtung, dessen Außenabmessungen größer als die Innenabmessungen eines Aufnahmeschachtes eines Computers ausgeführt sind, und der einen Führungsschlitz aufweist, durch den eine Chipkarte zum Zweck des Einführens in die Lesevorrichtung auf geführte Weise so hindurchführbar ist, daß eine Chipkarte in Richtung auf den Kanal der Lesevorrichtung ausgerichtet wird.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung sind vorzugsweise elastisch ausgebildet. Eine gewisse Elastizität ist dabei immer schon dadurch gegeben, daß die Bänder sehr dünn, vorzugsweise dünner als 1 mm, generell vorzugsweise im Bereich zwischen 0,5 mm und 0,1 mm, bevorzugt im Bereich zwischen 0,4 mm und 0,2 mm, ausgeführt sind. Die Bänder können darüber hinaus elastisch gelagert sein, beispielsweise auf einer Schicht aus einem weichen Kunststoffmaterial. Durch die den Bändern eigene Elastizität wird das Einführen einer Chipkarte in die erfindungsgemäße Lesevorrichtung erleichtert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in ihrem vorderen Bereich vorzugsweise zwei Zentrierungselemente zum Positionieren der Betriebsposition der Chipkarte in der Lesevorrichtung auf. Die Zentrierungselemente können dabei gradlinig ausgebildet sein, oder sie können entsprechend dem Krümmungsradius der Ecken einer ISO-IC-Karte gebogen ausgebildet sein. Dadurch wird ein sicheres Positionieren der jeweiligen Chipkarten in ihrer Betriebsposition erreicht.
Gemäß einer wichtigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind zwei Kanäle zur jeweiligen Aufnahme einer Chipkarte vorgesehen. Die beiden Kanäle sind dabei vorzugsweise direkt übereinander angeordnet derart, daß die Chipkarten in eingeführtem Zustand direkt übereinander zu liegen kommen, wobei eine erste Chipkarte auf einer zweiten Chipkarte direkt aufliegt.
In dem Fall, daß zwei Chipkarten in die erfindungsgemäße Vorrichtung einführbar sind, wobei in eingeführten Zustand eine erste Chipkarte direkt oberhalb einer zweiten Chipkarte zu liegen kommt und wobei die Kanäle der jeweiligen Chipkarten im Querschnitt als ein Kanal ausgeführt sind, sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform in dem Kanal für die beiden Chipkarten in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige hintere Begrenzungswände in unterschiedlichem Abstand von der Eingangsöffnung des Kanals vorgesehen, so daß die beiden Chipkarten unterschiedlich weit in den Kanal einschiebbar sind. Dadurch wird zum einen erreicht, daß die beiden Chipkarten in der Weise leicht aus dem in die Lesevorrichtung eingeschobenen Zustand herausgezogen werden können, in dem zuerst diejenige Chipkarte aus der Lesevorrichtung herausgezogen wird, bei der die hintere Begrenzungswand des Kanals näher an der Eingangsöffnung des Kanals angeordnet ist als die hintere Begrenzungswand des Kanals der zweiten Chipkarte, die dann nach einer Entnahme der ersten Chipkarte aus der Lesevorrichtung herausgezogen werden kann. Zum anderen wird dadurch, daß die beiden jeweiligen hinteren Begrenzungswände in zwei unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlichem Abstand von der Eingangsöffnung des Kanals vorgesehen sind erreicht, daß die jeweiligen Leseköpfe zum Lesen der Chips der jeweiligen Chipkarten jeweils oberhalb der ersten und zweiten Chipkarte angeordnet werden können, wodurch erreicht wird, daß die beiden Chipkarten jeweils mit der gleichen Seite nach oben in die Lesevorrichtung einschiebbar sind.
Vorzugsweise ist bei der Ausführungsform, bei der in dem Kanal zwei Chipkarten in unterschiedlichen Ebenen übereinander angeordnet sind eine Feder vorgesehen, die so vorgespannt ist, daß die untere der beiden Chipkarten beim Einführen in die leere Vorrichtung in Richtung von der Ebene der oberen Chipkarte fort gedrückt wird. Dadurch wird erreicht, daß die untere der beiden Chipkarten beim Einführen in die leere Vorrichtung nicht gegen die hintere Begrenzungswand des Kanals der oberen Chipkarte gedrückt wird und somit in einer falschen Endposition zu liegen kommt.
Die erfindungsgemäße Lesevorrichtung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsformen erläutert, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 2 eine Ausführungsform zum Einführen von zwei Chipkarten der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 3 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Lesevorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 4 den vorderen Teil eines Aufnahmeschachtes für Chipkarten eines Computers in einer Querschnittsansicht, mit einer nicht bis zum Anschlagspunkt eingeführten erfindungsgemäßen Chipkarten-Lesevorrichtung.
Bei der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 3 ist eine mit einem Chip 11 versehene Chipkarte 10 in eine Aufnahmeöffnung 14 eines für die Aufnahme von Chipkarten vorgesehenen Kanals 4 einschiebbar. Während des Einschiebevorgangs wird eine Chipkarte 10 seitlich von Bändern 6, 6' geführt, die an den Seitenflächen der Lesevorrichtung 3 angeordnet sind und sich bis zu etwa 3/4 der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken. In eingeführtem Zustand der Chipkarte 10 kommt der Chip 11 unterhalb eines Lesekopfes 5 zu liegen, wobei eine elektrische Verbindung zwischen Chip 11 und Lesekopf 5 hergestellt ist. Die Bänder 6, 6' bewirken darüber hinaus ein sicheres Einführen der Lesevorrichtung 3 in einen nicht dargestellten Aufnahmeschacht eines Computers.
Die Chipkarten-Lesevorrichtung 3 ist insgesamt in einen nicht dargestellten Aufnahmeschacht eines Computers einschiebbar, wobei an ihrer der Eingangsöffnung 14 gegenüberliegenden Kante 9 eine Kontaktschiene vorgesehen ist, die mit entsprechenden Kontaktelementen des Computers zusammenwirkt, um eine elektrische Verbindung zwischen der Lesevorrichtung 3 und dem Computer herzustellen.
Bei der in Fig. 2 dargestellten erfindungsgemäßen Chipkarten- Lesevorrichtung 3 sind zwei Chipkarten 10, 20 in die Eingangsöffnung 14 eines Kanals 4, 4' einführbar, wobei die Chipkarten 10, 20 in eingeführtem Zustand direkt übereinander in dem Kanal 4, 4' zu liegen kommen. Der Kanal 4, 4' weist dabei in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige hintere Begrenzungswände 8, 8' auf, die in unterschiedlichem Abstand von der Eingangsöffnung 14 des Kanals 4, 4' angeordnet sind, so daß die beiden Chipkarten 10, 20 jeweils unterschiedlich weit in den Kanal 4, 4' einschiebbar sind. In eingeschobenem Zustand der Chipkarte 20 kontaktiert der Chip 27 mit einem Lesekopf 5, wobei bei gleichzeitig eingeschobener Chipkarte 10 der Chip 11 mit dem Lesekopf 5' kontaktiert. An der oberen Begrenzungswand des Kanals 4' ist eine Blattfeder 7 vorgesehen, die bewirkt, daß die Chipkarte 20 beim Einführen in die leere Lesevorrichtung 3 in Richtung von der Begrenzungswand 8 fort in Richtung des Kanals 4 gedrückt wird. Während eines Einschiebevorgangs werden die jeweiligen Chipkarten 10, 20 seitlich von Bändern 6, 6' geführt, die an den Seitenflächen der Lesevorrichtung 3 angeordnet sind und sich bis zu etwa 3/4 der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken. Die Bänder 6, 6' bewirken darüber hinaus ein sicheres Einführen der Lesevorrichtung 3 in einen nicht dargestellten Aufnahmeschacht eines Computers.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 ist eine mit einem Chip 11 versehene Chipkarte 10 in die Eingangsöffnung 14 des Kanals 4 einer Lesevorrichtung 3 einschiebbar, wobei die Eingangsöffnung 14 in einem Kragen 13 angeordnet ist. Die Eingangsöffnung 14 mündet in einen Führungsschlitz, der in den Kanal 4 mündet. Der Führungsschlitz wirkt zusammen mit Bändern 6, 6', die in einem Bereich der Seitenflächen der Vorrichtung 3 vorgesehen sind, der so lokalisiert ist, daß die Bänder 6, 6' mit Kontakteinrichtungen kontaktieren, die in dem Aufnahmeschacht angeordnet sind. Die Bänder 6, 6' weisen in der dargestellten Ausführungsform eine Dicke von 0,7 mm auf. Aufgrund der zusätzlichen Führungswirkung der Bänder 6, 6' bezüglich einer in den Kanal 4 eingeführten Chipkarte 10 kann die Länge des Kragens 13 gegenüber solchen Ausführungsformen von Chipkarten- Lesevorrichtungen kurz ausgeführt sein, bei denen entsprechende Bänder 6, 6' nicht vorgesehen sind.
Fig. 4 zeigt, daß der vorderste Bereich 41 eines Aufnahmeschachtes 40 zum Einführen einer Chipkarten- Lesevorrichtung, in den der vorderste Bereich bzw. Kontaktnahbereich 19 einer Chipkarten-Lesevorrichtung eingesteckt wird, wobei sich in diesem vordersten Bereich 19 der Chipkarten-Lesevorrichtung 3 eine nicht dargestellte Kontaktschiene befindet, über die ein elektrischer Kontakt der Lesevorrichtung 3 mit dem Computer erzeugt wird, zueinander parallel verlaufende Wände 31 aufweist, deren Abstand so dimensioniert ist, daß der ebenfalls mit zueinander parallel verlaufenden Wänden 21 vorgesehene Kontaktnahbereich 19 einer Chipkarten-Lesevorrichtung angrenzend in diesen Bereich eingeführt werden kann, wobei die Kontaktschiene dann mit den entsprechenden Kontakten in der Endwand 33 des Aufnahmeschachtes 40 kontaktiert. Die Begrenzungswände 32 des Aufnahmeschachtes verlaufen im Gegensatz zu den Wänden 31 konisch auseinander, wie dies in Fig. 4 sehr übertrieben dargestellt ist. Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 weist Bänder 6 auf, die einen Bereich 6' aufweisen, der im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist, und die einen sich daran anschließenden Bereich 6'' aufweisen, der im Querschnitt keilförmig ausgebildet ist, wobei sich die Bänder 6 bis zu einem offenen Bereich 22 der Lesevorrichtung 3 erstrecken, der an den Kontaktnahbereich 19 der Lesevorrichtung 3 angrenzt. Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 wird durch die spezielle Ausgestaltung der Bänder 6 erreicht, daß die Lesevorrichtung 3 abgesehen von dem Bereich 41 des Aufnahmeschachtes 40 nur punktuell mit dessen Wänden 32 in mechanischen Kontakt tritt, und somit bei der Fertigung nur eine Punktgenauigkeit erzielt werden muß.

Claims (23)

1. Vorrichtung (3) zum Lesen von Chipkarten, mit mindestens einem eine Chipkarte aufnehmenden Kanal (4), der einen Lesekopf (5) aufweist, wobei die Vorrichtung (3) in einen zur Aufnahme von Modulen vorgesehenen Aufnahmeschacht eines Computers lösbar einschiebbar ist, und die Außenabmessungen der Vorrichtung (3) so an die Innenabmessungen des Aufnahmeschachtes angepaßt sind, das die Vorrichtung (3) insgesamt in den Aufnahmeschacht einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenflächen der Vorrichtung (3) Bänder (6) vorgesehen sind, die eine Führung der Chipkarte in dem Kanal (4) und eine Führung der Vorrichtung in dem Aufnahmeschacht bewirken.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) aus Metall hergestellt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallbänder (6) mit Kontakteinrichtungen kontaktieren, die im Inneren des Aufnahmeschachtes angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß über die Metallbänder (6) und Kontakteinrichtungen eine Verbindung der Vorrichtung (3) mit Masse bewirkt wird.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) zueinander parallel angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) zueinander in einem spitzen Winkel stehend angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) keilförmig derart ausgebildet sind, daß ihre Dicke in Richtung auf einen Kontaktnahbereich der Vorrichtung zu abnimmt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) einen Bereich aufweisen, der im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist und einen sich daran anschließenden Bereich aufweisen, der im Querschnitt keilförmig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) mit Ausnahme eines Kontaktnahbereiches der Vorrichtung über die gesamte Länge der Seitenflächen der Vorrichtung erstrecken.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) bis zu einem offenen Bereich erstrecken, der an den Kontaktnahbereiches der Vorrichtung angrenzt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) von der Öffnung des Kanals (4) bis zu etwa 3/4 der Länge der Seitenflächen der Vorrichtung erstrecken.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) von der Öffnung des Kanals (4) bis zu etwa 1/4 der Länge der Seitenflächen der Vorrichtung erstrecken.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) nur in dem Bereich der Seitenflächen der Vorrichtung vorgesehen sind, in dem die Kontakteinrichtungen des Aufnahmeschachtes angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) elastisch ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bänder (6) elastisch gelagert sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Zentrierungselemente zum Positionieren der Betriebsposition der Chipkarte in der Lesevorrichtung vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierungselemente gradlinig ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierungselemente entsprechend dem Krümmungsradius der Ecken einer ISO-IC-Karte gebogen ausgebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorrichtung zwei Kanäle zur jeweiligen Aufnahme einer Chipkarte vorgesehen sind.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle übereinander angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle als ein Kanal (4) ausgeführt sind, in dem die Chipkarten in eingeführtem Zustand übereinander zu liegen kommen.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Kanal (4) für die beiden Chipkarten in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige hintere Begrenzungswände in unterschiedlichem Abstand von der Öffnung des Kanals (4) vorgesehen sind, so daß die beiden Chipkarten unterschiedlich weit in den Kanal einschiebbar sind.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Feder vorgesehen ist, die so vorgespannt ist, daß die untere der beiden Chipkarten beim Einführen in die leere Vorrichtung in Richtung von der Ebene einer oberen Chipkarte fort gedrückt wird.
DE1997116423 1997-04-18 1997-04-18 Chipkarten-Lesevorrichtung Revoked DE19716423C1 (de)

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PCT/EP1998/002068 WO1998048368A1 (de) 1997-04-18 1998-04-09 Schnittstellen-vorrichtung für chipkarten
DE59803196T DE59803196D1 (de) 1997-04-18 1998-04-09 Schnittstellen-vorrichtung für chipkarten
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