DE19716423C1 - Chipkarten-Lesevorrichtung - Google Patents
Chipkarten-LesevorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lesen von
Chipkarten, mit mindestens einem eine Chipkarte aufnehmenden
Kanal, der einen Lesekopf aufweist, wobei die Vorrichtung in
einen zur Aufnahme von Modulen vorgesehenen Aufnahmeschacht
eines Computers lösbar einschiebbar ist, und die
Außenabmessungen der Vorrichtung so an die Innenabmessungen des
Aufnahmeschachtes angepaßt sind, das die Vorrichtung insgesamt
oder im wesentlichen in den Aufnahmeschacht einführbar ist,
ohne daß dabei Teile der Vorrichtung aus dem Aufnahmeschacht
herausragen.
Im Stand der Technik ist eine Mehrzahl unterschiedlicher
Chipkarten bekannt, die für Kreditzwecke, zum Telefonieren oder
für Sicherheitsaufgaben und Informationsübermittlungen
verwendet werden. Die Chipkarten haben meist das übliche
Kreditkartenstandardformat und werden in Chipkartenleser
unterschiedlichster Bauformen eingelesen. Zu diesem Zweck sind
separate Chipkartenleser bekannt, die an einen Computer
angeschlossen werden, um Daten der Chipkarte in den Computer zu
übertragen. Ein solches, separat angeordnetes Gerät bedarf
einer Anschlußleitung und eines Anschlußsteckers und ist nicht
nur platzraubend, sondern auch eine Quelle für technische
Störungen.
Desweiteren sind Chipkarten-Lesevorrichtungen bekannt, die in
einen Aufnahmeschacht eines Computers einführbar sind und die
gleiche oder im wesentlichen die gleiche Breite wie eine
Chipkarte aufweisen. Um beim Einführen einer Chipkarte in eine
derartige Lesevorrichtung eine Führung der Chipkarte zu
erhalten, sind diese Lesevorrichtungen mit einem Kragen
versehen, der einen Führungsschlitz enthält, durch den eine
Chipkarte hindurchsteckbar ist, wobei sie von den Innenwänden
des Führungsschlitzes in Richtung auf die Lesevorrichtung zu
orientiert wird. Der Kragen bereitet jedoch öfters Probleme, da
er außen aus dem Aufnahmeschacht des Computers hervorsteht und
somit ein mechanisches Hindernis darstellt.
So ist aus DE 296 07 253 U1 ein Chipkartenleser bekannt, der
für die Chipkarte eine Einschubführung aufweist, die aufgrund
eines Kragens aus dem Aufnahmeschacht eines Computers
heraussteht, wobei der Chipkartenleser mit einer seitlichen
Abdeckung des Einschubkanals versehen ist, zur Verbesserung der
Führung beim Einschieben in den Aufnahmeschacht.
Aus DE 195 29 949 A1 ist es bekannt, bei einem Chipkartenleser
zur Führung der Chipkarte innerhalb des Chipkartenlesers,
jedoch außerhalb des Aufnahmeschachtes des Computers, einen
Führungskanal mittels seitlicher Stege abzudecken.
Weiterhin ist es aus EP 0 696 010 A1 bekannt, mit einem
Chipkartenleser gleichzeitig zwei Chipkarten zu verwenden, die
unterschiedlich tief in den Chipkartenleser einsteckbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Chipkartenleser zu
schaffen, der vollständig in den Aufnahmeschacht eines
Computers einschiebbar ist, und gleichwohl eine Führung der
Chipkarte in seinem Inneren gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an den
Seitenflächen der Vorrichtung Bänder vorgesehen sind, die eine
Führung der Chipkarte in dem Kanal und eine Führung der
Vorrichtung in dem Aufnahmeschacht bewirken.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch das Vorsehen
von Bändern an den Seitenflächen der Vorrichtung, wobei die
Bänder eine Führung der Chipkarte in dem Kanal und eine Führung
der Vorrichtung in dem Aufnahmeschacht bewirken, erreicht, daß
zu dem geführten Einführen einer Chipkarte in die
erfindungsgemäße Vorrichtung keine weiteren
Führungseinrichtungen für Chipkarten an der Vorrichtung
notwendig sind. Insbesondere sind deshalb bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung solche Führungseinrichtungen
entbehrlich, die eine Führung von Chipkarten in einem
zusätzlichen Bereich bewirken, der außerhalb eines
Aufnahmeschachtes eines Computers verbleibt. Mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung wird somit erreicht, daß die
Vorrichtung insgesamt in einen Aufnahmeschacht eines Computers
einschiebbar ist, ohne daß dabei Teile der Vorrichtung aus dem
Aufnahmeschacht herausragen.
Die Bänder sind vorzugsweise aus Metall, insbesondere Kupfer
oder Stahl, hergestellt. Sie können prinzipiell jedoch auch aus
einem harten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Die Bänder
können zum Herstellen einer verbesserten elektrischen
Leitfähigkeit nach außen hin mit einer Goldschicht überzogen
sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kontaktieren die Bänder im eingeführten Zustand der
Vorrichtung in einem Aufnahmeschacht eines Computers mit
Kontakteinrichtungen, die im Inneren des Aufnahmeschachtes
angeordnet sind. Die Kontakteinrichtungen können dabei
vorzugsweise eine Verbindung der Vorrichtung mit Masse
bewirken.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind gemäß einer
Standardausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zueinander parallel angeordnet. In diesem Fall sind auch die
Seitenflächen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zueinander
parallel verlaufend ausgerichtet, und die Bänder bilden die
jeweiligen Außenseiten der Vorrichtung. In einer anderen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der ein
vereinfachtes Einführen einer Chipkarte in die Vorrichtung
gewährleistet ist, sind die Bänder zueinander in einem spitzen
Winkel stehend angeordnet derart, daß ihr Abstand in dem
Bereich der Lesevorrichtung, in den eine Chipkarte zuerst
eingeschoben wird, geringfügig größer ist als in dem Bereich,
in dem die vordere Kante einer Chipkarte in eingeführtem
Zustand der Chipkarte in der Lesevorrichtung zu liegen kommt.
Durch das Vorsehen einer derartigen angewinkelten Anordnung der
Bänder wird erreicht, daß der Kanal, in dem eine Chipkarte in
die Vorrichtung einschiebbar ist, leicht keilförmig ausgeführt
ist, und somit an seinem Eingang eine breitere Öffnung aufweist
als in seinen jeweils hinteren Bereichen, wodurch ein
erleichtertes Einführen, gleichwohl eine genaue Positionierung
einer Chipkarte im eingeführten Zustand in dem Kanal
sichergestellt ist.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Vorrichtung können keilförmig
derart ausgebildet sein, daß ihre Dicke in Richtung auf einen
Kontaktnahbereich der Vorrichtung, der eine Kontaktschiene
enthält, mit der die Vorrichtung mit dem Computer kontaktiert,
abnimmt. Alternativ können die Bänder einen ersten Bereich
aufweisen, der im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist, und
einen sich an der ersten Bereich anschließenden zweiten Bereich
aufweisen, der im Querschnitt keilförmig ausgebildet ist.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung können sich
über die gesamte Länge der jeweiligen Seitenflächen der
erfindungsgemäßen Lesevorrichtung erstrecken, oder die Bänder
können sich an einem offenen Bereich erstrecken, der an den
Kontaktnahbereiches der Vorrichtung angrenzt. Für viele
Anwendungen ist es jedoch ausreichend, wenn sich die Bänder von
der Eingangsöffnung des Kanals bis zu etwa 3/4 der Länge der
Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken oder auch nur bis
zu etwa 1/4 der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung
erstrecken. Auch in diesem Fall ist eine sichere Führung einer
Chipkarte in die Lesevorrichtung und eine genaue Positionierung
einer eingeführten Chipkarte innerhalb der Lesevorrichtung
sichergestellt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lesevorrichtung sind die Bänder nur in dem Bereich der
Seitenflächen der Vorrichtung vorgesehen, in dem die
Kontakteinrichtungen des Aufnahmeschachtes angeordnet sind. Bei
dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung
dienen die Bänder in erster Linie dem Zweck, mit den
Kontakteinrichtungen zu kontaktieren, die in dem
Aufnahmeschacht angeordnet sind, um so eine Verbindung mit
Masse der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung herbeizuführen. Da
bei derartigen, nur kurz ausgeführten Bändern der Aspekt der
Führung einer Chipkarte innerhalb der Lesevorrichtung nur in
verringertem Maße gegenüber einer Standardausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung gegeben ist, ist eine derartige
Lesevorrichtung vorzugsweise mit einem sogenannten
Führungskragen versehen, d. h. einem Bereich der Vorrichtung,
dessen Außenabmessungen größer als die Innenabmessungen eines
Aufnahmeschachtes eines Computers ausgeführt sind, und der
einen Führungsschlitz aufweist, durch den eine Chipkarte zum
Zweck des Einführens in die Lesevorrichtung auf geführte Weise
so hindurchführbar ist, daß eine Chipkarte in Richtung auf den
Kanal der Lesevorrichtung ausgerichtet wird.
Die Bänder der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung sind
vorzugsweise elastisch ausgebildet. Eine gewisse Elastizität
ist dabei immer schon dadurch gegeben, daß die Bänder sehr
dünn, vorzugsweise dünner als 1 mm, generell vorzugsweise im
Bereich zwischen 0,5 mm und 0,1 mm, bevorzugt im Bereich
zwischen 0,4 mm und 0,2 mm, ausgeführt sind. Die Bänder können
darüber hinaus elastisch gelagert sein, beispielsweise auf
einer Schicht aus einem weichen Kunststoffmaterial. Durch die
den Bändern eigene Elastizität wird das Einführen einer
Chipkarte in die erfindungsgemäße Lesevorrichtung erleichtert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist in ihrem vorderen
Bereich vorzugsweise zwei Zentrierungselemente zum
Positionieren der Betriebsposition der Chipkarte in der
Lesevorrichtung auf. Die Zentrierungselemente können dabei
gradlinig ausgebildet sein, oder sie können entsprechend dem
Krümmungsradius der Ecken einer ISO-IC-Karte gebogen
ausgebildet sein. Dadurch wird ein sicheres Positionieren der
jeweiligen Chipkarten in ihrer Betriebsposition erreicht.
Gemäß einer wichtigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind zwei Kanäle zur jeweiligen Aufnahme einer
Chipkarte vorgesehen. Die beiden Kanäle sind dabei vorzugsweise
direkt übereinander angeordnet derart, daß die Chipkarten in
eingeführtem Zustand direkt übereinander zu liegen kommen,
wobei eine erste Chipkarte auf einer zweiten Chipkarte direkt
aufliegt.
In dem Fall, daß zwei Chipkarten in die erfindungsgemäße
Vorrichtung einführbar sind, wobei in eingeführten Zustand eine
erste Chipkarte direkt oberhalb einer zweiten Chipkarte zu
liegen kommt und wobei die Kanäle der jeweiligen Chipkarten im
Querschnitt als ein Kanal ausgeführt sind, sind gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform in dem Kanal für die beiden
Chipkarten in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige
hintere Begrenzungswände in unterschiedlichem Abstand von der
Eingangsöffnung des Kanals vorgesehen, so daß die beiden
Chipkarten unterschiedlich weit in den Kanal einschiebbar sind.
Dadurch wird zum einen erreicht, daß die beiden Chipkarten in
der Weise leicht aus dem in die Lesevorrichtung eingeschobenen
Zustand herausgezogen werden können, in dem zuerst diejenige
Chipkarte aus der Lesevorrichtung herausgezogen wird, bei der
die hintere Begrenzungswand des Kanals näher an der
Eingangsöffnung des Kanals angeordnet ist als die hintere
Begrenzungswand des Kanals der zweiten Chipkarte, die dann nach
einer Entnahme der ersten Chipkarte aus der Lesevorrichtung
herausgezogen werden kann. Zum anderen wird dadurch, daß die
beiden jeweiligen hinteren Begrenzungswände in zwei
unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlichem Abstand von der
Eingangsöffnung des Kanals vorgesehen sind erreicht, daß die
jeweiligen Leseköpfe zum Lesen der Chips der jeweiligen
Chipkarten jeweils oberhalb der ersten und zweiten Chipkarte
angeordnet werden können, wodurch erreicht wird, daß die beiden
Chipkarten jeweils mit der gleichen Seite nach oben in die
Lesevorrichtung einschiebbar sind.
Vorzugsweise ist bei der Ausführungsform, bei der in dem Kanal
zwei Chipkarten in unterschiedlichen Ebenen übereinander
angeordnet sind eine Feder vorgesehen, die so vorgespannt ist,
daß die untere der beiden Chipkarten beim Einführen in die
leere Vorrichtung in Richtung von der Ebene der oberen
Chipkarte fort gedrückt wird. Dadurch wird erreicht, daß die
untere der beiden Chipkarten beim Einführen in die leere
Vorrichtung nicht gegen die hintere Begrenzungswand des Kanals
der oberen Chipkarte gedrückt wird und somit in einer falschen
Endposition zu liegen kommt.
Die erfindungsgemäße Lesevorrichtung wird im folgenden anhand
von bevorzugten Ausführungsformen erläutert, die in den Figuren
der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lesevorrichtung in einer Ansicht von schräg oben;
Fig. 2 eine Ausführungsform zum Einführen von zwei Chipkarten
der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung in einer Ansicht
von schräg oben;
Fig. 3 eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Lesevorrichtung in einer Ansicht von schräg
oben;
Fig. 4 den vorderen Teil eines Aufnahmeschachtes für
Chipkarten eines Computers in einer
Querschnittsansicht, mit einer nicht bis zum
Anschlagspunkt eingeführten erfindungsgemäßen
Chipkarten-Lesevorrichtung.
Bei der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 3 ist eine mit einem Chip 11
versehene Chipkarte 10 in eine Aufnahmeöffnung 14 eines für
die Aufnahme von Chipkarten vorgesehenen Kanals 4
einschiebbar. Während des
Einschiebevorgangs wird eine Chipkarte 10 seitlich von Bändern
6, 6' geführt, die an den Seitenflächen der Lesevorrichtung 3
angeordnet sind und sich bis zu etwa 3/4 der Länge der
Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken. In eingeführtem
Zustand der Chipkarte 10 kommt der Chip 11 unterhalb eines
Lesekopfes 5 zu liegen, wobei eine elektrische Verbindung
zwischen Chip 11 und Lesekopf 5 hergestellt ist. Die Bänder 6,
6' bewirken darüber hinaus ein sicheres Einführen der
Lesevorrichtung 3 in einen nicht dargestellten Aufnahmeschacht
eines Computers.
Die Chipkarten-Lesevorrichtung 3 ist insgesamt in einen nicht
dargestellten Aufnahmeschacht eines Computers einschiebbar,
wobei an ihrer der Eingangsöffnung 14 gegenüberliegenden Kante
9 eine Kontaktschiene vorgesehen ist, die mit entsprechenden
Kontaktelementen des Computers zusammenwirkt, um eine
elektrische Verbindung zwischen der Lesevorrichtung 3 und dem
Computer herzustellen.
Bei der in Fig. 2 dargestellten erfindungsgemäßen Chipkarten-
Lesevorrichtung 3 sind zwei Chipkarten 10, 20 in die
Eingangsöffnung 14 eines Kanals 4, 4' einführbar, wobei die
Chipkarten 10, 20 in eingeführtem Zustand direkt übereinander
in dem Kanal 4, 4' zu liegen kommen. Der Kanal 4, 4' weist
dabei in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige hintere
Begrenzungswände 8, 8' auf, die in unterschiedlichem Abstand
von der Eingangsöffnung 14 des Kanals 4, 4' angeordnet sind, so daß
die beiden Chipkarten 10, 20 jeweils unterschiedlich weit in
den Kanal 4, 4' einschiebbar sind. In eingeschobenem Zustand der
Chipkarte 20 kontaktiert der Chip 27 mit einem Lesekopf 5,
wobei bei gleichzeitig eingeschobener Chipkarte 10 der Chip 11
mit dem Lesekopf 5' kontaktiert. An der oberen Begrenzungswand
des Kanals 4' ist eine Blattfeder 7 vorgesehen, die bewirkt,
daß die Chipkarte 20 beim Einführen in die leere
Lesevorrichtung 3 in Richtung von der Begrenzungswand 8 fort in
Richtung des Kanals 4 gedrückt wird. Während eines
Einschiebevorgangs werden die jeweiligen Chipkarten 10, 20
seitlich von Bändern 6, 6' geführt, die an den Seitenflächen
der Lesevorrichtung 3 angeordnet sind und sich bis zu etwa 3/4
der Länge der Seitenflächen der Lesevorrichtung erstrecken. Die
Bänder 6, 6' bewirken darüber hinaus ein sicheres Einführen der
Lesevorrichtung 3 in einen nicht dargestellten Aufnahmeschacht
eines Computers.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 ist eine mit einem Chip 11
versehene Chipkarte 10 in die Eingangsöffnung 14 des Kanals 4
einer Lesevorrichtung 3 einschiebbar, wobei die Eingangsöffnung
14 in einem Kragen 13 angeordnet ist. Die Eingangsöffnung 14
mündet in einen Führungsschlitz, der in den Kanal 4 mündet. Der
Führungsschlitz wirkt zusammen mit Bändern 6, 6', die in einem
Bereich der Seitenflächen der Vorrichtung 3 vorgesehen sind,
der so lokalisiert ist, daß die Bänder 6, 6' mit
Kontakteinrichtungen kontaktieren, die in dem Aufnahmeschacht
angeordnet sind. Die Bänder 6, 6' weisen in der dargestellten
Ausführungsform eine Dicke von 0,7 mm auf. Aufgrund der
zusätzlichen Führungswirkung der Bänder 6, 6' bezüglich einer
in den Kanal 4 eingeführten Chipkarte 10 kann die Länge des
Kragens 13 gegenüber solchen Ausführungsformen von Chipkarten-
Lesevorrichtungen kurz ausgeführt sein, bei denen entsprechende
Bänder 6, 6' nicht vorgesehen sind.
Fig. 4 zeigt, daß der vorderste Bereich 41 eines
Aufnahmeschachtes 40 zum Einführen einer Chipkarten-
Lesevorrichtung, in den der vorderste Bereich bzw.
Kontaktnahbereich 19 einer Chipkarten-Lesevorrichtung
eingesteckt wird, wobei sich in diesem vordersten Bereich 19
der Chipkarten-Lesevorrichtung 3 eine nicht dargestellte
Kontaktschiene befindet, über die ein elektrischer Kontakt der
Lesevorrichtung 3 mit dem Computer erzeugt wird, zueinander
parallel verlaufende Wände 31 aufweist, deren Abstand so
dimensioniert ist, daß der ebenfalls mit zueinander parallel
verlaufenden Wänden 21 vorgesehene Kontaktnahbereich 19 einer
Chipkarten-Lesevorrichtung angrenzend in diesen Bereich
eingeführt werden kann, wobei die Kontaktschiene dann mit den
entsprechenden Kontakten in der Endwand 33 des
Aufnahmeschachtes 40 kontaktiert. Die Begrenzungswände 32 des
Aufnahmeschachtes verlaufen im Gegensatz zu den Wänden 31
konisch auseinander, wie dies in Fig. 4 sehr übertrieben
dargestellt ist. Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 weist Bänder 6 auf, die
einen Bereich 6' aufweisen, der im Querschnitt rechteckig
ausgebildet ist, und die einen sich daran anschließenden
Bereich 6'' aufweisen, der im Querschnitt keilförmig
ausgebildet ist, wobei sich die Bänder 6 bis zu einem offenen
Bereich 22 der Lesevorrichtung 3 erstrecken, der an den
Kontaktnahbereich 19 der Lesevorrichtung 3 angrenzt. Bei dieser
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lesevorrichtung 3 wird
durch die spezielle Ausgestaltung der Bänder 6 erreicht, daß
die Lesevorrichtung 3 abgesehen von dem Bereich 41 des
Aufnahmeschachtes 40 nur punktuell mit dessen Wänden 32 in
mechanischen Kontakt tritt, und somit bei der Fertigung nur
eine Punktgenauigkeit erzielt werden muß.
Claims (23)
1. Vorrichtung (3) zum Lesen von Chipkarten, mit mindestens
einem eine Chipkarte aufnehmenden Kanal (4), der einen
Lesekopf (5) aufweist, wobei die Vorrichtung (3) in einen zur
Aufnahme von Modulen vorgesehenen Aufnahmeschacht eines
Computers lösbar einschiebbar ist, und die Außenabmessungen
der Vorrichtung (3) so an die Innenabmessungen des
Aufnahmeschachtes angepaßt sind, das die Vorrichtung (3)
insgesamt in den Aufnahmeschacht einführbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Seitenflächen der Vorrichtung (3)
Bänder (6) vorgesehen sind, die eine Führung der Chipkarte in
dem Kanal (4) und eine Führung der Vorrichtung in dem
Aufnahmeschacht bewirken.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bänder (6) aus Metall hergestellt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Metallbänder (6) mit Kontakteinrichtungen kontaktieren, die
im Inneren des Aufnahmeschachtes angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
über die Metallbänder (6) und Kontakteinrichtungen eine
Verbindung der Vorrichtung (3) mit Masse bewirkt wird.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) zueinander parallel
angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) zueinander in einem
spitzen Winkel stehend angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) keilförmig derart
ausgebildet sind, daß ihre Dicke in Richtung auf einen
Kontaktnahbereich der Vorrichtung zu abnimmt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) einen Bereich aufweisen,
der im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist und einen sich
daran anschließenden Bereich aufweisen, der im Querschnitt
keilförmig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) mit Ausnahme eines
Kontaktnahbereiches der Vorrichtung über die gesamte Länge
der Seitenflächen der Vorrichtung erstrecken.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) bis zu einem offenen
Bereich erstrecken, der an den Kontaktnahbereiches der
Vorrichtung angrenzt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) von der Öffnung des
Kanals (4) bis zu etwa 3/4 der Länge der Seitenflächen der
Vorrichtung erstrecken.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Bänder (6) von der Öffnung des
Kanals (4) bis zu etwa 1/4 der Länge der Seitenflächen der
Vorrichtung erstrecken.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) nur in dem Bereich der
Seitenflächen der Vorrichtung vorgesehen sind, in dem die
Kontakteinrichtungen des Aufnahmeschachtes angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) elastisch ausgebildet
sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bänder (6) elastisch gelagert sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Zentrierungselemente zum
Positionieren der Betriebsposition der Chipkarte in der
Lesevorrichtung vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierungselemente gradlinig ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierungselemente entsprechend dem Krümmungsradius der
Ecken einer ISO-IC-Karte gebogen ausgebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Vorrichtung zwei Kanäle zur
jeweiligen Aufnahme einer Chipkarte vorgesehen sind.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanäle übereinander angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kanäle als ein Kanal (4) ausgeführt
sind, in dem die Chipkarten in eingeführtem Zustand
übereinander zu liegen kommen.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Kanal (4) für die beiden
Chipkarten in zwei unterschiedlichen Ebenen zwei jeweilige
hintere Begrenzungswände in unterschiedlichem Abstand von der
Öffnung des Kanals (4) vorgesehen sind, so daß die beiden
Chipkarten unterschiedlich weit in den Kanal einschiebbar
sind.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Feder vorgesehen ist, die so
vorgespannt ist, daß die untere der beiden Chipkarten beim
Einführen in die leere Vorrichtung in Richtung von der Ebene
einer oberen Chipkarte fort gedrückt wird.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997116423 DE19716423C1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Chipkarten-Lesevorrichtung |
| PCT/EP1998/002068 WO1998048368A1 (de) | 1997-04-18 | 1998-04-09 | Schnittstellen-vorrichtung für chipkarten |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997116423 DE19716423C1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Chipkarten-Lesevorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19716423C1 true DE19716423C1 (de) | 1998-11-05 |
Family
ID=7827026
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997116423 Revoked DE19716423C1 (de) | 1997-04-18 | 1997-04-18 | Chipkarten-Lesevorrichtung |
Country Status (1)
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0696010A1 (de) * | 1994-07-13 | 1996-02-07 | Schlumberger Industries S.A. | Tragbare Schnittstelle für elektronische Chipkarte |
| DE19529949A1 (de) * | 1995-08-14 | 1996-03-07 | Nikola Baur | Lese- und Schreibgerät für Chipkarten zum Einschub in Slots nach dem PCMCIA-Standard |
| DE29607253U1 (de) * | 1996-04-22 | 1996-07-04 | Stocko Metallwarenfabriken Henkels & Sohn GmbH & Co, 42327 Wuppertal | Kombichipkartenleser |
-
1997
- 1997-04-18 DE DE1997116423 patent/DE19716423C1/de not_active Revoked
Patent Citations (3)
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| WO2001088843A3 (de) * | 2000-05-15 | 2002-02-28 | Scm Microsystems Gmbh | Schnittstellenvorrichtung für chipkarten |
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