DE19714763C1 - Gleitschiene zum Führen und/oder Spannen einer Kette - Google Patents
Gleitschiene zum Führen und/oder Spannen einer KetteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleitschiene nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Eine bekannte Gleitschiene, DE-PS 37 06 136, die einen Gleitkörper und einen Träger
umfaßt, jeweils aus Kunststoff hergestellt, hat sich in der Praxis beim Porsche 911
mit Carrera Motor - siehe Porsche Service Information - 94, 911 Carrera, Bild 649 -,
vorbildlich bewährt, und zwar sowohl als Spannschiene wie auch als Gleitschiene. Bei
hoher Standfestigkeit, auch unter anspruchsvollen Belastungsfällen, hat sich vor allem
gezeigt, daß Gewicht und Herstellungskosten deutlich niedriger sind als bei einer
konventionellen Schiene, bestehend aus einem Alu-Träger und einem
Kunststoff-Gleitbelagkörper, wie z. B. in der DE-OS 35 06 010.
Aufbauend auf der Lehre der vorstehenden praxisbewährten Schiene wurde bereits in
der DE 195 07 770 A1 vorgeschlagen, den Träger und den Gleitbelagkörper auf der
der Kette zugewandten Seite im Querschnitt U-förmig zu gestalten. Dabei hintergreift
der Gleitbelagkörper an den Schenkeln des U-förmigen Querschnitts den Träger.
Dieser Ausführung haftet der Nachteil an, daß der U-förmige Querschnitt sich über eine
beachtliche Länge der Schiene erstreckt, was zum einen hohes Gewicht verursacht
und zum anderen zusätzlichen Werkstoff erfordert. Darüber hinaus beansprucht eine
Gleitschiene mit dieser Querschnittswahl relativ viel Bauraum, was dem Bestreben
entgegenwirkt, die Brennkraftmaschine kompakt zu gestalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, die technisch bewährte Gleitschiene weiter zu
verbessern, insbesondere bezüglich ihrer Befestigung an der Brennkraftmaschine.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1
gelöst. Weitere, die Erfindung ausgestaltenden Merkmale sind in den nachfolgenden
Ansprüchen enthalten.
Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, daß dank
der Stützvorrichtung, bestehend aus Stützabschnitt und Aufliegebereich, lediglich ein
Bolzen und eine Buchse zur angestrebten Halterung der Gleitschiene erforderlich ist.
Dies trägt zur weiteren Gewichts- und Kostenreduktion bei. Ein wirkungsvolles
Zusammenwirken des Stützabschnitts mit dem Aufliegebereich wird erreicht, wenn
letzterer aus verschleißfestem Kunststoff besteht; denn durch diese Maßnahme
werden auch hohe Belastungen - gerade durch die Werkstoffkombination von
Stützabschnitt aus Metall und Aufliegebereich aus Kunststoff - über eine lange
Betriebszeit sicher aufgenommen. Fertigungstechnisch läßt sich der Stützabschnitt
dadurch einfach realisieren, daß er aus einem Stück mit dem Gleitbelagkörper
hergestellt ist. Auch besteht die Möglichkeit, den Aufliegebereich vom
Gleitbelagkörper zu trennen, ihn jedoch formschlüssig mit dem Träger zu verbinden.
Die Linienkontaktstütze gewährleistet eine definierte Funktion zwischen Stützabschnitt
und Aufliegebereich, und sie läßt sich durch konkave Gestaltung, vorzugsweise am
Aufliegebereich, verwirklichen.
Die Kombination Gleitschiene - Gleitbelagkörper und Träger aus Kunststoff -, einziger
Bolzen, Stützvorrichtung und überkragendes Ende der Gleitschiene ermöglicht einen
kontrollierten Kettenlauf, bei dem antriebsbedingte Bewegungen der Kette aus der
Konstruktionslage heraus wirkungsvoll aufgenommen werden. Dies wird auch noch
durch die örtliche widerstandsmomenterhöhende Profilierung gegen Durchbiegen
unterstützt.
Der Aufliegebereich ist fest mit dem Gleitkörper verbunden, weil der erste Steg mit
dem zweiten Steg durch die den Träger durchdringende Rippen eine Baueinheit bilden.
Quer zur Kettenlaufrichtung ist die Gleitschiene durch eine Führungsvorrichtung fixiert.
In der Buchse des Trägers ist eine Hülse aus verschleißfestem Kunststoff vorgesehen,
die als Präzisionsbohrung für den als kostengünstiges Bauteil ausgebildeten Bolzen
wirkt.
Schließlich trägt die elastische Dämpfungseinrichtung oder Federvorrichtung dazu bei,
daß die Gleitschiene sich geräuscharm am Gehäuse abstützt, was bei
Brennkraftmaschinen mit bauartspezifischem Schwingungsverhalten, z. B. bei
Dieselmotoren, von Bedeutung ist.
In der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt, die nachstehend
näher beschrieben sind.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Gleitschiene,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1,
Fig. 4 eine Ansicht entsprechend Fig. 3 einer anderen Ausführungsform
Fig. 5 eine Ansicht entsprechend Fig. 1 einer anderen Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 5,
Fig. 8 eine Teilansicht der Fig. 1 einer anderen Ausführungsform,
Fig. 9 einen Schnitt nach der Linie IX-IX der Fig. 8.
In Fig. 1 ist eine Gleitschiene 1 dargestellt, die zur Führung und/oder zum Spannen
einer Kette 2 dient. Die Kette 2 ist ein Endlosglied eines Kettentriebes, der
Bestandteil einer Brennkraftmaschine 3 ist, von der lediglich ein
Kurbelgehäuseabschnitt 4 gezeigt wird.
Die Gleitschiene 1 wird durch einen Träger 5 und einen Gleitbelagkörper 6 gebildet,
der eine Gleitfläche 7 für die Kette 2 umfaßt. Träger 5 und Gleitbelagkörper 6
bestehen aus Kunststoff unterschiedlicher Spezifikation, vorzugsweise Polyamid, wobei
für den Träger 5 Polyamid mit Glasfaserzusätzen verwendet wird, für den
Gleitbelagkörper 6 verschleißfestes Polyamid ohne Glasfaserzusätze.
Die Gleitfläche 7 wird von Schultern 8, 9 begrenzt, so daß der Gleitbelagkörper 6
einen U-förmigen Umriß aufweist.
Der Träger 5 und der Gleitbelagkörper 6 sind in einer Ebene A-A zusammengesetzt.
Zwischen diesen, eine Einheit bildenden Bauteilen, sind ineinandergreifende und sich
gegenseitig hintergreifende Vorsprünge 10 vorgesehen, die im Ausführungsbeispiel
gem. Fig. 2 durch zwei Schwalbenschwanzverbindungen 11, 12 auf jeder Seite
gebildet werden; sie erstrecken sich entlang einer Kettenlauflinie B-B (Fig. 1).
Die Schwalbenschwanzverbindungen 11, 12 sind im Querschnitt gesehen in ihrer Höhe
versetzt - Abstand C - zueinander angeordnet und weisen hintergreifende
Profilierungen 13, 14 und 15, 16 auf. Die Profilierungen 13, 15 der
Schwalbenschwanzverbindung 9 sind benachbart einer Mittellängsebene D-D der
Gleitschiene 1 angeordnet, die Profilierungen 14, 16 der
Schwalbenschwanzverbindung 12 benachbart von Randzonen 17, 18 der Gleitschiene
1.
Die Gleitschiene wird wie folgt hergestellt: Zunächst wird der Träger 5 im
Spritzgußverfahren gefertigt, und zwar mit den zugehörigen Profilierungen der
Schwalbenschwanzverbindungen 11, 12 (Fig. 2). Danach wird der Träger 5 als
Basiskörper verwendet und der Gleitbelagkörper 6 im Spritzgußverfahren mit
besagtem Träger vereinigt. Denkbar ist auch ein anderer gestufter Fertigungsprozeß,
nämlich zuerst den Gleitbelagkörper zu produzieren und danach den Träger mit ihm
zusammenzuführen.
Der Träger 5 besitzt Endabschnitte 19, 20, wobei letzterer bei 21 etwa rechtwinklig zu
einer Trägerfläche 22 verläuft. Am Endabschnitt 20 liegt der Gleitbelagkörper 6 an und
wird mit einer ebenfalls zwischen Träger 5 und Gleitbelagkörper 6 wirkenden,
ineinandergreifenden Vorrichtung 23 - ähnlich wie eine Schwalbenschwanzverbindung
wirkend - in Lage gehalten.
In Fig. 2 wird gezeigt, daß der Träger 5 beabstandete Querflansche 24, 25 aufweist,
die über einen Steg 26 miteinander verbunden sind, wodurch eine doppel-T-förmige
Konfiguration entsteht. Seitlich des Steges 26 sind mehrere, im Abstand zueinander
angeordnete Querrippen 27 vorgesehen, die zwischen den Querflanschen 24, 25
verlaufen und senkrecht und/oder in geneigtem Winkel zu einer Kettenlauflinie B-B
ausgerichtet sind.
Zur Halterung der Gleitschiene 1 an der Brennkraftmaschine 3 dient ein einziger
Bolzen 29, der in einer Buchse 30 des Trägers 5 ruht. Mit Abstand zur Buchse 30 ist
zwischen Kurbelgehäuseabschnitt 4 und Gleitschiene 1 eine Stützvorrichtung 31
vorgesehen, die durch einen Stützabschnitt 32 am Kurbelgehäuseabschnitt 4 und
einen Aufliegebereich 33 an der Gleitschiene 1 dargestellt ist. Der Aufliegebereich 33
wird unter der Spannung der Kette 2 gegen den Stützabschnitt 32 gespannt, ist
beabstandet zur Gleitfläche 7 am Träger 5 angebracht und besteht aus einem
verschleißfesten Kunststoff - Polyamid ohne Glasfaserzusätze -. Außerdem ist der
Aufliegebereich 33 aus einem Stück mit dem Gleitbelagkörper 6 hergestellt. Es
besteht auch die Möglichkeit, den Aufliegebereich unabhängig vom Gleitbelagkörper 6
am Träger 5 zu befestigen.
Bei 34 ist ersichtlich, daß der Stützabschnitt 32 und der Aufliegebereich 33 über eine
Art Linienkontaktstütze 34' zusammenwirken; letztere erstreckt sich quer zur
Gleitschiene 1 und wird bei Belastung flächig. Im Ausführungsbeispiel ist hierzu der
Aufliegebereich 33 konvex oder ballig ausgeführt, wogegen der Stützabschnitt 32 eine
ebene Fläche ist.
Ein entfernt vom Bolzen 30 liegender Endbereich 35 der Gleitschiene 1 kragt über die
Stützvorrichtung 31 hinaus, wobei die Gleitschiene 1 im Aufliegebereich 33 eine
örtliche Profilierung 36, z. B. U-förmigen Querschnitts aufweist, siehe Fig. 3, durch die
das Widerstandsmoment der Gleitschiene in dieser besonders beanspruchten Zone
erhöht ist. Dabei nimmt die Höhe von Schenkeln 37, 38 der Profilierung 35 über einen
definierten Bereich Bdef in Laufrichtung der Kette 2 gleichmäßig ab dergestalt, daß die
Schenkel 36, 37 örtlich einen bogenförmigen Verlauf (Vb) aufweisen. Gemäß Fig. 3
liegen ein erster, die Kettenlauffläche 7 umfassender Steg 39 und ein zweiter Bereich,
den Aufliegebereich 33 aufweisender Steg 40 am Träger 5 an, und die Stege 39,
40 - sie verlaufen parallel zueinander - sind über Rippen 41, 42 verbunden, die Kanäle 43,
44 im Träger 5 durchdringen. Die Schenke 37, 38 sind Bestandteil des
Gleitbelagkörpers 6. Darüber hinaus umschließt der Gleitbelagkörper 6 allseitig den
Träger 5.
In Fig. 4 sind die Schenke 37, 38 aus einem Stück mit dem Träger 5 hergestellt, die
als Verlängerungen seitlicher Begrenzungswangen 45, 46 ausgebildet sind.
Zur Lagefixierung der Gleitschiene 1 ist zwischen Stützabschnitt 32 und
Aufliegebereich 33 eine Führungsvorrichtung 47 vorgesehen. Sie umfaßt eine
Aufnahmeeinrichtung 48 und einen Eingriffsabschnitt 49, wobei die
Aufnahmeeinrichtung 48 im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist.
Die Fig. 5 und 6 zeigen, daß in eine Buchse 50 eine zylindrische Hülse 51 aus
verschleißfestem Kunststoff - Polyamid ohne Glasfaserzusätze - eingesetzt ist. Die
Hülse 51 - sie wirkt als eine Präzisionsbohrung für einen Bolzen 52 - ist an ihren Enden
53, 54 mit kragenartigen Erweiterungen 55, 56 versehen, die Aufnahmen 57, 58 in
einem Träger 59 einer Gleitschiene 60 hintergreifen. Die seitlich über den Träger 59
überstehenden (Maß ÜE) Erweiterungen 55, 56 und die Aufnahmen 57, 58 arbeiten
über Hinterschneidungen 58' zusammen. Der überstehende Bereich der
Erweiterungen 55, 56 kann als Anlage an dem Gehäuse der Brennkraftmaschine
genutzt werden, um eine zusätzliche seitliche Abstützung der Gleitschiene 1 zu
bewirken. Zusätzlich sind bei 60 in radialer Richtung zwischen Hülse 51 und Träger 59
Schwalbenschwanzverbindungen 61 vorgesehen.
Die Hülse 51 ist aus einem Stück mit einem Gleitbelagkörper 62 hergestellt, der
zusammen mit dem Träger 59 die Gleitschiene 63 bildet. Zwischen der Hülse 51 und
dem Gleitbelagkörper 62 erstreckt sich eine Wand 64, die außerhalb des Trägers 59,
jedoch an ihm anliegend, verläuft. Die Wand 64 folgt einer Ausnehmung 65 des
Trägers 59.
Bei 66 wird eine Stützvorrichtung 67 gezeigt, die beabstandet zum Bolzen 52 bzw.
Buchse 50 verläuft. Die Stützvorrichtung 67 umfaßt einen Stützabschnitt 68 und einen
Aufliegebereich 69. Der Aufliegebereich 69 ist Teil des Gleitbelagkörpers 62, der um
eine obere Wand 70 und eine untere Wand 71 eines spitzwinklig gestalteten
Endbereiches 72 des Trägers 59 herumgezogen ist. Die untere Wand 71 bildet den
Aufliegebereich 69 und ist aus einem Stück mit dem Gleitbelagkörper 62 hergestellt.
Fig. 7 zeigt eine mögliche Verbindung des Aufliegebereichs 69 mit dem Träger 59.
Danach sind örtlich im Träger 59 Ausnehmungen 73 vorgesehen, in die
korrespondierende Zapfen 74 des Gleitbelagkörpers 62 hineinragen.
Schließlich ist der Gleitbelagkörper 62 von der unteren Wand 71 aus nochmals mit
einer Abwinklung 75 versehen, wobei ihr Ende 75 mittels einer
Schwalbenschwanzverbindung 76 festgelegt ist.
Gemäß Fig. 8 ist der Aufliegebereich 77 der Gleitschiene 78, der auf dem
Stützabschnitt 79 aufliegt, als elastische Dämpfungseinrichtung oder Federvorrichtung
80 ausgebildet. Hierzu ist der Aufliegebereich 77 als Blattfeder 81 dargestellt, deren
Blattdicke Bd beispielsweise empirisch festgelegt ist. Die Blattfeder 81 ist von der
Gleitschiene 78 aus gesehen konvex gestaltet, um eine Linienkontaktwirkung zu
erreichen (analog Stützabschnitt 32 und Aufliegebereich 33 in Fig. 1).
Die Blattfeder 81 ist aus einem Stück mit dem Gleitbelagkörper 82 hergestellt, der um
einen Endbereich 83 des Trägers 84 herum gezogen ist, dergestalt, daß er die
beiden Längsseiten 85, 86 des Trägers 84 verbindet. Dabei bildet die Blattfeder 81
eine Verlängerung des Gleitbelagkörpers 82.
Außerdem ist die Blattfeder 81 zusammen mit einer Ausnehmung des
Trägerabschnittes 87 des Trägers 84 so ausgeführt, daß eine einen Hohlraum 88
begrenzende Öse 89 entsteht, deren Ende 90 sich bei 91 am Träger 84 abstützt. In
dem Hohlraum 88 ist ein Einsatz 92 - Fig. 9 - aus federnd-elastischem Werkstoff, wie
Kautschuk, Elastomere oder dgl. eingesetzt.
Claims (24)
1. Gleitschiene zum Führen und/oder Spannen einer Kette, insbesondere für einen
Nockenwellenantrieb einer Brennkraftmaschine, umfassend einen Gleitbelagkörper aus
verschleißfestem Kunststoff und einen Träger, der aus mechanisch hoch belastbarem
Kunststoff besteht, wobei die Gleitschiene einerseits mit einem von einer Buchse
aufgenommenen Bolzen an einem Gehäuseabschnitt der Brennkraftmaschine gehalten
ist und andererseits mit einer Stützvorrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützvorrichtung (31; 67) durch einen Stützabschnitt (32; 68; 79) des
Gehäuseabschnittes (4) und durch einen Aufliegebereich (33; 69) der Gleitschiene (1;
63; 78) gebildet wird und der Aufliegebereich (33; 69; 77) ebenfalls aus
verschleißfestem Kunststoff besteht und aus einem Stück mit dem Gleitbelagkörper
(6; 62; 82) hergestellt ist.
2. Gleitschiene zum Führen und/oder Spannen einer Kette, insbesondere für einen
Nockenwellenantrieb einer Brennkraftmaschine, umfassend einen Gleitbelagkörper aus
verschleißfestem Kunststoff und einen Träger, der aus mechanisch hoch belastbarem
Kunststoff besteht, wobei die Gleitschiene einerseits mit einem von einer Buchse
aufgenommenen Bolzen an einem Gehäuseabschnitt der Brennkraftmaschine gehalten
ist und andererseits mit einer Stützvorrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützvorrichtung (31; 67) durch einen Stützabschnitt (32; 68; 79) des
Gehäuseabschnittes (4) und durch einen Aufliegebereich (33; 69) der Gleitschiene (1;
63; 78) gebildet wird und der Aufliegebereich (69) ebenfalls aus verschleißfestem
Kunststoff besteht, jedoch vom Gleitbelagkörper (62) getrennt ist, wobei der
Aufliegebereich (69) formschlüssig mit dem Träger (59) verbunden ist.
3. Gleitschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützabschnitt (36; 68) und der Aufliegebereich (33; 69; 77). über eine
Linienkontaktstütze (34') zusammenwirken, die durch konvexe Gestaltung gebildet
wird.
4. Gleitschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein freier
Endbereich (35) der Gleitschiene über den Aufliegebereich (33) überkragt.
5. Gleitschiene nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Aufliegebereich (33) eine örtliche Profilierung (36), zur
Widerstandserhöhung vorgesehen ist.
6. Gleitschiene nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Schenkel
(37, 38) eines U-förmigen Querschnittes beiderseits oberhalb des Aufliegebereichs
(33) gleichmäßig abnimmt.
7. Gleitschiene nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein erster Steg (39) für eine Kettenlauffläche (7) des
Gleitbelagkörpers (6) und ein zweiter Steg (40) des Aufliegebereichs (33) am Träger
(5) anliegen und über ein oder mehrere, den Träger (5) durchdringende Rippen (41,
42) miteinander verbunden sind.
8. Gleitschiene nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gleitbelagkörper (6) im Aufliegebereich (33) den Träger (5)
allseitig umschließt.
9. Gleitschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Stützabschnitt (32) und Aufliegebereich (33) eine Führungsvorrichtung (47)
vorgesehen ist.
10. Gleitschiene nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsvorrichtung (47) eine Aufnahmeeinrichtung (48) und einen Eingriffsabschnitt
(49) aufweist.
11. Gleitschiene nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmeeinrichtung (48) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist.
12. Gleitschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Buchse
(49) eine zylindrische Hülse (51) aus verschleißfestem Kunststoff vorgesehen ist.
13. Gleitschiene nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (51) an
ihren Enden (53, 54) kragenartige Erweiterungen (53, 54) umfaßt, die Aufnahmen (55,
56) im Träger hintergreifen.
14. Gleitschiene nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterungen
(53, 54) und die Aufnahmen (55, 56) über Hinterschneidungen (58')
zusammenarbeiten.
15. Gleitschiene nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülse (51) und der Gleitbelagkörper (62) aus einem Stück
hergestellt sind.
16. Gleitschiene nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Gleitbelagkörper (62) und der Hülse (51) eine außerhalb des Trägers (59) anliegende
Wand (64) verläuft.
17. Gleitschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitbelagkörper
(62) an einem Endbereich (72) um eine obere Wand (70) und eine untere Wand (71)
des Trägers (59) herumgezogen ist, wobei die untere Wand (71) den Aufliegebereich
(69) bildet.
18. Gleitschiene nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gleitbelagkörper (62) von der unteren Wand (71) aus nochmals mit einer Abwinklung
(74) versehen ist.
19. Gleitschiene nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Aufliegebereich (77) als elastische Dämpfungseinrichtung oder Federvorrichtung (80)
ausgebildet ist.
20. Gleitschiene nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Federvorrichtung (80) des Aufliegebereichs (77) eine Blattfeder (81) ist.
21. Gleitschiene nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (81)
mindestens bereichsweise konvex ausgebildet ist.
22. Gleitschiene nach den Ansprüchen 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gleitbelagkörper (82) um einen Endbereich (83) des Trägers (84) herumgeführt ist und
die dem Stützabschnitt (79) zugewandte Blattfeder (81) aus einem Stück mit dem
Gleitbelagkörper (82) hergestellt ist.
23. Gleitschiene nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (81)
zusammen mit einem Trägerabschnitt (87) einen Hohlraum (88) bildet.
24. Gleitschiene nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (88)
mit einem Einsatz (92), z. B. aus elastischem Werkstoff, ausgeführt ist.
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