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DE19714693C2 - Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp - Google Patents

Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp

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DE19714693C2
DE19714693C2 DE19714693A DE19714693A DE19714693C2 DE 19714693 C2 DE19714693 C2 DE 19714693C2 DE 19714693 A DE19714693 A DE 19714693A DE 19714693 A DE19714693 A DE 19714693A DE 19714693 C2 DE19714693 C2 DE 19714693C2
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DE
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plug connection
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insulator
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Yasuyoshi Fukao
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Yazaki Corp
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Description

Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp, deren Aufbau die Berührung elektrischer Teile mit dem Finger der Hand einer Bedienperson verhindert, und die beispielsweise für einen koaxialen Steck­ verbinder zum Aufladen eines Elektrofahrzeuges verwendet wird.
Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp mit, Anschlüssen, welche miteinander derart elektrisch verbindbar sind, daß ihre Stirnflächen miteinander in Flächenkontakt gebracht werden, weisen im Vergleich zu Steckverbindern nach dem Stift/HülsenKopplungstyp den Vorteil auf, daß beim Verbinden und Trennen der Anschlüsse eine geringere Kraft erforderlich ist und geringerer Verschleiß auftritt. Bei den Steckverbindern nach dem Stirnflächenkopplungstyp treten jedoch verschiedene Probleme auf, insbesondere bei der Verwendung der Anschlüsse für Hochspannung, wie bei einem Steckverbinder mit hohem Stromdurchgang für ein Elektrofahrzeug.
Aus Fig. 6 ist ein Beispiel eines koaxialen Steck­ verbinders nach dem Stirnflächenkopplungstyp ersichtlich, der mit herkömmlichen Anschlüssen versehen ist (Japanische Gebrauchsmusteranmeldung mit der Offenlegungsnummer 3-48881), wobei mit dem Bezugzeichen 51 ein Stecker und mit dem Bezugszeichen 52 eine Steckerbuchse bezeichnet sind.
Die vordere Endfläche eines Steckanschlusses 53 des Steckers 51 ist als sphärische Fläche 53a ausgebildet, und die vordere Endfläche eines Steckanschlusses 54 der Steckerbuchse 52 ist als konische Ausnehmung 54a ausgebildet. In anderen Worten sind die sphärische Fläche 53a und die konische Ausnehmung 54a vorgesehen, um die Kontaktflächen der Anschlüsse quer zur Eingriffsrichtung des Steckers 51 und der Stecker­ buchse 52 zu vergrößern, wodurch die Öffnung 56 einer Kappe 55 des Steckers 51 größer ausgebildet werden muß. Somit besteht die Gefahr, daß ein Finger der Hand einer Bedienperson oder dergleichen in Berührung mit dem Steckanschluß 53 gelangt und ein Elektroschock verursacht wird. Um dies zu vermeiden, kann die Kappe 55 derart verlängert werden, daß der Steckanschluß 53 mit dem Finger der Hand der Bedienperson nicht erreichbar ist.
Eine solche Verlängerung der Kappe 55 ist jedoch nicht zweck­ mäßig, da dann der Steckverbinder in seinen Abmessungen die gewünschte Länge überschreitet.
Aus Fig. 7 ist ein Steckverbinder nach dem Stift/Hülsen- Kopplungstyp ersichtlich, der mit herkömmlichen Anschlüssen versehen ist (Japanische Gebrauchsmusteranmeldung mit der Offenlegungsnummer 60-145560). Insbesondere weist ein Steck­ anschluß 57 eines nicht gezeigten Steckers einen Vorsprung 58, der einen geringen Durchmesser aufweist und von dem vorderen Ende des Steckanschlusses 57 in Axialrichtung vorsteht, und einen Gewindeabschnitt 63 auf, der an der vorderen Endfläche des Vorsprungs 58 vorgesehen ist. Ein Metallring 59 ist rings des Vorsprungs 58 an diesem fest angebracht, und ein konischer Führungsteil 60 aus hitzebeständigem Harzwerkstoff ist auf dem Gewindeabschnitt 63 festgeschraubt. In einer Steckerbuchse 52' ist ein Steckanschluß 62 angeordnet, der eine Hülse 61 zum Aufnehmen des stiftförmigen Steckanschlusses 57 aufweist.
Bei dem Steckverbinder nach Fig. 7 bewirken das vordere Ende der Hülse 61 und der konische Führungsteil 60 miteinander die Führung des Steckanschlusses 57 bei Einsetzen desselben in den Steckanschluß 62. Im Gegensatz dazu weist bei der Anschluß­ einheit des Stirnflächenkopplungstyps nach Fig. 6 keiner der Steckanschlüsse 53, 54 eine solche Führungswirkung auf.
Der Führungsteil 60 aus hitzebeständigem Harzwerkstoff dient ferner dazu, die Berührung eines Fingers der Hand einer Bedienperson oder dergleichen mit dem Steckanschluß 57 zu verhindern. Der Führungsteil 60 ist jedoch derart ausgebildet, daß er beim Einsetzen des Steckanschlusses 57 in die Hülse 61 und bei dessem Herausziehen aus derselben entlang des offenen Endes der metallischen Hülse 61 geführt wird, wodurch Verfor­ mungen des Harzwerkstoffes sowie Verschleiß durch mechanischen Abrieb mit nachteiligen Wirkungen auf die Verbindungen auftreten können und der Führungsteil 60 beim Einsetzen oder Herausziehen des Steckanschlusses 57 herabfallen kann.
Die DE 196 34 434 A1 offenbart einen elektrischen Steckverbinder mit Steckanschlüssen, von denen der eine Steckanschluß einen in Axialrichtung von seiner Endfläche vorstehenden Kunstharzstift und der andere Steckanschluß einen Kuppenbereich zum Einsetzen des Kunstharzstiftes aufweist.
Die DE 26 37 513 A1, DE 91 17 212 U1, DE 44 00 555 A1 und WO 96/29 761 A1 offenbaren jeweils einen elektrischen Steckverbinder mit Steckanschlüssen, die von einem Isolator in Form von Rippen bzw. Hüllen umgeben sind.
Es ist ein Ziel der Erfindung, einen elektrischen Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp zu schaffen, wobei der Steckverbinder ein Paar von zusammengehörigen Steckanschlüssen mit geringen Abmessungen aufweist, die mit Führungsmitteln zum Stabilisieren der elektrischen Verbindung versehen sind, und die Berührung eines Fingers der Hand einer Bedienperson oder dergleichen mit elektrischen Teilen mit der Folge eines Elektroschocks verhindert wird.
Dieses Ziel wird erfindungsgemäß durch einen elektrischen Steckverbinder nach den Merkmalen gemäß dem Anspruch 1 oder 4 erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unter­ ansprüchen 2 und 3 beschrieben.
Mit dem oben genannten Aufbau können, da die zusammen­ gehörigen Steckanschlüsse jeweils mit einem Isolator versehen sind, der von der vorderen Endfläche der jeweiligen Steck­ anschlüsse vorsteht, die Verbindungsvorgänge sicher durch­ geführt werden, ohne daß die Gefahr besteht, die Steck­ anschlüsse mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu berühren und somit einen Elektroschock herbeizuführen. Ferner werden, da die Steckanschlüsse jeweils mit einem Isolator und einem Schlitz versehen sind, die Steckanschlüsse miteinander in Eingriff geführt, ohne daß irgendeine Gleitbewegung zwischen den Kontaktflächen der Steckanschlüsse erfolgt, wodurch eine stabile elektrische Verbindung erreicht wird.
Die oben genannten und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnung näher erläutert, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet werden. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß­ einheit nach einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß­ einheit nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 einen Längsschnitt eines koaxialen Steckverbinders, der mit der Steckanschlußeinheit nach Fig. 1 versehen ist, wobei die Steckerbuchse und der Stecker des Steckverbinders getrennt dargestellt sind;
Fig. 4 einen Längsschnitt des koaxialen Steckverbinders nach Fig. 3, wobei die Steckerbuchse und der Stecker miteinander in Eingriff stehen;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß­ einheit nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen Steckanschlußeinheit eines Steckverbinders nach dem Stirn­ flächenkopplungstyp; und
Fig. 7 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen Steckanschlußeinheit eines Steckverbinders nach dem Stift/Hülsen-Kopplungstyp.
Nachfolgend werden Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, weist ein Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp ein Paar von zusammen­ gehörigen Steckanschlüssen 1 und 2 auf. Der eine Steckanschluß 1 weist in seiner dem anderen Steckanschluß 2 zugewandten, vorderen Hälfte einen Kontaktabschnitt 1A und in seiner hinteren Hälfte einen sich an den Kontaktabschnitt 1A anschließenden Kabelverbindungsabschnitt 1B auf. Der andere Steckanschluß 2 weist gleichfalls in seiner dem einen Steck­ anschluß 1 zugewandten, vorderen Hälfte einen Kontaktabschnitt 2A und in seiner hinteren Hälfte einen Kabelverbindungs­ abschnitt 2B auf.
Die Kontaktabschnitte 1A, 2A der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 sind jeweils zylindrisch ausgebildet und an der vorderen End­ fläche 3 bzw. 4 jeweils mit in Axialrichtung vorstehenden plat­ tenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 sowie mit Schlitzen 7 bzw. 8 zum Aufnehmen der entsprechenden Isolatoren 6 bzw. 5 versehen.
Die plattenförmigen Isolatoren 5, 6 sind relativ zueinander um die Längsachse der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 um einen rechten Winkel versetzt angeordnet, um ein Anstoßen oder eine gegenseitige Beeinflussung miteinander zu vermeiden, und jeweils in zwei Hälften durch eine dazwischenliegende Aussparung 5a bzw. 6a geteilt. Die Schlitze 7, 8 erstrecken sich in ihrer Länge von der vorderen Endfläche 3, 4 der jeweiligen Kontaktabschnitte 1A bzw. 2A in Axialrichtung nach hinten und in ihrer Tiefe von der äußeren Umfangsfläche der jeweiligen Kontaktabschnitte 1A, 2A zu deren Mitte hin.
Der Kontaktabschnitt 1A in der vorderen Hälfte des einen Steckanschlusses 1 ist an seiner äußeren Umfangsfläche in der Nähe seines vorderen Endes mit einer ringförmigen Verriegelungsnut 9 zum Verriegeln einer später beschriebenen Isolatorhülse 20 versehen. Der Kabelverbindungsabschnitt 1B in der hinteren Hälfte des Steckanschlusses 1 weist einen zylindrischen Körper auf, dessen Durchmesser größer als der des Kontaktabschnitts 1A ist und der einen hohlen Innenraum 10 aufweist, mit dem, wie später beschrieben wird, ein Draht 21a eines Kabels 21 durch eine Löt- oder Schweißverbindung oder dergleichen verbunden ist. Der Kabelverbindungsabschnitt 2B in der hinteren Hälfte des anderen Steckanschlusses 2 weist gleichfalls einen zylindrischen Körper auf, dessen Durchmesser größer als der des Kontaktabschnitts 2A ist. Ein Anschlag­ flansch 12 ist über einen Abschnitt 11, dessen Durchmesser größer als der Durchmesser des Kontaktabschnitts 2A ist, an der Umfangsfläche zwischen dem Kontaktabschnitt 2A und dem Kabelverbindungsabschnitt 2B vorgesehen.
Aus Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Steckanschlußeinheit des Steckverbinders nach dem Stirnflächenkopplungstyp ersichtlich, wobei eine Aussparung 5a in dem mittleren Bereich des plattenförmigen Isolators 5 des einen Steckanschlusses 1, wie sie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ausgebildet ist, nicht vorgesehen ist und nur der Isolator 6 des anderen Steckanschlusses 2 die Aussparung 6a aufweist. Der Isolator 5 ist daher einstückig ausgebildet. Diese Anordnung kann auch umgekehrt sein.
Nachfolgend wird ein koaxialer Steckverbinder mit den oben genannten Steckanschlüssen 1, 2 beschrieben.
In Fig. 3 bezeichnet das Bezugszeichen A eine Stecker­ buchse und das Bezugszeichen B bezeichnet einen Stecker. Die Steckerbuchse A weist ein Gehäuse 15 aus nichtleitendem Kunststoff auf, das den einer Steckanschluß 1 aufnimmt, und der Stecker B weist gleichfalls ein Gehäuse 16 aus nichtleitendem Kunststoff auf, das den anderen Steckanschluß 2 aufnimmt.
Das Gehäuse 15 der Steckerbuchse A weist einen zylindrischen Körper auf, der an seinen beiden Enden offen ist. Im Inneren des Gehäuses 15 ist dieses zu seinem vorderen Ende hin über eine Trennwand 17 mit einem inneren zylindrischen Körper 18 versehen, der koaxial zu einem vorderen Endabschnitt 15a des Gehäuses 15 verläuft und mit diesem derart zusammen­ wirkt, daß dazwischen eine Eingriffsausnehmung 19 für den Stecker B ausgebildet ist. Die Isolatorhülse 20, die denselben Durchmesser wie der innere zylindrische Körper 18 aufweist, ist an einem vorderen Endabschnitt des Kontaktabschnitts 1A des einen Steckanschlusses 1 angepaßt und in der ringförmigen Verriegelungsnut 9 verriegelt, wie oben erwähnt ist. Der Draht 21a des Kabels 21 ist in den hohlen Innenraum 10 in der hinteren Hälfte des Kabelverbindungsabschnitts 1B eingesetzt und ist darin mittels Löten angeschlossen.
Der Steckanschluß 1 ist in das Gehäuse 15 von dessem offenen hinteren Ende her eingesetzt, wobei die dem Kontakt­ abschnitt 1A zugewandte Endfläche (Stirnfläche) des Kabelver­ bindungsabschnitts 1B des Steckanschlusses 1 an der Trennwand 17 anliegt, um ein Herausgleiten des Steckanschlusses 1 aus dem Gehäuse 15 nach vorn zu verhindern. Eine wasserdichte Abdich­ tung an dem offenen hinteren Ende des Gehäuses 15 ist durch Anpassen eines wasserdichten Gummistöpsels 22 um das Kabel 21 herum geschaffen, und eine Kappe 23 ist um das hintere Ende des Gehäuses 15 herum angepaßt, um ein Herausgleiten des Steck­ anschlusses 1 aus dem Gehäuse 15 nach hinten zu verhindern.
Das Gehäuse 16 des Steckers B ist zylindrisch ausgebildet und weist einen Eingriffsabschnitt 24 auf, der von einer vorderen Wand 16a des Gehäuses 16 nach vorn vorsteht, wobei der Eingriffsabschnitt 24 einen kleineren Durchmesser als der des Gehäuses 16 aufweist. An der äußeren Umfangsfläche des Gehäuses 16 ist dieses nahe an seinem hinteren Ende mit einem quer zur Längsachse des Gehäuses 16 gerichteten Griff 25 versehen, der auch als Kabelverbindungsabschnitt dient. Ein mit Stahl umflochtener Kohlestift 26 ist an seinem einen Ende mit dem Kabelverbindungsabschnitt 2B des anderen Steckanschlusses 2 und an seinem anderen Ende mit einem Kabelverbindungsabschnitt 27a eines Relaisanschlusses 27 verbunden. Um den Kohlenstift 26 herum ist eine Schraubendruckfeder 28 gewickelt, die im Normal­ zustand den Steckanschluß 2 nach vorn vorspannt.
Der Steckanschluß 2 ist von einem offenen hinteren Ende 16b des Gehäuses 16 her eingesetzt, wobei der Flansch 12 des Steckanschlusses 2 an der vorderen Wand 16a des Gehäuses 16 anliegt, um die Bewegung des Steckanschlusses 2 nach vorn zu verhindern. Eine Verbindungsplatte 29b eines Stromzuführungs­ anschlusses 29, der in den Griff 25 eingesetzt ist, ist mittels einer Schraube 30 an einem Kopf 27b des Relaisanschlusses 27 festgelegt, der über den Kohlestift 26 mit den Steckanschluß 2 verbunden ist. Der Stromzuführungsanschluß 29 weist einen Kabelverbindungsabschnitt 29a auf, der mit einem Draht 21a' eines Kabels 21' verbunden ist. An dem offenen Ende des Griffs 25, durch den sich das Kabel 21' hindurch erstreckt, ist eine Manschette 31 zur wasserdichten Abdichtung angepaßt. An dem offenen hinteren Ende 16b des Gehäuses 16 sind ein wasser­ dichter Stöpsel 32 sowie eine Kappe 33 zur wasserdichten Abdichtung angepaßt.
Bei dem oben genannten Aufbau ist es unwahrscheinlich, daß ein Finger der Hand einer Bedienperson oder dergleichen die Steckanschlüsse 1, 2 direkt berührt, da die Steckanschlüsse 1, 2 der Steckerbuchse A bzw. des Steckers B die jeweiligen plattenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 aufweisen, die von den vorderen Endflächen 3, 4 der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 vorstehen. Wenn die Steckanschlüsse 1, 2 in den jeweiligen Gehäusen 15 bzw. 16 aufgenommen sind, wird ferner, da die Isolatorhülse 20 und der Eingriffsabschnitt 24 mit den entsprechenden plattenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 zusammen­ wirken, verhindert, daß ein Finger der Hand der Bedienperson in das Innere der Gehäuse 15, 16 eindringt, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, wodurch die Möglichkeit von Elektroschocks ausgeschlossen wird.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist die Verbindung der Steckerbuchse A mit dem Stecker B einfach herzustellen, indem der Eingriffsabschnitt 24 des Steckers B in die Eingriffs­ ausnehmung 19 der Steckerbuchse A, die zwischen dem inneren zylindrischen Körper 18 der Steckerbuchse A und der Isolatorhülse 20 einerseits und der Umfangswand des vorderen End­ abschnitts 15a des Gehäuses 15 andererseits ausgebildet ist, eingesetzt wird. In anderen Worten gleiten der innere zylindrische Körper 18 und die Isolatorhülse 20 an der Innenseite des Eingriffsabschnitts 24 entlang.
Bei diesem Verbindungsvorgang werden die Kontaktabschnitte 1A, 2A der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 mit ihren Isolatoren 5 bzw. 6, die in die jeweiligen Schlitze 8 bzw. 7 eingesetzt und von diesen geführt werden, aufeinander zu bewegt, und wenn die vorderen Endflächen 3, 4 der Kontaktabschnitte 1A bzw. 2A miteinander in Flächenkontakt gelangen, wird der Steckanschluß 2 gegen die Kraft der Schraubenfeder 28 nach hinten bewegt. Deshalb wird infolge des Einfederns der Schraubenfeder 28 ein starker Kontaktdruck erreicht, der zu einer stabilen elektrischen Verbindung führt.
Die Steckerbuchse A und der Stecker B sind mit Verriegelungsmitteln zum Halten des Steckverbinders in vollständig verriegelter Stellung und mit Verriegelungsmitteln zum Halten der miteinander verbundenen Steckanschlüsse 1, 2 versehen, die jedoch für sich bekannt und daher in der Zeichnung nicht dargestellt sind.
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer Steck­ anschlußeinheit des Steckverbinders nach dem Stirnflächen­ kopplungstyp nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Der Kontaktabschnitt 2A des einen Steckanschlusses 2' weist einen zylindrischen Isolator 34 auf, der von der Mitte der vorderen Endfläche 4 des Steckanschlusses 2' in Axial­ richtung vorsteht und den plattenförmigen Isolator 6 und den Schlitz 8 aus der vorhergehenden Ausführungsform ersetzt. Der Kontaktabschnitt 1A des anderen Steckanschlusses 1' weist eine kreisförmige Ausnehmung 35, die in der Mitte dessen vorderen Endfläche 3 zum Aufnehmen des zylindrischen Isolators 34 vorgesehen ist, und einen Isolatorstift 36 auf, der in Axial­ richtung von der Innenseite der kreisförmigen Ausnehmung 35 vorsteht und in den zylindrischen Isolator 34 eingesetzt wird, wenn dieser von der kreisförmigen Ausnehmung aufgenommen wird.
Die Kabelverbindungsabschnitte in der hinteren Hälfte der jeweiligen Steckanschlüsse 1', 2' weisen denselben Aufbau wie die oben genannten Kabelverbindungsabschnitte 1B, 2B auf und sind in derselben Weise in den jeweiligen isolierenden Gehäusen 15, 16 aufgenommen und verriegelt, so daß eine Gesamtansicht eines Steckverbinders, der die darin aufgenommenen Steck­ anschlüsse 1', 2' aufweist, weggelassen ist.
Auch in dem Falle, wenn die Steckanschlüsse 1', 2' verwendet werden, wird aufgrund des Isolatorstiftes 36 und des zylindrischen Isolators 34, die von der vorderen Endfläche 3 bzw. 4 der jeweiligen Steckanschlüsse 1' bzw. 2' vorstehen, das Berühren der Steckanschlüsse 1', 2' mit einem Finger der Hand einer Bedienperson verhindert. Ferner wird durch den zylindrischen Isolator 34 und den darin einsetzbaren Isolator­ stift 36 eine gegenseitige Führungswirkung beim Zusammenstecken der Steckverbinderteile erreicht.
Die Isolatoren 5, 6 und 34 und der Isolatorstift 36 können aus nichtleitendem Kunststoff oder Keramik jeweils getrennt von den metallischen Kontaktabschnitten 1A, 2A der Steckanschlüsse 1, 2 bzw. 1', 2' sein und in den jeweiligen Kontaktabschnitten fest eingebettet angeordnet sein. Alternativ können die metallischen Kontaktabschnitte 1A, 2A einstöckig mit Kernen der Isolatoren 5, 6 und 34 und Isolatorstifte 36 ausgebildet sein, wobei die Kerne dann mit einer isolierenden Beschichtung oder dergleichen isoliert werden.

Claims (4)

1. Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächen­ kopplungstyp mit:
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1) und einem zweiten Steckanschluß (2), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
jeweils einem plattenförmigen Isolator (5, 6), der in Axialrichtung von der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) vorsteht, um ein Berühren der entsprechenden Endfläche (3, 4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern, wobei die Isolatoren (5, 6) relativ zueinander um die Längsachse des jeweiligen Steckanschlusses (1, 2) um einen Winkel versetzt angeordnet sind; und
jeweils einem Schlitz (7, 8), der in der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) zum Aufnehmen des Isolators (6, 5) des jeweils anderen Steckanschlusses (2, 1) vorgesehen ist, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) und des zweiten Steckanschlusses (2) miteinander in Kontakt gebracht sind.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Isolator (5, 6) des ersten Steckanschlusses (1) und des zweiten Steckanschlusses (2) in zwei Hälften durch eine dazwischenliegende, sich in Axialrichtung erstreckende Aussparung (5a, 6a) geteilt ist.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einer (6) der Isolatoren des ersten Steckanschlusses (1) und des zweiten Steckanschlusses (2) in zwei Hälften durch eine dazwischenliegende, sich in Axialrichtung erstreckende Aussparung (6a) geteilt ist, und der andere (5) der Isolatoren ungeteilt ausgebildet ist.
4. Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächen­ kopplungstyp mit:
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1') und einem zweiten Steck­ anschluß (2'), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
einem zylindrischen Hohlisolator (34), der in Axial­ richtung von der Endfläche (4) des zweiten Steckanschlusses (2') vorsteht, um ein Berühren der Endfläche (4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern;
einer Ausnehmung (35), die in der Endfläche (3) des ersten Steckanschlusses (1') vorgesehen ist; und
einem Isolatorstift (36), der in Axialrichtung von der Innenseite der Ausnehmung (35) her vorsteht, wobei der Hohlisolator (34) von der Ausnehmung (35) einerseits und der Isolatorstift (36) von dem Hohlisolator (34) andererseits aufgenommen sind, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1') und des zweiten Steckanschlusses (2') miteinander in Kontakt gebracht sind.
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