DE19714693C2 - Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp - Google Patents
Elektrischer Steckverbinder nach dem StirnflächenkopplungstypInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder
nach dem Stirnflächenkopplungstyp, deren Aufbau die Berührung
elektrischer Teile mit dem Finger der Hand einer Bedienperson
verhindert, und die beispielsweise für einen koaxialen Steck
verbinder zum Aufladen eines Elektrofahrzeuges verwendet wird.
Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp mit,
Anschlüssen, welche miteinander derart elektrisch verbindbar
sind, daß ihre Stirnflächen miteinander in Flächenkontakt
gebracht werden, weisen im Vergleich zu Steckverbindern nach
dem Stift/HülsenKopplungstyp den Vorteil auf, daß beim
Verbinden und Trennen der Anschlüsse eine geringere Kraft
erforderlich ist und geringerer Verschleiß auftritt. Bei den
Steckverbindern nach dem Stirnflächenkopplungstyp treten jedoch
verschiedene Probleme auf, insbesondere bei der Verwendung der
Anschlüsse für Hochspannung, wie bei einem Steckverbinder mit
hohem Stromdurchgang für ein Elektrofahrzeug.
Aus Fig. 6 ist ein Beispiel eines koaxialen Steck
verbinders nach dem Stirnflächenkopplungstyp ersichtlich, der
mit herkömmlichen Anschlüssen versehen ist (Japanische
Gebrauchsmusteranmeldung mit der Offenlegungsnummer 3-48881),
wobei mit dem Bezugzeichen 51 ein Stecker und mit dem
Bezugszeichen 52 eine Steckerbuchse bezeichnet sind.
Die vordere Endfläche eines Steckanschlusses 53 des
Steckers 51 ist als sphärische Fläche 53a ausgebildet, und die
vordere Endfläche eines Steckanschlusses 54 der Steckerbuchse
52 ist als konische Ausnehmung 54a ausgebildet. In anderen
Worten sind die sphärische Fläche 53a und die konische
Ausnehmung 54a vorgesehen, um die Kontaktflächen der Anschlüsse
quer zur Eingriffsrichtung des Steckers 51 und der Stecker
buchse 52 zu vergrößern, wodurch die Öffnung 56 einer Kappe 55
des Steckers 51 größer ausgebildet werden muß. Somit besteht
die Gefahr, daß ein Finger der Hand einer Bedienperson oder
dergleichen in Berührung mit dem Steckanschluß 53 gelangt und
ein Elektroschock verursacht wird. Um dies zu vermeiden, kann
die Kappe 55 derart verlängert werden, daß der Steckanschluß 53
mit dem Finger der Hand der Bedienperson nicht erreichbar ist.
Eine solche Verlängerung der Kappe 55 ist jedoch nicht zweck
mäßig, da dann der Steckverbinder in seinen Abmessungen die
gewünschte Länge überschreitet.
Aus Fig. 7 ist ein Steckverbinder nach dem Stift/Hülsen-
Kopplungstyp ersichtlich, der mit herkömmlichen Anschlüssen
versehen ist (Japanische Gebrauchsmusteranmeldung mit der
Offenlegungsnummer 60-145560). Insbesondere weist ein Steck
anschluß 57 eines nicht gezeigten Steckers einen Vorsprung 58,
der einen geringen Durchmesser aufweist und von dem vorderen
Ende des Steckanschlusses 57 in Axialrichtung vorsteht, und
einen Gewindeabschnitt 63 auf, der an der vorderen Endfläche
des Vorsprungs 58 vorgesehen ist. Ein Metallring 59 ist rings
des Vorsprungs 58 an diesem fest angebracht, und ein konischer
Führungsteil 60 aus hitzebeständigem Harzwerkstoff ist auf dem
Gewindeabschnitt 63 festgeschraubt. In einer Steckerbuchse 52'
ist ein Steckanschluß 62 angeordnet, der eine Hülse 61 zum
Aufnehmen des stiftförmigen Steckanschlusses 57 aufweist.
Bei dem Steckverbinder nach Fig. 7 bewirken das vordere
Ende der Hülse 61 und der konische Führungsteil 60 miteinander
die Führung des Steckanschlusses 57 bei Einsetzen desselben in
den Steckanschluß 62. Im Gegensatz dazu weist bei der Anschluß
einheit des Stirnflächenkopplungstyps nach Fig. 6 keiner der
Steckanschlüsse 53, 54 eine solche Führungswirkung auf.
Der Führungsteil 60 aus hitzebeständigem Harzwerkstoff
dient ferner dazu, die Berührung eines Fingers der Hand einer
Bedienperson oder dergleichen mit dem Steckanschluß 57 zu
verhindern. Der Führungsteil 60 ist jedoch derart ausgebildet,
daß er beim Einsetzen des Steckanschlusses 57 in die Hülse 61
und bei dessem Herausziehen aus derselben entlang des offenen
Endes der metallischen Hülse 61 geführt wird, wodurch Verfor
mungen des Harzwerkstoffes sowie Verschleiß durch mechanischen
Abrieb mit nachteiligen Wirkungen auf die Verbindungen
auftreten können und der Führungsteil 60 beim Einsetzen oder
Herausziehen des Steckanschlusses 57 herabfallen kann.
Die DE 196 34 434 A1 offenbart einen elektrischen
Steckverbinder mit Steckanschlüssen, von denen der eine
Steckanschluß einen in Axialrichtung von seiner Endfläche
vorstehenden Kunstharzstift und der andere Steckanschluß einen
Kuppenbereich zum Einsetzen des Kunstharzstiftes aufweist.
Die DE 26 37 513 A1, DE 91 17 212 U1, DE 44 00 555 A1 und
WO 96/29 761 A1 offenbaren jeweils einen elektrischen
Steckverbinder mit Steckanschlüssen, die von einem Isolator in
Form von Rippen bzw. Hüllen umgeben sind.
Es ist ein Ziel der Erfindung, einen elektrischen
Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp zu schaffen,
wobei der Steckverbinder ein Paar von zusammengehörigen
Steckanschlüssen mit geringen Abmessungen aufweist, die mit
Führungsmitteln zum Stabilisieren der elektrischen Verbindung
versehen sind, und die Berührung eines Fingers der Hand einer
Bedienperson oder dergleichen mit elektrischen Teilen mit der
Folge eines Elektroschocks verhindert wird.
Dieses Ziel wird erfindungsgemäß durch einen elektrischen
Steckverbinder nach den Merkmalen gemäß dem Anspruch 1 oder 4
erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unter
ansprüchen 2 und 3 beschrieben.
Mit dem oben genannten Aufbau können, da die zusammen
gehörigen Steckanschlüsse jeweils mit einem Isolator versehen
sind, der von der vorderen Endfläche der jeweiligen Steck
anschlüsse vorsteht, die Verbindungsvorgänge sicher durch
geführt werden, ohne daß die Gefahr besteht, die Steck
anschlüsse mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu
berühren und somit einen Elektroschock herbeizuführen. Ferner
werden, da die Steckanschlüsse jeweils mit einem Isolator und
einem Schlitz versehen sind, die Steckanschlüsse miteinander in
Eingriff geführt, ohne daß irgendeine Gleitbewegung zwischen
den Kontaktflächen der Steckanschlüsse erfolgt, wodurch eine
stabile elektrische Verbindung erreicht wird.
Die oben genannten und andere Merkmale und Vorteile der
Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung anhand der
Zeichnung näher erläutert, wobei gleiche Teile mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet werden. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß
einheit nach einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß
einheit nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 einen Längsschnitt eines koaxialen Steckverbinders,
der mit der Steckanschlußeinheit nach Fig. 1 versehen ist,
wobei die Steckerbuchse und der Stecker des Steckverbinders
getrennt dargestellt sind;
Fig. 4 einen Längsschnitt des koaxialen Steckverbinders
nach Fig. 3, wobei die Steckerbuchse und der Stecker
miteinander in Eingriff stehen;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Steckanschluß
einheit nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen
Steckanschlußeinheit eines Steckverbinders nach dem Stirn
flächenkopplungstyp; und
Fig. 7 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen
Steckanschlußeinheit eines Steckverbinders nach dem
Stift/Hülsen-Kopplungstyp.
Nachfolgend werden Ausführungsformen der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, weist ein Steckverbinder
nach dem Stirnflächenkopplungstyp ein Paar von zusammen
gehörigen Steckanschlüssen 1 und 2 auf. Der eine Steckanschluß
1 weist in seiner dem anderen Steckanschluß 2 zugewandten,
vorderen Hälfte einen Kontaktabschnitt 1A und in seiner
hinteren Hälfte einen sich an den Kontaktabschnitt 1A
anschließenden Kabelverbindungsabschnitt 1B auf. Der andere
Steckanschluß 2 weist gleichfalls in seiner dem einen Steck
anschluß 1 zugewandten, vorderen Hälfte einen Kontaktabschnitt
2A und in seiner hinteren Hälfte einen Kabelverbindungs
abschnitt 2B auf.
Die Kontaktabschnitte 1A, 2A der Steckanschlüsse 1 bzw. 2
sind jeweils zylindrisch ausgebildet und an der vorderen End
fläche 3 bzw. 4 jeweils mit in Axialrichtung vorstehenden plat
tenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 sowie mit Schlitzen 7 bzw. 8
zum Aufnehmen der entsprechenden Isolatoren 6 bzw. 5 versehen.
Die plattenförmigen Isolatoren 5, 6 sind relativ
zueinander um die Längsachse der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 um
einen rechten Winkel versetzt angeordnet, um ein Anstoßen oder
eine gegenseitige Beeinflussung miteinander zu vermeiden, und
jeweils in zwei Hälften durch eine dazwischenliegende
Aussparung 5a bzw. 6a geteilt. Die Schlitze 7, 8 erstrecken
sich in ihrer Länge von der vorderen Endfläche 3, 4 der
jeweiligen Kontaktabschnitte 1A bzw. 2A in Axialrichtung nach
hinten und in ihrer Tiefe von der äußeren Umfangsfläche der
jeweiligen Kontaktabschnitte 1A, 2A zu deren Mitte hin.
Der Kontaktabschnitt 1A in der vorderen Hälfte des einen
Steckanschlusses 1 ist an seiner äußeren Umfangsfläche in der
Nähe seines vorderen Endes mit einer ringförmigen
Verriegelungsnut 9 zum Verriegeln einer später beschriebenen
Isolatorhülse 20 versehen. Der Kabelverbindungsabschnitt 1B in
der hinteren Hälfte des Steckanschlusses 1 weist einen
zylindrischen Körper auf, dessen Durchmesser größer als der des
Kontaktabschnitts 1A ist und der einen hohlen Innenraum 10
aufweist, mit dem, wie später beschrieben wird, ein Draht 21a
eines Kabels 21 durch eine Löt- oder Schweißverbindung oder
dergleichen verbunden ist. Der Kabelverbindungsabschnitt 2B in
der hinteren Hälfte des anderen Steckanschlusses 2 weist
gleichfalls einen zylindrischen Körper auf, dessen Durchmesser
größer als der des Kontaktabschnitts 2A ist. Ein Anschlag
flansch 12 ist über einen Abschnitt 11, dessen Durchmesser
größer als der Durchmesser des Kontaktabschnitts 2A ist, an der
Umfangsfläche zwischen dem Kontaktabschnitt 2A und dem
Kabelverbindungsabschnitt 2B vorgesehen.
Aus Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Steckanschlußeinheit des Steckverbinders nach
dem Stirnflächenkopplungstyp ersichtlich, wobei eine Aussparung
5a in dem mittleren Bereich des plattenförmigen Isolators 5 des
einen Steckanschlusses 1, wie sie bei der Ausführungsform nach
Fig. 1 ausgebildet ist, nicht vorgesehen ist und nur der
Isolator 6 des anderen Steckanschlusses 2 die Aussparung 6a
aufweist. Der Isolator 5 ist daher einstückig ausgebildet.
Diese Anordnung kann auch umgekehrt sein.
Nachfolgend wird ein koaxialer Steckverbinder mit den oben
genannten Steckanschlüssen 1, 2 beschrieben.
In Fig. 3 bezeichnet das Bezugszeichen A eine Stecker
buchse und das Bezugszeichen B bezeichnet einen Stecker. Die
Steckerbuchse A weist ein Gehäuse 15 aus nichtleitendem
Kunststoff auf, das den einer Steckanschluß 1 aufnimmt, und der
Stecker B weist gleichfalls ein Gehäuse 16 aus nichtleitendem
Kunststoff auf, das den anderen Steckanschluß 2 aufnimmt.
Das Gehäuse 15 der Steckerbuchse A weist einen
zylindrischen Körper auf, der an seinen beiden Enden offen ist.
Im Inneren des Gehäuses 15 ist dieses zu seinem vorderen Ende
hin über eine Trennwand 17 mit einem inneren zylindrischen
Körper 18 versehen, der koaxial zu einem vorderen Endabschnitt
15a des Gehäuses 15 verläuft und mit diesem derart zusammen
wirkt, daß dazwischen eine Eingriffsausnehmung 19 für den
Stecker B ausgebildet ist. Die Isolatorhülse 20, die denselben
Durchmesser wie der innere zylindrische Körper 18 aufweist, ist
an einem vorderen Endabschnitt des Kontaktabschnitts 1A des
einen Steckanschlusses 1 angepaßt und in der ringförmigen
Verriegelungsnut 9 verriegelt, wie oben erwähnt ist. Der Draht
21a des Kabels 21 ist in den hohlen Innenraum 10 in der
hinteren Hälfte des Kabelverbindungsabschnitts 1B eingesetzt
und ist darin mittels Löten angeschlossen.
Der Steckanschluß 1 ist in das Gehäuse 15 von dessem
offenen hinteren Ende her eingesetzt, wobei die dem Kontakt
abschnitt 1A zugewandte Endfläche (Stirnfläche) des Kabelver
bindungsabschnitts 1B des Steckanschlusses 1 an der Trennwand
17 anliegt, um ein Herausgleiten des Steckanschlusses 1 aus dem
Gehäuse 15 nach vorn zu verhindern. Eine wasserdichte Abdich
tung an dem offenen hinteren Ende des Gehäuses 15 ist durch
Anpassen eines wasserdichten Gummistöpsels 22 um das Kabel 21
herum geschaffen, und eine Kappe 23 ist um das hintere Ende des
Gehäuses 15 herum angepaßt, um ein Herausgleiten des Steck
anschlusses 1 aus dem Gehäuse 15 nach hinten zu verhindern.
Das Gehäuse 16 des Steckers B ist zylindrisch ausgebildet
und weist einen Eingriffsabschnitt 24 auf, der von einer
vorderen Wand 16a des Gehäuses 16 nach vorn vorsteht, wobei der
Eingriffsabschnitt 24 einen kleineren Durchmesser als der des
Gehäuses 16 aufweist. An der äußeren Umfangsfläche des Gehäuses
16 ist dieses nahe an seinem hinteren Ende mit einem quer zur
Längsachse des Gehäuses 16 gerichteten Griff 25 versehen, der
auch als Kabelverbindungsabschnitt dient. Ein mit Stahl
umflochtener Kohlestift 26 ist an seinem einen Ende mit dem
Kabelverbindungsabschnitt 2B des anderen Steckanschlusses 2 und
an seinem anderen Ende mit einem Kabelverbindungsabschnitt 27a
eines Relaisanschlusses 27 verbunden. Um den Kohlenstift 26
herum ist eine Schraubendruckfeder 28 gewickelt, die im Normal
zustand den Steckanschluß 2 nach vorn vorspannt.
Der Steckanschluß 2 ist von einem offenen hinteren Ende
16b des Gehäuses 16 her eingesetzt, wobei der Flansch 12 des
Steckanschlusses 2 an der vorderen Wand 16a des Gehäuses 16
anliegt, um die Bewegung des Steckanschlusses 2 nach vorn zu
verhindern. Eine Verbindungsplatte 29b eines Stromzuführungs
anschlusses 29, der in den Griff 25 eingesetzt ist, ist mittels
einer Schraube 30 an einem Kopf 27b des Relaisanschlusses 27
festgelegt, der über den Kohlestift 26 mit den Steckanschluß 2
verbunden ist. Der Stromzuführungsanschluß 29 weist einen
Kabelverbindungsabschnitt 29a auf, der mit einem Draht 21a'
eines Kabels 21' verbunden ist. An dem offenen Ende des Griffs
25, durch den sich das Kabel 21' hindurch erstreckt, ist eine
Manschette 31 zur wasserdichten Abdichtung angepaßt. An dem
offenen hinteren Ende 16b des Gehäuses 16 sind ein wasser
dichter Stöpsel 32 sowie eine Kappe 33 zur wasserdichten
Abdichtung angepaßt.
Bei dem oben genannten Aufbau ist es unwahrscheinlich, daß
ein Finger der Hand einer Bedienperson oder dergleichen die
Steckanschlüsse 1, 2 direkt berührt, da die Steckanschlüsse 1,
2 der Steckerbuchse A bzw. des Steckers B die jeweiligen
plattenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 aufweisen, die von den
vorderen Endflächen 3, 4 der Steckanschlüsse 1 bzw. 2
vorstehen. Wenn die Steckanschlüsse 1, 2 in den jeweiligen
Gehäusen 15 bzw. 16 aufgenommen sind, wird ferner, da die
Isolatorhülse 20 und der Eingriffsabschnitt 24 mit den
entsprechenden plattenförmigen Isolatoren 5 bzw. 6 zusammen
wirken, verhindert, daß ein Finger der Hand der Bedienperson in
das Innere der Gehäuse 15, 16 eindringt, wie aus Fig. 3
ersichtlich ist, wodurch die Möglichkeit von Elektroschocks
ausgeschlossen wird.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist die Verbindung der
Steckerbuchse A mit dem Stecker B einfach herzustellen, indem
der Eingriffsabschnitt 24 des Steckers B in die Eingriffs
ausnehmung 19 der Steckerbuchse A, die zwischen dem inneren
zylindrischen Körper 18 der Steckerbuchse A und der Isolatorhülse
20 einerseits und der Umfangswand des vorderen End
abschnitts 15a des Gehäuses 15 andererseits ausgebildet ist,
eingesetzt wird. In anderen Worten gleiten der innere
zylindrische Körper 18 und die Isolatorhülse 20 an der
Innenseite des Eingriffsabschnitts 24 entlang.
Bei diesem Verbindungsvorgang werden die Kontaktabschnitte
1A, 2A der Steckanschlüsse 1 bzw. 2 mit ihren Isolatoren 5 bzw.
6, die in die jeweiligen Schlitze 8 bzw. 7 eingesetzt und von
diesen geführt werden, aufeinander zu bewegt, und wenn die
vorderen Endflächen 3, 4 der Kontaktabschnitte 1A bzw. 2A
miteinander in Flächenkontakt gelangen, wird der Steckanschluß
2 gegen die Kraft der Schraubenfeder 28 nach hinten bewegt.
Deshalb wird infolge des Einfederns der Schraubenfeder 28 ein
starker Kontaktdruck erreicht, der zu einer stabilen
elektrischen Verbindung führt.
Die Steckerbuchse A und der Stecker B sind mit
Verriegelungsmitteln zum Halten des Steckverbinders in
vollständig verriegelter Stellung und mit Verriegelungsmitteln
zum Halten der miteinander verbundenen Steckanschlüsse 1, 2
versehen, die jedoch für sich bekannt und daher in der
Zeichnung nicht dargestellt sind.
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer Steck
anschlußeinheit des Steckverbinders nach dem Stirnflächen
kopplungstyp nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Der Kontaktabschnitt 2A des einen Steckanschlusses 2'
weist einen zylindrischen Isolator 34 auf, der von der Mitte
der vorderen Endfläche 4 des Steckanschlusses 2' in Axial
richtung vorsteht und den plattenförmigen Isolator 6 und den
Schlitz 8 aus der vorhergehenden Ausführungsform ersetzt. Der
Kontaktabschnitt 1A des anderen Steckanschlusses 1' weist eine
kreisförmige Ausnehmung 35, die in der Mitte dessen vorderen
Endfläche 3 zum Aufnehmen des zylindrischen Isolators 34
vorgesehen ist, und einen Isolatorstift 36 auf, der in Axial
richtung von der Innenseite der kreisförmigen Ausnehmung 35
vorsteht und in den zylindrischen Isolator 34 eingesetzt wird,
wenn dieser von der kreisförmigen Ausnehmung aufgenommen wird.
Die Kabelverbindungsabschnitte in der hinteren Hälfte der
jeweiligen Steckanschlüsse 1', 2' weisen denselben Aufbau wie
die oben genannten Kabelverbindungsabschnitte 1B, 2B auf und
sind in derselben Weise in den jeweiligen isolierenden Gehäusen
15, 16 aufgenommen und verriegelt, so daß eine Gesamtansicht
eines Steckverbinders, der die darin aufgenommenen Steck
anschlüsse 1', 2' aufweist, weggelassen ist.
Auch in dem Falle, wenn die Steckanschlüsse 1', 2'
verwendet werden, wird aufgrund des Isolatorstiftes 36 und des
zylindrischen Isolators 34, die von der vorderen Endfläche 3
bzw. 4 der jeweiligen Steckanschlüsse 1' bzw. 2' vorstehen, das
Berühren der Steckanschlüsse 1', 2' mit einem Finger der Hand
einer Bedienperson verhindert. Ferner wird durch den
zylindrischen Isolator 34 und den darin einsetzbaren Isolator
stift 36 eine gegenseitige Führungswirkung beim Zusammenstecken
der Steckverbinderteile erreicht.
Die Isolatoren 5, 6 und 34 und der Isolatorstift 36 können
aus nichtleitendem Kunststoff oder Keramik jeweils getrennt von
den metallischen Kontaktabschnitten 1A, 2A der Steckanschlüsse
1, 2 bzw. 1', 2' sein und in den jeweiligen Kontaktabschnitten
fest eingebettet angeordnet sein. Alternativ können die
metallischen Kontaktabschnitte 1A, 2A einstöckig mit Kernen der
Isolatoren 5, 6 und 34 und Isolatorstifte 36 ausgebildet sein,
wobei die Kerne dann mit einer isolierenden Beschichtung oder
dergleichen isoliert werden.
Claims (4)
1. Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächen
kopplungstyp mit:
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1) und einem zweiten Steckanschluß (2), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
jeweils einem plattenförmigen Isolator (5, 6), der in Axialrichtung von der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) vorsteht, um ein Berühren der entsprechenden Endfläche (3, 4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern, wobei die Isolatoren (5, 6) relativ zueinander um die Längsachse des jeweiligen Steckanschlusses (1, 2) um einen Winkel versetzt angeordnet sind; und
jeweils einem Schlitz (7, 8), der in der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) zum Aufnehmen des Isolators (6, 5) des jeweils anderen Steckanschlusses (2, 1) vorgesehen ist, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) und des zweiten Steckanschlusses (2) miteinander in Kontakt gebracht sind.
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1) und einem zweiten Steckanschluß (2), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
jeweils einem plattenförmigen Isolator (5, 6), der in Axialrichtung von der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) vorsteht, um ein Berühren der entsprechenden Endfläche (3, 4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern, wobei die Isolatoren (5, 6) relativ zueinander um die Längsachse des jeweiligen Steckanschlusses (1, 2) um einen Winkel versetzt angeordnet sind; und
jeweils einem Schlitz (7, 8), der in der jeweiligen Endfläche (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) bzw. des zweiten Steckanschlusses (2) zum Aufnehmen des Isolators (6, 5) des jeweils anderen Steckanschlusses (2, 1) vorgesehen ist, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1) und des zweiten Steckanschlusses (2) miteinander in Kontakt gebracht sind.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der jeweilige Isolator (5, 6) des ersten Steckanschlusses
(1) und des zweiten Steckanschlusses (2) in zwei Hälften durch
eine dazwischenliegende, sich in Axialrichtung erstreckende
Aussparung (5a, 6a) geteilt ist.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß einer (6) der Isolatoren des ersten Steckanschlusses (1)
und des zweiten Steckanschlusses (2) in zwei Hälften durch eine
dazwischenliegende, sich in Axialrichtung erstreckende
Aussparung (6a) geteilt ist, und der andere (5) der Isolatoren
ungeteilt ausgebildet ist.
4. Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächen
kopplungstyp mit:
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1') und einem zweiten Steck anschluß (2'), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
einem zylindrischen Hohlisolator (34), der in Axial richtung von der Endfläche (4) des zweiten Steckanschlusses (2') vorsteht, um ein Berühren der Endfläche (4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern;
einer Ausnehmung (35), die in der Endfläche (3) des ersten Steckanschlusses (1') vorgesehen ist; und
einem Isolatorstift (36), der in Axialrichtung von der Innenseite der Ausnehmung (35) her vorsteht, wobei der Hohlisolator (34) von der Ausnehmung (35) einerseits und der Isolatorstift (36) von dem Hohlisolator (34) andererseits aufgenommen sind, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1') und des zweiten Steckanschlusses (2') miteinander in Kontakt gebracht sind.
einer Steckerbuchse (A) und einem Stecker (B), die jeweils ein Gehäuse (15, 16) aufweisen;
einem ersten Steckanschluß (1') und einem zweiten Steck anschluß (2'), die in dem Gehäuse (15, 16) der Steckerbuchse (A) bzw. des Steckers (B) untergebracht sind und deren Endflächen (3, 4) miteinander in Kontakt bringbar sind, um eine elektrische Verbindung zu schaffen;
einem zylindrischen Hohlisolator (34), der in Axial richtung von der Endfläche (4) des zweiten Steckanschlusses (2') vorsteht, um ein Berühren der Endfläche (4) mit einem Finger der Hand einer Bedienperson zu verhindern;
einer Ausnehmung (35), die in der Endfläche (3) des ersten Steckanschlusses (1') vorgesehen ist; und
einem Isolatorstift (36), der in Axialrichtung von der Innenseite der Ausnehmung (35) her vorsteht, wobei der Hohlisolator (34) von der Ausnehmung (35) einerseits und der Isolatorstift (36) von dem Hohlisolator (34) andererseits aufgenommen sind, wenn die Endflächen (3, 4) des ersten Steckanschlusses (1') und des zweiten Steckanschlusses (2') miteinander in Kontakt gebracht sind.
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| DE19714693A1 DE19714693A1 (de) | 1997-10-30 |
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| DE19714693A Expired - Fee Related DE19714693C2 (de) | 1996-04-11 | 1997-04-09 | Elektrischer Steckverbinder nach dem Stirnflächenkopplungstyp |
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