DE19713375A1 - Vorrichtung zum Absaugen der Oberflächenschicht einer Flüssigkeit - Google Patents
Vorrichtung zum Absaugen der Oberflächenschicht einer FlüssigkeitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1, z. B. als fest oder selbstschwimmend montierten
Oberflächenabsauger für Behälter, worunter im Sinne
der Erfindung auch Absetzbecken, Kanäle o. ä. zu verstehen
sind, dessen Ansaugöffnung sich selbständig an unterschiedliche
Füllniveaus anpaßt und damit immer ein Absaugen
der obersten Flüssigkeitsschichten sowie darauf allenfalls
schwimmender Schäume und Partikel gewährleistet.
In DE 43 01 978 A1 wird ein Oberflächenabsauger beschrieben,
wie er Stand der Technik ist: über ein meist aus Kunststoff
bestehendes Filterrohr wird ein Oberflächenabsauger in Form
eines weiteren Rohres gestülpt, der sich an die Flüssigkeitsoberfläche
durch einen Schwimmer, der für den Auftrieb
sorgt, jeweils anpaßt. Diese Anordnung stellt sicher, daß
nur immer soviel Wasser in den Oberflächenabsauger einströmt,
wie vom nachfolgenden Filter verarbeitet und gereinigt
werden kann.
Besonders in der Zellstoff-, Papier- und Textilproduktion,
aber auch in kommunalen Kläranlagen fallen aber gelegentlich
stark schäumende Abwässer an. Herkömmliche, wie oben beschriebene
Filteranlagen für die oberflächennahe Absaugung
in Behältern mit variablem Flüssigkeitsniveau können Schäume
an der Oberfläche von Flüssigkeiten nur mit einem großen
Überschuß an flüssiger Phase absaugen und einer Reinigung
zuführen, da sie im Bereich der Ansaugöffnung nur geringe
Strömungsgeschwindigkeiten erzeugen und durch konstruktive
Merkmale, wie zum Beispiel ineinander gesteckte Rohre, Bypassströmungen
in oberflächenfernen Bereichen aufwesien.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Oberflächenabsauger
herzustellen, der besonders für die Absaugung
von Schäumen, wie sie auf Industrie- und anderen Abwässern
auftreten, sowie der von den Schäumen oder an der Flüssigkeitsoberfläche
allenfalls getragenen, jedenfalls oberflächennahen
Schmutzpartikeln geeignet ist. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches
1 wiedergegebenen Merkmale erstmals überraschend gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Kennzeichen der abhängigen Ansprüche beschrieben.
- 1. Durch eine Verengung des Ansaugschlitzes wird die Ansauggeschwindigkeit im Oberflächenabsauger so stark erhöht, daß der Schaum durch die Flüssigkeit mitgerissen und teilweise schon an der Eintrittsöffnung mechanisch zerstört wird. Dies wird durch eine, wie beispielhaft in beiliegender Zeichnung dargestellt, feste Strömungsblende zwischen den Schwimmelementen bzw. gegebenenfalls zwischen diesen und einem oder mehreren Verdrängungskörpern zur Verengung des Ansaugschlitzes bewirkt.
- 2. Durch einen Faltenbalg oder durch gegeneinander dichtende, teleskopartig verschiebbare Rohre oder ähnliche Einrichtungen wird verhindert, daß zu viel Flüssigkeit in einem Bypass mit angesaugt wird. Dadurch wird das Verhältnis des mitgerissenen Schaumes zum angesaugten Flüssigkeitsvolumen deutlich größer als bei herkömmlichen Einrichtungen. "Rohr" im Sinn der Erfindung ist auch ein Trichter oder ein Behälter mit vieleckigem Querschnitt zu verstehen.
- 3. Die obere Öffnung des - z. B. mit einem Faltenbalg versehenen - Rohrs wird durch innen und/oder außen angebrachte Schwimmelemente in geflutetem Ruhezustand an oder etwas über der Wasseroberfläche gehalten. Wird der Schwimmer an der Innenseite des Rohrs angebracht, so kann er, wie in der Zeichnung dargestellt, als Strömungsblende ausgeführt werden. Das Fluten des nach außen dichten Rohres kann über ein am Rohr oder an einem der daran anschließenden Elemente angebrachten Flutventil erleichtert werden.
Um eine wirkungsvolle Absaugung und Zerstörung von Schäumen
unterschiedlicher Steifigkeit zu erreichen, ist eine richtige
Dimensionierung der Spaltbreite wesentlich. So genügen
für relativ wenig steife, wäßrige Tensidschäume Spaltbreiten
von ca. 3 mm. Für steifere Schäume von Industrieabwässern
oder Fäkalien hat sich eine Spaltbreite von 5-10 mm
als günstig erwiesen. Besonders vorteilhaft ist es daher,
die Öffnung so zu dimensionieren, daß die Breite des Ansaugschlitzes
verändert werden kann. Dies kann beispielsweise
durch Anbringen von Strömungsblenden in Form von Aufsatzringen
oder -leisten bewirkt werden, die auf der festen
Blende und/oder auf dem das Volumen verengenden Verdrängungskörper
angebracht sind. Wird der Aufsatz auf dem Verdrängungskörper
aufgebracht, so ist darauf zu achten, daß
er den Ansaugschlitz über die gesamte Hubhöhe des längenvariablen
Rohres, z. B. des Faltenbalgs, verändert.
Die Höhe des Faltenbalges kann je nach Einsatzart dem jeweiligen
Abstand der Flüssigkeitsoberfläche vom Behälterboden
angepaßt werden. So können im industriellen Einsatz Faltenbälge
mit einer Hubhöhe bis zu 1500 mm vorteilhaft eingesetzt
werden. Für noch größere Schwankungen des Flüssigkeitsniveaus
kann der gesamte Oberflächenabsauger an Tragkörpern
einer zusätzlichen Schwimmeinrichtung montiert werden.
Die bei niedrigem Flüssigkeitspegel zusammengefahrenen
Falten des Balges bewirken einerseits eine Verengung, andererseits
eine Verlängerung des mit hoher Geschwindigkeit
durchströmten Rohrabschnitts, wobei allerdings zu beachten
ist, daß der Querschnitt nicht kleiner als im Bereich der
Strömungsblende wird.
Neben der Beständigkeit und dauerhaften Dichtheit des Balgmaterials
gegenüber den Pumpmedien ist die Wandstärke und
Flexibilität des Materials den jeweiligen Anforderungen anzupassen,
die sich aus der zu überbrückenden Niveaudifferenz
ergeben. Eines der im weiten Rahmen einsetzbaren Materialien
ist zum Beispiel Neopren. Der Faltenbalg ist zweckmäßig
flexibler, d. h. unter anderem von geringerer Wandstärke,
wenn er große Niveaudifferenzen überbrücken muß, kann aber
weniger flexibel ausgebildet sein, wenn diese Differenzen
nur klein sind.
Der Verdrängungskörper kann als - am Rohrboden befestigter -
Zylinderblock ausgebildet sein, der die Schwimmelemente um
mindestens die maximale Hubhöhe des Faltenbalges bzw. des
Teleskoprohres überragt; er kann aber auch als Scheibe ausgebildet
sein, die in die obere Rohröffnung so eingesetzt
ist, daß sie einen in mehrere - vorzugsweise wenigstens
drei - Bereiche unterteilten Ansaugschlitz, oder eine Vielzahl
von Ansauglöchern ergibt.
Eine weitere, vorteilhafte - wenn auch nicht unbedingt erforderliche
- Voraussetzung für ein wirkungsvolles Abpumpen
von Schäumen ist die Verwendung einer geregelten Pumpe. Nur
durch eine einstellbare, vorzugsweise selbstregulierende
Pumpleistung ist es möglich, den Ansaugschlitz im je nach
Schaumbildung und Viskosität gewünschten Abstand zur Oberfläche
und das Pulsieren des Oberflächenabsaugers im gewünschten
Ausmaß zu halten. Eine zu hohe Pumpleistung würde
ein rasches und damit zu starkes Absinken der auf dem inneren
Flüssigkeitsspiegel schwimmenden Schwimmelemente bedeuten,
wodurch viel zu viel Flüssigkeit angesaugt wird; man
hat aber immer das Interesse, nur die geringstnötige Flüssigkeitsmenge
mit Schaum und/oder Schmutzpartikeln zu entfernen,
da ansonsten - z. B. bei beginnender Füllung einer
Filterpresse - immer weniger Absaugleistung erbracht würde;
bei einer zu geringen Pumpleistung stellt sich kein Mitreißeffekt
ein.
Der Durchmesser (oder die kleinere Seitenlänge bei Ausführung
mit rechteckigem Querschnitt) des erfindungsgemäßen
Rohres, ohne eventuelle Zusatzschwimmer um die Gesamtvorrichtung
herum schwimmend zu lagern, liegt zwischen 100 und
500 mm, vorzugsweise zwischen 200 und 400 mm. Bei kleineren
Abmessungen ist es schwierig, das Rohrende mit dem bevorzugten,
innen liegenden, ringförmigen Schwimmelement in Schwebe
zu halten, da die Auftriebskräfte zu gering werden. Bei
größeren Abmessungen wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
unhandlich.
Eine weitere mögliche Ausführung ergibt sich, wenn an der
Außenseite des Rohrs über dem längenverschiebbaren Teil
drei oder mehr symmetrisch angeordnete Schwimmkörper mit -
vorzugsweise schwenkbaren - Abstandhaltern befestigt sind,
durch die der Ansaugschlitz in einem gewünschten Abstand unter
der Wasseroberfläche positioniert werden kann. Dies kann
durch Schwenken der Halter und/oder durch Aufblasen oder
Fluten aufblasbarer Schwimmkörper bewirkt werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielhaft näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Faltenbalg;
Fig. 2 die Anbringung von Aufsatzringen zur Verengung des Ansaugschlitzes;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine andere Ausführungsform
der Erfindung (Teleskoprohre mit schematisch angedeuteter
Rollringdichtung) mit einem als Scheibe ausgebildeten
Verdrängungskörper;
Fig. 4 und 5 Längsschnitte durch zwei weitere Ausführungsformen
der Erfindung mit außenliegenden Tragkörpern bzw.
ohne Verdrängungskörper.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Fig. 1 besteht aus
einer am Boden des (nicht dargestellten) Behälters oder in
einem bestimmten Abstand von diesem Boden befestigte Bodenplatte
1, die von einer zur (nicht dargestellten) Pumpe führenden
Saugleitung 2 durchsetzt ist. An der Bodenplatte ist
ein in das Innere des Rohres 3 ragender, zylinderförmiger
Verdrängungskörper 4 befestigt. Die Wandung des Rohres 3 ist
in einem Bereich 5 als Faltenbalg ausgebildet. Am oberen Ende
des Rohres 3 ragt ein als Ring ausgebildetes Schwimmelement
6 in das Innere des Rohres 3.
Die Flüsigkeit 7 ist von einer unerwünschten Schaumschicht
8 bedeckt. Der Schwimmring 6 hält das obere Ende der erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Ruhezustand in etwa auf dem Niveau
des Flüssigkeitsspiegels, und zwar auch dann, wenn sich
dieses Niveau während des Betriebes einer Anlage verändern
sollte: der Faltenbalg gleicht aus. Wird nun die Saugpumpe
eingeschaltet, entsteht im Innenraum 9 des Rohres 3 ein Unterdruck,
der das auf dem Flüssigkeitsspiegel im Rohrinneren
schwimmende Schwimmelement 6 ganz geringfügig, oft nur um
einige Zehntel Millimeter nach unten zieht, wobei sich der
Faltenbalgbereich 5 verkürzt. Dadurch gelangt die Oberkante
des Oberflächenabsaugers unter das äußere Flüssigkeitsniveau,
und die Absaugung beginnt. Der Ansaugschlitz 10 zwischen
Schwimmring 6 und Verdrängungskörper 4 wirkt als Venturidüse
und reißt relativ viel Schaum 8 mit relativ möglichst
wenig Flüssigkeit nach unten mit, wodurch der
Schwimmring wieder nach oben gedrückt wird, bis sich bei
konstanter Arbeitsweise ein Gleichgewicht einstellt, bei dem
die Oberkante des Schwimmringes 6 so weit unter die Oberfläche
der Flüssigkeit 7 zu liegen kommt, daß die Oberflächenschicht
durch den Ansaugschlitz 10 - unter weiterem Mitreißen
des Schaumes 8 - ins Innere des Rohres 3 dringt und von
der Pumpe abgefördert wird. Der Schaum wird beim Passieren
des Ansaugschlitzes 10 bereits teilweise zerstört.
Der Ansaugschlitz 10 muß natürlich eine Dimensionierung haben,
die sicherstellt, daß die größten allenfalls zu erwartenden
Schmutzpartikel passieren können, ohne ihn zu verstopfen.
Wenn keine oder nur geringe Schaummengen zu erwarten
sind, kann die Dimensionierung auch größer sein, oder
der Verdrängungskörper kann ganz entfallen, z. B. kann die
Scheibe (4′ in Fig. 3) in einem solchen Fall auch entfernt
werden.
Fig. 2 zeigt Aufsatzringe 11 auf den Ring 6 bzw. den Verdrängungskörper
4, die den Ansaugschlitz 10 zu verengen, bzw.
auf die gewünschte Breite einzustellen gestatten, um ihn an
die Gegebenheiten von Flüssigkeitsdichte und -viskosität,
bzw. Schaummenge und -steifigkeit anzupassen.
Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung. Das
Rohr 3′ ist als Teleskoprohr aus zwei - gegeneinander durch
eine schematisch angedeutete Rollringdichtung 13 abgedichteten
- Rohrteilen 3a und 3b gebildet; seine obere Öffnung ist
von einer Scheibe 4′ abgedeckt, die dort mittels dreier auskragender
Finger 12 aufliegt und so dimensioniert ist, daß
sie einerseits den - durch die Finger 12 in drei Bereiche
unterteilten - Ansaugschlitz 10′ freiläßt, andererseits in
ihrer Höhe der Absaugung der Flüssigkeit 7 und des Schaumes
8 eine gewisse Weglänge H bietet.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der die Vorrichtung
in einem schwimmenden Tragsystem 16 angeordnet ist;
eine ortsfeste Verbindung mit dem Behälterboden ist somit
nicht vonnöten. Eine solche Vorrichtung wäre auch für den -
gegebenenfalls notfallmäßigen - Einsatz in größeren oder
tieferen Flüssigkeitsansammlungen, wie Teichen oder Seen,
geeignet. Das Tragsystem 16 weist das Schwimmverhalten der
Vorrichtung stabilisierende Tragkörper 16a auf, die über ein
Gestänge 16b mit dem Verdrängungskörper 4 verbunden sind.
Die Tragkörper 16a können in etwa ringförmig angeordnet
sein, doch ist zwischen den einzelnen Tragkörpern 16a, von
denen aus Stabilitätsgründen wenigstens zwei vorgesehen sein
sollten, zur sicheren Absaugung auch von außerhalb dieser
Tragkörper 16a liegenden, gegebenenfalls verschmutzten,
Oberflächenbereichen ein ausreichender Abstand vorzusehen.
Das wenigstens bereichsweise als Faltenbalg 5 ausgebildete
Rohr 3 mit seinem Schwimmelement 6 ist in seinem unteren
Endbereich ebenfalls an diesem Tragsystem 16 befestigt. Der
Saugvorgang geschieht in der oben beschriebenen Weise; das
Rohr 3 ist über seinen Faltenbalg 5 und sein Schwimmelement
6 in bezug auf das Flüssigkeitsniveau höhenverstellbar, wie
durch den Pfeil A angedeutet.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform, bei der das Rohr
3′ als länglicher, rechteckiger Behälter ausgebildet ist, an
dessen oberem Ende 2 in das Rohrinnere ragende Schwimmleisten
6″ ragen, die zwischen sich einen Ansaugschlitz 10″ belassen.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen bzw. dargestellten
Beispiele beschränkt. So können sowohl das Rohr wie
auch der Ring und der Verdrängungskörper abweichend vom
kreisrunden Grundriß auch vieleckig oder oval ausgebildet
sein; anstelle des Faltenbalges kann ein einfacher zu fertigender
Wellschlauch - insbesondere für die Überwindung von
nur geringen Höhendifferenzen - oder auch ein elastisch
dehnbarer Schlauch Verwendung finden; das obere Ende des
Rohres kann mit einem austauschbaren Deckel verschlossen
sein, in dem sich Ansaugschlitze bzw. -löcher der gewünschten
Größe befinden, u.a.m.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Absaugen von Oberflächenschichten einer
Flüssigkeit (7) in einem Behälter, bestehend aus wenigstens
einem in die Flüssigkeit (7) eingeführten und von Schwimmelementen
(6) gehaltenen Rohr (3), dessen unterem Teil eine
Pumpe zugeordnet ist, wobei die Flüssigkeit (7) über den
oberen Rand des - im wesentlichen senkrecht angeordneten -
Rohres (3) zur Pumpe leitbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr (3) flüssigkeitsdicht und mit veränderlicher
Länge ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
im Querschnitt des Rohres (3) an dessen oberem Ende angebrachte
Schwimmelemente (6), sowie gegebenenfalls Verdrängungskörper
(4), wenigstens einen - insbesondere kreisförmigen
- Ansaugschlitz (10) - von vorzugsweise 2 bis 10,
insbesondere von 3 bis 5 mm Breite - für die Oberflächenschicht
der Flüssigkeit (7) bilden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite des Ansaugschlitzes (10) durch Anbringen wenigstens
eines Aufsatzringes (11) oder wenigstens einer Aufsatzleiste
auf wenigstens ein Schwimmelement (6) und/oder
einen Verdrängungskörper (4) zumindest über die Hubhöhe des
längenveränderlichen Rohres (3) veränderbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schwimmelement (6) als in
das Innere des Rohres (3) ragender Zylinderring ausgebildet
ist (Fig. 1).
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (4) fest
mit dem Rohr (3) verbunden ist, und daß gegebenenfalls das
untere Ende (1) des Rohres (3) am Boden des Behälters oder
in einem vorgegebenen Abstand von diesem befestigt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr (3) wenigstens teilweise als
Faltenbalg (5) ausgebildet ist, dessen Flexibilität den erwarteten
Niveauschwankungen des Flüssigkeitsspiegels angepaßt
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr (3′) aus wenigstens zwei teleskopisch
ineinander verschieblich angeordneten, gegeneinander
- vorzugsweise durch wenigstens eine Rollringdichtung
(13) - abgedichteten Rohrteilen (3a, 3b) besteht.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verdrängungskörper (4′) als
- das obere Rohrende teilweise, unter Freilassung eines
oder mehrerer Ansaugschlitze (10) oder -löcher verschließende
- Scheibe (4′) ausgebildet ist (Fig. 3, 4).
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwimmelemente (6) verstellbar
angeordnet und/oder in ihrer Auftriebskraft veränderbar
ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Stabilisierung ihres
Schwimmverhaltens - vorzugsweise wenigstens 2, insbesondere
3 - Tragkörper (16a) mit Hilfe eines Gestänges (16b) mit
dem Rohr (3) verbunden und im Abstand von diesem angeordnet
sind (Fig. 5).
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