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DE19713545A1 - Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung - Google Patents

Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung

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Publication number
DE19713545A1
DE19713545A1 DE1997113545 DE19713545A DE19713545A1 DE 19713545 A1 DE19713545 A1 DE 19713545A1 DE 1997113545 DE1997113545 DE 1997113545 DE 19713545 A DE19713545 A DE 19713545A DE 19713545 A1 DE19713545 A1 DE 19713545A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
plastic
plastic film
guide roller
roller
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1997113545
Other languages
English (en)
Inventor
Jakob Schneider
Peter Schulze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lemo Maschinenbau GmbH
Original Assignee
Lemo Maschinenbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lemo Maschinenbau GmbH filed Critical Lemo Maschinenbau GmbH
Priority to DE1997113545 priority Critical patent/DE19713545A1/de
Publication of DE19713545A1 publication Critical patent/DE19713545A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B9/00Enclosing successive articles, or quantities of material, e.g. liquids or semiliquids, in flat, folded, or tubular webs of flexible sheet material; Subdividing filled flexible tubes to form packages
    • B65B9/02Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs
    • B65B9/04Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs one or both webs being formed with pockets for the reception of the articles, or of the quantities of material
    • B65B9/042Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs one or both webs being formed with pockets for the reception of the articles, or of the quantities of material for fluent material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)

Description

Es ist allgemein bekannt, agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien, insbesondere wenn diese gefährlich, z. B. aggressiv, giftig oder dergleichen sind, in Metallfässern oder wenn kleinere Gebinde zum Einsatz gelangen, in Kunststoffbehältern zu lagern. Im allgemeinen gibt es keine nennenswerten Nachteile, solange es um die reine Lagerung geht. Bei der Handhabung derartiger Stoffe treten jedoch vielfach Probleme auf, da das abgefüllte Material unkontrolliert verschüttet oder aber die Behälter beschädigt werden können, so daß diese Stoffe in die Umwelt gelangen. Zur Verbesserung der Lagereignung, aber auch zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Rieselfähigkeit von granulierten Düngemitteln ist es bekannt, die Granulate z. B. mit Paraffinen, Wachsen und dergleichen zu umhüllen. Auch bei Düngemittel mit Langzeitwirkung, den sogenannten Depotdüngern, ist eine Ummantelung mit organischen Polymeren bekannt. Das Umhüllen bzw. Ummanteln der Granulate erfolgt dabei in der Regel durch Besprühen mit flüssigem Kunststoff. Diese Art der Aufbringung ist insofern noch nicht zufriedenstellend, als eine Kontrolle der Umhüllung hinsichtlich ihrer Dicke und damit ihrer Beständigkeit sowie ihrer Langzeitwirkung und dergleichen besonders schwierig ist.
Außerdem ist der verfahrensmäßige und apparative Aufwand für das Aufbringen solcher Sprüh-Umhüllungen recht aufwendig.
Ausgehend von dieser Erkenntnis liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich für Feinstdosierungen in einem genau definierbaren Umfang leicht herstellen läßt sowie das Ausbringen und die Verteilung des Materials erleichtert und dabei einen weitgehenden Schutz des abzufüllenden Materials gewährleistet. Zugleich besteht die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe darin, ein geeignetes Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung aufzuzeigen.
Entsprechend dem Kennzeichen des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Umhüllung von wenigstens zwei das Material allseitig umschließenden und zu zumindest an ihren Randbereichen miteinander verbundenen Portionspackungen vereinzelten Kunststoffolienbahnen gebildet sind. Solche Kunststoffolienbahnen sind beispielsweise durch Extrusion äußerst genau in der erforderlichen Dicke und den für den vorliegenden Fall gewünschten Eigenschaften herstellbar. Die beiden Kunststoffolienbahnen können aus gleichem Material sein aber auch aus unterschiedlichen Werkstoffen bzw. mit unterschiedlichen Eigenschaften versehen sein und zwar sowohl im Hinblick auf die Rieselfähigkeit, das Ausbringen und Verteilen des Materials sowie dessen Wirksamkeit und der Löslichkeit der Verpackung selbst im Boden.
Zweckmäßigerweise ist die eine Kunststoffolienbahn von einer mit napfartigen Vertiefungen versehenen Tragfolie und die andere Kunststoffolienbahn von einer mit der Tragfolie verklebten flachen Deckfolie gebildet. Sinnvollerweise ist jede Vertiefung zur Aufnahme von Granulatkörnern oder auch pulverförmigen Kleinstportionen des abzufüllenden Materials entsprechend ausgebildet.
Die Vertiefungen können über die Breite der Kunststoffolienbahn im gewünschten Umfang verteilt sein. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, jeweils durch Längs- und Quertrennen der miteinander verbundenen Kunststoffolienbahnen Einzelpackungen oder aber auch Rechteckpackungen herzustellen.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird im einzelnen in der Weise vorgegangen, daß in eine erste, als Tragfolie ausgebildete und kontinuierlich von einer Vorratsrolle ablaufende Kunststoffolienbahn Vertiefungen eingebracht, diese Vertiefungen mit wenigstens einem Granulatkorn oder einer pulverförmigen Kleinstportionen des abzufüllenden Materials gefüllt werden und danach zumindest über die Vertiefungen eine von einer separaten Vorratsrolle kontinuierlich ablaufende, als Deckfolie ausgebildete Kunststoffolienbahn aufgebracht wird und schließlich beide Kunststoffolienbahnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines Klebstoffs fest miteinander verbunden werden. Durch den Klebstoff wird dabei nicht nur jeweils der Randbereich um die Vertiefungen miteinander verklebt, sondern der Klebstoff kann gegebenenfalls auch auf das Granulat bzw. auf die pulverförmige Kleinstportion übertreten, so daß diese sicher in der Vertiefung der Kunststoffolienbahn gehalten werden.
Um den Füllvorgang nicht zu beeinträchtigen, kann überschüssiges Material bei dessen Abfüllen abgestreift und/oder abgesaugt und einer Materialbevorratung zurückgeführt werden.
Eine zum Herstellen einer Packung der eingangs genannten Art geeignete Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine erste, einen kontinuierlichen Ablauf einer ersten als Tragfolie dienenden Kunststoffolienbahn ermöglichende Abrollstation, ferner eine zweite, einen kontinuierlichen Ablauf einer zweiten, als Deckfolie dienenden Kunststoffolienbahn ermöglichende Abrollstation sowie eine Vertiefungen in die Tragfolie einbringende Formeinrichtung, eine Fülleinrichtung und eine Trenneinrichtung mit einer Längsschneideinrichtung und Querschneideinrichtung aufweist.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Vertiefungen in die Tragfolie einzuformen. So kann dies durch eine Formeinrichtung in Gestalt einer beheizten Walze mit auf deren Umfang vorstehend angeordneten Noppen und eine mit der Noppenwalze zusammenwirkende Leitwalze erfolgen, die an ihrem Umfang mit entsprechend den Noppen der Noppenwalze ausgebildeten Ausbuchtungen bzw. Mulden versehen ist. Diese Ausbuchtungen können als kalottenförmige Mulden ausgebildet sein, aber es besteht auch die Möglichkeit, die Formeinrichtung direkt von einer mit Ringnuten versehenen Leitwalze zu bilden, über die die Tragfolie geführt wird. Dabei zieht sich die Folie in die Nutentäler ein, so daß in diese Rillen das Material eingebracht werden kann.
Anstelle von Ringnuten funktioniert das Abfüllen und Abpacken des Materials aber auch mit Hilfe von einer sich parallel zur Umlaufachse erstreckenden Längsnuten versehenen Leitwalze.
Um das Einziehen der Folie in die Ringnuten bzw. Längsnuten in jedem Fall sicherzustellen, kann die Leitwalze mit einer Unterdruckeinrichtung verbunden sein, die über im wesentlichen radiale Verbindungskanäle mit den Ausbuchtungen in der Leitwalze in Verbindung steht.
Eine erfindungsgemäß ausgebildete Packung sowie eine Vorrichtung zur Herstellung einer solchen Packung sind in den Zeichnungen dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zum Herstellen einer Packung,
Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 3 eine weitere Variante einer Vorrichtung,
Fig. 4 eine halbrunde Einzelpackung sowie
Fig. 5 eine Rechteckpackung.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Packung weist eine erste Abrollstation 1 zum kontinuierlichen Abwickeln einer ersten Kunststoffolienbahn 2 auf, die in weiter unten näher beschriebenem Sinne als Tragfolie ausgebildet ist. Die Tragfolie 2 besteht aus Polyethylen und weist vorzugsweise eine Dicke zwischen 15 bis 25 µ auf. Die Tragfolie ist um eine Umlenkrolle 3 und danach um eine beheizte Noppenwelle 4 herumgeführt, die auf ihrem Umfang vorstehend ausgebildete Noppen 5 aufweist. Die Noppenwalze 4 arbeitet mit einer zentralen Leitwalze 6 zusammen, in der Ausbuchtungen 7 in Form von kalottenförmigen Mulden vorgesehen sind. Oberhalb der Leitwalze 6 befindet sich ein Fülltrichter 8 einer im einzelnen nicht dargestellten Bevorratungsstelle, in der das abzufüllende Material, wie z. B. ein Herbicid, Fungicid, Düngemittel oder dergleichen enthalten ist. Vor und hinter dem Fülltrichter ist eine Absaugeinrichtung 9, 11 angeordnet, wobei die in Drehrichtung der Leitwalze 6 gesehen hinter dem Befülltrichter 8 liegende Absaugeinrichtung eine Abstreifeinrichtung 12 aufweist. Die Abstreifeinrichtung und die Absaugeinrichtungen dienen dazu, beim Befüllen anfallendes überschüssiges Material wieder zu der Materialbevorratung zurückzuführen. Auf der der Abrollstation 1 gegenüberliegenden Seite ist eine ähnlich ausgebildete Abrollstation 13 angeordnet, von der eine als Deckfolie ausgebildete Kunststoffolienbahn 14 aus Polyethylen kontinuierlich ablaufen kann. Die vorzugsweise eine Dicke von 12 bis 20 µ aufweisende Deckfolie 14 ist um eine Umlenkrolle 15 herumgeführt. In diesem Bereich ist eine Beleimungsstation 16 vorgesehen, über die die Deckfolie zumindest an ihren Randbereichen mit Leim bestrichen werden kann. Hinter der Umlenkrolle 15 ist eine Längsschneideinrichtung 16 angeordnet, gefolgt von einem Transportwalzenpaar 17 sowie einer Querschneideinrichtung 18, unterhalb der ein Trichter 19 zum Abführen von geschnittenen Einzel- oder Rechteckpackungen angeordnet ist. Eine Einzelpackung im Sinne der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 4 und eine Rechteckpackung in Fig. 5 dargestellt.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet in der Weise, daß mit Hilfe der beheizten Noppenwalze 4 in die zulaufende Tragfolie 2 Vertiefungen 21 eingebracht werden, die sich über die Breite der Kunststoffolienbahn 2 erstrecken können. Beim Durchlauf der Vertiefungen im Bereich des Befülltrichters 8 werden die Vertiefungen mit Granulatkörnern oder aber mit einer pulverförmigen Kleinstportion des abzufüllenden Materials gefüllt. Die Korngrößen können sich dabei in einem Durchmesserbereich bis beispielsweise 5 mm bewegen und bei den pulverförmigen Kleinstpackungen handelt es sich um solche, die wenige Gramm wiegen. Nach dem Befüllen gelangt die Tragfolie 2 in den Bereich der zulaufenden Deckfolie 14, die aufgrund des von der Beleimungsstation 16 abgesehenen Klebstoffes mit der Tragfolie verbunden wird. Dabei schadet es nicht, wenn Klebstoff bis in den Bereich der Materialkörner bzw. Materialportionen gelangt. Anschließend erfolgt durch die Längsschneideinrichtung 16 ein Längstrennen der Kunststoffolienbahnen in Streifen, die von den Transportwalzen 17 weitertransportiert werden, bis sie in den Bereich der Querschneideinrichtung 18 gelangen, wo dann die Packungen hergestellt werden, so daß diese über den Trichter 19 in einen nicht dargestellten Sammelbehälter gelangen können.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist im Prinzip ähnlich, jedoch mit dem Unterschied, daß keine beheizte Noppenwalze vorhanden ist, sondern die Leitwalze 6 mit Ringnuten 22 versehen ist. Das Material wird in die durch die Ringnuten gebildeten Rillen in der Tragfolie 2 eingebracht und diese wird dann schließlich durch die Deckfolie 14 abgedeckt.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante ist angedeutet, wie mit Hilfe eines Heizkörpers 23 die zulaufende Tragfolie 2 erwärmt wird und dann in der als Formrad ausgebildeten Leitwalze 6 mit Unterstützung von Vakuum die napfförmigen Mulden tiefgezogen werden. Zu diesem Zweck ist in der Leitwalze 6 eine Unterdruckeinrichtung 24 vorgesehen, die über im wesentlichen radiale Kanäle 25 mit den Ausbuchtungen 7 im Formrad 6 in Verbindung steht.
Bei dieser Variante ist im Bereich der zulaufenden Deckfolie eine Schweiß- bzw. Andrückwalze 26 vorgesehen, mit deren Hilfe die Deckfolie 14 auf die Tragfolie 2 aufgepreßt wird. Dabei wird das eingefüllte Material zwischen den beiden Kunststoffolienbahnen 2 und 14 allseitig gut umschlossen.

Claims (21)

1. Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen in Form einer aus Kunststoff bestehenden Umhüllung, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung von wenigstens zwei das Material allseitig umschließenden, und zu zumindest an ihren Randbereichen miteinander verbundenen Portionspackungen vereinzelten Kunststoffolienbahnen (2, 14) gebildet ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Kunststoffolienbahn (2) von einer mit napfartigen Vertiefungen (21) versehenen Tragfolie und die andere Kunststoffolienbahn (14) von einer mit der Tragfolie verklebten flachen Deckfolie gebildet ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Vertiefung (21) zur Aufnahme von körnerartigen oder pulverförmigen Portionen des Materials annäherend halbrund ausgebildet ist.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Tragfolie (2) reihenweise quer zur Längserstreckung der Kunststoffolienbahnen (2, 14) mehrere Vertiefungen (21) vorgesehen sind, aus denen jeweils durch Längs- und Quertrennen der beiden miteinander verbundenen Kunststoffolienbahnen (2, 14) die Portionspackungen herstellbar sind.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfolie aus einer eine Dicke von 10 bis 15 µ, vorzugsweise von 15 bis 25 µ aufweisenden Kunststoffolie, z. B. Polyethylen und die Deckfolie eine Dicke von 10 bis 50 µ, vorzugsweise von 12 bis 20 µ aufweisenden Kunststoffolie, beispielsweise Polyethylen gebildet ist.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die eine Kunststoffolie, vorzugsweise die Tragfolie (2) feuchtigkeits­ diffundierend ausgebildet ist.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die eine Kunststoffolie, vorzugsweise die Tragfolie (2) aus einem biologisch abbaubaren bzw. wasserlöslichen Material gebildet ist.
8. Verfahren zum Herstellen einer aus Kunststoff bestehenden Packung für ein agrikulturchemisch eingesetztes Material, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß in eine erste, als Tragfolie ausgebildete und kontinuierlich bewegte Kunststoffolienbahn Vertiefungen eingebracht, diese Vertiefungen jeweils mit wenigstens einem Granulatkorn oder einer pulverförmigen Kleinstportion des Materials gefüllt werden und danach zumindest über die Vertiefungen eine kontinuierlich bewegte, als Deckfolie ausgebildete Kunststoffolienbahn aufgebracht wird und schließlich beide Kunststoffolienbahnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines Klebstoffs, fest miteinander verbunden sowie zu Packungen vereinzelt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfolie (2) zum Einbringen der vorzugsweise reihenweise zu mehreren quer zur Längsbewegung der Kunststoffolienbahn angeordneten Vertiefungen um eine vorzugsweise beheizte Noppenwalze und zum Befüllen um eine entsprechend den Noppen der Noppenwalze mit Ausbuchtungen versehene Leitwalze geführt wird und nach haftendem Aufbringen der Deckfolie beide Folien auf den die gefüllten Vertiefungen aufweisenden Seite der Leitwalze abgeführt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfolie über eine mit Ringnuten versehene Leitwalze geführt und dabei in die Nutentäler eingezogen wird, wonach das abzufüllende Material portionsweise in die in der Tragfolie gebildeten Rillen eingebracht wird und danach diese durch die Deckfolie abgedeckt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise erwärmte Tragfolie durch Vakuum bzw. Tiefziehen in die Ringnuten eingezogen wird und die gegebenenfalls gleichfalls erwärmte Deckfolie auf die Tragfolie aufgewalzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Kunststoffolienbahnen im Bereich zwischen den Vertiefungen bzw. Rillen als halbrunde Einzelpackungen bzw. im wesentlichen rechteckförmigen Packungen aus dem Kunststoffolienband ausgestanzt oder durch Längs- und Querschneiden vereinzelt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß überschüssiges Material bei dessen Abfüllen abgestreift und/oder abgesaugt und einer Materialbevorratung zugeführt wird.
14. Vorrichtung zum Herstellen einer aus Kunststoff bestehenden Umhüllung bzw. Packung für ein agrikulturchemisch einsetzbare Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine erste, einen kontinuierlichen Ablauf einer ersten, als Tragfolie dienenden Kunststoffolienbahn (2) ermöglichende Abrollstation (1), ferner eine zweite, einen kontinuierlichen Ablauf einer zweiten, als Deckfolie dienenden Kunststoffolienbahn (14) ermöglichende Abrollstation (13) sowie Vertiefungen (21) in die Tragfolie (2) einbringende Formeinrichtung (5, 6), eine Fülleinrichtung (8) und eine Trenneinrichtung mit einer Längsschneideinrichtung (16) und Querschneideinrichtung (18) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Formeinrichtung eine beheizte Walze (4) mit auf deren Umfang vorstehend angeordneten Noppen (5) und eine mit der Noppenwalze (4) zusammenwirkende Leitwalze (6) aufweist, die an ihrem Umfang mit entsprechend den Noppen (5) der Noppenwalze (4) ausgebildeten Ausbuchtungen (7) versehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtungen als kalottenförmige Mulden (7) ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Formeinrichtung direkt von einer mit Ringnuten (22) versehenen Leitwalze (6) gebildet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Formeinrichtung von einer mit sich parallel zur Umlaufachse erstreckenden Längsnuten versehenen Leitwalze (6) gebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitwalze (6) mit einer Unterdruckeinrichtung (24) verbunden ist, die über im wesentlichen radiale Verbindungskanäle (25) mit den Ausbuchtungen (7) in der Leitwalze (6) in Verbindung steht.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß einer oberhalb der Leitwalze (6) angeordneten Materialzuführung (8) wenigstens eine Abstreifeinrichtung (12) und/oder Absaugeinrichtung (9, 11) zugeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite der von der einen Abrollstation (13) zugeführten Deckfolie (14) eine Beleimungsstation (16) und/oder eine Schweiß bzw. Andrückwalze (26) angeordnet ist.
DE1997113545 1997-04-02 1997-04-02 Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung Withdrawn DE19713545A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20118881U1 (de) 2001-11-21 2002-05-23 Planer Pharma Engineering GmbH, 76437 Rastatt Vorrichtung zur Herstellung von Verpackungen aus tiefgezogenen Folien
DE10245260A1 (de) * 2002-09-27 2004-04-15 Henkel Kgaa Verfahren zur Herstellung umhüllter Wasch- oder Reinigungsmittel-Portionen
CN116100866A (zh) * 2023-04-04 2023-05-12 浙江一鸣包装印刷有限公司 一种塑料包装制袋设备

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DE20118881U1 (de) 2001-11-21 2002-05-23 Planer Pharma Engineering GmbH, 76437 Rastatt Vorrichtung zur Herstellung von Verpackungen aus tiefgezogenen Folien
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