DE19713545A1 - Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung - Google Patents
Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen PackungInfo
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65B—MACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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- B65B9/02—Enclosing successive articles, or quantities of material between opposed webs
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Description
Es ist allgemein bekannt, agrikulturchemisch eingesetzte Chemikalien, insbesondere
wenn diese gefährlich, z. B. aggressiv, giftig oder dergleichen sind, in Metallfässern oder
wenn kleinere Gebinde zum Einsatz gelangen, in Kunststoffbehältern zu lagern. Im
allgemeinen gibt es keine nennenswerten Nachteile, solange es um die reine Lagerung
geht. Bei der Handhabung derartiger Stoffe treten jedoch vielfach Probleme auf, da das
abgefüllte Material unkontrolliert verschüttet oder aber die Behälter beschädigt werden
können, so daß diese Stoffe in die Umwelt gelangen. Zur Verbesserung der
Lagereignung, aber auch zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Rieselfähigkeit von
granulierten Düngemitteln ist es bekannt, die Granulate z. B. mit Paraffinen, Wachsen
und dergleichen zu umhüllen. Auch bei Düngemittel mit Langzeitwirkung, den
sogenannten Depotdüngern, ist eine Ummantelung mit organischen Polymeren bekannt.
Das Umhüllen bzw. Ummanteln der Granulate erfolgt dabei in der Regel durch
Besprühen mit flüssigem Kunststoff. Diese Art der Aufbringung ist insofern noch nicht
zufriedenstellend, als eine Kontrolle der Umhüllung hinsichtlich ihrer Dicke und damit
ihrer Beständigkeit sowie ihrer Langzeitwirkung und dergleichen besonders schwierig ist.
Außerdem ist der verfahrensmäßige und apparative Aufwand für das Aufbringen solcher
Sprüh-Umhüllungen recht aufwendig.
Ausgehend von dieser Erkenntnis liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide,
Düngemittel oder dergleichen der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich für
Feinstdosierungen in einem genau definierbaren Umfang leicht herstellen läßt sowie das
Ausbringen und die Verteilung des Materials erleichtert und dabei einen weitgehenden
Schutz des abzufüllenden Materials gewährleistet. Zugleich besteht die der Erfindung
zugrundeliegende Aufgabe darin, ein geeignetes Verfahren und eine Vorrichtung zum
Herstellen einer solchen Packung aufzuzeigen.
Entsprechend dem Kennzeichen des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß die Umhüllung von wenigstens zwei das Material allseitig
umschließenden und zu zumindest an ihren Randbereichen miteinander verbundenen
Portionspackungen vereinzelten Kunststoffolienbahnen gebildet sind. Solche
Kunststoffolienbahnen sind beispielsweise durch Extrusion äußerst genau in der
erforderlichen Dicke und den für den vorliegenden Fall gewünschten Eigenschaften
herstellbar. Die beiden Kunststoffolienbahnen können aus gleichem Material sein aber
auch aus unterschiedlichen Werkstoffen bzw. mit unterschiedlichen Eigenschaften
versehen sein und zwar sowohl im Hinblick auf die Rieselfähigkeit, das Ausbringen und
Verteilen des Materials sowie dessen Wirksamkeit und der Löslichkeit der Verpackung
selbst im Boden.
Zweckmäßigerweise ist die eine Kunststoffolienbahn von einer mit napfartigen
Vertiefungen versehenen Tragfolie und die andere Kunststoffolienbahn von einer mit der
Tragfolie verklebten flachen Deckfolie gebildet. Sinnvollerweise ist jede Vertiefung zur
Aufnahme von Granulatkörnern oder auch pulverförmigen Kleinstportionen des
abzufüllenden Materials entsprechend ausgebildet.
Die Vertiefungen können über die Breite der Kunststoffolienbahn im gewünschten
Umfang verteilt sein. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, jeweils durch Längs- und
Quertrennen der miteinander verbundenen Kunststoffolienbahnen Einzelpackungen oder
aber auch Rechteckpackungen herzustellen.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird im einzelnen in der Weise vorgegangen, daß
in eine erste, als Tragfolie ausgebildete und kontinuierlich von einer Vorratsrolle
ablaufende Kunststoffolienbahn Vertiefungen eingebracht, diese Vertiefungen mit
wenigstens einem Granulatkorn oder einer pulverförmigen Kleinstportionen des
abzufüllenden Materials gefüllt werden und danach zumindest über die Vertiefungen
eine von einer separaten Vorratsrolle kontinuierlich ablaufende, als Deckfolie
ausgebildete Kunststoffolienbahn aufgebracht wird und schließlich beide
Kunststoffolienbahnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines Klebstoffs fest miteinander
verbunden werden. Durch den Klebstoff wird dabei nicht nur jeweils der Randbereich um
die Vertiefungen miteinander verklebt, sondern der Klebstoff kann gegebenenfalls auch
auf das Granulat bzw. auf die pulverförmige Kleinstportion übertreten, so daß diese
sicher in der Vertiefung der Kunststoffolienbahn gehalten werden.
Um den Füllvorgang nicht zu beeinträchtigen, kann überschüssiges Material bei dessen
Abfüllen abgestreift und/oder abgesaugt und einer Materialbevorratung zurückgeführt
werden.
Eine zum Herstellen einer Packung der eingangs genannten Art geeignete Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, daß sie eine erste, einen kontinuierlichen Ablauf einer ersten
als Tragfolie dienenden Kunststoffolienbahn ermöglichende Abrollstation, ferner eine
zweite, einen kontinuierlichen Ablauf einer zweiten, als Deckfolie dienenden
Kunststoffolienbahn ermöglichende Abrollstation sowie eine Vertiefungen in die Tragfolie
einbringende Formeinrichtung, eine Fülleinrichtung und eine Trenneinrichtung mit einer
Längsschneideinrichtung und Querschneideinrichtung aufweist.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Vertiefungen in die Tragfolie einzuformen.
So kann dies durch eine Formeinrichtung in Gestalt einer beheizten Walze mit auf deren
Umfang vorstehend angeordneten Noppen und eine mit der Noppenwalze
zusammenwirkende Leitwalze erfolgen, die an ihrem Umfang mit entsprechend den
Noppen der Noppenwalze ausgebildeten Ausbuchtungen bzw. Mulden versehen ist.
Diese Ausbuchtungen können als kalottenförmige Mulden ausgebildet sein, aber es
besteht auch die Möglichkeit, die Formeinrichtung direkt von einer mit Ringnuten
versehenen Leitwalze zu bilden, über die die Tragfolie geführt wird. Dabei zieht sich die
Folie in die Nutentäler ein, so daß in diese Rillen das Material eingebracht werden kann.
Anstelle von Ringnuten funktioniert das Abfüllen und Abpacken des Materials aber auch
mit Hilfe von einer sich parallel zur Umlaufachse erstreckenden Längsnuten versehenen
Leitwalze.
Um das Einziehen der Folie in die Ringnuten bzw. Längsnuten in jedem Fall
sicherzustellen, kann die Leitwalze mit einer Unterdruckeinrichtung verbunden sein, die
über im wesentlichen radiale Verbindungskanäle mit den Ausbuchtungen in der
Leitwalze in Verbindung steht.
Eine erfindungsgemäß ausgebildete Packung sowie eine Vorrichtung zur Herstellung
einer solchen Packung sind in den Zeichnungen dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zum Herstellen einer Packung,
Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 3 eine weitere Variante einer Vorrichtung,
Fig. 4 eine halbrunde Einzelpackung sowie
Fig. 5 eine Rechteckpackung.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zum Herstellen einer erfindungsgemäßen
Packung weist eine erste Abrollstation 1 zum kontinuierlichen Abwickeln einer ersten
Kunststoffolienbahn 2 auf, die in weiter unten näher beschriebenem Sinne als Tragfolie
ausgebildet ist. Die Tragfolie 2 besteht aus Polyethylen und weist vorzugsweise eine
Dicke zwischen 15 bis 25 µ auf. Die Tragfolie ist um eine Umlenkrolle 3 und danach um
eine beheizte Noppenwelle 4 herumgeführt, die auf ihrem Umfang vorstehend
ausgebildete Noppen 5 aufweist. Die Noppenwalze 4 arbeitet mit einer zentralen
Leitwalze 6 zusammen, in der Ausbuchtungen 7 in Form von kalottenförmigen Mulden
vorgesehen sind. Oberhalb der Leitwalze 6 befindet sich ein Fülltrichter 8 einer im
einzelnen nicht dargestellten Bevorratungsstelle, in der das abzufüllende Material, wie z. B.
ein Herbicid, Fungicid, Düngemittel oder dergleichen enthalten ist. Vor und hinter dem
Fülltrichter ist eine Absaugeinrichtung 9, 11 angeordnet, wobei die in Drehrichtung der
Leitwalze 6 gesehen hinter dem Befülltrichter 8 liegende Absaugeinrichtung eine
Abstreifeinrichtung 12 aufweist. Die Abstreifeinrichtung und die Absaugeinrichtungen
dienen dazu, beim Befüllen anfallendes überschüssiges Material wieder zu der
Materialbevorratung zurückzuführen. Auf der der Abrollstation 1 gegenüberliegenden
Seite ist eine ähnlich ausgebildete Abrollstation 13 angeordnet, von der eine als
Deckfolie ausgebildete Kunststoffolienbahn 14 aus Polyethylen kontinuierlich ablaufen
kann. Die vorzugsweise eine Dicke von 12 bis 20 µ aufweisende Deckfolie 14 ist um eine
Umlenkrolle 15 herumgeführt. In diesem Bereich ist eine Beleimungsstation 16
vorgesehen, über die die Deckfolie zumindest an ihren Randbereichen mit Leim
bestrichen werden kann. Hinter der Umlenkrolle 15 ist eine Längsschneideinrichtung 16
angeordnet, gefolgt von einem Transportwalzenpaar 17 sowie einer
Querschneideinrichtung 18, unterhalb der ein Trichter 19 zum Abführen von
geschnittenen Einzel- oder Rechteckpackungen angeordnet ist. Eine Einzelpackung im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 4 und eine Rechteckpackung in Fig. 5
dargestellt.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet in der Weise, daß mit Hilfe der
beheizten Noppenwalze 4 in die zulaufende Tragfolie 2 Vertiefungen 21 eingebracht
werden, die sich über die Breite der Kunststoffolienbahn 2 erstrecken können. Beim
Durchlauf der Vertiefungen im Bereich des Befülltrichters 8 werden die Vertiefungen mit
Granulatkörnern oder aber mit einer pulverförmigen Kleinstportion des abzufüllenden
Materials gefüllt. Die Korngrößen können sich dabei in einem Durchmesserbereich bis
beispielsweise 5 mm bewegen und bei den pulverförmigen Kleinstpackungen handelt es
sich um solche, die wenige Gramm wiegen. Nach dem Befüllen gelangt die Tragfolie 2 in
den Bereich der zulaufenden Deckfolie 14, die aufgrund des von der Beleimungsstation
16 abgesehenen Klebstoffes mit der Tragfolie verbunden wird. Dabei schadet es nicht,
wenn Klebstoff bis in den Bereich der Materialkörner bzw. Materialportionen gelangt.
Anschließend erfolgt durch die Längsschneideinrichtung 16 ein Längstrennen der
Kunststoffolienbahnen in Streifen, die von den Transportwalzen 17 weitertransportiert
werden, bis sie in den Bereich der Querschneideinrichtung 18 gelangen, wo dann die
Packungen hergestellt werden, so daß diese über den Trichter 19 in einen nicht
dargestellten Sammelbehälter gelangen können.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist im Prinzip ähnlich, jedoch mit dem
Unterschied, daß keine beheizte Noppenwalze vorhanden ist, sondern die Leitwalze 6
mit Ringnuten 22 versehen ist. Das Material wird in die durch die Ringnuten gebildeten
Rillen in der Tragfolie 2 eingebracht und diese wird dann schließlich durch die Deckfolie
14 abgedeckt.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante ist angedeutet, wie mit Hilfe eines
Heizkörpers 23 die zulaufende Tragfolie 2 erwärmt wird und dann in der als Formrad
ausgebildeten Leitwalze 6 mit Unterstützung von Vakuum die napfförmigen Mulden
tiefgezogen werden. Zu diesem Zweck ist in der Leitwalze 6 eine Unterdruckeinrichtung
24 vorgesehen, die über im wesentlichen radiale Kanäle 25 mit den Ausbuchtungen 7 im
Formrad 6 in Verbindung steht.
Bei dieser Variante ist im Bereich der zulaufenden Deckfolie eine Schweiß- bzw.
Andrückwalze 26 vorgesehen, mit deren Hilfe die Deckfolie 14 auf die Tragfolie 2
aufgepreßt wird. Dabei wird das eingefüllte Material zwischen den beiden
Kunststoffolienbahnen 2 und 14 allseitig gut umschlossen.
Claims (21)
1. Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide,
Düngemittel oder dergleichen in Form einer aus Kunststoff bestehenden Umhüllung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung von wenigstens zwei das
Material allseitig umschließenden, und zu zumindest an ihren Randbereichen
miteinander verbundenen Portionspackungen vereinzelten Kunststoffolienbahnen (2, 14)
gebildet ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Kunststoffolienbahn (2) von einer mit napfartigen Vertiefungen (21) versehenen Tragfolie
und die andere Kunststoffolienbahn (14) von einer mit der Tragfolie verklebten flachen
Deckfolie gebildet ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Vertiefung (21) zur Aufnahme von körnerartigen oder pulverförmigen Portionen des
Materials annäherend halbrund ausgebildet ist.
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Tragfolie (2) reihenweise quer zur Längserstreckung der
Kunststoffolienbahnen (2, 14) mehrere Vertiefungen (21) vorgesehen sind, aus denen
jeweils durch Längs- und Quertrennen der beiden miteinander verbundenen
Kunststoffolienbahnen (2, 14) die Portionspackungen herstellbar sind.
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragfolie aus einer eine Dicke von 10 bis 15 µ, vorzugsweise von 15 bis 25 µ
aufweisenden Kunststoffolie, z. B. Polyethylen und die Deckfolie eine Dicke von 10 bis
50 µ, vorzugsweise von 12 bis 20 µ aufweisenden Kunststoffolie, beispielsweise
Polyethylen gebildet ist.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die eine Kunststoffolie, vorzugsweise die Tragfolie (2) feuchtigkeits
diffundierend ausgebildet ist.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die eine Kunststoffolie, vorzugsweise die Tragfolie (2) aus einem
biologisch abbaubaren bzw. wasserlöslichen Material gebildet ist.
8. Verfahren zum Herstellen einer aus Kunststoff bestehenden Packung für ein
agrikulturchemisch eingesetztes Material, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel
oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß in eine erste, als Tragfolie
ausgebildete und kontinuierlich bewegte Kunststoffolienbahn Vertiefungen eingebracht,
diese Vertiefungen jeweils mit wenigstens einem Granulatkorn oder einer pulverförmigen
Kleinstportion des Materials gefüllt werden und danach zumindest über die Vertiefungen
eine kontinuierlich bewegte, als Deckfolie ausgebildete Kunststoffolienbahn aufgebracht
wird und schließlich beide Kunststoffolienbahnen, gegebenenfalls mit Hilfe eines
Klebstoffs, fest miteinander verbunden sowie zu Packungen vereinzelt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfolie
(2) zum Einbringen der vorzugsweise reihenweise zu mehreren quer zur
Längsbewegung der Kunststoffolienbahn angeordneten Vertiefungen um eine
vorzugsweise beheizte Noppenwalze und zum Befüllen um eine entsprechend den
Noppen der Noppenwalze mit Ausbuchtungen versehene Leitwalze geführt wird und
nach haftendem Aufbringen der Deckfolie beide Folien auf den die gefüllten
Vertiefungen aufweisenden Seite der Leitwalze abgeführt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfolie
über eine mit Ringnuten versehene Leitwalze geführt und dabei in die Nutentäler
eingezogen wird, wonach das abzufüllende Material portionsweise in die in der Tragfolie
gebildeten Rillen eingebracht wird und danach diese durch die Deckfolie abgedeckt
werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
vorzugsweise erwärmte Tragfolie durch Vakuum bzw. Tiefziehen in die Ringnuten
eingezogen wird und die gegebenenfalls gleichfalls erwärmte Deckfolie auf die Tragfolie
aufgewalzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
miteinander verbundenen Kunststoffolienbahnen im Bereich zwischen den Vertiefungen
bzw. Rillen als halbrunde Einzelpackungen bzw. im wesentlichen rechteckförmigen
Packungen aus dem Kunststoffolienband ausgestanzt oder durch Längs- und
Querschneiden vereinzelt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
überschüssiges Material bei dessen Abfüllen abgestreift und/oder abgesaugt und einer
Materialbevorratung zugeführt wird.
14. Vorrichtung zum Herstellen einer aus Kunststoff bestehenden Umhüllung bzw. Packung
für ein agrikulturchemisch einsetzbare Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide,
Düngemittel oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung eine erste, einen kontinuierlichen Ablauf einer ersten, als Tragfolie
dienenden Kunststoffolienbahn (2) ermöglichende Abrollstation (1), ferner eine zweite,
einen kontinuierlichen Ablauf einer zweiten, als Deckfolie dienenden Kunststoffolienbahn
(14) ermöglichende Abrollstation (13) sowie Vertiefungen (21) in die Tragfolie (2)
einbringende Formeinrichtung (5, 6), eine Fülleinrichtung (8) und eine Trenneinrichtung
mit einer Längsschneideinrichtung (16) und Querschneideinrichtung (18) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formeinrichtung eine beheizte Walze (4) mit auf deren Umfang vorstehend
angeordneten Noppen (5) und eine mit der Noppenwalze (4) zusammenwirkende
Leitwalze (6) aufweist, die an ihrem Umfang mit entsprechend den Noppen (5) der
Noppenwalze (4) ausgebildeten Ausbuchtungen (7) versehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausbuchtungen als kalottenförmige Mulden (7) ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formeinrichtung direkt von einer mit Ringnuten (22) versehenen Leitwalze (6) gebildet
ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formeinrichtung von einer mit sich parallel zur Umlaufachse erstreckenden Längsnuten
versehenen Leitwalze (6) gebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitwalze (6) mit einer Unterdruckeinrichtung (24) verbunden ist, die über im
wesentlichen radiale Verbindungskanäle (25) mit den Ausbuchtungen (7) in der
Leitwalze (6) in Verbindung steht.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß einer oberhalb der Leitwalze (6) angeordneten Materialzuführung (8) wenigstens
eine Abstreifeinrichtung (12) und/oder Absaugeinrichtung (9, 11) zugeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Seite der von der einen Abrollstation (13) zugeführten Deckfolie (14) eine
Beleimungsstation (16) und/oder eine Schweiß bzw. Andrückwalze (26) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997113545 DE19713545A1 (de) | 1997-04-02 | 1997-04-02 | Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997113545 DE19713545A1 (de) | 1997-04-02 | 1997-04-02 | Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19713545A1 true DE19713545A1 (de) | 1998-10-08 |
Family
ID=7825195
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997113545 Withdrawn DE19713545A1 (de) | 1997-04-02 | 1997-04-02 | Packung für agrikulturchemisch eingesetzte Materialien, wie z. B. Herbicide, Fungicide, Düngemittel oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Packung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19713545A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20118881U1 (de) | 2001-11-21 | 2002-05-23 | Planer Pharma Engineering GmbH, 76437 Rastatt | Vorrichtung zur Herstellung von Verpackungen aus tiefgezogenen Folien |
| DE10245260A1 (de) * | 2002-09-27 | 2004-04-15 | Henkel Kgaa | Verfahren zur Herstellung umhüllter Wasch- oder Reinigungsmittel-Portionen |
| CN116100866A (zh) * | 2023-04-04 | 2023-05-12 | 浙江一鸣包装印刷有限公司 | 一种塑料包装制袋设备 |
-
1997
- 1997-04-02 DE DE1997113545 patent/DE19713545A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20118881U1 (de) | 2001-11-21 | 2002-05-23 | Planer Pharma Engineering GmbH, 76437 Rastatt | Vorrichtung zur Herstellung von Verpackungen aus tiefgezogenen Folien |
| DE10245260A1 (de) * | 2002-09-27 | 2004-04-15 | Henkel Kgaa | Verfahren zur Herstellung umhüllter Wasch- oder Reinigungsmittel-Portionen |
| CN116100866A (zh) * | 2023-04-04 | 2023-05-12 | 浙江一鸣包装印刷有限公司 | 一种塑料包装制袋设备 |
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