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DE19713445A1 - Umleimer-Fräsmaschine - Google Patents

Umleimer-Fräsmaschine

Info

Publication number
DE19713445A1
DE19713445A1 DE1997113445 DE19713445A DE19713445A1 DE 19713445 A1 DE19713445 A1 DE 19713445A1 DE 1997113445 DE1997113445 DE 1997113445 DE 19713445 A DE19713445 A DE 19713445A DE 19713445 A1 DE19713445 A1 DE 19713445A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
milling machine
milling
stop device
milling tool
machine according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1997113445
Other languages
English (en)
Inventor
Steffen Mohr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1997113445 priority Critical patent/DE19713445A1/de
Publication of DE19713445A1 publication Critical patent/DE19713445A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q9/00Arrangements for supporting or guiding portable metal-working machines or apparatus
    • B23Q9/0014Portable machines provided with or cooperating with guide means supported directly by the workpiece during action
    • B23Q9/0021Portable machines provided with or cooperating with guide means supported directly by the workpiece during action the tool being guided in a circular path
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23CMILLING
    • B23C3/00Milling particular work; Special milling operations; Machines therefor
    • B23C3/12Trimming or finishing edges, e.g. deburring welded corners
    • B23C3/126Portable devices or machines for chamfering edges
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27DWORKING VENEER OR PLYWOOD
    • B27D5/00Other working of veneer or plywood specially adapted to veneer or plywood
    • B27D5/006Trimming, chamfering or bevelling edgings, e.g. lists

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Milling, Drilling, And Turning Of Wood (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fräsmaschine zur Holzbearbeitung, insbesondere zum Entfernen eines Überstandes eines am Rand einer ebenen Oberfläche eines Werkstücks überstehenden Umleimers, mit einem Antriebsaggregat, einem vom Antriebsaggregat angetriebenen Fräswerkzeug und einer Anschlagvorrichtung, die eine mit einer stirnseitigen Schnittebene des Fräswerkzeugs fluchtende Auflagefläche zum Auflegen auf die Oberfläche des Werkstücks aufweist.
Bei der Verarbeitung von Spanplatten zur Herstellung von Fensterbänken, Arbeitsplatten, Tischplatten und dergleichen Werkstücken mit sichtbarer Schmalseite ist es üblich, die Spanplatte an dieser Schmalseite mit einem aufgeleimten oder aufgeklebten Umleimer aus Holz oder Kunststoff zu versehen, der die Schnittfläche der Spanplatte bedeckt. Dadurch kann zum einen das äußere Erscheinungsbild des Werkstücks verbessert und zum anderen das Eindringen von Wasser ins Innere der Spanplatte verhindert werden. Um nicht für jede Spanplattenstärke einen Umleimer mit entsprechender Breite bevorraten zu müssen, werden gewöhnlich Umleimer angeleimt, die breiter sind als die Spanplattenstärke und über deren eine Breitseitenfläche überstehen. Dieser Überstand muß nach dem Aushärten des Leims abgefräst werden, damit der Umleimer mit beiden Breitseitenflächen der Spanplatte bündig ist.
Zum Abfräsen des Umleimers können beispielsweise Fräsmaschinen eingesetzt werden, wie sie in der DE 40 08 484 A1 offenbart sind. Die dort beschriebene Fräsmaschine weist ein Tastorgan auf, das auf einem vorderen Ende einer Antriebswelle des Fräswerkzeugs frei drehbar gelagert ist und mindestens eine ebene Tastfläche aufweist, deren Abstand von der Drehachse der Antriebswelle genau dem halben Flugkreisdurchmesser des Fräswerkzeugs entspricht. Wenn die Tastfläche gegen die Oberfläche des Werkstücks anliegt, wird der Überstand eines Umleimers bündig abgefräst. Ein Nachteil dieser Fräsmaschine besteht jedoch darin, daß sie sehr empfindlich auf kleinere Unebenheiten oder Verunreinigungen der Werkstückoberfläche im Bereich der Auflagefläche des Tastorgans reagiert und leicht verkantet werden kann, so daß ihre Drehachse nicht mehr parallel zur Werkstückoberfläche verläuft. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Tastorgan erst dann mit seiner gesamten Tastfläche auf der Werkstückoberfläche aufliegt, wenn bereits ein Abschnitt des Umleimers mit der Werkstückoberfläche bündig ist. Bei einem rings um das Werkstück umlaufenden Umleimer muß dieser zuerst an einer Stelle freihändig mit der Werkstückoberfläche bündig gefräst werden, wobei es ebenfalls sehr leicht zum Verkanten der Fräsmaschine kommt. Außerdem kann ein um eine Ecke des Werkstücks herum angebrachter Umleimer im Bereich der Ecke nicht entfernt werden, weil das Tastorgan beim Abfräsen des einen, an die Ecke angrenzenden Umleimerabschnitts gegen die dem Werkstück zugewandte Innenseite des anderen, an die Ecke angrenzenden Umleimerabschnitts stößt, wenn sich das Fräswerkzeug der Ecke nähert. Schließlich muß mit dieser Fräsmaschine der gesamte Überstand zerspant werden, wodurch der Zeitaufwand für das Abfräsen vergrößert wird.
Aus der DE 24 21 954 C2 ist weiter eine Winkelführung für eine Oberfräse bekannt, die eine Befestigungsplatte mit einer zur Drehachse des Fräswerkzeugs senkrechten Führungsebene und eine im Abstand von der Führungsebene überstehende Auflageplatte aufweist, die eine zur Führungsfläche senkrechte Auflagefläche für eine Werkstückoberfläche besitzt und gegenüber der Befestigungsplatte verschiebbar befestigt ist. Zum Abfräsen eines Umleimers wird die Auflageplatte so eingestellt, daß ihre Auflagefläche tangential zum Flugkreis des Fräswerkzeugs ist (Fig. 5). Da jedoch die Auflageplatte senkrecht zur Drehachse des Fräswerkzeugs nach beiden Seiten über dieses übersteht, kann wie bei der zuvor beschriebenen Fräsmaschine auch mit dieser Fräsmaschine der Überstand eines um ein Werkstück umlaufenden, aus mehreren Abschnitten bestehenden Umleimers im Bereich der Ecken nicht abgefräst werden. Außerdem muß hier wie bei der zuvor beschriebenen Fräsmaschine der gesamte Überstand zerspant werden, wodurch der Zeitaufwand ebenfalls vergrößert wird.
In der Beschreibungseinleitung der DE 24 21 954 C2 ist weiter eine als Oberfräse ausgebildete Fräsmaschine der eingangs genannten Art kurz beschrieben (Prospekt Scheer, "Handfräsmotoren und Zusatzgeräte" der Fa. S.F. Scheer & Co. jetzt C.F. Scheer & Cie., Stuttgart-Feuerbach), bei der eine mit einem überstehenden Handgriff versehene sogenannte Umleimerplatte so an einer Führungsplatte der Oberfräse angepratzt wird, daß eine stirnseitige Schnittebene eines zylindrischen Fräskopfs mit der Auflagefläche der Umleimerplatte fluchtet. Zum Abfräsen des Überstandes eines Umleimers wird die Umleimerplatte mit ihrer Auflagefläche auf die Werkstückoberfläche aufgelegt und der Überstand unter vollständigem Zerspanen abgefräst, wodurch jedoch die Gefahr eines Aussplitterns des verbleibenden Teils des Umleimers groß ist. Da sich die Oberfräse mit der angepratzten Umleimerplatte auf der Werkstückoberfläche hin und her verschwenken läßt, ist es mit dieser Fräsmaschine auch möglich, einen Umleimer im Bereich einer Ecke des Werkstücks abzufräsen. Jedoch besteht die Gefahr eines Aussplitterns an der sichtbaren Außenseite des Umleimers, die an einer Gehrungs- oder Stoßverbindung zweier miteinander verleimter Umleimerabschnitte besonders groß ist, weil der Fräskopf wegen der Umleimerplatte von innen, d. h. von der Seite des Werkstücks her in den einen Abschnitt eindringt, wenn er beim Abfräsen des anderen Abschnitts auf die Ecke zu bewegt wird. Außerdem muß die Oberfräse von Hand geführt werden, da der Fräskopf zumindest im Bereich der Ecke in Bewegungsrichtung der Oberfräse vor der Umleimerplatte angeordnet ist.
Nutenfräsen mit einem scheibenförmigen Fräswerkzeug, das über ein Winkelgetriebe mit einem Antriebsaggregat verbunden und so in einer Ausnehmung eines Schlittens gelagert ist, daß das Antriebsaggregat unter Austritt des Fräswerkzeugs aus der Ausnehmung gegenüber dem Schlitten verschiebbar oder verschwenkbar ist, sind beispielsweise aus der DE 25 47 459 C2 und aus der DE 37 22 818 A1 bekannt, werden jedoch bisher nicht zum Abfräsen von Umleimern eingesetzt, da für diese Fräsen keine den Umleimer übergreifende Anschlagvorrichtung existiert, die es gestattet, die Frässcheibe mit ihrer einen Stirnseite an der Werkstückoberfläche entlang zu führen.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fräsmaschine der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß sich der Überstand eines Umleimers nicht nur an einzelnen Seiten des Werkstücks sondern auch im Bereich einer Ecke des Werkstücks schnell und mit geringem Aufwand entfernen läßt, ohne daß an einer Außenseite des Umleimers die Gefahr eines Aussplitterns besteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 für die Fräsmaschine und im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs für ein Zubehörteil zum Abfräsen eines Umleimerüberstandes angegebenen Merkmale gelöst. Danach zeichnen sich die Fräsmaschine bzw. das Zubehörteil in Form einer Anschlagvorrichtung dadurch aus, daß das Fräswerkzeug scheibenförmig ist und parallel zur Auflagefläche in Bezug zur Anschlagvorrichtung bewegbar ist, bzw. daß die Anschlagvorrichtung den Umleimer übergreifend an der Fräsmaschine befestigbar ist und parallel zu ihrer Auflagefläche in Bezug zum Fräswerkzeug bewegbar ist. Als scheibenförmig wird hier ein Fräswerkzeug bezeichnet, bei dem das Verhältnis von Durchmesser zu Dicke mehr als 1 : 10 beträgt, wie beispielsweise bei einer für Nutenfräser üblichen Frässcheibe oder einem als kleines Kreissägeblatt ausgebildeten Fräswerkzeug. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, nicht wie beim Stand der Technik den gesamten Umleimer zu zerspanen, sondern einen Schlitz durch den Umleimer zu fräsen, dessen eine Schnittfläche mit der Werkstückoberfläche bündig ist. Das Herstellen des Schlitzes erfolgt dadurch, daß das Fräswerkzeug von der Außenseite des Umleimers her in diesen eingestochen wird, nachdem die Anschlagvorrichtung den Umleimer übergreifend auf das Werkstück aufgelegt worden ist. Die mit der stirnseitigen Schnittebene des Fräswerkzeugs fluchtende Auflagefläche bewirkt dabei eine Führung der stirnseitigen Schnittebene des Fräswerkzeugs entlang der Oberseite des Werkstücks, bis ein Begrenzungsanschlag zum Begrenzen der Eindringtiefe gegen die Außenseite des Umleimers anschlägt. Die Erfindung macht sich zum einen die Tatsache zunutze, daß Holz umso weniger zum Aussplittern neigt, je dünner die Schnittbreite ist, auf der das Fräswerkzeug mit dem Umleimer im Eingriff steht, und zum anderen die Gefahr eines Aussplitterns weiter dadurch verringert wird, daß die Zähne des Fräswerkzeugs von außen her in die sichtbare Außenseite des Umleimers eindringen, weil die Drehachse des Fräswerkzeugs einerseits und die Anschlagvorrichtung mit der Auflagefläche andererseits auf entgegengesetzten Seiten des Umleimers angeordnet sind.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Fräsmaschine als Nutenfräse ausgebildet ist, deren scheibenförmiges Fräswerkzeug über ein Winkelgetriebe mit dem Antriebsaggregat verbunden ist und so in einer Ausnehmung eines Schlittens gelagert ist, daß es sich durch Verschwenken oder Verschieben des Antriebsaggregats gegenüber dem Schlitten ein Stück weit aus der Ausnehmung heraus in Richtung der Anschlagvorrichtung bewegen läßt, bis eine von einer Stirnfläche des Schlittens gebildete, eine Austrittsöffnung der Ausnehmung umgebende Anschlagfläche eines Begrenzungsanschlags gegen die Vorderseite des Umleimers anliegt und entlang derselben verschoben werden kann, wobei sich das Fräswerkzeug bis zu einer vorgegebenen Eindringtiefe durch den Umleimer erstreckt.
Da bei einer starren Verbindung zwischen dem Schlitten und der Anschlagvorrichtung die letztere ein Abfräsen eines Umleimerüberstandes im Bereich einer Ecke des Werkstücks behindern würde, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Schlitten und die Anschlagvorrichtung um eine zur Drehachse des Fräswerkzeugs parallele Schwenkachse in Bezug zueinander verschwenkbar sind. Dadurch kann bei Annäherung an eine beidseitig mit einem Umleimer versehene Ecke zuerst die Anschlagvorrichtung von der Ecke weg verschwenkt werden, so daß sie die Annäherung des Fräswerkzeugs an dieselbe nicht behindert, und anschließend kann das Antriebsaggregat mit dem Schlitten unter Drehung um die Schwenkachse um die Ecke herumgeschwenkt und somit der Umleimer in einem Zug, d. h. ohne Unterbrechung des Fräsvorgangs, entfernt werden.
Alternativ läßt sich die Anschlagvorrichtung bereits vor dem Beginn des Fräsvorgangs in Abhängigkeit von der vorgesehenen Bewegungsrichtung des Fräswerkzeugs entlang des Umleimers entgegen dieser Bewegungsrichtung verschwenken, so daß die in Bewegungsrichtung vordere seitliche Begrenzungsfläche der Anschlagvorrichtung möglichst spät gegen die Innenseite des Umleimers anschlägt. Dadurch kann das Fräswerkzeug ohne ein vorheriges Verschwenken der Anschlagvorrichtung weit genug an die Ecke angenähert werden, um es anschließend im Dauereingriff mit dem Umleimer auf einem Kreisbogen mit verhältnismäßig kleinem Radius über die Ecke zu verschwenken.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Antriebsaggregat um mindestens 90 Grad gegenüber der Anschlagvorrichtung verschwenkbar ist und vorzugsweise zwei im rechten Winkel zueinander angeordnete, zur Auflagefläche senkrechte ebene Begrenzungsflächen aufweist, von denen in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung des Fräswerkzeugs bei der Annäherung an eine Ecke jeweils eine gegen die dem Werkstück zugewandte Innenseite des in Bewegungsrichtung hinter der Ecke angeordneten Umleimerabschnitts anschlägt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Auflagefläche und die Begrenzungsflächen an einer Auflageplatte der Anschlagvorrichtung ausgebildet, wobei die Begrenzungsflächen an einer dem Antriebsaggregat zugewandten Spitze der Auflageplatte aneinanderstoßen und dort vorzugsweise oberhalb der Auflagefläche eine Aussparung aufweisen, deren Dicke größer als die Dicke des Fräswerkzeugs ist, so daß sich dessen Umfang bis über die Spitze der Auflageplatte hinaus in Richtung der Anschlagvorrichtung erstrecken kann.
Zur Anpassung an unterschiedlich dicke Fräswerkzeuge kann die Anschlagvorrichtung bzw. deren Auflagefläche gegenüber dem Fräswerkzeug höhenverstellbar sein, so daß sich die Auflagefläche mit der stirnseitigen Schnittebene verschiedener Fräswerkzeuge zum Fluchten bringen läßt.
An Stelle einer Nutenfräse kann als Umleimerfräse auch eine Oberfräse verwendet werden, bei der ein scheibenförmiges Fräswerkzeug in der Nähe des freien Endes der nach unten überstehenden Abtriebswelle des Antriebsaggregats befestigt ist, und bei der die Anschlagvorrichtung mit der zur unteren Schnittebene des Fräswerkzeugs parallelen Auflagefläche in radialer Richtung der Abtriebswelle verschiebbar ist, um das Fräswerkzeug unter Festhalten der Anschlagvorrichtung auf der Werkstückoberfläche und unter Verschieben des Gehäuses in den Umleimer einzustechen. Zur Begrenzung der Eindringtiefe des Fräswerkzeugs dient hier vorzugsweise ein Begrenzungsanschlag, dessen Anschlagfläche von einer zur Drehachse konzentrischen Umfangsfläche eines auf einer Abtriebswelle des Fräswerkzeugs drehbar gelagerten Ringkörpers gebildet wird, welcher jenseits, d. h. unterhalb des Fräswerkzeugs, am freien Ende der Abtriebswelle angeordnet ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer als Nutenfräse ausgebildeten erfindungsgemäßen Fräsmaschine beim Abfräsen eines Überstandes eines an einem plattenförmigen Werkstück angebrachten Umleimers;
Fig. 2 eine Draufsicht von oben auf die Fräsmaschine aus Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Eingriffs des Fräswerkzeugs im Bereich einer Ecke des Werkstücks;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer als Oberfräse ausgebildeten erfindungsgemäßen Fräsmaschine beim Abfräsen eines Überstandes eines an einem plattenförmigen Werkstück angebrachten Umleimers;
Fig. 5 eine Draufsicht von oben auf die Fräsmaschine aus Fig. 4;
Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie 6-6 aus Fig. 4.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte erfindungsgemäße Holzfräsmaschine 10 besteht im wesentlichen aus einer an sich bekannten Nutenfräse 12, wie sie beispielsweise von der Fa. Lamello hergestellt und unter der Typenbezeichnung Top 10 vertrieben wird, mit einem als Antriebsaggregat dienenden, von einem langgestreckten zylindrischen Gehäuse 14 umschlossenen Elektromotor, einem über ein Winkelgetriebe vom Motor angetriebenen scheibenförmigen Fräswerkzeug 16, dessen Drehachse 18 zu einer Längsachse 20 des Motorgehäuses 14 senkrecht ist, sowie einem unterhalb des Motorgehäuses 14 angebrachten Schlitten 22, der eine innere Ausnehmung 24 für das Fräswerkzeug 16 aufweist und entgegen der Kraft einer Feder parallel zu einer oberen und unteren stirnseitigen Schnittebene So und Su des Fräswerkzeugs 16 gegenüber dem Motorgehäuse 14 verschiebbar ist, um das Fräswerkzeug 16 teilweise aus einer Austrittsöffnung 28 in einer vorderen ebenen Stirnseite 28 des Schlittens 22 heraus zu verschieben, um es mit einem gegen die Stirnseite 28 anliegenden Werkstück in Eingriff zu bringen. Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Nutenfräse 12 wurde zum Entfernen eines Überstandes 30 eines seitlich an einer Spanplatte 32 angeleimten Umleimers 34 mit einer erfindungsgemäßen Anschlagvorrichtung 36 nachgerüstet.
Die Anschlagvorrichtung 36 besteht im wesentlichen aus einer lösbar an der Stirnseite 28 des Schlittens 22 anflanschbaren Halterung 38 und einer verschwenkbar an der Halterung befestigten Auflageplatte 40. Die Halterung 38 ist zweckmäßig in einer vertikalen Führung eines am vorderen Ende des Schlittens 22 nach oben überstehenden Flanschs 42 verschiebbar gelagert und kann durch Anziehen von Klemmschrauben (nicht dargestellt) in einer gewünschten Höhe arretiert werden. Die Halterung 38 liegt mit einer dem Antriebsaggregat zugewandten Anlagefläche gegen die Stirnseite 28 des Schlittenflanschs 42 an und ist in einer solchen Höhe am Flansch 42 befestigt, daß eine von der ebenen Unterseite der Auflageplatte 40 gebildetes Auflagefläche 44 mit der unteren stirnseitigen Schnittebene Su des Fräswerkzeugs 16 fluchtet.
Die Halterung 38 weist zwei nach vorne überstehende, zur Auflagefläche 44 parallele Führungsbacken 46, 48 auf, die jeweils von einer zylindrischen Lagerbuchse 50 mit einer zur Auflagefläche 44 senkrechten Mittelachse durchsetzt werden. In der Lagerbuchse 50 ist ein Schwenkbolzen 52 drehbar gelagert, der von oben her in eine mit der Lagerbuchse 50 fluchtende Gewindebohrung 54 in der Auflageplatte 40 eingeschraubt ist. Auf der Oberseite der Auflageplatte 40 ist ein Ausleger 56 angeordnet, der eine zwischen den Führungsbacken 46, 48 der Halterung 38 verschwenkbare Führungsnase 58 und in der Führungsnase 58 eine mit der Gewindebohrung 54 fluchtende Durchgangsbohrung 60 für den Schwenkbolzen 52 aufweist. Der Schwenkbolzen 52 und die gegen die Oberseite der Auflageplatte 40 bzw. die entgegengesetzten Breitseiten der Führungsnase 58 anliegenden Führungsbacken 46, 48 sorgen dafür, daß die Auflagefläche 44 beim Verschwenken der Auflageplatte 40 stets mit der unteren Schnittebene Su des Fräswerkzeugs 16 fluchtet. Die parallel zur Drehachse 18 des Fräswerkzeugs 16 ausgerichtete Schwenkachse des Schwenkbolzens 52 weist einen geringen radialen Abstand vom Umfang des Fräswerkzeugs 16 auf, wenn dieses zum Eingriff mit dem Umleimer 34 teilweise aus der Ausnehmung 24 heraus verschoben ist, wie am besten in Fig. 1 dargestellt.
Die massiv ausgebildete Auflageplatte 40 weist in der Draufsicht eine fünfeckige Form auf, die sich aus einem vom Schlitten 22 abgewandten Rechteckteil und einem dem Schlitten 22 zugewandten Dreieckteil zusammensetzt. Der Schwenkbolzen 52 befindet sich in der Nähe der zum Schlitten 22 hin gerichteten Spitze 62 des Dreieckteils, an der zwei zur Auflagefläche 44 senkrechte Begrenzungsflächen 64, 66 unter einem Winkel von 90 Grad zusammenstoßen. Eine an der Spitze 62 und in deren Nachbarschaft angeordnete Aussparung 68 in den Begrenzungsflächen 64, 66 oberhalb der Auflagefläche 44 ermöglicht es, das Fräswerkzeug 16 über die Spitze 62 des Dreieckteils hinaus in Richtung der Auflageplatte 40 zu bewegen. Über den Rechteckteil steht ein Handgriff 68 nach oben über, der das Andrücken der Auflageplatte 40 gegen die Oberseite 70 der Spanplatte 32 erleichtert.
Zum Entfernen des Überstandes 30 des Umleimers 34 wird die mit dem Schlitten 22 verbundene Anschlagvorrichtung 36 so auf die Spanplatte 22 aufgelegt, daß die Auflagefläche 44 der Auflageplatte 40 flächig gegen deren Oberseite 70 anliegt, wobei sich das Antriebsaggregat und der Schlitten 22 jenseits des Randes der Spanplatte 32 befinden und die Halterung 38 über den Umleimer 34 hinweg eine Brücke zwischen der Auflageplatte 40 und dem Schlitten 22 bildet. Das Antriebsaggregat wird dann in Richtung der Spanplatte 32 verschoben, bis die als Begrenzungsanschlag dienende Stirnseite 28 des Schlittens 22 auf ihrer gesamten Breite gegen die Außenseite des Umleimers 34 anliegt. Anschließend wird das Antriebsaggregat eingeschaltet und entgegen der Kraft der Feder gegenüber dem Schlitten 22 in Richtung der Spanplatte 32 verschoben, wobei sich das Fräswerkzeug 16 aus der in Fig. 2 in unterbrochen Linien dargestellten Position im Inneren der Ausnehmung 24 teilweise aus dieser heraus verschiebt und dabei in den Umleimer 34 eingestochen wird, bis es am Ende des Verschiebewegs die in Fig. 1 bzw. die in Fig. 2 in zweistrichpunktierten Linien dargestellte Position einnimmt, in der es den Umleimer 34 über der Oberseite 70 der Spanplatte 32 durchtrennt. Danach wird das Antriebsaggregat geführt von der gegen den Umleimer 34 anliegenden Stirnfläche 28 des Schlittens 22 am Umleimer 34 entlang verschoben und dessen Überstand 30 dabei allmählich von der Spanplatte 32 abgetrennt.
Bei einer über eine Ecke hinweg mit dem Umleimer 34 versehenen Spanplatte 32, wie in Fig. 2 und 3 dargestellt, wird die Fräsmaschine 10 etwa bis in die in Fig. 2 dargestellte Position an die Ecke angenähert und dann die Auflageplatte 40 um die Schwenkachse des Schwenkbolzens 52 in Richtung des Pfeils S in Fig. 2 entgegen der Bewegungsrichtung bei der Annäherung um 45 Grad verschwenkt, bis die in Bewegungsrichtung vordere Begrenzungsfläche 64 der Auflageplatte 40 parallel zu dem hinter der Ecke angeordneten Umleimerabschnitt ist, wie in Fig. 2 in unterbrochenen Linien dargestellt. Daraufhin wird die Fräsmaschine 10 mit dem Schlitten 22 weiter am Umleimer 34 entlang geführt, bis die vordere Begrenzungsfläche 64 von innen her gegen den Umleimer 34 anliegt. Danach wird die Auflageplatte 40 fest von oben auf die Spanplatte 32 gedrückt und das Antriebsaggregat mit dem Schlitten 22 und der Halterung 38 unter Eingriff des Fräswerkzeugs 16 in den Umleimer 34 in Richtung des Pfeils T in Fig. 3 um die Schwenkachse verschwenkt, wobei sich die Stirnfläche 28 des Schlittens 22 allmählich über die Ecke bewegt. Dabei wird die Auflageplatte 40 leicht nach außen in Richtung des Randes der Spanplatte 32 gezogen. Das Fräswerkzeug 16 durchdringt den Umleimer 34 jedoch auch in dieser Position noch vollständig, da es sich mit seinem Umfang über die Spitze 62 der Auflageplatte 40 hinaus in die darin vorgesehene Aussparung 68 erstreckt (vgl. Fig. 1). Das Antriebsaggregat wird um 90 Grad verschwenkt, bis der Schlitten 22 die in Fig. 3 in zweistrichpunktierten Linien dargestellte Position einnimmt und wieder mit seiner Stirnfläche 28 gegen die Außenseite des Umleimers 34 anliegt. Anschließend kann die Fräsmaschine 10 an dem hinter der Ecke angeordneten Abschnitt des Umleimers 34 entlangbewegt und an diesem Abschnitt der Überstand 30 abgetrennt werden. Die Auflageplatte 40 kann dabei wahlweise in ihrer in Fig. 3 dargestellten Schwenkposition verbleiben oder in eine Ausrichtung entsprechend Fig. 2 gegenüber dem Antriebsaggregat zurückgeschwenkt werden.
Ein Aussplittern des an der Spanplatte 32 zurückbleibenden Teils des Umleimers 34 im Bereich seiner sichtbaren Außenseite wird auch im Bereich der Ecke verhinderte weil der Bewegungspfad der Frässcheibe 16 in Verbindung mit ihrem verhältnismäßig großen Durchmesser dafür sorgt, daß die schneidenden Kanten der Frässcheibe 16 beim Herumschwenken derselben um die Ecke auch an dem in Bewegungsrichtung hinter der Ecke angeordneten Umleimerabschnitt von außen her in die sichtbare Außenseite eindringen.
Demgegenüber besteht die in den Fig. 4 bis 6 dargestellte erfindungsgemäße Holzfräsmaschine 110 im wesentlichen aus einer an sich bekannten Oberfräse 112, wie sie beispielsweise von der Fa. Festo hergestellt und unter der Typenbezeichnung OF 900 E vertrieben wird, mit einem von einem Gehäuse 114 umschlossenen, als Antriebsaggregat dienenden Elektromotor, der eine über eine Gehäuseunterseite über stehende Abtriebswelle 118 aufweist, einem seitlich über das Gehäuse 114 überstehenden Handgriff 120 und einem in axialer Richtung der Abtriebswelle 118 gegenüber dem Gehäuse 114 höhenverstellbaren Untersatz 122, der gewöhnlich auf der Werkstückoberfläche aufliegt. Die Höhenverstellung des Untersatzes 122 erfolgt mit Hilfe eines als Klemmschraube ausgebildeten Griffknopfs 124, der entgegengesetzt zum Handgriff 120 über das Gehäuse 114 übersteht und ein Festklemmen desselben in einer beliebigen Höhe auf der benachbarten von zwei zylindrischen Führungen 126 ermöglicht. Ein nicht dargestellter Höhenverstellanschlag ermöglicht es, ein auf der Abtriebswelle 118 befestigtes Fräswerkzeug so zu arretieren, daß seine untere Schnittebene Su einen gewünschten Abstand von der Unterseite des Untersatzes 122 aufweist.
Die in den Fig. 4 bis 6 dargestellte Oberfräse 112 wurde zum Entfernen eines Überstandes 130 eines seitlich an einer Spanplatte 132 angeleimten Umleimers 134 auf der Abtriebswelle 118 mit einem dünnen Kreissägeblatt 116 mit einer Stärke von 1,5 mm und einem Durchmesser von etwa 50 mm bestückt und mit einer erfindungsgemäßen Anschlagvorrichtung 136 nachgerüstet, die eine mit der unteren stirnseitigen Schnittebene Su des Kreissägeblatts 116 fluchtende Auflagefläche 144 aufweist und mit dieser Auflagefläche 144 in Bezug zum Untersatz 118 in radialer Richtung der Abtriebswelle 118 verschiebbar ist.
Die Anschlagvorrichtung 136 besteht im wesentlichen aus einer lösbar an der Unterseite des Untersatzes 118 angeflanschten, vorzugsweise mit dem Untersatz 118 verschraubten Halterung 138 und einer auf der Halterung 138 in radialer Richtung der Abtriebswelle 118 verschiebbar geführten Auflageplatte 140, deren Unterseite von der Auflagefläche 144 gebildet wird.
Die plattenförmige Halterung 138 weist einen rechteckigen Umriß auf und umschließt unterhalb des Gehäuses 114 eine Durchtrittsöffnung (nicht dargestellt) für die Abtriebswelle 118. Die Halterung 138 steht auf der zum Handgriff 120 entgegengesetzten Seite über das Gehäuse 114 über und ist mit abgesetzten seitlichen Schultern 154, 156 in einer entsprechend angepaßten Linearführung 146 auf der Oberseite der Auflageplatte 140 längsverschiebbar geführt.
Die massiv ausgebildete Auflageplatte 140 weist in der Draufsicht eine fünfeckige Form auf, die sich aus einem vom Untersatz 122 abgewandten Rechteckteil und einem dem Untersatz zugewandten Dreieckteil zusammensetzt. Die Spitze 162 des Dreieckteils, an der zwei zur Auflagefläche 144 senkrechte Begrenzungsflächen 164, 166 unter einem Winkel von 90 Grad zusammenstoßen, ist auf die Abtriebswelle 118 zu ausgerichtet. Eine im Bereich der Spitze 162 oberhalb der Auflagefläche 144 angeordnete Aussparung 168 in den Begrenzungsflächen 164, 166 ermöglicht es, das Kreissägeblatt 116 etwas über die Spitze 162 hinaus in Richtung der Auflageplatte 140 zu bewegen. Über den Rechteckteil steht ein Handgriff 172 nach oben über, der das Andrücken der Auflageplatte 140 gegen die Oberseite 170 der Spanplatte 132 erleichtert.
Die auf der Oberseite der Auflageplatte 140 angeordnete Linearführung 146 besteht im wesentlichen aus zwei Winkelprofilen 148, 150, welche die Schultern 154, 156 an den entgegengesetzten Längsseitenrändern der Halterung 138 übergreifen und die Auflageplatte 140 in radialer Richtung der Abtriebswelle 118 auf der Halterung 138 verschiebbar führen (vgl. Fig. 7). Die Winkelprofile 148, 150 können einstückig mit der Halterung 138 ausgebildet oder auf diese aufgeschraubt sein.
Um den Eindringtiefe des Kreissägeblatts 116 in den Umleimer 134 zu begrenzen und um zu verhindern, daß eine zur Befestigung des Kreissägeblatts 116 an der Abtriebswelle 118 dienende Befestigungsschraube an der Außenseite des Umleimers 134 reibt und Verbrennungen hervorruft, ist unterhalb des Kreissägeblatts 116 ein Begrenzungsanschlag 128 vorgesehen. Der Begrenzungsanschlag 128 wird von einem unterhalb des Kreissägeblatts 116 am freien Ende der Abtriebswelle 118 angeordneten, auf der Abtriebswelle 118 drehbar gelagerten Ringkörper 148 gebildet, dessen Umfangsfläche nach dem Hindurchtritt des Kreissägeblatts 116 durch den Umleimer 134 gegen dessen Außenseite anschlägt und eine weitere Verschiebung des Gehäuses 114 und der Halterung 138 gegenüber der auf der Spanplatte 132 aufliegend festgehaltenen Auflageplatte 140 verhindert.
Das Entfernen des Überstandes 130 des Umleimers 134 erfolgt ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform, indem die Anschlagvorrichtung 136 mit der Auflagefläche 144 der Auflageplatte 140 auf die Oberseite 170 der Spanplatte 132 aufgelegt wird, wobei sich das Gehäuse 114 mit dem von der Spanplatte 132 weg weisenden Handgriff 120 außerhalb des Randes der Spanplatte 132 befindet und die Halterung 138 den Spalt zwischen der Spitze 162 der Auflageplatte 140 und dem Umfang des Kreissägeblatts 116 über den Umleimerüberstand 130 hinweg überbrückt, wie in Fig. 4 dargestellt. Während die Auflageplatte 140 am Griffstück 172 auf die Spanplatte 132 gedrückt und festgehalten wird, wird das Gehäuse 114 mit dem eingeschalteten Antriebsaggregat am Handgriff 120 in Richtung der Spanplatte 132 gegenüber der Auflageplatte 140 verschoben, bis das Kreissägeblatt 116 durch den Umleimer 134 hindurch eingestochen ist und der als Begrenzungsanschlag 128 dienende Ringkörper 148 mit seiner Umfangsfläche an der Außenseite des Umleimers 134 anliegt. Das Kreissägeblatt 116 ragt in dieser Position mit seinem Umfang in die Aussparung 168 an der Spitze 162 der Auflageplatte 140 hinein. Danach wird das Gehäuse 114 mit dem Antriebsaggregat unter der Führung des am Umleimer 134 anliegenden Ringkörpers 126 am Rand der Spanplatte 132 entlangbewegt, wobei der Umleimerüberstand 130 allmählich von der Spanplatte 132 abgetrennt wird.
Bei einer über eine Ecke hinweg mit dem Umleimer 134 versehenen Spanplatte 132, wie in Fig. 5 dargestellt, wird die Fräsmaschine 110 etwa bis in die dort dargestellte Position an die Ecke angenähert und dann die gesamte Fräsmaschine 110 gegenüber der Spanplatte 132 verschwenkt, wobei die Auflageplatte 140 mit der Auflagefläche 144 auf der Oberseite 170 der Spanplatte 132 gleitend verdreht wird, und wobei sich der Ringkörper 148 am Umleimer 134 entlang um die Ecke bewegt. Falls dabei die Auflageplatte 140 mit einer ihrer seitlichen Begrenzungsflächen 164, 166 von innen her gegen den Umleimerüberstand 130 anschlägt, kann entweder die ganze Fräsmaschine 110 mit der Anschlagvorrichtung 136 stärker verschwenkt oder das Kreissägeblatt 116 durch Verschieben der Halterung 138 in der Führung der Auflageplatte 140 etwas von dieser weg bewegt werden, jedoch nur so weit, daß sich unter vollständigem Eingriff des Kreissägeblatts 116 in den Umleimer 134 der Ringkörper 148 um die Ecke führen läßt.

Claims (25)

1. Fräsmaschine zur Holzbearbeitung, insbesondere zum Entfernen eines Überstandes eines am Rand einer ebenen Oberfläche eines Werkstücks überstehenden Umleimers, mit einem Antriebsaggregat, einem vom Antriebsaggregat angetriebenen Fräswerkzeug und einer Anschlagvorrichtung, die eine mit einer stirnseitigen Schnittebene des Fräswerkzeugs fluchtende Auflagefläche zum Auflegen auf die Oberfläche des Werkstücks aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Fräswerkzeug (16; 116) scheibenförmig ist und parallel zur Auflagefläche (44; 144) in Bezug zur Anschlagvorrichtung (36; 136) bewegbar ist.
2. Fräsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fräswerkzeug (16) und das Antriebsaggregat entgegen der Kraft einer Feder in Bezug zur Anschlagvorrichtung (36) bewegbar ist.
3. Fräsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagvorrichtung (136) zwei im rechten Winkel zueinander angeordnete, zur Auflagefläche (44, 144) senkrechte ebene Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) aufweist.
4. Fräsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (40; 140) und die Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) an einer Auflageplatte (40; 140) der Anschlagvorrichtung (36; 136) ausgebildet sind.
5. Fräsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) an einer dem Fräswerkzeug (16; 116) benachbarten Spitze (62; 162) der Auflageplatte (40; 140) aneinanderstoßen.
6. Fräsmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (40; 140) mindestens im Bereich der Spitze (62; 162) oberhalb der Auflagefläche (44; 144) eine Aussparung (68; 168) aufweist, so daß ein Umfang des Fräswerkzeugs (16; 116) über die Spitze (62; 162) hinaus in Richtung der Auflageplatte (40; 140) bewegbar ist.
7. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (40; 140) gegenüber dem Fräswerkzeug (16; 116) höhenverstellbar ist.
8. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Entfernen eines Überstandes (30; 130) eines Umleimers (34; 134) die Drehachse (18; 118) des Fräswerkzeugs (16; 116) einerseits und die Anschlagvorrichtung (36; 136) mit der Auflagefläche (44; 144) andererseits auf entgegengesetzten Seiten des Umleimers (34; 134) angeordnet sind.
9. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch einen Begrenzungsanschlag (28; 128), der gegen eine vom Werkstück abgewandte Außenseite des Umleimers (34; 134) oder dergleichen anschlägt und die Eindringtiefe des Fräswerkzeugs (16; 116) begrenzt.
10. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsmaschine (10) eine Nutenfräse (12) umfaßt, deren Fräswerkzeug (16) über ein Winkelgetriebe mit dem Antriebsaggregat verbunden ist und in einer Ausnehmung (24) eines Schlittens (22) gelagert ist, wobei das Antriebsaggregat unter Austritt des Fräswerkzeugs (16) aus der Ausnehmung (24) gegenüber dem Schlitten (22) verschiebbar oder verschwenkbar ist.
11. Fräsmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anschlagfläche des Begrenzungsanschlags von einer Stirnfläche (28) des Schlittens (22) gebildet wird, die eine Austrittsöffnung (26) der Ausnehmung (24) umgibt.
12. Fräsmaschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (22) und ein Teil (40) der Anschlagvorrichtung (36) um eine zur Drehachse (18) des Fräswerkzeugs (16) parallele Schwenkachse (52) in Bezug zueinander verschwenkbar sind.
13. Fräsmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (22) und der Teil (40) der Anschlagvorrichtung (36) um mindestens 90 Grad in Bezug zueinander verschwenkbar sind.
14. Fräsmaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstand zwischen der Schwenkachse (52) und der Drehachse (18) kleiner als der Durchmesser des Fräswerkzeugs (16) ist.
15. Fräsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsmaschine (110) eine Oberfräse (112) umfaßt, deren Fräswerkzeug (116) an einer Abtriebswelle (118) des Antriebsaggregats befestigt ist und in axialer Richtung der Abtriebswelle (118) über ein Gehäuse (114) der Oberfräse (112) übersteht.
16. Fräsmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anschlagfläche des Begrenzungsanschlags von einer zur Abtriebswelle (118) konzentrischen Umfangsfläche eines auf der Abtriebswelle (118) drehbar gelagerten Ringkörpers (148) gebildet wird.
17. Fräsmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringkörper (148) jenseits des Fräswerkzeugs (116) am freien Ende der Abtriebswelle (118) angeordnet ist.
18. Anschlagvorrichtung für eine Fräsmaschine zum Entfernen eines Überstandes eines am Rand einer ebenen Oberfläche eines Werkstücks überstehenden Umleimers, mit einer Auflagefläche (44; 144) zum Auflegen auf die Oberfläche (70; 170) des Werkstücks (32; 132), die nach dem Anbringen an der Fräsmaschine (10; 110) mit einer stirnseitigen Schnittebene (Su) des Fräswerkzeugs (16; 116) fluchtet, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagvorrichtung den Umleimer übergreifend an der Fräsmaschine (10; 110) befestigbar ist und parallel zu ihrer Auflagefläche (44; 144) in Bezug zum Fräswerkzeug (16; 116) bewegbar ist.
19. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei im rechten Winkel zueinander angeordnete, zur Auflagefläche (44, 144) senkrechte ebene Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) aufweist.
20. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (44; 144) und die Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) an einer Auflageplatte (40; 140) ausgebildet sind.
21. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsflächen (64, 66; 164, 166) an einer dem Fräswerkzeug (16; 116) benachbarten Spitze (62; 162) der Auflageplatte (40; 140) aneinanderstoßen.
22. Anschlagvorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (40; 140) mindestens im Bereich der Spitze (62; 162) oberhalb der Auflagefläche (44; 144) eine Aussparung (68; 168) aufweist.
23. Anschlagvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22, gekennzeichnet durch einen mit der Auflagefläche (44) versehenen Teil (40) und eine gegenüber dem Teil (40) um eine zur Auflagefläche (44) senkrechte Schwenkachse (52) verschwenkbare, an der Fräsmaschine (12) befestigbare Halterung (38).
24. Anschlagvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 22, gekennzeichnet durch einen mit der Auflagefläche (144) versehenen Teil (140) und eine gegenüber dem Teil (140) in radialer Richtung des Fräswerkzeugs (116) verschiebbare, an der Fräsmaschine (112) befestigbare Halterung (138).
25. Anschlagvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß sie den Umleimer (34; 134) übergreifend an der Fräsmaschine (10; 110) befestigbar ist.
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