DE19712901A1 - Aufbewahrungstasche für Discs - Google Patents
Aufbewahrungstasche für DiscsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungstasche für
Discs, insbesondere Compact-Discs.
Herkömmliche Aufbewahrungstaschen für Discs,
insbesondere Compact-Discs, bestehen aus einer Lage
eines ungewebten Stoffs, welche die Rückseite der
Tasche bildet, und einer Lage aus einem synthetischen
Polypropylenfilm, welche die Vorderseite der Tasche
bildet, wobei die beiden Lagen entlang ihrer beiden
seitlichen Kanten und der einen, unteren, Kante
warmverschweißt sind, so daß an der anderen, oberen,
Kante eine Öffnung verbleibt, durch die die Disc in
die Tasche eingesteckt bzw. wieder entnommen werden
kann.
Nachteilig an den herkömmlichen Aufbewahrungstaschen
ist, daß eine Disc versehentlich aus der Tasche
herausfallen kann, wenn die Tasche geneigt oder auf
den Kopf gestellt wird, da das obere Ende der Tasche
offen bleibt.
Ein weiterer Nachteil herkömmlicher
Aufbewahrungstaschen besteht darin, daß durch die an
der oberen Kante vorhandene Öffnung leicht Staub in
die Tasche eindringen und sich auf der Disc
festsetzen kann.
Ein weiterer Nachteil tritt auf, wenn die Disc aus
der Tasche entnommen wird. Um die Disc aus der Tasche
entnehmen zu können, muß die Disc zunächst ungefähr
bis zur Hälfte aus der Tasche herausgleiten, so daß
die Disc mit zwei Fingern ergriffen werden kann,
wobei ein Finger in das zentrale Loch der Disc
eingreift und der andere die Disc an ihrem Rand
festhält, um die Disc dann vollständig aus der Tasche
herausnehmen zu können. Beim Versuch, die Disc bis
zur Hälfte aus der Tasche gleiten zu lassen, kann,
wie bereits oben beschrieben, die Disc versehentlich
aus der Tasche herausfallen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine
Aufbewahrungstasche für Discs zur Verfügung zu
stellen, bei der die Disc nicht herausfallen kann,
wenn die Tasche geneigt oder umgedreht wird. Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin zu
verhindern, daß sich Staub auf der in der Tasche
eingelegten Disc festsetzt.
- (1) Die Aufgabe wird durch eine Aufbewahrungstasche für Discs gelöst, die eine erste Lage aus einem ungewebten Stoff aufweist; eine über der ersten Lage angeordnete zweite Lage, die zumindest einen Teil der Oberfläche der ersten Lage zu deren einer Kante hin bedeckt; und eine über der ersten Lage angeordnete dritte Lage, die einen Teil der Oberfläche der ersten Lage zu deren anderer Kante hin bedeckt; wobei die erste Lage zusammen mit der zweiten und der dritten Lage gemeinsam einen Raum zur Aufbewahrung von Discs bildet; die erste und die zweite Lage an der einen Kante und den sich gegenüberliegenden seitlichen Kanten geschlossen sind, so daß zwischen ihnen ein taschenartiger Raum gebildet wird; die dritte Lage mit der ersten Lage an der anderen Kante verbunden ist, und weiter durch Warmverschweißen entlang eines geeigneten Abschnitts der beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten, der an die andere Kante anschließt, wobei die Schweißnaht auch ein wenig beabstandet zur seitlichen Kante vorgesehen sein kann und etwas beabstandet zur anderen Kante der ersten Lage, an der die erste und die dritte Lage miteinander verbunden sind; die dritte Lage einen freien Abschnitt aufweist, der nicht mit der ersten Lage verbunden ist, und der sich von dem Paar verbundener Abschnitte zu der einen Seite der ersten Lage hin erstreckt; wobei das Paar von verbindenden Abschnitten so angeordnet ist, daß eine gedachte Linie, wenn eine Disc in die Aufbewahrungstasche eingelegt ist, diese Disc etwas unterhalb ihres der anderen Kante der Tasche benachbarten Randes schneidet.
- (2) Die oben beschriebene Aufbewahrungstasche für Discs weist weiter eine Anzahl von nebeneinander angeordneten Abschnitten zur Aufbewahrung von Discs auf, die dadurch gekennzeichnet sind, daß nebeneinander liegende Abschnitte zur Aufbewahrung von Discs jeweils dritte Lagen aufweisen, die voneinander getrennt sind, so daß jede dritte Lage unabhängig von den anderen geöffnet werden kann.
Bei dem unter (1) beschriebenen Aufbau ist die dritte
Lage entlang den gegenüberliegenden seitlichen Kanten
oder etwas zu den seitlichen Kanten nach innen
versetzt anschließend an die andere Kante an
geeigneten Stellen mit der ersten Lage durch
Warmverschweißen verbunden, wobei sich die
Schweißnähte ausgehend von der entlang der anderen
Kante verlaufenden Verbindungsnaht der ersten und der
dritten Lage soweit in Richtung auf die eine Kante
der ersten Lage erstrecken, daß eine gedachte,
zwischen den verbindenden Schweißnähten verlaufende
Linie eine in die Tasche eingelegte Disc entlang
einer Linie schneidet, die in Richtung auf die eine
Kante etwas beabstandet zu der Stelle auf dem äußeren
Rand der Disc ist, die am nächsten zur
Verbindungsnaht von erster und dritter Lage liegt,
wodurch zwischen den beiden Verbindungsabschnitten
ein taschenartiger Raum gebildet wird. Wird die
Aufbewahrungstasche, in die eine Disc eingelegt ist,
so gedreht, daß die andere Kante nach unten zeigt, so
daß das Gewicht der Disc auf der dritten Lage lastet,
verhindert dieser Aufbau, daß sich die dritte Lage
unter dem Gewicht der Disc öffnet, wodurch verhindert
wird, daß die Disc aus der Aufbewahrungstasche
herausfällt.
Steht die Aufbewahrungstasche mit einer darin
eingelegten Disc aufrecht, d. h. die andere Kante
befindet sich an der oberen Seite, verschließt die
dritte Lage das obere Ende der Aufbewahrungstasche
und verhindert, daß sich in der Tasche Staub an der
Disc festsetzt.
Bei dem unter (2) beschrieben Aufbau sind die dritten
Lagen nebeneinander angeordneter
Aufbewahrungsabschnitte voneinander getrennt. Bei
diesem Aufbau kann, um eine Disc einzulegen bzw. zu
entnehmen, jeder Abschnitt unabhängig von den anderen
geöffnet bzw. geschlossen werden, wodurch die
Handhabung erleichtert wird.
Die Erfindung wird in einer bevorzugten
Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine Zeichnung
beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten
den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind.
Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben
Bezugszeichen versehen.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung, auf der
die Vorderseite einer Aufbewahrungstasche
für Discs gezeigt ist und die eine erste
Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Aufbewahrungstasche
für Discs;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der
Aufbewahrungstasche für Discs, wobei eine
Disc in die Tasche eingesteckt wird;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht, in der die
Vorderseite einer Aufbewahrungstasche für
Discs dargestellt ist, die eine zweite
Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung, auf der
die Rückseite einer Aufbewahrungstasche für
Discs entsprechend der zweiten
Ausführungsform der Erfindung gezeigt ist;
Fig. 6 die Darstellung eines Schnitts durch die
Aufbewahrungstasche für Discs;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung, auf der
ein besonderes Merkmal einer
Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt
ist, die eine dritte Ausführungsform der
Erfindung darstellt;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung, auf der
ein besonderes Merkmal einer
Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt
ist, die eine vierte Ausführungsform der
Erfindung darstellt;
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung, auf der
ein besonderes Merkmal einer
Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt
ist, die eine fünfte Ausführungsform der
Erfindung darstellt;
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung, auf der
ein besonderes Merkmal einer
Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt
ist, die eine sechste Ausführungsform der
Erfindung darstellt;
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung, auf der
ein besonderes Merkmal einer
Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt
ist, die eine siebte Ausführungsform der
Erfindung darstellt;
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht, in der die
Vorderseite einer Aufbewahrungstasche für
Discs dargestellt ist, die eine achte
Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 13 die Darstellung eines Schnitts durch die
Aufbewahrungstasche für Discs; und
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung der
Aufbewahrungstasche für Discs, wobei eine
Disc in die Tasche eingesteckt wird.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine erste Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Die im folgenden verwendeten
Bezeichnungen "untere Kante", "obere Kante" und
"seitliche Kante" beziehen sich auf eine
Positionierung, in der die Tasche aufrecht steht und
die Disk in Richtung nach oben aus der Tasche
herausgenommen werden kann. In den Fig. 1 bis 3
ist eine im wesentlichen quadratische erste Lage 1
aus einem ungewebten Stoff dargestellt. Eine zweite
Lage 2 ist auf die erste Lage 1 aufgelegt und bedeckt
ungefähr die untere Hälfte der Fläche der ersten Lage
1. Die zweite Lage 2 besteht aus einem ungewebten
Stoff und ist die Verlängerung der ersten Lage 1, die
an der Unterkante der ersten Lage 1 umgefaltet wurde.
Die zweite Lage 2 wird durch Warmverschweißen an der
ersten Lage entlang deren seitlicher Kanten
21 befestigt, wodurch die erste und die zweite Lage
entlang der unteren 22 und der beiden seitlichen
Kanten 21 geschlossen sind und eine taschenartige
Struktur bilden. Die Schweißnähte, mit denen die
erste und die zweite Lage 1 und 2 durch
Warmverschweißen verbunden sind, sind mit 3
bezeichnet. Eine dritte Lage 4 besteht aus einem
transparenten oder semitransparenten synthetischen
Polymerfilm und bedeckt im wesentlichen die obere
Hälfte der Oberfläche der ersten Lage 1. Die dritte
Lage 4 wird entlang der gesamten oberen Kante 23
sowie den Eckbereichen der oberen Hälfte durch
Warmverschweißen mit der ersten Lage 1 verbunden. Die
Schweißnaht, mit der die dritte Lage entlang der
oberen Seite mit der ersten Lage verbunden ist, ist
mit 5 bezeichnet. Die dritte Lage ist mit der ersten
Lage auch entlang der beiden Abschnitte 6 verbunden,
die jeweils die Eckabschnitte der beiden seitlichen
Kanten 21 und der oberen Kante 23 bilden. Jeder der
Abschnitte 6 umfaßt eine schräg verlaufende Naht 6a,
die im wesentlichen in einem Winkel von 45° zur
entlang der oberen Kante 23 der ersten Lage
verlaufenden Verbindungsnaht 5 und einer vertikalen
Naht 6b, welche die Enden der gekrümmten Linie 6a und
der Verbindungsnaht 5 verbindet, verläuft. Die dritte
Lage 4 weist einen freien, nicht mit der ersten Lage
1 verbundenen Abschnitt auf, wobei sich dieser
Abschnitt von den zwei geschweißten Abschnitten 6 in
Richtung zur unteren Kante 22 der ersten Lage 1 hin
erstreckt. Die untere Kante 26 der dritten Lage 4
überlappt mit der zweiten Lage 2. Eine Disc 7 liegt
in dem von der ersten und zweiten Lage gebildeten
taschenartigen Abschnitt der Aufbewahrungstasche und
wird von der dritten Lage 4 abgedeckt. Die beiden
verschweißten Abschnitte 6 sind so angeordnet, daß
eine gedachte Linie, die zwischen den von der schräg
verlaufenden Naht 6a und der vertikal verlaufenden
Naht 6b gebildeten Ecken der Abschnitte 6 verläuft,
eine in der Aufbewahrungstasche eingelegte Disc in
deren der oberen Kante 23 der Tasche zugewandten Teil
schneidet. In einer von der ersten (1) und dritten
(4) Lage gebildeten Lasche 9 sind Öffnungen 8 zum
Aufhängen der Tasche vorgesehen. Die Öffnungen 8
können nach Bedarf angeordnet werden. Für die Lagen
l, 2 und 4 können Materialien wie Polypropylen,
Polyethylen usw. verwendet werden. Bevorzugt werden
für die erste und die zweite Lage ungewebte
langfasrige Materialien, wie Polypropylen,
Polyethylen usw. verwendet, die keine Flocken bilden.
Bei einer Aufbewahrungstasche mit der oben
beschriebenen Form sind die zweite Lage 2 und die
dritte Lage 4 auf der Fläche der ersten Lage 1
angeordnet und bilden gemeinsam eine Tasche zur
Aufbewahrung einer Disc 7.
Um eine Disc 7 in die Tasche einzulegen, wird
zunächst die dritte Lage 4 geöffnet, um die Disc, wie
in Fig. 3 dargestellt, zwischen der ersten und
zweiten Lage 1 und 2 einzuschieben, worauf die dritte
Lage 4 wieder geschlossen wird. In diesem Fall wird
die Disc mit der bespielten Seite in Richtung der
ersten Lage 1 eingelegt. Wird die Aufbewahrungstasche
mit einer eingelegten Disc so gehalten, daß die
Verbindungsnaht zwischen erster und dritter Lage 1
und 4 nach unten zeigt, liegt das Gewicht der Disc 7
im wesentlichen auf dem mittleren Teil der
Verbindungsnaht 5 und die dritte Lage 4 neigt dazu,
sich zu öffnen. Weil die dritte Lage 4 der
Aufbewahrungstasche mit der ersten Lage 1 an
gegenüberliegenden Enden der oberen Kante 23 der
ersten Lage 1 durch zwei verschweißte Abschnitte 6
verbunden ist, bildet sich zwischen der ersten und
der dritten Lage eine taschenartige Struktur aus,
wobei eine gedachte Linie, welche die Spitzen der
warmverschweißten Abschnitte 6 verbindet, die
eingelegte Disc 7 in dem der oberen Kante zugewandten
Abschnitt schneidet. Dieser Aufbau verhindert, daß
sich die dritte Lage 4 unter dem Gewicht der Disc 7
öffnet, weshalb die Disc 7 nicht aus der Tasche
herausfallen kann.
Um eine Disc 7 aus der Aufbewahrungstasche
heraus zunehmen, wird zunächst die dritte Lage 4 in
derselben Weise geöffnet, wie beim Einlegen der Disc
in die Tasche. Die Disc wird dann mit zwei Fingern
ergriffen, wobei ein Finger in die zentrale Öffnung
der Disc 7 eingreift und der andere Finger am Rand
der Disc aufgelegt wird, um die Disc zwischen der
ersten und der zweiten Lage 1 und 2 herauszuziehen.
Obwohl bei der ersten Ausführungsform die zweite Lage
2 aus einem ungewebten Material besteht, kann die
zweite Lage 2 auch wie die dritte Lage 4 aus einem
synthetischen Polymerfilm bestehen. Als Alternative
können auch alle Lagen, die erste, die zweite und die
dritte aus einem ungewebten Material gebildet sein.
Obwohl die Tasche für die Disc bei der ersten
Ausführungsform auf einer Seite der ersten Lage 1
ausgebildet ist, kann, wie bei der in den Fig. 4
bis 6 dargestellten zweiten Ausführungsform auf der
anderen Seite der ersten Lage 1 auch ein Abschnitt 10
vorgesehen sein, in dem ein Einlegeblatt,
beispielsweise für Liedtexte, eingesteckt werden
kann. Dieser Abschnitt 10 umfaßt eine Lage 11, die
aus einem ungewebten Material oder einem
synthetischen Polymerfilm gebildet wird, welche auf
der Rückseite der ersten Lage 1 aufgelegt ist und
durch Warmverschweißen mit der ersten Lage 1 entlang
der unteren Kante 22 und den Seitenkanten 21
verbunden ist. Die entsprechende Schweißnaht ist mit
12 bezeichnet. Die Lage 11 ist geringfügig kleiner
als die erste Lage 1. Die Schweißnaht 12 verläuft
entlang der unteren Kante 22 der ersten Lage 1 und
entlang deren seitlicher Kanten 21, im wesentlichen
bis zum Mittelpunkt jeder Seitenkante, so daß die
andere, zur oberen Kante 23 hinliegende Hälfte der
Lage 11 nicht durch Warmverschweißen mit der ersten
Lage 1 verbunden ist. Bei der zweiten Ausführungsform
liegt die untere Kante 24 der dritten Lage 4 an der
oberen Kante 25 der zweiten Lage 2 an.
Bei der ersten Ausführungsform ist die dritte Lage 4
an den beiden Abschnitten 6 mit der ersten Lage 1
verbunden, die jeweils an den gegenüberliegenden
Ecken der oberen Kante 23 der ersten Lage 1
angeordnet sind, wobei jeder Abschnitt eine schräge
Naht 6a aufweist, die zur Verbindungsnaht 5 in einem
Winkel von 45° nach außen geneigt ist, wobei die
vertikale Naht 6b die Enden der schrägen Naht 6a und
der Verbindungsnaht 5 verbindet. Wie bei der in Fig.
7 gezeigten dritten Ausführungsform kann die dritte
Lage 4 mit der ersten Lage 1 auch über rechtwinklig
verlaufende Schweißnahtabschnitte 13 verbunden sein,
die sich jeweils von den Enden der oberen
Verbindungsnaht 5 in Richtung der unteren Kante 22
der ersten Lage 1 erstrecken. Weiter kann auch, wie
bei der in Fig. 8 gezeigten vierten Ausführungsform,
die dritte Lage 4 mit der ersten Lage 1 an
punktförmigen Schweißstellen 14 verbunden sein, die
nahe der gegenüberliegenden seitlichen Kanten 21 und
vertikal in Richtung der unteren Kante 22 beabstandet
zur Verbindungsnaht 5 angeordnet sind. Die
verschweißten Abschnitte können auch etwas zu den
seitlichen Kanten 21 nach innen versetzt sein.
Beispielsweise kann die dritte Lage 4 auch durch
Schweißnähte 15 mit der ersten Lage 1 verbunden sein,
die im wesentlichen relativ zur Verbindungsnaht 5 um
45° nach außen geneigt sind, wie dies bei der in
Fig. 9 dargestellten fünften Ausführungsform
verwirklicht ist. Sie können aber auch durch
rechtwinklig zur Verbindungsnaht 5 in Richtung auf
die untere Kante 22 hin verlaufende Nahtabschnitte 16
verbunden sein, wie dies bei der in Fig. 10
dargestellten sechsten Ausführungsform gezeigt ist.
Es sind aber auch punktförmige Schweißabschnitte 17
möglich, die etwas in Richtung zur unteren Kante 21
hin zur Verbindungsnaht 5 beabstandet sind, wie bei
der in Fig. 11 dargestellten siebten Ausführungsform.
Obwohl die Schweißnähte in den Figuren der oben
beschriebenen Ausführungsformen als unterbrochene
Linien dargestellt sind, können sie auch als
durchgängige Nähte ausgebildet sein. Dies trifft auf
alle Nähte zu, außer auf die punktförmigen
Schweißabschnitte 14 und 17.
Entsprechend den oben erwähnten Ausführungsformen
kann der jenseits der Verbindungsnaht 5 der
Aufbewahrungstasche vorgesehene laminierte
Verlängerungsabschnitt 9 der ersten bzw. dritten Lage
1 und 4 Befestigungsöffnungen 8 aufweisen (oder an
der oberen Kante 23, wie in der Figur dargestellt).
Die Aufbewahrungstasche für Discs kann in der Weise
gestaltet werden, daß der Verlängerungsabschnitt 9
entlang der seitlichen Kante 21, d. h. in der
vertikalen Richtung der Tasche verläuft.
Ferner können bei jeder der oben beschriebenen
Ausführungsformen mehrere Aufbewahrungstaschen durch
einen Einband verbunden werden.
Es können auch mehrere Aufbewahrungstaschen für Discs
in jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen
nebeneinander zusammengefaßt sein.
Die Fig. 1 bis 14 zeigen eine achte
Ausführungsform, bei der zwei Taschen der zweiten
Ausführungsform zu einer Einheit zusammengefaßt sind.
Die beiden Abschnitte der Aufbewahrungstasche sind so
angeordnet, daß jeweils die ersten Lagen 1 im oberen
Abschnitt der Seitenkanten 21 voneinander getrennt
sind, d. h. in dem Abschnitt der nicht wie der
Abschnitt 3 warmverschweißt ist, wodurch das
Einstecken bzw. die Entnahme der Discs 7 in bzw. aus
jeder der zwei Abschnitte der Tasche erleichtert
wird. Die dritten Lagen 4 sind entsprechend wie die
ersten Lagen ebenfalls von einander getrennt. Der
Abschnitt, in dem die erste und die dritte Lage
zwischen nebeneinander angeordneten Abschnitten der
Aufbewahrungstaschen für Discs getrennt sind, ist mit
18 bezeichnet.
Bei der achten Ausführungsform sind anders als bei
der ersten Ausführungsform keine Aufhängeöffnungen in
dem verlängerten laminierten Abschnitt 9 vorgesehen,
der sich an die Verbindungsnaht 5 anschließt und
durch den die dritte Lage 4 mit der ersten Lage 1
verbunden ist. Statt dessen sind die erste Lage 1,
die zweite Lage 2 und die Lage 11 über die untere
Kante 22 der ersten Lage hinaus verlängert und bilden
eine Lasche 19, in dem die Aufhängeöffnungen 20
vorgesehen sind. Bei der achten Ausführungsform ist
der Abschnitt 10, in den ein Einlegeblatt,
beispielsweise für Liedtexte oder vergleichbares,
eingesteckt werden kann, auf der Rückseite der ersten
Lage vorgesehen, wozu die Lage 11 entlang der unteren
Kante 22 und einem Teil der seitlichen Kanten 21 mit
der ersten Lage 1 verbunden ist.
Die anderen Teile der Aufbewahrungstasche für Discs
dieser Ausführungsform stimmen im wesentlichen mit
dem Aufbau der zweiten Ausführungsform überein.
Die Aufbewahrungstasche für Discs nach der achten
Ausführungsform ist so aufgebaut, daß die jeweiligen
Abschnitte zur Aufbewahrung der Discs eine erste Lage
aufweisen, die in den Abschnitten, die nicht die
Schweißnaht 3 umfassen, voneinander getrennt sind und
als Folge auch die dritten Lagen 4 ebenfalls
voneinander getrennt sind. Diese Anordnung erlaubt
es, eine Disc in eine der Abschnitte der
Aufbewahrungstasche für Discs einzulegen bzw. diese
aus ihr zu entnehmen, wobei die dritte Lage 4 der
anderen Abschnitte verschlossen bleibt. Dies stellt
sicher, daß jede der Aufbewahrungsabschnitte
unabhängig von den anderen geöffnet bzw. verschlossen
werden kann.
Um zu ermöglichen, daß jeder Abschnitt zur
Aufbewahrung von Discs um eine Disc einzulegen bzw.
zu entnehmen unabhängig von den anderen geöffnet bzw.
verschlossen werden kann, sind bei der achten
Ausführungsform nicht nur die dritten Lagen 4 sondern
auch die ersten Lagen 1, die aus einem ungewebten
Material bestehen, voneinander getrennt. Es ist
jedoch nicht unabdingbar, daß die aus einem
ungewebten Material bestehenden ersten Lagen 1
voneinander getrennt sind.
Bei der oben beschriebenen achten Ausführungsform ist
die Lasche 19 der ersten Lage 1, der zweiten Lage 2
und der Lage 11 entlang der unteren Kante 2 der
Aufbewahrungstasche für Discs ausgebildet (die
Bezeichnung "untere Kante" bezieht sich auf eine
Orientierung der Tasche, wie sie in der Figur
dargestellt ist). Die Aufbewahrungstasche für Discs
kann jedoch auch so ausgeführt sein, daß der
laminierte Verlängerungsabschnitt 19 entlang einer
seitlichen Kante 21 vorgesehen ist, d. h. in
vertikaler Richtung, wenn sie vom Benutzer betrachtet
wird.
Es können auch mehrere Aufbewahrungstaschen für Discs
in einem Einband zusammengefaßt sein.
Weiterhin kann auch für jede Ausführungsform die oben
beschriebene, durch Warmverschweißen erhaltene
Schweißnaht auch erhalten werden, indem mit einer
beliebigen Vorrichtung zum Warmverschweißen den zu
verbindenden Abschnitten der Lagen Wärme zugeführt
wird. Solch eine Verschweißeinrichtung kann
beispielsweise auch mit Ultraschall betrieben werden.
1
erste Lage
2
zweite Lage
3
Schweißnaht
4
dritte Lage
5
Schweißnaht
6
Abschnitte
6
a, b Naht
7
Disc
8
Öffnungen
9
Lasche
10
Abschnitt
11
Lage
12
Schweißnaht
13
Schweißnahtabschnitte
14
punktförmige Schweißnahtabschnitte
15
Schweißnaht
16
Nahtabschnitt
17
punktförmiger Schweißnahtabschnitt
18
Trennungsabschnitt
19
Lasche
20
Aufhängeöffnungen
21
seitliche Kante
22
untere Kante
23
obere Kante
24
untere Kante
25
obere Kante
26
untere Kante
Claims (13)
1. Aufbewahrungstasche für Discs, umfassend:
eine erste Lage (1) aus einem ungewebten Material;
eine zweite Lage (2), die auf zumindest einer Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur einen Kante (22) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
eine dritte Lage (4), welche auf derselben Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur anderen Kante (23) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
wobei die erste Lage (1) zusammen mit der zweiten (2) und dritten Lage (4) einen Raum zur Aufbewahrung einer Disc (7) bildet;
wobei die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) an der einen Kante (22) und den beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) so verbunden sind, daß ein taschenförmiger Raum gebildet wird;
und die dritte Lage (4) mit der ersten Lage (1) an der anderen Kante (23) verbunden ist, und entlang geeigneter Abschnitte durch Warmverschweißen mit der ersten Lage (1) verbunden ist, die an gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) an die andere Kante (23) anschließend vorgesehen sind, oder die etwas zu den seitlichen Kanten (21) nach innen versetzt und etwas vom Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt angeordnet sind;
wobei die dritte Lage (4) einen freien Abschnitt aufweist, der nicht mit der ersten Lage (1) verbunden ist und sich anschließend an das Paar von Verbindungsabschnitten (6) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin erstreckt;
wobei die beiden Verbindungsabschnitte (6) so angeordnet sind, daß eine gedachte Linie, die sich zwischen ihnen erstreckt, eine Disc (7), die in der Aufbewahrungstasche eingelegt ist, etwas in Richtung zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt nahe ihrem zur anderen Seite (23) hin liegenden Rand schneidet.
eine erste Lage (1) aus einem ungewebten Material;
eine zweite Lage (2), die auf zumindest einer Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur einen Kante (22) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
eine dritte Lage (4), welche auf derselben Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur anderen Kante (23) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
wobei die erste Lage (1) zusammen mit der zweiten (2) und dritten Lage (4) einen Raum zur Aufbewahrung einer Disc (7) bildet;
wobei die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) an der einen Kante (22) und den beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) so verbunden sind, daß ein taschenförmiger Raum gebildet wird;
und die dritte Lage (4) mit der ersten Lage (1) an der anderen Kante (23) verbunden ist, und entlang geeigneter Abschnitte durch Warmverschweißen mit der ersten Lage (1) verbunden ist, die an gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) an die andere Kante (23) anschließend vorgesehen sind, oder die etwas zu den seitlichen Kanten (21) nach innen versetzt und etwas vom Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt angeordnet sind;
wobei die dritte Lage (4) einen freien Abschnitt aufweist, der nicht mit der ersten Lage (1) verbunden ist und sich anschließend an das Paar von Verbindungsabschnitten (6) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin erstreckt;
wobei die beiden Verbindungsabschnitte (6) so angeordnet sind, daß eine gedachte Linie, die sich zwischen ihnen erstreckt, eine Disc (7), die in der Aufbewahrungstasche eingelegt ist, etwas in Richtung zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt nahe ihrem zur anderen Seite (23) hin liegenden Rand schneidet.
2. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Aufbewahrungsabschnitte für Discs
(7) nebeneinander in der Weise angeordnet sind,
daß die dritten Lagen (4) nebeneinander
angeordneter Aufbewahrungsabschnitte für Discs
(7) voneinander getrennt sind, so daß sie
unabhängig voneinander geöffnet bzw.
verschlossen werden können.
3. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die zweite Lage (2) aus
einem ungewebten Material aufgebaut ist.
4. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Lage (4) aus einem ungewebten
Material aufgebaut ist.
5. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3 oder
4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die zweite Lage (2) aus
einem synthetischen Polymerfilm aufgebaut ist.
6. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3, 4
oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die dritte Lage (4) aus
einem synthetischen Polymerfilm aufgebaut ist.
7. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5
oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die durch Warmverschweißen
erhaltenen beiden Verbindungsabschnitte (6),
durch die die dritte Lage (4) und die erste
Lage (1) verbunden sind, jeweils in Form einer
schräg verlaufenden Linie (15) ausgebildet
sind, die im wesentlichen in einem Winkel von
45° zum an der anderen Kante (23) vorgesehenen,
die erste und die dritte Lage verbindenden
Abschnitt (5) geneigt ist.
8. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1,
2, 3, 4, 5, 6 oder 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die beiden durch
Warmverschweißen erhaltenen
Verbindungsabschnitte (6), die die erste (1)
und die dritte Lage (4) verbinden, jeweils in
Form einer geraden Linie (13) ausgebildet sind,
die sich ausgehend von dem auf der anderen
Seite (23) gelegenen Verbindungsabschnitt (5)
zwischen der ersten (1) und der dritten Lage
(4) parallel zu den seitlichen Kanten (21) über
eine gewisse Länge hin in Richtung zur einen
Kante (22) der ersten Lage (1) erstrecken.
9. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die beiden durch
Warmverschweißen erhaltenen
Verbindungsabschnitte (6), welche die erste
Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden,
jeweils in Form eines Punktes (14) ausgebildet
sind, der etwas beabstandet zum an der anderen
Kante (23) verlaufenden Verbindungsabschnitt
(5) zwischen der ersten (1) und der dritten
Lage (4) angeordnet ist.
10. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden
durch Warmverschweißen erhaltenen
Verbindungsabschnitte (6), welche die erste
Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden,
jeweils in Form einer schräg verlaufenden Linie
(15) ausgebildet sind, die etwas nach innen zu
den seitlichen Kanten (21) beabstandet
angeordnet ist, und relativ zum an der einen
Kante (22) die erste (1) und die dritte Lage
(4) verbindenden Abschnitt (5) in einem Winkel
von im wesentlichen 45° nach außen geneigt
ist.
11. Aufbewahrungstasche für Discs nach einem oder
mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß
die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen
Verbindungsabschnitte (6), welche die erste
Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden,
jeweils in Form einer geraden Linie (16)
ausgebildet sind, die etwas zu den jeweiligen
seitlichen Kanten (21) nach innen versetzt
vorgesehen sind und für eine gewisse Länge von
dem Verbindungsabschnitt (5) zwischen der
ersten (1) und der dritten Lage (4) in Richtung
auf die eine Kante (22) der ersten Lage (1) hin
verläuft.
12. Aufbewahrungstasche für Discs nach einem oder
mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß
die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen
Verbindungsabschnitte (6), welche die erste
Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden,
jeweils in Form eines Punktes (17) ausgebildet
sind, der etwas nach innen zu den jeweiligen
seitlichen Kanten (21) beabstandet ist und
etwas von dem an der anderen Kante (23) der
ersten Lage (1) vorgesehenen
Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten
(1) und der dritten Lage (4) in Richtung zur
einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin
beabstandet ist.
13. Aufbewahrungstasche nach einem oder mehreren
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der
Rückseite der ersten Lage (1) eine Lage (11)
aus einem ungewebten Material oder einem
synthetischen Polymerfilm angeordnet ist und an
der einen Kante (22) und den beiden
gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) der
ersten Lage (1) mit der ersten Lage (1) durch
Warmverschweißen verbunden ist, wodurch ein
Abschnitt zur Einlage eines Einlageblattes zur
Verfügung gestellt wird.
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