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DE19712901A1 - Aufbewahrungstasche für Discs - Google Patents

Aufbewahrungstasche für Discs

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Publication number
DE19712901A1
DE19712901A1 DE19712901A DE19712901A DE19712901A1 DE 19712901 A1 DE19712901 A1 DE 19712901A1 DE 19712901 A DE19712901 A DE 19712901A DE 19712901 A DE19712901 A DE 19712901A DE 19712901 A1 DE19712901 A1 DE 19712901A1
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DE
Germany
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layer
edge
storage bag
sections
discs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
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Application number
DE19712901A
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English (en)
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DE19712901B4 (de
Inventor
Hideyuki Tomoda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TOMODA GIKEN INDUSTRY CO
Original Assignee
TOMODA GIKEN INDUSTRY CO
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Publication date
Application filed by TOMODA GIKEN INDUSTRY CO filed Critical TOMODA GIKEN INDUSTRY CO
Publication of DE19712901A1 publication Critical patent/DE19712901A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19712901B4 publication Critical patent/DE19712901B4/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F5/00Sheets and objects temporarily attached together; Means therefor; Albums
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T428/00Stock material or miscellaneous articles
    • Y10T428/13Hollow or container type article [e.g., tube, vase, etc.]
    • Y10T428/1334Nonself-supporting tubular film or bag [e.g., pouch, envelope, packet, etc.]
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10T428/1362Textile, fabric, cloth, or pile containing [e.g., web, net, woven, knitted, mesh, nonwoven, matted, etc.]

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  • Packaging For Recording Disks (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungstasche für Discs, insbesondere Compact-Discs.
Herkömmliche Aufbewahrungstaschen für Discs, insbesondere Compact-Discs, bestehen aus einer Lage eines ungewebten Stoffs, welche die Rückseite der Tasche bildet, und einer Lage aus einem synthetischen Polypropylenfilm, welche die Vorderseite der Tasche bildet, wobei die beiden Lagen entlang ihrer beiden seitlichen Kanten und der einen, unteren, Kante warmverschweißt sind, so daß an der anderen, oberen, Kante eine Öffnung verbleibt, durch die die Disc in die Tasche eingesteckt bzw. wieder entnommen werden kann.
Nachteilig an den herkömmlichen Aufbewahrungstaschen ist, daß eine Disc versehentlich aus der Tasche herausfallen kann, wenn die Tasche geneigt oder auf den Kopf gestellt wird, da das obere Ende der Tasche offen bleibt.
Ein weiterer Nachteil herkömmlicher Aufbewahrungstaschen besteht darin, daß durch die an der oberen Kante vorhandene Öffnung leicht Staub in die Tasche eindringen und sich auf der Disc festsetzen kann.
Ein weiterer Nachteil tritt auf, wenn die Disc aus der Tasche entnommen wird. Um die Disc aus der Tasche entnehmen zu können, muß die Disc zunächst ungefähr bis zur Hälfte aus der Tasche herausgleiten, so daß die Disc mit zwei Fingern ergriffen werden kann, wobei ein Finger in das zentrale Loch der Disc eingreift und der andere die Disc an ihrem Rand festhält, um die Disc dann vollständig aus der Tasche herausnehmen zu können. Beim Versuch, die Disc bis zur Hälfte aus der Tasche gleiten zu lassen, kann, wie bereits oben beschrieben, die Disc versehentlich aus der Tasche herausfallen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Aufbewahrungstasche für Discs zur Verfügung zu stellen, bei der die Disc nicht herausfallen kann, wenn die Tasche geneigt oder umgedreht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin zu verhindern, daß sich Staub auf der in der Tasche eingelegten Disc festsetzt.
  • (1) Die Aufgabe wird durch eine Aufbewahrungstasche für Discs gelöst, die eine erste Lage aus einem ungewebten Stoff aufweist; eine über der ersten Lage angeordnete zweite Lage, die zumindest einen Teil der Oberfläche der ersten Lage zu deren einer Kante hin bedeckt; und eine über der ersten Lage angeordnete dritte Lage, die einen Teil der Oberfläche der ersten Lage zu deren anderer Kante hin bedeckt; wobei die erste Lage zusammen mit der zweiten und der dritten Lage gemeinsam einen Raum zur Aufbewahrung von Discs bildet; die erste und die zweite Lage an der einen Kante und den sich gegenüberliegenden seitlichen Kanten geschlossen sind, so daß zwischen ihnen ein taschenartiger Raum gebildet wird; die dritte Lage mit der ersten Lage an der anderen Kante verbunden ist, und weiter durch Warmverschweißen entlang eines geeigneten Abschnitts der beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten, der an die andere Kante anschließt, wobei die Schweißnaht auch ein wenig beabstandet zur seitlichen Kante vorgesehen sein kann und etwas beabstandet zur anderen Kante der ersten Lage, an der die erste und die dritte Lage miteinander verbunden sind; die dritte Lage einen freien Abschnitt aufweist, der nicht mit der ersten Lage verbunden ist, und der sich von dem Paar verbundener Abschnitte zu der einen Seite der ersten Lage hin erstreckt; wobei das Paar von verbindenden Abschnitten so angeordnet ist, daß eine gedachte Linie, wenn eine Disc in die Aufbewahrungstasche eingelegt ist, diese Disc etwas unterhalb ihres der anderen Kante der Tasche benachbarten Randes schneidet.
  • (2) Die oben beschriebene Aufbewahrungstasche für Discs weist weiter eine Anzahl von nebeneinander angeordneten Abschnitten zur Aufbewahrung von Discs auf, die dadurch gekennzeichnet sind, daß nebeneinander liegende Abschnitte zur Aufbewahrung von Discs jeweils dritte Lagen aufweisen, die voneinander getrennt sind, so daß jede dritte Lage unabhängig von den anderen geöffnet werden kann.
Bei dem unter (1) beschriebenen Aufbau ist die dritte Lage entlang den gegenüberliegenden seitlichen Kanten oder etwas zu den seitlichen Kanten nach innen versetzt anschließend an die andere Kante an geeigneten Stellen mit der ersten Lage durch Warmverschweißen verbunden, wobei sich die Schweißnähte ausgehend von der entlang der anderen Kante verlaufenden Verbindungsnaht der ersten und der dritten Lage soweit in Richtung auf die eine Kante der ersten Lage erstrecken, daß eine gedachte, zwischen den verbindenden Schweißnähten verlaufende Linie eine in die Tasche eingelegte Disc entlang einer Linie schneidet, die in Richtung auf die eine Kante etwas beabstandet zu der Stelle auf dem äußeren Rand der Disc ist, die am nächsten zur Verbindungsnaht von erster und dritter Lage liegt, wodurch zwischen den beiden Verbindungsabschnitten ein taschenartiger Raum gebildet wird. Wird die Aufbewahrungstasche, in die eine Disc eingelegt ist, so gedreht, daß die andere Kante nach unten zeigt, so daß das Gewicht der Disc auf der dritten Lage lastet, verhindert dieser Aufbau, daß sich die dritte Lage unter dem Gewicht der Disc öffnet, wodurch verhindert wird, daß die Disc aus der Aufbewahrungstasche herausfällt.
Steht die Aufbewahrungstasche mit einer darin eingelegten Disc aufrecht, d. h. die andere Kante befindet sich an der oberen Seite, verschließt die dritte Lage das obere Ende der Aufbewahrungstasche und verhindert, daß sich in der Tasche Staub an der Disc festsetzt.
Bei dem unter (2) beschrieben Aufbau sind die dritten Lagen nebeneinander angeordneter Aufbewahrungsabschnitte voneinander getrennt. Bei diesem Aufbau kann, um eine Disc einzulegen bzw. zu entnehmen, jeder Abschnitt unabhängig von den anderen geöffnet bzw. geschlossen werden, wodurch die Handhabung erleichtert wird.
Die Erfindung wird in einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind. Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung, auf der die Vorderseite einer Aufbewahrungstasche für Discs gezeigt ist und die eine erste Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Aufbewahrungstasche für Discs;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der Aufbewahrungstasche für Discs, wobei eine Disc in die Tasche eingesteckt wird;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht, in der die Vorderseite einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung, auf der die Rückseite einer Aufbewahrungstasche für Discs entsprechend der zweiten Ausführungsform der Erfindung gezeigt ist;
Fig. 6 die Darstellung eines Schnitts durch die Aufbewahrungstasche für Discs;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung, auf der ein besonderes Merkmal einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine dritte Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung, auf der ein besonderes Merkmal einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine vierte Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung, auf der ein besonderes Merkmal einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine fünfte Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung, auf der ein besonderes Merkmal einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine sechste Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung, auf der ein besonderes Merkmal einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine siebte Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht, in der die Vorderseite einer Aufbewahrungstasche für Discs dargestellt ist, die eine achte Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 13 die Darstellung eines Schnitts durch die Aufbewahrungstasche für Discs; und
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung der Aufbewahrungstasche für Discs, wobei eine Disc in die Tasche eingesteckt wird.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine erste Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Die im folgenden verwendeten Bezeichnungen "untere Kante", "obere Kante" und "seitliche Kante" beziehen sich auf eine Positionierung, in der die Tasche aufrecht steht und die Disk in Richtung nach oben aus der Tasche herausgenommen werden kann. In den Fig. 1 bis 3 ist eine im wesentlichen quadratische erste Lage 1 aus einem ungewebten Stoff dargestellt. Eine zweite Lage 2 ist auf die erste Lage 1 aufgelegt und bedeckt ungefähr die untere Hälfte der Fläche der ersten Lage 1. Die zweite Lage 2 besteht aus einem ungewebten Stoff und ist die Verlängerung der ersten Lage 1, die an der Unterkante der ersten Lage 1 umgefaltet wurde. Die zweite Lage 2 wird durch Warmverschweißen an der ersten Lage entlang deren seitlicher Kanten 21 befestigt, wodurch die erste und die zweite Lage entlang der unteren 22 und der beiden seitlichen Kanten 21 geschlossen sind und eine taschenartige Struktur bilden. Die Schweißnähte, mit denen die erste und die zweite Lage 1 und 2 durch Warmverschweißen verbunden sind, sind mit 3 bezeichnet. Eine dritte Lage 4 besteht aus einem transparenten oder semitransparenten synthetischen Polymerfilm und bedeckt im wesentlichen die obere Hälfte der Oberfläche der ersten Lage 1. Die dritte Lage 4 wird entlang der gesamten oberen Kante 23 sowie den Eckbereichen der oberen Hälfte durch Warmverschweißen mit der ersten Lage 1 verbunden. Die Schweißnaht, mit der die dritte Lage entlang der oberen Seite mit der ersten Lage verbunden ist, ist mit 5 bezeichnet. Die dritte Lage ist mit der ersten Lage auch entlang der beiden Abschnitte 6 verbunden, die jeweils die Eckabschnitte der beiden seitlichen Kanten 21 und der oberen Kante 23 bilden. Jeder der Abschnitte 6 umfaßt eine schräg verlaufende Naht 6a, die im wesentlichen in einem Winkel von 45° zur entlang der oberen Kante 23 der ersten Lage verlaufenden Verbindungsnaht 5 und einer vertikalen Naht 6b, welche die Enden der gekrümmten Linie 6a und der Verbindungsnaht 5 verbindet, verläuft. Die dritte Lage 4 weist einen freien, nicht mit der ersten Lage 1 verbundenen Abschnitt auf, wobei sich dieser Abschnitt von den zwei geschweißten Abschnitten 6 in Richtung zur unteren Kante 22 der ersten Lage 1 hin erstreckt. Die untere Kante 26 der dritten Lage 4 überlappt mit der zweiten Lage 2. Eine Disc 7 liegt in dem von der ersten und zweiten Lage gebildeten taschenartigen Abschnitt der Aufbewahrungstasche und wird von der dritten Lage 4 abgedeckt. Die beiden verschweißten Abschnitte 6 sind so angeordnet, daß eine gedachte Linie, die zwischen den von der schräg verlaufenden Naht 6a und der vertikal verlaufenden Naht 6b gebildeten Ecken der Abschnitte 6 verläuft, eine in der Aufbewahrungstasche eingelegte Disc in deren der oberen Kante 23 der Tasche zugewandten Teil schneidet. In einer von der ersten (1) und dritten (4) Lage gebildeten Lasche 9 sind Öffnungen 8 zum Aufhängen der Tasche vorgesehen. Die Öffnungen 8 können nach Bedarf angeordnet werden. Für die Lagen l, 2 und 4 können Materialien wie Polypropylen, Polyethylen usw. verwendet werden. Bevorzugt werden für die erste und die zweite Lage ungewebte langfasrige Materialien, wie Polypropylen, Polyethylen usw. verwendet, die keine Flocken bilden.
Bei einer Aufbewahrungstasche mit der oben beschriebenen Form sind die zweite Lage 2 und die dritte Lage 4 auf der Fläche der ersten Lage 1 angeordnet und bilden gemeinsam eine Tasche zur Aufbewahrung einer Disc 7.
Um eine Disc 7 in die Tasche einzulegen, wird zunächst die dritte Lage 4 geöffnet, um die Disc, wie in Fig. 3 dargestellt, zwischen der ersten und zweiten Lage 1 und 2 einzuschieben, worauf die dritte Lage 4 wieder geschlossen wird. In diesem Fall wird die Disc mit der bespielten Seite in Richtung der ersten Lage 1 eingelegt. Wird die Aufbewahrungstasche mit einer eingelegten Disc so gehalten, daß die Verbindungsnaht zwischen erster und dritter Lage 1 und 4 nach unten zeigt, liegt das Gewicht der Disc 7 im wesentlichen auf dem mittleren Teil der Verbindungsnaht 5 und die dritte Lage 4 neigt dazu, sich zu öffnen. Weil die dritte Lage 4 der Aufbewahrungstasche mit der ersten Lage 1 an gegenüberliegenden Enden der oberen Kante 23 der ersten Lage 1 durch zwei verschweißte Abschnitte 6 verbunden ist, bildet sich zwischen der ersten und der dritten Lage eine taschenartige Struktur aus, wobei eine gedachte Linie, welche die Spitzen der warmverschweißten Abschnitte 6 verbindet, die eingelegte Disc 7 in dem der oberen Kante zugewandten Abschnitt schneidet. Dieser Aufbau verhindert, daß sich die dritte Lage 4 unter dem Gewicht der Disc 7 öffnet, weshalb die Disc 7 nicht aus der Tasche herausfallen kann.
Um eine Disc 7 aus der Aufbewahrungstasche heraus zunehmen, wird zunächst die dritte Lage 4 in derselben Weise geöffnet, wie beim Einlegen der Disc in die Tasche. Die Disc wird dann mit zwei Fingern ergriffen, wobei ein Finger in die zentrale Öffnung der Disc 7 eingreift und der andere Finger am Rand der Disc aufgelegt wird, um die Disc zwischen der ersten und der zweiten Lage 1 und 2 herauszuziehen.
Obwohl bei der ersten Ausführungsform die zweite Lage 2 aus einem ungewebten Material besteht, kann die zweite Lage 2 auch wie die dritte Lage 4 aus einem synthetischen Polymerfilm bestehen. Als Alternative können auch alle Lagen, die erste, die zweite und die dritte aus einem ungewebten Material gebildet sein.
Obwohl die Tasche für die Disc bei der ersten Ausführungsform auf einer Seite der ersten Lage 1 ausgebildet ist, kann, wie bei der in den Fig. 4 bis 6 dargestellten zweiten Ausführungsform auf der anderen Seite der ersten Lage 1 auch ein Abschnitt 10 vorgesehen sein, in dem ein Einlegeblatt, beispielsweise für Liedtexte, eingesteckt werden kann. Dieser Abschnitt 10 umfaßt eine Lage 11, die aus einem ungewebten Material oder einem synthetischen Polymerfilm gebildet wird, welche auf der Rückseite der ersten Lage 1 aufgelegt ist und durch Warmverschweißen mit der ersten Lage 1 entlang der unteren Kante 22 und den Seitenkanten 21 verbunden ist. Die entsprechende Schweißnaht ist mit 12 bezeichnet. Die Lage 11 ist geringfügig kleiner als die erste Lage 1. Die Schweißnaht 12 verläuft entlang der unteren Kante 22 der ersten Lage 1 und entlang deren seitlicher Kanten 21, im wesentlichen bis zum Mittelpunkt jeder Seitenkante, so daß die andere, zur oberen Kante 23 hinliegende Hälfte der Lage 11 nicht durch Warmverschweißen mit der ersten Lage 1 verbunden ist. Bei der zweiten Ausführungsform liegt die untere Kante 24 der dritten Lage 4 an der oberen Kante 25 der zweiten Lage 2 an.
Bei der ersten Ausführungsform ist die dritte Lage 4 an den beiden Abschnitten 6 mit der ersten Lage 1 verbunden, die jeweils an den gegenüberliegenden Ecken der oberen Kante 23 der ersten Lage 1 angeordnet sind, wobei jeder Abschnitt eine schräge Naht 6a aufweist, die zur Verbindungsnaht 5 in einem Winkel von 45° nach außen geneigt ist, wobei die vertikale Naht 6b die Enden der schrägen Naht 6a und der Verbindungsnaht 5 verbindet. Wie bei der in Fig. 7 gezeigten dritten Ausführungsform kann die dritte Lage 4 mit der ersten Lage 1 auch über rechtwinklig verlaufende Schweißnahtabschnitte 13 verbunden sein, die sich jeweils von den Enden der oberen Verbindungsnaht 5 in Richtung der unteren Kante 22 der ersten Lage 1 erstrecken. Weiter kann auch, wie bei der in Fig. 8 gezeigten vierten Ausführungsform, die dritte Lage 4 mit der ersten Lage 1 an punktförmigen Schweißstellen 14 verbunden sein, die nahe der gegenüberliegenden seitlichen Kanten 21 und vertikal in Richtung der unteren Kante 22 beabstandet zur Verbindungsnaht 5 angeordnet sind. Die verschweißten Abschnitte können auch etwas zu den seitlichen Kanten 21 nach innen versetzt sein. Beispielsweise kann die dritte Lage 4 auch durch Schweißnähte 15 mit der ersten Lage 1 verbunden sein, die im wesentlichen relativ zur Verbindungsnaht 5 um 45° nach außen geneigt sind, wie dies bei der in Fig. 9 dargestellten fünften Ausführungsform verwirklicht ist. Sie können aber auch durch rechtwinklig zur Verbindungsnaht 5 in Richtung auf die untere Kante 22 hin verlaufende Nahtabschnitte 16 verbunden sein, wie dies bei der in Fig. 10 dargestellten sechsten Ausführungsform gezeigt ist. Es sind aber auch punktförmige Schweißabschnitte 17 möglich, die etwas in Richtung zur unteren Kante 21 hin zur Verbindungsnaht 5 beabstandet sind, wie bei der in Fig. 11 dargestellten siebten Ausführungsform.
Obwohl die Schweißnähte in den Figuren der oben beschriebenen Ausführungsformen als unterbrochene Linien dargestellt sind, können sie auch als durchgängige Nähte ausgebildet sein. Dies trifft auf alle Nähte zu, außer auf die punktförmigen Schweißabschnitte 14 und 17.
Entsprechend den oben erwähnten Ausführungsformen kann der jenseits der Verbindungsnaht 5 der Aufbewahrungstasche vorgesehene laminierte Verlängerungsabschnitt 9 der ersten bzw. dritten Lage 1 und 4 Befestigungsöffnungen 8 aufweisen (oder an der oberen Kante 23, wie in der Figur dargestellt). Die Aufbewahrungstasche für Discs kann in der Weise gestaltet werden, daß der Verlängerungsabschnitt 9 entlang der seitlichen Kante 21, d. h. in der vertikalen Richtung der Tasche verläuft.
Ferner können bei jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen mehrere Aufbewahrungstaschen durch einen Einband verbunden werden.
Es können auch mehrere Aufbewahrungstaschen für Discs in jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen nebeneinander zusammengefaßt sein.
Die Fig. 1 bis 14 zeigen eine achte Ausführungsform, bei der zwei Taschen der zweiten Ausführungsform zu einer Einheit zusammengefaßt sind.
Die beiden Abschnitte der Aufbewahrungstasche sind so angeordnet, daß jeweils die ersten Lagen 1 im oberen Abschnitt der Seitenkanten 21 voneinander getrennt sind, d. h. in dem Abschnitt der nicht wie der Abschnitt 3 warmverschweißt ist, wodurch das Einstecken bzw. die Entnahme der Discs 7 in bzw. aus jeder der zwei Abschnitte der Tasche erleichtert wird. Die dritten Lagen 4 sind entsprechend wie die ersten Lagen ebenfalls von einander getrennt. Der Abschnitt, in dem die erste und die dritte Lage zwischen nebeneinander angeordneten Abschnitten der Aufbewahrungstaschen für Discs getrennt sind, ist mit 18 bezeichnet.
Bei der achten Ausführungsform sind anders als bei der ersten Ausführungsform keine Aufhängeöffnungen in dem verlängerten laminierten Abschnitt 9 vorgesehen, der sich an die Verbindungsnaht 5 anschließt und durch den die dritte Lage 4 mit der ersten Lage 1 verbunden ist. Statt dessen sind die erste Lage 1, die zweite Lage 2 und die Lage 11 über die untere Kante 22 der ersten Lage hinaus verlängert und bilden eine Lasche 19, in dem die Aufhängeöffnungen 20 vorgesehen sind. Bei der achten Ausführungsform ist der Abschnitt 10, in den ein Einlegeblatt, beispielsweise für Liedtexte oder vergleichbares, eingesteckt werden kann, auf der Rückseite der ersten Lage vorgesehen, wozu die Lage 11 entlang der unteren Kante 22 und einem Teil der seitlichen Kanten 21 mit der ersten Lage 1 verbunden ist.
Die anderen Teile der Aufbewahrungstasche für Discs dieser Ausführungsform stimmen im wesentlichen mit dem Aufbau der zweiten Ausführungsform überein.
Die Aufbewahrungstasche für Discs nach der achten Ausführungsform ist so aufgebaut, daß die jeweiligen Abschnitte zur Aufbewahrung der Discs eine erste Lage aufweisen, die in den Abschnitten, die nicht die Schweißnaht 3 umfassen, voneinander getrennt sind und als Folge auch die dritten Lagen 4 ebenfalls voneinander getrennt sind. Diese Anordnung erlaubt es, eine Disc in eine der Abschnitte der Aufbewahrungstasche für Discs einzulegen bzw. diese aus ihr zu entnehmen, wobei die dritte Lage 4 der anderen Abschnitte verschlossen bleibt. Dies stellt sicher, daß jede der Aufbewahrungsabschnitte unabhängig von den anderen geöffnet bzw. verschlossen werden kann.
Um zu ermöglichen, daß jeder Abschnitt zur Aufbewahrung von Discs um eine Disc einzulegen bzw. zu entnehmen unabhängig von den anderen geöffnet bzw. verschlossen werden kann, sind bei der achten Ausführungsform nicht nur die dritten Lagen 4 sondern auch die ersten Lagen 1, die aus einem ungewebten Material bestehen, voneinander getrennt. Es ist jedoch nicht unabdingbar, daß die aus einem ungewebten Material bestehenden ersten Lagen 1 voneinander getrennt sind.
Bei der oben beschriebenen achten Ausführungsform ist die Lasche 19 der ersten Lage 1, der zweiten Lage 2 und der Lage 11 entlang der unteren Kante 2 der Aufbewahrungstasche für Discs ausgebildet (die Bezeichnung "untere Kante" bezieht sich auf eine Orientierung der Tasche, wie sie in der Figur dargestellt ist). Die Aufbewahrungstasche für Discs kann jedoch auch so ausgeführt sein, daß der laminierte Verlängerungsabschnitt 19 entlang einer seitlichen Kante 21 vorgesehen ist, d. h. in vertikaler Richtung, wenn sie vom Benutzer betrachtet wird.
Es können auch mehrere Aufbewahrungstaschen für Discs in einem Einband zusammengefaßt sein.
Weiterhin kann auch für jede Ausführungsform die oben beschriebene, durch Warmverschweißen erhaltene Schweißnaht auch erhalten werden, indem mit einer beliebigen Vorrichtung zum Warmverschweißen den zu verbindenden Abschnitten der Lagen Wärme zugeführt wird. Solch eine Verschweißeinrichtung kann beispielsweise auch mit Ultraschall betrieben werden.
Bezugszeichenliste
1
erste Lage
2
zweite Lage
3
Schweißnaht
4
dritte Lage
5
Schweißnaht
6
Abschnitte
6
a, b Naht
7
Disc
8
Öffnungen
9
Lasche
10
Abschnitt
11
Lage
12
Schweißnaht
13
Schweißnahtabschnitte
14
punktförmige Schweißnahtabschnitte
15
Schweißnaht
16
Nahtabschnitt
17
punktförmiger Schweißnahtabschnitt
18
Trennungsabschnitt
19
Lasche
20
Aufhängeöffnungen
21
seitliche Kante
22
untere Kante
23
obere Kante
24
untere Kante
25
obere Kante
26
untere Kante

Claims (13)

1. Aufbewahrungstasche für Discs, umfassend:
eine erste Lage (1) aus einem ungewebten Material;
eine zweite Lage (2), die auf zumindest einer Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur einen Kante (22) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
eine dritte Lage (4), welche auf derselben Fläche der ersten Lage (1) angeordnet ist und einen zur anderen Kante (23) hin gelegenen Abschnitt der ersten Lage (1) bedeckt;
wobei die erste Lage (1) zusammen mit der zweiten (2) und dritten Lage (4) einen Raum zur Aufbewahrung einer Disc (7) bildet;
wobei die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) an der einen Kante (22) und den beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) so verbunden sind, daß ein taschenförmiger Raum gebildet wird;
und die dritte Lage (4) mit der ersten Lage (1) an der anderen Kante (23) verbunden ist, und entlang geeigneter Abschnitte durch Warmverschweißen mit der ersten Lage (1) verbunden ist, die an gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) an die andere Kante (23) anschließend vorgesehen sind, oder die etwas zu den seitlichen Kanten (21) nach innen versetzt und etwas vom Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt angeordnet sind;
wobei die dritte Lage (4) einen freien Abschnitt aufweist, der nicht mit der ersten Lage (1) verbunden ist und sich anschließend an das Paar von Verbindungsabschnitten (6) zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin erstreckt;
wobei die beiden Verbindungsabschnitte (6) so angeordnet sind, daß eine gedachte Linie, die sich zwischen ihnen erstreckt, eine Disc (7), die in der Aufbewahrungstasche eingelegt ist, etwas in Richtung zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin versetzt nahe ihrem zur anderen Seite (23) hin liegenden Rand schneidet.
2. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Aufbewahrungsabschnitte für Discs (7) nebeneinander in der Weise angeordnet sind, daß die dritten Lagen (4) nebeneinander angeordneter Aufbewahrungsabschnitte für Discs (7) voneinander getrennt sind, so daß sie unabhängig voneinander geöffnet bzw. verschlossen werden können.
3. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zweite Lage (2) aus einem ungewebten Material aufgebaut ist.
4. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Lage (4) aus einem ungewebten Material aufgebaut ist.
5. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zweite Lage (2) aus einem synthetischen Polymerfilm aufgebaut ist.
6. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die dritte Lage (4) aus einem synthetischen Polymerfilm aufgebaut ist.
7. Aufbewahrungstasche nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die durch Warmverschweißen erhaltenen beiden Verbindungsabschnitte (6), durch die die dritte Lage (4) und die erste Lage (1) verbunden sind, jeweils in Form einer schräg verlaufenden Linie (15) ausgebildet sind, die im wesentlichen in einem Winkel von 45° zum an der anderen Kante (23) vorgesehenen, die erste und die dritte Lage verbindenden Abschnitt (5) geneigt ist.
8. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen Verbindungsabschnitte (6), die die erste (1) und die dritte Lage (4) verbinden, jeweils in Form einer geraden Linie (13) ausgebildet sind, die sich ausgehend von dem auf der anderen Seite (23) gelegenen Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) parallel zu den seitlichen Kanten (21) über eine gewisse Länge hin in Richtung zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) erstrecken.
9. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen Verbindungsabschnitte (6), welche die erste Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden, jeweils in Form eines Punktes (14) ausgebildet sind, der etwas beabstandet zum an der anderen Kante (23) verlaufenden Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) angeordnet ist.
10. Aufbewahrungstasche für Discs nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen Verbindungsabschnitte (6), welche die erste Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden, jeweils in Form einer schräg verlaufenden Linie (15) ausgebildet sind, die etwas nach innen zu den seitlichen Kanten (21) beabstandet angeordnet ist, und relativ zum an der einen Kante (22) die erste (1) und die dritte Lage (4) verbindenden Abschnitt (5) in einem Winkel von im wesentlichen 45° nach außen geneigt ist.
11. Aufbewahrungstasche für Discs nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen Verbindungsabschnitte (6), welche die erste Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden, jeweils in Form einer geraden Linie (16) ausgebildet sind, die etwas zu den jeweiligen seitlichen Kanten (21) nach innen versetzt vorgesehen sind und für eine gewisse Länge von dem Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) in Richtung auf die eine Kante (22) der ersten Lage (1) hin verläuft.
12. Aufbewahrungstasche für Discs nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die beiden durch Warmverschweißen erhaltenen Verbindungsabschnitte (6), welche die erste Lage (1) mit der dritten Lage (4) verbinden, jeweils in Form eines Punktes (17) ausgebildet sind, der etwas nach innen zu den jeweiligen seitlichen Kanten (21) beabstandet ist und etwas von dem an der anderen Kante (23) der ersten Lage (1) vorgesehenen Verbindungsabschnitt (5) zwischen der ersten (1) und der dritten Lage (4) in Richtung zur einen Kante (22) der ersten Lage (1) hin beabstandet ist.
13. Aufbewahrungstasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite der ersten Lage (1) eine Lage (11) aus einem ungewebten Material oder einem synthetischen Polymerfilm angeordnet ist und an der einen Kante (22) und den beiden gegenüberliegenden seitlichen Kanten (21) der ersten Lage (1) mit der ersten Lage (1) durch Warmverschweißen verbunden ist, wodurch ein Abschnitt zur Einlage eines Einlageblattes zur Verfügung gestellt wird.
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