DE19712881B4 - Offenend-Spinnvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Offenend-Spinnvorrichtung
mit einem Spinnrotor, der in einem unterdruckbeaufschlagten Rotorgehäuse, das
durch eine Kanalplatte verschließbar ist, umläuft, einer
Faserbandauflöseeinrichtung
mit einer in einem Auflösewalzengehäuse rotierenden
Auflösewalze
sowie einer die Faserbandauflöseeinrichtung
mit der Kanalplatte verbindenden Faserleitkanaleinrichtung, die
auswechselbar in einer Anschlußbohrung
des Auflösewalzengehäuses angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet,
– daß die Faserleitkanaleinrichtung (14) als Gußteil ausgebildet ist,
– daß die Faserleitkanaleinrichtung (14) einen Faserleitkanalkorpus (43) mit einem Fußteil (44) aufweist, der einen kreisrunden Querschnitt besitzt,
– daß im Fußteil (44) eine Nut (36) zur Aufnahme eines Dichtungselementes (35) angeordnet ist und
– daß am Korpus (43) eine Lagefixiereinrichtung (34) sowie eine Anlageschulter (41) zur Abstützung eines weiteren Dichtungselementes (38) vorhanden sind.
– daß die Faserleitkanaleinrichtung (14) als Gußteil ausgebildet ist,
– daß die Faserleitkanaleinrichtung (14) einen Faserleitkanalkorpus (43) mit einem Fußteil (44) aufweist, der einen kreisrunden Querschnitt besitzt,
– daß im Fußteil (44) eine Nut (36) zur Aufnahme eines Dichtungselementes (35) angeordnet ist und
– daß am Korpus (43) eine Lagefixiereinrichtung (34) sowie eine Anlageschulter (41) zur Abstützung eines weiteren Dichtungselementes (38) vorhanden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
- Derartige Offenend-Spinnvorrichtungen sind durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt.
- Die
DE 28 00 795 A1 oder dieDE 195 11 084 A1 beschreiben beispielsweise Offenend-Spinnvorrichtungen mit Faserbandauflöseeinrichtungen, bei denen ein in einer Spinnkanne zwischengelagertes Faserband einer rotierenden Auflösewalze vorgelegt wird, die das Faserband in Einzelfasern auflöst. Die Einzelfasern werden anschließend über einen einteiligen Faserleitkanal einem in einem Rotorgehäuse mit hoher Drehzahl umlaufenden Spinnrotor zugeliefert, wo sie in einer innenliegenden Rotorrille kontinuierlich an das Ende eines, den Spinnrotor über eine Abzugseinrichtung verlassenden Garnes angedreht werden. Das fertige Garn wird anschließend auf einer zugehörigen Spuleinrichtung zu einer Kreuzspule aufgewickelt. - An die Ausführung des Faserleitkanales, in dem die Einzelfasern von der Auflösewalze zum Spinnrotor transportiert werden, sind beispielsweise hinsichtlich der geometrischen Ausbildung oder der Oberflächengüte hohe Anforderungen gestellt. Das heißt, die Strömungsverhältnisse innerhalb des Faserleitkanales müssen gewährleisten, daß die Fasern während des Transportes gestreckt gehalten oder gestreckt werden. Außerdem muß die Oberfläche dieses Bauteiles durchgängig glatt sein, damit sich während des pneumatischen Transportes der Fasern keine Fasern festsetzen können. Dabei sollte auch vermieden werden, daß sich im Grenzschichtbereich des Faserleitkanales schädliche Luftwirbel bilden.
- Sowohl bei der in der
DE 28 00 795 A1 beschriebenen Offenend-Spinnvorrichtung als auch bei der Offenend-Spinnvorrichtung gemäßDE 195 11 084 A1 sind die Faserleitkanaleinrichtungen aus Stahlblechteilen gefertigt. Ähnliche aus Stahlblech gefertigte Faserleitkanaleinrichtungen zeigt auch dieDE 23 64 261 A1 . - Gemäß
DE 28 00 795 A1 ist vorgesehen, daß in einem ersten Arbeitsschritt aus einem Stahlblech zunächst eine Faserleitkanaleinrichtung gefertigt wird. Dieses vorgefertigte Bauteil wird anschließend in einem Druckgußwerkzeug, mit einer als Auflösewalzengehäuse ausgebildeten Innenform, zum Beispiel mit flüssigem Aluminium, umgossen. - Ein derartiges Herstellungsverfahren hat allerdings keinen Einzug in die Praxis gefunden, da die auftretenden Probleme nicht zufriedenstellend zu lösen waren. Es stellte sich beispielsweise heraus, daß sich die aus Stahlblech vorgefertigte Faserleitkanaleinrichtung im Druckgußwerkzeug aufgrund des hohen Druckes verformt und daher aufwendig abgestützt werden muß. Außerdem besteht ständig die Gefahr, daß flüssiges Gußmaterial in den Faserkanal eindringt, was sich sehr negativ auf dessen Oberflächengüte auswirkt.
- Gemäß der
DE 195 11 084 A1 ist die Faserleitkanaleinrichtung zwar ebenfalls als kaltgeformtes Stahlblechteil ausgeführt; die Faserleitkanaleinrichtung ist bei dieser Einrichtung jedoch auswechselbar in einer entsprechenden Aufnahmebohrung eines vorgefertigten Auflösewalzengehäuses festlegbar. Die Abdichtung der Faserleitkanaleinrichtung gegenüber dem Auflösewalzengehäuse erfolgt dabei über eine am Außenumfang der Faserleitkanaleinrichtung anliegende O-Ringdichtung. - Gegenüber der Kanalplatte ist diese bekannte Faserleitkanaleinrichtung mittels einer Schlauchtülle abgedichtet.
- In der Praxis hat sich erwiesen, daß bei derartigen Stahlblechkonstruktionen Dichtungsprobleme auftreten, die einen ordnungsgemäßen Spinnbetrieb nicht zulassen.
- Des weiteren sind, beispielsweise durch die
DE 29 47 294 A1 oder dieDE 39 23 060 A1 , zweiteilige Faserleitkanaleinrichtungen bekannt, bei denen der Fasereintrittsbereich der Faserleitkanaleinrichtung verschiebbar im Auflösewalzengehäuse gelagert ist. Den Literaturstellen ist dabei nicht entnehmbar, wie diese verschiebbaren Faserleitkanalteile gefertigt sind. - Durch die verschiebbare Anordnung eines der Faserleitkanalteile soll eine zuverlässige Abdichtung zwischen den beiden Faserleitkanalabschnitten sichergestellt werden.
- Mehrteilige Faserleitkanaleinrichtungen sind auch in der
DE 32 05 303 A1 beschrieben. - Diese, insbesondere für Offenend-Friktionsspinnvorrichtungen konzipierten Faserleitkanaleinrichtungen weisen einen Faserleitkanal mit einem eingangsseitigen Beschleunigungsabschnitt und einem ausgangsseitigen Führungsabschnitt auf.
- Im Bereich des Beschleunigungsabschnittes ist dabei ein auswechselbarer, Düsenkanäle aufweisender Leitkanalabschnitt angeordnet.
- Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten auswechselbaren Faserleitkanaleinrichtungen zu verbessern. Das heißt, eine Faserleitkanaleinrichtung zu schaffen, die kostengünstig herzustellen und problemlos in ihrer Einbaulage positionierbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die erfindungsgemäße Ausbildung der Faserleitkanaleinrichtung als Gußteil hat den Vorteil, daß solche Bauteile, insbesondere wenn größere Stückzahlen benötigt werden, kostengünstig zu fertigen sind. Der kreisrunde Querschnitt, wenigstens des Fußteiles des Faserleitkanalkorpus hat dabei außerdem den Vorteil, daß ein solches Bauteil in einer „normalen", das heißt kreisrunden, Anschlußbohrung des Auflösewalzengehäuses festgelegt werden kann.
- In das Fußteil ist dabei eine Nut eingearbeitet, in der eine Dichtungseinrichtung, vorzugsweise eine O-Ringdichtung, sicher positioniert werden kann. Durch eine solche O-Ringdichtung läßt sich auf einfache Weise eine zuverlässige Abdichtung der Faserleitkanaleinrichtung gegenüber dem Auflösewalzengehäuse realisieren.
- An einer am Faserleitkanalkorpus angeordneten Anlageschulter stützt sich ein weiteres Dichtungselement ab, das unter anderem den Mündungsbereich des Faserleitkanalkorpus dichtend umfaßt und, wie im Anspruch 2 dargelegt, vorzugsweise als Schlauchtülle ausgebildet ist. Durch diese Schlauchtülle wird die Faserleitkanaleinrichtung einerseits axial beaufschlagt und damit sicher in der Anschlußbohrung des Auflösewalzengehäuses festgelegt und andererseits zuverlässig gegenüber der Kanalplatte abgedichtet.
- Eine an den Faserleitkanalkorpus angegossene Lagefixiereinrichtung gewährleistet außerdem auf einfache Weise das exakte Einhalten einer vorgegebenen Einbaulage der Faserleitkanaleinrichtung im Auflösewalzengehäuse.
- Gemäß Anspruch 3 ist die Oberfläche des im Faserleitkanalkorpus verlaufenden Faserleitkanales verschleißgeschützt und damit in einem hohen Maße standfest gemacht. Das heißt, die Faserleitkanaleinrichtung wurde durch eine geeignete Behandlungsmethode, zum Beispiel durch Eintauchen in ein Nickel-Dispersionsbad, mit einer harten Schutzschicht überzogen.
- Wie im Anspruch 4 dargelegt ist, kann es dabei gemäß einer weiteren Ausführungsform genügen, wenn wenigstens der am höchsten beanspruchte Bereich des Faserleitkanales, der im Eingangsbereich des Faserleitkanals an der sogenannten Faserabrißkante gegeben ist, verschleißgeschützt ausgebildet ist.
- Vorzugsweise sind die geometrischen Verhältnisse des Faserleitkanales so gewählt, daß die Mittelachse des Kanales geradlinig verläuft, wobei der Faserleitkanal über die gesamte Kanallänge eine im wesentlichen gleichbleibende Höhe aufweist (Anspruch 5). Eine solche Ausbildung der Faserleitkanaleinrichtung führt dazu, daß die aus dem Faserband ausgelösten Einzelfasern während ihres Transportes durch den Faserleitkanal kaum umgelenkt werden und daher vorteilhafterweise im vereinzelten und gestreckten Zustand in den Spinnrotor eingespeist werden.
- Auch die Ausführungsformen gemäß der Ansprüche 6 bis 10 führen zu einer Optimierung des Einzelfasertransportes innerhalb des Faserleitkanales.
- Die durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Faserleitkanals erzielten Verbesserungen des Einzelfasertransportes wirken sich insgesamt positiv auf die Fasereinspeisung aus, was anhand verbesserter Garnwerte, die mit der erfindungsgemäßen Einrichtung erzielbar sind, ohne weiteres erkennbar ist.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispiel entnehmbar. Es zeigt:
-
1 eine Seitenansicht einer Offenend-Spinnvorrichtung, mit einer zwischen einer Faserbandauflöseeinrichtung und einer Kanalplatte eingeschalteten Faserleitkanaleinrichtung, -
2 eine Vorderansicht eines Auflösewalzengehäuses mit einer angeschlossenen Faserleitkanaleinrichtung, teilweise im Schnitt, -
3 –6 die erfindungsgemäße Faserleitkanaleinrichtung im Detail. - Die in
1 dargestellte Offenend-Rotorspinnvorrichtung1 verfügt, wie bekannt, über ein Rotorgehäuse2 , in dem ein Spinnrotor3 mit hoher Drehzahl umläuft. Der Spinnrotor3 ist dabei mit seinem Rotorschaft4 im Zwickel einer Stützscheibenlagerung5 abgestützt und wird durch einen maschinenlangen Tangentialriemen6 , der durch eine Andrückrolle7 angestellt ist, beaufschlagt. - Das an sich nach vorne hin offene Rotorgehäuse
2 ist während des Betriebes durch ein schwenkbar gelagertes Deckelelement8 , das eine Kanalplatte37 mit einer Dichtung9 aufweist, verschlossen. Das Rotorgehäuse2 ist außerdem über eine entsprechende Absaugleitung10 an eine Unterdruckquelle11 angeschlossen, die den im Rotorgehäuse2 notwendigen Spinnunterdruck erzeugt. - In einer nicht näher dargestellten Aufnahmeöffnung der Kanalplatte
37 ist ein vorzugsweise auswechselbarer Kanalplattenfortsatz, ein sogenannter Kanalplattenadapter12 , angeordnet. Der Kanalplattenadapter12 weist eine Fadenabzugsdüse13 sowie den Mündungsbereich des Faserleitkanales49 auf. An die Fadenabzugsdüse13 schließt sich ein Fadenabzugsröhrchen15 an. - Am Deckelelement
8 , das um eine Schwenkachse16 begrenzt drehbar gelagert ist, ist zum Beispiel über Schraubenbolzen18 sowie entsprechende Paßmittel ein Auflösewalzengehäuse17 festgelegt. Das Deckelelement8 weist rückwärtige Lagerkonsolen19 ,20 zur Lagerung einer Auflösewalze21 beziehungsweise eines Faserbandeinzugszylinders22 auf. - Die Auflösewalze
21 wird im Bereich ihres Wirtels23 durch einen umlaufenden, maschinenlangen Tangentialriemen24 angetrieben, während der Antrieb des Faserbandeinzugszylinders22 vorzugsweise über eine (nicht dargestellte) Schneckengetriebeanordnung erfolgt, die auf eine maschinenlange Antriebswelle25 geschaltet ist. - Das Auflösewalzengehäuse
17 weist in seinem unteren Bereich eine in Drehrichtung der Auflöswalze21 hinter dem Faserbandeinzugszylinder22 angeordnete Schmutzaustrittsöfffnung28 auf. Über diese Schmutzaustrittsöffnung28 werden die aus dem Faserband ausgelösten Schmutzpartikel29 ausgeschieden und über eine schematisch dargestellte Schmutzentsorgungseinrichtung30 entsorgt. - Die
2 zeigt in Vorderansicht ein Auflösewalzengehäuse17 mit einer in einer Anschlußbohrung31 positionierten Faserleitkanaleinrichtung14 . Wie dargestellt, besitzt die Anschlußbohrung31 eine Anschlagstufe32 , an der die Faserleitkanaleinrichtung14 anliegt. Die Anschlußbohrung31 verfügt des weiteren über eine seitliche Aussparung33 , in die eine am Faserleitkanalkorpus43 angegossene Lagefixiereinrichtung34 eingreift. - Die Faserleitkanaleinrichtung
14 ist außerdem gegenüber der Anschlußbohrung31 des Auflösewalzengehäuses17 durch eine O-Ringdichtung35 abgedichtet, die in einer entsprechenden Nut36 des Faserleitkanalfußes44 positioniert ist. - Die Abdichtung der Faserleitkanaleinrichtung
14 gegenüber der Kanalplatte37 erfolgt über eine Schlauchtülle38 . Diese Schlauchtülle38 weist einen Druckübertragungsabschnitt39 sowie einen Dichtungsabschnitt40 auf. Die Schlauchtülle38 ist dabei mit ihrem Druckübertragungsabschnitt39 zwischen der Kanalplatte37 und einer Anlageschulter41 am Faserleitkanalkorpus43 eingespannt und fixiert dadurch die Faserleitkanaleinrichtung14 in der Anschlußbohrung31 des Auflösewalzengehäuses17 . - Der Dichtungsabschnitt
40 der Schlauchtülle38 umfaßt den zylindrischen Mündungsbereich46 des Faserleitkanalkorpus43 und greift derart in eine Bohrung42 an der Kanalplatte37 ein, daß die Faserleitkanaleinrichtung14 gegenüber der Kanalplatte37 zuverlässig abgedichtet ist. - Die
3 bis6 zeigen die erfindungsgemäße Faserleitkanaleinrichtung14 im Detail. - In
3 ist die Faserleitkanaleinrichtung14 mit einem im Inneren eines Faserleitkanalkorpus43 angeordneten Faserleitkanal49 in Seitenansicht dargestellt. - Wie ersichtlich, verfügt der Faserleitkanal
49 dabei über eine geradlinig ausgebildete Mittelachse54 . - Der Faserleitkanalkorpus
43 weist des weiteren ein, in Draufsicht gesehen, im Querschnitt kreisrundes Fußteil44 , einen teilweise konisch verlaufenden Mittelabschnitt45 sowie einen zylindrischen Mündungsbereich46 auf. - In das Fußteil
44 ist eine Nut36 zur Aufnahme einer O-Ringdichtung35 eingearbeitet. Außerdem weist das Fußteil44 in Anpassung an die Auflösewalzenaufnahme47 eine konkave Rundung48 auf. Diese Rundung48 bildet im Bereich des Faserleitkanales49 eine Faserabrißkante50 . - Der Faserleitkanal
49 weist im Bereich der Faserabrißkante50 , das heißt, in seinem Eintrittsbereich ein Breiten/Höhen-Verhältnis von etwa 3 : 1 auf und läuft dabei, bezogen auf seine Breite B, konisch zu. - Die Höhe H des Faserleitkanales
49 bleibt hingegen, wenn man von einer geringfügigen, herstellungsbedingten Verjüngung absieht, vom Eintrittsbereich bis zur Mündung im wesentlichen konstant, wie beispielsweise aus3 ersichtlich ist. - Oberhalb des Fußteiles
44 ist an den Faserleitkanalkorpus43 eine Lagefixiereinrichtung34 angeformt, die, wie vorstehend bereits beschrieben, in eine entsprechende Aussparung33 der Anschlußbohrung31 im Auflösewalzengehäuse17 eingreift und damit die exakte Einbaulage des Faserleitkanalkorpus43 vorgibt. - Am Mittelbereich
45 des Faserleitkanalkorpus43 ist eine Anlageschulter41 angeordnet, an der sich im Einbauzustand eine Schlauchtülle38 mit ihrem Druckübertragungsabschnitt39 abstützt. Der Faserleitkanal49 läuft im Mittelbereich45 , wie vorstehend erwähnt, bezüglich seiner Breite konisch zu. - Der bezüglich seiner äußeren Form zylindrisch ausgebildete Mündungsbereich
46 weist einen Faserleitkanalabschnitt52 auf, dessen lichter Querschnitt über die gesamte Länge des Faserleitkanalabschnittes52 nahezu konstant bleibt. Das bedeutet, im Faserleitkanalabschnitt52 , der etwa ein Fünftel der Gesamtlänge L des Faserleitkanales49 ausmacht, findet eine Beruhigung der in den Spinnrotor einzuspeisenden Spinnfasern statt. - Das Höhen/Breiten-Verhältnis des Faserleitkanalabschnittes
52 beträgt zwischen 1 : 1,3 und 1 : 1,4. - Im Bereich des Faserleitkanalabschnittes
52 weist der Faserleitkanal49 auch seinen minimalen lichten Querschnitt53 auf. Der lichte Querschnitt53 beträgt dabei zwischen 23 mm2 und 28 mm2.
Claims (10)
- Offenend-Spinnvorrichtung mit einem Spinnrotor, der in einem unterdruckbeaufschlagten Rotorgehäuse, das durch eine Kanalplatte verschließbar ist, umläuft, einer Faserbandauflöseeinrichtung mit einer in einem Auflösewalzengehäuse rotierenden Auflösewalze sowie einer die Faserbandauflöseeinrichtung mit der Kanalplatte verbindenden Faserleitkanaleinrichtung, die auswechselbar in einer Anschlußbohrung des Auflösewalzengehäuses angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, – daß die Faserleitkanaleinrichtung (
14 ) als Gußteil ausgebildet ist, – daß die Faserleitkanaleinrichtung (14 ) einen Faserleitkanalkorpus (43 ) mit einem Fußteil (44 ) aufweist, der einen kreisrunden Querschnitt besitzt, – daß im Fußteil (44 ) eine Nut (36 ) zur Aufnahme eines Dichtungselementes (35 ) angeordnet ist und – daß am Korpus (43 ) eine Lagefixiereinrichtung (34 ) sowie eine Anlageschulter (41 ) zur Abstützung eines weiteren Dichtungselementes (38 ) vorhanden sind. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in der Nut (
36 ) positionierte Dichtungselement als O-Ringdichtung (35 ) und das an der Anlageschulter (41 ) anliegende Dichtungselement als Schlauchtülle (38 ) ausgebildet sind. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein im Faserleitkanalkorpus (
43 ) der Faserleitkanaleinrichtung (14 ) verlaufender Faserleitkanal (49 ) eine verschleißgeschützte Oberfläche aufweist. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserleitkanal (
49 ) wenigstens im Bereich einer Faserabrißkante (50 ) verschleißgeschützt ausgebildet ist. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserleitkanal (
49 ) eine geradlinig verlaufende Mittelachse (54 ) aufweist und eine über die gesamte Kanallänge (L) nahezu gleichbleibende Höhe (H) besitzt. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserleitkanal (
49 ) einen Faserleitkanalabschnitt (52 ) mit nahezu konstantem lichten Querschnitt (53 ) aufweist. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (l) des Faserleitkanalabschnitts (
52 ) etwa ein Fünftel der Gesamtlänge (L) des Faserleitkanales (49 ) beträgt. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserleitkanalabschnitt (
52 ) ein Höhen/Breiten-Verhältnis zwischen 1 : 1,3 und 1 : 1,4 aufweist. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Querschnitt (
53 ) des Faserleitkanalabschnittes (52 ) zwischen 23 mm2 und 28 mm2 beträgt. - Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breitenausdehnung des Faserleitkanales (
49 ) parallel zur Achse (55 ) der Auflösewalze (21 ) verläuft.
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