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DE19711387A1 - Behälteranordnung - Google Patents

Behälteranordnung

Info

Publication number
DE19711387A1
DE19711387A1 DE19711387A DE19711387A DE19711387A1 DE 19711387 A1 DE19711387 A1 DE 19711387A1 DE 19711387 A DE19711387 A DE 19711387A DE 19711387 A DE19711387 A DE 19711387A DE 19711387 A1 DE19711387 A1 DE 19711387A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
arrangement according
surface relief
liquid
rim
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19711387A
Other languages
English (en)
Inventor
Norbert Wienert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE19711387A priority Critical patent/DE19711387A1/de
Priority to DE1997128912 priority patent/DE19728912A1/de
Publication of DE19711387A1 publication Critical patent/DE19711387A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R11/00Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for
    • B60R11/06Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for for tools or spare parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Behälteranordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine gattungsgemäße Behälteranordnung zeigt beispielsweise die US-5 429 285 (B62D 43/00). Die Wandungen des dort beschriebenen Behälters sind an die Geometrie des Felgeninneren eines Reserverades angepaßt. Mit einer derartigen Gestaltung können Bordwerkzeuge, Gegenstände für Unfallwarneinrichtungen wie Warndreiecke sowie dort nicht näher beschriebene Flüssigkeiten platzsparend untergebracht werden, und zwar be­ vorzugt im Bereich eines Kofferraumbodens von Kraftfahrzeugen. Eine derartiger An­ ordnung bewahrt darüber hinaus beispielsweise bei Heckaufprallunfällen den in der Felge befindlichen Behälter vor Zerstörung, so daß eventuell darin gelagerte Flüssigkeiten nicht auslaufen können. Dem in der oben genannten Schrift gezeigten Behälter ist keine Kanisterfunktion zugewiesen worden. Die Befüllung und Entleerung des für die Flüssig­ keitsaufnahme vorgesehen Hohlraums ist konstruktiv so ausgeführt, daß eher von einer Eimerfunktion auszugehen ist.
Die DE-41 03 652-A1 (B60R 11/06) zeigt einen Werkzeugkoffer, dessen Form an die Felgenschüssel eines Reserverades angepaßt ist, und der im wesentlichen nach der Art eines flachen Topfes gebildet ist. Die räumlich nur äußerst geringe Ausdehnung dieses Be­ hälters ermöglicht nicht die zusätzliche Aufnahme von Flüssigkeit. Ähnlich gestaltet ist ein Bordausrüstungssystem, das in der Zeitschrift auto-motor-sport (3/1996 Seite 28) beschrie­ ben wird.
Eine Behälteranordnung zur gemeinsamen Lagerung von Bordwerkzeugen und Reserve­ kraftstoff offenbart die DE-33 39 416-C1 (B60R 11/06). Die gesamte Anordnung ist nach Art einer tragbaren Tasche gebildet, die als Abdeckplatte für eine Reserveradmulde oder einen Stauraum eines Fahrzeugs genutzt werden kann. Durch die verhältnismäßig flache Aus­ führung ergibt sich bei vorgegebenen Füllvolumina für den Flüssigkeitsbehälter eine räum­ lich relativ große Ausdehnung. Außerdem wird der innerhalb der Felge noch befindliche Freiraum nicht genutzt.
Durch offenkundige Vorbenutzung (Audi A6) ist die Unterbringung eines kreisrund ausge­ bildeten Reservekanisters innerhalb der Felge eines Reserverades bekannt. Das Bordwerk­ zeug selbst wird getrennt von diesem Reservekanister in anderen Stauräumen innerhalb des Kofferraums untergebracht.
Zur Abrundung des Standes der Technik wird schließlich noch auf die US-3 940 009 (B65D 87/00) hingewiesen. Diese zeigt eine Transportbox, die neben mehreren Fächern für Werk­ zeug- und Fahrzeugzubehör unter anderem auch einen Kraftstofftank enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für die gemeinsame Unterbringung von Flüssig­ keiten und Elementen einer Bordausrüstung (Werkzeugkoffer, Wagenheber, Warndreiecke, Taschenlampen oder dergleichen) eine Behälteranordnung bereitzustellen, die zur Er­ leichterung der Handhabung sowohl für den Zugang zur Flüssigkeit als auch für den Zu­ gang zu dem wenigstens einen Element der Bordausrüstung günstig gestaltet ist und ergänzend zur sicheren Unterbringung innerhalb der Felge eine gute Raumausnutzung für beide Grundfunktionen (Bordausrüstung/Flüssigkeitsaufbewahrung) gewährleistet.
Diese Aufgabe wird gelöst mit Behälteranordnungen gemäß den Patentansprüchen 1 und/oder 4. Die darauf jeweils bezogenen Unteransprüche betreffen besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß wird also für die Behälteranordnung ein Oberflächenrelief so gestaltet, daß sich vorzugsweise in der Gestalt einer ebenen Auflagefläche eine Stützstelle ergibt, die neben Vertiefungen zur Aufnahme von Elementen der Bordausrüstung angeordnet ist. Ein Flüssigkeitsausguß für einen innerhalb der Behälteranordnung untergebrachten Kanister ist so ausgeführt, daß er innerhalb des Oberflächenreliefes nicht aus der durch die Auflagefläche vorgegebenen Einhüllenden herausragt. Der Schließdeckel des Flüssigkeitsausgusses liegt also mit der Auflagefläche gleichauf oder steht sogar hinter dieser zurück. Die Hinwendung des Flüssigkeitsausgusses zum Felgenäußeren hin ermöglicht gegebenenfalls die Befüllung des Kanisters auch dann, wenn die gesamte Behälteranordnung noch in das Felgeninnere eingelegt ist. Ein für den Notfall zunächst herausgenommener Kanister kann also anschließend wieder sicher in dem Felgeninneren untergebracht werden, ohne daß er für die erneute Befüllung nochmals herausgenommen werden muß. Die ebene Auflagefläche wird bevorzugt so auf die Ausdehnung des Reserverades abgestimmt, daß eine auf das Reserverad gegebenenfalls abzulegende Bodenplatte (Verkleidungsteil im Kofferraumboden) sowohl durch das Reserverad als auch durch die Behälteranordnung gestützt wird. Die vorzugsweise Ausdehnung der gesamten Behälteranordnung zwischen dem äußeren Rand des Reserverades und dem in Einbaulage horizontal verlaufenden Boden der Felgenschüssel stellt eine optimale Raumausnutzung dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Flüssigkeitsausguß außermittig ange­ ordnet und Vertiefungen zur Aufnahme von Bordausrüstungselementen neben diesen oder teilweise um diesen herum angeordnet sind. Bei einem in eine Randlage verlegten Flüssig­ keitsausguß kann sogar ein relativ groß bauender Wagenheber innerhalb der Behälteran­ ordnung untergebracht werden.
Als eigenständige Lösung oder besonders vorteilhafte Ausgestaltung der vorstehend be­ schriebenen Erfindungsvariante kann auch ein Behältersystem vorgesehen werden, das zumindest einen ersten Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten umfaßt und wenigstens einen zweiten Behälter zur Aufnahme von Bordausrüstungselementen. Der zweite Behälter kann beispielsweise als Blasformteil oder taschenartig aus gebildetes Kunststoffspritzteil ausgeführt werden. Die voneinander separierbaren Behälter weisen Kontaktflächen auf, die einen gegenseitigen Eingriff der Behälter ineinander ermöglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die Behälter stets in einer definierten Position zueinander innerhalb der Felge untergebracht sind. In der Eingriffszone können gegebenenfalls auch Steck-, Klips- oder Klemmabschnitte angeformt sein, die eine Verklammerung der beiden Behälter zu einem einheitlichen System ermöglichen. Die einzelnen Rastkomponenten sind so dimen­ sioniert, daß einerseits durch leichte Handkraft eine Verbindung zwischen beiden Behältern hergestellt werden kann und andererseits beim Transport des gesamten Behältersystems eine eindeutige Fixierung der Komponenten zueinander gewährleistet ist. Bei dieser vorteil­ haften Ausführungsform kann der befüllte und daher in der Regel auch relativ schwere Kanister im Felgeninneren verbleiben, wenn für Reparaturzwecke ein Teil der Bordwerk­ zeugausrüstung benötigt wird. Für eine leichte Handhabung von besonderem Vorteil sind auch direkt an die Behälterwände angeformte Tragegriffelemente. Gegebenenfalls kann bei einen torusförmig ausgebildeten Flüssigkeitsbehälter auch die im inneren des Torus ange­ ordnete Aussparung für die Tragefunktion genutzt werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der zweite Behälter auf seiner der Felge zu­ gewandten Oberfläche so gestaltet, daß er auch ohne den ersten Behälter sicher im Fel­ geninnern positioniert werden kann. Somit können also wahlweise der erste und zweiten Behälter jeweils einzeln oder gemeinsam sicher im Fahrzeug mitgeführt werden.
Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Oberflächenrelief im Sinne der Erfin­ dung ergänzend zu der bereits beschriebenen Anordnung unterhalb einer Abdeckplatte oder Bodenplatte auch an Umfangswänden der Behälteranordnung oder sogar in dessen Bodenbereich vorgesehen sein kann. So wird bei einem besonders vorteilhaften Aus­ führungsbeispiel eine auf den Flüssigkeitsausguß aufsteckbare Einfülltülle in einer boden­ seitigen Vertiefung gehalten, die in den Boden des zweiten Behälters eingeformt ist.
In besonders vorteilhafter Weise können für die Realisierung der erfindungsgemäßen Erfin­ dungsvarianten konventionelle und damit prozeßtechnisch sicher beherrschbare Herstel­ lungsverfahren wie Kunststoff-Blasformen, Kunststoffspritzen oder dergleichen eingesetzt werden. Die vielgestaltige Profilierung des Oberflächenreliefs bewirkt darüber hinaus eine steife Gestaltung der Behälterwände bei gleichzeitig geringem Gewicht. Beide Erfindungs­ varianten erfordern keinerlei Konstruktionsänderungen an bereits vorhandenen Felgen.
Durch die großen Gestaltungsfreiheiten insbesondere bei der Blasformtechnik oder Kunst­ stoffspritztechnik können beliebige Behälteranordnungen an unterschiedlichste auf dem Markt bereits befindliche Felgen angepaßt werden. Gegebenenfalls können auch auf Um­ fangswänden der Behälteranordnung Rastvorsprünge vorgesehen werden, die in Ausneh­ mungen der Felge arretierbar sind. In Betracht gezogen werden kann auch, daß eine für die Befestigung des Reserverades vorgesehene Feststellschraube als Abstützfläche für wenig­ stens einen Behälter mitgenutzt wird.
Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine erste Erfindungsvariante mit einem einteiligen Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten und Bordwerkzeugelementen,
Fig. 2 für die in Fig. 1 dargestellte Variante eine Schnittansicht,
Fig. 3 eine zweite Erfindungsvariante mit zwei geometrisch aufeinander abgestimmten Behältern,
Fig. 4 eine Schnittansicht für die in Fig. 3 dargestellte Variante,
Fig. 5 ebenfalls eine Schnittansicht für eine Modifikation der in Fig. 3 dargestellten Variante.
Fig. 6 in einer mit Fig. 4 vergleichbaren Ansicht eine weitere Variante, gleiche Bauteile weisen in allen Figuren die gleiche Bezifferung auf.
Man erkennt in Fig. 1 ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Fahrzeug, das in einer hier nicht weiter bezifferten Heckpartie eine Reserveradmulde 2 aufweist. In diese wird ein Reserve­ rad 3 eingelegt, das über eine Drehschraube 4 gegen ein Haltegewinde 5 festlegbar ist. Zum Reserverad 3 gehört eine insgesamt mit 6 bezeichnete Felge, die durch eine zylindri­ sche Felgenwand 7 und eine Felgenschüssel 8 einen topfförmigen Aufnahmekörper für einen ersten Behälter 9 bildet. Dieser ist hier als einteiliges Blasformstück ausgeführt und verfügt dementsprechend über einen hohlen Innenraum, der zur Lagerung von Flüssig­ keiten geeignet ist. Zur bequemen Befüllung und Entleerung der darin untergebrachten Flüssigkeiten ist in einer für den Fahrzeugbenutzer gut zugänglichen Weise auf der Ober­ seite des Behälters 9 ein Flüssigkeitsausguß 10 vorgesehen, der nicht über hier weitge­ hend eben ausgeführte Auflageflächen 11 bis 15 herausragt. Bevorzugt verläuft bei fest aufgeschraubtem Verschlußdeckel 16 dessen obere Kante in etwa auf der gleichen Höhe wie die Auflageflächen 11 bis 15, so daß eine wellere Stützfläche für eine hier nicht weiter gezeigte und die Reserveradmulde 2 bedeckende Abdeckplatte oder Bodenplatte bereit­ gestellt ist. Man erkennt aus der in Fig. 1 dargestellten Ansicht, daß sowohl die für den Fahrzeugbenutzer zugängliche Oberfläche des Behälters 9 als auch dessen Umfangs­ wände ein stark profiliertes Oberflächenrelief aufweisen. So ist beispielsweise in einen zentralen Schacht 17 ein Wagenheber 18 einlegbar. Eine auf den Flüssigkeitsaufguß 10 aufschraubbare Einfülltülle 19 wird in eine bodenseitige Vertiefung (hier nicht dargestellt) eingelegt. Auch der Bodenbereich des Behälters 9 weist also ein Oberflächenrelief zur Unterbringung von Bordausrüstungselementen auf. Für eine steckbare Anhängerkupplung 20 sind Ausnehmungen 21 und 22 vorgesehen. Insbesondere die außermittiger Anordnung des Flüssigkeitsausgusses 10 ermöglicht hier in besonders vorteilhafter Weise die Unter­ bringung von Bordausrüstungselementen, die sowohl in ihrer Größe als auch hinsichtlich ihrer Funktion höchst unterschiedlich sind. Für insgesamt mit 23 bezeichnete Kleinwerk­ zeuge ist ein Kleinbehälter 24 vorgesehen, der hier außerhalb der Felge 6 zwischen Reser­ verad 3 und Karosserieboden untergebracht werden kann. Vorstellbar ist allerdings auch bei entsprechender Profilierung der Einsatz eines solchen Kleinbehälters im Bereich des nach oben weisenden Oberflächenreliefs. Es wird also dann innerhalb des Oberflächen­ reliefs eine Ausnehmung zur gezielten Aufnahme eines solchen Kleinbehälters vorgesehen.
Fig. 2 zeigt eine auf den Behälter 9 aufgelegte Bodenplatte 25, wie sie in vielfältigen Aus­ führungsformen aus dem modernen Kraftfahrzeugbau durch offenkundige Vorbenutzung hinlänglich bekannt ist. Deutlich erkennbar ist die gleiche Höhe der ebenen Auflageflächen 12 und 14. Hinter der durch die Unterkante der Bodenplatte 25 gebildeten Linie liegen der hier nur in seinen Umrissen gezeigte Wagenheber 18 und die absteckbare Anhängerkupp­ lung 20. Die gesamten Bordausrüstungselemente sind also in dem erfindungsgemäßen Be­ hälter so untergebracht, daß für die Bodenplatte 25 kein Auflager für Kippbewegungen ver­ ursachendes Auflager entstehen kann. Auch die Auflageflächen 11 bis 15 sowie der Flüs­ sigkeitsausguß 10 sind hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung so gestaltet, daß kein Kippen auftreten kann. Die in Fig. 2 dargestellte Variante zeigt eine Behälteranordnung mit einem sehr großvolumigen Kanister. Je nach Felgengestaltung und Felgengröße können hier Füllvolumina von 5 bis 9 Liter bereitgestellt werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Variante zeigt eine Behälteranordnung mit einem Oberteil 9a und einem Unterteil 9b. Deren hier nicht weiter bezifferte Kontaktflächen sind so ausgeführt, daß Ober- und Unterteil ineinander gesteckt werden können. Diese Einsteckbewegung wird er­ leichtert durch einen Führungszapfen 26, der in einer Aussparung oder Ausnehmung 27 des hier torusförmig ausgebildeten Unterteils 9b versenkbar ist. Vorstellbar ist auch die Un­ terbringung nur eines der beiden Behälter 9a, 9b innerhalb der Felge 6. Mit Strichlinien an­ gedeutet ist hier die Einfülltülle 19, die sich in einer Reliefvertiefung 28 eines umlaufenden Bodenabschnitts 29 (siehe Fig. 4) befindet. Die radiale Fixierung des Oberteils 9a inner­ halb des Unterteils 9b besorgt zum einen ein in einer Nut 30 versenkbarer Wagenheber­ schacht 31 und/oder eine domartige Erhebung 32, die den Flüssigkeitsausguß 10 trägt und weitgehend ebene Innenwände 33, 34 aufweist. Letztere ist zur Anlage an einer gleichfalls eben ausgeführten Anlagefläche 35 vorgesehen. Demgegenüber bildet die Seitenwand 33 zusammen mit einer weitgehend eben ausgeführten Seitenwandfläche 36 des Oberteils 9a gemeinsam einen Teil des Aufnahmeschachtes für den Wagenheber 18. Das Oberteil 9a muß nicht zwangsläufig als hohles Blasformteil ausgeführt sein, sondern kann in bekannter Weise ein entsprechend profilierter Schaumstoffblock oder eine durch Kunststoffspritzen hergestellte Tasche sein, der bzw. die dann in das Unterteil 9b eingelegt oder auf diesem abgelegt wird. Vorstellbar ist allerdings auch, daß selbst das Oberteil 9a in sich wieder hohl ausgeführt ist, um dort beispielsweise die in weniger großem Umfang benötigten Schmier­ flüssigkeiten unterzubringen. Das Unterteil 9b hingegen wird in erster Linie als Kraftstoffbe­ hälter genutzt.
Aus der Ansicht in Fig. 4 ist auch noch erkennbar, daß der Führungszapfen 26 auf der Drehschraube 4 abgestützt werden kann. Sollte diese Drehschraube nicht ausreichend tief in das Haltegewinde 5 eingeschraubt sein, kommt das Oberteil 9a nicht sauber zur Anlage, so daß beispielsweise die Abdeckplatte 25 ebenfalls nicht sauber aufliegen kann. Der Fahr­ zeugbenutzer erhält auf diese Weise durch die erfindungsgemäße Behälteranordnung einen Hinweis darauf, daß das Ersatzrad 3 nicht ordnungsgemäß in der Reserveradmulde 2 befestigt ist.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Variante ist das Unterteil 9b im wesentlichen scheibenförmig ausgebildet. Eine zentrale Ausnehmung wie bei einen Torus fehlt also. Auf diese Weise wird das Füllvolumen des Unterteils 9b erhöht. Auch hier ist die Einfülltülle 19 in den Bodenbereich 29 verlegt. Der Schacht 17 im Oberteil 9a für den Wagenheber 18 (ebenfalls nur mit seinen Außenkonturen angedeutet) gehört hier vollständig zum Oberteil 9a. Denk­ bar wäre aber auch eine Begrenzung des Schachtes 17 durch eine zum Oberteil 9a gehö­ rende Wand einerseits und durch eine Seitenwand der domartigen Erhebung 32 anderer­ seits. Darüberhinaus erfassen die erfindungsgemäße Varianten auch solche Lösungen, bei denen die Einfülltülle 19 beispielsweise integraler Bestandteil des Flüssigkeitsausgusses 10 ist, so daß nach Abschrauben des Verschlußdeckels 16 diese Einfülltülle ziehharmonika­ artig aus einer Öffnung heraus nach außen bewegt werden kann.
Schematisch angedeutet sind Tragegriffmulden 37 und 38, in die ein Fahrzeugbenutzer von oben eingreifen kann, wenn er das Unterteil 9b der Felge 6 entnehmen möchte. Derartige Tragegriffmulden können verständlicherweise auch an einem gemäß den Fig. 1 und 2 ausgeführten Behälter 9 vorgesehen werden. Dort sind sie sogar besonders zweckmäßig, weil der einteilig ausgeführte Behälter 9 im Vergleich zu dem Unterteil 9b der zweiten Erfin­ dungsvariante ein größeres Gewicht aufweist.
Das in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel sieht als Oberteil 9a eine durch Kunststoffspritztechnik hergestellte Werkzeugtasche vor; in die zu deren Versteifung mehrere Stützrippen eingeformt sind. Eine davon ist hier mit Strichlinien angedeutet und mit 39 beziffert. Ein über Schnapp- oder Clipsverschlüsse arretierbarer Deckel 40 stellt gleichzeitig eine Auflage für die Bodenplatte 25 dar. Ein lediglich aufgelegter Deckel 40 kann ggf. auch durch die Drehschraube 4 festgelegt werden.

Claims (13)

1. Im Felgeninneren eines Kraftfahrzeugrades (3) positionierbare Behälteranordnung für Flüssigkeiten und/oder wenigstens ein Element einer Bordausrüstung, gekennzeichnet durch ein Oberflächenrelief mit wenigstens einer Vertiefung zur Aufnahme des wenig­ stens ein Elementes und mit wenigstens einer vorzugsweise als ebene Auflagefläche ausgebildeten Stützstelle, hinter der ein in Einbaulage vom Felgenäußeren her zugäng­ licher Flüssigkeitsausguß (10) zurücksteht oder mit der dieser (10) zur Ausbildung einer weiteren Stützstelle im wesentlichen gleichauf liegt.
2. Behälteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Flüssigkeitsausguß (10) außermittig angeordnet ist,
  • - daß das Oberflächenrelief Bestandteil eines neben oder teilweise um den Flüssig­ keitsausguß (10) herum angeordneten Formprofils ist.
3. Behälteranordnung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen einteiligen Behälter (9) mit wenigstens einem die Flüssigkeit aufnehmenden Innenhohlraum und wenigstens einer das Oberflächenrelief auf einer Außenseite aufnehmenden Wandung.
4. Im Felgeninneren eines Kraftfahrzeugrades (3) positionierbare Behälteranordnung für Flüssigkeiten und/oder wenigstens ein Element einer Bordausrüstung, insbesondere nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
  • - wenigstens einen ersten Behälter (9b) zur Aufnahme von Flüssigkeiten,
  • - wenigstens einen zweiten Behälter (9a) zur Aufnahme des wenigstens einen Elementes innerhalb eines Hohlraumes oder eines Oberflächenreliefs,
  • - wenigstens je eine Kontaktfläche pro Behälter (9a, 9b), deren Oberflächen zum gegenseitigen Eingriff ineinander oder zur gegenseitigen Auflage hergerichtet sind.
5. Behälteranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Eingriff durch an Wandungen der Behälter angeformte Steck-, Klips- oder Klemmab­ schnitte gebildet ist.
6. Behälteranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der erste Behälter (9b) als ein den zweiten Behälter (9a) tragendes Basisteil ausgebil­ det ist,
  • - der erste Behälter (9b) im wesentlichen torus- oder scheibenförmig ist,
  • - der erste Behälter (9b) mit einer den Flüssigkeitsausguß (10) aufweisenden dom­ artigen Erhebung (32) versehen ist,
  • - die in der Draufsicht (in Richtung der Felgenachse) ersichtliche Außenkontur des zweiten Behälters (9a) durch die Innenwand der Felge (6) und wenigstens einen Teil­ abschnitt der domartigen Erhebung (32) bestimmt ist.
7. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine in dem Oberflächenrelief vorgesehene Vertiefung (17) zur Aufnahme eines Wagenhebers.
8. Behälteranordnung nach Anspruch 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine Vertiefung zur Aufnahme einer Flüssigkeitseinfülltülle (19), die auf dem Flüssigkeitsausguß (10) be­ festigbar ist.
9. Behälteranordnung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch wenigstens ein an dem Oberflächenrelief angeordnetes oder angeformtes Haltemittel zur Fixierung der Flüssig­ keitseinfülltülle (19).
10. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine in dem Oberflächenrelief vorgesehene Vertiefung zur Aufnahme eines herausnehmbaren Kleinteilebehälters (24).
11. Behälteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Kleinteile­ behälter (25) ein Oberflächenrelief zur Aufnahme von Bordwerkzeugelementen vorge­ sehen ist.
12. Behälteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleinteile­ behälter einen mit einem Auslaß versehenen Hohlraum zur Aufnahme von Flüssigkeit aufweist.
13. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Oberflächenrelief an wenigstens einer Oberflächenwandung wenigstens ein Tragegriffelement (37, 38) angeformt ist.
DE19711387A 1996-03-22 1997-03-19 Behälteranordnung Withdrawn DE19711387A1 (de)

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