DE19711387A1 - Behälteranordnung - Google Patents
BehälteranordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Behälteranordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Eine gattungsgemäße Behälteranordnung zeigt beispielsweise die US-5 429 285 (B62D
43/00). Die Wandungen des dort beschriebenen Behälters sind an die Geometrie des
Felgeninneren eines Reserverades angepaßt. Mit einer derartigen Gestaltung können
Bordwerkzeuge, Gegenstände für Unfallwarneinrichtungen wie Warndreiecke sowie dort
nicht näher beschriebene Flüssigkeiten platzsparend untergebracht werden, und zwar be
vorzugt im Bereich eines Kofferraumbodens von Kraftfahrzeugen. Eine derartiger An
ordnung bewahrt darüber hinaus beispielsweise bei Heckaufprallunfällen den in der Felge
befindlichen Behälter vor Zerstörung, so daß eventuell darin gelagerte Flüssigkeiten nicht
auslaufen können. Dem in der oben genannten Schrift gezeigten Behälter ist keine
Kanisterfunktion zugewiesen worden. Die Befüllung und Entleerung des für die Flüssig
keitsaufnahme vorgesehen Hohlraums ist konstruktiv so ausgeführt, daß eher von einer
Eimerfunktion auszugehen ist.
Die DE-41 03 652-A1 (B60R 11/06) zeigt einen Werkzeugkoffer, dessen Form an die
Felgenschüssel eines Reserverades angepaßt ist, und der im wesentlichen nach der Art
eines flachen Topfes gebildet ist. Die räumlich nur äußerst geringe Ausdehnung dieses Be
hälters ermöglicht nicht die zusätzliche Aufnahme von Flüssigkeit. Ähnlich gestaltet ist ein
Bordausrüstungssystem, das in der Zeitschrift auto-motor-sport (3/1996 Seite 28) beschrie
ben wird.
Eine Behälteranordnung zur gemeinsamen Lagerung von Bordwerkzeugen und Reserve
kraftstoff offenbart die DE-33 39 416-C1 (B60R 11/06). Die gesamte Anordnung ist nach Art
einer tragbaren Tasche gebildet, die als Abdeckplatte für eine Reserveradmulde oder einen
Stauraum eines Fahrzeugs genutzt werden kann. Durch die verhältnismäßig flache Aus
führung ergibt sich bei vorgegebenen Füllvolumina für den Flüssigkeitsbehälter eine räum
lich relativ große Ausdehnung. Außerdem wird der innerhalb der Felge noch befindliche
Freiraum nicht genutzt.
Durch offenkundige Vorbenutzung (Audi A6) ist die Unterbringung eines kreisrund ausge
bildeten Reservekanisters innerhalb der Felge eines Reserverades bekannt. Das Bordwerk
zeug selbst wird getrennt von diesem Reservekanister in anderen Stauräumen innerhalb
des Kofferraums untergebracht.
Zur Abrundung des Standes der Technik wird schließlich noch auf die US-3 940 009 (B65D
87/00) hingewiesen. Diese zeigt eine Transportbox, die neben mehreren Fächern für Werk
zeug- und Fahrzeugzubehör unter anderem auch einen Kraftstofftank enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für die gemeinsame Unterbringung von Flüssig
keiten und Elementen einer Bordausrüstung (Werkzeugkoffer, Wagenheber, Warndreiecke,
Taschenlampen oder dergleichen) eine Behälteranordnung bereitzustellen, die zur Er
leichterung der Handhabung sowohl für den Zugang zur Flüssigkeit als auch für den Zu
gang zu dem wenigstens einen Element der Bordausrüstung günstig gestaltet ist und
ergänzend zur sicheren Unterbringung innerhalb der Felge eine gute Raumausnutzung für
beide Grundfunktionen (Bordausrüstung/Flüssigkeitsaufbewahrung) gewährleistet.
Diese Aufgabe wird gelöst mit Behälteranordnungen gemäß den Patentansprüchen 1
und/oder 4. Die darauf jeweils bezogenen Unteransprüche betreffen besonders vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß wird also für die Behälteranordnung ein Oberflächenrelief so gestaltet,
daß sich vorzugsweise in der Gestalt einer ebenen Auflagefläche eine Stützstelle ergibt, die
neben Vertiefungen zur Aufnahme von Elementen der Bordausrüstung angeordnet ist. Ein
Flüssigkeitsausguß für einen innerhalb der Behälteranordnung untergebrachten Kanister ist
so ausgeführt, daß er innerhalb des Oberflächenreliefes nicht aus der durch die
Auflagefläche vorgegebenen Einhüllenden herausragt. Der Schließdeckel des
Flüssigkeitsausgusses liegt also mit der Auflagefläche gleichauf oder steht sogar hinter
dieser zurück. Die Hinwendung des Flüssigkeitsausgusses zum Felgenäußeren hin
ermöglicht gegebenenfalls die Befüllung des Kanisters auch dann, wenn die gesamte
Behälteranordnung noch in das Felgeninnere eingelegt ist. Ein für den Notfall zunächst
herausgenommener Kanister kann also anschließend wieder sicher in dem Felgeninneren
untergebracht werden, ohne daß er für die erneute Befüllung nochmals herausgenommen
werden muß. Die ebene Auflagefläche wird bevorzugt so auf die Ausdehnung des
Reserverades abgestimmt, daß eine auf das Reserverad gegebenenfalls abzulegende
Bodenplatte (Verkleidungsteil im Kofferraumboden) sowohl durch das Reserverad als auch
durch die Behälteranordnung gestützt wird. Die vorzugsweise Ausdehnung der gesamten
Behälteranordnung zwischen dem äußeren Rand des Reserverades und dem in Einbaulage
horizontal verlaufenden Boden der Felgenschüssel stellt eine optimale Raumausnutzung
dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Flüssigkeitsausguß außermittig ange
ordnet und Vertiefungen zur Aufnahme von Bordausrüstungselementen neben diesen oder
teilweise um diesen herum angeordnet sind. Bei einem in eine Randlage verlegten Flüssig
keitsausguß kann sogar ein relativ groß bauender Wagenheber innerhalb der Behälteran
ordnung untergebracht werden.
Als eigenständige Lösung oder besonders vorteilhafte Ausgestaltung der vorstehend be
schriebenen Erfindungsvariante kann auch ein Behältersystem vorgesehen werden, das
zumindest einen ersten Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten umfaßt und wenigstens
einen zweiten Behälter zur Aufnahme von Bordausrüstungselementen. Der zweite Behälter
kann beispielsweise als Blasformteil oder taschenartig aus gebildetes Kunststoffspritzteil
ausgeführt werden. Die voneinander separierbaren Behälter weisen Kontaktflächen auf, die
einen gegenseitigen Eingriff der Behälter ineinander ermöglichen. Auf diese Weise wird
sichergestellt, daß die Behälter stets in einer definierten Position zueinander innerhalb der
Felge untergebracht sind. In der Eingriffszone können gegebenenfalls auch Steck-, Klips-
oder Klemmabschnitte angeformt sein, die eine Verklammerung der beiden Behälter zu
einem einheitlichen System ermöglichen. Die einzelnen Rastkomponenten sind so dimen
sioniert, daß einerseits durch leichte Handkraft eine Verbindung zwischen beiden Behältern
hergestellt werden kann und andererseits beim Transport des gesamten Behältersystems
eine eindeutige Fixierung der Komponenten zueinander gewährleistet ist. Bei dieser vorteil
haften Ausführungsform kann der befüllte und daher in der Regel auch relativ schwere
Kanister im Felgeninneren verbleiben, wenn für Reparaturzwecke ein Teil der Bordwerk
zeugausrüstung benötigt wird. Für eine leichte Handhabung von besonderem Vorteil sind
auch direkt an die Behälterwände angeformte Tragegriffelemente. Gegebenenfalls kann bei
einen torusförmig ausgebildeten Flüssigkeitsbehälter auch die im inneren des Torus ange
ordnete Aussparung für die Tragefunktion genutzt werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der zweite Behälter auf seiner der Felge zu
gewandten Oberfläche so gestaltet, daß er auch ohne den ersten Behälter sicher im Fel
geninnern positioniert werden kann. Somit können also wahlweise der erste und zweiten
Behälter jeweils einzeln oder gemeinsam sicher im Fahrzeug mitgeführt werden.
Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Oberflächenrelief im Sinne der Erfin
dung ergänzend zu der bereits beschriebenen Anordnung unterhalb einer Abdeckplatte
oder Bodenplatte auch an Umfangswänden der Behälteranordnung oder sogar in dessen
Bodenbereich vorgesehen sein kann. So wird bei einem besonders vorteilhaften Aus
führungsbeispiel eine auf den Flüssigkeitsausguß aufsteckbare Einfülltülle in einer boden
seitigen Vertiefung gehalten, die in den Boden des zweiten Behälters eingeformt ist.
In besonders vorteilhafter Weise können für die Realisierung der erfindungsgemäßen Erfin
dungsvarianten konventionelle und damit prozeßtechnisch sicher beherrschbare Herstel
lungsverfahren wie Kunststoff-Blasformen, Kunststoffspritzen oder dergleichen eingesetzt
werden. Die vielgestaltige Profilierung des Oberflächenreliefs bewirkt darüber hinaus eine
steife Gestaltung der Behälterwände bei gleichzeitig geringem Gewicht. Beide Erfindungs
varianten erfordern keinerlei Konstruktionsänderungen an bereits vorhandenen Felgen.
Durch die großen Gestaltungsfreiheiten insbesondere bei der Blasformtechnik oder Kunst
stoffspritztechnik können beliebige Behälteranordnungen an unterschiedlichste auf dem
Markt bereits befindliche Felgen angepaßt werden. Gegebenenfalls können auch auf Um
fangswänden der Behälteranordnung Rastvorsprünge vorgesehen werden, die in Ausneh
mungen der Felge arretierbar sind. In Betracht gezogen werden kann auch, daß eine für die
Befestigung des Reserverades vorgesehene Feststellschraube als Abstützfläche für wenig
stens einen Behälter mitgenutzt wird.
Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine erste Erfindungsvariante mit einem einteiligen Behälter zur Aufnahme von
Flüssigkeiten und Bordwerkzeugelementen,
Fig. 2 für die in Fig. 1 dargestellte Variante eine Schnittansicht,
Fig. 3 eine zweite Erfindungsvariante mit zwei geometrisch aufeinander abgestimmten
Behältern,
Fig. 4 eine Schnittansicht für die in Fig. 3 dargestellte Variante,
Fig. 5 ebenfalls eine Schnittansicht für eine Modifikation der in Fig. 3 dargestellten
Variante.
Fig. 6 in einer mit Fig. 4 vergleichbaren Ansicht eine weitere Variante,
gleiche Bauteile weisen in allen Figuren die gleiche Bezifferung auf.
Man erkennt in Fig. 1 ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Fahrzeug, das in einer hier nicht
weiter bezifferten Heckpartie eine Reserveradmulde 2 aufweist. In diese wird ein Reserve
rad 3 eingelegt, das über eine Drehschraube 4 gegen ein Haltegewinde 5 festlegbar ist.
Zum Reserverad 3 gehört eine insgesamt mit 6 bezeichnete Felge, die durch eine zylindri
sche Felgenwand 7 und eine Felgenschüssel 8 einen topfförmigen Aufnahmekörper für
einen ersten Behälter 9 bildet. Dieser ist hier als einteiliges Blasformstück ausgeführt und
verfügt dementsprechend über einen hohlen Innenraum, der zur Lagerung von Flüssig
keiten geeignet ist. Zur bequemen Befüllung und Entleerung der darin untergebrachten
Flüssigkeiten ist in einer für den Fahrzeugbenutzer gut zugänglichen Weise auf der Ober
seite des Behälters 9 ein Flüssigkeitsausguß 10 vorgesehen, der nicht über hier weitge
hend eben ausgeführte Auflageflächen 11 bis 15 herausragt. Bevorzugt verläuft bei fest
aufgeschraubtem Verschlußdeckel 16 dessen obere Kante in etwa auf der gleichen Höhe
wie die Auflageflächen 11 bis 15, so daß eine wellere Stützfläche für eine hier nicht weiter
gezeigte und die Reserveradmulde 2 bedeckende Abdeckplatte oder Bodenplatte bereit
gestellt ist. Man erkennt aus der in Fig. 1 dargestellten Ansicht, daß sowohl die für den
Fahrzeugbenutzer zugängliche Oberfläche des Behälters 9 als auch dessen Umfangs
wände ein stark profiliertes Oberflächenrelief aufweisen. So ist beispielsweise in einen
zentralen Schacht 17 ein Wagenheber 18 einlegbar. Eine auf den Flüssigkeitsaufguß 10
aufschraubbare Einfülltülle 19 wird in eine bodenseitige Vertiefung (hier nicht dargestellt)
eingelegt. Auch der Bodenbereich des Behälters 9 weist also ein Oberflächenrelief zur
Unterbringung von Bordausrüstungselementen auf. Für eine steckbare Anhängerkupplung
20 sind Ausnehmungen 21 und 22 vorgesehen. Insbesondere die außermittiger Anordnung
des Flüssigkeitsausgusses 10 ermöglicht hier in besonders vorteilhafter Weise die Unter
bringung von Bordausrüstungselementen, die sowohl in ihrer Größe als auch hinsichtlich
ihrer Funktion höchst unterschiedlich sind. Für insgesamt mit 23 bezeichnete Kleinwerk
zeuge ist ein Kleinbehälter 24 vorgesehen, der hier außerhalb der Felge 6 zwischen Reser
verad 3 und Karosserieboden untergebracht werden kann. Vorstellbar ist allerdings auch
bei entsprechender Profilierung der Einsatz eines solchen Kleinbehälters im Bereich des
nach oben weisenden Oberflächenreliefs. Es wird also dann innerhalb des Oberflächen
reliefs eine Ausnehmung zur gezielten Aufnahme eines solchen Kleinbehälters vorgesehen.
Fig. 2 zeigt eine auf den Behälter 9 aufgelegte Bodenplatte 25, wie sie in vielfältigen Aus
führungsformen aus dem modernen Kraftfahrzeugbau durch offenkundige Vorbenutzung
hinlänglich bekannt ist. Deutlich erkennbar ist die gleiche Höhe der ebenen Auflageflächen
12 und 14. Hinter der durch die Unterkante der Bodenplatte 25 gebildeten Linie liegen der
hier nur in seinen Umrissen gezeigte Wagenheber 18 und die absteckbare Anhängerkupp
lung 20. Die gesamten Bordausrüstungselemente sind also in dem erfindungsgemäßen Be
hälter so untergebracht, daß für die Bodenplatte 25 kein Auflager für Kippbewegungen ver
ursachendes Auflager entstehen kann. Auch die Auflageflächen 11 bis 15 sowie der Flüs
sigkeitsausguß 10 sind hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung so gestaltet, daß kein
Kippen auftreten kann. Die in Fig. 2 dargestellte Variante zeigt eine Behälteranordnung mit
einem sehr großvolumigen Kanister. Je nach Felgengestaltung und Felgengröße können
hier Füllvolumina von 5 bis 9 Liter bereitgestellt werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Variante zeigt eine Behälteranordnung mit einem Oberteil 9a und
einem Unterteil 9b. Deren hier nicht weiter bezifferte Kontaktflächen sind so ausgeführt, daß
Ober- und Unterteil ineinander gesteckt werden können. Diese Einsteckbewegung wird er
leichtert durch einen Führungszapfen 26, der in einer Aussparung oder Ausnehmung 27
des hier torusförmig ausgebildeten Unterteils 9b versenkbar ist. Vorstellbar ist auch die Un
terbringung nur eines der beiden Behälter 9a, 9b innerhalb der Felge 6. Mit Strichlinien an
gedeutet ist hier die Einfülltülle 19, die sich in einer Reliefvertiefung 28 eines umlaufenden
Bodenabschnitts 29 (siehe Fig. 4) befindet. Die radiale Fixierung des Oberteils 9a inner
halb des Unterteils 9b besorgt zum einen ein in einer Nut 30 versenkbarer Wagenheber
schacht 31 und/oder eine domartige Erhebung 32, die den Flüssigkeitsausguß 10 trägt und
weitgehend ebene Innenwände 33, 34 aufweist. Letztere ist zur Anlage an einer gleichfalls
eben ausgeführten Anlagefläche 35 vorgesehen. Demgegenüber bildet die Seitenwand 33
zusammen mit einer weitgehend eben ausgeführten Seitenwandfläche 36 des Oberteils 9a
gemeinsam einen Teil des Aufnahmeschachtes für den Wagenheber 18. Das Oberteil 9a
muß nicht zwangsläufig als hohles Blasformteil ausgeführt sein, sondern kann in bekannter
Weise ein entsprechend profilierter Schaumstoffblock oder eine durch Kunststoffspritzen
hergestellte Tasche sein, der bzw. die dann in das Unterteil 9b eingelegt oder auf diesem
abgelegt wird. Vorstellbar ist allerdings auch, daß selbst das Oberteil 9a in sich wieder hohl
ausgeführt ist, um dort beispielsweise die in weniger großem Umfang benötigten Schmier
flüssigkeiten unterzubringen. Das Unterteil 9b hingegen wird in erster Linie als Kraftstoffbe
hälter genutzt.
Aus der Ansicht in Fig. 4 ist auch noch erkennbar, daß der Führungszapfen 26 auf der
Drehschraube 4 abgestützt werden kann. Sollte diese Drehschraube nicht ausreichend tief
in das Haltegewinde 5 eingeschraubt sein, kommt das Oberteil 9a nicht sauber zur Anlage,
so daß beispielsweise die Abdeckplatte 25 ebenfalls nicht sauber aufliegen kann. Der Fahr
zeugbenutzer erhält auf diese Weise durch die erfindungsgemäße Behälteranordnung
einen Hinweis darauf, daß das Ersatzrad 3 nicht ordnungsgemäß in der Reserveradmulde 2
befestigt ist.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Variante ist das Unterteil 9b im wesentlichen scheibenförmig
ausgebildet. Eine zentrale Ausnehmung wie bei einen Torus fehlt also. Auf diese Weise
wird das Füllvolumen des Unterteils 9b erhöht. Auch hier ist die Einfülltülle 19 in den
Bodenbereich 29 verlegt. Der Schacht 17 im Oberteil 9a für den Wagenheber 18 (ebenfalls
nur mit seinen Außenkonturen angedeutet) gehört hier vollständig zum Oberteil 9a. Denk
bar wäre aber auch eine Begrenzung des Schachtes 17 durch eine zum Oberteil 9a gehö
rende Wand einerseits und durch eine Seitenwand der domartigen Erhebung 32 anderer
seits. Darüberhinaus erfassen die erfindungsgemäße Varianten auch solche Lösungen, bei
denen die Einfülltülle 19 beispielsweise integraler Bestandteil des Flüssigkeitsausgusses 10
ist, so daß nach Abschrauben des Verschlußdeckels 16 diese Einfülltülle ziehharmonika
artig aus einer Öffnung heraus nach außen bewegt werden kann.
Schematisch angedeutet sind Tragegriffmulden 37 und 38, in die ein Fahrzeugbenutzer von
oben eingreifen kann, wenn er das Unterteil 9b der Felge 6 entnehmen möchte. Derartige
Tragegriffmulden können verständlicherweise auch an einem gemäß den Fig. 1 und 2
ausgeführten Behälter 9 vorgesehen werden. Dort sind sie sogar besonders zweckmäßig,
weil der einteilig ausgeführte Behälter 9 im Vergleich zu dem Unterteil 9b der zweiten Erfin
dungsvariante ein größeres Gewicht aufweist.
Das in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel sieht als Oberteil 9a eine durch
Kunststoffspritztechnik hergestellte Werkzeugtasche vor; in die zu deren Versteifung
mehrere Stützrippen eingeformt sind. Eine davon ist hier mit Strichlinien angedeutet und mit
39 beziffert. Ein über Schnapp- oder Clipsverschlüsse arretierbarer Deckel 40 stellt
gleichzeitig eine Auflage für die Bodenplatte 25 dar. Ein lediglich aufgelegter Deckel 40
kann ggf. auch durch die Drehschraube 4 festgelegt werden.
Claims (13)
1. Im Felgeninneren eines Kraftfahrzeugrades (3) positionierbare Behälteranordnung für
Flüssigkeiten und/oder wenigstens ein Element einer Bordausrüstung, gekennzeichnet
durch ein Oberflächenrelief mit wenigstens einer Vertiefung zur Aufnahme des wenig
stens ein Elementes und mit wenigstens einer vorzugsweise als ebene Auflagefläche
ausgebildeten Stützstelle, hinter der ein in Einbaulage vom Felgenäußeren her zugäng
licher Flüssigkeitsausguß (10) zurücksteht oder mit der dieser (10) zur Ausbildung einer
weiteren Stützstelle im wesentlichen gleichauf liegt.
2. Behälteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- - der Flüssigkeitsausguß (10) außermittig angeordnet ist,
- - daß das Oberflächenrelief Bestandteil eines neben oder teilweise um den Flüssig keitsausguß (10) herum angeordneten Formprofils ist.
3. Behälteranordnung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen einteiligen
Behälter (9) mit wenigstens einem die Flüssigkeit aufnehmenden Innenhohlraum und
wenigstens einer das Oberflächenrelief auf einer Außenseite aufnehmenden Wandung.
4. Im Felgeninneren eines Kraftfahrzeugrades (3) positionierbare Behälteranordnung für
Flüssigkeiten und/oder wenigstens ein Element einer Bordausrüstung, insbesondere
nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
- - wenigstens einen ersten Behälter (9b) zur Aufnahme von Flüssigkeiten,
- - wenigstens einen zweiten Behälter (9a) zur Aufnahme des wenigstens einen Elementes innerhalb eines Hohlraumes oder eines Oberflächenreliefs,
- - wenigstens je eine Kontaktfläche pro Behälter (9a, 9b), deren Oberflächen zum gegenseitigen Eingriff ineinander oder zur gegenseitigen Auflage hergerichtet sind.
5. Behälteranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige
Eingriff durch an Wandungen der Behälter angeformte Steck-, Klips- oder Klemmab
schnitte gebildet ist.
6. Behälteranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
- - der erste Behälter (9b) als ein den zweiten Behälter (9a) tragendes Basisteil ausgebil det ist,
- - der erste Behälter (9b) im wesentlichen torus- oder scheibenförmig ist,
- - der erste Behälter (9b) mit einer den Flüssigkeitsausguß (10) aufweisenden dom artigen Erhebung (32) versehen ist,
- - die in der Draufsicht (in Richtung der Felgenachse) ersichtliche Außenkontur des zweiten Behälters (9a) durch die Innenwand der Felge (6) und wenigstens einen Teil abschnitt der domartigen Erhebung (32) bestimmt ist.
7. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine in dem
Oberflächenrelief vorgesehene Vertiefung (17) zur Aufnahme eines Wagenhebers.
8. Behälteranordnung nach Anspruch 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine Vertiefung zur
Aufnahme einer Flüssigkeitseinfülltülle (19), die auf dem Flüssigkeitsausguß (10) be
festigbar ist.
9. Behälteranordnung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch wenigstens ein an dem
Oberflächenrelief angeordnetes oder angeformtes Haltemittel zur Fixierung der Flüssig
keitseinfülltülle (19).
10. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, gekennzeichnet durch eine in dem
Oberflächenrelief vorgesehene Vertiefung zur Aufnahme eines herausnehmbaren
Kleinteilebehälters (24).
11. Behälteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Kleinteile
behälter (25) ein Oberflächenrelief zur Aufnahme von Bordwerkzeugelementen vorge
sehen ist.
12. Behälteranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleinteile
behälter einen mit einem Auslaß versehenen Hohlraum zur Aufnahme von Flüssigkeit
aufweist.
13. Behälteranordnung nach den Ansprüchen 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem Oberflächenrelief an wenigstens einer Oberflächenwandung wenigstens ein
Tragegriffelement (37, 38) angeformt ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE19711387A DE19711387A1 (de) | 1996-03-22 | 1997-03-19 | Behälteranordnung |
| DE1997128912 DE19728912A1 (de) | 1997-03-19 | 1997-07-07 | Behälteranordnung |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE19611317 | 1996-03-22 | ||
| DE19711387A DE19711387A1 (de) | 1996-03-22 | 1997-03-19 | Behälteranordnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19711387A1 true DE19711387A1 (de) | 1997-10-30 |
Family
ID=7789081
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19711387A Withdrawn DE19711387A1 (de) | 1996-03-22 | 1997-03-19 | Behälteranordnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19711387A1 (de) |
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1997
- 1997-03-19 DE DE19711387A patent/DE19711387A1/de not_active Withdrawn
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