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DE19711818B4 - Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktür - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktür Download PDF

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Abstract

Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktüre, einer unterhalb der Hecktüre angeordneten, bei geschlossener Hecktüre auf einer Unterlage aufliegenden Ablage und einer Vorrichtung zum Anheben der Ablage beim Öffnen der Hecktüre, umfassend mindestens ein an seinem oberen Ende mit der Hecktüre und an seinem unteren Ende mit der Ablage verbundenes flexibles Zugelement sowie eine Einrichtung zum Straffen des Zugelements bei geschlossener Hecktüre und auf der Unterlage aufliegender Ablage, dadurch gekennzeichnet, daß die Straffungseinrichtung von einem in das Zugelement (12) integrierten elastisch nachgiebigen Element (35) gebildet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktüre, einer unterhalb der Hecktüre angeordneten, bei geschlossener Hecktüre auf Hecktüre, einer unterhalb der Hecktüre angeordneten, bei geschlossener Hecktüre auf einer Unterlage aufliegenden Ablage sowie einer Vorrichtung zum Anheben der Ablage beim Öffnen der Hecktüre, umfassend mindestens ein an seinem oberen Ende mit der Hecktüre und an seinem unteren Ende mit der Ablage verbundenes flexibles Zugelement sowie eine Einrichtung zum Straffen des Zugelements bei geschlossener Hecktüre und auf der Unterlage aufliegender Ablage.
  • In der EP 0 203 824 A1 ist bereits ein Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art offenbart, bei dem das flexible Zugelement ein langes Zugseil ist, dessen unteres Ende auf einer an der Unterseite der Ablage angebrachten Wickeleinrichtung aufgewickelt ist und das beim Öffnen der Hecktüre abgespult wird, um einen größer werdenden Abstand zwischen den Befestigungspunkten an der Hecktüre einerseits und der Ablage andererseits auszugleichen. Die Wickeleinrichtung verhindert gleichzeitig auch, daß das Zugseil bei geschlossener Hecktüre durchhängt, was nicht nur vom ästhetischen Gesichtspunkt ungünstig ist, sondern dort wegen der großen Länge des Zugseils auch dazu führen kann, daß sich dieses im Gepäck oder einem Teil des Kraftfahrzeugs verfängt. Da die Wickeleinrichtung in Abhängigkeit von der Schwenkstellung der Ablage eine definierte Zugkraft auf diese ausüben soll, ist ihre Konstruktion relativ aufwendig, wodurch die Vorrichtung zum Anheben der Ablage verfeuert wird. Um beim Anheben der Ablage eine Schieflage derselben und damit das Auftreten von Verwindungskräften zu vermeiden, sollte auf beiden Seiten der Ablage bzw. der Hecktüre eine Wickeleinrichtung angeordnet sein. Dadurch wird jedoch die Vorrichtung weiter verteuert. Außerdem kann wegen der unterschiedlichen Fertigungstoleranzen und der zu einer Ermüdung führenden Belastung der Torsionsfeder in aufgeklapptem Zustand trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daß die beiden Wickeleinrichtungen unterschiedliche Zugkräfte auf die Ablage ausüben und damit eine gewisse Schieflage derselben bewirken.
  • Weiter ist aus der DE 26 59 684 A1 ein anderes Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art bekannt, bei dem die Vorrichtung zum Anheben der Ablage neben einem flexiblen Zugelement ebenfalls eine Wickeleinrichtung umfaßt. Wie bei der Vorrichtung aus der EP 0 203 824 A1 sind zwei Wickeleinrichtungen auf beiden Seiten der Ablage bzw. der Hecktüre erforderlich, um eine stärkere Schieflage der Ablage beim Anheben zu vermeiden, wobei die gleichen Nachteile auftreten, wie bereits angeführt.
  • Aus der EP 0 061 928 A1 ist eine etwas anders gestaltete Vorrichtung zum Anheben der Ablage bekannt, die auf jeder Seite der Ablage ein flexibles Zugelement umfaßt, das mit beiden Enden an der Ablage befestigt und in der Mitte über eine an der Hecktüre befestigte Umlenkrolle geführt ist. Eine aus zwei Gummizügen bestehende Straffungseinrichtung dient dazu, die beiden Zugelemente in jeder Schwenkstellung der Hecktüre und der Ablage straff zu halten und sie nach einem Lösen von der Umlenkrolle gegen die Ablage zu ziehen. Um dies zu ermöglichen, muß die Straffungseinrichtung jedoch eine relativ große Zugkraft auf die über die Umlenkrolle gelegten Zugelemente ausüben.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art die Vorrichtung zum Anheben der Ablage dahingehend zu verbessern, daß sie eine einfach und preiswert herzustellende Straffungseinrichtung aufweist, die sich mit geringem Aufwand anbringen läßt.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einer ersten Alternative der Erfindung dadurch gelöst, daß die Straffungseinrichtung von einem in das Zugelement integrierten elastisch nachgiebigen Element gebildet wird. Durch die Integration des elastisch nachgiebigen Elements in das Zugelement kann die Straffungseinrichtung einstückig mit dem Zugelement ausgebildet werden, so daß der Herstellungs- und Montageaufwand erheblich verringert wird.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das elastisch nachgiebige Element unterhalb der Ablage am Zugelement angeformt ist, das zweckmäßig ebenso wie das elastisch nachgiebige Element aus einem gummielastischen Material besteht, jedoch vorzugsweise einen größeren Querschnitt oder eine Gewebeeinlage aufweist, die bewirkt, daß die Straffung allein durch die Verformung des elastisch nachgiebigen Elements erfolgt. Vorzugsweise ist die Längendifferenz der Zugelemente bei verformtem bzw. unverformtem elastisch nachgiebigen Element nur gering, so daß das Anheben der Ablage im wesentlichen synchron mit dem Anheben der Hecktüre erfolgt und dabei eine sichtbare Schieflage der Ablage verhindert wird.
  • Zweckmäßig stützt sich das elastisch nachgiebige Element von unten her gegen den Rand einer vom Zugelement durchsetzten Durchtrittsöffnung ab, so daß es bei geschlossener Heckklappe nicht sichtbar ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfaßt das elastisch nachgiebige Element mindestens einen am unteren Ende des Zugelements angeformten, bezüglich der Längsachse des Zugelements konkav oder konvex nach oben gebogenen Finger mit einem gegen die Unterseite der Ablage anliegenden freien Ende. Die Länge des Zugelements ist so gewählt, daß der Finger bei geschlossener Hecktüre nach oben gegen die Ablage gezogen und dabei zweckmäßig unter Verringerung seines Krümmungsradius verformt wird, wobei die Rückstellkraft infolge der elastischen Verformung für die Straffung des Zugelements sorgt.
  • Eine zweite Alternative der Erfindung sieht zur Lösung der zugrundeliegenden Aufgabe eine einzige Straffungseinrichtung vor, die auf zwei an entgegengesetzten Seiten der Hecktüre bzw. der Ablage angeordnete Zugelemente gemeinsam einwirkt, so daß der Aufwand für die Herstellung und Montage der Straffungseinrichtung gegenüber den bekannten Vorrichtungen erheblich reduziert wird.
  • Grundsätzlich ist es dabei möglich, die beiden Zuglemente durch eine Durchtrittsöffnung in der Ablage hindurchzuführen und die unteren Enden der beiden Zugelemente unterhalb der Ablage durch einen einzigen elastischen Gummizug miteinander zu verbinden. Der Gummizug kann relativ schwach und kurz gehalten werden, da zum Straffen der Zugelemente bereits eine verhältnismäßig geringe Kraft von weniger als 1 N und eine verhältnismäßig geringe Dehnung von wenigen Zentimetern ausreichend sind. Der Gummizug kann zweckmäßig in der Mitte zwischen den beiden Durchtrittsöffnungen an der Ablage befestigt sein, um zu verhindern, daß die Zugelemente und der Gummizug bei abgenommener Ablage verloren gehen, wobei die Befestigung zweckmäßig mit Hilfe von Schellen, Krampen oder dergleichen erfolgt, die eine Verschiebung des Gummizugs in Längsrichtung gestatten, so daß die Zugkraft in beiden Zugelementen gleich groß ist.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht allerdings vor, daß die Straffungseinrichtung eine Spannvorrichtung mit einer entgegen der Kraft einer Feder drehbaren Spannscheibe umfaßt, an welcher die beiden unteren Enden der Zugelemente befestigt sind, wobei sie die Spannscheibe im gleichen Drehsinn umschlingen, so daß eine Drehung der Spannscheibe in Richtung der Federkraft dazu führt, daß sich der Umschlingungswinkel beider Zugelemente um das gleiche Maß vergrößert.
  • Je nachdem, ob die Ablage von Anfang an synchron mit der Hecktüre geöffnet werden soll oder erst bei einem gewissen Öffnungswinkel der letzteren nach oben schwingen soll, bleibt der Umschlingungswinkel der Zugelemente auf der Spannscheibe beim Öffnen der Hecktüre im wesentlichen gleich oder nimmt ab. Während im zuerst genannten Fall zur Straffung der Zugelemente ein Umschlingungswinkel von weniger als 180 Grad ausreichend ist, betragen die Umschlingungswinkel im zuletzt genannten Fall zweckmäßig ein Mehrfaches von 360 Grad, wobei die beiden Zugelemente bei geschlossener Hecktüre abwechselnd übereinander liegen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Spannvorrichtung unterhalb der Ablage angeordnet und vorzugsweise mittig auf deren Unterseite befestigt ist, und daß die Ablage an ihren entgegengesetzten Seiten jeweils eine Durchtrittsöffnung aufweist, durch die das obere Ende des Zugelements hindurchgeführt wird, bevor es zweckmäßig mittels einer dort angeordneten Halteöse an einem über die Hecktüre überstehenden Haltebolzen befestigt wird. Um zu verhindern, daß die beiden Zugelemente über ein bestimmtes vorgegebenes Maß hinaus von der Spannvorrichtung abgewickelt werden, ist vorzugsweise jeweils ein Anschlag zwischen der Spannvorrichtung und der Durchtrittsöffnung auf den Zugelementen angeordnet, wobei der Abstand des Anschlags von der Durchtrittsöffnung bei geschlossener Hecktüre entscheidend dafür ist, wie weit die beiden Zugelemente beim Öffnen der Hecktüre von der Spannvorrichtung abgewickelt werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Heckpartie eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs;
  • 2: eine Draufsicht von unten auf die Ablage der 1 mit einer ersten alternativen Ausführungsform einer Straffungseinrichtung;
  • 3: eine vergrößerte Draufsicht auf die geöffnete Straffungseinrichtung der 2;
  • 4: eine vergrößerte Querschnittsansicht einer Ablage mit einer zweiten alternativen Ausführungsform einer Straffungseinrichtung.
  • Das in der Zeichnung teilweise dargestellte Kraftfahrzeug 1 weist eine Hecktüre 2 auf, die sich zum Öffnen um eine am oberen Rand einer Türöffnung 3 angeordnete horizontale Schwenkachse 4 nach oben schwenken läßt, um Zugang zu einem hinter einer Rückenlehne 5 einer Rücksitzbank 6 befindlichen Gepäckraum 7 zu erhalten. Der Gepäckraum 7 ist nach oben durch eine Ablage 8 verschlossen, die bei geschlossener Hecktüre 2 auf zwei seitlichen, als Unterlage dienenden Halterungen 9 ruht, wie in 1 mit unterbrochenen Linien dargestellt. Die Ablage 8 ist in der Nähe ihres vorderen Randes 10 mittels zweier seitlich überstehender Bolzen 11 jeweils in einer Ausnehmung der Halterungen 9 schwenkbar gelagert und durch zwei flexible, d.h. biegsame Zugelemente 12 mit der Hecktüre 2 verbunden, so daß sie beim Öffnen der Hecktüre 2 zusammen mit dieser nach oben geschwenkt wird und den Zugang zum Gepäckraum 7 freigibt. Die beiden Zugelemente 12 sind jeweils an entgegengesetzten Seiten der Ablage 8 bzw. der Hecktüre 2 angeordnet, wobei ihr oberes Ende mit der Hecktüre 2 und ihr unteres Ende mit der Ablage 8 verbunden ist.
  • Die Befestigungspunkte der beiden Zugelemente 12 an der Hecktüre 2 bzw. an der Ablage 8 sind so gewählt, daß sich die Länge der Zugelemente 12 beim Öffnen der Hecktüre 2 nicht oder nur geringfügig verändert. Die oberen Enden der beiden Zugelemente 12 weisen eine Öse 14 auf, die jeweils lösbar an einem Haltebolzen 15 mit einem verdickten Stirnende befestigt ist. Die Haltebolzen 15 stehen etwas oberhalb der Mitte der Hecktüre 2 nach innen zu über einen Teil derselben über, welcher eine Heckscheibe 16 seitlich begrenzt. Die unteren Enden der beiden Zugelemente 12 sind in der Nähe eines hinteren Randes 17 der Ablage 8 auf deren Unterseite befestigt, wobei die Zugelemente 12 jeweils durch eine Durchtrittsöffnung 18 der Ablage 8 hindurchtreten, welche in der Nähe einer hinteren Ecke der Ablage 8 angeordnet ist.
  • Um zu verhindern, daß die Zugelemente 12 infolge von Fertigungs- oder Montagetoleranzen bei geschlossener Hecktüre 2 entweder zu straff gespannt sind, so daß die Ablage 8 nicht auf der Unterlage 9 aufliegt, oder schlaff durchhängen und das optische Erscheinungsbild des Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, ist eine Straffungseinrichtung vorgesehen, welche dafür sorgt, daß die Zugelemente 12 gestrafft werden und ein Durchhang vermieden wird, wenn die Ablage 8 bei geschlossener Hecktüre 2 auf der Unterlage 9 aufliegt.
  • Bei dem in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Straffungseinrichtung aus einer federbelasteten Spannvorrichtung 20, die in der Mitte zwischen den beiden Durchtrittsöffnungen 18 auf der Unterseite der Ablage 8 befestigt ist und die unteren Enden beider Zugelemente 12 gemeinsam mit einer Zugkraft beaufschlagt.
  • Die Spannvorrichtung 20 weist ein aus Kunststoff bestehendes längliches Gehäuse 21 auf, das zwei nach entgegengesetzten Seiten weisende, mit ihren Längsachsen 22 fluchtende Austrittsöffnungen 23 für die Zugelemente 12 besitzt. Innerhalb des Gehäuses 21 befindet sich eine aus Metall oder Kunststoff bestehende Spannscheibe 24, die um eine zu den Längsachsen 22 der Austrittsöffnungen 23 senkrechte Drehachse 25 drehbar im Gehäuse 21 gelagert ist. An der Spannscheibe 24 sind die beiden unteren Enden der Zugelemente 12 befestigt, wobei sich die Befestigungspunkte 26 diametral gegenüberliegen und so angeordnet sind, daß die Umfangswinkel zwischen dem jeweiligen Befestigungspunkt 26 und der jeweiligen Austrittsöffnung 23 gleich groß sind. Zwischen der Spannscheibe 24 und einem an der Ablage 8 befestigten Oberteil 27 des Gehäuses 21 ist eine Torsionsfeder 28 angebracht, welche die Spannscheibe 24 in 3 im Uhrzeigersinn (Pfeil F) mit einer Federkraft beaufschlagt, wenn die oberen Enden der Zugelemente 12 an den Haltebolzen 15 der Hecktüre 2 befestigt sind und die Ablage 8 bei geschlossener Hecktüre 2 auf der Unterlage 9 aufliegt. Um dies zu erreichen, weisen die Zugelemente 12 vorbestimmte Längenabmessungen auf, die so gewählt sind, daß ihr außerhalb des Gehäuses 21 befindlicher Teil bei entlasteter Torsionsfeder 28 etwas kürzer ist als die Weglänge von den äußeren Enden der Austrittsöffnungen 23 des Gehäuses 21 über die Durchtrittsöffnungen 18 zu den Haltebolzen 15 der Hecktüre 2. Dadurch wird die Spannscheibe 24 bei der Montage entgegen der Kraft der Torsionsfeder 28 (in 1 entgegen dem Uhrzeigersinn) verdreht, wobei die Befestigungspunkte 26 der Zugelemente 12 näher an die jeweilige Austrittsöffnung 23 herangeführt und damit der außerhalb des Gehäuses 21 befindliche Teil der Zugelemente 12 verlängert wird, bis seine Länge der Länge der oben genannten Wegstrecke entspricht.
  • Das Gehäuse 21 weist ein Unterteil 30 auf, das beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen oder wie dargestellt durch Verstemmen entlang einer Ebene in der Mitte der Austrittsöffnungen 23 fest mit dem Oberteil 27 verbunden wird, nachdem die Torsionsfeder 28 und die Spannscheibe 24 mit den daran befestigten Zugelementen 12 im Oberteil 27 montiert und die Zugelemente 12 in die Austrittsöffnungen 23 eingelegt worden sind.
  • Die Kraft der gespannten Torsionsfeder 28 ist verhältnismäßig klein und beträgt beispielsweise zwischen 0,5 und 1 N, so daß sie zwar ausreicht, um die Zugelemente 12 zu straffen, jedoch nicht dazu führt, daß der hintere Teil der Ablage 8 angehoben wird. Durch die von der Torsionsfeder 28 auf die Spannscheibe 24 ausgeübte Kraft werden beide Zugelemente 12 mit einer Kraft gespannt, die ausreicht, um die Zugelemente 12 zu straffen. Um zu verhindern, daß die Zugelemente 12 mit unterschiedlichen Zugkräften beaufschlagt werden, beispielsweise infolge einer unterschiedlichen Länge der Zugelemente 12 aufgrund von Fertigungstoleranzen oder infolge unterschiedlich großer Wegstrecken zwischen den beiden Austrittsöffnungen 23 und den zugehörigen Haltebolzen 15 kann das Gehäuseoberteil 27 beispielsweise in einer auf der Unterseite der Ablage befestigten Kunststofführung (nicht dargestellt) in Richtung der Längsachse 22 der Austrittsöffnungen 23 begrenzt verschiebbar gelagert sein.
  • Die Zugelemente 12 weisen einen runden Querschnitt auf und sind bei diesem Ausführungsbeispiel z.B. in Form dünner Seile aus spiralförmig verseilten Stahldrähten oder geflochtenen Kunstfasern ausgebildet, die am oberen Ende zur Öse 14 geformt sind, welche sich über die verdickten Stirnenden der Haltebolzen 15 streifen läßt. Die Öffnungsquerschnitte der Durchtrittsöffnungen 18 in der Ablage 8 sind ausreichend groß, um ein Hindurchführen der Ösen 14 zu ermöglichen.
  • In einem geringen Abstand von den Durchtrittsöffnungen 18 ist unterhalb der Ablage 8 jeweils ein Anschlag 32 auf dem Zugelement 12 befestigt, wobei die Querschnittsabmessungen der Anschläge 32 größer als die Öffnungsquerschnitte der Durchtrittsöffnungen 18 sind. Beim Öffnen der Hecktüre 2 werden die Zugelemente 12 unter Verdrehen der Spannscheibe 24 entgegen dem Uhrzeigersinn durch die Durchtrittsöffnungen 18 gezogen, bis die Anschläge 32 von unten her gegen den Rand der Durchtrittsöffnung 18 anliegen. Der Abstand der Anschläge 32 von den benachbarten Durchtrittsöffnungen 18 ist so gewählt, daß sich die Spannscheibe 24 beim Auftreffen des Anschlags 32 auf den Rand der Durchtrittsöffnung 18 noch nicht in einer Drehstellung befindet, in welcher der jeweilige Befestigungspunkt 26 des Zugelements 12 dessen Austrittsöffnung 23 gegenüberliegt und die Torsionsfeder 28 maximal gespannt ist. Dadurch wird eine übermäßige Belastung der Verankerung der Zugelemente 12 in der Spannvorrichtung 20 sowie der Spannscheibe 24 vermieden. Die Anschläge 32 können je nach Art des Zugelements 12 beispielsweise in Form einer aufvulkanisierten Verdickung oder eines aufgeklemmten oder festgeklebten Stopfens mit einer Aufnahmebohrung für das Zugelement 12 ausgebildet sein.
  • Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Straffungseinrichtung aus einem elastisch nachgiebigen Element 35, das unterhalb der Ablage 8 am unteren Ende jedes Zugelements 12 angeformt und einstückig mit dem Zugelement 12 verbunden ist.
  • Das elastisch nachgiebige Element 35 umfaßt zwei oder ggf. auch mehr in gleichen Winkelabständen vom Stirnende 36 des Zugelements 12 aus nach oben gebogene elastische Finger 38, deren freie obere Enden 39 von unten her gegen den Rand der Durchtrittsöffnung 18 in der Ablage 8 anliegen, wobei mindestens einer der Finger 38 bei geschlos sener Hecktüre 2 so stark verformt ist, daß seine elastische Rückstellkraft für eine Straffung des Zugelements 12 sorgt. Die Verformung der einzelnen Finger 38 kann etwas unterschiedlich sein, weil die Zugelemente 12 bei geschlossener Hecktüre 2 unter einem spitzen Winkel von oben her in die Durchtrittsöffnungen 18 eintreten (vgl. 1), deren Öffnungsquerschnitt zudem etwas größer als der Querschnitt der Zugelemente 12 ist, um das Hindurchführen der Öse 14 am oberen Ende der Zugelemente 12 beim Einfädeln derselben in die Ablage 8 zu ermöglichen. Die Finger 38 sind in Bezug zur Längsachse des Zugelements 12 konvex nach außen (oder konkav nach innen) gebogen, so daß sie durch die Zugkraft im Zugelement 12 nicht gestaucht, sondern nach Art eines Bogens mehr oder weniger stark gekrümmt werden.
  • Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 bestehen die Zugelemente 12 hier aus einem elastisch verformbaren Kautschukmaterial, aus dem auch die elastisch nachgiebigen Elemente 35 bestehen. Die Querschnitte der Zugelemente 12 und der Finger 38 sind so abgestimmt, daß sich bei geschlossener Hecktüre 2 und auf der Unterlage 9 aufliegender Ablage 8 im wesentlichen nur die Finger 38 so stark verformen, daß die Zugelemente 12 durch die Rückstellkraft ausreichend gestrafft werden.

Claims (22)

  1. Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktüre, einer unterhalb der Hecktüre angeordneten, bei geschlossener Hecktüre auf einer Unterlage aufliegenden Ablage und einer Vorrichtung zum Anheben der Ablage beim Öffnen der Hecktüre, umfassend mindestens ein an seinem oberen Ende mit der Hecktüre und an seinem unteren Ende mit der Ablage verbundenes flexibles Zugelement sowie eine Einrichtung zum Straffen des Zugelements bei geschlossener Hecktüre und auf der Unterlage aufliegender Ablage, dadurch gekennzeichnet, daß die Straffungseinrichtung von einem in das Zugelement (12) integrierten elastisch nachgiebigen Element (35) gebildet wird.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch nachgiebige Element (35) am Zugelement (12) angeformt ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (12) und das elastisch nachgiebige Element (35) einstückig aus einem gummielastischen Material ausgebildet sind.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch nachgiebige Element (35) am unteren Ende des Zugelements (12) angeformt ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich das elastisch nachgiebige Element (35) gegen die Unterseite der Ablage (8) abstützt.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das elastisch nachgiebige Element (35) gegen einen Rand einer in der Ablage (8) vorgesehenen Durchtrittsöffnung (18) für das Zugelement (12) abstützt.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch nachgiebige Element (35) einen kleineren Querschnitt als das Zugelement (12) aufweist.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch nachgiebige Element (35) mindestens einen vom unteren Ende des Zugelements (12) aus nach oben gebogenen Finger (38) umfaßt.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Finger (38) eine Biegung aufweist, deren Krümmungsradius mit zunehmender Zugkraft im Zugelement (12) kleiner wird.
  10. Zugelement für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, gekennzeichnet durch ein darin integriertes, die Straffungseinrichtung bildendes elastisch nachgiebiges Element (35).
  11. Kraftfahrzeug mit einer beim Öffnen nach oben verschwenkbaren Hecktüre, einer unterhalb der Hecktüre angeordneten, bei geschlossener Hecktüre auf einer Unterlage aufliegenden Ablage und einer Vorrichtung zum Anheben der Ablage beim Öffnen der Hecktüre, umfassend mindestens ein an seinem oberen Ende mit der Hecktüre und an seinem unteren Ende mit der Ablage verbundenes Zugelement sowie eine Einrichtung zum Straffen des Zugelements bei geschlossener Hecktüre und auf der Unterlage aufliegender Ablage, dadurch gekennzeichnet, daß zwei an entgegengesetzten Seiten der Hecktüre (2) bzw. der Ablage (8) angeordnete Zugelemente (12) vorgesehen sind, die von einer einzigen gemeinsamen Straffungseinrichtung gestrafft werden.
  12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Straffungseinrichtung eine federbelastete Spannvorrichtung (20) umfaßt.
  13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugelemente (12) mit gleicher Umfangsrichtung gegen einen drehbaren Teil (24) der Spannvorrichtung (20) anliegen.
  14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugelemente (12) bei geöffneter und bei geschlossener Hecktüre (2) jeweils auf einem Umfangswinkel von weniger als 180 Grad gegen den drehbaren Teil (24) der Spannvorrichtung (20) anliegen.
  15. Kraftfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugelemente (12) beim Öffnen der Hecktüre (2) abwechselnd übereinanderliegend auf dem drehbaren Teil der Spannvorrichtung aufgewickelt werden.
  16. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugelemente (12) durch jeweils eine Durchtrittsöffnung (18) an den entgegengesetzten Seiten der Ablage (8) hindurchgeführt sind.
  17. Kraftfahrzeug nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch jeweils einen zwischen der Spannvorrichtung (20) und der Durchtrittsöffnung (18) auf den Zugelementen (12) angeordneten Anschlag (32).
  18. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Enden der beiden Zugelemente (12) einander im wesentlichen diametral gegenüberliegend am drehbaren Teil (24) der Spannvorrichtung (20) befestigt sind.
  19. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zugelemente (12) in entgegengesetzten Richtungen aus einem Gehäuse (21) der Spannvorrichtung (20) austreten.
  20. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung (20) eine Torsionsfeder (28) umfaßt.
  21. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung (20) im wesentlichen in der Mitte zwischen den beiden Durchtrittsöffnungen (18) auf der Unterseite der Ablage (8) angebracht ist.
  22. Kraftfahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung (20) in Austrittsrichtung der Zugelemente (12) begrenzt verschiebbar an der Ablage (8) befestigt ist.
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