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DE19711707C1 - Verfahren und Vorrichtung zur Präparation von in Teilung befindlichen Zellen für die Chromosomenanalyse - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Präparation von in Teilung befindlichen Zellen für die Chromosomenanalyse

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DE19711707C1
DE19711707C1 DE1997111707 DE19711707A DE19711707C1 DE 19711707 C1 DE19711707 C1 DE 19711707C1 DE 1997111707 DE1997111707 DE 1997111707 DE 19711707 A DE19711707 A DE 19711707A DE 19711707 C1 DE19711707 C1 DE 19711707C1
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Uwe Prof Dr Med Claussen
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N1/00Sampling; Preparing specimens for investigation
    • G01N1/28Preparing specimens for investigation including physical details of (bio-)chemical methods covered elsewhere, e.g. G01N33/50, C12Q
    • G01N1/30Staining; Impregnating ; Fixation; Dehydration; Multistep processes for preparing samples of tissue, cell or nucleic acid material and the like for analysis

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  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Präparati­ on von in Teilung befindlichen Zellen für die mikroskopi­ sche Chromosomenanalyse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfah­ rens.
Die Präparation von in Teilung befindlichen Zellen zur Chromosomenanalyse findet in der Medizin vielfältige Anwen­ dung, und zwar von kultivierten Zellen, beispielsweise im Pränatalbereich von kindlichen Zellen, die durch Amniozen­ tese, Chorionbiopsie oder Nabelschnurpunktion oder aus dem Venenblut der Mutter erhalten werden, oder von Lymphozyten, Fibroplasten oder Tumorzellen, wie von nicht kultivierten Zellen, also durch Direktpräparation.
Um die Chromosomen getrennt voneinander beurteilen zu kön­ nen, ist es bekannt, die Zellen einem hypotonen Schock aus­ zusetzen. Dazu läßt man auf die Zellen eine hypotone Lösung einwirken, was nach Fixation zu einer besseren Separierung der Chromosomen führt, das auch als Spreiten bezeichnet wird.
Bei den bekannten Präparationsverfahren werden die Zellen, die sich im Teilungsstadium befinden entweder direkt oder nach enzymatischer Ablösung vom Untergrund (z. B. kultivier­ te Amnionzellen) nach Einwirkung einer hypotonen Lösung fi­ xiert, d. h. mit einem Fixativ, beispielsweise einem Gemisch aus 3 Gew.-Teilen Methanol und 1 Gew.-Teil Eisessig ver­ setzt.
Alsdann werden die fixierten Zellen mit oder ohne Vorschal­ ten von Waschschritten, meist ebenfalls mit einem Fixativ, entweder, wie beispielsweise bei Lymphozyten, auf einen Ob­ jektträger, Deckgläschen oder dgl. für die Mikroskopie ge­ eignete Unterlage aufgetropft, oder, wie bei der in situ Präparation von kultiviertem Zellmaterial direkt auf einer solchhen Unterlage trocknen gelassen und dann zur mikrosko­ pischen Analyse vorbereitet. Beim Trocknen geht die Mitose, d. h. die Zelle in der Teilungsphase vom dreidimensionalen in einen zweidimensionalen Zustand über, wodurch die Meta­ phasen gespreitet werden, so dass die Chromosomen nach vollständiger Trocknung als in sogenannten Metaphasenplat­ ten fertig für nachfolgende Untersuchungen, z. B. Färbungen, vorliegen (Spurbeck et al, 1996, "Am. J. Med. Genet" 61, 387-393).
Die bekannten Verfahren führen jedoch zu erheblichen Schwankungen der Qualität der Chromosomenpräparate, je nach Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, auf den Objektträger aufgetropfter Flüssigkeitsmenge und dgl. Zwar ist versucht worden, zumindest einen Teil der Parameter beispielsweise durch spezielle Klimakammern mit großem Aufwand konstant zu halten. Die erheblichen Schwankungen der Qualität der Chro­ mosomenpräparate konnten jedoch auch dadurch nicht wesent­ lich herabgesetzt werden, jedenfalls nicht in einem solchen Ausmaß, dass eine automatische Chromosomenpräparation zu qualitativ stabilen Ergebnissen führt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Präparation von in Teilung befindlichen Zellen für die Chromosomenana­ lyse bereitzustellen, das durch schwankende Umweltbedingun­ gen, sich ändernde Flüssigkeitsmengen und dgl. kaum kon­ stant zu haltende Parameter praktisch nicht beeinflußt wird.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekenn­ zeichneten Verfahren erreicht. In den Ansprüchen 2 bis 4 sind vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens wiedergegeben. Im Anspruch 5 ist eine bevorzugte Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfah­ rens angegeben, welche halb- oder vollautomatisch ausgebil­ det und entsprechend den Ansprüchen 6 bis 12 weiter ausge­ staltet sein kann.
Wie festgestellt werden konnte, sind die Schwankungen in der Qualität der Chromosomenpräparate bei dem herkömmlichen Verfahren darauf zurückzuführen, dass von dem zur Fixierung verwendeten Fixativ der Alkohol, meist Methanol, auf dem Objektträger bzw. Deckglas verdunstet, wodurch der Säurean­ teil in der verbleibenden Flüssigkeit, also die Konzentra­ tion der Essigsäure, steigt. Die Essigsäure nimmt dann aus der Luft und/oder von dem entsprechend vorbehandelten Ob­ jektträger bzw. Deckglas Wasser auf, wodurch die fixierten Zellen eine weitere, unvollständige Quellung erfahren. Die­ se unvollständige Quellung der fixierten Zellen verläuft jedoch unkontrolliert und nahezu zeitgleich mit der Sprei­ tung, so dass nicht reproduzierbare und nicht steuerbare Verhältnisse vorliegen.
Hierzu trägt auch die gegenüber Wasser wesentlich schnelle­ re Verdunstung des Methanols bzw. Alkohols bei, die zu ei­ ner nicht kontrollierbaren Abkühlung der auf dem Objektträ­ ger oder Deckglas verbleibenden Restflüssigkeit führt.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, zwar auch eine solche zusätzliche Quellung der fixierten Zellen durchzu­ führen, jedoch unter kontrollierten Bedingungen, und zwar dadurch, dass man entweder (A) vor dem Trocknen auf die Zellen eine Säure und dann Wasser einwirken läßt oder (B) nach Hinzufügen einer Säure zu den Zellen ohne weitere Was­ ser-Zugabe direkt trocknet. Bei der Alternative (B) wird das zum Quellen erforderliche Wasser dann wie beim herkömm­ lichen Vorgeben aus der Luft aufgenommen. Aufgrund des Feh­ lens von Methanol läßt sich die Trocknung jedoch so verzö­ gern, dass eine vollständige Quellung vor der Spreitung stattfinden kann.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren stellt also die Ein­ wirkung der Säure in Verbindung mit der Einwirkung des Was­ sers entweder durch Wasser-Zugabe und der Alternative (A) oder durch Wasseraufnahme aus der Luft nach der Alternative (B) zur optimierten, vollständigen Quellung der fixierten Zellen einen separaten, kontrollierbaren Schritt vor der Trocknung der Präparate dar.
Im Gegensatz zu den bekannten Verfahren zur Präparation von Zellen zur Chromosomenanalyse liegt also nach dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren kein Methanol bzw. Alkohol in der Flüssigkeit auf dem Objekträger oder dem Deckglas vor.
Dadurch, dass die Quellung erfindungsgemäß zeitlich kon­ trolliert und optimiert vorgenommen werden kann, ist die Qualität der erfindungsgemäß hergestellten Chromosomenprä­ parate deutlich besser. Das erfindungsgemäße Verfahren kann daher weitgehend standardisiert durchgeführt werden.
Es führt zu einer verbesserten Dehnung der Chromosomen mit deutlich höherer Bandenzahl nach Darstellung der Feinstruk­ tur, z. B. nach G-banding. Nach gezielter Quellung der Zel­ len kann dann abschließend die Spreitung eingeleitet wer­ den. Sie besteht im wesentlichen im Absaugen der Flüssig­ keit, in der die (zweite) Quellung der fixierten Zellen vorgenommen wurde, mit anschließendem Trocknen der Präpara­ te. Damit wird zugleich die Möglichkeit für eine automati­ sierte zytogenetische Aufarbeitung der Zellen eröffnet.
Für die zweite Quellung der fixierten Zellen vor dem Trock­ nen wird nach dem erfindungsgemäßen Verfahren (neben der Säure) reines Wasser verwendet, oder eine wäßrige Lösung, wie z. B. eine verdünnte Säure.
Erfindungsgemäß kann die Fixierung der Zellen mit einem Fixativ vorgenommen werden, beispielsweise mit einem Ge­ misch aus z. B. etwa 3 Gew.-Teilen Methanol und z. B. 1 Gew.- Teil Eisessig.
Die zweite Quellung der fixierten Zellen kann erfindungsge­ mäß in zwei Schritten durchgeführt werden, nämlich durch Einwirken einer Säure, beispielsweise Essigsäure, insbeson­ dere Eisessig, als erstem Schritt und Einwirkung des Wasser als zweitem Schritt.
Die verwendete Säure kann also eine reine Säure, wie Eises­ sig, oder ein Gemisch aus einer Säure und Wasser sein. Die verwendete wäßrige Säure sollte dabei vorzugsweise einen pH-Wert < 4, insbesondere < 2 aufweisen. Wesentlich ist, dass die Säure nicht im Gemisch mit einer Flüssigkeit vor­ liegt, insbesondere nicht mit einem Alkohol, welche einen niedrigeren Siedepunkt als Wasser und damit eine höhere Flüchtigkeit als Wasser besitzt. Die gilt insbesondere bei Variante (B) des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem kei­ ne gesonderte Wasserzugabe erfolgt.
Die Einwirkungsdauer der Säure kann z. B. 1 Sekunde bis 1 Stunde betragen. Die Einwirkungsdauer des Wassers beträgt normalerweise 1 Sekunde bis 20 min. Die Temperatur bei der Einwirkung der Säure bzw. des Wassers oder der hypotonen Lösung ist im allgemeinen Raumtemperatur. Sie kann jedoch z. B. zwischen 5°C und 30°C auch schwanken. Beim Einwirken sind die Zellen z. B. in einem Kulturgefäß oder auf einem Objektträger oder einer sonstigen für die Mikroskopie ge­ eigneten Unterlage in die Säure bzw. das Wasser einge­ taucht. Das Einwirken der Säure bzw. des Wassers kann auch in mehreren Einzelschritten erfolgen. D. h., es kann z. B. erst Wasser, dann Säure, dann Säure mit einer anderen Kon­ zentration und dann wieder Wasser einwirken gelassen wer­ den. Wichtig ist nur, dass der letzte Schritt oder Einzel­ schritt in der Einwirkung des Wassers auf die Zellen be­ steht. Dabei kann das Wasser zugegeben oder aus der Luft aufgenommen werden.
Das Fixieren der Zellen mit einem gesonderten Fixativ, wie einem Methanol/Eisessig-Gemisch, kann auch entfallen, so dass die Zellen durch die Säure beim zweiten Quellvorgang zugleich fixiert werden.
Ferner ist es möglich, die Fixierung mit dem gesonderten Fixativ im Anschluß an die Fixierung und Quellung mit der Säure und vor dem Einwirken des Wassers auf die Zellen durchzuführen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt das Einwirken der Säure und das Einwirken des Wassers auf die Zellen beim zweiten Quellvorgang entweder durch gesonderte Zugabe (Variante A) oder aus der Luft aufgenommen (Variante B) un­ abhängig vom Verdunstungsprozeß. Dadurch wird eine hohe Re­ produzierbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens gewähr­ leistet.
In der Variante (B) wird im Gegensatz zum herkömmlichen Verfahren erst Methanol durch eine Säure ersetzt und an­ schließend die Trocknung eingeleitet, die dann verzögert abläuft und über eine Wasseraufnahme aus der Luft zu der vollständigen Quellung vor der Spreitung führt.
Dabei ist es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wichtig, dass das Einwirken des Wassers auf die Zellen nach dem Ein­ wirken der Säure erfolgt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden also folgende Schritte 1 bis 6 durchge­ führt:
  • 1. Einwirken der hypotonen Lösung, um die Zellen einer er­ sten Quellung zu unterwerfen;
  • 2. Fixieren der Zellen mit einem Fixativ;
  • 3. Einwirken einer Säure auf die fixierten Zellen;
  • 4. Einwirken von Wasser auf die Zellen;
  • 5. Absaugen der Flüssigkeit, in der die Zellen gequollen sind; und
  • 6. Trocknen der Zellen auf dem Objektträger, dem Deckgläs­ chen oder einer anderen für die Mikroskopie geeigneten Unterlage.
Dem 2. Schritt kann dabei eine Präfixierung, beispielsweise mit einer kleineren Menge des Fixativs, vorgeschaltet wer­ den. Auch ist es möglich, dass der 2. Schritt entfällt oder nach dem 3. Schritt eingeschoben wird. Der 4. Schritt kann auch zeitverschoben vorgenommen werden, muß aber auf jedem Fall nach dem 3. Schritt erfolgen. Dabei kann das Wasser beim 4. Schritt gemäß der Variante (A) hinzugegeben werden oder gemäß der Variante (B) aus der Luft aufgenommen wer­ den. Die Kombination des 3. Schritts, also der Einwirkung der Säure auf die Zellen, in Verbindung mit dem 4. Schritt führt zu der zweiten Quellung der fixierten Zellen, die von der vor dem Fixieren durchgeführten ersten Quellung unab­ hängig ist. Das Absaugen der Flüssigkeit beim 5. Schritt kann beispielsweise durch langsames Absaugen mit einer Pipette erfolgen.
Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens weist eine Aufnahme für die Gefäße auf, die die Proben mit den Zellen enthalten, deren Chromosomen analy­ siert werden sollen. Ferner ist ein Vorratsgefäß für die hypotone Lösung zur ersten Quellung der Zellen vor dem Fi­ xieren, ein Vorratsgefäß für die Säure und ein Vorratsgefäß für das Wasser für die zweite Quellung der Zellen nach dem Fixieren vorgesehen, sowie eine Pipettiereinrichtung, zur Zufuhr der hypotonen Lösung von deren Vorratsgefäß, zur Zu­ fuhr der Säure von deren Vorratsgefäß und zur Zufuhr des Wassers von dessen Vorratsgefäß in das Gefäß, in dem sich die Zellen befinden, deren Chromosomen analysiert werden sollen, wobei die Pipettiereinrichtung zugleich dazu dient, die hypotone Lösung, die Säure und das Wasser abzusaugen.
Falls ein Fixationsschritt mit einem gesonderten Fixativ durchgeführt wird, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung ferner ein Vorratsgefäß für das Fixativ auf, wobei die Pipettiereinrichtung so ausgebildet ist, dass sie das Fixa­ tiv dem Gefäß zuführt, in dem sich die Zellen befinden, de­ ren Chromosomen analysiert werden sollen, ferner derart, dass mit ihr das Fixativ nach dem Fixierschritt abgesaugt werden kann.
Weiterhin kann die Pipettiereinrichtung derart ausgebildet sein, dass mit ihr das Kulturmedium der Zellen in dem je­ weiligen Gefäß vor Zugabe der isotonen Lösung abgesaugt werden kann. Schließlich kann ein Abfallbehälter vorgesehen sein, der die von der Pipettiereinrichtung abgesaugte Flüs­ sigkeit aufnimmt.
Die Zufuhr der verschiedenen Flüssigkeiten zu den Gefäßen, die die Zellen enthalten, deren Chromosomen analysiert wer­ den sollen, und das Absaugen der einzelnen Flüssigkeiten aus diesen Gefäßen erfolgt mit wenigstens einer Pumpe, die an die Pipettiereinrichtung angeschlossen ist. Damit kann die Geschwindigkeit, Zeit und Menge der jeweils zuzuführen­ den Lind abzusaugenden Flüssigkeit genau eingestellt werden können. Die Pumpe kann auch durch eine andere Flüssigkeits­ fordereinrichtung, z. B. Perfusoren, gebildet sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ferner eine Steuer­ einheit auf, die entsprechend der Zahl der aufzuarbeitenden Proben die Zufuhr und die Absaugung der Flüssigkeiten mit der Pipettiereinrichtung zeitlich getaktet steuert. Die Steuereinheit bestimmt zugleich, ob die Aufarbeitung bei­ spielsweise bereits mit dem Absaugen des Kulturmediums oder erst später mit dem Absaugen z. B. des Fixativs beginnen soll. Damit wird ein Einstieg in der Aufarbeitung auf un­ terschiedlichen Ebenen gewährleistet.
Die Steuereinheit kann eine z. B. optische oder akustische Anzeige betätigen. Durch diese Anzeige kann angezeigt wer­ den, welche Probe fertig aufgearbeitet ist, gegebenenfalls können auch die einzelnen Schritte bei der Aufarbeitung der jeweiligen Probe angezeigt werden.
Die Aufnahme für die Gefäße für die einzelnen Proben kann durch eine tablettartige Platte gebildet sein. Die Gefäße können beispielsweise durch Kulturgefäße, wie Petrischalen, gebildet sein oder durch den Objektträger, das Deckgläschen oder eine sonstige Unterlage, die für die mikroskopische Chromosomenanalyse verwendet wird. Im letzteren Fall kann die tablettartige Platte entsprechende Halter oder Vertie­ fungen zur Befestigung dieser Unterlagen aufweisen.
Ferner kann eine Einrichtung vorgesehen sein, mit der das Gefäß, in der sich die Probe mit den Zellen befindet, deren Chromosomen analysiert werden sollen, also z. B. die Petri­ schale oder der Objektträger schräg positioniert gehalten werden kann, um die Restflüssigkeit besser ablaufen zu las­ sen, insbesondere die Restflüssigkeit auf dem Objektträger oder der sonstigen für die Mikroskopie geeigneten Unterlage zur Trocknung der Zellen.
Die Steilheit der Schrägstellung kann je nach Luftfeuchte und -temperatur entsprechend durch die Steuereinheit ge­ zielt gewählt werden, so oft die Zeit für die Trocknung gleichgehalten werden kann, was zu qualitativ einheitlichen Metaphasenplatten führt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann halbautomatisch oder vollautomatisch ausgebildet sein. Bei der halbautomatischen Ausführungsform wird die Pipettiereinrichtung von einem Ge­ fäß zum anderen per Hand bewegt und entsprechend fixiert; bei der vollautomatischen Ausführungsform erfolgt die Bewe­ gung der Pipettiereinrichtung von einem Gefäß zum anderen durch die Steuereinheit dreidimensional gesteuert automa­ tisch.
Nachstehend ist die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand der Zeichnung näher erläutert, deren einzige Figur schematisch eine Ausführungsform der Vorrichtung in teilweise perspek­ tivischer Wiedergabe zeigt.
Danach ist auf einer tablettartigen Platte 1 eine Vielzahl von Gefäßen 2 angeordnet, die die Proben mit den Zellen enthalten, deren Chromosomen analysiert werden sollen.
Die Vorrichtung weist eine Pipettiereinrichtung 3 auf, von der in der Zeichnung der Pipettierkopf 4 und die Pipette 5 zu sehen sind. Der Pipettierkopf 4 mit der Pipette 5 ist, wie durch das Achsenkreuz dargestellt, dreidimensional be­ wegbar, und zwar gesteuert von der Steuereinheit 6. Die Pipette 5 ist über einen Schlauch 7 an eine Pumpe 8 ange­ schlossen, die mit einer Ventil- oder Umschalteinrichtung 9 verbunden ist, durch die die Pipette 5 mit dem Vorratsbe­ hälter 10 für die erste isotonische Lösung, den Vorratsbe­ hälter 11 für das Fixativ, den Vorratsbehälter 12 für die Säure und den Vorratsbehälter 13 für das Wasser oder die zweite isotone Losung zur Zufuhr der entsprechenden Flüs­ sigkeit zu dem Jeweiligen Gefäß 2 verbindbar ist, und zwar gesteuert von der Steuereinheit 6.
Die Ventileinrichtung 9 ist so ausgebildet, dass bei Saug­ betrieb der Pumpe 8 die von der Pipette 5 aus dem jeweili­ gen Gefäß 2 abgesaugte Flüssigkeit einem Abfallbehälter 14 zugeführt wird. Mit 15 ist eine Anzeigeeinrichtung bezeich­ net, die an die Steuereinheit 6 angeschlossen ist. Die Steuereinheit 6 steuert zugleich die Pumpe 8 und die Um­ schalteinrichtung 9. Die Anzeigeeinrichtung 15 kann z. B. eine optische Anzeige aufweisen, die anzeigt, welche Proben fertig präpariert sind. Die Pumpe 8 kann auch durch eine andere Flüssigkeitsfördereinrichtung, z. B. Perfusoren, er­ setzt sein.

Claims (12)

1. Verfahren zur Präparation von in Teilung befindlichen Zellen zur mikroskopischen Chromosomenanalyse, bei dem man eine hypotone Lösung auf die Zellen einwirken läßt, um die Zellen zu quellen, die Zellen fixiert und die fixierten Zellen auf einer zur Mikroskopie geeigneten Unterlage trocknet, dadurch gekennzeichnet, dass man auf die Zellen nach dem Einwirken der hypotonen Lösung und des Fixativs vor dem Trocknen und unabhängig vom Trocknungsprozess eine Säure, die nicht im Gemisch mit einer Flüssigkeit vorliegt, welche einen niedrigeren Siedpunkt als Wasser besitzt, sowie Wasser (A) entweder durch Wasserzugabe oder (B) durch Wasseraufnahme aus der Luft einwirken läßt, um die Zellen einer zweiten, nach der ersten Quellung vor der Fixierung unabhängigen Quellung zu unterziehen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zellen durch das Einwirken der Säure zugleich fi­ xiert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach der ersten Quellung und vor dem Einwirken der Säu­ re oder nach dem Einwirken der Säure und vor dem Ein­ wirken des Wassers ein Fixieren der Zellen mit einem Fixativ erfolgt.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass nach der zweiten Quellung und vor dem Trocknen der Zellen die Flüssigkeit ent­ fernt wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Aufnahme für Gefäße (2), die die Proben mit den Zellen mit den zu analysierenden Chromosomen enthalten, einem Vorratsgefäß (10) für die hypotone Lösung zur ersten Quellung der Zellen vor dem Fixieren, ein Vorratsgefäß (12) für die Säure und ein Vorratsgefäß (13) für das Wasser zur zweiten Quellung der Zellen sowie eine Pipettiereinrichtung (3), die in das Gefäß (2) mit der jeweiligen Probe bewegbar und zur Zufuhr der isotonen Lösung von dem Vorratsbehälter (10), der Säure von dem Vorratsbehälter (12) und dem Wasser von dem Vorratsbe­ hälter (13) zu dem jeweiligen Gefäß (2) sowie zum Ab­ saugen der hypotonen Lösung, der Säure und des Wassers aus dem jeweiligen Gefäß (2) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Vorratsgefäß (11) für ein Fixativ vorgesehen ist und die Pipettiereinrichtung (3) zur Zufuhr des Fixativs von dem Vorratsgefäß (11) zu dem jeweiligen Gefäß (2) sowie zum Absaugen des Fixativs und/oder des Kulturmediums der Zellen und/oder der Flüssigkeit vor dem Trocknen aus dem jeweiligen Gefäß (2) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, dass ein Abfallbehälter (14) zur Aufnahme der abgesaugten Flüssigkeit vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (6) zur zeit­ lich getakteten Zufuhr und Absaugung der jeweiligen Flüssigkeit vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (6) eine Anzeige (15) betätigt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme für die Gefäße (2) eine tablettförmige Platte (1) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettiereinrichtung (3) der­ art ausgebildet ist, dass sie durch die Steuereinheit (6) nach Beendigung der Präparation der Zellen eines Gefäßes (2) zu dem nächsten Gefäß (2) automatisch be­ wegbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung vorgesehen ist, mit der die Gefäße schräg gestellt werden können, um die Flüssigkeit von den Gefäßen ablaufen zu lassen, wo­ bei die Steilheit der Schägstellung entsprechend der Luftfeuchte und/oder -temperatur durch die Steuerein­ heit einstellbar ist.
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