DE19710765C2 - Übungsvorrichtung zur Schulung im Friseurberuf, sowie behaarter und unbehaarter Übungskopf und Rasterkappe für den unbehaarten Übungskopf - Google Patents
Übungsvorrichtung zur Schulung im Friseurberuf, sowie behaarter und unbehaarter Übungskopf und Rasterkappe für den unbehaarten ÜbungskopfInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Übungsvorrichtung zur Schulung
im Friseurberuf, die aus einem unbehaarten Übungskopf mit
Rasterkappe sowie einem behaarten Übungskopf besteht. Die Erfindung
betrifft weiterhin jeweils für sich die Rasterkappe sowie den
unbehaarten und den behaarten Übungskopf.
Zur Schulung im Schneiden und Frisieren werden behaarte Übungs
köpfe aus Kunststoffmaterialien mit implantierten menschlichen
Haaren verwendet. Weiterhin werden in Verbindung mit den be
haarten Übungsköpfen auch unbehaarte Übungsköpfe mit einer
übergezogenen Kappe verwendet, die aus einem elastischen Material
besteht und auf deren Außenseite ein Raster angebracht ist.
Auf dieser Kappe können die Abteilungslinien für die jeweilige Basis
technik eingezeichnet werden, die der Frisur entspricht, welche der
behaarte Übungskopf erhalten soll.
In US 4,403,962 wird ein Übungskopf mit menschlichem oder
künstlichem Haar beschrieben, bei dem die behaarten Segmente
markiert und indiziert sind, damit der Unterweisende die verschiedenen
Frisiertechniken demonstrieren und den Lernenden bei der Ausübung
dieser Techniken leiten kann. Die Markierungen sowie Indizierungen
werden sichtbar, wenn das Haar bearbeitet wird.
Durch das deutsche Gebrauchsmuster DE 91 02 525.7 U1 wird ein Kunstkopf
mit oder ohne Haarfrisur als Schulungsobjekt bei der Friseur- und/oder
Kosmetikausbildung geschützt. Dieser Kunstkopf weist eine natürlich
ausgebildete, mindestens teilweise auswechselbare oder ergänzende
Gesichtsmaske auf.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 87 13 530.2 U1 beschreibt einen
Modelkopf zur Schaffung von Haarfrisuren mit einem Grundteil und
einem lösbar mit dem Grundteil verbundenen Haarträgerteil. Dabei
besteht (1) das Haarträgerteil im wesentlichen aus einem formstabilen
Körper, der in eine Ausnehmung im Grundteil lösbar eingesetzt ist,
deren oberer Rand im wesentlichen der Kontur der Außenfläche des
Haarträgerteils folgt, sind (2) die Außenfläche des Haarträgerteils und
eine den oberen Rand der Ausnehmung als Begrenzungslinie
aufweisende Außenfläche des Grundteils im wesentlichen bündig
zueinander und sind (3) die Haare fest mit dem Haarträgerteil
verbunden.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 88 09 979.2 U1 beschreibt ebenfalls
einen Modellkopf zur Schaffung von Haarfrisuren mit einem Grundteil
und einem lösbar mit dem Grundteil verbundenen Haarträgerteil sowie
einer Gesichtsmaske. Dabei besteht die Gesichtsmaske aus einem im
wesentlichen formstabilen Körper, der in eine Ausnehmung im Grundteil
eingesetzt ist, wobei der Körper mit dem Grundteil und dem
Haarträgerteil durch je einen in eine Ausnehmung eingreifenden
Vorsprung lösbar verbunden ist.
Ein Gegenstand der Erfindung ist eine Übungsvorrichtung zur Schulung im
Friseurberuf, bestehend aus einem unbehaarten Übungskopf (A) mit
einer elastischen Rasterkappe und einem behaarten Übungskopf (B).
Die Übungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterkappe
für den unbehaarten Übungskopf (A) ein Punktraster aufweist, das ein
etwa horizontal geprägtes Muster hervorbringt, und daß bei dem
behaarten Übungskopf (B) die Haardichte zumindest in Teilen der
Randzone des Haaransatzes geringer ist als in dem vom Haaransatz
entfernten behaarten Bereich.
Ein anderer Gegenstand der Erfindung ist ein behaarter Übungskopf (B)
zur Verwendung bei der genannten Übungsvorrichtung, der dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Haardichte in den Randzonen 150 bis 250
Haare pro cm2 und in den vom Haaransatz weiter entfernten Bereichen
200 bis 300 Haare pro cm2 beträgt.
Ein noch anderer Gegenstand der Erfindung ist ein behaarter Übungskopf
(B), der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Haare nicht in den
Übungskopf, sondern in eine elastische Kappe implantiert sind, die über
den unbehaarten Übungskopf (A) gezogen wird.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Übungskopf (A) oder (B),
der dadurch gekennzeichnet ist, daß Ohren in den Kopf integriert und
zumindest so beweglich gestaltet sind, daß der Haaransatz hinter den
Ohren für Geräte und Werkzeuge zugänglich ist.
Schließlich ist ein Gegenstand der Erfindung eine Rasterkappe mit
Punktraster für den unbehaarten Übungskopf (A), die dadurch gekenn
zeichnet ist, daß sie durch 2 horizontale Linien in 3 Zonen unterteilt ist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Übungsvorrichtung besteht vor
ollem darin, daß das Lernziel gründlicher und leichter erreicht wird.
Die Wirkung der vier Basistechniken sowie die Beziehung der
Basistechniken zur jeweiligen Kopfrundung oder der Kopfrundung zu
den Basistechniken oder der Basistechniken untereinander und zur
Kopfrundung - vertikal und horizontal sowie in allen diagonalen
Richtungen - werden besser erkannt, verstanden und erarbeitet.
Gegebenheiten der Technik und der Kopfform müssen nicht
umständlich gesucht werden, sondern werden gleich erkannt, leicht
verstanden und in einen entsprechenden Schnitt umgesetzt.
Behaarte Übungsköpfe nach der Erfindung sind in den Fig. 1 bis 13
dargestellt. Die Fig. 14 gibt die 4 erwähnten Basistechniken wieder,
nämlich
- 1. Stufung - alle Haare haben dieselbe Länge
- 2. Graduierung - Feinabstufung mit zunehmender Haarlänge nach oben
- 3. Stufung - Feinabstufung mit zunehmender Haarlänge nach unten
- 4. Stumpfschnitt - alle übereinanderliegenden Haare fallen vertikal und enden auf einer vom Kopf weggerichteten horizontalen Geraden (z. B. Bubikopf).
Fig. 15 stellt einen unbehaarten Übungskopf mit einer Rasterkappe
nach der Erfindung dar.
Beide Übungsköpfe können z. B. aus einer "Hautschicht" aus
Weich-PVC bestehen, die mit Polyurethan ausgeschäumt ist und
dadurch Festigkeit erhält. Solche Formteile werden nach in der
Kunststofftechnik üblichen Verfahren hergestellt.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist das Punktraster, das auf
der abziehbaren elastischen Kappe für den unbehaarten Übungskopf
(A) angebracht ist. Der Abstand der Punkte voneinander beträgt
vorteilhaft 2 mm bis 20 mm, zweckmäßig 4-15 mm. Das Punktraster
bringt auf dem Übungskopf, wie aus Fig. 15 ersichtlich, ein etwa
horizontal geprägtes Muster hervor. Es ist für das Anzeichnen der
Abteilungslinien für die Basistechniken hilfreich, je nach der Frisur, die
der behaarte Übungskopf (B) erhalten soll. In Fig. 15 sind
beispielsweise 3 Abteilungslinien eingezeichnet. Die Erfahrung hat
gezeigt, daß ein Punktraster hierfür bedeutend besser geeignet ist als
das Raster von im Markt befindlichen Kappen mit irregulären
Vierecken, die für das Anzeichnen der Abteilungslinien eher irritierend
als hilfreich sind.
Ferner wird die abziehbare elastische Kappe vorteilhaft durch zwei
Linien in drei Zonen unterteilt. Dies sind die Linien (1) und (2) in der
Fig. 13. Die horizontale untere Linie (1) liegt zweckmäßig ca. 0,5 bis
1 cm über dem Haaransatz am Ohr, die ebenfalls horizontale obere
Linie (2) wird vorteilhaft so gelegt, daß die Zone zwischen den beiden
Linien (1) und (2) die Linie (3) des größten Kopfumfangs
einschließt. Die Linien sind zweckmäßig optisch hervorgehoben, also
auf der äußeren Oberfläche sichtbar, können aber auch ertastbar, d. h.
als Rillen oder Grate ausgebildet sein. Die Unterteilung durch Linien
fördert den Schulungszweck, weil sie das Erkennen der Kopfform und
deren Beziehung zu den vier Basistechniken erleichtert.
Die abziehbare elastische Kappe kann aus dem gleichen Material
bestehen, aus dem die "Hautschicht" der Übungsköpfe gefertigt ist,
also beispielsweise aus Weichplastik. Zweckmäßig ist die Kappe innen
so ausgebildet, daß sie von der glatten "Hautschicht" des Kopfes gut
wieder abgezogen werden kann, z. B. mit Noppen versehen.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Haar
dichte zumindest in Teilen der Randzone des Haaransatzes geringer ist
als in den vom Haaransatz weiter entfernten behaarten Bereichen.
Diese Randzone mit verminderter Haardichte sind in den Fig. 6 bis
9 mit (1) bezeichnet.
Die Fig. 6 und 7 stellen einen Bartträger dar; auch der Bartansatz
hat eine Randzone (1) mit geringerer Haardichte. Bei diesen Figuren
ist die Randzone mit verminderter Haardichte rund um den Kopf
geführt, ebenso bei der Fig. 8, wobei man sich die Randzone um die
Stirn fortgeführt denken muß. Dieses ist eine bevorzugte
Ausführungsform des behaarten Übungskopfes (B). In Fig. 9 ist eine
Variante dargestellt, bei der nur die Haardichte in der Randzone des
Haaransatzes im (besonders kritischen) Nackenbereich vermindert ist.
Bei anderen, nicht bildlich dargestellten Varianten befinden sich im
Stirnbereich derartige Randzonen, oder aber sowohl der Stirn - als
auch der Nackenbereich weisen solche Randzonen auf, während der
Bereich um die Ohren ausgespart ist.
Die Haardichte beträgt im allgemeinen 150 bis 250 Haare pro cm2 in
in den Randzonen und 200 bis 300 Haare pro cm2 in den vom
Haaransatz weiter entfernten behaarten Bereichen. Die Haardichte
kann sich beim Übergang von den vorteilhaft etwa 1 bis 4 cm breiten
Randzonen in die vom Haaransatz entfernten Bereiche sprunghaft
vergrößern oder nimmt kontinuierlich zu.
Die kleinen Pfeile in den Fig. 6 bis 9 deuten die Richtung der
Zunahme der Haardichte an. Man erreicht die verminderte Haardichte
in den Randzonen, indem man die Einstichdichte pro cm2 vermindert
und/oder die Zahl der implantierten Haare pro Einstichloch vermindert.
Bei starken Haaren empfiehlt es sich besonders, vom Haaransatz her
nach innen hin die Einstichdichte zu erhöhen, während es bei dünnen
Haaren zweckmäßig ist, daß die Zahl der Haare pro Einstichloch vom
Haaransatz her nach innen hin größer wird, beispielsweise von 1 bis 5
Haaren pro Loch in den Randzonen auf 5 bis 10 Haare pro Loch in den
vom Haaransatz weiter entfernten Bereichen. Natürlich kann man auch
vom Haaransatz nach innen hin sowohl die Einstichdichte als auch die
Zahl der implantierten Haare pro Einstichloch erhöhen.
Im Handel befindliche Übungsköpfe zeigen in der Randzone längs des
Haaransatzes eine unnatürliche, dem Schulungszweck zuwiderlaufende
Verdichtung der Haare. Die Haare stehen daher bürstenartig ab, und
der erwünschte natürliche Übergang vom Haar zur Haut wird erschwert.
Bei einer besonderen Ausführungsform des Übungskopfes (B) nach der
Erfindung werden die Haare nicht in den Übungskopf selbst, sondern in
eine elastische Kappe implantiert, die dann, ähnlich wie die Kappe mit
Punktraster, über den unbehaarten Übungskopf gezogen werden kann.
Die Kappe kann wiederum aus Weich-PVC oder einem ähnlichen
Material bestehen. Eine Verankerung der Haare auf der Innenseite der
Kappe, z. B. mit einem härtbaren Kleber bewirkt zugleich, daß sich die
Haarkappe gut vom Übungskopf abziehen und wieder verwenden läßt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Übungskopfes (B) nimmt
der Einstichwinkel beim Implantieren der Haare (in den Übungskopf
oder die behaarte Kappe) von innen nach außen zum Haaransatz hin
ab, wie in den Fig. 10 und 11 dargestellt. Die Haare stehen also im
Bereich des Mittelscheitels relativ steil hoch und liegen um so mehr an,
je näher sie am Haaransatz in den beiden Profilbereichen und im
Nacken implantiert sind. Auch dadurch wird der erwünschte Übergang
vom Haar zur Haut erleichtert.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist der Übungskopf
(B) (oder ist die behaarte Kappe), mit einem Punktraster versehen,
das dem Punktraster der Kappe für den unbehaarten Übungskopf (A)
entspricht. Es erleichtert das Abteilen der Haare, z. B. das Ziehen der
Abteilungslinien beim Haarschneiden. Weiterhin ist es zweckmäßig, die
in den Übungskopf (B) integrierten Ohren zumindest so weit beweglich
zu gestalten, daß der Haaransatz hinter den Ohren für Geräte und
Werkzeug leicht
zugänglich ist. Bei Übungsköpfen nach dem Stand der Technik kann
die Zugänglichkeit dadurch erreicht werden, daß die Ohren
abnehmbar sind. Wie in der Fig. 12 dargestellt, werden erfindungs
gemäß die Ohren (1) vor dem Ausschäumen des Übungskopfes durch
die Abdeckung (2) verschlossen, dadurch nicht mit Polyurethan
schaum (3) gefüllt und bleiben daher verformbar.
Ferner wird der Übungskopf (B)(oder die behaarte Kappe)
vorzugsweise durch zwei Linien in drei Zonen unterteilt. Dies sind die
Linien (1) und (2) in der Fig. 13, die, wie zuvor erläutert, auch auf
der Kappe des unbehaarten Übungskopfes (A) vorhanden sein
können. Die horizontale untere Linie (1) liegt zweckmäßig ca. 0,5 bis
1 cm über dem Haaransatz am Ohr, die ebenfalls horizontale obere
Linie (2) wird vorteilhaft so gelegt, daß die Zone zwischen den beiden
Linien (1) und (2) die Linie (3) des größten Kopfumfangs
einschließt. Die Linien können optisch hervorgehoben, also auf der
behaarten Oberfläche sichtbar, oder ertastbar, d. h. als Rillen oder
Grate ausgebildet sein. Die Unterteilung durch Linien fördert auch hier
den Schulungszweck, weil sie das Erkennen der Kopfform und deren
Beziehung zu den vier Basistechniken erleichtert.
Schließlich ist es zweckmäßig - siehe die Fig. 1 bis 4 -, den Hals,
beginnend etwa am hinteren Rand des einen Ohres (Fig. 1) über
den Nacken (Fig. 2) bis etwa zum hinteren Rand des anderen Ohres
(Fig. 3) nach unten hin vertikal zu gestalten. Der vertikale Verlauf
beginnt im linken (Fig. 1) und im rechten (Fig. 3) Profilbereich
zweckmäßig mit dem Haaransatz (1), ebenso im Nackenbereich
(Fig. 2). Die vertikalen Konturen des Halses sind in den Fig. 1
bis 4 durch die dick ausgezeichneten Geraden mit Pfeilspitze
angedeutet. Von diesen Geraden an nach vorn kann der Hals den
natürlichen Gegebenheiten entsprechend geformt sein. Infolge der
vertikalen Gestaltung kann das Haar in den kritischen Teilen der
beiden Profilbereiche und im Nacken frei fallen, was in den Fig. 3,
4 und 5 durch die dünnen Geraden mit Pfeilspitzen angedeutet wird.
Durch diese Gestaltung kann der Hals problemlos als Schneideauflage
verwendet werden, was für Übungszwecke vorteilhaft ist. Dazu muß
der Hals natürlich zumindest so lang sein, wie das Haar nach dem
Schnitt ist. Zweckmäßig beträgt die Halslänge 12 bis 20 cm, gemessen
vom Haaransatz im Nacken.
Auf dem Markt befindliche Übungsköpfe zeigen eine den natürlichen
Gegebenheiten entsprechende oder eine konisch nach innen oder
außen verlaufende Halsform und sind daher als Schneideauflage
weniger günstig. Nicht selten haben sie zudem störende
Schulterpartien.
Es ist übrigens zweckmäßig, auch den Hals des Übungskopfes (A) in
derselben Weise vertikal zu gestalten. Dieser Hals muß zwar nicht als
Schneideauflage dienen, weil der Übungskopf (A) unbehaart ist.
Eine solche Halsgestaltung eröffnet jedoch eine weitere
Verwendungsmöglichkeit für den Übungskopf (A). Man kann nämlich
bei Bedarf die Rasterkappe durch die zuvor erwähnte elastische Kappe
mit implantierten Haaren ersetzen und hat dann einen Übungskopf (B
) mit den erwähnten Vorteilen der vertikalen Halsgestaltung. Wegen
dieser zusätzlichen Verwendungsmöglichkeit des Übungskopfes (A) ist
es weiterhin zweckmäßig, auch dessen Ohren zumindest so weit
beweglich zu gestalten, wie zuvor für den behaarten Übungskopf (B)
beschrieben.
Claims (13)
1. Übungsvorrichtung zur Schulung im Friseurberuf, bestehend aus
einem unbehaarten Übungskopf (A) mit einer elastischen
Rasterkappe und einem behaarten Übungskopf (B), dadurch
gekennzeichnet, daß die Rasterkappe für den unbehaarten
Übungskopf (A) ein Punktraster aufweist, das ein etwa horizontal
geprägtes Muster hervorbringt, und daß bei dem behaarten
Übungskopf (B) die Haardichte zumindest in Teilen der Randzonen
des Haaransatzes geringer ist als in dem vom Haaransatz ent
fernten behaarten Bereich.
2. Behaarter Übungskopf (B) zur Verwendung bei der Übungsvor
richtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haardichte in den Randzonen 150 bis 250 Haare pro cm2 und in den
vom Haaransatz weiter entfernten Bereichen 200 bis 300 Haare pro
cm2 beträgt.
3. Übungskopf (B) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haare nicht in den Übungskopf, sondern in eine elastische
Kappe implantiert sind, die über den unbehaarten Übungskopf (A)
gezogen wird.
4. Übungskopf (B) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einstichwinkel für die implantierten Haare
von innen zum Haaransatz hin abnimmt.
5. Übungskopf (B) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß er oder die elastische Kappe mit einem
Punktraster versehen ist.
6. Übungskopf (B) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ohren in den Kopf integriert und
zumindest so beweglich gestaltet sind, daß der Haaransatz hinter
den Ohren für Geräte und Werkzeuge zugänglich ist.
7. Übungskopf (B) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übungskopf durch 2 horizontale Linien in 3
Zonen unterteilt ist und die mittlere Zone durch die diagonale
Linie des größten Kopfumfangs unterteilt ist.
8. Übungskopf (B) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
mittlere Zone die Linie des größten Kopfumfangs einschließt.
9. Übungskopf (B) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hals, beginnend etwa am hinteren Rand
des einen Ohres über den Nacken bis etwa zum hinteren Rand des
anderen Ohres nach unten hin vertikal gestaltet ist.
10. Unbehaarter Übungskopf (A) zur Verwendung bei der Übungsvor
richtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Ohren in
den Kopf integriert und zumindest so beweglich gestaltet sind, daß
der Haaransatz hinter den Ohren für Geräte und Werkzeug
zugänglich ist.
11. Übungskopf (A) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hals, beginnend etwa am hinteren Rand des einen Ohres über
den Nacken bis etwa zum hinteren Rand des anderen Ohres nach
unten hin vertikal gestaltet ist.
12. Rasterkappe mit Punktraster für den unbehaarten Übungskopf (A)
für die Verwendung bei der Übungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß sie durch 2 horizontale Linien in 3
Zonen unterteilt ist.
13. Rasterkappe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
mittlere Zone die Linie des größten Kopfumfangs einschließt.
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