DE19709827A1 - Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein Mobilfunknetz - Google Patents
Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein MobilfunknetzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein
Mobilfunknetz, insbesondere ein GSM-Mobilfunknetz, gemäß dem Anspruch 1.
Funkmodems sind allgemein bekannt. Sie verfügen über denselben Funktionsumfang
wie "normale" Modems. Im Unterschied zu "normalen" Modems wird die Verbindung
zum Empfänger oder Absender einer Nachricht, also in der Regel von
sprachungebundenen Informationen, nicht über eine Kabelverbindung sondern über
einen Funkkanal hergestellt. Wird das Funkmodem in einem GSM-Mobilfunknetz
(Global System for Mobile Communication) betrieben, ist zur Inbetriebnahme die
Eingabe der PIN-Nummer (Personal Identity Number) der SIM-Karte (Subscriber
Identity Module) erforderlich. Nachteilig ist bei derartigen Funkmodems, daß diese
weder fernsteuerbar noch als Fernmelder verwendbar sind.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, unter Verwendung der üblichen Funkmodems eine
Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung zu schaffen, die über ein
Mobilfunknetz fernsteuerbar ist oder Fernmeldungen unter vorgebbaren Bedingungen
an einen vorgegebenen Empfänger sendet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Durch die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche 2 bis 15
ist die Vorrichtung in vorteilhafterweise weiter ausgestaltet.
Die Erfindung ist als Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein
Mobilfunknetz, insbesondere ein GSM-Mobilfunknetz, ausgebildet, mit einem
Funkmodem, durch welches sprachungebundene Kurzmitteilungen versendbar oder
empfangbar sind, und mit einem eine elektrische Steuerungseinheit umfassenden
Steuergerät, das mit dem Funkmodem verbunden und durch mindestens eine
Kurzmitteilung steuerbar ist.
Eine derartig ausgebildete Vorrichtung ermöglicht es, Fernsteuerungen über ein
Mobilfunknetz mit Hilfe eines Funkmodems vorzunehmen, wobei die Steuerung durch
sprachungebundene Kurzmitteilungen erfolgt, die
im Rahmen des GSM-Standards vorgesehen sind. Kurzmitteilungen werden vom
Betreiber des Mobilfunknetzes über einen sogenannten Kurzmitteilungsservice (SMS
Short Message Service) empfangen und weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt
hierbei sofort, wenn der entsprechende Empfänger der Kurzmitteilung bereits im Netz
angemeldet ist, oder unmittelbar nach dem sich dieser im Mobilfunknetz angemeldet
hat.
Somit ist es mit der Erfindung erstmals möglich, an nahezu beliebigen Orten
aufgestellte Meß- oder Kontrollgeräte fernzusteuern oder fernabzufragen.
Gleichermaßen besteht für ein derartiges Meß- oder Kontrollgerät die Möglichkeit,
unter vorgegebenen Bedingungen eine Nachricht, z. B. ein Alarmsignal, auszugeben
und an einen oder mehrere Empfänger fernzumelden.
Bei einer sehr einfachen Ausführung ist das Steuergerät mit Ein- und Ausgängen
versehen, die mit dem Funkmodem über elektrische Leitungen verbunden sind.
Eine besonders sichere Ausführung des Steuergerätes erhält man dadurch, daß die
Ein- und Ausgänge potentialfrei ausgebildet sind.
Ein universellerer Einsatz des Steuergerätes wird dadurch erreicht, daß die Parameter
jedes Einganges und jedes Ausganges mittels mindestens einer Kurzmitteilung
ferneinstellbar sind.
Die Einsatzgebiete der Vorrichtung lassen sich dadurch vergrößern, daß über die
Steuerungseinheit externe Einrichtungen steuerbar sind. Dies trifft insbesondere dann
zu, wenn die Einrichtungen als Meßeinrichtungen ausgebildet sind. Durch die
Steuerungseinheit von den Meßeinrichtungen erfaßte Meßwerte sollten an einen
vorgegebenen Empfänger vorteilhafterweise übertragbar sein.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Übertragung der Meßwerte unter vorgegebenen
Bedingungen selbsttätig, so daß keine zusätzliche Bedienperson erforderlich ist.
Vorteilhafterweise ist die Steuerungseinheit in einer Ausführungsform als abrufbare
Fernmelder betreibbar.
Zur Verbesserung des Steuerungsverhaltens der Vorrichtung wird mit der Erfindung
vorgeschlagen, daß die Ausführung der Steueranweisung durch Absenden einer
Kurzmitteilung z. B. an einen vorgegebenen Teilnehmer des Mobilfunknetzes
bestätigbar ist.
Um die Vorrichtung unabhängig von einer die Anmeldung im Mobilfunknetz
vornehmenden Bedienperson betreiben zu können, wird vorgeschlagen, daß die
Steuerungseinheit mit einer die PIN-Nummer enthaltenden Speichereinheit
datentechnisch verbunden ist. Weiter wird vorgeschlagen, daß bei eingeschaltetem
Funkmodem die PIN-Nummer durch die Steuerungseinheit an das Funkmodem zur
Anmeldung im Mobilfunknetz über den Datenkanal übergebbar ist. Damit ist es
möglich, eine selbsttätige Anmeldung im Mobilfunknetz durch das Funkmodem
vornehmen zu lassen, insbesondere z. B. nach timergesteuertem Einschalten des
Funkmodems.
Um Mobilfunknetzschwankungen zu berücksichtigen, wird mit der Erfindung
vorgeschlagen, daß die Aufrechterhaltung der Anmeldung im Mobilfunknetz von der
Steuerungseinheit kontrollierbar ist.
Nach Anlegen der Netzspannung an die Steuereinheit erfolgt die selbsttätige
Übergabe der PIN-Nummer an das Funkmodem, was insbesondere bei zeitweiligem
Ausfall der Netzspannung von Vorteil ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird
nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Fernsteuerung und/oder
Fernmeldung über ein GSM-Mobilfunknetz mittels eines Funkmodems
und
Fig. 2 eine mit einer Vorrichtung gemäß Fig. 1 fernsteuerbare Heizung.
Fig. 1 zeigt das Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Fernsteuerung und/oder
Fernmeldung über ein GSM-Mobilfunknetz. Das Funkmodem 1 ist über ein Netzteil 2
an eine Energieversorgung angeschlossen. Das Netzteil 2 kann beispielsweise über
einen Timer zu vorgegebenen Zeiten einschaltbar oder ausschaltbar sein. Beim Timer
kann es sich z. B. um einen fernbedienbaren Schalter handeln.
Das Funkmodem 1 ist mit einem Datenausgang 3 und einem Dateneingang 4
versehen. Diese sind mit dem entsprechenden Ausgang 6 bzw. Eingang 5 eines
Steuergerätes 7 über elektrische Leitungen 7a verbunden. Die Eingänge 4, 5 und
Ausgänge 3, 6 des Funkmodems 1 und des Steuergeräts 7 sind im
Ausführungsbeispiel potentialfrei ausgebildet.
Wie Fig. 1 weiter erkennen läßt, umfaßt das Steuergerät 7 eine elektrische
Steuerungseinheit 8, die mit einer die PIN-Nummer enthaltenden Speichereinheit 8a
datentechnisch verbunden ist. Die Speichereinheit 8a ist zweckmäßigerweise in der
SPS untergebracht. Nach Einschalten des Funkmodems liest die Steuerungseinheit 8
die PIN-Nummer aus der Speichereinheit 8a aus und übergibt diese an das
Funkmodem 1 zur Anmeldung im Mobilfunknetz, wobei die Übergabe der PIN-Nummer
im Ausführungsbeispiel nach Anforderung durch das Funkmodem 1 erfolgt. Die
Aufrechterhaltung der Anmeldung des Funkmodems 1 im Mobilfunknetz ist von der
Steuerungseinheit 8 kontrollierbar. Nach dem Anmelden im Mobilfunknetz erfolgt die
Kontrolle der Sende- und Empfangsbereitschaft des Funkmodems 1 anhand eines von
der Steuerungseinheit 8 generierten Kontrollsignals, das in zeitlichen Abständen an
das Funkmodem 1 gesendet wird.
Das Funkmodem 1 ermöglicht den Empfang und die Versendung von
sprachungebundenen Kurzmitteilungen über den vom GSM-Mobilfunknetz zur
Verfügung gestellten Kurzmitteilungsdienst.
Die empfangenen Kurzmitteilungen stehen am Ausgang 3 des Funkmodems 1 zur
Verfügung und können über den Eingang 5 vom Steuergerät 7 übernommen werden.
Die Steuerungseinheit 8 ist so ausgebildet, daß sie die Kurzmitteilungen einliest und
als Befehle ausführt, d. h. jede Kurzmitteilung wird durch die Steuerungseinheit 8 als
Befehl oder Teil eines Befehls behandelt. Handelt es sich um einen Teil eines Befehls,
wartet die Steuerungseinheit 8, bis alle zusammengehörende Befehlsteile sukzessive
übermittelt wurden. Auf diese Weise ist das Steuergerät 7 über Kurzmitteilungen
fernsteuerbar.
Die Steuerungseinheit 8 ist mit einer externen Einrichtung 10 verbunden, im
Ausführungsbeispiel mit einer Prozeßsteuerung 9 einer Heizung 10a. Hierzu verfügt
die Steuerungseinheit über mehrere frei programmierbare digitale I/O-Kanäle 11.
Derartige periphere Karten oder Module sind an sich aus dem Stand der Technik
bekannt.
Fig. 2 zeigt eine beispielhaft beschriebene Heizung 10a, die eine Vorlaufleitung 12 und
eine Rücklaufleitung 13 aufweist, welche über ein Mischventil 14 und eine Pumpe 15
miteinander verbunden sind, wobei am Mischventil 14 der Heizkessel 16 der Heizung
10a angeschlossen ist. Über einen Schalter 17a als externe Einrichtung 10 ist die
Gaszufuhr des Heizkessels 16 ein- und abschaltbar. Die Pumpgeschwindigkeit der
Pumpe 15 ist über ein Stellglied 17b einstellbar; die Vorlauftemperatur wird mittels
einer Meßeinrichtung 17e, d. h. eines Temperatursensors 17c erfaßt. Ein
Betriebszustandssensor 17d überwacht den Betriebszustand des Heizkessels 16. Der
Schalter 17a und das Stellglied 17b können von der Prozeßsteuerung geschaltet bzw.
verstellt werden. Die Vorlauftemperatur wird von dem Temperatursensor 17c ermittelt
und an die Prozeßsteuerung übergeben. Der Betriebszustand des Heizkessels 16 wird
vom Betriebszustandssensor 17d erfaßt und der Prozeßsteuerung 9 angezeigt. Der
Schalter 17a, das Stellglied 17b, der Temperatursensor 17c und der
Betriebszustandssensor 17d sind jeweils über Leitungen 18 datentechnisch mit der
Prozeßsteuerung 9 verbunden.
Kommt es nun z. B. durch einen außergewöhnlichen Abfall der Außentemperatur zu
einem starken Abfall der durch den Temperatursensor 17c erfaßten Temperatur in der
Vorlaufleitung 12, so daß die Regelung nicht mehr zuverlässig arbeitet, dann löst die
Prozeßsteuerung über die Steuerungseinheit ein Alarmsignal aus, das vom
Funkmodem 1 beispielsweise an das Handy des Hausmeisters übertragen wird. Dem
Hausmeister wird dazu ein Kurzmitteilungs-Alarmsignal übermittelt, das ihm den Abfall
der Vorlauftemperatur mitteilt. Daraufhin kann der Hausmeister mittels seines Handys
per Kurzmitteilung die momentane Vorlauftemperatur messen lassen und wie bei
einem Fernmelder abrufen. Anschließend ist es beispielsweise möglich, die
Pumpleistung der Pumpe 15 und die Heizleistung des Heizkessels 16 per
Handsteuerung mittels Handy durch entsprechende Kurzmitteilungen zu erhöhen, um
zunächst die Funktion der Anlage sicherzustellen. Die Ausführung der Befehle wird
dem Hausmeister anschließend in Form einer Kurzmitteilung übermittelt (quittiert).
1
Funkmodem
2
Netzteil
3
Ausgang des Funkmodems
4
Eingang des Funkmodems
5
Eingang des Steuergeräts
6
Ausgang des Steuergeräts
7
Steuergerät
7
a elektrische Leitung
8
Steuerungseinheit
8
a Speichereinheit
9
Prozeßsteuerung
10
Einrichtung
10
a Heizung
11
I/O-Kanäle
12
Vorlaufleitung
13
Rücklaufleitung
14
Mischventil
15
Pumpe
16
Heizkessel
17
a Schalter
17
b Stellglied
17
c Temperatursensor
17
d Betriebszustandssensor
17
e Meßeinrichtung
18
elektrische Leitung
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein Mobilfunknetz,
insbesondere ein GSM-Mobilfunknetz,
mit einem Funkmodem (1), durch welches sprachungebundene
Kurzmitteilungen versendbar oder empfangbar sind, und
mit einem eine elektrische Steuerungseinheit (8) umfaßenden Steuergerät (7),
das mit dem Funkmodem (1) verbunden und durch mindestens eine
Kurzmitteilung steuerbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steuergerät (7) mit Eingängen (5) und Ausgängen (6) versehen ist, die
mit dem Funkmodem (1) über elektrische Leitungen (7a) verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingänge (5) und Ausgänge (6) potentialfrei ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Parameter jedes Eingangs (5) und jedes Ausgangs (6) mittels
mindestens einer Kurzmitteilung einstellbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß über die Steuerungseinheit (8) externe Einrichtungen (10) steuerbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtungen (10) als Meßeinrichtungen (17e) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch die Steuerungseinheit (8) von den Meßeinrichtungen (17e) erfaßte
Meßwerte an einen vorgegebenen Empfänger übertragbar sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Übertragung der Meßwerte unter vorgegebenen Bedingungen
selbsttätig erfolgt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerungseinheit (8) als abrufbarer Fernmelder betreibbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausführung der Steueranweisungen durch Absenden einer
Kurzmitteilung an einen vorgegebenen Teilnehmer des Mobilfunknetzes
bestätigbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
die Steuerungseinheit (8) mit einer die PIN-Nummer enthaltenden
Speichereinheit (8a) datentechnisch verbunden ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei eingeschaltetem Funkmodem (1) die PIN-Nummer durch die
Steuerungseinheit (8) an das Funkmodem (1) zur Anmeldung im Mobilfunknetz
übergebbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufrechterhaltung der Anmeldung im Mobilfunknetz von der
Steuerungseinheit (8) kontrollierbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die PIN-Nummer nach Anforderung durch das Funkmodem (1) an das
Funkmodem (1) selbsttätig übergebbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997109827 DE19709827A1 (de) | 1997-02-27 | 1997-02-27 | Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein Mobilfunknetz |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE19709827A1 true DE19709827A1 (de) | 1998-09-10 |
Family
ID=7822868
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1997109827 Withdrawn DE19709827A1 (de) | 1997-02-27 | 1997-02-27 | Vorrichtung zur Fernsteuerung oder Fernmeldung über ein Mobilfunknetz |
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