DE19708190A1 - Auslösewalze für eine Offenend-Spinnmaschine - Google Patents
Auslösewalze für eine Offenend-SpinnmaschineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auflösewalze für eine
Offenend-Spinnmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Aus dem Stand
der Technik sind die verschiedenartigsten Auflösewalzen für
Offenend-Spinnmaschinen bekannt. Aus der DE-A 24 33 769 ist eine Auflösewalze bekannt,
bei der ein schraubenlinienförmig vorgeformter Garniturdraht auf die Mantelfläche
der Auflösewalze aufgebracht und dort verklemmt wird. Dadurch soll es möglich
sein, einen härteren Garniturdraht zu verwenden. Aus der US-P 5.085.047 ist
eine Auflösewalze bekannt, bei der der Garniturträger aus Druckguß hergestellt
ist oder beispielsweise auch aus einem Strangpreßprofil. Der Garniturträger trägt
an seinem Außenumfang eine Garnitur zum Auflösen von Faserbändern in
Einzelfasern. Diese Garnitur wird durch einen in schraubenlinienartigen
Windungen aufgebrachten Garniturdraht gebildet. Der Garniturdraht wird dabei
verformt und unter Spannung auf den Garniturträger aufgewickelt. Um eine
genügende Stabilität für das Aufnehmen des unter Spannung stehenden
Garniturdrahtes zu besitzen, sind am Garniturträger Rippen angebracht, die sich
auf einer Nabe radial abstützen.
Bei anderen Auflösewalzen ist der Garniturträger ringförmig ausgebildet, und
bildet zusammen mit einem Grundkörper, der auf der Achse des
Auflösewalzenlagers befestigt ist, und mit einem Deckel die Auflösewalze bildet.
Die Garnitur ist dabei ebenso in Form eines spiralförmig aufgezogenen
Garniturdrahtes ausgebildet. Die Garniturträger des Standes der Technik
bestehen im wesentlichen aus Legierungen von Leichtmetallen, die leicht
herstellbar und bearbeitbar sind. Es sind allerdings auch ringförmige
Garniturträger aus dünnwandigen Stahlringen bekannt.
Der Garniturdraht besteht in bekannter Weise aus einem gehärteten Stahldraht,
so daß er in der Regel den Verschleißanforderungen, beispielsweise bei der
Verarbeitung von Baumwolle, genügt. Falls eine höhere Verschleißfestigkeit
erforderlich ist, ist es bekannt, die gesamte Auflösewalze oder den Garniturträger
samt Garnitur mit einer Verschleißschutzschicht zu beschichten. Beispielsweise
geschieht dies dadurch, daß die Auflösewalze in ein Beschichtungsbad
eingebracht wird, in dem sich dann im Beschichtungsbad befindliche
Hartstoffkörner, z. B. Diamantkörner auf der Auflösewalze ablagern und dadurch
deren Verschleißfestigkeit wesentlich erhöhen.
Auflösewalzen des Standes der Technik, die beschichtet werden sollen, um eine
genügende Verschleißfestigkeit zu erhalten, stellen jedoch an ihre konstruktive
Ausgestaltung besondere Anforderungen, die zu mehr Kosten und aufwendigeren
Konstruktionen führen. So haben beispielsweise Auflösewalzen aus Druckguß
den Nachteil, daß deren Oberfläche porös ist und beim Beschichten in
Beschichtungsbädern Reste des Beschichtungsbades in den Poren
zurückbleiben, wodurch eine Verschmutzung des Beschichtungsbades durch das
vorhergehende Bad erfolgt. Ein weiterer Nachteil ist, daß neben der Garnitur auch
andere Teile der Auflösewalze beschichtet werden, obwohl dies nicht erforderlich
oder sogar unerwünscht ist. Dieser Nachteil hat außerdem einen höheren
Verbrauch an Beschichtungsmaterial, was die Kosten unnötig erhöht, zur Folge.
Darüber hinaus kann es notwendig sein die Auflösewalze nach dem Beschichten
einer Wärmebehandlung zu unterziehen. Dabei können Verformungen der
Auflösewalze bzw. des Garniturträgers entstehen, die durch Restspannungen im
Garniturträger oder durch den Garniturdraht verursacht sind. Ein Einsatz eines
Garniturträgers aus Kunststoff ist nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Auflösewalze derart
auszubilden, daß die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden und
eine einfache kostengünstige Ausbildung der Auflösewalze erreicht wird, wobei
gleichzeitig eine hohe Verschleißbeständigkeit der Auflösewalze erreicht wird,
ohne die gesamte Auflösewalze mit einem Verschleißschutz zu versehen. Eine
weitere Aufgabe ist es, ein Verfahren zum Herstellen eines Garniturdrahtes für
eine solche Auflösewalze aufzuzeigen.
Dies wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 sowie Anspruch
21 gelöst. Dadurch, daß die Auflösewalze erfindungsgemäß mit einem
Garniturdraht garniert ist, der bereits vor dem Garnieren beschichtet worden ist,
wird erreicht, daß die Auflösewalze selbst nicht mehr garniert werden muß. Dies
hat also den Vorteil, daß nur noch der Garniturdraht selbst dem
Beschichtungsvorgang und den damit verbundenen Belastungen, z. B.
Temperatureinflüsse, ausgesetzt ist. Die Auflösewalze selbst bzw., wenn diese
mehrteilig ausgebildet ist, der Garniturträger kann daher aus kostengünstigeren
Materialien und weniger stabilen Materialien gefertigt werden. Unterstützt wird
dies noch dadurch, daß der Garniturdraht vor dem Beschichten bereits vorgeformt
ist, so daß durch das Garnieren des Garniturträgers bzw. der Auflösewalze keine
Spannungen, die durch das Verformen des Drahtes entstehen, auf die
Auflösewalze aufgebracht werden. Dadurch können Verformungen des
Garniturträgers auch dann nicht vorkommen, wenn dieser kostengünstig, z. B. aus
Kunststoff oder aus einem weniger festen Material oder sehr dünnwandig,
hergestellt ist. Die erfindungsgemäß ausgestaltete Auflösewalze hat darüber
hinaus den Vorteil, daß zum Garnieren der Auflösewalze der Garniturdraht
praktisch nicht mehr verformt werden muß, so daß er auch aus einem sehr harten
und spröden Stahl bestehen kann und außerdem auch eine spröde Beschichtung
verwendet werden kann, bzw. keine Rücksicht auf die Beschichtungsdicke
genommen werden muß. Wird ein erfindungsgemäß bereits vorbeschichteter, d. h.
mit einer Verschleißschutzschicht versehender Garniturdraht für die Auflösewalze
verwendet, braucht keinerlei Rücksicht darauf genommen werden, ob die übrigen
Teile der Auflösewalze mit dem Beschichtungsverfahren oder den
Beschichtungsmedien Unverträglichkeiten aufweisen. Die oftmals aus Aluminium-Druckguß
hergestellten Bestandteile der Auflösewalze weisen bekanntlich feine
Poren auf, die z. B. bei chemischen Beschichtungsbädern zu Verunreinigungen
führen können. Mit einer erfindungsgemäß ausgestalteten Auflösewalze treten
diese Probleme nicht auf, so daß bei der erfindungsgemäß ausgestalteten
Auflösewalze auch wieder die bekannten Druckgußteile eingesetzt werden
können.
Durch das erfindungsgemäße Vorformen des Garniturdrahtes kann dieser
vorteilhaft voll durchgehärtet werden, d. h. nicht nur die Zähne, wie bei den
bisherigen Garniturdrähten üblich, sondern ebenso der Zahnfuß. Beim Garnieren
der Auflösewalze bzw. des Garniturträgers muß dieser nämlich nicht mehr
verformt werden, so daß auch ein Garniturdraht mit großer Härte und Sprödigkeit
verwendet werden kann. Dies hat den großen Vorteil, daß der bisher im Bereich
des Zahnfußes verstärkt aufgetretene Verschleiß der Garnitur stark verringert
werden kann. Besonders vorteilhaft wird der Garniturdraht so vorgeformt, daß er
bereits bei seiner spiralförmigen Windung einen Innendurchmesser besitzt, der
gleich oder größer als der Durchmesser seiner zylinderförmigen Aufnahme am
Garniturträger ist. Dadurch ist gewährleistet, daß der Garniturdraht leicht auf den
Garniturträger aufgezogen werden kann. Bei einer anderen vorteilhaften
Ausgestaltung wird die Verformung des Garniturdrahtes auf ein Maß
durchgeführt, durch das der Innendurchmesser einer spiralförmigen Bindung des
Garniturdrahtes kleiner als der Durchmesser der zylinderförmigen Aufnahme am
Garniturträger ist. Dadurch wird erreicht, daß das Garnieren der Auflösewalze
besonders einfach ist, da insbesondere wenn am Garniturträger eine Nut zum
Einlegen des Garniturdrahtes verwendet wird, dieser leicht eingeführt werden
kann. Durch den kleineren Durchmesser ist der Garniturdraht bestrebt ohne
äußeren Druck sich in die Nut des Garniturträgers hineinzulegen.
Als ein besonders günstiges Verhältnis von Innendurchmesser des Vorgeformten
Garniturdrahtes zu Durchmesser seiner zylinderförmigen Aufnahme hat sich ein
Wert von kleiner als 1,4 herausgestellt. Durch diesen Wert ist gewährleistet, daß
der Garniturdraht praktisch in gewohnter Weise montiert werden kann, da er
leicht auf die Auflösewalze aufgezogen werden kann und andererseits bei diesem
Aufziehen und Hineinbringen in die Nut der Garnituraufnahme oder auf die
Oberfläche der Garnituraufnahme nur eine geringe Verformung erforderlich ist.
Ein besonders günstiger Wert des angegebenen Verhältnisses liegt zwischen 1,2
und 0,8, wobei sich als ideal ein Wert zwischen 1,1 und 0,9 herausgestellt hat.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der
Garniturdraht nicht nur beschichtet bevor er auf den Garniturträger aufgezogen
wird, sondern auch noch wärmebehandelt. Dies ermöglicht, daß die Beschichtung
vollständig erfolgen kann, so daß wenn der Gamiturdraht auf der Auflösewalze
aufgezogen wurde, diese keiner weiteren Bearbeitungsschritte mehr bedarf.
Günstig ist es, wenn der Garniturdraht beim Aufziehen auf die Auflösewalze axial
geführt wird, weil dadurch auf Nuten zur Aufnahme der Garnitur verzichtet werden
kann. Besonders günstig ist es dabei, wenn der Garniturdraht einen Fuß besitzt
der eine axiale Ausdehnung hat, die größer ist als die axiale Ausdehnung der
Zähne, so daß bei einer Verlegung des Garniturdrahtes Fuß an Fuß ohne die
Verwendung von Nuten ein perfekter Sitz der Garnitur erreicht werden kann.
Durch die vorteilhafte Ausgestaltung der Auflösewalze mit einer Nut zur
Aufnahme des Garniturdrahtes wird erreicht, daß ein einfacher Garniturdraht
verwendet werden kann und trotzdem der axiale Abstand der einzelnen
Windungen des Garniturdrahtes gleichmäßig ist. Vorteilhaft hat die axiale Breite
dieser Nut einen Wert der größer ist als die axiale Ausdehnung des
Garniturdrahtes, dabei aber gleichzeitig kleiner als die axiale Ausdehnung des
Garniturdrahtes plus 0,2 mm. Damit wird genügend Raum geschaffen auch zu
gewährleisten, daß die Beschichtung auf dem Garniturdraht beim Einlegen des
Drahtes in die Nut nicht abplatzt. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Garniturträger ringförmig ausgebildet ist und dabei eine
Wandstärke zwischen 1 mm und 5 mm besitzt. Neben den anderen vorteilhaften
Beschichtungen des Garniturdrahtes ist besonders günstig ein Garniturdraht, der
mit Nickel chemisch beschichtete Garniturdraht, wobei Hartstoffkörner in die
Nickelschicht eingelagert sind. Neben einer guten Verschleißfestigkeit hat die so
gestaltete Auflösewalze auch gute Eigenschaften beim Auflösen der Fasern.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen eines Garniturdrahtes
wird erreicht, daß nach dem Beschichten keine solche Verformung des
Garniturdrahtes mehr zu seiner Montage erfolgen muß, die die Beschichtung
beschädigt. Verschleißfeste Beschichtungen würden nämlich abplatzen oder
beschädigt werden, wenn erst nach dem Beschichten der Garnitur Draht in eine
spiralförmige Gestalt geformt würde. Durch die mit Abstand zueinander
angeordneten Windungen des Garniturdrahtes beim Beschichten wird erreicht,
daß vorteilhaft die Beschichtung gleichmäßig erfolgt. Liegt der Garniturdraht als
freie Spirale beim Beschichten vor, dann der Garniturdraht vorteilhaft gleichmäßig
von allen Seiten beschichtet werden. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen beschrieben.
Im folgenden wird anhand von zeichnerischen Darstellungen die Erfindung
beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine Auflösewalze mit ihrer Lagerung, teilweise im Schnitt;
Fig. 2 eine massive Auflösewalze im Schnitt;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäß spiralförmig
vorgeformten Garniturdrahtes.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht, teilweise im Schnitt, auf eine erfindungsgemäße
Auflösewalze. Die Auflösewalze 1 besteht aus einem Grundkörper 11, der einen
Garniturträger 12 aufnimmt. Der Grundkörper 11 ist mittels einer Preßpassung auf
einer Welle 13 montiert, über die die Auflösewalze 1 im Lager 15 gelagert ist.
Angetrieben wird die Welle 13 und damit auch die Auflösewalze 1 mittels eines
nicht gezeigten Riemens, der mit dem Wirtel 14 der Welle 13 zusammenarbeitet.
Grundkörper 11 und Garniturträger 12 sind mittels Schrauben 16 miteinander
verbunden. Der Garniturträger 12 besitzt eine Durchbrechung 17, die mit einem
Deckel 18 verschlossen ist.
Der Garniturträger 12 trägt umfangsseitig die Garnitur 2, die mit Zähnen 23
versehen ist. Diese lösen bei Offenend-Spinnvorrichtungen in bekannter Weise
ein vorgelegtes Faserband zu einzelnen Fasern auf. Zur Aufnahme der Garnitur 2
besitzt die Auflösewalze 1, hier in Fig. 1 also der Garniturträger 12, eine Nut 21,
die in der zylinderförmigen Mantelfläche 22 des Garniturträgers 12 eingeformt ist.
Die Nut 21 ist spiralförmig um die Mantelfläche 22 geführt und reicht vom Bereich
des Bordes 121 des Garniturträgers 12 bis zum Bereich des Bordes 111 des
Grundkörpers 11.
Der Garniturdraht 3 ist gemäß der Erfindung spiralförmig vorgeformt und
beschichtet und in diesem vorgeformten Zustand in die Nut 21 der Auflösewalze 1
eingelegt. Der Garniturdraht 3 besitzt Zähne 23, die durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Auflösewalze besonders verschleißfest ausgebildet sind. Der
Grund der Nut 21 bildet die Aufnahme 210 für den Garniturdraht 3, auf der dieser
aufliegt. Zur Befestigung des Garniturdrahtes an der Auflösewalze ist dieser
vorteilhaft nicht mehr verklemmt oder verstemmt, wie dies bei den Auflösewalzen
des Standes der Technik bekannt ist, sondern durch die Ausgestaltung des
Durchmessers der Aufnahme 210 in Verbindung mit der Ausgestaltung des
Innendurchmessers des vorgeformten Garniturdrahtes. Dadurch wird erreicht, daß
der Garniturdraht nach dem Einlegen in die Nut 21 sicher darin verbleibt, ohne
daß weitere Befestigungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Dazu ist
der Innendurchmesser des vorgeformten Garniturdrahtes kleiner als das seiner
Aufnahme 210. Die axiale Ausdehnung der Nut, d. h. die Breite der Nut 21,
braucht in einem derart ausgestalteten Fall von Verhältnis Innendurchmesser
vorgefertigter Garniturdraht zu Aufnahmedurchmesser keine Klemmwirkung
entfalten. In einem Fall, wo der vorgefertigte Garniturdraht einen größeren
Innendurchmesser als der Durchmesser der Aufnahme 210 besitzt kann es
vorteilhaft sein, wenn der Garniturdraht inklusive seiner Beschichtung breiter ist
als die Breite der Nut 21. Dadurch kann ein sicheres Befestigen des
Garniturdrahtes an der Auflösewalze erreicht werden, ohne daß ein Verstemmen
der Enden des Garniturdrahtes an der Auflösewalze, wie dies im Stand der
Technik der Fall ist, vorgenommen wird. Selbstverständlich ist es auch möglich,
daß ein sicherer Halt des Garniturdrahtes an der Auflösewalze sowohl durch die
besondere Ausgestaltung des Innendurchmessers des Garniturdrahtes erreicht
wird und zusätzlich der Garniturdraht inklusive Beschichtung breiter ist als die
Breite der Nut 21. Darauf zu achten ist, daß bei der Montage des Garniturdrahtes
3 an der Auflösewalze der Garniturdraht nicht so weit aufgeweitet werden muß
daß dadurch die Beschichtung durch eine zu große Verformung beschädigt oder
zerstört wird. Ebenso ist die Breite des Garniturdrahtes im Verhältnis zur Breite
der Nut 21 so zu wählen, daß trotz gewünschter Klemmwirkung eine
Beschädigung des Garniturdrahtes bzw. dessen Beschichtung beim Einlegen in
die Nut 21 vermieden wird. Dabei haben die verschiedenen Beschichtungsarten
unterschiedliche Empfindlichkeiten. So ist z. B. eine Beschichtung, die durch
Nitrieren hergestellt wurde, weniger empfindlich als eine Beschichtung mittels
chemisch aufgebrachten Nickels mit eingelagerten Hartstoffkörnern, z. B.
Diamantkörnern oder Siliciumkarbidkörnern. Darüber hinaus ist es aber auch
möglich, insbesondere wenn das Verhältnis des Innendurchmessers des
Garniturdrahtes zu Durchmesser der Aufnahme 210 größer als 1 ist, daß der
Garniturdraht, wie bisher beim Stand der Technik üblich, durch ein Verformen der
seitlichen Flanken der Nut 21 an der Auflösewalze festgeklemmt wird.
Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung einer Auflösewalze, die massiv ausgestaltet
ist und deren eine Seite mit einem Deckel 4 abgeschlossen ist. Der Deckel 4
enthält, bedingt durch seinen größeren Durchmesser als die Auflösewalze 1
selbst, den Bord 41. Der andere Bord 42 ist einteilig mit der Auflösewalze 1
ausgestaltet. Im Zentrum besitzt die Auflösewalze eine Bohrung 43, mit der sie in
ähnlicher Weise, wie die Auflösewalze von Fig. 1, auf einer Welle befestigt wird.
Der Deckel 4 ist mittels Schrauben 16 an der Auflösewalze 1 festgeschraubt. Zur
Aufnahme des Garniturdrahtes 2 bildet die Mantelfläche 22 der Auflösewalze 1
gleichzeitig die Aufnahme 210 für den Garniturdraht 3. Dieser ist also nicht wie
bei Fig. 1 in einer Nut aufgenommen, sondern er liegt direkt auf der Mantelfläche
22 der Auflösewalze 1 auf. Bei einer derartigen Montage des Garniturdrahtes an
der Auflösewalze empfiehlt sich natürlich einen Garniturdraht zu verwenden,
dessen Verhältnis vom Innendurchmesser zu Durchmesser der Aufnahme 210
kleiner als 1 ist. D.h. durch den kleineren Durchmesser der Windungen des
Garniturdrahtes 3 liegt der Garniturdraht so mit Spannung auf der Mantelfläche
22, d. h. der Aufnahme 210 der Auflösewalze, auf, daß allein durch diese
Spannung eine ausreichende Befestigung des Garniturdrahtes 3 an der
Auflösewalze 1 erfolgt. Beim Auflegen, d. h. Montieren des Garniturdrahtes 3 auf
die Auflösewalze 1 wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, daß der
Abstand der einzelnen Windungen des Garniturdrahtes 3 zueinander im
gewünschten Maß ist. Besonders günstig und gemäß einer weiteren Erfindung
kann dabei die Auflösewalze derart ausgestaltet werden, daß im Bereich in der
Mitte zwischen den Borden der Garniturdraht mit geringerem Abstand zu seiner
Nachbarwindung verlegt wird, als im Bereich der Borde 41 und 42, wo bekanntlich
bei der Zuführung eines Faserbandes weniger Fasern zum Auskämmen der
Auflösewalze vorgelegt werden. Die in Fig. 2 dargestellte in axialer Richtung mit
geringerem Abstand zur Nachbarwindung angeordnete Garnierung der
Auflösewalze ist als solche besonders vorteilhaft und nicht daran gebunden, daß
die Mantelfläche 22, ohne eine Nut 21 zu besitzen, die Aufnahme 210 für den
Garniturdraht 3 bildet. Es ist nur besonders einfach ausführbar, bei einer
Auflösewalze gemäß Fig. 2.
Durch die genügende Spannung des Garniturdrahtes auf der Auflösewalze ist ein
sicherer Halt des Garniturdrahtes, auch bei einer Aufnahme 210 ohne Nut,
gewährleistet und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, bei ein und derselben
Ausgestaltung lediglich durch verschieden Verlegemaßnahmen des
Garniturdrahtes auf der Auflösewalze unterschiedliche Abstände der Windungen
zueinander auf einfache Weise zu erzeugen. Damit die in Drehrichtung den
Anfang des Garniturdrahtes bildende Stirnfläche 20 des Garniturdrahtes 3 keine
Störungen bei der Auflösung des Faserbandes erzeugt, kann dieser in Richtung
zur Drehachse der Auflösewalze in einem Schlitz 211 der Aufnahme 210
abgesenkt sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Stirnfläche 20 des
Garniturdrahtes bis in den Bereich des ihr zugewandten Bordes zu bringen oder
im Bord axial zu versenken. Das nachlaufende Ende des Garniturdrahtes
dagegen kann einfach auf der Mantelfläche 22 der Auflösewalze 1 enden, da dies
keine Störstelle bildet.
Dadurch, daß der Deckel 4 von der Auflösewalze 1 entfernt werden kann, kann
besonders vorteilhaft der Garniturdraht, ohne daß er unnötig bei der Montage
aufgeweitet werden muß, auf die Aufnahme 210 der Auflösewalze 1
aufgeschoben werden. Dadurch ist es möglich den Garniturdraht mit einem
besonders kleinen Innendurchmesser im Verhältnis zum Durchmesser der
Aufnahme 210 auszubilden, ohne daß die Beschichtung bei der Montage
beschädigt wird. Gleichzeitig bildet ein solches Verhältnis der Durchmesser, z. B.
mit dem Wert 1,1 bis 0,9, eine sichere Gewähr dafür, daß der Garniturdraht auf
der Auflösewalze einen festen Halt hat und sich bei deren Betrieb nicht mehr
verschiebt. Wird eine Auflösewalze verwendet, die z. B. aus dem Vollen gedreht
ist und zwei feste Borde besitzt, ist bei der Montage zu berücksichtigen, daß der
Garniturdraht über den Außendurchmesser des Bordes hinweggehoben werden
muß und dazu eine größere Aufweitung erforderlich ist. Dies muß in Einklang
stehen mit der Verformbarkeit der Beschichtung.
Im Bereich des Bordes 42 besitzt die Auflösewalze 1 auf ihrer Mantelfläche 22
einen Schlitz 211, in den, wie beschrieben, der Anfang des Garniturdrahtes 3
abgesenkt wird. Damit der Garniturdraht 3 mit seiner Stirnfläche 20 auch tief
genug in den Schlitz 211 hineintaucht, kann der Anfang des Garniturdrahtes
nachverformt werden. Ein in diesem Fall auftretendes Beschädigen der
Beschichtung ist nicht von so großer Bedeutung, da in diesem Bereich der
Garniturdraht nicht mit den Fasern in Berührung kommt. Als zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen oder zum Verringern der Spalte zwischen Garniturdraht
und Aufnahme 210 kann noch z. B. ein Dichtungsmittel oder ein Kleber
eingebracht werden. Besonders günstig ist es, wenn der Anfang des
Garniturdrahtes sowohl in eine Nut der Auflösewalze abgesenkt ist als auch
möglichst nahe an dem ihm zugewandten Bord, hier in Fig. 2 der Bord 42,
verlegt ist.
Fig. 3 zeigt schematisch eine Darstellung eines nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellten Garniturdrahtes 3. Dargestellt sind beispielhaft nur 4
Windungen, wobei eine Auflösewalze des Standes der Technik ca. 8 bis 13
Windungen enthält, je nach Breite von Garnitur und Mantelfläche der
Auflösewalze. Der Innendurchmesser D des vorgewickelten Garniturdrahtes bildet
dabei das Maß der für die Montage noch erforderlich elastischen Verformung des
Garniturdrahtes.
Der erfindungsgemäß hergestellte, vorgeformte und beschichtete Garniturdraht 3
von Fig. 3 kann beim Herstellen mit einer weit höheren Windungszahl gefertigt
werden, als zur Garnierung einer einzigen Auflösewalze erforderlich ist. Die
Windungszahl ist lediglich begrenzt durch die Handhabbarkeit des vorgefertigten
Garniturdrahtes. Fig. 3 zeigt einen Garniturdraht 3, der sowohl beim Vorformen
radial, d. h. spiralförmig vorgefertigt wurde als auch in axialer Richtung gereckt
wurde, so daß der Garniturdraht praktisch schon auch in axialer Richtung der Nut
21 der Auflösewalze (vergleiche Fig. 1) angepaßt ist. Dies ist aber nicht in jedem
Fall erforderlich, da ein Verbiegen des Garniturdrahtes 3 in axialer Richtung beim
Garnieren der Auflösewalze nur einen sehr geringen Verformungsgrad bedeutet,
der auf die Beschichtung praktisch keinen Einfluß hat. Wenn die einzelnen
Windungen in axialer Richtung nach dem radialen Verformen aneinander
anliegen, muß nötigenfalls im Beschichtungsbad durch Bewegen des
Garniturdrahtes dafür gesorgt werden, daß das Beschichtungsbad den
Garniturdraht allseitig umströmen kann. Entsprechendes gilt für andere
Beschichtungsverfahren. Es kann aber auch vorteilhaft sein, den Garniturdraht
auf einen Dorn aufzuwickeln, der dafür sorgt daß der Abstand der einzelnen
Windungen zueinander so groß ist, daß das Beschichten problemlos allseitig
erfolgen kann. Als Wickelkörper eignen sich zylindrische Körper mit einem
größeren Durchmesser als der Durchmesser D und mit Eigenschaften, die das
Beschichten nicht beeinflussen. Bei den bekannten Beschichtungsverfahren mit
einer Nickelbeschichtung, die aus einem chemischen Beschichtungsbad
abgeschieden wird, sind ansonsten keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Da erfindungsgemäß nur noch der Garniturdraht selbst beschichtet wird, sind
auch andere Beschichtungsverfahren gemäß der Erfindung, z. B. Nitrieren oder
Borieren oder andere, auch bei höheren Temperaturen ablaufende
Beschichtungen möglich, da der Grundkörper bzw. die Auflösewalze selbst nicht
in das Beschichtungsverfahren mit einbezogen ist. Dies ermöglicht ein weit
größere Palette von Verbesserungen an der Garnitur der Auflösewalze als sie
bisher durch den Stand der Technik bekannt sind. Auch ist es möglich jetzt nach
dem Vorformen des Garniturdrahtes nochmals einen Härteprozeß vor oder nach
dem Beschichten einzufügen. Dies ist vorteilhaft möglich, da für die Montage der
Garnitur diese nur noch sehr gering verformt werden muß, so daß auch z. B.
durchgehärtete Garniturdrähte für die erfindungsgemäße Auflösewalze
Verwendung finden können. Selbst ein Plasma-Beschichten des Gamiturdrahtes
bzw. der Zähne oder Teile der Zähne, ist jetzt ohne großen Aufwand möglich. Das
erfindungsgemäße Verfahren ist dabei unabhängig vom Werkstoff des
Garniturdrahtes und ermöglicht den Einsatz bisher nicht verwendbarer Materialien
für die Auflösewalze selbst.
Claims (30)
1. Auflösewalze zum Vereinzeln von Fasern an einer Offenend-Spinnmaschine, mit
einem zylinderförmigen Garniturträger, der auf seiner Mantelfläche eine Garnitur
trägt, die aus einem vorgeformten Garniturdraht besteht, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht beschichtet ist, bevor er auf den
Garniturträger aufgebracht ist.
2. Auflösewalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Garniturdraht
so vorgeformt ist, daß er spiralförmig gebogen ist.
3. Auflösewalze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser einer spiralförmigen Windung des Garniturdrahtes einen
Innendurchmesser der größer oder gleich dem Durchmesser seiner Aufnahme
am Garniturträger entspricht.
4. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser einer spiralförmigen Windung des
Garniturdrahtes kleiner ist als der Durchmesser der Aufnahme am
Garniturträger.
5. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Innendurchmessers des
Garniturdrahtes zu Durchmesser seiner Aufnahme kleiner als 1,4 ist.
6. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Innendurchmessers des
Garniturdrahtes zu Durchmesser seiner Aufnahme zwischen 1,2 und 0,8 liegt.
7. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Innendurchmessers des
Garniturdrahtes zu Durchmesser seiner Aufnahme zwischen 1,1 und 0,9 liegt.
8. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht nach dem Beschichten und bevor er auf
den Garniturträger aufgebracht ist, wärmebehandelt ist.
9. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht in axialer Richtung geführt auf der
Mantelfläche des Garniturträgers aufgebracht ist.
10. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht einen Fuß besitzt, der sich in axialer
Richtung der Auflösewalze betrachtet erstreckt und im wesentlichen den axialen
Abstand der Garniturzähne zueinander bestimmt.
11. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturträger auf seiner Mantelfläche eine Nut besitzt,
in die der Garniturdraht eingelegt ist.
12. Auflösewalze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut eine
axiale Breite besitzt, die größer als die axiale Ausdehnung des Garniturdrahts
und kleiner als die axiale Ausdehnung des Garniturdrahts plus 0,2 mm ist.
13. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturträger ringförmig ausgebildet ist und eine
Wandstärke zwischen 1 mm und 5 mm besitzt.
14. Auflösewalze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige
Garniturträger ein Stahlring ist.
15. Auflösewalze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige
Garniturträger aus einer Leichtmetallegierung besteht.
16. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturträger ein Strangpreßprofil ist.
17. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturträger einen Bord besitzt, der sich in axialer
Richtung an die Garnitur anschließt.
18. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung eine chemisch aufgebrachte
Nickelschicht ist, in die Hartstoffkörner eingebracht sind.
19. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem Borid besteht.
20. Auflösewalze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem Nitrid besteht.
21. Verfahren zum Herstellen eines spiralförmig vorgeformten Garniturdrahtes,
insbesondere für eine Auflösewalze gemäß einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Ausformen der Zähne der
Garniturdraht in der Ebene in der die Zähne liegen, spiralförmig verformt wird
und der Draht mit im Abstand zueinander angeordneten Windungen einem
Beschichtungsvorgang unterzogen wird und anschließend auf eine Auflösewalze
aufgewickelt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Garniturdraht
bevor er verformt wird, gehärtet wird.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß der
Garniturdraht während des Beschichtens als freie Spirale vorliegt.
24. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht während des Beschichtens auf einem
Wickelkörper aufgebunden ist.
25. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Beschichten des Garniturdrahtes dieser in ein
Beschichtungsbad mit chemisch gebundenem Nickel eingebracht ist.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das
Beschichtungsbad Hartstoffkörner zum Beschichten des Garniturdrahtes enthält.
27. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß der Garniturdraht nach dem Beschichten einer
Wärmebehandlung unterzogen wird.
28. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß das Beschichten durch Nitrieren erfolgt.
29. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß das Beschichten durch Borieren erfolgt.
30. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 21 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß das Beschichten durch Plasma-Beschichten erfolgt.
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