DE19708632A1 - Verfahren zur Behandlung von Wolle enthaltenden Geweben, insbesondere Kleidungsstücken - Google Patents
Verfahren zur Behandlung von Wolle enthaltenden Geweben, insbesondere KleidungsstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung eines Gewebes, das zu 30 bis 100 Gew.-%
aus Wolle besteht. Vorzugsweise liegt dieses Gewebe in Form eines konfektionierten Klei
dungsstückes wie einer Hose oder eines Rocks vor.
Bei Kleidungsstücken, wie Röcken oder Hosen, sind häufig aus modischen Gründen Falten
erwünscht, im Fall von Hosen beispielsweise Bügelfalten. Solche Falten lassen sich durch
Preßvorgänge erzielen. Es ist beispielsweise bekannt, Bügelfalten in konfektionierten Hosen,
welche Wollgewebe enthalten, durch Pressen der trockenen Hose bei erhöhter Temperatur
auszubilden. Der Nachteil solcher auf diese Weise erzeugter Bügelfalten liegt darin, daß sie
zwar nach dem Einpressen scharf ausgebildet sein können, aber nach wenigen Wäschen,
oftmals schon nach einer Haushaltswäsche ihre Form verlieren. Die Permanenz solcher
Bügelfalten gegenüber Waschmaschinenwäschen bei Wollwaschprogrammen (30°C) läßt also
sehr zu wünschen übrig. Der Verbraucher ist bei diesen Hosen daher gezwungen, nach jeder
Wäsche oder jeweils nach wenigen Wäschen die Hosen erneut zu bügeln.
Die DE-A 20 54 159 und die DE-A 19 06 514 beschreiben Verfahren zur Behandlung von
Kleidungsstücken aus Wolle. Erzeugt man in Hosen aus Wollgeweben Bügelfalten nach den
in diesen beiden Schriften angegebenen Verfahren, so stellt man fest, daß die Permanenz der
Bügelfalten gegenüber Waschprozessen (Waschmaschinenwäsche bei 30°C) nicht optimal ist.
Die US-A 3 687 605 beschreibt ein mehrstufiges Verfahren zur Behandlung von Wollgeweben
zwecks Erzeugung von Falten. Bei dem Verfahren wird das Gewebe mit einem Polymeren
oder Präpolymeren behandelt und dann zwecks sogenannter externer Stabilisierung einem
Härtungsprozeß unterworfen, bei dem eine Trocknung des Gewebes erfolgt. Anschließend
wird mit einem Reduktionsmittel behandelt, dann erfolgt Formgebung, die z. B. in Erzeugung
von Bügelfalten besteht. Zwecks Erzielung optimaler Ergebnisse muß vor dem Pressen der
Bügelfalten das Gewebe mit Wasser befeuchtet werden. Abschließend ist eine nochmalige
Temperatur-/Aushärtebehandlung erforderlich, um die durch das Reduktionsmittel gespaltenen
chemischen Bindungen in der Wollfaser wieder neu zu bilden. Dieses Mehrstufenverfahren ist
relativ aufwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, ein verbessertes Verfahren zu
entwickeln, das es ermöglicht, in Geweben, welche zu 30 bis 100 Gew.-% aus Wolle bestehen,
an gewünschten Stellen Falten zu erzeugen, welche eine verbesserte Permanenz gegenüber
Waschprozessen aufweisen, insbesondere in Geweben, welche in Form konfektionierter
Kleidungsstücke vorliegen.
Die Aufgabe wurde gelöst durch ein Verfahren zur Behandlung eines Gewebes, das zu 30 bis
100 Gew.-% aus Wolle besteht, wobei man auf das Gewebe eine Komponente A aufbringt,
einen Feuchtigkeitsgehalt des Gewebes von 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 60
Gew.-%, einstellt und anschließend bei einer Temperatur im Bereich von 80 bis 200°C,
vorzugsweise 130 bis 170°C, Falten in das Gewebe einpreßt, wobei Komponente A eine
Verbindung ist, welche mindestens zwei Isocyanatgruppen in freier oder blockierter Form
aufweist, oder ein Gemisch solcher Verbindungen ist.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß durch dieses Verfahren die Permanenz von
Falten in Geweben gegenüber Waschprozessen deutlich verbessert werden kann. Durch das
erfindungsgemäße Verfahren lassen sich Bügelfalten in konfektionierten Hosen aus Wollge
weben erzeugen, welche selbst nach 20 oder mehr Wäschen in Haushaltswaschmaschinen
bei üblichen Wollprogrammen kaum an Form verlieren.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden Falten in Wolle enthaltende Gewebe eingepreßt.
Die Gewebe liegen vorzugsweise in Form konfektionierter Kleidungsstücke vor, in welchen
Falten erzeugt und/oder stabilisiert werden sollen. Die Kleidungsstücke können z. B. Röcke
sein, in welchen Plissierfalten erzeugt und/oder stabilisiert werden sollen. Besonders geeignet
ist das erfindungsgemäße Verfahren zur Erzeugung von Bügelfalten hoher Permanenz in
Hosen.
Gewebe, welche sich für das erfindungsgemäße Verfahren eignen, bestehen zu 30 bis 100
Gew.-% aus Wolle. 0 bis 70 Gew.-% können aus anderen Materialien bestehen wie z. B.
Polyester, Polyamid, Baumwolle. Auch Lycra ist als Mischungspartner geeignet. Bevorzugt
verwendet man für das erfindungsgemäße Verfahren Gewebe, welche zu 50 bis 100 Gew.-%
aus Wolle bestehen. Bei einem Wollgehalt der Gewebe bzw. Kleidungsstücke von 50 bis 100
Gew.-% kommen die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens gegenüber dem Stand der
Technik besonders ausgeprägt zur Geltung. Als Wollkomponente der Gewebe kann
Schafwolle beliebiger Provenienz dienen. Deren Qualität ist nicht entscheidend, was die
Durchführbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens betrifft, jedoch wird natürlich die Qualität
des Endartikels durch die Wollqualität beeinflußt.
Die Artikel, welche nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erhalten werden,
weisen bessere Eigenschaften auf, wenn das Verfahren an Geweben durchgeführt wird, deren
wäßriger Extrakt einen pH-Wert von etwa 6 bis 10 aufweist. Zweckmäßigerweise prüft man
deshalb vor Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens den pH-Wert des zu
behandelnden Gewebes, indem man eine Probe des Gewebes mit Wasser extrahiert. Weist
der Extrakt einen pH-Wert außerhalb der oben genannten Grenzen auf, was durch die
Vorbehandlung des Gewebes wie z. B. den Färbeprozeß bedingt sein kann, so empfiehlt es
sich, das Gewebe bzw. das konfektionierte Kleidungsstück in einem wäßrigen Bad zu
behandeln und zu trocknen, bevor man das erfindungsgemäße Verfahren durchführt. Das
hierfür verwendete Bad ist z. B. eine wäßrige Lösung von NH3, Na2CO3 oder NaHCO3. Die
Behandlung des Gewebes kann durch Tauchen in das Bad von Raumtemperatur für eine Zeit
von 10 bis 30 Minuten durchgeführt werden. Das anschließende Trocknen kann an Luft von
Raumtemperatur bis zum Erreichen der Gleichgewichtsfeuchte erfolgen.
Die Dicke und Konstruktion der Gewebe, an denen das erfindungsgemäße Verfahren durchge
führt wird, sind nicht kritisch und können in weiten Bereichen variiert werden. Um im Einzelfall
optimale Ergebnisse zu erhalten, müssen die Bedingungen des erfindungsgemäßen Ver
fahrens wie Temperatur, Verweilzeit und Druck beim Preßvorgang auf die Charakteristika des
verwendeten Gewebes abgestimmt werden, was durch wenige Routineversuche möglich ist.
So erfordern dickere Gewebe im Normalfall höhere Drucke und/oder Verweilzeiten beim
Pressen der Falten als dünnere. Natürlich sind jedoch bei Abstimmung der Verfahrenspara
meter auf die Gewebeeigenschaften die oben und in Anspruch 1 genannten Bedingungen
einzuhalten.
In einem ersten Schritt bringt man bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine
Komponente A auf das zu behandelnde Gewebe bzw. Kleidungsstück auf. Es ist vor allem
darauf zu achten, daß Komponente A mindestens auf diejenigen Stellen des Gewebes
aufgebracht wird, wo beim späteren Preßvorgang Falten eingepreßt werden sollen,
vorzugsweise jedoch erfolgt das Aufbringen von Komponente A auf die gesamte
Gewebeoberfläche. Zweckmäßigerweise erfolgt das Aufbringen von Komponente A, indem
man das Gewebe oder Kleidungsstück mittels eines Bades bzw. einer Flotte imprägniert, z. B.
durch Eintauchen. Es kann jedoch auch eine Applikation durch Aufsprühen von Komponente
A auf das Gewebe erfolgen. Hierzu muß Komponente A natürlich in sprühbarer Form
vorliegen, z. B. in Mischung mit einem Verdünnungsmittel.
Es ist in vielen Fällen vorteilhaft und stellt daher eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens dar, auf das Gewebe bzw. Kleidungsstück nicht nur eine
Komponente A aufzubringen, sondern zusätzlich eine Komponente B. Alle für das Aufbringen
von Komponente A gemachten Aussagen gelten auch für das Aufbringen der Komponente B,
falls eine Komponente B verwendet wird. So ist es also erforderlich, darauf zu achten, daß
nach dem Aufbringen der Komponente B der für den späteren Preßvorgang erforderliche
Feuchtigkeitsgehalt des Gewebes vorliegt, bevor dieser Preßvorgang durchgeführt wird.
Die zusätzliche Verwendung einer Komponente B empfiehlt sich vor allem dann, wenn Kompo
nente A eine niedrigmolekulare Verbindung ist, also z. B. ein monomeres Diisocyanat oder ein
Oligomeres mit einem Molekulargewicht von weniger als etwa 1000. In diesen Fällen können
die Eigenschaften des behandelten Gewebes verbessert werden, wenn eine Komponente B
mitverwendet wird, beispielsweise im Hinblick auf Filzfreiausrüstung. Durch das erfindungsge
mäße Verfahren erhält das Gewebe bzw. Kleidungsstück eine gute Filzfreiausrüstung. Jedoch
kann auch für den Fall, daß Komponente A ein Polymeres mit einem Molekulargewicht von
mehr als 1000 ist, die Mitverwendung einer Komponente B Vorteile bringen; z.B erhält das
Gewebe nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens einen angenehm weichen
Griff, wenn als Komponente B ein Weichgriffmittel verwendet wird. Es können jedoch auch an
Stelle von oder zusätzlich zu Komponente B Weichgriffmittel auf die Gewebe aufgebracht
werden, die nicht unter die unten und in Anspruch 2 genannte Definition der Komponente B
fallen. Hierfür eignen sich die aus der Textilveredlung bekannten Weichgriffmittel wie z. B.
Fettsäure, Fettalkohol- oder Fettaminderivate.
Es ist in den meisten Fällen u. a. aus Kostengründen vorteilhaft und deshalb bevorzugt, wenn
man bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, falls eine Komponente B mitver
wendet wird, die Komponenten A und B sowie gegebenenfalls weitere Komponenten gleich
zeitig auf das Gewebe bzw. Kleidungsstück aufbringt. Prinzipiell kann die Applikation der
Komponente A auch vor oder nach Applikation der Komponente B erfolgen. Dies ist weniger
bevorzugt, kann sich jedoch im Einzelfall als nötig oder zweckmäßig erweisen, z. B. wenn keine
stabile Formulierung gefunden werden kann, welche die Komponenten A und B enthält. Für
die Zwecke des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht eine bevorzugte Ausführungsform
darin, eine wäßrige Zusammensetzung herzustellen, welche die Komponente A und die
Komponente B sowie gegebenenfalls weitere Komponenten enthält, und mit dieser Zusam
mensetzung das Gewebe bzw. Kleidungsstück zu behandeln. Die wäßrige Zusammensetzung
ist bevorzugt eine stabile Lösung oder Dispersion, z. B. eine Emulsion, welche außer Kompo
nente A und B noch Dispergiermittel wie Emulgatoren enthält. Daneben kann diese wäßrige
Dispersion noch weitere Produkte enthalten, welche den Geweben erwünschte Eigenschaften
verleihen, wie z. B. Weichgriffmittel und Fluor enthaltende Polymere zur Erzielung wasserab
weisender und/oder ölabweisender Eigenschaften. Entsprechende geeignete Produkte sind
für die Textilveredlung bereits seit langem bekannt. Beispiele für Fluorpolymere enthaltende
Produkte, welche in Kombination mit Komponente A auf die Gewebe aufgebracht werden
können, sind die Produkte OLEOPHOBOL® S, OLEOPHOBOL® SL und OLEOPHOBOL®
7596 der Firma Pfersee Chemie GmbH, Deutschland. Diese Produkte können in ein und
derselben Flotte mit Komponente A und gegebenenfalls einer Komponente B kombiniert
werden, so daß hiermit in effektiver Weise permanente (Bügel-) Falten, Filzfreiausrüstung und
Erzielung wasser-/ölabweisender Eigenschaften möglich sind. Die Mengen an Fluorpolymeren,
welche zweckmäßigerweise auf die Gewebe aufgebracht werden, liegen in dem Bereich, der
bei der Textilveredlung für die öl-/wasserabweisende Ausrüstung mit diesen Produkten üblich
ist.
Die Komponente A, welche bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens auf das
Gewebe bzw. Kleidungsstück aufgebracht wird, ist eine Verbindung, die mindestens zwei
Isocyanatgruppen aufweist. Alle oder ein Teil der anwesenden Isocyanatgruppen können
hierbei in blockierter Form vorliegen. Neben diesen Isocyanatgruppierungen können weitere
funktionelle Gruppen in der Komponente A vorliegen.
Die Komponente A kann eine monomere Verbindung mit zwei oder mehr freien oder
blockierten Isocyanatgruppen sein, jedoch soll das Molekulargewicht von A nicht unter 160
liegen. Vorzugsweise ist Komponente A jedoch eine höhermolekulare Verbindung, z. B. ein
Oligomer oder Polymer, erhältlich über Homopolymerisation, Copolymerisation, Polyaddition
oder Polykondensation. Vorzugsweise besitzt Komponente A ein Molekulargewicht von mehr
als 500. Komponente A muß mindestens zwei Isocyanatgruppen enthalten, die jedoch nicht in
freier Form vorliegen müssen, sondern blockiert sein können. Vorzugsweise weist Kompo
nente A eine bis zwanzig Isocyanatgruppen pro 100 Kohlenstoffatome auf. An Stelle einer
definierten Verbindung kann Komponente A auch ein Gemisch von Verbindungen sein, welche
jeweils zwei oder mehr Isocyanatgruppen enthalten. Das Molekulargewicht der Komponente A
liegt zweckmäßigerweise zwischen 160 und 100 000, vorzugsweise zwischen 500 und 25 000.
Die Komponente A enthält Isocyanatgruppen in freier und/oder in blockierter Form. Unter Iso
cyanatgruppen in blockierter Form sind hierbei funktionelle Gruppen zu verstehen, welche
durch Umsetzung freier -NCO-Gruppen mit Blockierungsmittel gebildet werden und welche bei
erhöhter Temperatur in einer reversiblen Reaktion wieder Isocyanatgruppen zurückbilden.
Geeignete Blockierungsmittel, also Verbindungen, welche in einer thermisch reversiblen
Umsetzung mit -NCO-Gruppen reagieren, sind aus der Literatur bekannt und umfassen
beispielsweise Ketonoxime. Für das erfindungsgemäße Verfahren sind als blockierte
Isocyanatgruppen solche bevorzugt, welche durch Umsetzung von freien Isocyanatgruppen
mit Hydrogensulfit erhalten werden. Zweckmäßigerweise wird die Blockierung mittels Reaktion
der Isocyanatgruppen in bekannter Weise mit Natrium- oder Kaliumhydrogensulfit
durchgeführt.
Für das erfindungsgemäße Verfahren ist bevorzugt, die Komponente A und gegebenenfalls
die Komponente B in Form einer wäßrigen Zusammensetzung auf das Gewebe aufzubringen.
Die Zusammensetzung ist hierbei im Normalfall eine wäßrige Dispersion bzw. Emulsion oder
auch Lösung. Aus Stabilitätsgründen ist es bevorzugt, wenn in diesem Fall alle oder fast alle
Isocyanatgruppen von Komponente A in blockierter Form vorliegen, vorzugsweise in Form
einer Blockierung mit Hydrogensulfit. Als Komponente A besonders geeignet sind Polyure
thane mit Isocyanatgruppen, die durch Umsetzung mit Hydrogensulfit blockiert worden sind.
Vorzugsweise liegen die Isocyanatgruppen in blockierter Form vor, falls Komponente A in
Form einer wäßrigen Zusammensetzung verwendet wird.
Eine Reihe von Polyurethanen, welche sich als Komponente A für das erfindungsgemäße
Verfahren eignen, sowie andere als Komponente A geeignete Isocyanatgruppen enthaltende
Ausgangsverbindungen, aus welchen sich solche Polyurethane erhalten lassen, sind in der
US-A 3 687 605 beschrieben. Ferner gibt diese Schrift weitere Polymere bzw. deren Vorstufen
an, welche sich ebenfalls als Komponente A verwenden lassen, wobei gegebenenfalls unter
Mitverwendung einer Komponente B gearbeitet werden muß. Bei der Herstellung von Poly
meren gemäß der Lehre dieser US-Schrift ist jedoch zu beachten, daß die entstehenden
Polymere noch freie und/oder blockierte Isocyanatgruppen enthalten müssen, um als
Komponente A geeignet zu sein. Es wird angenommen, daß die Komponente A über die
Isocyanatgruppen, gegebenenfalls nach Beseitigung der Isocyanatblockierung, mit der Wolle
des Gewebes und/oder mit Komponente B chemisch reagieren kann.
Als Komponente A geeignete Produkte lassen sich unter anderem durch Umsetzung
aliphatischer, alicyclischer oder aromatischer Diisocyanate mit mehrwertigen Alkoholen zu
Oligo- oder Polyurethanen erhalten. Hierbei können aus der Polyurethanchemie bekannte
Kettenverlängerungsmittel zusätzlich mitverwendet werden. Die Umsetzung zum Oligo- oder
Polyurethan wird mit einem Überschuß an Isocyanatäquivalenten durchgeführt, so daß das
Reaktionsprodukt noch freie NCO-Gruppen besitzt. Diese können dann, falls gewünscht,
teilweise oder vollständig durch Reaktion mit Alkalimetallhydrogensulfit blockiert werden.
Als Komponente A geeignete Produkte sind auf dem Markt erhältlich.
Die Komponente B, welche in einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ebenfalls auf das Gewebe bzw. Kleidungsstück aufgebracht wird, ist eine
organische Verbindung, welche mindestens zwei Hydroxygruppen im Molekül aufweist. Diese
Hydroxygruppen sind befähigt, mit den Isocyanatgruppen von Komponente A zu reagieren,
gegebenenfalls nach thermischer Rückspaltung der Blockierung der Isocyanatgruppen. Als
Komponente B kommen in Frage zwei- oder mehrwertige Alkohole, vor allem längerkettige
Alkohole, deren Kette auch durch Ethergruppierungen unterbrochen sein kann. Besonders
bevorzugt als Komponente B sind Polymere, insbesondere freie Hydroxygruppen enthaltende
Polyester, Polyamide und Polyalkylenglykole. Letztere können Polyethylenglykole oder
Polypropylenglykole oder Copolymere aus Ethylenglykol und Propylenglykol sein. An Stelle
einer einzigen Verbindung mit zwei oder mehr Hydroxygruppen kann Komponente B auch aus
einem Gemisch solcher Verbindungen bestehen.
Besonders gute Ergebnisse wurden mit dem erfindungsgemäße Verfahren erhalten, wenn als
Komponente B Polydiorganosiloxane mit mindestens zwei freien Hydroxygruppen pro Molekül
verwendet wurden. Insbesondere lineare Polydimethylsiloxane, bei welchen an jedes der
beiden endständigen Siliciumatome eine Hydroxygruppe gebunden ist, sind sehr gut als
Komponente B geeignet. Bei Verwendung dieser Silikone als Komponente B ist es möglich,
durch das erfindungsgemäße Verfahren Hosen zu erhalten, welche nicht nur eine ausgezeich
nete Permanenz der Bügelfalten, sondern auch angenehm weichen Griff aufweisen. Dies gilt
in noch erhöhtem Maße dann, wenn in Kombination mit dieser Komponente B ein Polyurethan
mit Hydrogensulfit-blockierten Isocyanatgruppen als Komponente A verwendet wird. Die
Permanenz der Bügelfalte kann in diesem Fall durch eine Fixierbehandlung noch weiter erhöht
werden, die nach dem Preßvorgang durchgeführt wird. Diese bevorzugte Ausführungsform
wird unten näher beschrieben.
Als Komponente B geeignet ist das Produkt DICRYLAN® WK neu der Firma Pfersee Chemie
GmbH, Deutschland.
Eine wäßrige Zusammensetzung, welche sowohl Komponente A und eine Komponente B
enthält und welche sich gut für das erfindungsgemäße Verfahren eignet, ist das Produkt
DICRYLAN® WSR der Firma Pfersee Chemie GmbH.
Die Mengen an Komponente A und Komponente B, welche beim erfindungsgemäßen
Verfahren auf das Gewebe bzw. Kleidungsstück aufgebracht werden sollten, können in breiten
Bereichen variiert werden. Vorzugsweise verfährt man so, daß das Gewebe mit einer wäßrigen
Flotte behandelt wird, die A und B enthält. Anschließend an diese Imprägnierung, die z. B.
mittels Eintauchen des Gewebes in die Flotte erfolgen kann, wird das Gewebe bzw. Klei
dungsstück abgequetscht oder geschleudert, um überschüssige Feuchtigkeit zu entfernen. Ab
quetschen und Schleudern werden bevorzugt so durchgeführt, daß das Gewebe anschließend
eine Flottenaufnahme von 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 60 Gew.-%, aufweist,
bezogen auf das trockene Gewebe vor Imprägnierung mit der Flotte. Nach dem Abquetschen
oder Schleudern sollte also das Gewebe eine Gewichtszunahme im genannten Bereich, bezo
gen auf getrocknetes Gewebe vor Imprägnierung, aufweisen. Die Konzentrationen in der
Behandlungsflotte werden vorzugsweise so gewählt, daß sich auf dem Gewebe nach dem
Abquetschen oder Schleudern 0,25 Gew.-% bis 2,5 Gew.-% an Komponente A und 0,05 Gew.-%
bis 0,5 Gew.-% an Komponente B befinden, vorzugsweise 0,5 bis 1,8 Gew.-% A und 0,1 bis 0,3
Gew.-% B. Diese Werte sind jeweils auf trockenes Gewebe vor dem Imprägniervorgang
bezogen.
Soll das erfindungsgemäße Verfahren ohne Verwendung einer Komponente B durchgeführt
werden, so gelten die obigen Aussagen bezüglich der Werte für die Flottenaufnahme des
Gewebes und für die Menge an Komponente A auf dem Gewebe unverändert.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn nach dem Aufbringen der Komponenten A und gegebenen
falls B und Abquetschen bzw. Schleudern des Gewebes ein zahlenmäßiger Überschuß an
Isocyanateinheiten von Komponente A gegenüber der Anzahl der Hydroxygruppen von
Komponente B vorliegt, so daß auch im Fall einer Umsetzung aller Hydroxygruppen von B mit
Isocyanatgruppen von A noch überschüssige Isocyanatgruppen anwesend wären. Sind außer
Komponente B weitere Hydroxygruppen enthaltende Produkte verwendet worden, sollte eben
falls nach dem Abquetschen ein Überschuß an Isocyanatgruppen vorliegen.
Wird eine Komponente B verwendet, so arbeitet man vorzugsweise so, daß auf dem Gewebe
nach Abschleudern und Abquetschen ein Gewichtsverhältnis von Komponente A zu
Komponente B im Bereich von 10 : 1 bis 3 : 1 vorliegt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann, wenn gewünscht, außer den Komponenten A und
B noch ein Katalysator auf das Gewebe aufgebracht werden, welcher die Umsetzung von
Isocyanatgruppen mit Hydroxygruppen fördert. Geeignete Katalysatoren sind aus der Literatur
bekannt.
Nach dem Aufbringen der Komponenten A und gegebenenfalls B auf das Gewebe und
gegebenenfalls Abschleudern oder Abquetschen auf die gewünschte Flottenaufnahme muß,
bevor die gewünschten Falten eingepreßt werden, der Feuchtigkeitsgehalt des Gewebes bzw.
Kleidungsstücks auf 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 60 Gew.-% eingestellt werden. Ein
Feuchtigkeitsgehalt in diesem Bereich bei Beginn des Preßvorgangs ist ein entscheidendes
Erfordernis des erfindungsgemäßen Verfahrens. Insbesondere diejenigen Stellen, an denen
anschließend die Falten eingepreßt werden sollen, müssen einen Feuchtigkeitsgehalt im
angegebenen Bereich besitzen. Wenn, wie unten beschrieben, nach dem Abschleudern oder
Abquetschen vor dem Einpressen der Falten noch weitere Arbeitsgänge wie z. B. Toppern
durchgeführt werden, so erfolgt die Einstellung des Feuchtigkeitsgehalts nach diesen Arbeits
gängen.
Die genannten Werte für den Feuchtigkeitsgehalt bedeuten die Menge an Wasser, welche
sich auf dem Gewebe befindet, bezogen auf das Gewicht dieses Gewebes nach einer
Trocknung bei 110°C für 30 Minuten. Das als Bezugsgröße dienende Warengewicht ist also
das unter diesen Bedingungen getrocknete Gewebe, auf dem sich bereits Komponente A und
gegebenenfalls Komponente B befinden (mit Ausnahme der Bestandteile, die bei den Trock
nungsbedingungen flüchtig sind). Der genannte Bereich für den Feuchtigkeitsgehalt ist also
einzuhalten, bevor mit dem Preßvorgang begonnen wird. Vor dessen Durchführung muß also
der Feuchtigkeitsgehalt bestimmt werden, wenn er nicht aufgrund von Erfahrungswerten und
Prozeßparametern bereits bekannt ist. Je nach den Bedingungen der vorangegangenen
Behandlung kann sich der Feuchtigkeitsgehalt bereits im erforderlichen Bereich befinden.
Es ist vorteilhaft, die vorangehende Behandlung unter solchen Bedingungen durchzuführen,
daß sich der Feuchtigkeitsgehalt des Gewebes bzw. Kleidungsstücks danach bereits im
erforderlichen Bereich befindet. Bei Kenntnis der erforderlichen Parameter in einer Standard
produktion ist der Feuchtigkeitsgehalt des Gewebes vor dem Pressen bereits aus Erfahrungs
werten bekannt oder er kann berechnet werden, so daß eine Bestimmung des Feuchtigkeits
gehalts unterbleiben kann. Liegt der Feuchtigkeitsgehalt bereits im erforderlichen Bereich, so
sind keine Korrekturmaßnahmen erforderlich. Andernfalls ist der erforderliche Feuchtigkeits
gehalt durch Zufuhr von Feuchtigkeit oder Trocknung einzustellen. Falls hierzu getrocknet
wird, muß dies unter schonenden Bedingungen erfolgen, damit chemische Reaktion der
Isocyanatgruppen vermieden wird.
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, das Gewebe bzw. Kleidungsstück vor dem Einstellen der
Feuchtigkeit und vor dem Preßvorgang einem sogenannten Toppern zu unterziehen. Hierbei
wird das Gewebe an zwei Enden eingespannt, z. B. eine Hose an ihrem oberen und unteren
Ende. Anschließend wird das Gewebe kurzzeitig mit einem Strom erwärmter Luft oder mit
einem Gemisch aus Wasserdampf und Luft behandelt. Im Fall von Hosen beispielsweise ist es
zweckmäßig, die Hosen an ihrem oberen und unteren Ende einzuspannen, am unteren Ende
zu verschließen und Luft von oben in das Innere der Hosenbeine einzublasen. Die Luft,
welche im Normalfall eine Temperatur von etwa 40 bis 120°C besitzt und trocken ist, durch
dringt das Gewebe. Der Zweck dieses Prozesses besteht darin, die Oberfläche des Gewebes
zu glätten und so den anschließenden Preßvorgang, bei dem Falten eingepreßt werden, zu
erleichtern. Dieser Prozeß des Topperns kann nach dem Aufbringen der Komponenten A und
gegebenenfalls B und anschließendem Abquetschen und Abschleudern des Gewebes erfol
gen. Es ist von Vorteil, den Topperprozeß so durchzuführen, daß das Gewebe bzw. Klei
dungsstück nicht trocken wird, sondern noch eine Feuchtigkeit von 10 bis 80 Gew.-%, vorzugs
weise von 30 bis 60 Gew.-% aufweist. Dies ist der Bereich für den Feuchtigkeitsgehalt, den das
Gewebe beim nachfolgenden Preßvorgang zumindest an denjenigen Stellen besitzen muß, wo
Falten eingepreßt werden sollen. Der Feuchtigkeitsgehalt, den das Gewebe nach dem
Toppern besitzt, kann über die Temperatur der erwärmten Luft oder über die Dauer der Zufuhr
dieser Luft gesteuert werden. An Stelle des Einblasens erwärmter Luft alleine kann man auch
so vorgehen, daß zu Beginn ein Gemisch aus überhitztem Wasserdampf (120°C) und Luft ver
wendet wird und anschließend nur Luft.
Nach dem Topperprozeß kann im Fall von Hosen ein Bügelvorgang an Bereichen, wo später
keine Falten gepreßt werden sollen, durchgeführt werden, z. B., um Nähte auf der Innenseite
der Hosenbeine von Hand zu bügeln. Dies sollte jedoch unter schonenden Bedingungen
erfolgen.
Der nachfolgende Preßvorgang, bei dem Falten in das Gewebe bzw. Kleidungsstück einge
preßt werden, erfordert, daß das Gewebe einen Feuchtigkeitsgehalt von 10 bis 80 Gew.-%,
vorzugsweise 30 bis 60 Gew.-%, aufweist. Diese Werte geben den Wassergehalt des
Gewebes an, bezogen auf getrocknetes Gewebe, wie oben beschrieben. Das Gewebe muß
mindestens an den Stellen, wo Falten eingepreßt werden sollen, einen Feuchtigkeitsgehalt in
diesem Bereich aufweisen. Im Normalfall besitzt das Gewebe überall einen Feuchtigkeits
gehalt in diesem Bereich.
Es ist von Vorteil, wenn man die dem Preßvorgang vorangehenden Verfahrensschritte,
nämlich Aufbringen der Komponenten A und gegebenenfalls B, Abschleudern oder
Abquetschen, gegebenenfalls Toppern und gegebenenfalls Bügeln per Hand so durchführt,
daß das Gewebe nach dem letzten dieser Schritte bereits die für den Preßvorgang
erforderliche Feuchtigkeit aufweist. In diesem Fall kann der Preßvorgang ohne vorhergehende
zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung oder Reduzierung des Feuchtigkeitsgehalts durchge
führt werden. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, daß das Gewebe zu irgendeinem Zeit
punkt zwischen dem Aufbringen der Komponente A und dem Preßvorgang völlig trocken
vorliegt.
In das Gewebe bzw. Kleidungsstück werden im nächsten Verfahrensschritt Falten eingepreßt,
z. B. Bügelfalten bei Hosen oder Plissierfalten bei Röcken. Die Falten können in einem
früheren Verfahrensschritt durch Anwendung eines leichten Drucks bereits vorgebildet worden
sein. Es ist aber auch möglich, in einem bis dahin faltenfreien Gewebe Falten zu erzeugen.
Für den Preßvorgang wird das Gewebe entsprechend ausgelegt, so daß an der gewünschten
Stelle eine Falte vorgebildet ist. Diese wird nun bei einer Temperatur im Bereich von 80 bis
200°C, vorzugsweise 130 bis 170°C unter Anwendung eines Drucks eingepreßt. Der ange
gebene Bereich für die Temperatur stellt dabei nicht die Temperatur des Preßwerkzeugs dar
(die höher liegen kann), sondern die Temperatur, welche das Gewebe an den Stellen aufweist,
wo die Falten gepreßt werden, und zwar auf der dem Preßwerkzeug abgewandten Oberfläche.
Im Fall von Hosen ist dies die Innenseite der Bügelfalten. Die Temperatur des Gewebes auf
der dem Preßwerkzeug abgewandten Oberfläche kann mittels eines Temperaturfühlers
gemessen und über die Prozeßparameter gesteuert werden. Die Aussage, daß der Preßvor
gang bei einer Temperatur im Bereich von 80 bis 200°C, vorzugsweise 130 bis 170°C, durch
geführt werden muß, bedeutet nicht, daß die dem Preßwerkzeug abgewandte Oberfläche des
Gewebes an der Stelle der Falte während des gesamten Preßvorgangs eine Temperatur im
genannten Bereich aufweisen muß. Vielmehr muß diese Oberfläche nur irgendwann während
des Preßvorgangs eine Temperatur in diesem Bereich aufweisen. Es genügt dann oft eine
Verweilzeit von 10 bis 60 Sekunden bei dieser Temperatur, damit das Gewebe im Bereich der
Falten trocken ist, eine nötige Voraussetzung, um permanente Falten zu erzielen. Ein Messen
der Temperatur an den betreffenden Stellen des Gewebes kann natürlich entfallen, wenn auf
grund von Erfahrungswerten bei Kenntnis der Prozeßparameter bekannt ist, daß sich die
Temperatur bereits im erforderlichen Bereich befindet.
Der Preßvorgang muß so durchgeführt werden daß das Gewebe bzw. Kleidungsstück an den
Stellen, wo Falten eingepreßt wurden, nach dem Pressen praktisch völlig trocken ist. Andern
falls ist die Permanenz der Falte gegenüber Waschprozessen verschlechtert. Eine völlige
Trocknung des Gewebes läßt sich in einfacher Weise über die Dauer des Preßvorgangs errei
chen.
Der Druck, der beim Pressen der Falten anzuwenden ist, kann breit variiert werden. Er wird
zweckmäßigerweise auf die Gewebeeigenschaften abgestimmt und liegt bevorzugt im Bereich
von 1 bis 10 bar. Für den Preßvorgang sind handelsübliche Apparaturen geeignet, die es ge
statten, die erforderlichen Drucke und Temperaturen zu erzielen.
Die Dauer des Preßvorgangs muß mindestens so hoch sein, daß das Gewebe bzw. Kleidungs
stück an den Stellen, wo Falten eingepreßt werden, nach dem Pressen praktisch völlig trocken
ist. Eine längere Verweilzeit des Gewebes in der Presse ist in den meisten Fällen nicht erfor
derlich, kann aber im Einzelfall von Vorteil sein. Im Normalfall beträgt die Dauer des Preßvor
gangs etwa 30 Sekunden bis mehrere Minuten, abhängig u. a. vom Preßwerkzeug.
Nach dem Preßvorgang können die Gewebe an Luft bei Raumtemperatur oder erhöhter
Temperatur getrocknet werden, bis sie Gleichgewichtsfeuchte erreicht haben. Nach dem Preß
vorgang sind nämlich im Normalfall diejenigen Stellen des Gewebes, die nicht mit erhöhter
Temperatur und erhöhtem Druck behandelt wurden, noch feucht und nur die Stellen sind
bereits trocken, an denen Falten eingepreßt wurden.
Anschließend können weitere, bei Fertigung von Konfektionsware übliche Verfahrensschritte
durchgeführt werden, u. a. ein Bügeln von Hand an den Stellen, wo keine Falten eingepreßt
wurden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, Wolle enthaltenden Geweben gleich
zeitig permanente Falten wie Bügelfalten und eine Filzfreiausrüstung zu verleihen. Insbeson
dere bei Verwendung geeigneter Komponenten A und B weisen die erfindungsgemäß
behandelten Gewebe ausgezeichnete Filzfrei-Eigenschaften auf. Welche Produkte unter
denen, die sich als Komponente A und Komponente B eignen, auch für Erzielung einer Filz
freiausrüstung verwendet werden können, ist der Fachliteratur über Textilveredlung zu ent
nehmen. Eine gute Kombination geeigneter Komponenten zur Erzielung permanenter Bügel
falten in Hosen bei gleichzeitiger Filzfreiausrüstung stellt das Produkt DICRYLAN® WSR der
Pfersee Chemie GmbH, Deutschland, dar.
Es ist in vielen Fällen günstig und oft sogar unentbehrlich für die Erzielung optimaler Eigen
schaften des Gewebes bzw. Kleidungsstücks, wenn nach dem Preßvorgang noch eine Fixier
behandlung durchgeführt wird. Hierzu wird das Gewebe ohne Anlegen einer mechanischen
Spannung und ohne Anwendung von Druck 5 bis 30 Minuten bei 130 bis 200°C, vorzugsweise
bei 140 bis 180°C, behandelt.
Hierdurch läßt sich im Normalfall eine Reduzierung des Filzkrumpfs der Wolle erzielen. Diese
Fixierung oder Kondensation kann in einem handelsüblichen Trockenofen erfolgen.
Die Erfindung wird nunmehr durch ein Ausführungsbeispiel veranschaulicht.
Es wurde eine wäßrige Flotte hergestellt, die neben Dispergatoren und Hilfsstoffen folgende
Bestandteile enthielt:
- a) 20 g/l eines Polyurethans mit Isocyanatgruppen, die durch Umsetzung mit anorganischem Sulfit blockiert waren (Komponente A).
- b) 2,2 g/l eines linearen Polydimethylsiloxans, bei dem an jedem Kettenende eine Hydroxy gruppe an das endständige Si-Atom gebunden war. (An Stelle der getrennten Komponen ten a) und b) läßt sich auch ein Produkt verwenden, das durch vorhergehende chemische Umsetzung von a) mit b) erhalten wird.)
- c) 2 g/l eines linearen Polydimethylsiloxans, das Seitenketten mit Aminogruppen aufwies.
- d) 5 g/l NaHCO3
In diese Flotte wurde bei Raumtemperatur eine Wollhose getaucht, deren Gewebeanteil zu
100% aus Wolle bestand. Nach 10 Minuten Tauchzeit war die Hose vollständig benetzt. Sie
wurde aus dem Bad genommen und abgeschleudert, bis die Flottenaufnahme (= Gewichts
zunahme, bezogen auf trockene Hose) 50% betrug. Das Abschleudern wurde in einer
Waschmaschine 70 Sekunden lang durchgeführt.
Anschließend wurde die Hose 20 Sekunden getoppert, indem man sie an ihrem oberen und
unteren Ende einspannte, die unteren Öffnungen der Hosenbeine verschloß und von oben in
das Innere der Hose zuerst 10 Sekunden lang ein Gemisch aus gesättigtem Wasserdampf
(120°C) und Heißluft und dann 10 Sekunden lang nur Heißluft einblies. Die Hose wurde nach
dem Toppern gewendet und die Seitennähte auf der Innenseite glattgebügelt. Nach erneutem
Wenden wurde die Hose in eine Presse eingelegt. Die beheizten Platten dieser Presse hatten
eine Temperatur von 220°C. Nach dem Einlegen der Hose in die Presse wurde die Hose per
Hand glattgelegt und mittels Vakuum an die Oberfläche der Preßplatte angesaugt. Nach
Schließen des Preßwerkzeugs wurden in die Hose bei 4 bar Druck an beiden Beinen jeweils 2
Minuten lang Bügelfalten eingepreßt. An der Stelle der Bügelfalte wurde im Innern der Hose,
also an der dem Preßwerkzeug abgewandten Oberfläche die Temperatur gemessen. Diese
stieg während des Preßvorgangs auf 130°C an. Nach dem Preßvorgang war die Hose entlang
der Bügelfalten trocken. Die Hose ließ man über Nacht an der Luft trocknen, um auch ein
Trocknen an den übrigen Stellen zu erzielen. Anschließend wurde die Hose in einem
Wärmeschrank ohne Anlegen einer Spannung 5 Minuten bei 150°C fixiert. Es zeigte sich, daß
nach einer anschließenden Lagerung während 1 Woche bei Raumtemperatur die optimalen
Effekte ereicht wurden.
Die so behandelte Hose wies scharf ausgeprägte Bügelfalten auf, deren Erscheinungsbild sich
auch nach 15 Wäschen in einer Haushaltswaschmaschine (30°C, unter Umwälzung und
Zusatz eines Tensids zur Waschflotte) praktisch nicht verschlechterte.
Claims (11)
1. Verfahren zur Behandlung eines Gewebes, das zu 30 bis 100 Gew.-% aus Wolle besteht,
wobei man auf das Gewebe eine Komponente A aufbringt, einen Feuchtigkeitsgehalt des
Gewebes von 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 60 Gew.-%, einstellt und
anschließend bei einer Temperatur im Bereich von 80 bis 200°C, vorzugsweise 130 bis
170°C, Falten in das Gewebe einpreßt, wobei Komponente A eine Verbindung ist, welche
mindestens zwei Isocyanatgruppen in freier oder blockierter Form aufweist, oder ein
Gemisch solcher Verbindungen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Gewebe zusätzlich zu
Komponente A eine Komponente B aufgebracht wird, welche eine organische Verbindung
ist, die mindestens zwei Hydroxygruppen aufweist, oder welche ein Gemisch solcher
Verbindungen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Komponente A ein
Polymer, insbesondere ein Polyurethan ist.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß Komponente A Isocyanatgruppen enthält, die durch Umsetzung mit Hydrogensulfit
blockiert worden sind.
5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Komponente B ein mindestens
zwei Hydroxygruppen aufweisendes Polymer ist, das ausgewählt ist aus der Gruppe der
Polyester, Polyamide, Polyalkylenglykole und Polydiorganosiloxane.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Komponente B ein
Polydimethylsiloxan ist, das an beiden Kettenenden je eine an ein Si-Atom gebundene
Hydroxygruppe aufweist.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß Komponente A und Komponente B gleichzeitig auf das Gewebe aufgebracht werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man auf das Gewebe eine
wäßrige Zusammensetzung aufbringt, welche Komponente A und Komponente B enthält.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gewebe in Form eines konfektionierten Kleidungsstücks vorliegt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kleidungsstück eine Hose
ist und daß die Falten, die eingepreßt werden, Bügelfalten sind.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gewebe nach dem Einpressen der Falten einer Fixierbehandlung bei einer
Temperatur im Bereich von 130 bis 200°C, vorzugsweise 140 bis 180°C, unterzogen wird.
Priority Applications (9)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997108632 DE19708632A1 (de) | 1997-03-04 | 1997-03-04 | Verfahren zur Behandlung von Wolle enthaltenden Geweben, insbesondere Kleidungsstücken |
| IL12332198A IL123321A (en) | 1997-03-04 | 1998-02-16 | Process for treating wool-comprising fabrics |
| AT98102773T ATE288514T1 (de) | 1997-03-04 | 1998-02-18 | Verfahren zur behandlung von wolle enthaltenden geweben, insbesondere kleidungsstücken |
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