DE19707447A1 - Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen zu Filamenten - Google Patents
Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen zu FilamentenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verarbeitung von
Polymermischungen auf Basis Polyester oder Polyamid mit einer
Abzugsgeschwindigkeit beim Spinnen von ≧ 1500 m/min zu Filamenten mit
einer Reißdehnung ≦ 180%, wobei dem Polyester oder Polyamid ein
zweites Polymer zugesetzt wird.
Das Verspinnen von Polymermischungen ist aus einer Anzahl von Schriften
bekannt:
JP 56-85420 A (Teijin) beschreibt ein unverstrecktes Polyamid-Garn,
wobei durch Zusatz von 0,5-10 Gew.-% eines Bisphenol-Polycarbonates
eine verbesserte Produktivität erreicht wird.
EP 0 035 796 A (Teijin) beschreibt synthetische Fasern, unter anderem
aus Polyester oder Polyamid, welche 1-15 Gew.-% eines Polysulfon-
Polymeren mit einem hohen Glasumwandlungspunkt TG ≧ 150°C enthalten.
Das Additiv verbleibt in kugelähnlicher Form in der Matrix und
beeinflußt die Oberflächenstruktur der Filamente und die Fadenreibung.
Die Spinngeschwindigkeit liegt bei 2000-5500 m/min.
EP 0 041 327 B (ICI) offenbart Fasern aus PET oder PA66, welche
0,1-10 Gew.-% eines weiteren Polymeren mit anisotropen Eigenschaften
(LCP-Typen) enthalten. Die Spinngeschwindigkeiten betragen 1000 bis
5000 m/min. Erzielt wird eine Geschwindigkeitsunterdrückung (WUSS)
durch höhere Reißdehnung des Spinnfadens und damit höhere
Verstreckverhältnisse und Produktivitätssteigerung.
EP 0 080 274 B (ICI) betrifft Fasern aus PET, PA-66 oder PP, die 0,1-10 Gew.-%
eines weiteren Polymeren enthalten, welches in der Schmelze
mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von 0,5-3 µ vorliegt und
beim Schmelzspinnen zu Fibrillen deformiert wird. Die
Spinngeschwindigkeiten liegen bei 2000 bis 6000 m/min, wobei eine
Geschwindigkeitsunterdrückung (WUSS) von mindestens 20% durch höhere
Reißdehnung bzw. niedrigere Doppelbrechung des (PET-)Spinnfadens und
damit höhere Verstreckverhältnisse und Produktivitätssteigerung
erreicht wird. Bevorzugte Additiv-Polymere sind Polyethylenglykol oder
PA-66 für PET beziehungsweise Polyolefine für PA-66. Der Effekt
reagiert stark auf Produktionsparameter, wie Durchsatz,
Spinntemperatur, Mischungsart oder Extrudertyp. Eine Übertragung auf
Produktionsanlagen unterschiedlicher Kapazität, Ausrüstungstypen oder
Titerprogramme wird durch diese Sensibilität schwierig.
JP 56-91013 A (Teijin) offenbart ein unverstrecktes Polyester-Garn,
wobei durch Zusatz von 0,5-10 Gew.-% eines Styrolpolymers eine
verbesserte Produktivität durch Erhöhung der Reißdehnung des
Spinnfadens bei Geschwindigkeiten zwischen 850-8000 m/min, bevorzugt
≧2500 m/min und entsprechend höherer Verstreckverhältnisse erzielt
wird.
EP 0 047 464 B (Teijin) betrifft ein unverstrecktes Polyester-Garn,
wobei durch Zusatz von 0,2-10 Gew.-% eines Polymeren des Typs
CH2-CR1R2 n n, wie Poly(4-methyl-1-penten) oder Polymethylmethacrylat,
eine verbesserte Produktivität durch Erhöhung der Reißdehnung des
Spinnfadens bei Geschwindigkeiten zwischen 2500-8000 m/min und
entsprechend höheren Verstreckverhältnissen erhalten wird. Notwendig
ist eine feine und gleichmäßige Dispersion des Additiv-Polymers durch
Mischen, wobei der Teilchendurchmesser ≦ 1 µm zur Vermeidung von
Fibrillenbildung sein muß. Maßgebend für die Wirkung soll das
Zusammenwirken dreier Eigenschaften sein - die chemische
Additivstruktur, die ein Verdehnen der Additivmoleküle kaum zuläßt, die
geringe Mobilität und die Kompatibilität von Polyester und Additiv.
EP 0 631 638 B (AKZO) beschreibt Fasern aus überwiegend PET, welches
0,1-5 Gew.-% eines zu 50-90% imidisierten Polymethacrylsäure
alkylesters enthält. Die bei Geschwindigkeiten von 500-10 000 m/min
erhaltenen und nachfolgend endverstreckten Fasern weisen einen höheren
Anfangsmodul auf. Das Verspinnen bei sehr hohen Geschwindigkeiten (wie
8000 m/min) soll bei üblichen Fadenbruchzahlen möglich sein. Bis
8000 m/min werden teilorientierte Garne erhalten, die noch nicht auf
Enddehnung verstreckt sind und sich z. B. zu texturierten Garnen
verarbeiten lassen. In den Beispielen für Industriegarne läßt sich der
Einfluß auf den Modul nicht ohne weiteres nachvollziehen; i. a. sind
die erzielten Festigkeiten niedriger, was ein erheblicher Nachteil für
dieses Produkt ist. Bei textilen Anwendungen sind lediglich verstreckte
Garne beschrieben. Die zugehörigen unverstreckten Garne ab 6000 m/min
Spinngeschwindigkeit zeigen Reißdehnungen ≦ 65,3%, die wegen der
einhergehenden hohen Kristallisation (Kochschrumpf ≦ 6,5%) in der
Strecktexturierung nicht verarbeitbar sein dürften.
Das Verspinnen von Polymermischungen zu synthetischen Fasern hat das
Ziel, bei einer bestimmten Spinngeschwindigkeit eine höhere Reißdehnung
im Spinnfaden zu erhalten als ohne Modifizierung durch Zusatz-Polymer.
Dadurch soll ein höheres Verstreckverhältnis zur Herstellung des
Endgarns möglich sein, was eine höhere Produktivität der Spinneinheit
bewirken soll. Nach EP 0 041 327 B ist etwa mit einem
zu rechnen, wenn E/E' die Reißdehnungen nicht modifiziert/modifiziert
sind. Eine Überprüfung der Formel zeigt, daß der Effekt bei hohen
Dehnungserhöhungen (E'-E) am größten wird. Zu hohe Dehnungen und
damit reduzierter Orientierungsgrad des Spinnfadens sind aber für die
Verarbeitung in schnellen Strecktexturierprozessen ungeeignet.
Ein anderer Weg der Produktivitätssteigerung wird in EP 0 080 274 B
durch die Größe WUSS ≧ 20% beschrieben. Bei einer mindestens 20%
höheren Spinngeschwindigkeit wird die gleiche Reißdehnung im Spinnfaden
erhalten wie bei der entsprechend niedrigeren Geschwindigkeit mit
unmodifiziertem Polymer. Laufverhalten in der Spinnerei bei höherer
Geschwindigkeit und in der Weiterverarbeitung sowie Eigenschaften der
dort hergestellten Endgarne sind nicht offenbart.
Die Produktionssteigerung zielt auf eine Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit des Herstellungsprozesses. Diese wird durch
Produktionserschwernisse und teurere Hochgeschwindigkeitseinrichtungen
in gewissem Maße wieder geschmälert. Wesentlich von Einfluß sind die
zusätzlichen Kosten für das Additivpolymer, so daß es in Abhängigkeit
von der Zugabemenge sogar einen Nullpunkt für die Wirtschaftlichkeit
gibt. Auch spielt die Verfügbarkeit der Additivpolymere am Markt eine
wichtige Rolle. Aus diesen Gründen scheiden eine Vielzahl der in der
Literatur beschriebenen Additive für die großtechnische Umsetzung aus.
Der Produzent oder Verfahrensgeber muß die gesamte Produktionskette
berücksichtigen und kann an der Produktionssteigerung eines
Teilschrittes (z. B. der Spinnerei) nicht haltmachen. Die Folgeprozesse
dürfen nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es ein Hauptziel
dieser Erfindung, die Weiterverarbeitungsbedingungen in den
Folgeschritten nicht zu schmälern, bevorzugt zu verbessern, und das
trotz erhöhter Spinngeschwindigkeit.
So werden beim Stand der Technik für Polymermischungen sehr hohe
Reißdehnungen auch für hohe Spinngeschwindigkeiten genannt, die eine
starke Reduzierung des Orientierungsgrades kennzeichnen. Derartige
Spinnfäden sind bekannterweise nicht lagerstabil und lassen sich in
Friktionstexturierprozessen bei hohen Geschwindigkeiten nicht anlegen
und verarbeiten. Bei hohen Spinngeschwindigkeiten angegebene
Reißdehnungen < 70% wiederum weisen auf einen erheblichen
Kristallisationsgrad hin, der die erzielbaren Festigkeiten im
Texturierprozeß reduziert. Für im Spinnprozeß vollständig orientierte
Garne durch Anwendung höchster Spinngeschwindigkeiten (HOY) ist eine
Erhöhung der Reißdehnung grundsätzlich problematisch für die
mechanische Stabilität des Garns in textilen Verarbeitungsstufen wie
der Weberei. Die erhöhte Dehnung reduziert die Orientierung, was einen
geringeren Modul zur Folge hat, der als qualitätsmindernd anzusehen
ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur
Verarbeitung von Polymermischungen auf Basis von Polyester oder
Polyamid mit einer Abzugsgeschwindigkeit ≧ 1500 m/min zu Filamenten mit
einer Reißdehnung ≦ 180% aufzuzeigen, bei dem die vorstehend genannten
Nachteile nicht oder nur in einem geringeren Umfang auftreten.
Insbesondere sollte das dem Polyester oder Polyamid zuzusetzende
Additiv-Polymer preisgünstig sein, beim Verspinnen zu einer
Produktionssteigerung gegenüber nicht modifiziertem Matrixpolymer
führen und die Verarbeitung des Spinnfadens bei hoher Geschwindigkeit
ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch ein Verfahren
gemäß den Angaben der Patentansprüche. Dieses Verfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß dem Polyester oder Polyamid ein zweites amorphes
Polymer in einer Menge von 0,05 bis 5 Gew.-% zugesetzt wird, wobei das
zweite Polymer ein Copolymer ist, welches aus mindestens zwei der
folgenden Monomereinheiten aufgebaut ist:
A = Monomeres vom Typ Acrylsäure- oder Methacrylsäure-alkylester
B = Monomeres vom Typ Maleinsäure oder Maleinsäureanhydrid
C = Monomeres von Typ Styrol
mit 0 bis 90 Gew.-%A, 0 bis 40 Gew.-% B und 5 bis 85 Gew.-%C (Summe gleich 100%).
A = Monomeres vom Typ Acrylsäure- oder Methacrylsäure-alkylester
B = Monomeres vom Typ Maleinsäure oder Maleinsäureanhydrid
C = Monomeres von Typ Styrol
mit 0 bis 90 Gew.-%A, 0 bis 40 Gew.-% B und 5 bis 85 Gew.-%C (Summe gleich 100%).
Das Additiv-Polymer (zweites Polymer) muß amorph, im Matrixpolymer
weitgehend unlöslich und damit im wesentlichen nicht kompatibel sein
und die Bildung zweier Phasen, die mikroskopisch unterschieden werden
können, erlauben. Bevorzugt enthält das Additiv-Polymer 50 bis
85 Gew.-%A, 5 bis 20 Gew.-% B und 5 bis 30 Gew.-%C (Summe gleich
100%) und besonders bevorzugt 60 bis 80 Gew.-% Methylmethacrylat-
Einheiten, 5 bis 15 Gew.-% Maleinsäureanhydrid-Einheiten und 15 bis
25 Gew.-% Styrol-Einheiten (Summe gleich 100%). Geeignete
Handelsprodukte sind "GHT 120" der Degussa AG, Frankfurt/DE, oder
"HW 55" der Röhm GmbH, Darmstadt/DE. Beispiel eines aus zwei Monomer-
Komponenten, nämlich etwa 74 Gew.-% Styrol und etwa 26 Gew.-%
Maleinsäureanhydrid, bestehenden, erfindungsgemäßen Additiv-Polymers
ist "STAPRON SZ 26180" der DSM N.V., Herleen/NL. Für viele Anwendungen
genügen Zugabemengen von ≦ 2,5%, was ein erheblicher Kostenvorteil
ist.
Als faserbildende Matrix-Polymere kommen Polyester, wie
Polyethylenterephthalat (PET) oder Polyamide, wie PA-6 oder PA-66 in
Frage. Bevorzugt sind die Homopolymere. Es kommen aber auch Copolymere
mit bis zu etwa 15 Mol.-% Comonomer-Anteil in Frage. Im Falle von PET
können das z. B. Diethlyenglykol, 1,4-Cyclohexandimethanol,
Polyethylenglykol, Isophthalsäure und/oder Adipinsäure sein. Zusätzlich
können die Polymere Zusatzstoffe, wie Katalysatoren, Stabilisatoren,
optische Aufheller und Mattierungsmittel enthalten. PET kann auch einen
geringen Anteil an Verzweigerkomponenten enthalten, also z. B.
polyfunktionelle Säuren, wie Trimellitsäure, Pyromellitsäure oder tri- bzw.
tetravalente Alkohole, wie Trimethylolpropan, Pentaerythrit,
Glycerin oder entsprechende Hydroxysäuren.
Die Vermischung des Additivpolymers (zweites Polymer) mit dem
Matrixpolymer erfolgt durch Zugabe als Feststoff zu den Matrixpolymer-
Chips im Extrudereinlauf mit Chipsmischer oder gravimetrischer
Dosierung oder alternativ durch Aufschmelzen des Additivpolymers,
Dosierung mittels Zahnradpumpe und Einspeisung in den Schmelzestrom des
Matrixpolymers. Anschließend erfolgt die Herstellung einer homogenen
Verteilung durch Mischung im Extruder oder mittels statischer oder
dynamischer Mischer in an sich bekannter Weise.
Wesentlich ist auch der Aufbau des Spinnpaketes, welches mit
Filtereinrichtungen und/oder losen Filter-Medien (z. B. Stahlsand)
definierter Korngröße bestückt ist. Zur Einstellung einer ausreichenden
Scherung des Additivs wurde ein spezifischer Düsendruck eingestellt.
Der Schereffekt im Düsenpaket wurde in der Weise bewertet, daß einmal
ein Schmelzestrahl ohne eingebautes Düsenpaket und zum anderen mit
eingebautem Düsenpaket versponnen wurde, und das austretende Gewölle
unter sonst gleichen Vorbehandlungsparametern als Probe entnommen wurde
und darin elektronenmikroskopisch die Additivteilchen ausgemessen und
ausgezählt wurden. Die Inkompatibilität der beiden Polymere bewirkt,
daß das Additiv-Polymer kugelähnliche Teilchen im Matrixpolymer bildet.
Beste Bedingungen ergaben sich, wenn die mittlere Teilchengröße d50
≦ 400 nm war, und der Anteil von Teilchen < 1000 nm in einem
Probenquerschnitt unter 1% lag. Die Beeinflussung dieser Teilchen
durch den Spinnverzug war analytisch nicht nachweisbar.
Die in der Literatur beschriebenen und sich widersprechenden Effekte
der Fibrillenbildung oder Rollenwirkung konnten mit dem Additiv-Polymer
gemäß der Erfindung nicht nachvollzogen werden. Wir gehen davon aus,
daß in der Grenzschicht zwischen Matrix-Polymer und zweitem Polymer die
Deformation der Matrix unter Bedingungen erfolgt, die eine Reduzierung
der Orientierung und Unterdrückung spinninduzierter Kristallisation zur
Folge hat, und sich jedes Polymer spezifisch verhält. Sinnvollerweise
wird der Effekt an der Spinnfadenausbildung und dem
Verarbeitungsverhalten bewertet.
Die Herstellung der synthetischen Filamente durch Schnellspinnen mit
Abzugsgeschwindigkeiten ≧ 1500 m/min geschieht unter Verwendung an sich
bekannter Spinneinrichtungen.
Die geschmolzene Polymermischung wird nach erfolgter Scher- und
Filtrationsbehandlung im Düsenpaket durch die Bohrungen der Düsenplatte
gepreßt. In der anschließenden Kühlzone werden die Schmelzefäden
mittels Kühlluft unter ihre Erweichungstemperatur abgekühlt, so daß ein
Verkleben oder Aufstauchen an dem folgenden Fadenleitorgan vermieden
wird. Die Ausbildung der Kühlzone ist unkritisch, sofern ein homogener,
das Filamentbündel gleichmäßig durchdringender Luftstrom gewährleistet
ist. So kann direkt unterhalb der Düsenplatte eine Luftruhezone zur
Verzögerung der Abkühlung vorgesehen sein. Die Kühlluft kann durch
Quer- oder Radialanblasung aus einem Klimasystem zugeführt werden oder
mittels eines Kühlrohres aus der Umgebung durch Selbstansaugung
entnommen werden.
Nach Abkühlung werden die Filamente gebündelt und mit Spinnöl
beaufschlagt. Dazu werden Ölersteine verwendet, denen das Spinnöl als
Emulsion von Dosierpumpen zugeführt wird. Der präparierte Faden
durchläuft vorteilhafterweise eine Entanglingeinrichtung
(Verschlingeinrichtung) zur Verbesserung des Fadenschlusses. Auch
können Handhabungs- und Sicherheitsorgane angebracht sein, bevor der
Faden zum Wickelaggregat gelangt und dort auf zylindrische Spulenkörper
zu Paketen aufgespult wird. Die Umfangsgeschwindigkeit des Fadenpaketes
wird automatisch geregelt und ist gleich der Aufspulgeschwindigkeit.
Die Abzugsgeschwindigkeit des Fadens kann aufgrund seiner
Changierbewegung um 0,2-2,5% höher sein als die der
Aufspulgeschwindigkeit.
Optional können nach der Präparierung oder vor der Aufspulung
angetriebene Galetten angewendet werden. Die Umfangsgeschwindigkeit des
ersten Galettensystems wird als Abzugsgeschwindigkeit bezeichnet.
Weitere Galetten können zum Verstrecken oder Relaxieren angewendet
werden.
Die Verarbeitung des Spinnfadens im Streck- oder Strecktexturierprozeß
bei hohen Geschwindigkeiten wird wie folgt ausgeführt: Die Verstreckung
kann einstufig oder auch zweistufig erfolgen. Einstufig beträgt die
Abzugsgeschwindigkeit ≧ 1500 m/min, wobei die Fäden mindestens eine
Verstreckzone, die durch angetriebene Galetten gebildet wird,
durchlaufen, und dann nach der Thermofixierung als verstrecktes
Glattgarn mit Geschwindigkeiten ≧ 4000 m/min aufgespult werden.
Zweistufig wird der Spinnfaden zunächst mit ≧ 1500 m/min aufgespult,
dann der Streckmaschine vorgelegt und dort bei Geschwindigkeiten von
mindestens 800 m/min, bevorzugt ≧ 1000 m/min verstreckt.
Spinnfäden als Vorgarn für das Strecktexturieren - üblicherweise als
POY bezeichnet - werden mit Abzugsgeschwindigkeiten ≧ 2500 m/min,
bevorzugt ≧ 3600 m/min hergestellt. Bevorzugt wird soviel Additiv-
Polymer zugesetzt, daß die Reißdehnung der PET-Spinnfäden mindestens
95% und maximal 145% beträgt. Das Strecktexturieren erfolgt je nach
Filamenttitertyp, wobei für Normal-Titer-Filamente ≧ 2 dtex
Geschwindigkeiten ≧ 750 m/min, bevorzugt ≧ 900 m/min, angewendet
werden.
Allein durch hohen Spinnverzug hergestellte vollverstreckte Glattgarne
werden mit Geschwindigkeiten ≧ 6000 m/min abgezogen und aufgespult
(HOY).
Bekannterweise wird die Spinnfadenstruktur wesentlich in der
Verzugszone unterhalb der Spinndüse ausgebildet. Es wurde nun gefunden,
daß die Länge der Verzugszone ein quantitatives Maß für die
physikalische Fadenstruktur ist, die wiederum die Verarbeitung der
Spinnfäden beeinflußt. Diese Kenngröße ist somit nicht inhärent in
konventionellen Kenngrößen enthalten, sondern stellt eine eigenständige
Größe dar. Die Länge der Verzugszone wird bei unmodifiziertem Polymer
durch die Fadenabzugsgeschwindigkeit variiert. Typische Werte für
Vorgarne bei konventionellen Abzugsgeschwindigkeiten von mindestens
2500 m/min liegen bei Längen von etwa 300 mm, bevorzugt für POY bei
≧ 250 mm bis ≦ 700 mm, und für fertig verstreckte Spinnfäden bei
≦ 200 mm, bevorzugt ≦ 100 mm.
Es wurde gefunden, daß eine Erhöhung der Abzugsgeschwindigkeit im
Vergleich zu konventionellen Prozessen beim Verspinnen von
Polymermischungen mit angepaßter Zugabemenge des Additivpolymers
Spinnfäden mit guten Qualitätseigenschaften im Hinblick auf die
Verarbeitung bei hohen Geschwindigkeiten zu verstreckten oder
strecktexturierten Filamenten ergibt.
Bei variierter Abzugsgeschwindigkeit wird die Zugabemenge des zweiten
Polymers derart eingestellt, daß der Längenwert der Verzugszone dem des
nichtmodifizierten Matrixpolymers entspricht. Es wurde gefunden, daß
für Vorgarne für das Strecktexturieren die zugesetzte Menge M des
zweiten Polymers für Abzugsgeschwindigkeiten von 2500 bis etwa
8000 m/min maximal der Größe
und bevorzugt mindestens der Größe
entsprechen muß, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Es wurde weiterhin gefunden, daß die zugesetzte Menge P des zweiten
Polymers für allein durch den Spinnverzug hochorientierte,
vollverstreckte Garne (HOY) bei Aufspulgeschwindigkeiten ≧ 6000 m/min
maximal der Größe
entsprechen muß. Diese Menge P ist geringer als die, die für Vorgarne
für das Strecktexturieren erforderlich ist.
Die in den nachfolgenden Beispielen angegebenen Eigenschaftswerte
wurden wie folgt ermittelt:
Verteilung der Additivteilchen: Schmelzestränge oder Gewölleproben werden in flüssigem Stickstoff mit einem scharfen Meißel zerschlagen. Die Untersuchung der Bruchflächen erfolgt mittels Rasterelektronenmikroskopie und anschließender bildanalytischer Auswertung. Von jeder Probe werden 3 Brüche mit je 4 Aufnahmen ausgewertet. Aufgrund des geringen Kontrastes zwischen Matrix und Additiv wird in der Bildanalyse jedes Additivpartikel einzeln markiert. Der Auswertung liegt eine elliptische Ausprägung (kugelähnliche) zu Grunde, wobei Länge, Breite, und daraus berechnet, der mittlere Durchmesser ausgewertet werden.
Verteilung der Additivteilchen: Schmelzestränge oder Gewölleproben werden in flüssigem Stickstoff mit einem scharfen Meißel zerschlagen. Die Untersuchung der Bruchflächen erfolgt mittels Rasterelektronenmikroskopie und anschließender bildanalytischer Auswertung. Von jeder Probe werden 3 Brüche mit je 4 Aufnahmen ausgewertet. Aufgrund des geringen Kontrastes zwischen Matrix und Additiv wird in der Bildanalyse jedes Additivpartikel einzeln markiert. Der Auswertung liegt eine elliptische Ausprägung (kugelähnliche) zu Grunde, wobei Länge, Breite, und daraus berechnet, der mittlere Durchmesser ausgewertet werden.
Fadengeschwindigkeiten werden mittels Laser-Doppler-Anemometrie
bestimmt. Bei dieser Methode wird ein Laserstrahl geteilt und die
beiden Teilstrahlen auf dem zu messenden Objekt zum Schnitt gebracht.
Die Interferenzfrequenz wird im Rückstreubereich gemessen und aus der
Verschiebung der Interferenzfrequenz die Objektgeschwindigkeit
berechnet. Im vorliegenden Fall wurde ein Diodenlaser mit 10 mW
Leistung eingesetzt, vertrieben von der TSI GmbH, Aachen/DE, Typ LS50M.
Die Fadengeschwindigkeit wurde in mehreren Abständen unterhalb der
Spinndüse gemessen und grafisch aufgetragen. Die Änderung der
Geschwindigkeit bis zum Erreichen der durch die Abzugseinrichtung
definierten Geschwindigkeit kennzeichnet die Spinnverzugszone. Als Maß
wurde die Länge zwischen den Geschwindigkeitspunkten 1000 m/min und
90%-Endgeschwindigkeit in [mm] definiert. Üblicherweise beträgt diese
Verzugslänge mehrere 100 mm. Im Extremfall hoher Spinngeschwindigkeiten
kann sie sich auf etwa 100 mm verkürzen. In diesem Fall tritt das
bekannte Necking auf; die Fadengeschwindigkeitsänderung im Bereich ab
etwa 1750 m/min erfolgt dann fast punktförmig.
Die Intrinsic Viskosität wurde an einer Lösung von 0,5 g Polyester in
100 ml eines Gemisches aus Phenol und 1,2-Dichlorbenzol (3 : 2 Gew.-Tei
le) bei 25°C bestimmt.
Die Festigkeitseigenschaften und der Kochschrumpf der Spinnfäden
wurden, wie im US-Patent 4 446 299, die Uster-Werte wie im
EP 0 346 641 B und die Doppelbrechung wie im DE 195 19 898 A
beschrieben, bestimmt.
Die Kräuselkennwerte der texturierten Filamentgarne (Nenn-Titer bis
500 dtex) wurden nach DIN 53 840, Teil 1, ermittelt.
Die Anfärbetiefe wurde an einem mit Terasilmarineblau GRL-C 200%
(Ciba-Geigy, Basel/CH) angefärbten Strickschlauch durch vergleichende
Messung der Farbremission mit einem Reflexions-Photometer nach
DIN 54 001 bestimmt.
Polyethylenterephthalat mit einer Intrinsic Viskosität ηintr = 0,64 dl/g
und einem Restwassergehalt von 32 ppm wurde in einem
Einschneckenextruder aufgeschmolzen und mit einer Temperatur von 296°C
durch eine Produktleitung mit 9 statischen Mischelementen, Typ SMX, der
Sulzer AG, Zürich/CH, mittels einer Zahnraddosierpumpe einem
Spinndüsenpaket zugeführt.
Das Düsenpaket enthielt, in Schmelzeflußrichtung betrachtet, definierte
Scher- und Filtrationsmittel folgenden Aufbaus: Stahlsandvolumen einer
Körnung 177-250 µ und einer Höhe von 30 mm, Gewebefilter mit
Feinstfilter 40 µ, Stützplatte, zweites Gewebefilter mit 40 µ,
Spinndüsenplatte mit 34 Bohrungen, Bohrungsdurchmesser 0,25 mm, L = 2D
und einem Durchmesser der Platte von 80 mm, entsprechend einer
Filterfläche von 40 cm2. Bei variiertem Polymerdurchsatz stellte sich
ein Polymerdruck nach der Spinnpumpe im Bereich von 90-200 bar ein.
Die aus den Bohrungen der Düsenplatte austretenden Schmelzefäden wurden
in einem konventionellen Blasschacht mit Queranblasung abgekühlt, wobei
die Luftgeschwindigkeit auf 0,45 m/sec eingestellt wurde.
In einem Abstand von 1200 mm unterhalb der Spinndüse wurden die
abgekühlten Fäden mittels eines Ölerstiftes gebündelt und mit einer
Spinnöl-Wasser-Emulsion versehen, wobei die auf den Faden aufgebrachte
Präparationsmenge 0,4% betrug.
Das Fadenbündel wurde mittels zweier S-förmig umschlungener,
angetriebener Galetten abgezogen und in einem Wickelaggregat der
Barmag AG, Remscheid/DE, Typ SW7, mit Birotorchangierung auf Hülsen zu
Garnpaketen gespult. Die Spinnabzugsgeschwindigkeit wurde durch die
Umfangsgeschwindigkeit der Galetten definiert. Die
Wickelgeschwindigkeit wurde um etwa 1% niedriger eingestellt, so daß
sich zwischen Galetten und Wickler eine Fadenspannung von 10 cN ergab.
Der Nenntiter des derart hergestellten Fadens betrug 84f34 dtex.
Die Abzugsgeschwindigkeit wurde auf 3200 m/min eingestellt, wobei eine
Polymermenge von 41,4 g/min der Spinndüse zugeführt wurde. In einem
zweiten Versuch wurde die Geschwindigkeit auf 5000 m/min erhöht und
gleichzeitig eine Polymermenge von 63 g/min eingestellt. Die Kenndaten
beider Spinnfäden sind in Tabelle 1 zusammengestellt.
Tabelle 1
Die Fadengeschwindigkeits- bzw. Verzugszonen-Messungen sind in der
Abb. 1 dargestellt. Bei 5000 m/min ist das Necking
(Querschnittsverringerung) offensichtlich. Die
Geschwindigkeitsschwankung im Necking-Punkt (CV%) ist auch deutlich
ungleichmäßiger.
Die Spinnfäden aus beiden Versuchen wurden in einer umgerüsteten
Barmag-Strecktexturiermaschine, Typ FK6-S-900, ausgerüstet mit dem
Barmag-Scheibenaggregat, Typ 7, mit Keramikscheiben C0,85,
Konfiguration 1-5-1, D/Y = 2,2, Heizertemperaturen 1 und 2 = 195/160°C
entsprechend, bei einer Geschwindigkeit von 800 m/min
weiterverarbeitet. Das Verstreckverhältnis wurde an die Kenndaten des
Spinnfadens angepaßt und ist in Tabelle 2 mit den erreichten Kenndaten
des texturierten Garns zusammengestellt.
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 1 + 2
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 1 + 2
Während sich das Garn Nr. 1 gemäß dem Stand der Technik gut verarbeiten
läßt, treten bei Erhöhung der Spinngeschwindigkeit auf 5000 m/min
Probleme in Form von Brüchen und Fadenspannungsdefekten auf, und das
anzuwendende Verstreckverhältnis muß stark reduziert werden. Auch ist
die erzielbare Festigkeit geringer. Der Grund liegt in dem erhöhten
Kristallisationsgrad des POY-Spinnfadens und ist gekennzeichnet durch
eine entsprechend niedrige Reißdehnung und das Necking-Verhalten beim
Spinnverzug.
In dem Spinnsystem gemäß Beispiel 1 und unter den gleichen
Spinnbedingungen wurde den Polyethylenterephthalatchips ein Additiv-
Polymer in Form von grießförmigen Partikeln in verschiedenen
Konzentrationen zugegeben. Das Additiv-Polymer war ein Handelsprodukt
der Röhm GmbH, Darmstadt/DE, Typ HW55, entsprechend einem
erfindungsgemäßen statistischen Copolymer aus Methylmethacrylat, Styrol
und Maleinsäureanhydrid.
Die Spinnabzugsgeschwindigkeit wurde allerdings konstant auf 5000 m/min
eingestellt. Der Polymerdurchsatz betrug 63 g/min. Der Düsendruck lag
im Bereich von 135 bis 185 bar. Tabelle 3 enthält die
Spinnfadenkenndaten.
Tabelle 3
Aus den Messungen der Verzugszone in Abb. 2 und 3 geht hervor, daß
Necking ab Versuch Nr. 4 (0,6% Additiv) nicht mehr auftritt, und die
Geschwindigkeitsstreuung in der Verzugszone ab Versuch Nr. 5 (1,0%
Additiv) akzeptabel wird.
Abb. 4 zeigt Beispiele der Verteilungen der Größe der Additivteilchen
in der Polyestermatrix der Versuche 5 und 6 nach Austritt aus der
Düsenbohrung. Als d50 wurde ein mittlerer Durchmesser von 235 nm
ermittelt. Die Streuung lag bei CV = 25 bis 26%. Die maximale
Teilchengröße in den Proben betrug 680 nm.
Die Spinnfäden wurden wie in Beispiel 1 strecktexturiert mit dem
Unterschied, daß bei höherer Texturiergeschwindigkeit die Temperatur im
ersten Heizer auf 220°C erhöht wurde. Die Verarbeitungsgeschwindigkeit
konnte bei Versuch 5 und 6 ohne Probleme auf 1000 m/min erhöht werden.
Die textilen Kenndaten sind in Tab. 4 zusammengestellt.
In Versuch Nr. 3 und 4 konnte das Verstreckverhältnis nicht genügend
hoch eingestellt werden, da die Spannungen bereits zu hoch wurden. Die
Anfärbetiefe ist im Vergleich zu unmodifiziertem Polymer, Versuch
Nr. 1, deutlich verbessert.
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 3-6
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 3-6
In dem Spinnsystem gemäß Beispiel 2 und unter den gleichen
Spinnbedingungen wurde bei einer Additivkonzentration von konstant
1,2 Gew.-% die Spinnabzugsgeschwindigkeit variiert. Der
Polymerdurchsatz ist an die Geschwindigkeit angepaßt worden, um einen
etwa konstanten Titer des Spinnfadens zu erhalten.
Die Spinnfadenkenndaten sind in Tabelle 5 und die Messungen der
Verzugszone in Abb. 5 und 6 dargestellt.
Tabelle 5
Die Spinnfäden wurden wie in Beispiel 2 auf der Strecktexturiermaschine
weiterverarbeitet. Die textilen Kenndaten des texturierten Garns sind
in Tabelle 6 zusammengestellt.
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 7 bis 11
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuch Nr. 7 bis 11
Versuch 7 läßt kein höheres Geschwindigkeitspotential zu; Versuch 8
liegt an der Grenze der positiven Bewertung; Versuch 10 und 11 ergeben
bereits zu hohe Texturierspannungen. Hervorragend angepaßt ist die
Additivmenge an die Geschwindigkeit des Versuchs Nr. 9.
Die Spinnfäden der Versuche Nr. 10 und 11 wurden bei einer Temperatur
von 100°C verstreckt, bei 160°C thermofixiert und mit einer
Geschwindigkeit von 1200 m/min abgezogen und auf Copse gespult.
Das Laufverhalten war positiv. Die textilen Kenndaten und das jeweils
angewendete Verstreckverhältnis sind Tabelle 7 zu entnehmen.
Tabelle 7
Für die Herstellung verstreckter Garne bei hoher Streckgeschwindigkeit
waren die Fäden beider Versuche gut zu gebrauchen.
In dem Spinnsystem gemäß Beispiel 2 und bis auf folgende Varianten
unter gleichen Spinnbedingungen wurden zwei weitere Polymere als
Additive bei entsprechend angepaßten Konzentrationen erprobt. In der
Spinndüse wurde bei diesem Vergleich bei Versuch Nr. 12 mit als
Additiv-Polymer PA-66, Typ AS 2503, der BASF AG, Ludwigshafen/DE,
gröberer Stahlsand der Körnung 250-350 µ eingesetzt. Der Düsendruck
stellte sich hier auf 113 bar bei einem Durchsatz von 63 g/min ein.
Versuch Nr. 12 mit der bisherigen Sandfüllung brachte hingegen einen
Düsendruck von 164 bar. Im Versuch Nr. 13 wurde ein erfindungsgemäßes
Additiv-Polymer, Typ GHT 120, der Degussa AG, Frankfurt/DE, zugegeben.
Tabelle 8 enthält die Kenndaten des Spinnfadens, und Abb. 7 die
Messungen der Additivverteilung. Vergleichsversuch 12 zeigt deutlich
schlechtere Verteilungen; im Vergleich zu Versuch 13 beträgt bei
Versuch 12 der mittlere Durchmesser d50 = 600 nm gegenüber 220 nm, CV = 50%
gegenüber 28% und der maximale Durchmesser 1740 nm gegenüber
500 nm.
Die Reißdehnungen liegen bei beiden Versuchen in dem konventionell
praktikablen Bereich für POY.
Tabelle 8
Die Spinnfäden wurden wie in Beispiel 2 auf der Strecktexturiermaschine
weiterverarbeitet. Die textilen Kenndaten der texturierten Garne sind
in Tabelle 9 zusammengestellt.
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuche Nr. 12 + 13
Ergebnisse der Strecktexturierung von Versuche Nr. 12 + 13
Das Strecktexturierverhalten des Vergleichsversuchs Nr. 12 war nicht
stabil, die Geschwindigkeit konnte nicht erhöht werden. Wir führen dies
auf einen Kombinationseffekt von Additivtyp und den zu großen Teilchen
der Additivverteilung zurück.
Polyethylenterephthalatchips einer Intrinsic Viskosität ηintr = 0,64 dl/g
und einem Restwassergehalt von 43 ppm wurde als Additiv-
Polymer der Typ HW 55 in einer Konzentration von 0,4 Gew.-%, wie in
Beispiel 2, zugegeben, das Gemisch in einem Einschneckenextruder
aufgeschmolzen und mit einer Temperatur von 296°C durch eine
Produktleitung mit 9 statischen Mischerelementen der Sulzer AG,
Zürich/CH, Typ SMX, mittels einer Zahnraddosierpumpe, einem
Spinndüsenpaket zugeführt.
Das Düsenpaket enthielt ein Stahlsandvolumen einer Körnung von
170-250 µ analog zu Beispiel 1, wobei aber als Feinstfilter ein
Vliesmaterial von 10 µ eingesetzt wurde. Die Spinndüsenplatte enthielt
24 Bohrungen mit einer Spezifikation entsprechend Beispiel 1. Der
Düsendruck für die angewendeten Polymerdurchsätze betrug 183 bzw.
188 bar. Es wurde ein d50 des Additivpolymers in der Polyestermatrix
nach Austritt aus der Düsenbohrung von 240 nm gemessen.
Die Schmelzefäden wurden in einem perforierten Rohr durch selbst
angesaugte Umgebungsluft abgekühlt. In einem Abstand von 1450 mm
unterhalb der Spinndüse wurde mittels einer Spinnöl-Wasser-Emulsion
eine Präparationsmenge von 0,53% auf den Faden aufgebracht.
Anschließend wurden die Filamente in einem Jet bei einem Luftdruck von
5,5 bar entangelt und in einem Wickelaggregat der Barmag AG,
Remscheid/DE, Typ CW8T, abgezogen und bei verschiedenen
Geschwindigkeiten aufgespult.
Die derart hergestellten Fäden hatten einen Nenntiter von 75f24 dtex,
waren hochorientiert und mußten nicht mehr nachverstreckt werden. Die
textilen Kenndaten enthält Tabelle 10. Das Laufverhalten war positiv.
Tabelle 10
Claims (12)
1. Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen auf Basis
Polyester oder Polyamid mit einer Abzugsgeschwindigkeit beim
Spinnen von ≧ 1500 m/min zu Filamenten mit einer Reißdehnung
≦ 180%, dadurch gekennzeichnet, daß dem Polyester oder Polyamid
ein zweites amorphes Polymer in einer Menge von 0,05 bis 5 Gew.-%
zugesetzt wird, wobei das zweite Polymer ein Copolymer ist,
welches aus mindestens zwei der folgenden Monomereinheiten
aufgebaut ist:
A = Monomeres vom Typ Acrylsäure- oder Methacrylsäure-alkylester
B = Monomeres vom Typ Maleinsäure oder Maleinsäureanhydrid
C = Monomeres vom Typ Styrol
mit 0 bis 90 Gew.-% A, 0 bis 40 Gew.-% B und 5 bis 85 Gew.-% C (Summe gleich 100%).
A = Monomeres vom Typ Acrylsäure- oder Methacrylsäure-alkylester
B = Monomeres vom Typ Maleinsäure oder Maleinsäureanhydrid
C = Monomeres vom Typ Styrol
mit 0 bis 90 Gew.-% A, 0 bis 40 Gew.-% B und 5 bis 85 Gew.-% C (Summe gleich 100%).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schmelzemischung derart scherend behandelt wird, daß die mittlere
Teilchengröße des zweiten Polymers unmittelbar nach Austritt aus
der Spinndüse maximal 400 nm ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei
der Verarbeitung zu Vorgarnen für das Strecktexturieren die
Abzugsgeschwindigkeit im Bereich von 2500 bis etwa 8000 m/min
liegt und die zugesetzte Menge des zweiten Polymers in
Abhängigkeit von der Abzugsgeschwindigkeit maximal der Menge M
entspricht, wobei die Größe M definiert wird durch
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
zugesetzt Menge des zweiten Polymers in Abhängigkeit von der
Abzugsgeschwindigkeit minimal der Menge N entspricht, wobei die
Größe N definiert wird durch
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer Abzugsgeschwindigkeit von mindestens 2500 m/min, die
zugesetzte Menge des zweiten Polymers so eingestellt wird, daß die
Länge der Verzugszone zwischen 250 und 700 mm liegt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Filamente zunächst aufgespult werden und dann einer
Strecktexturierung bei einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von
mindestens 750 m/min zugeführt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Filamente zunächst aufgespult werden und dann einer
Streckmaschine bei einer Verarbeitungsgeschwindigkeit von
mindestens 800 m/min zugeführt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Spinnen und Abziehen die Filamente direkt zwischen
Galetten mechanisch verstreckt werden, dann thermofixiert werden
und danach mit einer Aufspulgeschwindigkeit ≧ 4000 m/min als
vollverstrecktes Garn aufgespult werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein allein durch den Spinnverzug hochorientiertes (HOY),
vollverstrecktes Garn bei Aufspulgeschwindigkeiten ≧ 6000 m/min
erhalten wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
zugesetzte Menge des zweiten Polymers in Abhängigkeit von der
Abzugsgeschwindigkeit maximal der Menge P entspricht, wobei die
Größe P definiert wird durch
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Polymer aus 50 bis 85 Gew.-% A, 5 bis 20 Gew.-% B
und 5 bis 30 Gew.-% C (Summe gleich 100%) besteht.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite
Polymer aus 60 bis 80 Gew.-% Methylmethacrylat-Einheiten, 5 bis
15 Gew.-% Maleinsäureanhydrid-Einheiten und 5 bis 25 Gew.-%
Styrol-Einheiten (Summe gleich 100%) besteht.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19707447A DE19707447A1 (de) | 1997-02-25 | 1997-02-25 | Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen zu Filamenten |
| CN97125423A CN1077925C (zh) | 1997-02-25 | 1997-12-09 | 聚合物混合物加工成长丝的方法 |
| DE59809989T DE59809989D1 (de) | 1997-02-25 | 1998-02-02 | Polymermischungen und Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen zu Filamenten |
| EP98101697A EP0860524B1 (de) | 1997-02-25 | 1998-02-02 | Polymermischungen und Verfahren zur Verarbeitung von Polymermischungen zu Filamenten |
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