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DE19705895C2 - Schienenfahrzeug - Google Patents

Schienenfahrzeug

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DE19705895C2
DE19705895C2 DE1997105895 DE19705895A DE19705895C2 DE 19705895 C2 DE19705895 C2 DE 19705895C2 DE 1997105895 DE1997105895 DE 1997105895 DE 19705895 A DE19705895 A DE 19705895A DE 19705895 C2 DE19705895 C2 DE 19705895C2
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DE
Germany
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rail vehicle
vehicle according
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carriage
clamp block
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DE1997105895
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DE19705895A1 (de
Inventor
Peter Ebert
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Alstom Transportation Germany GmbH
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Publication date
Application filed by DaimlerChrysler AG filed Critical DaimlerChrysler AG
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/26Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor directly on or in walls, ceilings, or floors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61GCOUPLINGS; DRAUGHT AND BUFFING APPLIANCES
    • B61G5/00Couplings for special purposes not otherwise provided for
    • B61G5/06Couplings for special purposes not otherwise provided for for, or combined with, couplings or connectors for fluid conduits or electric cables
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Schienenfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs.
Es ist bei Nahverkehrs-Schienenfahrzeugen bekannt (DE 11 10 205), zwei aufeinanderfolgende Wagen mittels eines in der Längsmitte angeordneten Gelenks zu kuppeln. Zur elektrischen Verbindung von Steuer-, Heiz-, Beleuchtungs- und dergleichen Einrichtungen sind an sich gegenüberstehenden Enden der Wagen im Bereich des Wagendaches jeweils zwei Stützhalter vorgesehen, die mit Abstand von der senkrechten Längsmittenebene der Wagen ange­ ordnet sind. In den Stützhaltern ist jeweils ein in sich starres Schutzrohr festgesetzt, das in einer trompetenförmigen Auslaßöffnung endet. Die Schutzrohre sind dabei mit ihren von­ einander beabstandeten Enden nach unten und zu einem gemein­ samen Punkt in der Längsmittenebene geneigt. Durch jeweils zwei der sich gegenüberstehenden Schutzrohre ist ein flexibles, isoliertes elektrisches Kabel geführt, wobei die beiden Kabel in der Mitte ihres nach unten durchhängenden Abschnitts mittels einer gemeinsamen Schelle zusammengehalten sind. Von Nachteil ist bei diesem Aufbau, daß für jedes Kabel an jedem Wagen eine eigenständige Haltevorrichtung erforderlich ist und besondere Abdichtungsmaßnahmen getroffen werden müssen, um an den trompetenförmig erweiterten Enden der Schutzrohre das Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden. Zudem besteht auch am trompetenförmig aufgeweiteten Ende die Gefahr eines Durchscheuerns der Kabelisolation, nachdem die Kabel im Betrieb des Straßenbahnzuges einer ständigen Bewegung unterworfen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Schienen­ fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs Maßnahmen zu treffen, durch welche bei einfachem Aufbau eine sichere Verlegung einer Vielzahl von Kabeln ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des 1. Anspruchs.
Bei einer Ausgestaltung eines Schienenfahrzeugs gemäß der Erfindung werden die zur Verbindung der beiden Wagen erforder­ lichen Kabel über ihre freie Länge zwischen den Stützhaltern an den Wagen kreuzungsfrei in paralleler Zuordnung in oder benachbart zur senkrechten Längsmittenebene der Wagen geführt. In diesem Bereich erfahren die Kabel durch die im Betrieb auftretenden Bewegungen der Wagen die geringste seitliche Ausbiegung und Längenstreckung. Zudem sind die einzelnen Kabel über ihre gesamte Länge zwischen Kabeleinführungen am einen Wagenkasten bis zu Kabeleinführungen am anderen Wagenkasten durchgehend von einem flexiblen Schutzschlauch umhüllt, so daß freie Scheuerkanten vermieden sind. Dabei sind Kabeleinfüh­ rungen an jedem Wagen einander gegenüberliegend angeordnet und weisen zur senkrechten Längsmittenebene der Wagen einen größeren Abstand auf als die für jedes Kabel im Stützhalter vorgesehene Durchführungsöffnung. Die Einführachsen der Kabeleinführungen weisen zur Wagenlängsmitte hin, so daß die Kabel mit ihren Schutzschläuchen vom Stützhalter zu den Kabeleinführungen in einem Bogen hinlaufen. Aufgrund der Eigenelastizität von Stützschlauch und Kabel wird dabei eine mechanische Vorspannung erzielt, die eine Lagestabilisierung bewirkt. Dabei sind insbesondere mehrere Kabeleinführungen auf jeder Wagenseite in Wagenlängsrichtung nebeneinander am Wagendach befestigt.
Die je Wagen in einem gemeinsamen Schellenblock angeordneten, parallel zur Wagenlängsrichtung verlaufenden Durchführungs­ öffnungen können über der die Kabeleinführungen aufnehmenden Ebene angeordnet sein, wobei das die Wagen verbindende Gelenk in einer Ebene unmittelbar unterhalb der die Kabeleinführungen aufnehmende Ebene liegt. Die erhöht angeordneten Stützhalter schaffen dabei den Freiraum für die zwischen den Stützhaltern funktionsbedingt durchhängenden Kabel/Schutzschläuche gegenüber dem Gelenk. Die Durchführungsöffnungen werden dabei vorzugsweise symmetrisch im Schellenblock angeordnet, wobei Durchführungs­ öffnungen in mehreren waagrecht verlaufenden Zeilen über­ einander angeordnet und unterschiedlichen Querschnitt bzw. Durchmesser aufweisen können. Die Schellenblöcke benachbarter Wagen stehen sich mit ihren durchbrochenen Flächen mit Abstand gegenüber.
Die Einführachsen der Kabeleinführungen sind insbesondere schräg nach oben geneigt, um das Einführen der Kabel/Schutz­ schläuche zu erleichtern. Dabei können die Kabel zwischen dem jeweiligen Stützhalter und den zugeordneten Kabeleinführungen gekreuzt werden, nachdem in diesem Bereich betriebsbedingte Bewegungen der Kabel kaum auftreten.
Der die Durchführungsöffnungen aufnehmende Stützblock besteht insbesondere aus elektrischem Isolierstoff und ist in der Ebene einer oder mehrerer benachbarter Durchführungsöffnungen geteilt, wobei jede Zeile ihre eigene Trennfuge aufweist. Die Kabel brauchen dann nicht durch die Durchführungsöffnungen axial hindurchgeschoben zu werden, sondern können bei der Montage radial in die Halbschalen eingelegt und durch ein aufgesetztes gegengleich ausgebildetes Schellenblockteil umschlossen werden. Parallel zu den Trennfugen verlaufende Klemmschienen sorgen letztendlich für den Zusammenhalt des Klemmblocks insgesamt. Um dabei Axialverschiebungen der Schutzschläuche zu verhindern, sind letztere mit in Umfangs­ richtung verlaufenden Wellen versehen, während in den Durchfüh­ rungsöffnungen in Umfangsrichtung verlaufende Stützstege vorgesehen sind, die formschlüssig in Wellentäler eingreifen. Durch diesen Formschluß brauchen Spannkräfte auf die Schutz­ schläuche nicht ausgeübt zu werden. Vorzugsweise sind im Schellenblock separat gefertigte Durchführungsbuchsen festgesetzt, welche mit den Stützstegen versehen sind und die aus einem Material gefertigt werden können, welches in Verbin­ dung mit dem darin festgesetzten Schutzschlauch günstige Reibungskomponenten aufweist.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 zwei teilweise dargestellte Wagen eines mehrglied­ rigen Straßenbahnzuges mit Kabelverbindungen zwischen den Wagen,
Fig. 2 eine Ansicht der Kabelverbindung in Längsrichtung eines Wagens und
Fig. 3 eine Querschnittsdarstellung durch einen Stützhalter für Kabel.
Zwei Wagen 1, 2 eines mehrgliedrigen Schienenfahrzeugs, insbe­ sondere eines Straßenbahnzuges sind im Bereich des jeweiligen Wagendaches 3 über ein Gelenk 4 mit senkrechter Achse verbun­ den, dessen Gelenkarme jeweils in der Längsmitte des Wagens 1 bzw. 2 in waagerechter Richtung verlaufen. Die Wagen 1, 2 tragen benachbart zu ihren einander zugewandten Wagenkastenenden 5 auf dem Wagendach 3 je einen Stützhalter 6 für mehrere, von einem Wagen 1 zum anderen Wagen 2 geführte, flexible, isolierte elektrische Kabel 7, die über ihre gesamte freie Länge jeweils von einem Schutzschlauch 8 feuchtigkeitsdicht umschlossen sind. Die Stützhalter 6 stehen jeweils symmetrisch zur senkrechten, die Wagenlängsmitte aufnehmenden Ebene 9 und weisen einen Stützfuß 10 auf, der an seinem oberen Ende einen daran fest­ gesetzten Schellenblock 11 trägt. Der Schellenblock 11, der insbesondere aus Kunststoff bestehen kann, nimmt alle für die Kabel/Schutzschläuche 7, 8 erforderlichen Durchführungsöff­ nungen 12 auf, welche in horizontaler Richtung parallel zur Wagenlängsmittenebene 9 verlaufen. Am jeweiligen Wagendach 3 befinden sich jeweils mit senkrechtem Abstand zur Wagenlängs­ mittenebene 9 angeordnete Kabeleinführungen 13, deren Einführ­ achsen 14 zur Wagenlängsmittenebene 9 hinweisen. Die elektrischen Kabel 7 oder andere flexible Leitungen sowie die zugehörigen Schutzschläuche 8 reichen von einer Kabeleinführung 13 am Wagen 1 bis zu den zugehörigen Kabeleinführungen 13 am benachbarten Wagen 2. Die Schutzschläuche 8 sind dabei feuchtigkeitsdicht in die Kabeleinführungen 13 eingeführt.
Der Schellenblock 11 steht mit seinen in mehreren übereinander angeordneten Zeilen liegenden, in Wagenlängsrichtung weisenden Durchführungsöffnungen 12 insgesamt über der die Kabeleinfüh­ rungen 13 aufnehmenden waagrechten Ebene. Die Kabel 7 und die Schutzschläuche 8 können damit in dynamisch vorteilhafter Weise unter Berücksichtigung der zwischen den Stützhaltern 6 bei Kurvenfahrt der Wagen 1, 2 auftretenden Änderung der freien Länge und des damit erforderlichen Durchhangs in Wellenform verlegt werden. Damit sind die Stützhalter 6 so hoch angeordnet, daß die Schutzschläuche 8 auch im ungünstigsten Fall noch ausreichenden vertikalen Abstand gegenüber dem mittigen Gelenk 4 aufweisen. Um die Knickkräfte am Übergang vom Schutzschlauch 8 in die zugehörige Kabeleinführung 13 gering zu halten, sind die Einführachsen 14 der Kabeleinführungen 13 zur Wagenlängsmittenebene 9 hin nach oben ansteigend geneigt, so daß ein weitgehend tangentialer Einlauf der im Bogen vom Stützhalter 6 zulaufenden Schutzschläuche 8 erreicht wird. In Wagenlängsrichtung sind dabei auf jeder Seite der Wagenlängsmitten­ ebene 9 in Wagenlängsrichtung mehrere Kabeleinführungen 13 angeordnet, so daß der für die Kabeleinführung erforderliche Längenabschnitt minimiert werden kann.
Die Durchführungsöffnungen 12 sind insbesondere in Durchfüh­ rungsbuchsen 15 vorgesehen, die in entsprechenden Durchbrüchen des Schellenblocks 11 gegen Axialverschiebung gesichert sind. Hierzu weisen die Durchführungsbuchsen 15 radial nach außen abgewinkelte Stützflansche 16 auf, welche die stirnseitigen Ränder der betreffenden Durchbrüche radial übergreifen und die Durchführungsbuchse 15 somit in axialer Richtung festsetzen. Die nach außen auslaufenden Ränder 17 der Durchführungsbuchsen 15 sind dabei radial in einem Bogen aufgeweitet, so daß scharfe Knickkanten vermieden werden.
Die Schutzschläuche 8 sind mit in Umfangsrichtung verlaufenden Wellen 18 ausgebildet, deren im Radius verminderte Wellentäler 19 mit radial von außen eingreifenden Stützstegen 20 in Eingriff treten. Die Stützstege 20 ragen vom Innendurchmesser der Durchführungsbuchsen 15 radial nach innen und können sich über Teile oder über die ganze Umfangslänge eines oder mehrerer Wellentäler erstrecken. Wenn die Wellung der Schutzschläuche 8 nach Art von Gewindegängen ausgeführt ist, können geschlossene Durchführungsbuchsen 15 nach Art von Gewindemuttern auf den jeweiligen Schutzschlauch 8 bis in die vorgegebene Längenposition aufgeschraubt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Durchführungsbuchsen 15 diametral zu teilen, so daß insbesondere bei ringförmig geschlossener Wellung ein radiales Aufstecken von zwei Buchsenhälften möglich ist. In gleicher Weise ist auch der Schellenblock 11 diametral zur jeweiligen Durchführungsöffnung 12 geteilt, so daß zwischen den aufeinander gestapelten Schellenblockteilen über die in die entsprechenden Durchbrüche eingelegten Durchführungsbuchsen 15 die zugehörigen Schutz­ schläuche 8 gegen Axialverschiebung festgesetzt sind. Die Teilung des Schellenblocks 11 erfolgt dabei in Ebenen, welche die Mittellinien mehrerer in einer Zeile liegender Durchführungs­ öffnungen 12 aufnehmen. Für den Zusammenhalt des Schellenblocks 11 sorgen am Stützfuß 10 vorgesehene Klemmschienen 21, zwischen welchen die Teile des Schellenblocks 11 unter Anwendung von Schraubverbindungen 22 festgespannt sind.
Insgesamt ergibt sich somit eine sicherheitstechnisch zuver­ lässige, scheuerfreie und einfach auszuführende Verlegung von elektrischen Kabeln 7 oder anderen flexiblen Leitungen von einem Wagen 1 zum anderen Wagen 2 in vertikalen Wellen. Dabei sind die Kabel 7 oder Leitungen über ihre gesamte freie Länge in Schutz­ schläuchen 8 angeordnet, so daß das Eindringen von Feuchtigkeit sicher vermieden ist und eine Beschädigung der Kabel 7 oder Leitungen erst eintreten kann, wenn der jeweilige Schutzschlauch 8 defekt ist.

Claims (12)

1. Schienenfahrzeug aus wenigstens zwei über ein längsmittiges Gelenk (4) gekuppelten Wagen (1, 2), insbesondere Straßenbahnzug, mit an sich gegenüberstehenden Wagenkastenenden (5) im Bereich des Wagendaches (3) vorgesehenen Stützhaltern (6) für mehrere, von einem Wagen (1) zum anderen (2) geführten flexiblen, isolierten elektrischen Kabeln (7) und mit den Kabeln (7) zugeordneten Außenhüllen, die durch angepaßte Durchführungsöffnungen (12) in den Stützhaltern (6) hindurch­ greifen und darin festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützhalter (6) jeweils in Wagenlängsmittenebene (9) angeordnet ist, sowie in einem gemeinsamen Schellenblock (11) alle Durch­ führungsöffnungen (12) aufnimmt, daß am Wagendach (3) wenig­ stens zwei sich gegenüberstehende Kabeleinführungen (13) angeordnet sind, zwischen welchen die Wagenlängsmittenebene (9) verläuft und deren Einführachsen (14) in axialem Abstand vom zugehörigen Stützhalter (6) angeordnet sind sowie zur Wagenlängsmittenebene (9) hinweisen und daß die Kabel (7) über ihre Länge von einer Kabeleinführung (13) an einem Wagen (1) bis in die Kabeleinführung (13) am anderen Wagen (2) von einem geschlossenen Schutzschlauch (8) umhüllt sind.
2. Schienenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schellenblock (11) mit den Durchführungsöffnungen (12) über der die Kabeleinführungen (13) aufnehmenden Ebene angeordnet ist.
3. Schienenfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchführungsöffnungen (12) im Schellenblock (11) mit Abstand beidseitig von der Wagenlängsmittenebene (9) angeordnet sind.
4. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchführungsöffnungen (12) in mehreren waagerecht verlaufenden parallelen Zeilen übereinander angeordnet sind.
5. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführungsachsen (14) der Kabeleinführungen (13) zur Wagenlängsmittenebene (9) hin schräg nach oben geneigt sind.
6. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Wagenseite mehrere Kabeleinführungen (13) in Wagenlängsrichtung hintereinander angeordnet sind.
7. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel (7) und deren Schutzschläuche (8) kreuzungsfrei parallel zueinander zwischen den Stützhaltern (6) mit Durchhang verlaufen.
8. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Stützhalter (6) Durchführungsöffnungen (12) mit unterschiedlichem Querschnitt vorgesehen sind.
9. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schellenblock (11) aus elektrischem Isolierstoff besteht.
10. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchführungsöffnungen (12) in Durchführungsbuchsen (15) vorgesehen sind, die im Schellenblock (11), gegen Axialverschiebung gesichert, festgelegt sind.
11. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschläuche (8) in Umfangsrichtung verlaufende Wellen (18) aufweisen und daß in den Durchführungsöffnungen (12) in Umfangsrichtung verlaufende Stützstege (20) vorgesehen sind, die in Wellentäler (19) eingreifen.
12. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schellenblock (11) diametral zu Durchführungsöffnungen (12) geteilt und zwischen Klemmschienen (21) zusammengespannt ist.
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