DE19705625A1 - Pflasterfläche mit Regenwasserabführung - Google Patents
Pflasterfläche mit RegenwasserabführungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Pflasterfläche aus einzelnen zueinander
angeordneten Steinen, die vorzugsweise aus Beton hergestellt sind,
wobei die Pflasterfläche Einrichtungen zum Abführen von sich auf der
Oberfläche der Steine ansammelnder Flüssigkeit, insbesondere
Regenwasser, ausweist.
Eine derartige Pflasterfläche ist aus der DE-OS 26 55 867 bekannt.
Diese Pflasterfläche besteht aus Betonsteinen, in die ein Rohrlei
tungssystem zur Abführung von auf der Oberfläche der Betonsteine
sich sammelnden Regenwasser eingelassen ist. Dazu weisen die
Betonsteine an ihren Seitenflächen horizontale und vertikale Kanäle
auf, in die das Rohrleitungssystem beim Verlegen der Steine einge
legt wird. Durch vertikale Rohre, die bis an die Oberfläche der Beton
steine reichen, wird das Wasser aufgenommen und in die darunterlie
gende horizontale Rohrleitung eingespeist. Die das vertikale Rohr
aufnehmende Abschrägung des Betonsteines ist rechteckig und bildet
beim Zusammenfügen von beispielsweise zwei Betonsteinen ein
Rechteck, das die Rohrmündung mit Abstand umgibt. Der freie Raum
zwischen Rohr und Betonstein muß nach dem Verlegen dicht ausge
füllt werden, damit das Wasser in die Rohrmündung eintreten kann.
Dieses Verfahren ist sehr aufwendig, da unbedingt darauf geachtet
werden muß, daß kein Ausfüllmittel in das Rohr gelangt, da dann ein
Verstopfen des horizontalen Abführrohres zu befürchten ist und damit
unter Umständen die Wasserabführung insgesamt stark beeinträchtigt
ist. Derartige Verstopfungen können im Laufe der Zeit auch durch
sonstige Verschmutzungen eintreten und das ganze System un
brauchbar machen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit anzuge
ben, mit der auf der Oberfläche der Steine sich ansammelnde Flüs
sigkeit bei einem geringen baulichen Aufwand wirkungsvoll und
zuverlässig abgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Einrichtungen zum Ab
führen von sich auf der Oberfläche der Steine ansammelnder Flüssig
keit zu der Bodenfläche der Pflasterfläche reichende Freiräume sind,
die mit einem Füllmittel ausgefüllt sind, dessen Elemente durch ein
Bindemittel aneinander haften. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß
zunächst einmal die Freiräume konstruktiv einfach ausgebildet sein
können und sich hierfür auch schon vorhandene Öffnungen in den
Steinen eignen. Diese Freiräume werden erfindungsgemäß mit der
Mischung von Füllmittel und Bindemittel ausgefüllt. Dadurch, daß das
Füllmittel bzw. dessen Elemente im Endstadium fest aneinander
haften, ergibt sich zunächst eine feste Oberfläche, die auch bei
punktueller Belastung auf der Oberfläche der Pflasterfläche bei
spielsweise durch Schuhabsätze nicht zusammengepreßt wird. Somit
eignet sich die erfindungsgemäße Pflasterfläche unter anderem be
sonders für durch Fußgänger und Fahrzeuge jeglicher Art stark fre
quentierte Wege, Straßen und Flächen. Weiterhin ergibt sich durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung, daß durch die Verwendung des
grobkörnigen Füllmittels, das beim Einfüllen in die Freiräume ent
sprechend nicht oder nur kaum verdichtet wird und welches auch ins
besondere später bei der alltäglichen Benutzung nicht weiterverdich
tet wird, daß relativ große Zwischenräume zwischen den Elementen
des Füllmittels verbleiben, durch die die sich ansammelnde Flüssig
keit zuverlässig abgeleitet werden kann. Dabei werden auch
Schmutzpartikel normaler Größe ohne Verstopfungsgefahr durch die
so gebildeten Zwischenräume hindurchgespült und können je nach
Beschaffenheit des Unterbaus der Pflasterfläche (wie auch die
Flüssigkeit) weiter abgeführt werden. Erfindungsgemäß ist die so
ausgebildete Pflasterfläche in erster Linie zur Führung von Regen
wasser vorgesehen, kann aber auch für andere Anwendungszwecke,
bei der sonstige Flüssigkeiten abgeführt werden müssen, verwendet
werden. So ist es beispielsweise denkbar, die Pflasterfläche auch in
Fabrikhallen einzusetzen, wobei dann selbstverständlich unterhalb
der Pflasterfläche eine Auffangwanne vorgesehen ist, aus der die ab
geführte bzw. aufgefangene Flüssigkeit abgeführt werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Füllmittel Splitt. Dabei ist die
Körnung selbstverständlich auf die Größe der Freiräume abgestimmt
und es wird bevorzugt eine Körnung von 5 bis 8, aber auch bis 20
mm verwendet werden. Je nach Anwendungsfall kann die Körnung
aber auch feiner oder aber auch gröber sein.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Füllmittel ein Einzel- oder
Mischprodukt aus den Bestandteilen Natursteinsplitt, Kies, Beton
recyclingmaterial (RCL-Material) oder ähnlichem. Selbstverständlich
kann in ein derartiges Mischprodukt auch normaler Splitt einbezogen
sein. Hier wird eine Auswahl in erster Linie nach dem jeweiligen An
wendungsfall erfolgen, wobei es mit diesem angegebenen Füllmittel
auch möglich ist, besondere farbliche Akzente zu setzen.
In vorteilhafter Weise wird zunächst bis zu einer Höhe von 2/3 bis 4/5
der Freiräume Füllmittel mit einer gröberen Körnung von z. B. 5 bis 8 mm
eingefüllt. Danach werden die Freiräume und ggfs. die Fugen
zwischen den Steinen mit feinkörnigerem Füllmittel einer Körnung von
z. B. 0,2 bis 3 mm vollständig ausgefüllt. Dadurch wird sichergestellt,
daß alle Schmutzpartikel, die die obere Schicht durchdringen, auch
fortgeschwämmt werden, so daß ein dauerhafter Flüssigkeitsabfluß
gewährleistet ist. Die obere Schicht kann nämlich im Bedarfsfall ge
neinigt werden, da der Schmutz oben liegt und abgesaugt oder abge
spült werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Bindemittel ein mit
einem Härter versetzbarer Kunstharz. Hierbei ist in weiterer Ausge
staltung das Bindemittel so ausgelegt daß es an der Oberfläche des
Füllmittels haftet. Der Kunstharz wird vor der Verarbeitung mit einem
Härter versetzt und dieses Bindemittel mit dem Füllmittel vermischt.
Dabei ist das Mischungsverhältnis so, daß ein "trockenes Gemisch"
entsteht, das sich während der Verarbeitungszeit des mit dem Härter
versetzten Kunstharz einfach verarbeiten läßt. Dies bedeutet, daß
das Gemisch auf den verlegten Steinen ausgebreitet wird und insbe
sondere in die Freiräume eingeschoben oder eingekehrt wird. Durch
die Haftung des Bindemittels an der Oberfläche des Füllmittels und
damit der einzelnen Elemente des Füllmittels aneinander entsteht ein
guter Haftverbund, wobei relativ große Zwischenräume zwischen den
einzelnen Elementen des Füllmittels entstehen. Es sei darauf hin
gewiesen, daß auch Splitt und dergleichen ohne Zusätze in die Frei
räume eingefüllt werden kann und daß danach gezielt Kunstharz oder
ein entsprechender Kleber eingefüllt, aufgespritzt oder eingesprüht
werden kann. Nach der Aushärtung des Gemischs, wobei die Aus
härtezeit durch den Härterzusatz beispielsweise im Bereich einer
viertel Stunde bis zu mehreren Stunden einstellbar ist, ergibt sich ein
fester Verbund des Füllmittels, der im Rahmen der Belastungsmög
lichkeiten der einzelnen Elemente des Füllmittels belastbar ist. Dabei
stellt sich auch u. a. durch Verzahnung oder Verklebung mit der Ober
fläche der umgebenden Steine ein fester Verbund ein, der für eine
gute Haltbarkeit der Pflasterfläche auch bei hohen wechselnden Be
lastungen sorgt. Es kann nicht herausgekehrt oder gesaugt werden
durch Besen, Kehrmaschinen öder Befahren mit Fahrzeugreifen.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Freiräume aus je einer an
zumindest einer Seitenfläche eines Steines angeordneten Abschrä
gung gebildet. Dabei weist die Abschrägung in weiterer Ausbildung
insbesondere die Form eines rechtwinkligen Dreiecks mit einer
Schenkellänge von mindestens der zweifachen Körnungsgröße des
Füllmittels auf. Ein derartiger Stein ist beispielsweise bei einer
Basisausbildung des Steins als beliebiges Rechteck bei der Herstel
lung leicht realisierbar. Dabei beträgt die Schenkellänge in bevorzug
ter Ausführungsform etwa 5 cm, in jedem Falle aber mindestens der
2-fachen Körnungsgröße des Füllmittels bzw. von dessen Elementen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Freiräume durch
eine oder mehrere Öffnungen an den Steinen gebildet. So können die
Steine beispielsweise Rasengittersteine sein, wobei eine oder meh
rere Öffnungen mit dem Füllmittel ausgefüllt werden. Die Öffnungen
können aber auch jegliche sonstige Formen (rund, oval, eckig) aufwei
sen. Auch ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, daß die Sei
tenflächen der Steine beispielsweise wellenförmig ausgebildet sind,
so daß bei entsprechender gegenseitigen Verlegung ebenfalls Frei
räume zwischen den Steinen entstehen, die teilweise oder insgesamt
mit dem Füllmittel erfindungsgemäß ausgefüllt werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Freiräume durch die Art der
Verlegung der Steine gebildet. Hierunter ist insbesondere die Ver
legung der Steine mit Abstand, vorzugsweise unter Zuhilfenahme von
Abstandshaltern, zwischen den Steinen zu verstehen. Diese Ab
standshalter können wiederum selbst beliebige Steine oder aber auch
sonstige Elemente, beispielsweise Kunststoffabstandshalter, sein.
Hierbei ist insbesondere vorgesehen, daß die Kunststoffabstandshal
ter innen hohl sind, so daß auch diese Fläche mit Füllmittel ausfüllbar
ist. Weiterhin ist die Höhe so bemessen, daß an der Oberfläche der
Steine das Füllmittel eine durchgehende Verfüllfläche mit den Steinen
bildet.
In Weiterbildung der Erfindung sind die an die Freiräume angrenzen
den Fugen zwischen aneinanderliegenden Steinen mit feinkörnigem
Füllmittel oder normalem Fugemittel verfüllbar. Dabei wird dieses
feinkörnige Füllmittel nach dem Aushärten des mit dem Bindemittel
angemischten Füllmittels verarbeitet. Es kann vorgesehen sein, die
ausgefüllten Freiräume während der Verarbeitung des Fugemittels
beispielsweise durch eine Art Schablone abzudecken. Sofern geringe
Mengen von derartigem Fugemittel in die Zwischenräume des
Füllmittels gelangen, ist dies unerheblich, da ein Festsetzen und
Verstopfen durch die Größe der Zwischenräume vermieden wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgen
den Zeichnungsbeschreibung zu entnehmen, in der in den Figuren
dargestellte Ausführungsbeispiele näher beschrieben sind.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Pflasterfläche mit verschiedenen Anordnungsmög
lichkeiten der erfindungsgemäß verfüllten Steine,
Fig. 2 eine Detailansicht eines Steines und
Fig. 3 zwei Pflasterfläche, bei der der Freiraum durch verschie
dene Formen von Abstandshaltern gebildet ist.
Die Steine 1, insbesondere Betonsteine, nach Fig. 1 weisen eine
rechtwinklige Grundform auf, wobei zumindest eine Kante mit einer
Abschrägung versehen ist. Somit werden beim Verlegen von derarti
gen Steinen Freiräume 2 gebildet, die bezogen auf die Grundform
des einzelnen Steins 1 die Form eines rechtwinkligen Dreiecks
haben. Grundsätzlich kann die Abschrägung aber jede beliebige Form
haben. Dabei ist es - wie gesagt - vorgesehen, daß ein Stein 1 eine
oder mehrere Abschrägungen aufweist. Dadurch lassen sich bei
spielsweise die in der Fig. 1 dargestellten Verlegemuster realisieren.
Die Freiräume 2 werden mit einem Füllmittel 3, insbesondere Splitt in
einer Körnung von 0,1 bis 20 mm ausgefüllt, dessen Elemente durch
ein Bindemittel miteinander und mit den Steinen verbunden sind, das
ein mit einem Härter versetzter Kunstharz ist. Es kann auch sonstiger
sich verfestigender oder härtender Kleber, wie Bitumen, Wasserglas
oder dergleichen verwendet werden. Dieses Füllmittel 3 wird vor der
Verarbeitung angemischt, indem Splitt oder dergleichen mit Kunst
harz oder einem entsprechenden Kleber in einem Mischer oder von
Hand miteinander in Verbindung gebracht oder auf Splitt aufgebracht
wird, und in die Freiräume 2 beispielsweise eingekehrt. Der
Kunstharz oder ein entsprechender Kleber kann auch auf die mit
Splitt oder dergleichen gefüllten Freiräumen gezielt aufgesprüht oder
aufgespritzt werden. Nach der Aushärtung des Füllmittels, werden die
restlichen Fugen 4 zwischen den einzelnen Steinen 1 mit einem
feinkörnigen normalen Fugemittel verfüllt.
In Fig. 2 ist ein einzelnen Stein 1 dargestellt, wobei in diesen Stein
1 zusätzlich eine Öffnung 5 als Freiraum eingelassen ist. Dabei kann
die Öffnung 5 zusätzlich oder alternativ zu dem Freiraum 2 vorgese
hen sein, der sich durch die Abschrägung der Seitenwände an einer
Kante ergibt. Auch in dieser Figur ist an dem Stein 1 die Verfüllung
sowohl der Öffnung 5 als auch des Freiraums 2 mit Füllmittel 3 dar
gestellt.
In Fig. 3 sind Steine 1 einer Pflasterfläche dargestellt, die als nor
male Rechtecksteine ausgebildet sind und die durch Abstandstands
halter 6 voneinander getrennt sind. Diese Abstandshalter 6 können
beispielsweise T-förmig oder kreuz-förmig ausgebildet sein. Die ent
sprechende Auswahl richtet sich nach dem Verlegemuster. Zwei der
artige Verlegemuster sind in der Figur dargestellt. Die Abstandshalter
6 können ebenfalls Steine sein. Bevorzugt sind diese aber aus Kunst
stoff gefertigt und bilden innen jeweils einen Hohlraum. Diese Hohl
räume werden auch mit dem Füllmittel 3 ausgefüllt. Selbstverständ
lich können die aus Kunststoff gefertigten Abstandshalter 6 auch
massiv sein. Bevorzugt reichen die Abstandshalter 6 nicht bis an die
Oberfläche der Steine 1, so daß sich eine durchgehende Füllmittel
schicht an der Oberfläche der Steine ergibt. Die Abstandshalter
können auch an die Steine angeformt sein.
Claims (11)
1. Pflasterfläche aus einzelnen zueinander angeordneten Steinen,
die vorzugsweise aus Beton hergestellt sind, wobei die Pflasterfläche
Einrichtungen zum Abführen von sich auf der Oberfläche der Steine
ansammelnder Flüssigkeit, insbesondere Regenwasser, ausweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen von der Oberfläche
zu der Bodenfläche der Pflasterfläche reichende Freiräume (2) sind,
die mit einem Füllmittel (3) ausgefüllt sind, dessen Elemente durch
ein Bindemittel aneinander haftend ausgebildet sind.
2. Pflasterfläche nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmittel (3) Splitt ist.
3. Pflasterfläche nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmittel (3) ein Einzel- oder
Mischprodukt aus den Materialien Natursteinsplitt, Kies, Beton
recyclingmaterial (RCL-Material) oder ähnlichem ist.
4. Pflasterfläche nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume (2) zunächst bis etwa
2/3 bis 4/5 der Höhe der Freiräume mit einem groben Füllmittel (3),
vorzugsweise der Körnung von ca. 5 bis 8 mm und dann vollständig
mit einer feineren Körnung, vorzugsweise von ca. 0,2 bis 3 mm aus
gefüllt sind.
5. Pflasterfläche nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein mit einem Härter
versetzbarer Kunstharz oder ein sonstiger erhärtender Kleber, wie
z. B. Bitumen, Wasserglas oder dergleichen ist.
6. Pflasterfläche nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel an der Oberfläche
der Elemente des Füllmittels (3) haftend angebracht ist.
7. Pflasterfläche nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume aus je einer an zumin
dest einer Kante eines Steines (1) angeordneten Abschrägung gebil
det sind.
8. Pflasterfläche nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abschrägung die Form eines
rechtwinkligen Dreiecks mit einer Schenkellänge von mindestens der
zweifachen Körnungsgröße der Elemente des Füllmittels (3) hat.
9. Pflasterfläche nach einem Ansprüche 1 bis 5
dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume (2) durch eine oder
mehrere Öffnungen (5) an den Steinen (1) gebildet sind.
10. Pflasterfläche nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume (2) durch die Abstände
zwischen den Steinen (1), vorzugsweise unter Zuhilfenahme von
separaten Abstandshaltern (6) oder an den Steinen angeformten Ab
standshaltern, gebildet sind.
11. Pflasterfläche nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fugen (4) zwischen aneinander
liegenden Steinen (1) mit feinkörnigen Füllmittel (3) einer Körnung
von ca. 0,2 bis 3 mm oder Fugemittel verfüllt sind.
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