DE19705500C2 - Sicherheitssitz für Verkehrsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge und Flugzeuge - Google Patents
Sicherheitssitz für Verkehrsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge und FlugzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sicherheitssitz
für Verkehrsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge und Flugzeuge,
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Ein solcher
Sicherheitssitz ist aus der EP 0 691 239 A1 desselben
Anmelders bekannt. Bisher war man bemüht, bei einem
Sicherheitssitz dieser Art mit Sitzteil, Rückenteil und
Seitenstützen an Sitzteil und Rückenteil den ganzen
Sicherheitssitz als Rückhaltesystem bei Unfällen zu gestalten,
obwohl mindestens eine aufblasbare Kammer im Sicherheitssitz
integriert ist, welche der Art nach störungsanfällig sein
kann. Insoweit hat man bei Sicherheitssitzen mit aufblasbarer
Kammer oder mit mehreren aufblasbaren Kammern sich an die
Ausbildungsart von solchen Sicherheitssitzen für Kinder
angelehnt, welche im ganzen formstabil mit Sitzteil,
Rückenteil und Seitenstützen ausgebildet sind.
Andererseits ist es auch inzwischen bekannt und üb
lich geworden, für ältere Kinder oder entsprechend kleinwüch
sige Erwachsene als Sicherheitssitze nur noch Sitzteile mit
integrierten Seitenstützen vorzusehen und zum Rückhalt der auf
einem solchen Sitzteil sitzenden Person wie auch sonst inzwi
schen bei Sicherheitssitzen üblich das Sicherheitsgurtsystem
für Erwachsene am Sitz des betreffenden Verkehrsmittels zu
verwenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit mög
lichst geringem konstruktiven Aufwand einen mit geringem
Volumenbedarf ablegbaren Sicherheitssitz sowohl für kleinere
als auch für größere Kinder - und entsprechend kleinwüchsige
Erwachsene - zu schaffen, welcher zum einen die jetzt üblichen
hohen Sicherheitsanforderungen für den Fall eines Unfalls
erfüllt und zum anderen nicht auf den Komfort eines
luftkissengepolsterten Sitzes verzichtet.
Diese Aufgabe wird bei einem Sicherheitssitz mit den
Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen kenn
zeichnenden Merkmale erfüllt.
Die Erfindung knüpft an die oben zweitgenannte Mög
lichkeit an, größere Kinder und entsprechend große Erwachsene
allein auf einem formstabilen Sitzteil mit Seitenstützen zu
plazieren und im Regelfall durch das Sicherheitsgurtsystems
des Verkehrsmittels, mindestens einen Bauchgurt und
vorzugsweise einen Dreipunktgurt, zurückzuhalten. Mindestens
für kleinere Kinder wird dann dieses Sitzteil durch einen
primär auf Komfortanforderungen abgestimmten Rückenteil
ergänzt. Dieser kann auch bei älteren Kindern weiterhin
Verwendung finden oder aber in Anpassung an die größere
Körperstatur älterer Kinder dann auch durch Lösen der
Verbindung mit dem Sitzteil fortgelassen werden (vgl. z. B. DE 43 37 360 A1).
Bei mittelgroßen und größeren Kindern kann man
auch den erfindungsgemäßen Sicherheitssitz wahlweise einmal
nur mit dem Sitzteil verwenden, wenn beispielsweise das Kind
bei der Fahrt wach und aktiv ist, oder dann mit dem Rückenteil
vereinen, z. B. wenn das Kind entspannt schlafen möchte. Im
unaufgeblasenen Zustand kann dabei das Rückenteil klein
zusammengelegt werden, was besonders einfach ist, wenn im
besonders bevorzugten Fall das Rückenteil ausschließlich aus
aufblasbarem flexiblen Material besteht, das erst durch das
Aufblasen in einem gewissen Maß formstabil wird. Wenn das
Rückenteil vom Sitzteil abgetrennt, entlüftet und mit seinen
Seitenstützen flachgelegt ist, kann es als im wesentlichen
zweidimensionale Struktur abgelegt werden.
Aus der DE 43 37 360 A1 ist an sich auch bereits ein
Sicherheitssitz bekannt, dessen Rückenteil und dessen
Seitenstützen zu einer Einheit zusammengefasst sind, die
lösbar mit dem Sitzteil verbindbar ist. Bei diesem bekannten
Sicherheitssitz sind aber die Seitenstützen des Rückenteils
mit diesem formstabil verbunden. Wenn hierbei der Rückenteil
vom Sitzteil abgetrennt ist, lässt sich der Rückenteil mitsamt
seinen Seitenstützen nur mit relativ großem dreidimensionalen
Volumenbedarf ablegen.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 bewirkt eine Ver
steifung des Sitzteils. Zugleich wird dadurch eine untere Ab
stützung für das Rückenteil geschaffen. Außerdem wird dabei
ein Sicherheitsanschlag für das Sitzteil zwischen der
sitzenden Person und der Rückenlehne des Sitzes des
Verkehrsmittels geschaffen, welcher im Unfallsfalle
verhindert, daß das Sitzteil unter der Sitzfläche des Kindes
oder der sonstigen Person nach vorne herausschießen kann.
Die Merkmale der Ansprüche 3 bis 5 stellen sicher,
daß ein angelegter Sicherheitsgurt des Sitzes des Verkehrsmit
tels nicht durch zwischenliegende Teile des Sicherheitssitzes
gehindert wird, straff an der sitzenden Person zur Anlage kom
men zu können. Mit anderen Worten soll verhindert werden, daß
nicht der Sicherheitsgurt über ein Bauelement des Sicherheits
gurtes so umgelenkt wird, daß seine normale
Sicherheitsfunktion behindert wird. Besonders kommt es darauf
an, daß nicht im angelegten Zustand gar noch ein freier
Abstand zwischen Gurt und Brust der Person verbleibt oder auch
nur die vorprogrammierte Anlegekraft des Gurtes an der Person
reduziert wird.
Die Ansprüche 6 und 7 betreffen bevorzugte Ausfüh
rungsformen des Sitzteils, wie sie an sich für besonders ein
setzbare Sitzteile dieser Art bekannt sind. Insoweit knüpft
also die Erfindung wie oben erläutert an vorbekannte Technik
an und kann insoweit alle bereits konstruktiv erreichten
Vorteile, wie z. B. Kombination von Festigkeit mit Leichtbau,
mit nutzbar machen.
Bei dem Sicherheitssitz, von dem die Erfindung gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1 ausgeht, war es bereits
bekannt, verschiedene Bauelemente des Sicherheitssitzes
miteinander steckbar zu verbinden, ohne daß dabei jedoch eine
Steckverbindung zwischen Sitzteil und Rückenteil ausdrücklich
in Betracht gezogen war. Die Ansprüche 8 bis 10 sehen nunmehr
als bevorzugte Gestaltung des erfindungsgemäßen
Sicherheitssitzes eine Steckverbindung zwischen Sitzteil und
Rückenteil mit weiterhin bevorzugten konstruktiven
Einzelheiten vor. So braucht nach Anspruch 9 das Sitzteil
lediglich in eine Einstecktasche am Rückenteil eingesteckt zu
werden, um mit dem Rückenteil lösbar verbunden zu werden. Eine
dauerhafte, aber gleichzeitig leicht lösbare, Fixierung dieser
Einsteckverbindung sieht dann Anspruch 10 vor. Die Anordnung
der Einstecktasche macht es möglich, den ganzen entlüfteten
Sicherheitssitz auch dann, wenn Sitzteil und Rückenteil noch
zusammenhängen, so zu einer Tasche oder einem Rucksack
zusammenzufalten, daß die Einstecktasche 46 das den Sitzteil
aufnehmende Stauvolumen der Tasche oder des Rucksacks
darstellt sowie der zweidimensionale Rückenteil eine
Verschlusskappe dafür bildet, deren ausgeklappten Seitenteil
3b an den beiden Seitenflanken der Tasche oder des Rucksacks
ebenfalls zweidimensional zur Anlage kommen können.
Anspruch 11 mit der bevorzugten Weiterbildung nach
Anspruch 12 schafft dabei besonders bevorzugte Bedingungen,
unter denen die Komforteigenschaft des Rückenteils voll
gewährleistet wird, andererseits gewährleistet wird, daß die
vom Sitzteil gewährleistete Sicherheitsfunktion nicht
beeinträchtigt wird. Man kann dabei die ganze Rückwand des
Rückenteils
entsprechend schwach bemessen; es reicht aber auch aus,
wenn nur der am Rücken der im Sicherheitssitz sitzenden Person
anliegende Bereich des Rückenteils entsprechend schwach bemes
sen wird. Aus Stabilitätsgründen kann es sogar bevorzugt sein,
die weiter außen liegenden Bereiche im Anschluß an die Seiten
stützen des Rückenteils stärker zu dimensionieren, um diesen
Seitenstützen hinreichenden Halt zu gewährleisten.
Die Ansprüche 13 bis 19 beschreiben ferner eine be
sonders einfach realisierbare Ausbildung des aufblasbaren
Rückenteils, welche selbst dann, wenn das Rückenteil mitsamt
seinen Seitenstützen ein einziges aufblasbares Volumen bildet
(Anspruch 22), sicherstellt, daß im Falle der Verletzung des
aufblasbaren Volumens im Bereich irgendeiner einer Vielzahl der
miteinander kommunizierenden Kammern sichergestellt wird, daß
ein Druckaufbau durch Druckausgleich zur verletzten Kammer hin
nur langsam erfolgen kann.
Die Konfiguration nach Anspruch 19 beschreibt dabei
ein solches Muster von röhrenförmigen aufblasbaren Kammern, die
in der erwähnten Art miteinander nur sehr gedrosselt kommuni
zieren, was im Bereich etwa der unteren zwei Drittel Anlageflä
che des Rückens der im Sicherheitssitz sitzenden Person durch
vertikale Anordnung der Röhren eine Steifheit, z. B. eine ge
wünschte Rückenabstützung, garantiert, während im oberen Ab
schnitt horizontale Rühren vorhanden sind, die es ermöglichen,
den oberen Bereich des Rückenteils an unterschiedlich geschwun
gene Rückenlehnen von Fahrzeugsitzen leicht anpassen zu können.
Die Rahmenstruktur nach Anspruch 18 bewirkt dabei wiederum eine
Stabilisierung des Rückenteils im aufgeblasenen Zustand, wobei
dann der untere horizontale Balken der rahmenartigen Struktur
im Bedarfsfall zugleich als Lordosenstütze ausgeformt sein
kann.
Gemäß Anspruch 20 kann man im Bedarfsfall auch das
Rückenteil mit einem lösbaren Überzug versehen, der ebenso wie
der Überzug des Sitzteils im Falle des Anspruchs 6 nach dem Ab
ziehen leicht gewaschen und dann wieder übergezogen werden
kann.
Die Maßnahme nach Anspruch 21 stellt dann schließlich
sicher, daß das Rückenteil auch dann, wenn er im unaufgeblase
nen Zustand verstaut war, nach dem Aufblasen und Aufrichten der
Seitenstützen durch entsprechende Abstützungen zwischen Seiten
stützung und Rückenteil zu einem im wesentlichen formstabilen
aufgeblasenen Bauteil umgestaltet werden kann. Die Abstützungen
können dabei in besonders einfacher Weise durch ein vorzugs
weise flexibles Querband zwischen den beiden oberen Enden der
am Rückenteil klappbaren Seitenstützen gebildet sein. Wenn dann
dieses Querband einen nach vorne offenen Ausschnitt aufweist,
behindert es nicht die sitzende Person, stellt aber sicher, daß
die Seitenstützen sich nicht gegeneinander nach außen spreizen
können. Ein Einfallen nach innen wird durch die Person selbst
verhindert. Es schließt nicht aus, eine entsprechende Abstüt
zung auch durch ein starres oder halbstarres Element vorzuse
hen, welches zusätzlich auch ein Einfallen der Seitenstützen
nach innen verhindert.
Der erfindungsgemäße Sicherheitssitz kann wie bei an
deren bekannten Sicherheitssitzen auch mit mehreren gesondert
aufblasbaren Kammern versehen sein, falls dies gewünscht ist.
Die Einkammerigkeit von Rückenteilen und deren Seitenstützen im
Sinne von Anspruch 22 stellt dabei jedoch die einfachste Lösung
dar, die im Normalfall den Anforderungen durchaus hinreichend
gerecht wird.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer
Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht,
Fig. 2 eine Vorderansicht,
Fig. 3 eine Seitenansicht,
Fig. 4 eine rückwärtige Ansicht eines Sicherheits
sitzes und
Fig. 5 eine Seitenansicht analog Fig. 3 mit im Si
cherheitssitz sitzender angeschnallter Person.
Der Sicherheitssitz weist ein Sitzteil 1 sowie ein
Rückenteil 2 auf. Dabei hat das Sitzteil 1 Seitenstützen 3a und
das Rückenteil 2 Seitenstützen 3b. Das Sitzteil 1 mitsamt sei
nen beidseitigen Seitenstützen 3a besteht aus einem integralen
Formstück aus einem Kunststoff, insbesondere aus expandiertem
Polystyrol. Wie nur in einem Teilbereich angedeutet ist, kann
dabei das ganze Sitzteil 1 mitsamt seinen Seitenstützen 3a mit
einem waschbaren textilen Überzug 4 lösbar überzogen sein. Das
selbe gilt für den Überzug 5 des Rückenteils 2 und/oder seiner
Seitenstützen 3b.
Die untere Fläche 6 des Sitzteils dient als Auflage
fläche auf der Sitzfläche des Sitzes des Verkehrsmittels und
ist dabei entweder flach horizontal oder in Anpassung an die
Wölbung eines Sitzpolsters leicht konkav mit Schwungrichtung
von vorne nach hinten ausgebildet.
Die beiden Seitenstützen 3a des Sitzteils 1 sind hin
ten durch einen Querholm 8 miteinander verbunden, so daß sie
nach Art eines vorne offenen U umlaufen. Zwischen ihnen ist die
Sitzfläche 10 für eine im Sicherheitssitz sitzende Person (vgl.
Fig. 5) angeordnet, die aus der unteren Fläche 6 über eine vor
dere Rundung 12 in einen den Oberschenkel abschützenden vorde
ren Bereich 14 und einen wieder abgesenkten unteren Aufnahmebe
reich für das Gesäß der Person geschwungen übergeht und von
dort gerundet an die Innenkante des Querholms 8 anschließt.
Die Seitenstützen 3a erheben sich im Anschluß an die
Rundung 12 in einer Auswölbung 18 über die Sitzfläche 10 und
sind in Nachbarschaft des Rückenteils 2 derart nach unten zu
rückgesetzt, daß ein Durchlaß 20 für einen Beckengurt 22 und
gegebenenfalls an der einen Seite für den Brustgurt 24 eines
Dreipunkt-Haltegurtes am Sitz des Verkehrsmittels entsteht.
Zweckmäßig verläuft dabei wie dargestellt der Durchlaß 20 zu
nächst von oben vorne nach unten hinten und von dort wieder
schräg aufwärts etwa rechtwinklig zur Erstreckungsrichtung des
Beckengurtes 22.
Das oben beschriebene Sitzteil 1 entspricht insoweit
einem konventionellen Sitzteil für größere Kinder ohne geson
derte Rückenabstützung an der Rückenlehne des Sitzes des Ver
kehrsmittels.
Das Rückenteil 2 besteht, gegebenenfalls abgesehen
von seinem Überzug 5, mitsamt seinen Seitenstützen 3b aus einem
aufblasbaren Einkammervolumen. Ein Aufblasventil 26 kann dabei
ohne Beschränkung der Allgemeinheit gemäß Fig. 5 im oberen Ende
einer Seitenstütze 3b des Rückenteils 2 vorgesehen sein. Durch
das Aufblasventil 26 ist das Rückenteil 2 auch entlüftbar. Im
entlüfteten Zustand kann das ganze Rückenteil auf engsten Raum
zusammengefaltet werden, da es keinerlei starre oder halbstarre
Bestandteile enthält, wenn man einmal von dem Aufblasventil 26
absieht.
Das Rückenteil 2 ist im ganzen aus Flachmaterialtei
len gefertigt. Das Flachmaterial ist dabei ein Bahnmaterial aus
einer widerstandsfähigen gasundurchlässigen unelastischen
Kunststoffolie oder einem analogen plastifizierten oder gum
mierten textilen Flachmaterial, z. B. Textilgewebe, oder einem
sonstigen analogen Kunststoffverbundstoff.
Die beiden Seitenstützen 3b des Rückenteils 2 sind an
diesem an seinen beiden Längsseiten auch im aufgeblasenen Zu
stand jeweils um eine Gelenklinie 28 klappbar. Um diese Klapp
wirkung auf ein nicht störendes Minimum zu reduzieren, sind die
beiden Seitenstützen 3b an ihrem jeweiligen oberen Ende jeweils
durch ein Halteband 30 aus dem gleichen Material wie das
Rückenteil 2 miteinander verbunden, so daß sie nicht gegenein
ander nach außen ausspreizen können.
Die Seitenstützen 3b haben dabei eine größere Stärke
als das Rückenteil 2. Dabei sind die Seitenstützen 3b ihrer
seits oben und unten noch dicker ausgebildet als in einem zen
tralen Bereich überwiegend im oberen Drittel der jeweiligen
Seitenstütze 3b, wo diese an ihrer Vorderrandkante einen nach
innen geschwungenen Durchlaß 32 für den Brustgurt 24 eines
Dreipunkt-Gurtes am Sitz des Verkehrsmittels bilden. Die dicke
ren oberen und unteren Bereiche der jeweiligen Seitenstütze
sind durch eingesetzte Abstandhalter 34 aus dem gleichen Mate
rial wie das sonstige Rückenteil 2 distanziert. Die Abstandhal
ter 34 begrenzen die Aufblasbarkeit, stellen jedoch keinen Wi
derstand gegen ein Zusammenfalten beim Entlüften dar. Hier sind
speziell entsprechende mit Durchbrechungen versehene flexible
Zylinderstrukturen eingebaut.
Auch in ihrem unteren Auslauf sind die Seitenstützen
3b durch ihre dort vorhandene Rundung im Anschluß an den jewei
ligen Durchlaß 20 im Sitzteil 1 so zurückgesetzt, daß auch dort
ein Beckengurt 22 oder gegebenenfalls an einer Seite ein
Brustgurt 24 in seiner Haltefunktion auf eine im Sicherheits
sitz sitzende Person nicht behindert wird.
Das Rückenteil 2 weist im Anschluß an die beidersei
tigen Klapplinien 28 ein rahmenartig geschlossenes Röhrenprofil
36 auf, das eine Vielzahl weiterer dünnerer Röhren 38 und 40
einrahmt. Diese dünneren Röhren nehmen den ganzen Innenraum des
rahmenartig geschlossenen Röhrenprofils 36 ein. Dabei verlaufen
oben eine Vielzahl horizontaler Röhren 38 und unten eine Viel
zahl vertikal verlaufender Röhren 40. Dabei sind noch mehr ver
tikale als horizontale Röhren vorhanden. Vorteilhaft liegt die
Zahl der horizontalen Röhren im Bereich von vier bis zwölf,
vorzugsweise sechs bis acht, und die Zahl der vertikalen Röhren
im Bereich von sechs bis fünfzehn, vorzugsweise acht bis zwölf.
Bis auf die notwendige Kommunikation mit dem Röhren
profil 36, das seinerseits mit den Seitenstützen 3b kommuni
ziert, sind die einzelnen Röhren 38 und 40 in Stirnrichtung ge
schlossen, aber stirnseitig seitlich mit der jeweils benachbar
ten Röhre kommunizierend. Dies wird dadurch bewirkt, daß die
zwei übereinander liegenden Folien des Rückenteils 2 zur Bil
dung der dünnen Röhren 38 und 40 durch längs der jeweiligen
Röhren verlaufende Schweißlinien 42 miteinander verbunden sind,
die im Endbereich der Röhre 38 bzw. 40 jeweils eine Lücke 44
lassen (vgl. insbesondere Fig. 4). Diese Lücken bilden Drosseln
für den Luftaustausch zwischen den einzelnen Röhren 38 und 40.
Im aufgeblasenen Zustand haben die dünnen Röhren 38
und 40 in Dickenrichtung des Rückenteils 2 in Durchmesserrich
tung ein Außenmaß im Bereich von 1,5 bis 2,5 cm, während das
Röhrenprofil 36 mit etwas größerem Außenmaß in Durchmesserrich
tung ausgebildet ist. Dadurch ist jedenfalls im Bereich der
dünneren Röhren 38 und 40, welche allein zur Rückenabstützung
einer Person im Sicherheitssitz dienen, sichergestellt, daß
auch bei entlüftetem Rückenteil 2 der Sicherheitsgurt 22, 24 am
Sitz des Verkehrsmittels noch ungestört am Körper der im Si
cherheitssitz sitzenden Person zur Anlage kommen kann.
Das Rückenteil 2 ist über die untere horizontale Ver
bindungsröhre des Röhrenprofils 36 auf den Querholm 8 des Sitz
teils 1 aufgesetzt.
Für den Betrieb ist dabei eine lösbare Steckverbin
dung zwischen Rückenteil 2 und Sitzteil 1 folgendermaßen vorge
sehen:
Am Rückenteil 2 ist eine Einstecktasche 46 aus dem
gleichen Material wie der sonstige Rückenteil 2 ausgebildet,
die in den Figuren durch leichte schräge Kreuzschraffur wieder
gegeben ist. In diese Einstecktasche 46 kann das Sitzteil 1 bei
nicht aufgeblasenem Rückenteil 2 von seiten des Rückenteils aus
so eingeschoben werden, daß der über die Seitenstützen 3a des
Sitzteils 1 hervorstehende gerundete Bereich 12 des Sitzteils
in der Einstecktasche 46 straff zu sitzen kommt. Eine für den
Betrieb dauerhafte Fixierung dieser Einsteckverbindung kann
dann dadurch erhalten werden, daß zwei Klettverbindungen zwi
schen Sitzteil 1 und Einstecktasche 46 vorgesehen werden. Die
eine Klettverbindung 48 ist stirnseitig zwischen dem gerundeten
Abschnitt 12 und der zugeordneten Innenfläche der Einsteckta
sche 46 vorgesehen. Die andere Klettverbindung 50 ist an der
hinteren Außenseite des Sitzteils 1 vorgesehen und wirkt ent
sprechend mit einer anderen innenseitigen Klettverbindung der
Einstecktasche 46 zusammen.
Claims (22)
1. Sicherheitssitz für Verkehrsmittel, insbesondere
Kraftfahrzeuge und Flugzeuge, mit einem auf eine Sitzfläche
eines Sitzes des Verkehrsmittels aufsetzbaren formstabilen
Sitzteil (1), dessen untere Fläche (6) als Auflagefläche auf
der Sitzfläche des Sitzes des Verkehrsmittels vorgesehen ist,
einem an die Rückenlehne des Sitzes des Verkehrsmittels anlehn
baren aufblasbaren Rückenteil (2) sowie Seitenstützen (3a, 3b)
an Sitzteil (1) und Rückenteil (2), wobei die Seitenstützen
(3b) des Rückenteils (2) aufblasbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenstützen (3a) des Sitzteils (1) mit die sem formstabil ausgebildet sind,
daß der Rückenteil (2) aus Flachmaterial gefertigt ist und mit seinen beiden Seitenstützen (3b) jeweils über eine Gelenklinie (28) zusammenhängt, um die die Seitenstützen (3b) in bezug auf den Rückenteil (2) klappbar angeordnet sind, und
daß der Rückenteil (2) und dessen Seitenstützen (3b) zu einer Einheit zusammengefaßt sind, die lösbar mit dem Sitz teil (1) verbindbar ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenstützen (3a) des Sitzteils (1) mit die sem formstabil ausgebildet sind,
daß der Rückenteil (2) aus Flachmaterial gefertigt ist und mit seinen beiden Seitenstützen (3b) jeweils über eine Gelenklinie (28) zusammenhängt, um die die Seitenstützen (3b) in bezug auf den Rückenteil (2) klappbar angeordnet sind, und
daß der Rückenteil (2) und dessen Seitenstützen (3b) zu einer Einheit zusammengefaßt sind, die lösbar mit dem Sitz teil (1) verbindbar ist.
2. Sicherheitssitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Seitenstützen (3a) des Sitzteils (1) im Anschluß
bereich an den Rückenteil (2) unter Bildung eines nach vorne
offenen U-Profils (durch 8) miteinander verbunden sind.
3. Sicherheitssitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenstützen (3a) des Sitzteils (1)
und/oder des Rückenteils (2) derart geformt sind, daß ein Hal
tegurt, vorzugsweise Dreipunktgurt (22, 24), des Sitzes des
Verkehrsmittels frei an der im Sicherheitssitz sitzenden Person
zur Anlage kommen kann.
4. Sicherheitssitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Seitenstützen (3a) des Sitzteils (1) in Nachbar
schaft des Rückenteils (2) als Durchlaß (20) für den Haltegurt
(22, 24) des Sitzes des Verkehrsmittels nach unten zurückge
setzt sind.
5. Sicherheitsgurt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenstützen (3b) des Rückenteils (2)
in Nachbarschaft des Sitzteils (1) und im Falle eines Drei
punktgurts (22, 24) auch in einer mittleren Höhe, vorzugsweise
mindestens überwiegend in der oberen Hälfte, als Durchlaß (32)
für den Haltegurt zurückgesetzt sind.
6. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzteil (1) mitsamt seinen
Seitenstützen (3a) ein Formstück aus Kunststoff ist, das vor
zugsweise mit einem lösbaren Überzug (4) versehen ist.
7. Sicherheitssitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß der Kunststoff expandiertes Polystyrol ist.
8. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine Steckverbindung (46) zwischen Sitz
teil (1) und Rückenteil (2).
9. Sicherheitssitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Steckverbindung eine am Rückenteil (2) vorgesehene
Einstecktasche (46) aufweist, in die der Sitzteil (1) einsteck
bar ist.
10. Sicherheitssitz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß die Steckverbindung (46) mit einer lösbaren Ver
schlußeinrichtung (48, 50), vorzugsweise in Ausbildung als
Klett- oder Haftverschluß, versehen ist.
11. Sicherheitssitz insbesondere nach einem der Ansprüche
3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (2) minde
stens im Abstützbereich (38, 40) für den Rücken einer im Si
cherheitssitz sitzenden Person derart dünn bemessen ist, daß
auch bei Entlüftung des Rückenteils (2) der Sicherheitsgurt
(22, 24) des Sitzes des Verkehrsmittels frei an der im Sicher
heitssitz sitzenden Person zur Anlage kommt.
12. Sicherheitssitz nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Rückenteil (2) mindestens in dem Abstützbe
reich (38, 40) im aufgeblasenen Zustand eine Dicke von 1 bis 3 cm,
vorzugsweise 2 cm, hat.
13. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (2) aus zwei über
einanderliegenden Folien gebildet ist, zwischen denen eine
Vielzahl aufblasbarer Kammern (36, 38, 40) durch linien- oder
streifenförmige Verbindungen (24), vorzugsweise Schweißnähte,
abgeteilt ist, wobei die Verbindungen (42) jeweils Lücken (44)
zwischen benachbarten Kammern (26, 38, 40) frei lassen.
14. Sicherheitssitz nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kammern nebeneinanderliegende Röhren (38, 40)
bilden, deren längsseitige Verbindungen (42) jeweils mit minde
stens einer Lücke (44) versehen sind.
15. Sicherheitssitz nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens der überwiegende Teil der Kammern (36,
38, 40) an ihren stirnseitigen Enden geschlossen ausgebildet
ist.
16. Sicherheitssitz nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß je eine Lücke (44) der längsseitigen Ver
bindungen (42) an deren beiden Enden vorgesehen ist.
17. Sicherheitssitz nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder längsseitigen Verbindung nur eine
Lücke (44) an deren einem Ende vorgesehen ist, und daß die Lüc
ken benachbarter Röhren (38, 40) unter deren mäanderartiger
Hintereinanderschaltung abwechselnd an entgegengesetzten Enden
der längsseitigen Verbindungen vorgesehen sind.
18. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (2) an seinem Umfang
ein rahmenartig geschlossenes Röhrenprofil (36) aufweist, das
eine Vielzahl weiterer, vorzugsweise dünnerer, Röhren (38, 40)
einrahmt.
19. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens im zentralen Bereich des
Rückenteils (2), im Falle von Anspruch 17 innerhalb des rahmenartig
geschlossenen Röhrenprofils (36), im oberen Bereich eine
Vielzahl horizontaler Röhren (38) und im unteren Bereich eine
Vielzahl vertikaler Röhren (40) vorgesehen ist.
20. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (2) mitsamt der an
ihn angebrachten Seitenstützen (3b) mit mindestens einem lösba
ren Überzug (5) versehen ist.
21. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstützung (30) der
Seitenstützen (3b) des Rückenteils (2) an diesem für den
aufgeblasenen Zustand vorgesehen ist.
22. Sicherheitssitz nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (2) mitsamt seinen
Seitenstützen (3b) ein einziges aufblasbares Volumen bildet.
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|---|---|---|---|
| DE19705500A DE19705500C2 (de) | 1997-02-13 | 1997-02-13 | Sicherheitssitz für Verkehrsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge und Flugzeuge |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19705500A DE19705500C2 (de) | 1997-02-13 | 1997-02-13 | Sicherheitssitz für Verkehrsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge und Flugzeuge |
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-
1997
- 1997-02-13 DE DE19705500A patent/DE19705500C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4337360A1 (de) * | 1992-11-02 | 1994-05-05 | Takata Corp | Kinderrückhalte- und -schutzsitz für ein Fahrzeug |
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