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DE19704082A1 - Verfahren und Gerät zur Herstellung von extrudierten Kunststoffolien - Google Patents

Verfahren und Gerät zur Herstellung von extrudierten Kunststoffolien

Info

Publication number
DE19704082A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
layer
holes
extrusion
plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19704082A
Other languages
English (en)
Inventor
Jose Luis Santamaria
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
COEXPAN SA
Original Assignee
COEXPAN SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority to PT101963A priority Critical patent/PT101963B/pt
Application filed by COEXPAN SA filed Critical COEXPAN SA
Priority to DE19704082A priority patent/DE19704082A1/de
Priority to BE9700109A priority patent/BE1010902A5/fr
Priority to BR9701581A priority patent/BR9701581A/pt
Publication of DE19704082A1 publication Critical patent/DE19704082A1/de
Priority to JP10336290A priority patent/JP2000158513A/ja
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Aufgabe der Erfindung
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung koextrudierter Folien aus Kunststoffmaterial sowie ein Gerät zur Implementierung dieses Verfahrens, welche im wesentlichen neuartige Merkmale und im wesentlichen Vorteile im Vergleich zu bekannten Verfahren des Standes der Technik ermög­ lichen, die für ähnliche Zwecke eingesetzt werden.
Insbesondere besteht die Aufgabe der Erfindung grund­ sätzlich in der Entwicklung eines Verfahrens und eines damit im Zusammenhang stehenden Gerätes zur Herstellung koextrudierter Folien, die aus mehreren Schichten bestehen, die gleichzeitig gebildet werden, so daß mindestens eine dieser Schichten die Bildung länglicher Streifen aus einer oder mehreren Farben umfassen kann, wobei die länglichen Streifen möglicherweise unter­ schiedliche Breiten und unterschiedliche Dicken basierend auf den Anforderungen in jedem einzelnen Fall aufweisen können, wobei die abschließenden Kanten jeweils zweier aufeinanderfolgender benachbarter Streifen über ihre gesamte Länge perfekt und klar abgegrenzt sind, wodurch das Abwandern der Farben von jeweils zwei benachbarten Streifen vermieden wird. Zu diesem Zweck schafft die Erfindung eine (praktisch) gleichzeitige Verteilung der Materialien, welche die verschiedenen Schichten bilden, durch Extrusions­ leitungen, wobei im Falle des Vorhandenseins der Schicht mit unterschiedlichen Farben das Extrusions­ gerät von einer Mehrzahl an Auslaßleitungen gebildet wird, und zwar eine für jeden Streifen in seiner jeweiligen Farbe, wobei weiters eine exakte Regelung hinsichtlich der Extrusionsgeschwindigkeit, des Extrusionsdruckes und der Dicke der gebildeten Schicht mit Hilfe einer Vorrichtung zum Einschränken des extrudierten Materials in seinem Durchgang hin zu den verschiedenen Leitungen beibehalten wird.
Der Anwendungsbereich der Erfindung ist sehr breit und umfaßt im allgemeinen die Herstellung von Artikeln, welche auf thermoplastischen Materialien beruhen, insbesondere die Herstellung bestimmter Behälter, die für bestimmte Lebensmittelprodukte angewendet werden können.
Hintergrund der Erfindung
Es ist bekannt, daß beim Stand der Technik ein wärme­ schmelzendes Material als Grundlage für die Herstellung bestimmter Behältnisse für Lebensmittelprodukte verwen­ det wird, und zwar auf eine Art und Weise, bei welcher die Folien in diesem Material auf einer ihrer Ober­ flächen ein bestimmtes Muster darstellen, welches aus einer Kombination aus Farbstreifen besteht; das somit gebildete Behältnis zeigt auf seiner freiliegenden Seite dieselben Zierfarben wie jene, die auf der Anfangsfolie vorhanden sind, und zwar auf eine Art und Weise, daß nicht alle Behältnisse, welche von Abschnitten der Anfangsfolie gebildet werden, not­ wendigerweise ein identisches Muster aufweisen, wobei dies eine Funktion der ausgewählten Folie ist. Die erwähnten Folien aus wärmeschmelzendem Material bestehen hauptsächlich aus einer extrudierten Folie mit einer bestimmten Dicke, ausgestattet mit länglichen Farbstreifen, die nach Bedarf über die Oberfläche einer ihrer Seiten hin verteilt sind.
Die Herstellung einer extrudierten Folie, die gemäß der obigen Aufgabe Verwendung findet, weist mehrere Nach­ teile auf, die bislang noch nicht auf geeignete Weise gelöst wurden. Somit ist bekannt, daß Herstellungs­ verfahren eine Folie mit einer Oberfläche versehen, welche längliche Streifen aufweist, beginnend von einer Grundfolie, die in der Folge bedeckt wird mit einer anderen Folie, welche die erwünschten Farben enthält, wobei beide Folien durch Wärmeschweißen miteinander verbunden werden. In anderen Fällen wird eine Mehrzahl an parallelen, länglichen Streifen unterschiedlicher Farbe an eine Grundfolie angebunden, um den erwünschten Zweck zu erfüllen. Diese Verfahren erfordern einen beachtlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, der zu sehr hohen Produktionskosten führt.
Das französische Patent Nr. 85/15621 schaffte eine Teillösung für die Probleme, die sich bei der Herstel­ lung einer Folie dieser Art ergeben, durch Entwicklung eines Verfahrens, bei welchem eine Mehrfachfolie, gebildet aus drei unterschiedlichen Schichten, durch eine einzige Reihe bestehend aus mehreren Kanälen extrudiert wird, wobei die obere Schicht eine Mehrzahl an Farbstreifen darstellt. In diesem Fall werden die Breiten der Farbstreifen durch Regeln des Durchflusses des Materials eingestellt, welches an den einzelnen Streifen abgelegt wird. Das System konnte jedoch nicht vermeiden, daß sich Farben in benachbarte Streifen mischten, weil Material von einem Streifen zum anderen wanderte, wobei dieser Mangel natürlich das Endprodukt beeinträchtigt, welches mit dem thermoplastischen Material hergestellt wird.
Es sind andere Verfahren bekannt, welche es ermög­ lichen, daß die erwünschten benachbarten Streifen erhalten werden, ohne daß dabei schwerwiegende Probleme hinsichtlich des Abwanderns der Farben von den einzel­ nen Streifen zu den benachbarten Streifen auftreten, wenngleich hierbei der Haken darin besteht, daß bei Änderungen im Herstellungsverfahren, wie zum Beispiel dann, wenn die Streifen neu verteilt werden, der Vor­ gang ein Stoppen der Maschine über einen ausgedehnten Zeitraum hinweg erfordert, und des weiteren Teile beträchtlicher Größe und mit beträchtlichen Kosten aus­ gewechselt werden müssen, wobei mehrere derartige Teile auf Lager gehalten werden müssen, wie dies entsprechend jedem einzelnen Fall erforderlich ist.
Es wäre daher wünschenswert, eine koextrudierte Folie zu erhalten, welche, während sie die Probleme des Standes der Technik beseitigt, einen perfekten Überzug bietet, der frei von unerwünschten Abwanderungen ist, geeignete Dicken- und Breiteneinstellungen in jedem einzelnen Streifen ermöglicht und ebenso eine rasche, kostengünstige Produktion ermöglicht. Dies ist eine der Aufgaben der Erfindung.
Des weiteren besteht eine zweite Aufgabe der Erfindung darin, Elemente zu schaffen, welche, nachdem sie auf komfortable Weise in den Extrusionskopf aufgenommen wurden, Änderungen in der Verteilung der Farbstreifen in kürzestmöglicher Zeit und zu wesentlich geringeren Kosten ermöglichen als die Geräte des Standes der Technik.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung hat ein Verfahren und ein Gerät zur Herstellung koextrudierter Folien aus wärme­ bildendem Material entwickelt, welche die oben erwähn­ ten wünschenswerten Merkmale umfassen. Somit wird die Folie vorzugsweise durch voneinander abgegrenzte Schichten, vorzugsweise drei Schichten, gebildet, wobei die erste Schicht oder untere Schicht als Stützelement dient. Diese erste Schicht verfügt vorzugsweise über eine hygienische weiße Farbe, da sie in der Folge nach Bildung des Behältnisses mit dem Lebensmittelprodukt in Berührung kommen wird. Über dieser unteren Schicht liegt eine Zwischenschicht, umfassend eine Mehrzahl an Farbstreifen, wobei ein jeder von diesen eine vorher­ bestimmte Breite und Farbe aufweist. Schließlich wird eine obere Schicht geschaffen, vorzugsweise transparen­ ter Natur, mit Glanz.
In einem darstellenden, nicht einschränkenden Beispiel der Erfindung könnte die Gesamtdicke der Folie so ver­ teilt sein, daß sie etwa 5 bis 50% der unteren Schicht, etwa 20 bis 80% der Zwischenschicht und etwa 2 bis 20% der oberen Schicht bildet.
Um die verschiedenen Schichten zu bilden, aus denen die koextrudierte Folie der Erfindung besteht, wird die Verwendung einer Mehrzahl an Leitungen mit unterschied­ lichen Breiten für das Extrusionsmaterial vorgesehen, wobei die Breite auf der Grundlage der erwünschten Breite des Streifens zum Auslaß hin mehr und mehr zunimmt, wobei jede dieser Leitungen an einem Speicher­ behälter angeschlossen ist, welcher das Extrusions­ material enthält, und zwar mittels einer Vorrichtung, die im folgenden hier beschrieben wird. Demgemäß erfor­ dert die untere Schicht eine einzige Leitung; die Zwischenschicht erfordert so viele Leitungen, wie läng­ liche Streifen zu bilden sind, wobei der Durchgang der Zufuhrleitung in jede dieser Leitungen durch einstell­ bare Schrauben geregelt wird, welche den Durchfluß des Extrusionsmaterials regeln; schließlich erfordert auch die obere oder Schutz-/Endschicht eine einzelne Leitung.
Die Funktionsweise all dieser Extrusionsmaterial­ leitungen ist eine gleichzeitige, das heißt, sie alle führen gleichzeitig das zum Bilden der drei unter­ schiedlichen Schichten benötigte Material zu, welche die koextrudierte Folie der Erfindung darstellen, und werden daher in einem einzigen Extrusionskopf gemeinsam eingebaut. Während die gebildete Folie von der beweg­ lichen Grundfläche entlanggetragen wird, durchläuft sie eine Kühlvorrichtung, welche vorzugsweise Walzen umfaßt, entlang denen die Folie weiterbefördert wird, und in deren Innerem eine Kühlflüssigkeit, vorzugsweise Wasser, zirkuliert, um die Temperatur dieser Kühlwalzen konstant zu halten. Die somit erhaltene Folie kann zum Beispiel auf Spulen aufgewickelt und mit vorher­ bestimmten Längen abgeschnitten werden.
Zur Bildung der Zwischenschicht, nämlich der Schicht, welche aus den verschiedenen länglichen Farbstreifen zusammengesetzt ist, lehrt die Erfindung, daß, um uner­ wünschte Materialabwanderungen von einem Streifen zu einem beliebigen benachbarten Streifen zu vermeiden, was zu einer Vermischung der Farben führen würde, eine Kompromißbeziehung zwischen den verschiedenen, bei der Bildung der Folie involvierten Parametern eingehalten werden muß. Um somit diese Unbequemlichkeit zu vermei­ den und die Farbstreifen und die anderen beiden Schich­ ten sowohl mit der gewünschten Breite als auch mit der gewünschten Dicke ausstatten zu können, ist es notwen­ dig, eine Beziehung zwischen der Geschwindigkeit, mit der die Folie entlangbefördert wird, und der Geschwin­ digkeit und dem Druck, mit welchem das geschmolzene Material durch die Extrusionsleitungen zugeführt wird, zusätzlich zum Regeln der Temperatur und dem ent­ sprechenden Flüssigkeitsgrad des Materials zu erstel­ len. Durch geeignete Steuerung dieser Parameter wird die Bildung länglicher Streifen mit perfekt abgegrenz­ ten Farben ermöglicht, welche durch absolut geradlinige Kanten voneinander getrennt sind, wobei jegliche gegen­ seitige Interaktion zwischen benachbarten Streifen fehlt. Die Einstellung des zur Bildung der einzelnen Schichten benötigten Materials wird mit Hilfe einer Vorrichtung zum Verengen des Durchganges des Materials erzielt, welches von den entsprechenden Behältern kommt, in denen es gelagert wird, bestehend aus, wie zuvor beschrieben, Schrauben, welche je nach Bedarf tiefer oder weniger tief in die Röhren eingedreht werden können, welche die Materialspeicherbehälter mit den Endauslaßleitungen verbinden.
Gemäß anderer Ausführungsformen der Erfindung handelt es sich bei dem Material zur Bildung der Folie um ein entsprechendes Kunststoffmaterial, vorzugsweise Poly­ styren, welchem verschiedene Färbungen zugefügt werden, um den länglichen Streifen die erwünschten Farben zu verleihen, wobei das Material mit einer Temperatur zwischen 190 und 300°C durch die Extrusionsleitungen fließt, wenngleich diese Temperatur vorzugsweise in der Höhe von etwa 200°C liegt. Des weiteren schwankt die Breite der zu erhaltenden Streifen zwischen 3 und 600 mm; die Dicke der Folie schwankt zwischen 0,3 und 2,3 mm, je nach den jeweiligen Anforderungen der bestimmten Fälle.
Die praktische Ausführungsform des Zufuhrgerätes für das gefärbte Material zur Erhaltung der verschiedenen länglichen Streifen umfaßt eine Anordnung von Elemen­ ten, welche leicht und rasch auf der Grundlage des jeweiligen Bedarfs ausgetauscht werden können. Somit ist im Extrusionskopf eine Ankunftsplatte so angeord­ net, daß sie mindestens drei längliche Kanäle aufweist (d. h. so viele Kanäle, wie längliche Farbstreifen zur Bildung der Mittelschicht benötigt werden, plus einem zusätzlichen Kanal für die untere Schicht und einem weiteren Kanal für die obere Schicht), die horizontal angeordnet sind und sich in verschiedenen Höhen befin­ den, wobei die Ankunftsplatte in Verbindung mit einem Zwischenteil steht, der auf eine derartige Weise mit einer Mehrzahl an querverlaufenden Durchgangslöchern in Verbindung steht, daß durch die Verbindungsoberfläche mit der Ankunftsplatte die Eingangsöffnung der Löcher mit den verschiedenen Materialzufuhrkanälen verbunden ist, wobei die Eingangsöffnungen daher in den selben Höhen angeordnet sind, in welchen die Kanäle verlaufen, während an der Vorderseite die Auslaßöffnungen dieser Durchtrittslöcher auf derselben Ebene austreten, und zwar vorzugsweise in einer Zwischenhöhe, und so verlau­ fen die Lochleitungen zwischen Eingangs- und Ausgangs­ öffnungen, welche sich unterhalb der Mittelebene befin­ den, nach oben entlang der Innenseite der Platte; die Leitungen, welche den Löchern entsprechen, die sich oberhalb der Mittelebene befinden, verlaufen nach unten zu einer Mittelhöhe entlang dem Inneren der Zwischen­ platte, während die Löcher, die sich in der Mittelhöhe befinden, ihre Höhe über ihren gesamten Weg entlang der Innenseite der Zwischenplatte hinweg beibehalten. Schließlich befindet sich eine Endplatte hinter der Zwischenplatte, wobei die Endplatte eine Mehrzahl aus Aussparungen aufweist, welche in einer bevorzugten Aus­ führungsform eine rechteckige Form annehmen und die Materialzufuhrabschnitte darstellen, wobei die untere Grundfläche einer jeden Aussparung dieselbe Breite auf­ weist wie jeder einzelne in der Zwischenschicht zu bil­ dende Streifen; wobei diese Platte desweiteren mit einer Mehrzahl an quer verlaufenden Durchgangslöchern ausgestattet ist, wobei sich jeweils eines in jeder Aussparung befindet und jedes einzelne entsprechend der Zwischenplatte mit dem entsprechenden Loch in Verbin­ dung steht. Ausgehend von dieser Konstruktion müssen nur die End- und die Zwischenplatte geändert werden, um eine unterschiedliche Verteilung der Farbstreifen zu erhalten.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die folgende genaue Beschreibung der Aufgabe der Erfindung nimmt auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug, in denen auf beispielhafte Weise und daher auf völlig nichteinschränkende Weise eine bevorzugte Ausführungs­ form der Erfindung dargestellt wird. In diesen Zeichnungen stellt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Elemente dar, die zur Implementierung des Kunststoffmaterialfolien­ extrusionsverfahrens der vorliegenden Erfindung erfor­ derlich sind;
Fig. 2 eine in großem Maßstab dargestellte Detail­ ansicht der Folie in länglichem Schnitt dar, welche durch das Verfahren der Erfindung erhalten wird;
Fig. 3 ebenfalls eine in großem Maßstab dargestellte schematische Darstellung der Folie der Erfindung in quer verlaufendem Schnitt dar;
Fig. 4 ebenfalls eine schematische Darstellung der erhaltenen Folie dar, die auf bequeme Weise aufgerollt ist, um die Spule zu bilden, und der Tätigkeit einer Schneidevorrichtung unterzogen wird;
Fig. 5 eine Darstellung des unteren Teiles der Maschine dar, welche die streifenbildende Endplatte trägt, wobei die einzelnen Teile separat dargestellt sind;
Fig. 6 eine Höhenansicht der Kunststoffmaterial­ ankunftsplatte dar;
Fig. 7 entsprechende Ansichten gemäß der Höhenansicht der Zwischenplatte von vorne und von hinten dar; und
Fig. 8 eine Querschnittsansicht der Ankupplung der Ankunfts- und der Zwischenplatte aneinander und an den Körper der Maschine dar.
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
Um eine genaue Beschreibung der bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung zu schaffen, wird laufend Bezug genommen auf die Figuren in den Zeichnungen, um auf diese Weise die Erklärung zu vereinfachen. Somit zeigt Fig. 1 auf schematische Weise ein Gerät, welches die Extrusionsvorrichtung zur Bildung der Folie gemäß dem Verfahren der Erfindung darstellen soll. Die Extrusionsvorrichtung wird dargestellt durch einen Speicherbehälter (1), der über ein entsprechendes Rohr an einer ersten Leitung zum Extrudieren der Grund­ schicht (4) oder unteren Schicht angeschlossen ist, mehrere Speicherbehälter (2), welche das Extrusions­ material enthalten, wobei jeder einzelne von ihnen an einer der entsprechenden Auslaßleitungen (11) zur Bildung der Zwischenschicht (5) oder Farbschicht ange­ schlossen ist, wobei jeweils eine Farbe für jede einzelne Leitung (11) gedacht ist, und ein Speicher­ behälter (3) mit Extrusionsmaterial zur Bildung der oberen Schicht (6) durch die entsprechende Leitung (12), welche auf die zuvor gebildeten Schichten abgelegt wird. Wie hierin zuvor beschrieben, wird die vollständige Folie mit einer voreingestellten Geschwin­ digkeit auf einer beweglichen Grundfläche abgelegt, wobei diese Grundfläche nicht dargestellt ist, da es sich bei ihr nicht um eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung handelt.
Betreffend Fig. 1 der Zeichnungen sollte darauf hingewiesen werden, daß die Tatsache, daß die mit den Extrusionsmaterialspeicherbehältern (1-3) im Zusammen­ hang stehenden Leitungen so dargestellt sind, als wären sie durch einen bestimmten Abstand voneinander getrennt, nur aus Gründen der Klarheit erfolgt, da mit Nachdruck darauf hingewiesen werden muß, daß alle diese Kanäle in einem einzigen Extrusionskopf, so wie er in Fig. 8 dargestellt ist, aneinander angebaut sind, so daß, wie oben beschrieben, die Zufuhr des Extrusions­ materials für die verschiedenen Folienschichten gleich­ zeitig erfolgt, und zwar an Punkten, die voneinander nur einen minimalen Abstand entfernt sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, steht für die untere (4) beziehungsweise für die obere (6) Schicht jeweils nur eine einzige Leitung zur Verfügung, während im Falle der Zwischenschicht mehrere Leitungen zur Ver­ fügung stehen, und zwar je eine für jeden erwünschten länglichen Farbstreifen. Diese Leitungen führen Material für die Streifen entlang einer querverlaufen­ den Linie hinsichtlich der Zugrichtung zu, und zwar in einer "Kamm"-Anordnung, die quer zur Richtung der Folienbewegung verläuft.
Die Endfolie umfaßt daher drei Schichten, die mittels Wärme aneinander befestigt werden, wie dies auf klarere Weise in dem in großem Maßstab dargestellten Detail in Fig. 2 gezeigt wird. Diese Figur zeigt die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, wobei die drei Schichten unterschiedliche relative Dicken aufweisen.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind sowohl die obere Schicht (6) als auch die untere Schicht (4) durch­ gängig, wobei zwischen diesen beiden eine Zwischen­ schicht (5) "eingelegt" ist, wobei diese Zwischen­ schicht von unterschiedlich gefärbten länglichen Streifen gebildet wird. Im Beispiel der in Fig. 3 dar­ gestellten Ausführungsform ist jeder Streifen mit einem Buchstaben gekennzeichnet, so daß gemäß dieser Figur die Schicht zahlreiche längliche Farbstreifen mit unterschiedlichen Farben A-D umfaßt, die in der Folge wiederholt werden, bis die gesamte Breite der Zwischen­ schicht (5) bedeckt ist. Offensichtlich handelt es sich dabei bloß um ein Arbeitsbeispiel. Es muß darauf hinge­ wiesen werden, daß jede beliebige Farbkombination möglich ist, und zwar in einer Reihenfolge oder ohne bestimmte Reihenfolge, wie eben von den Anforderungen einer jeden bestimmten Anwendung vorgegeben.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, erfolgt die Verbindung zwischen den Speicherbehältern (1, 2, 3) und den jeweiligen unteren Leitungen mit Hilfe von Rohren oder anderen geeigneten Leitungen, in deren Innerem das Material nach unten bis zu den Endleitungen oder Kanälen zur Bildung der Folienschichten fließt. Die Verbindungsrohre umfassen in einer herkömmlichen Weise eine Vorrichtung zum Einstellen des Durchflusses des Extrusionsmaterials, welche vorzugsweise aus hand­ betriebenen Schrauben (13) besteht, die an einer geeigneten Stelle angeordnet sind, an der sie vom Anwender leicht erreicht werden können, wobei die Schrauben mehr oder weniger tief in das einzelne Rohr eingedreht werden können, wobei sie den Durchfluß des Materials entsprechend verringern und somit die Menge des Extrusionsmaterials regeln, welches die Endleitung (10-12) im Extrusionskopf erreicht.
An einer gegebenen Stelle entlang des Pfades, der von der somit gebildeten koextrudierten Folie verfolgt wird, und zwar offensichtlich unterhalb des Extrusions­ kopfes, sind Kühlvorrichtungen angebracht, die sich dazu eignen, auf beträchtliche Weise die Temperatur der Folie zu verringern, bevor sie in Spulen zur Lagerung oder zum Transport aufgewickelt wird. Diese Kühlvor­ richtung besteht vorzugsweise aus mehreren Zylindern (7), deren Temperatur stets konstant gehalten wird, und die jeweils zu zweit übereinandergelegt und parallel zueinander angeordnet sind, in deren Innerem eine Kühl­ flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, unter Druck zirkuliert. Die Zylinder müssen daher mit Einlaß- und Auslaßleitungen (keine Verweise) für die Kühlflüssig­ keit ausgestattet und so angeordnet sein, daß die erhaltene Folie zwischen ihnen hindurchtritt und in Berührung mit diesen steht.
In der Folge wird die Folie auf herkömmliche Weise aufgerollt, um eine Spule (8) für Verpackung und Lagerung zu bilden. Die Folie wird mit einer herkömm­ lichen Schneidevorrichtung (9) auf die gewünschte Länge zugeschnitten, wie dies auf schematische Weise in Fig. 4 der Zeichnungen dargestellt ist, wobei die Schneide­ vorrichtung Sensoren, wie z. B. photoelektrische Zellen oder ähnliche Geräte, enthalten können, um die verschiedenen Farben zu erkennen.
Das Verfahren wird auf die zuvor beschriebene Weise und gemäß der schematischen Stufen- und Komponentendarstel­ lung von Fig. 1 bis 4 implementiert. Wie jedoch zuvor beschrieben, umfaßt die Erfindung einige sehr wichtige Verbesserungen, welche Auswirkungen auf die Konstruk­ tion des Zufuhrgerätes für das extrudierte Kunststoff­ material haben, und zwar insbesondere hinsichtlich des Abschnittes des Gerätes zur Bildung der Zwischenfolie mit den verschiedenen Farbstreifen (6). Wie aus Fig. 5 ersichtlich, ist ein unterer Teil (14) oder eine Grund­ fläche dargestellt, getrennt von der streifenbildenden Endplatte (15). Wie ersichtlich, ist der Teil (14) vor­ zugsweise im allgemeinen prismenförmig und mit einem vorspringen dreieckigen Abschnitt und einer Mehrzahl an Löchern (16) mit Innengewinde in der Vorderfläche ver­ sehen, welche die Endplatte (15) berührt. Die Platte (15) ist ebenfalls prismenförmig und verfügt über eine abgeschrägte Kante, so daß die Kante, wenn sie an Teil (14) angepaßt ist, wie eine Verlängerung des drei­ eckigen Abschnittes des Grundteiles erscheint. Die Platte (15) besitzt eine Mehrzahl an Aussparungen (17), die vorzugsweise mit einer rechteckigen Form ausgebil­ det sind und die Materialzufuhrabschnitte entsprechend der Bildung der Streifen in der Schicht (5) der extrudierten Folie darstellen. Diese Aussparungen wurden maschinell in der Platte (15) geformt, so daß sie tiefer werden, während sie gemäß der in der Zeichnung dargestellten Position nach unten führen, nämlich während sie sich zum Scheitelpunkt in jedem dreieckförmigen Abschnitt hin bewegen, während sie an der Grundfläche praktisch bündig mit der Oberfläche der Platte (15) bleiben. Diese Platte (15) umfaßt auch eine Mehrzahl an querverlaufenden Durchgangslöchern (18), welche so angeordnet sind, daß sie Löchern (16) des unteren Teiles (14) entsprechen und in der Lage sind, Schrauben (nicht dargestellt) aufzunehmen, die in die Löcher (16) eingeschraubt werden, wenn die Platte einmal an den Teil (14) angepaßt ist, wodurch die Befestigung der beiden Teile erfolgt.
Fig. 6 zeigt eine seitliche Höhenansicht des Extrusionsmaterialankunftsteiles (19), der zur Bildung der verschiedenen Schichten erforderlich ist, ein­ schließlich der Zwischenschicht, welche vorzugsweise durch verschiedene längliche Farbstreifen gebildet wird. Diese Figur zeigt ein Beispiel einer Ausführungs­ form ausschließlich zu darstellenden Zwecken, damit die Erfindung leichter verstanden werden kann, wobei drei Kanäle (20, 21, 22) geschaffen werden, welche sich beinahe über die gesamte Länge des Teiles hin erstrecken, der an seinem innersten Ende verschlossen ist, während im anderen, äußeren Ende entsprechende Löcher (23, 24, 25) ausgebildet sind, um das Material zu den Kanälen zuzuführen. Wie ersichtlich ist, bietet die Anordnung der drei Kanäle (20 bis 22) die Möglich­ keit, Extrusionsmaterial zur Bildung der Schichten zuzuführen, und zwar eine für jeden Kanal. Das heißt, der oben positionierte Kanal (20) führt vorzugsweise das zur Bildung der oberen Schicht (6) benötigte Material zu; der in der Mitte positionierte Kanal (21) führt vorzugsweise das zur Bildung einer einzelnen Zwischenschicht (5) benötigte Material zu; während der untere Kanal (22) auf ähnliche Weise vorzugsweise das zur Bildung der unteren Schicht (4) der Folie benötigte Material zuführt. In der Folge kann die Zwischenschicht (5) der Folie gemäß einer Ausführungsform wie der in Fig. 6 dargestellten nur aus einer einzigen Farbe bestehen, da nur ein Materialzufuhrkanal für ihre Bildung vorhanden ist; jedoch - und angesichts der Tatsache, daß die Bildung der Zwischenschicht vorzugs­ weise mehrere längliche Streifen unterschiedlicher Farben umfaßt - ist es offensichtlich, daß die Anzahl der Kanäle in Teil (19) größer sein muß, das heißt, zusätzlich zum oberen und unteren Positionierungskanal (20, 22) zur Bildung der jeweiligen Schichten (6, 4) in der Endfolie müssen so viele Zwischenkanäle (21) vor­ handen sein, wie längliche Farbstreifen für die Zwischenschicht vorgesehen sind. Damit zum Beispiel eine Endfolie eine Zwischenschicht mit zwei oder mehreren Farbstreifen enthält, muß die Anzahl der Zwischenkanäle (21) in Teil (19) drei (je einer für jede Farbe) betragen, was zusätzlich zum oberen und zum unteren Kanal (20, 22) eine Gesamtanzahl von fünf Kanälen ergibt.
Die Ankunftsplatte (19) steht in Berührung mit einer Zwischenplatte (26), deren vordere und hintere Höhen­ ansicht in Fig. 7 dargestellt ist. Wie ersichtlich ist, besitzt diese Zwischenplatte (26) eine Mehrzahl an Durchtrittslöchern (27, 28, 29), deren Eingangsöffnun­ gen sich in unterschiedlichen Höhen befinden, wie dies in der unteren Darstellung in Fig. 7 gezeigt ist. Wenn somit die Zwischenplatte (26) an die Ankunftsplatte (19) angekuppelt wird, steht die Einlaßöffnung zu jedem einzelnen Loch (27) weiter oben in direktem Kontakt mit dem Kanal (20), der höher liegt als die Ankunftsplatte (19), so daß durch diese Löcher das Material, welches im Kanal vorhanden ist, zur Bildung der oberen Schicht der Folie durch die Auslaßlöcher (27) zugeführt wird; dasselbe gilt für das Material der Farbe, die im Kanal/den Kanälen (21) vorhanden ist, der/die in Kontakt mit der Einlaßöffnung der Löcher (28) steht/stehen, welche sich in einer mittleren Höhe befinden, durch welche die färbigen Streifen in der Zwischenschicht gebildet werden, und schließlich gilt dasselbe auch für die Löcher (29), deren Einlaßöffnun­ gen sich in derselben Höhe befinden und die zur Bildung der unteren Schicht mit dem unteren Kanal (22) verbun­ den sind. Die äußeren Auslaßöffnungen der Löcher (27 bis 29) befinden sich alle auf derselben Höhe, wobei sie mit der Position der Zwischenlöcher (28) überein­ stimmen, so daß die Leitung, welche den einzelnen Löchern (27) entspricht, nach unten entlang dem Inneren von Teil (26) verläuft, bis sie die gewünschte mittlere Höhe erreicht, wohingegen die Leitung, welche den unteren Löchern (29) entspricht, nach oben entlang dem Inneren des Teiles verläuft, bis sie die Auslaßhöhe erreicht.
Diese Anordnung kann am besten aus Fig. 8 ersehen werden, wobei ein Abschnitt in der Kupplung der Ankunfts- (19) und der Zwischenplatte (26) am Körper der Maschine auf schematische Weise repräsentiert wird. Die Figur zeigt die Einlaßöffnungen (23, 24a, 24b, 24c, 25) der jeweiligen Kanäle entsprechend der Ankunfts­ platte (19), schematisch dargestellt in Kommunikation mit dem Loch (29) in der Zwischenplatte, und welche sich, wie zuvor beschrieben, in einer Zwischenposition unabhängig von der anfänglichen Höhe des Loches erstreckt, mit dem sie in Verbindung steht. Diese Figur zeigt - gleichermaßen schematisch - die Position der handbetriebenen Schraube (30), welche zum Einstellen der Menge des Materials vorgesehen ist, das durch die entsprechende Leitung zur Auslaßöffnung fließt, wie dies zuvor beschrieben wurde.
Die vorhergehenden Absätze beschreiben eine bevorzugte Form der Ausführungsform der Erfindung. In jedem Fall sollten die Aussagen dieser Beschreibung nicht als Ein­ schränkung in irgendeiner Hinsicht verstanden werden, sondern nur als ein Mittel zur Schaffung einer klareren Beschreibung der Merkmale und Vorteile, welche von der Erfindung geschaffen werden. Zum Beispiel zeigt Fig. 1 eine Anzahl an Endleitungen, die jeweils mit Speicher­ behältern (2) für das zur Bildung der jeweiligen länglichen Farbstreifen verwendete Extrusionsmaterial im Zusammenhang stehen; die Anzahl der Leitungen kann jedoch auf der Grundlage der Bedürfnisse und Anfor­ derungen in jedem einzelnen Fall stark schwanken (Fig. 3 zeigt einige Streifen mehr). Auf der anderen Seite werden in der in derselben Fig. 1 dargestellten Ansicht alle länglichen Streifen mit derselben Breite darge­ stellt, obwohl diese Tatsache der Erfindung keine wie immer geartete Einschränkung auferlegen sollte, da sich die Breiten von einem Streifen zum anderen ändern können. Auf ähnliche Weise sind die Folienkühl­ vorrichtungen als übereinandergelegte, quer verlaufende Zylinder angeordnet, wenngleich natürlich andere Formen zur Umsetzung der Kühlvorrichtung ebensogut geschaffen werden können. Die Anzahl der Zwischenkanäle (21) der Ankunftsplatte ist ebenso veränderlich, und zwar basierend auf der Anzahl der Farbstreifen in der Zwischenschicht der fertigen Folie.
Für den Fachmann dieses Bereiches muß der Inhalt dieser Beschreibung zusätzlich zur Entwicklung und Umsetzung in die Praxis nicht umfangreicher sein, damit er den Umfang und die Vorteile dieser Erfindung verstehen kann.
Trotz des oben Erwähnten sollte darauf hingewiesen werden, daß die Erfindung gemäß einer bevorzugten Aus­ führungsform beschrieben wurde und daher Modifizierun­ gen möglich sind, welche keine Abweichung von der grundlegenden Natur der Erfindung darstellen, wobei derartige Modifizierungen dergestalt sein können, daß sie die Größe, Form und/oder die Herstellungsmateria­ lien betreffen.

Claims (11)

1. Verfahren zur Herstellung koextrudierter Folien, durch welches eine Folie erhalten wird, welche mit einer Mehrzahl an länglichen Streifen unterschiedlicher Farbe versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie durch gleichzeitiges Extrudieren der verschiedenen Schichten (4, 5, 6) erzeugt wird, welche übereinandergelegt sind, um die Folie zu bilden, vorzugsweise mit einer unteren Stützschicht (4), einer Zwischenschicht (5), umfassend eine Mehrzahl an länglichen Farbstreifen, und eine glänzende obere Abschlußschicht (6), welche alle thermisch aneinander angeschweißt sind, wobei die erhaltene Folie einem Kühlvorgang bis zur Erreichung einer voreingestellten Temperatur und einem nachfolgenden Schneidevorgang gemäß einer voreingestellten Länge ausgesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gemäß einem Beispiel einer Ausführungsform die untere Schicht etwa zwischen 5 und 50% der Gesamtstruktur umfaßt; die Zwischenschicht etwa 20 bis 80% der Gesamtstruktur umfaßt; und die obere Schicht etwa 2 bis 20% der Gesamtdicke umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das extrudierte Material zur Bildung der verschiedenen Schichten auf bequem geregelte Weise hinsichtlich Druck, Geschwindigkeit und Durchflußmenge zugeführt wird, um sicherzustellen, daß die Dicken- und Breitengleichförmigkeit bewahrt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Folie vorzugsweise zwischen 0,3 und 2,4 mm schwanken kann.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Breiten der Streifen (6) in der Zwischenschicht (5) vorzugsweise zwischen 3 und 600 mm schwanken können.
6. Gerät zur Herstellung koextrudierter Folien durch Implementierung des Verfahrens der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es von einem Extrusionssatz gebildet wird, umfassend eine Mehrzahl an Leitungen für das Extrusionsmaterial, welche auf komfortable Weise an eine gleiche Anzahl an Extrusionsmaterialspeicherbehälter angeschlossen sind, wobei das Material hin zu den Leitungen fließt und durch Verwendung der Regelungsvorrichtung geregelt wird, bei der es sich vorzugsweise um Schrauben (30) handelt, die in den Durchfluß des Extrusionsmaterials eingefügt sind, wobei eine Leitung erforderlich ist, um Material zur Bildung der unteren Schicht zuzuführen, eine weitere Leitung notwendig ist, um das Extrusionsmaterial für die obere oder Endschicht zuzuführen, und die restlichen Extrusionsleitungen erforderlich sind, um das Material zur Bildung der verschiedenen färbigen Streifen zuzuführen, welche die Zwischenschicht der erhaltenen Folie darstellen.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Zwischenschicht so viele Extrusionsmaterialleitungen (17) geschaffen werden, wie färbige Streifen (6) zu bilden sind, und zwar eine für jeden Streifen, die so zusammengebaut sind, daß ein "Kamm" gebildet wird, der quer im Hinblick zur Bewegungsrichtung der Folie liegt.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienschneidevorrichtung (9) vorzugsweise mit Sensoren ausgestattet ist, bei denen es sich vorzugsweise um photoelektrische Zellen handelt, um die Farben in der Folie zu erkennen.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswechselbarkeit für den zwischenschichtbildenden Satz vorgesehen ist, für den eine Platte (15) verwendet wird, die zum unteren Teil (14) der Maschine paßt, und vorzugsweise mittels Schrauben an der Maschine befestigt werden kann, die durch quer verlaufende Durchgangslöcher hindurchgehen und welche in entsprechende Löcher geschraubt werden, die im unteren Teil gebohrt wurden, und zwar auf eine Art und Weise, daß die Platte (15) an ihrer äußeren Seite eine Mehrzahl an Aussparungen (17) umfaßt, die sich vorzugsweise dreieckförmig in die Höhe erstrecken, deren Tiefe hin zum Scheitelpunkt gegenüber der Grundfläche mehr und mehr zunimmt, wobei die Aussparungen die Farbmaterialzufuhrabschnitte zur Bildung der verschiedenen länglichen Streifen in der Zwischenschicht darstellen, wobei die Breite der Streifen von den Abmessungen der Grundfläche in jeder der dreieckigen Aussparungen (17) bestimmt wird.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß es auch die Aufnahme entsprechender Materialankunfts- (19) und Zwischenplatten (26) vorsieht, wobei die erste mehrere längliche Kanäle zur Zufuhr des Extrusionsmaterials umfaßt, einen Kanal (20, 22) jeweils für die obere und für die untere Schicht (6, 4), und einen Kanal (21) für jeden länglichen Farbstreifen in der Zwischenschicht, während die Zwischenplatte (26) eine Mehrzahl an quer verlaufenden Durchgangslöchern (27, 28, 29) umfaßt, die sich über ihre gesamte Länge in unterschiedlichen Höhen befinden, und zwar auf eine Weise, daß, wenn die Ankunfts- und Zwischenplatte aneinander angekuppelt sind, die Einlaßöffnungen in den Durchgangslöchern in der Zwischenplatte den verschiedenen Kanälen (20, 21, 22) in der Ankunftsplatte gegenüberliegen und mit ihnen auf der Grundlage der Höhe ihrer Einlaßöffnungen in direkter Verbindung stehen, so daß jedes der Löcher in der Zwischenplatte durch seine Auslaßöffnungen Material zur Bildung der verschiedenen Schichten in der Endfolie zuführt, einschließlich den unterschiedlichen Farben in der Mittelschicht (5).
11. Gerät nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen in den verschiedenen Durchgangslöchern (27, 28, 29) in der Zwischenplatte (26) in derselben Höhe angeordnet sind, wobei sie insbesondere mit einer mittleren Höhe übereinstimmen, wodurch die Löcher, deren Einlaßöffnungen gegenüber den Kanälen der Ankunftsplatte (19) liegen, welche sich über der mittleren Höhe befinden, in ihrem Pfad entlang dem Inneren der Zwischenplatte nach unten verlaufen, bis sich ihre Auslaßöffnung in der gewünschten Höhe befindet; die Löcher, deren Eintrittsöffnungen sich über der mittleren Höhe befinden, in ihrem Pfad entlang dem Inneren der Zwischenplatte nach oben ansteigen, um ihre Auslaßöffnungen in der gewünschten Höhe zu positionieren; und schließlich die Löcher mit den Eintrittsöffnungen, welche mit den Kanälen übereinstimmen, die sich in mittlerer Höhe befinden, horizontal fortschreiten, um ihre Auslaßöffnung in derselben Höhe zu positionieren wie die restlichen Durchgangslöcher.
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