DE19704082A1 - Verfahren und Gerät zur Herstellung von extrudierten Kunststoffolien - Google Patents
Verfahren und Gerät zur Herstellung von extrudierten KunststoffolienInfo
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Description
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung betrifft ein
Verfahren zur Herstellung koextrudierter Folien aus
Kunststoffmaterial sowie ein Gerät zur Implementierung
dieses Verfahrens, welche im wesentlichen neuartige
Merkmale und im wesentlichen Vorteile im Vergleich zu
bekannten Verfahren des Standes der Technik ermög
lichen, die für ähnliche Zwecke eingesetzt werden.
Insbesondere besteht die Aufgabe der Erfindung grund
sätzlich in der Entwicklung eines Verfahrens und eines
damit im Zusammenhang stehenden Gerätes zur Herstellung
koextrudierter Folien, die aus mehreren Schichten
bestehen, die gleichzeitig gebildet werden, so daß
mindestens eine dieser Schichten die Bildung länglicher
Streifen aus einer oder mehreren Farben umfassen kann,
wobei die länglichen Streifen möglicherweise unter
schiedliche Breiten und unterschiedliche Dicken
basierend auf den Anforderungen in jedem einzelnen Fall
aufweisen können, wobei die abschließenden Kanten
jeweils zweier aufeinanderfolgender benachbarter
Streifen über ihre gesamte Länge perfekt und klar
abgegrenzt sind, wodurch das Abwandern der Farben von
jeweils zwei benachbarten Streifen vermieden wird. Zu
diesem Zweck schafft die Erfindung eine (praktisch)
gleichzeitige Verteilung der Materialien, welche die
verschiedenen Schichten bilden, durch Extrusions
leitungen, wobei im Falle des Vorhandenseins der
Schicht mit unterschiedlichen Farben das Extrusions
gerät von einer Mehrzahl an Auslaßleitungen gebildet
wird, und zwar eine für jeden Streifen in seiner
jeweiligen Farbe, wobei weiters eine exakte Regelung
hinsichtlich der Extrusionsgeschwindigkeit, des
Extrusionsdruckes und der Dicke der gebildeten Schicht
mit Hilfe einer Vorrichtung zum Einschränken des
extrudierten Materials in seinem Durchgang hin zu den
verschiedenen Leitungen beibehalten wird.
Der Anwendungsbereich der Erfindung ist sehr breit und
umfaßt im allgemeinen die Herstellung von Artikeln,
welche auf thermoplastischen Materialien beruhen,
insbesondere die Herstellung bestimmter Behälter, die
für bestimmte Lebensmittelprodukte angewendet werden
können.
Es ist bekannt, daß beim Stand der Technik ein wärme
schmelzendes Material als Grundlage für die Herstellung
bestimmter Behältnisse für Lebensmittelprodukte verwen
det wird, und zwar auf eine Art und Weise, bei welcher
die Folien in diesem Material auf einer ihrer Ober
flächen ein bestimmtes Muster darstellen, welches aus
einer Kombination aus Farbstreifen besteht; das somit
gebildete Behältnis zeigt auf seiner freiliegenden
Seite dieselben Zierfarben wie jene, die auf der
Anfangsfolie vorhanden sind, und zwar auf eine Art und
Weise, daß nicht alle Behältnisse, welche von
Abschnitten der Anfangsfolie gebildet werden, not
wendigerweise ein identisches Muster aufweisen, wobei
dies eine Funktion der ausgewählten Folie ist.
Die erwähnten Folien aus wärmeschmelzendem Material
bestehen hauptsächlich aus einer extrudierten Folie mit
einer bestimmten Dicke, ausgestattet mit länglichen
Farbstreifen, die nach Bedarf über die Oberfläche einer
ihrer Seiten hin verteilt sind.
Die Herstellung einer extrudierten Folie, die gemäß der
obigen Aufgabe Verwendung findet, weist mehrere Nach
teile auf, die bislang noch nicht auf geeignete Weise
gelöst wurden. Somit ist bekannt, daß Herstellungs
verfahren eine Folie mit einer Oberfläche versehen,
welche längliche Streifen aufweist, beginnend von einer
Grundfolie, die in der Folge bedeckt wird mit einer
anderen Folie, welche die erwünschten Farben enthält,
wobei beide Folien durch Wärmeschweißen miteinander
verbunden werden. In anderen Fällen wird eine Mehrzahl
an parallelen, länglichen Streifen unterschiedlicher
Farbe an eine Grundfolie angebunden, um den erwünschten
Zweck zu erfüllen. Diese Verfahren erfordern einen
beachtlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, der zu sehr
hohen Produktionskosten führt.
Das französische Patent Nr. 85/15621 schaffte eine
Teillösung für die Probleme, die sich bei der Herstel
lung einer Folie dieser Art ergeben, durch Entwicklung
eines Verfahrens, bei welchem eine Mehrfachfolie,
gebildet aus drei unterschiedlichen Schichten, durch
eine einzige Reihe bestehend aus mehreren Kanälen
extrudiert wird, wobei die obere Schicht eine Mehrzahl
an Farbstreifen darstellt. In diesem Fall werden die
Breiten der Farbstreifen durch Regeln des Durchflusses
des Materials eingestellt, welches an den einzelnen
Streifen abgelegt wird. Das System konnte jedoch nicht
vermeiden, daß sich Farben in benachbarte Streifen
mischten, weil Material von einem Streifen zum anderen
wanderte, wobei dieser Mangel natürlich das Endprodukt
beeinträchtigt, welches mit dem thermoplastischen
Material hergestellt wird.
Es sind andere Verfahren bekannt, welche es ermög
lichen, daß die erwünschten benachbarten Streifen
erhalten werden, ohne daß dabei schwerwiegende Probleme
hinsichtlich des Abwanderns der Farben von den einzel
nen Streifen zu den benachbarten Streifen auftreten,
wenngleich hierbei der Haken darin besteht, daß bei
Änderungen im Herstellungsverfahren, wie zum Beispiel
dann, wenn die Streifen neu verteilt werden, der Vor
gang ein Stoppen der Maschine über einen ausgedehnten
Zeitraum hinweg erfordert, und des weiteren Teile
beträchtlicher Größe und mit beträchtlichen Kosten aus
gewechselt werden müssen, wobei mehrere derartige Teile
auf Lager gehalten werden müssen, wie dies entsprechend
jedem einzelnen Fall erforderlich ist.
Es wäre daher wünschenswert, eine koextrudierte Folie
zu erhalten, welche, während sie die Probleme des
Standes der Technik beseitigt, einen perfekten Überzug
bietet, der frei von unerwünschten Abwanderungen ist,
geeignete Dicken- und Breiteneinstellungen in jedem
einzelnen Streifen ermöglicht und ebenso eine rasche,
kostengünstige Produktion ermöglicht. Dies ist eine der
Aufgaben der Erfindung.
Des weiteren besteht eine zweite Aufgabe der Erfindung
darin, Elemente zu schaffen, welche, nachdem sie auf
komfortable Weise in den Extrusionskopf aufgenommen
wurden, Änderungen in der Verteilung der Farbstreifen
in kürzestmöglicher Zeit und zu wesentlich geringeren
Kosten ermöglichen als die Geräte des Standes der
Technik.
Die vorliegende Erfindung hat ein Verfahren und ein
Gerät zur Herstellung koextrudierter Folien aus wärme
bildendem Material entwickelt, welche die oben erwähn
ten wünschenswerten Merkmale umfassen. Somit wird die
Folie vorzugsweise durch voneinander abgegrenzte
Schichten, vorzugsweise drei Schichten, gebildet, wobei
die erste Schicht oder untere Schicht als Stützelement
dient. Diese erste Schicht verfügt vorzugsweise über
eine hygienische weiße Farbe, da sie in der Folge nach
Bildung des Behältnisses mit dem Lebensmittelprodukt in
Berührung kommen wird. Über dieser unteren Schicht
liegt eine Zwischenschicht, umfassend eine Mehrzahl an
Farbstreifen, wobei ein jeder von diesen eine vorher
bestimmte Breite und Farbe aufweist. Schließlich wird
eine obere Schicht geschaffen, vorzugsweise transparen
ter Natur, mit Glanz.
In einem darstellenden, nicht einschränkenden Beispiel
der Erfindung könnte die Gesamtdicke der Folie so ver
teilt sein, daß sie etwa 5 bis 50% der unteren Schicht,
etwa 20 bis 80% der Zwischenschicht und etwa 2 bis 20%
der oberen Schicht bildet.
Um die verschiedenen Schichten zu bilden, aus denen die
koextrudierte Folie der Erfindung besteht, wird die
Verwendung einer Mehrzahl an Leitungen mit unterschied
lichen Breiten für das Extrusionsmaterial vorgesehen,
wobei die Breite auf der Grundlage der erwünschten
Breite des Streifens zum Auslaß hin mehr und mehr
zunimmt, wobei jede dieser Leitungen an einem Speicher
behälter angeschlossen ist, welcher das Extrusions
material enthält, und zwar mittels einer Vorrichtung,
die im folgenden hier beschrieben wird. Demgemäß erfor
dert die untere Schicht eine einzige Leitung; die
Zwischenschicht erfordert so viele Leitungen, wie läng
liche Streifen zu bilden sind, wobei der Durchgang der
Zufuhrleitung in jede dieser Leitungen durch einstell
bare Schrauben geregelt wird, welche den Durchfluß des
Extrusionsmaterials regeln; schließlich erfordert auch
die obere oder Schutz-/Endschicht eine einzelne
Leitung.
Die Funktionsweise all dieser Extrusionsmaterial
leitungen ist eine gleichzeitige, das heißt, sie alle
führen gleichzeitig das zum Bilden der drei unter
schiedlichen Schichten benötigte Material zu, welche
die koextrudierte Folie der Erfindung darstellen, und
werden daher in einem einzigen Extrusionskopf gemeinsam
eingebaut. Während die gebildete Folie von der beweg
lichen Grundfläche entlanggetragen wird, durchläuft sie
eine Kühlvorrichtung, welche vorzugsweise Walzen
umfaßt, entlang denen die Folie weiterbefördert wird,
und in deren Innerem eine Kühlflüssigkeit, vorzugsweise
Wasser, zirkuliert, um die Temperatur dieser Kühlwalzen
konstant zu halten. Die somit erhaltene Folie kann zum
Beispiel auf Spulen aufgewickelt und mit vorher
bestimmten Längen abgeschnitten werden.
Zur Bildung der Zwischenschicht, nämlich der Schicht,
welche aus den verschiedenen länglichen Farbstreifen
zusammengesetzt ist, lehrt die Erfindung, daß, um uner
wünschte Materialabwanderungen von einem Streifen zu
einem beliebigen benachbarten Streifen zu vermeiden,
was zu einer Vermischung der Farben führen würde, eine
Kompromißbeziehung zwischen den verschiedenen, bei der
Bildung der Folie involvierten Parametern eingehalten
werden muß. Um somit diese Unbequemlichkeit zu vermei
den und die Farbstreifen und die anderen beiden Schich
ten sowohl mit der gewünschten Breite als auch mit der
gewünschten Dicke ausstatten zu können, ist es notwen
dig, eine Beziehung zwischen der Geschwindigkeit, mit
der die Folie entlangbefördert wird, und der Geschwin
digkeit und dem Druck, mit welchem das geschmolzene
Material durch die Extrusionsleitungen zugeführt wird,
zusätzlich zum Regeln der Temperatur und dem ent
sprechenden Flüssigkeitsgrad des Materials zu erstel
len. Durch geeignete Steuerung dieser Parameter wird
die Bildung länglicher Streifen mit perfekt abgegrenz
ten Farben ermöglicht, welche durch absolut geradlinige
Kanten voneinander getrennt sind, wobei jegliche gegen
seitige Interaktion zwischen benachbarten Streifen
fehlt. Die Einstellung des zur Bildung der einzelnen
Schichten benötigten Materials wird mit Hilfe einer
Vorrichtung zum Verengen des Durchganges des Materials
erzielt, welches von den entsprechenden Behältern
kommt, in denen es gelagert wird, bestehend aus, wie
zuvor beschrieben, Schrauben, welche je nach Bedarf
tiefer oder weniger tief in die Röhren eingedreht
werden können, welche die Materialspeicherbehälter mit
den Endauslaßleitungen verbinden.
Gemäß anderer Ausführungsformen der Erfindung handelt
es sich bei dem Material zur Bildung der Folie um ein
entsprechendes Kunststoffmaterial, vorzugsweise Poly
styren, welchem verschiedene Färbungen zugefügt werden,
um den länglichen Streifen die erwünschten Farben zu
verleihen, wobei das Material mit einer Temperatur
zwischen 190 und 300°C durch die Extrusionsleitungen
fließt, wenngleich diese Temperatur vorzugsweise in der
Höhe von etwa 200°C liegt. Des weiteren schwankt die
Breite der zu erhaltenden Streifen zwischen 3 und 600
mm; die Dicke der Folie schwankt zwischen 0,3 und 2,3
mm, je nach den jeweiligen Anforderungen der bestimmten
Fälle.
Die praktische Ausführungsform des Zufuhrgerätes für
das gefärbte Material zur Erhaltung der verschiedenen
länglichen Streifen umfaßt eine Anordnung von Elemen
ten, welche leicht und rasch auf der Grundlage des
jeweiligen Bedarfs ausgetauscht werden können. Somit
ist im Extrusionskopf eine Ankunftsplatte so angeord
net, daß sie mindestens drei längliche Kanäle aufweist
(d. h. so viele Kanäle, wie längliche Farbstreifen zur
Bildung der Mittelschicht benötigt werden, plus einem
zusätzlichen Kanal für die untere Schicht und einem
weiteren Kanal für die obere Schicht), die horizontal
angeordnet sind und sich in verschiedenen Höhen befin
den, wobei die Ankunftsplatte in Verbindung mit einem
Zwischenteil steht, der auf eine derartige Weise mit
einer Mehrzahl an querverlaufenden Durchgangslöchern in
Verbindung steht, daß durch die Verbindungsoberfläche
mit der Ankunftsplatte die Eingangsöffnung der Löcher
mit den verschiedenen Materialzufuhrkanälen verbunden
ist, wobei die Eingangsöffnungen daher in den selben
Höhen angeordnet sind, in welchen die Kanäle verlaufen,
während an der Vorderseite die Auslaßöffnungen dieser
Durchtrittslöcher auf derselben Ebene austreten, und
zwar vorzugsweise in einer Zwischenhöhe, und so verlau
fen die Lochleitungen zwischen Eingangs- und Ausgangs
öffnungen, welche sich unterhalb der Mittelebene befin
den, nach oben entlang der Innenseite der Platte; die
Leitungen, welche den Löchern entsprechen, die sich
oberhalb der Mittelebene befinden, verlaufen nach unten
zu einer Mittelhöhe entlang dem Inneren der Zwischen
platte, während die Löcher, die sich in der Mittelhöhe
befinden, ihre Höhe über ihren gesamten Weg entlang der
Innenseite der Zwischenplatte hinweg beibehalten.
Schließlich befindet sich eine Endplatte hinter der
Zwischenplatte, wobei die Endplatte eine Mehrzahl aus
Aussparungen aufweist, welche in einer bevorzugten Aus
führungsform eine rechteckige Form annehmen und die
Materialzufuhrabschnitte darstellen, wobei die untere
Grundfläche einer jeden Aussparung dieselbe Breite auf
weist wie jeder einzelne in der Zwischenschicht zu bil
dende Streifen; wobei diese Platte desweiteren mit
einer Mehrzahl an quer verlaufenden Durchgangslöchern
ausgestattet ist, wobei sich jeweils eines in jeder
Aussparung befindet und jedes einzelne entsprechend der
Zwischenplatte mit dem entsprechenden Loch in Verbin
dung steht. Ausgehend von dieser Konstruktion müssen
nur die End- und die Zwischenplatte geändert werden, um
eine unterschiedliche Verteilung der Farbstreifen zu
erhalten.
Die folgende genaue Beschreibung der Aufgabe der
Erfindung nimmt auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug,
in denen auf beispielhafte Weise und daher auf völlig
nichteinschränkende Weise eine bevorzugte Ausführungs
form der Erfindung dargestellt wird. In diesen
Zeichnungen stellt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Elemente dar,
die zur Implementierung des Kunststoffmaterialfolien
extrusionsverfahrens der vorliegenden Erfindung erfor
derlich sind;
Fig. 2 eine in großem Maßstab dargestellte Detail
ansicht der Folie in länglichem Schnitt dar, welche
durch das Verfahren der Erfindung erhalten wird;
Fig. 3 ebenfalls eine in großem Maßstab dargestellte
schematische Darstellung der Folie der Erfindung in
quer verlaufendem Schnitt dar;
Fig. 4 ebenfalls eine schematische Darstellung der
erhaltenen Folie dar, die auf bequeme Weise aufgerollt
ist, um die Spule zu bilden, und der Tätigkeit einer
Schneidevorrichtung unterzogen wird;
Fig. 5 eine Darstellung des unteren Teiles der Maschine
dar, welche die streifenbildende Endplatte trägt, wobei
die einzelnen Teile separat dargestellt sind;
Fig. 6 eine Höhenansicht der Kunststoffmaterial
ankunftsplatte dar;
Fig. 7 entsprechende Ansichten gemäß der Höhenansicht
der Zwischenplatte von vorne und von hinten dar; und
Fig. 8 eine Querschnittsansicht der Ankupplung der
Ankunfts- und der Zwischenplatte aneinander und an den
Körper der Maschine dar.
Um eine genaue Beschreibung der bevorzugten Ausfüh
rungsform der Erfindung zu schaffen, wird laufend Bezug
genommen auf die Figuren in den Zeichnungen, um auf
diese Weise die Erklärung zu vereinfachen. Somit zeigt
Fig. 1 auf schematische Weise ein Gerät, welches die
Extrusionsvorrichtung zur Bildung der Folie gemäß dem
Verfahren der Erfindung darstellen soll. Die
Extrusionsvorrichtung wird dargestellt durch einen
Speicherbehälter (1), der über ein entsprechendes Rohr
an einer ersten Leitung zum Extrudieren der Grund
schicht (4) oder unteren Schicht angeschlossen ist,
mehrere Speicherbehälter (2), welche das Extrusions
material enthalten, wobei jeder einzelne von ihnen an
einer der entsprechenden Auslaßleitungen (11) zur
Bildung der Zwischenschicht (5) oder Farbschicht ange
schlossen ist, wobei jeweils eine Farbe für jede
einzelne Leitung (11) gedacht ist, und ein Speicher
behälter (3) mit Extrusionsmaterial zur Bildung der
oberen Schicht (6) durch die entsprechende Leitung
(12), welche auf die zuvor gebildeten Schichten
abgelegt wird. Wie hierin zuvor beschrieben, wird die
vollständige Folie mit einer voreingestellten Geschwin
digkeit auf einer beweglichen Grundfläche abgelegt,
wobei diese Grundfläche nicht dargestellt ist, da es
sich bei ihr nicht um eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung handelt.
Betreffend Fig. 1 der Zeichnungen sollte darauf
hingewiesen werden, daß die Tatsache, daß die mit den
Extrusionsmaterialspeicherbehältern (1-3) im Zusammen
hang stehenden Leitungen so dargestellt sind, als wären
sie durch einen bestimmten Abstand voneinander
getrennt, nur aus Gründen der Klarheit erfolgt, da mit
Nachdruck darauf hingewiesen werden muß, daß alle diese
Kanäle in einem einzigen Extrusionskopf, so wie er in
Fig. 8 dargestellt ist, aneinander angebaut sind, so
daß, wie oben beschrieben, die Zufuhr des Extrusions
materials für die verschiedenen Folienschichten gleich
zeitig erfolgt, und zwar an Punkten, die voneinander
nur einen minimalen Abstand entfernt sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, steht für die untere
(4) beziehungsweise für die obere (6) Schicht jeweils
nur eine einzige Leitung zur Verfügung, während im
Falle der Zwischenschicht mehrere Leitungen zur Ver
fügung stehen, und zwar je eine für jeden erwünschten
länglichen Farbstreifen. Diese Leitungen führen
Material für die Streifen entlang einer querverlaufen
den Linie hinsichtlich der Zugrichtung zu, und zwar in
einer "Kamm"-Anordnung, die quer zur Richtung der
Folienbewegung verläuft.
Die Endfolie umfaßt daher drei Schichten, die mittels
Wärme aneinander befestigt werden, wie dies auf klarere
Weise in dem in großem Maßstab dargestellten Detail in
Fig. 2 gezeigt wird. Diese Figur zeigt die bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung, wobei die drei Schichten
unterschiedliche relative Dicken aufweisen.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind sowohl die obere
Schicht (6) als auch die untere Schicht (4) durch
gängig, wobei zwischen diesen beiden eine Zwischen
schicht (5) "eingelegt" ist, wobei diese Zwischen
schicht von unterschiedlich gefärbten länglichen
Streifen gebildet wird. Im Beispiel der in Fig. 3 dar
gestellten Ausführungsform ist jeder Streifen mit einem
Buchstaben gekennzeichnet, so daß gemäß dieser Figur
die Schicht zahlreiche längliche Farbstreifen mit
unterschiedlichen Farben A-D umfaßt, die in der Folge
wiederholt werden, bis die gesamte Breite der Zwischen
schicht (5) bedeckt ist. Offensichtlich handelt es sich
dabei bloß um ein Arbeitsbeispiel. Es muß darauf hinge
wiesen werden, daß jede beliebige Farbkombination
möglich ist, und zwar in einer Reihenfolge oder ohne
bestimmte Reihenfolge, wie eben von den Anforderungen
einer jeden bestimmten Anwendung vorgegeben.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, erfolgt die Verbindung
zwischen den Speicherbehältern (1, 2, 3) und den
jeweiligen unteren Leitungen mit Hilfe von Rohren oder
anderen geeigneten Leitungen, in deren Innerem das
Material nach unten bis zu den Endleitungen oder
Kanälen zur Bildung der Folienschichten fließt. Die
Verbindungsrohre umfassen in einer herkömmlichen Weise
eine Vorrichtung zum Einstellen des Durchflusses des
Extrusionsmaterials, welche vorzugsweise aus hand
betriebenen Schrauben (13) besteht, die an einer
geeigneten Stelle angeordnet sind, an der sie vom
Anwender leicht erreicht werden können, wobei die
Schrauben mehr oder weniger tief in das einzelne Rohr
eingedreht werden können, wobei sie den Durchfluß des
Materials entsprechend verringern und somit die Menge
des Extrusionsmaterials regeln, welches die Endleitung
(10-12) im Extrusionskopf erreicht.
An einer gegebenen Stelle entlang des Pfades, der von
der somit gebildeten koextrudierten Folie verfolgt
wird, und zwar offensichtlich unterhalb des Extrusions
kopfes, sind Kühlvorrichtungen angebracht, die sich
dazu eignen, auf beträchtliche Weise die Temperatur der
Folie zu verringern, bevor sie in Spulen zur Lagerung
oder zum Transport aufgewickelt wird. Diese Kühlvor
richtung besteht vorzugsweise aus mehreren Zylindern
(7), deren Temperatur stets konstant gehalten wird, und
die jeweils zu zweit übereinandergelegt und parallel
zueinander angeordnet sind, in deren Innerem eine Kühl
flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, unter Druck
zirkuliert. Die Zylinder müssen daher mit Einlaß- und
Auslaßleitungen (keine Verweise) für die Kühlflüssig
keit ausgestattet und so angeordnet sein, daß die
erhaltene Folie zwischen ihnen hindurchtritt und in
Berührung mit diesen steht.
In der Folge wird die Folie auf herkömmliche Weise
aufgerollt, um eine Spule (8) für Verpackung und
Lagerung zu bilden. Die Folie wird mit einer herkömm
lichen Schneidevorrichtung (9) auf die gewünschte Länge
zugeschnitten, wie dies auf schematische Weise in Fig.
4 der Zeichnungen dargestellt ist, wobei die Schneide
vorrichtung Sensoren, wie z. B. photoelektrische Zellen
oder ähnliche Geräte, enthalten können, um die
verschiedenen Farben zu erkennen.
Das Verfahren wird auf die zuvor beschriebene Weise und
gemäß der schematischen Stufen- und Komponentendarstel
lung von Fig. 1 bis 4 implementiert. Wie jedoch zuvor
beschrieben, umfaßt die Erfindung einige sehr wichtige
Verbesserungen, welche Auswirkungen auf die Konstruk
tion des Zufuhrgerätes für das extrudierte Kunststoff
material haben, und zwar insbesondere hinsichtlich des
Abschnittes des Gerätes zur Bildung der Zwischenfolie
mit den verschiedenen Farbstreifen (6). Wie aus Fig. 5
ersichtlich, ist ein unterer Teil (14) oder eine Grund
fläche dargestellt, getrennt von der streifenbildenden
Endplatte (15). Wie ersichtlich, ist der Teil (14) vor
zugsweise im allgemeinen prismenförmig und mit einem
vorspringen dreieckigen Abschnitt und einer Mehrzahl an
Löchern (16) mit Innengewinde in der Vorderfläche ver
sehen, welche die Endplatte (15) berührt. Die Platte
(15) ist ebenfalls prismenförmig und verfügt über eine
abgeschrägte Kante, so daß die Kante, wenn sie an Teil
(14) angepaßt ist, wie eine Verlängerung des drei
eckigen Abschnittes des Grundteiles erscheint. Die
Platte (15) besitzt eine Mehrzahl an Aussparungen (17),
die vorzugsweise mit einer rechteckigen Form ausgebil
det sind und die Materialzufuhrabschnitte entsprechend
der Bildung der Streifen in der Schicht (5) der
extrudierten Folie darstellen. Diese Aussparungen
wurden maschinell in der Platte (15) geformt, so daß
sie tiefer werden, während sie gemäß der in der
Zeichnung dargestellten Position nach unten führen,
nämlich während sie sich zum Scheitelpunkt in jedem
dreieckförmigen Abschnitt hin bewegen, während sie an
der Grundfläche praktisch bündig mit der Oberfläche der
Platte (15) bleiben. Diese Platte (15) umfaßt auch eine
Mehrzahl an querverlaufenden Durchgangslöchern (18),
welche so angeordnet sind, daß sie Löchern (16) des
unteren Teiles (14) entsprechen und in der Lage sind,
Schrauben (nicht dargestellt) aufzunehmen, die in die
Löcher (16) eingeschraubt werden, wenn die Platte
einmal an den Teil (14) angepaßt ist, wodurch die
Befestigung der beiden Teile erfolgt.
Fig. 6 zeigt eine seitliche Höhenansicht des
Extrusionsmaterialankunftsteiles (19), der zur Bildung
der verschiedenen Schichten erforderlich ist, ein
schließlich der Zwischenschicht, welche vorzugsweise
durch verschiedene längliche Farbstreifen gebildet
wird. Diese Figur zeigt ein Beispiel einer Ausführungs
form ausschließlich zu darstellenden Zwecken, damit die
Erfindung leichter verstanden werden kann, wobei drei
Kanäle (20, 21, 22) geschaffen werden, welche sich
beinahe über die gesamte Länge des Teiles hin
erstrecken, der an seinem innersten Ende verschlossen
ist, während im anderen, äußeren Ende entsprechende
Löcher (23, 24, 25) ausgebildet sind, um das Material
zu den Kanälen zuzuführen. Wie ersichtlich ist, bietet
die Anordnung der drei Kanäle (20 bis 22) die Möglich
keit, Extrusionsmaterial zur Bildung der Schichten
zuzuführen, und zwar eine für jeden Kanal. Das heißt,
der oben positionierte Kanal (20) führt vorzugsweise
das zur Bildung der oberen Schicht (6) benötigte
Material zu; der in der Mitte positionierte Kanal (21)
führt vorzugsweise das zur Bildung einer einzelnen
Zwischenschicht (5) benötigte Material zu; während der
untere Kanal (22) auf ähnliche Weise vorzugsweise das
zur Bildung der unteren Schicht (4) der Folie benötigte
Material zuführt. In der Folge kann die Zwischenschicht
(5) der Folie gemäß einer Ausführungsform wie der in
Fig. 6 dargestellten nur aus einer einzigen Farbe
bestehen, da nur ein Materialzufuhrkanal für ihre
Bildung vorhanden ist; jedoch - und angesichts der
Tatsache, daß die Bildung der Zwischenschicht vorzugs
weise mehrere längliche Streifen unterschiedlicher
Farben umfaßt - ist es offensichtlich, daß die Anzahl
der Kanäle in Teil (19) größer sein muß, das heißt,
zusätzlich zum oberen und unteren Positionierungskanal
(20, 22) zur Bildung der jeweiligen Schichten (6, 4) in
der Endfolie müssen so viele Zwischenkanäle (21) vor
handen sein, wie längliche Farbstreifen für die
Zwischenschicht vorgesehen sind. Damit zum Beispiel
eine Endfolie eine Zwischenschicht mit zwei oder
mehreren Farbstreifen enthält, muß die Anzahl der
Zwischenkanäle (21) in Teil (19) drei (je einer für
jede Farbe) betragen, was zusätzlich zum oberen und zum
unteren Kanal (20, 22) eine Gesamtanzahl von fünf
Kanälen ergibt.
Die Ankunftsplatte (19) steht in Berührung mit einer
Zwischenplatte (26), deren vordere und hintere Höhen
ansicht in Fig. 7 dargestellt ist. Wie ersichtlich ist,
besitzt diese Zwischenplatte (26) eine Mehrzahl an
Durchtrittslöchern (27, 28, 29), deren Eingangsöffnun
gen sich in unterschiedlichen Höhen befinden, wie dies
in der unteren Darstellung in Fig. 7 gezeigt ist. Wenn
somit die Zwischenplatte (26) an die Ankunftsplatte
(19) angekuppelt wird, steht die Einlaßöffnung zu jedem
einzelnen Loch (27) weiter oben in direktem Kontakt mit
dem Kanal (20), der höher liegt als die Ankunftsplatte
(19), so daß durch diese Löcher das Material, welches
im Kanal vorhanden ist, zur Bildung der oberen Schicht
der Folie durch die Auslaßlöcher (27) zugeführt wird;
dasselbe gilt für das Material der Farbe, die im
Kanal/den Kanälen (21) vorhanden ist, der/die in
Kontakt mit der Einlaßöffnung der Löcher (28)
steht/stehen, welche sich in einer mittleren Höhe
befinden, durch welche die färbigen Streifen in der
Zwischenschicht gebildet werden, und schließlich gilt
dasselbe auch für die Löcher (29), deren Einlaßöffnun
gen sich in derselben Höhe befinden und die zur Bildung
der unteren Schicht mit dem unteren Kanal (22) verbun
den sind. Die äußeren Auslaßöffnungen der Löcher (27
bis 29) befinden sich alle auf derselben Höhe, wobei
sie mit der Position der Zwischenlöcher (28) überein
stimmen, so daß die Leitung, welche den einzelnen
Löchern (27) entspricht, nach unten entlang dem Inneren
von Teil (26) verläuft, bis sie die gewünschte mittlere
Höhe erreicht, wohingegen die Leitung, welche den
unteren Löchern (29) entspricht, nach oben entlang dem
Inneren des Teiles verläuft, bis sie die Auslaßhöhe
erreicht.
Diese Anordnung kann am besten aus Fig. 8 ersehen
werden, wobei ein Abschnitt in der Kupplung der
Ankunfts- (19) und der Zwischenplatte (26) am Körper
der Maschine auf schematische Weise repräsentiert wird.
Die Figur zeigt die Einlaßöffnungen (23, 24a, 24b, 24c,
25) der jeweiligen Kanäle entsprechend der Ankunfts
platte (19), schematisch dargestellt in Kommunikation
mit dem Loch (29) in der Zwischenplatte, und welche
sich, wie zuvor beschrieben, in einer Zwischenposition
unabhängig von der anfänglichen Höhe des Loches
erstreckt, mit dem sie in Verbindung steht. Diese Figur
zeigt - gleichermaßen schematisch - die Position der
handbetriebenen Schraube (30), welche zum Einstellen
der Menge des Materials vorgesehen ist, das durch die
entsprechende Leitung zur Auslaßöffnung fließt, wie
dies zuvor beschrieben wurde.
Die vorhergehenden Absätze beschreiben eine bevorzugte
Form der Ausführungsform der Erfindung. In jedem Fall
sollten die Aussagen dieser Beschreibung nicht als Ein
schränkung in irgendeiner Hinsicht verstanden werden,
sondern nur als ein Mittel zur Schaffung einer klareren
Beschreibung der Merkmale und Vorteile, welche von der
Erfindung geschaffen werden. Zum Beispiel zeigt Fig. 1
eine Anzahl an Endleitungen, die jeweils mit Speicher
behältern (2) für das zur Bildung der jeweiligen länglichen
Farbstreifen verwendete Extrusionsmaterial im
Zusammenhang stehen; die Anzahl der Leitungen kann
jedoch auf der Grundlage der Bedürfnisse und Anfor
derungen in jedem einzelnen Fall stark schwanken (Fig.
3 zeigt einige Streifen mehr). Auf der anderen Seite
werden in der in derselben Fig. 1 dargestellten Ansicht
alle länglichen Streifen mit derselben Breite darge
stellt, obwohl diese Tatsache der Erfindung keine wie
immer geartete Einschränkung auferlegen sollte, da sich
die Breiten von einem Streifen zum anderen ändern
können. Auf ähnliche Weise sind die Folienkühl
vorrichtungen als übereinandergelegte, quer verlaufende
Zylinder angeordnet, wenngleich natürlich andere Formen
zur Umsetzung der Kühlvorrichtung ebensogut geschaffen
werden können. Die Anzahl der Zwischenkanäle (21) der
Ankunftsplatte ist ebenso veränderlich, und zwar
basierend auf der Anzahl der Farbstreifen in der
Zwischenschicht der fertigen Folie.
Für den Fachmann dieses Bereiches muß der Inhalt dieser
Beschreibung zusätzlich zur Entwicklung und Umsetzung
in die Praxis nicht umfangreicher sein, damit er den
Umfang und die Vorteile dieser Erfindung verstehen
kann.
Trotz des oben Erwähnten sollte darauf hingewiesen
werden, daß die Erfindung gemäß einer bevorzugten Aus
führungsform beschrieben wurde und daher Modifizierun
gen möglich sind, welche keine Abweichung von der
grundlegenden Natur der Erfindung darstellen, wobei
derartige Modifizierungen dergestalt sein können, daß
sie die Größe, Form und/oder die Herstellungsmateria
lien betreffen.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung koextrudierter Folien,
durch welches eine Folie erhalten wird, welche mit
einer Mehrzahl an länglichen Streifen
unterschiedlicher Farbe versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folie durch gleichzeitiges
Extrudieren der verschiedenen Schichten (4, 5, 6)
erzeugt wird, welche übereinandergelegt sind, um
die Folie zu bilden, vorzugsweise mit einer unteren
Stützschicht (4), einer Zwischenschicht (5),
umfassend eine Mehrzahl an länglichen Farbstreifen,
und eine glänzende obere Abschlußschicht (6),
welche alle thermisch aneinander angeschweißt sind,
wobei die erhaltene Folie einem Kühlvorgang bis zur
Erreichung einer voreingestellten Temperatur und
einem nachfolgenden Schneidevorgang gemäß einer
voreingestellten Länge ausgesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß gemäß einem Beispiel einer Ausführungsform die
untere Schicht etwa zwischen 5 und 50% der
Gesamtstruktur umfaßt; die Zwischenschicht etwa 20
bis 80% der Gesamtstruktur umfaßt; und die obere
Schicht etwa 2 bis 20% der Gesamtdicke umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das extrudierte Material zur
Bildung der verschiedenen Schichten auf bequem
geregelte Weise hinsichtlich Druck, Geschwindigkeit
und Durchflußmenge zugeführt wird, um
sicherzustellen, daß die Dicken- und
Breitengleichförmigkeit bewahrt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dicke der Folie
vorzugsweise zwischen 0,3 und 2,4 mm schwanken
kann.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeweiligen Breiten der
Streifen (6) in der Zwischenschicht (5)
vorzugsweise zwischen 3 und 600 mm schwanken
können.
6. Gerät zur Herstellung koextrudierter Folien durch
Implementierung des Verfahrens der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß es von einem
Extrusionssatz gebildet wird, umfassend eine
Mehrzahl an Leitungen für das Extrusionsmaterial,
welche auf komfortable Weise an eine gleiche Anzahl
an Extrusionsmaterialspeicherbehälter angeschlossen
sind, wobei das Material hin zu den Leitungen
fließt und durch Verwendung der
Regelungsvorrichtung geregelt wird, bei der es sich
vorzugsweise um Schrauben (30) handelt, die in den
Durchfluß des Extrusionsmaterials eingefügt sind,
wobei eine Leitung erforderlich ist, um Material
zur Bildung der unteren Schicht zuzuführen, eine
weitere Leitung notwendig ist, um das
Extrusionsmaterial für die obere oder Endschicht
zuzuführen, und die restlichen Extrusionsleitungen
erforderlich sind, um das Material zur Bildung der
verschiedenen färbigen Streifen zuzuführen, welche
die Zwischenschicht der erhaltenen Folie
darstellen.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Bildung der Zwischenschicht so viele
Extrusionsmaterialleitungen (17) geschaffen werden,
wie färbige Streifen (6) zu bilden sind, und zwar
eine für jeden Streifen, die so zusammengebaut
sind, daß ein "Kamm" gebildet wird, der quer im
Hinblick zur Bewegungsrichtung der Folie liegt.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folienschneidevorrichtung
(9) vorzugsweise mit Sensoren ausgestattet ist, bei
denen es sich vorzugsweise um photoelektrische
Zellen handelt, um die Farben in der Folie zu
erkennen.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswechselbarkeit für den
zwischenschichtbildenden Satz vorgesehen ist, für
den eine Platte (15) verwendet wird, die zum
unteren Teil (14) der Maschine paßt, und
vorzugsweise mittels Schrauben an der Maschine
befestigt werden kann, die durch quer verlaufende
Durchgangslöcher hindurchgehen und welche in
entsprechende Löcher geschraubt werden, die im
unteren Teil gebohrt wurden, und zwar auf eine Art
und Weise, daß die Platte (15) an ihrer äußeren
Seite eine Mehrzahl an Aussparungen (17) umfaßt,
die sich vorzugsweise dreieckförmig in die Höhe
erstrecken, deren Tiefe hin zum Scheitelpunkt
gegenüber der Grundfläche mehr und mehr zunimmt,
wobei die Aussparungen die
Farbmaterialzufuhrabschnitte zur Bildung der
verschiedenen länglichen Streifen in der
Zwischenschicht darstellen, wobei die Breite der
Streifen von den Abmessungen der Grundfläche in
jeder der dreieckigen Aussparungen (17) bestimmt
wird.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
es auch die Aufnahme entsprechender
Materialankunfts- (19) und Zwischenplatten (26)
vorsieht, wobei die erste mehrere längliche Kanäle
zur Zufuhr des Extrusionsmaterials umfaßt, einen
Kanal (20, 22) jeweils für die obere und für die
untere Schicht (6, 4), und einen Kanal (21) für
jeden länglichen Farbstreifen in der
Zwischenschicht, während die Zwischenplatte (26)
eine Mehrzahl an quer verlaufenden
Durchgangslöchern (27, 28, 29) umfaßt, die sich
über ihre gesamte Länge in unterschiedlichen Höhen
befinden, und zwar auf eine Weise, daß, wenn die
Ankunfts- und Zwischenplatte aneinander angekuppelt
sind, die Einlaßöffnungen in den Durchgangslöchern
in der Zwischenplatte den verschiedenen Kanälen
(20, 21, 22) in der Ankunftsplatte gegenüberliegen
und mit ihnen auf der Grundlage der Höhe ihrer
Einlaßöffnungen in direkter Verbindung stehen, so
daß jedes der Löcher in der Zwischenplatte durch
seine Auslaßöffnungen Material zur Bildung der
verschiedenen Schichten in der Endfolie zuführt,
einschließlich den unterschiedlichen Farben in der
Mittelschicht (5).
11. Gerät nach Anspruch 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen in den
verschiedenen Durchgangslöchern (27, 28, 29) in der
Zwischenplatte (26) in derselben Höhe angeordnet
sind, wobei sie insbesondere mit einer mittleren
Höhe übereinstimmen, wodurch die Löcher, deren
Einlaßöffnungen gegenüber den Kanälen der
Ankunftsplatte (19) liegen, welche sich über der
mittleren Höhe befinden, in ihrem Pfad entlang dem
Inneren der Zwischenplatte nach unten verlaufen,
bis sich ihre Auslaßöffnung in der gewünschten Höhe
befindet; die Löcher, deren Eintrittsöffnungen sich
über der mittleren Höhe befinden, in ihrem Pfad
entlang dem Inneren der Zwischenplatte nach oben
ansteigen, um ihre Auslaßöffnungen in der
gewünschten Höhe zu positionieren; und schließlich
die Löcher mit den Eintrittsöffnungen, welche mit
den Kanälen übereinstimmen, die sich in mittlerer
Höhe befinden, horizontal fortschreiten, um ihre
Auslaßöffnung in derselben Höhe zu positionieren
wie die restlichen Durchgangslöcher.
Priority Applications (5)
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