DE19701843C1 - Verfahren zur Herstellung von mikromechanischen Strukturen - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Herstellung
von mikromechanischen Strukturen nach der Gattung des
unabhängigen Patentanspruchs. Aus der DE 43 15 012 ist
bereits ein Verfahren zur Herstellung mikromechanischer
Strukturen bekannt, bei der auf einer unteren
Siliziumschicht eine dielektrische Schicht und darauf eine
obere Siliziumschicht angeordnet ist. Aus der oberen
Siliziumschicht werden Strukturen für einen
Beschleunigungssensor herausstrukturiert. In die untere
Siliziumschicht wird unterhalb der beweglichen Strukturen
dieses Beschleunigungssensors eine Ausnehmung eingeätzt. Im
Bereich der beweglichen Strukturen wird dann die
dielektrische Schicht entfernt. Die dielektrische Schicht
besteht dabei aus Siliziumoxid.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden
Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs hat demgegenüber
den Vorteil, daß eine besonders zuverlässige und sichere
Herstellung von mikromechanischen Strukturen gewährleistet
wird. Dies wird dadurch erreicht, daß in der dielektrischen
Schicht definiert Zugspannungen eingestellt werden können,
die es dann erlauben besonders feine mikromechanische
Strukturen in der ersten Siliziumschicht auszubilden, ohne
einen Bruch der dielektrischen Schicht zu riskieren. Die
Strukturierung der zweiten Siliziumschicht kann daher
problemlos als letzter Ätzschritt des Herstellungsverfahrens
der mikromechanischen Strukturen erfolgen, da die unter Zug
stehende, dichte dielektrische Membran eine zuverlässige
Abdichtung zur Vorderseite gewährleistet und diese vor dem
Naßätzmedium abschirmt.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafter Weiterbildungen und
Verbesserungen des Verfahrens nach dem unabhängigen
Patentanspruch möglich. Die erste Siliziumschicht kann
bedeutend dünner, insbesondere mindestens fünfmal dünner als
die zweite Siliziumschicht ausgebildet werden. Es können so
besonders feine Strukturen gebildet werden, die zunächst mit
einer massiven Substratplatte verbunden und daher sehr
stabil sind. Wenn die zweite, dickere Siliziumschicht
zuletzt geätzt wird, wird das Handling während der
Herstellung vereinfacht und es besteht keine Gefahr, daß die
empfindlichen mikromechanischen Strukturen bzw. der ganze
Wafer durch einen Bruch zerstört werden. Naßchemisch geätzte
Wafer brechen sehr leicht, da die ätzstoppenden
Kristallebenen gerade den leicht spaltbaren Richtungen des
Siliziumkristalls entsprechen. Besonders einfach wird die
dielektrische Schicht dadurch gebildet, daß zwei
Siliziumplatten durch einen Bondprozeß miteinander verbunden
werden, wobei auf einer dieser Siliziumplatten eine
Siliziumnitridschicht angeordnet ist, deren Oberfläche durch
einen Oxidationsprozeß in eine Siliziumoxidschicht
umgewandelt wurde. Derartige Siliziumplatten lassen sich
problemlos durch einen Direkt-Bondprozeß (SFB = Silicon-
fusion-bonding) miteinander verbinden. Nach dem verbinden
kann dann eine der Siliziumplatten in ihre Dicke verringert
werden um die erste, dünne Siliziumschicht zu bilden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen die
Fig. 1 und 2 das
Herstellungsverfahren anhand von Querschnitten durch die
Siliziumschichten und
Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf die
erste Siliziumschicht.
In der Fig. 1 wird ein Querschnitt durch eine
Schichtplatte 100 gezeigt, die eine erste Siliziumschicht 1
und eine zweite Siliziumschicht 2 aufweist. Zwischen der
ersten Siliziumschicht 1 und der zweiten Siliziumschicht 2
ist eine dielektrische Schicht 3 angeordnet. Die
dielektrische Schicht 3 weist mehrere dielektrische
Einzelschichten auf. Zur ersten Siliziumschicht 1 ist eine
Siliziumoxidschicht 6 und zur zweiten Siliziumschicht 2 ist
eine Siliziumoxidschicht 4 vorgesehen. Zwischen den beiden
Siliziumoxidschichten 4, 6 ist eine Siliziumnitridschicht 5
angeordnet.
Die einzelnen Schichtdicken und lateralen Abmessungen sind
hier nicht maßstabsgerecht dargestellt. Die erste
Siliziumschicht 1 weist typischerweise eine Schichtdicke
zwischen 20 bis 70 µm, vorzugsweise 50 µm, die zweite
Siliziumschicht eine Dicke zwischen 300 und 700 µm
vorzugsweise 450 µm, die Oxidschicht 6 eine Dicke von
typischerweise zwischen 300 bis 700 Nanometer, vorzugsweise
500 Nanometer, die Siliziumnitridschicht 5 eine Dicke von
ca. 100 bis 500 Nanometer, vorzugsweise 300 Nanometer und
die Siliziumoxidschicht 4 eine Dicke von ca. 10 bis 20
Nanometern auf. Da die Schichtplatte 100 wie später noch
beschrieben wird aus der Verbindung von üblichen
Siliziumwafern hervorgeht, betragen die lateralen
Abmessungen der Schichtplatte 100 zwischen 10 cm (Vier-Zoll-Wafer)
bis hin zu 20 cm (Acht-Zoll-Wafer).
Zur Herstellung der Schichtplatte 100 wird ein erster
Siliziumwafer und ein zweiter Siliziumwafer miteinander
verbunden. Die Dicke des zweiten Siliziumwafers beträgt
dabei im wesentlichen die Dicke der zweiten Siliziumschicht
2. Die Dicke des ersten Siliziumwafers ist wesentlich größer
als die Dicke der ersten Siliziumschicht 1. Auf einem dieser
beiden Siliziumwafer werden dann die einzelnen Schichten der
dielektrischen Schicht 3 erzeugt. Für die nachfolgende
Beschreibung wird davon ausgegangen, daß dies auf dem ersten
Siliziumwafer geschieht. Durch thermische Oxidation wird
zunächst die gewünschte Schichtdicke für die
Siliziumoxidschicht 6 erzeugt. Durch thermische Oxidation
werden Siliziumoxidschichten mit extrem hoher
Oberflächengüte geschaffen, die hervorragend für die weitere
Bearbeitung insbesondere für einen Bondprozeß geeignet sind.
Auf dieser thermischen Siliziumoxidschicht wird dann eine
Siliziumnitridschicht erzeugt, deren Dicke ein wenig größer
ist als die gewünschte Dicke der Siliziumnitridschicht 5.
Wenn die Erzeugung dieser Siliziumnitridschicht durch einen
LPCVD-Prozeß (low pressure chemical vapor deposition
process) erfolgt, läßt sich dabei ebenfalls die für den
Bondprozeß notwendige hohe Oberflächengüte gewährleisten. Da
die Oberfläche einer derartigen Nitridschicht in der Regel
hydrophob und für die Verbindung mit Siliziumplatten nicht
geeignet ist, wird durch eine abermalige thermische
Oxidation eine oberflächliche Schicht dieser
Siliziumnitridschicht unter Beibehaltung der
Oberflächenqualität reoxidiert, d. h. wieder in Siliziumoxid
zurückverwandelt. Da dieser Prozeß nur sehr langsam vor sich
geht, lassen sich so nur geringe Schichtdicken in der
Größenordnung von 10 bis 20 Nanometern erzeugen. Diese dünne
oberflächliche Oxidschicht 4 kann dann jedoch genutzt werden
um den ersten Siliziumwafer mit dem zweiten Siliziumwafer zu
verbinden. Dies erfolgt nach einer entsprechenden
Oberflächenvorbehandlung durch Hydrophilisierung der
Silizium- bzw. Siliziumoxidoberfläche. Durch Auflegen des
ersten Siliziumwafers mit der Oxidschicht 4 auf den zweiten
Siliziumwafer wird die Verbindung hergestellt. Wenn dieser
Stapel dann erwärmt wird, kommt es zu einer festen nicht
mehr lösbaren Verbindung zwischen den beiden Siliziumwafern.
In einem nachfolgenden Schritt wird dann die Dicke des
ersten Siliziumwafers verringert, um die gewünschte Dicke
der Siliziumschicht 1 einzustellen. Dies kann durch
mechanische Bearbeitung wie Schleifen und Polieren oder
durch chemische Bearbeitung, wie chemisches Ätzen erfolgen.
Die verschiedenen Methoden können auch miteinander
kombiniert werden.
Durch den Aufbau der dielektrischen Schicht 3 aus
Siliziumoxid und Siliziumnitrid kann die mechanische
Spannung in der dielektrischen Schicht 3 eingestellt werden.
Dies wird dadurch ermöglicht, daß Siliziumoxidschichten
unter Druckspannungen relativ zum Silizium stehen und
Siliziumnitridschichten unter starken Zugspannungen relativ
zum Silizium stehen. Durch geeignete Wahl der Parameter bei
der Herstellung der Schichten und durch eine geeignete
Dickenkombination der Schichten 4, 5 und 6 können somit die
mechanischen Spannungen in der dielektrischen Schicht 3
beeinflußt werden. Im vorliegenden Falle sind die
Schichtdicken so gewählt, daß leichte Zugspannungen in der
dielektrischen Schicht 3 relativ zum Silizium der ersten
Siliziumschicht 1 und zweiten Siliziumschicht 2 vorliegen.
Die Bedeutung dieser weiteren Zugspannungen werden im
weiteren Verlauf des Herstellungsprozesses, wie er in der
Fig. 2 gezeigt wird, beschrieben.
In der Fig. 2 wird ein Querschnitt durch die Schichtplatte
100 nach weiteren Bearbeitungsschritten gezeigt. Mit dem
Bezugszeichen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 sind wieder die gleichen
Gegenstände beschrieben wie zur Fig. 1. In die erste
Siliziumschicht 1 sind jedoch Gräben 12 eingeätzt durch die
eine Biegezunge 11 aus der oberen Siliziumschicht 1
herausstrukturiert ist. In die zweite Siliziumschicht 2 ist
eine Ausnehmung 10 eingeätzt, die unterhalb der Biegezunge
11 angeordnet ist. In der Fig. 3 wird eine Aufsicht auf die
erste Siliziumschicht 1 der Schichtplatte 100 gezeigt. Die
Fig. 2 entspricht einem Querschnitt entlang der Linie II-II
der Fig. 3. Wie in der Fig. 3 zu erkennen ist, ist die
Biegezunge 11 an einem Lagerblock 15 aufgehängt. Die
Biegezunge 11 und der Lagerblock 15 sind vollständig von dem
Graben 12 umgeben. Weiterhin wird in der Fig. 3 die obere
Abmessung der Ausnehmung 10 gezeigt, so daß zu erkennen ist,
daß die Ausnehmung 10 unterhalb der Biegezunge 11 angeordnet
ist. Unterhalb des Lagerblocks 15 ist keine Ausnehmung 10
angeordnet. Durch Beaufschlagung der Schichtplatte 100 mit
einem Ätzmedium für die dielektrische Schicht, insbesondere
einer Flußsäurelösung oder eines Flußsäuredampfes erfolgt in
einem weiteren Ätzschritt eine Ätzung der dielektrischen
Schicht 3. Durch Entfernen der dielektrischen Schicht 3 im
Bereich der Biegezunge 11 wird diese Biegezunge zu einem
beweglichen Element, welches in Abhängigkeit von einer
einwirkenden Kraft, beispielsweise bei einer Beschleunigung
bewegt werden kann. Die Ätzung der dielektrischen Schicht 3
wird dabei so ausgeführt, daß der Lagerblock 15 auf Grund
seiner großen lateralen Abmessungen nicht unterätzt wird.
Die Biegezunge 11 ist somit über die unter dem Lagerblock 15
verbleibende dielektrische Schicht 3 fest mit der
Siliziumschicht 2 verbunden. Die so gebildete Struktur
stellt die Grundstuktur eines mikromechanischen
Kraftsensors, insbesondere eines Beschleunigungssensors dar,
ohne daß hier ein vollständig funktionierendes Beispiel
angegeben wird. Mit einer beweglichen Struktur die fest
verankert ist, wird jedoch die Grundstruktur zahlreicher
mikromechanischen Kraftsensoren dargestellt.
Von besonderer Bedeutung ist die Funktion der mehrschichtig
aufgebauten dielektrischen Schicht 3 mit kontrollierter
Spannung relativ zum Silizium im Verfahrens schritt der in
der Fig. 2 dargestellt ist. Wie in der Fig. 2 gezeigt
wird, ist in die obere Siliziumschicht 1 eine Grabenstruktur
12 eingeätzt, die von der Oberseite der ersten
Siliziumschicht 1 bis zur dielektrischen Schicht 3 reicht.
Die Einätzung dieser Grabenstruktur 12 erfolgt durch ein
Plasmaätzprozeß mit dem die erste Siliziumschicht 1 mit
nahezu senkrechten Wänden geätzt werden kann. Ein derartiger
Plasmaätzprozeß läßt sich mit akzeptablen Prozeßzeiten für
Siliziumschichten bis zu einer Schichtdicke von einigen
10 µm verwenden. Die Einätzung der Ausnehmung 10 in der
zweiten Siliziumschicht 2 erfolgt vorzugsweise durch die
Verwendung einer basischen anisotropen Ätzlösung
beispielsweise KOH, TMAH oder NaOH. Da die Schichtdicke der
zweiten Siliziumschicht 2 in der Regel einige hundert µm
beträgt, um eine handhabbare mikromechanische Struktur zu
erhalten, lassen sich Plasmaätzprozesse für die Ätzung der
zweiten Siliziumschicht 2 nur unter Inkaufnahme langer
Prozeßzeiten anwenden. Aufgrund der unterschiedlichen
Ätzmethoden müssen die Ätzprozesse für die erste
Siliziumschicht 1 und die zweite Siliziumschicht 2
nacheinander ausgeführt werden. Wenn zunächst die zweite
Siliziumschicht 2 geätzt wird und in einem darauffolgenden
Schritt die erste Siliziumschicht 1 geätzt wird, ist die
Handhabung der Schichtplatte nach dem ersten Ätzschritt
höchst problematisch. Dies liegt darin begründet, daß die
erste Siliziumschicht 1 wesentlich dünner ist als die zweite
Siliziumschicht 2, die aber bereits durch den ersten
Ätzschritt mechanisch destabilisiert wurde und daher sehr
leicht zerbrechen kann. Die Ätzbegrenzungen beim anisotropen
Naßätzen legen gerade die leicht spaltbaren <110<-Richtungen
auf dem Wafer fest. Das Einbringen eines Siliziumwafers in
eine Plasmaätzanlage erfolgt in der Regel durch eine
automatische Handlingvorrichtung erfolgt, so daß das
Bruchrisiko auch an anderen Stellen des Plasmaätzprozesses
vergleichsweise groß ist. Kommt es innerhalb einer
Plasmaanlage zu einem Bruch eines Siliziumwafers, so muß die
gesamte Anlage aufwendig gereinigt werden, was zu
erheblichen Störungen und Verzögerungen im Produktionsablauf
führt. Es ist somit im höchsten Grade wünschenswert zuerst
die erste Siliziumschicht 1 und erst in einem möglichst
späten Prozeßschritt die zweite Siliziumschicht 2 zu ätzen.
Dabei muß jedoch eine ausreichende Stabilität der
dielektrischen Schicht 3 gewährleistet werden, damit die
alkalische Ätzlösung die dünnen Strukturen der Biegezungen
11 oder eventuell weitere in der ersten Siliziumschicht 1
erzeugte Strukturen (insbesondere Schaltkreise) nicht
erreichen und zerstören kann. Die Beaufschlagung der ersten
Siliziumschicht 1 mit der basischen Ätzlösung für die zweite
Siliziumschicht 2 hätte die sofortige Zerstörung der in der
ersten Siliziumschicht 1 ausgebildeten mikromechanischen
Strukturen zur Folge. Die aus der DE 43 15 012 bekannte
dielektrische Schicht aus Siliziumoxid hat dabei das
Problem, daß Siliziumoxid unter Druckspannungen steht, die
so groß sind, daß bei der Ätzung der Ausnehmung 10 die
dielektrische Schicht Risse bekommt, sobald die
dielektrische Schicht freiliegt. Versuche haben nun ergeben,
daß die mehrlagige dielektrischen Schicht 3 aus Siliziumoxid
und Siliziumnitrid bei Einstellung leichter Zugspannungen
eine hochstabile Membran darstellt, bei der große
Membranbereiche freigelegt werden können, ohne daß es zu
Rissen in der dielektrischen Schicht 3 und damit zu einem
Verlust der Isolationseigenschaften zur Vorderseite kommt.
Eine derartige dielektrische Schicht 3 mit leichten
Zugspannungen kann daher verwendet werden, um Ausnehmungen
10 in die zweite Siliziumschicht 2 mittels basischen
Ätzlösungen einzuätzen, auch wenn die obere Siliziumschicht
1 im Bereich der Ausnehmung 10 bereits strukturiert ist.
Durch die Verwendung einer derartigen dielektrischen Schicht
3 können somit die Ausnehmungen 10 zuverlässig,
kostengünstig und ohne Probleme durch basische Ätzlösungen
eingeätzt werden.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung von mikromechanischen
Strukturen bei dem zunächst eine Schichtplatte (100) mit
einer ersten Siliziumschicht (1) und einer zweiten
Siliziumschicht (2) und einer dazwischen angeordneten
dielektrischen Schicht (3) geschaffen wird, wobei in
nachfolgenden Schritten in die erste Siliziumschicht (1) und
die zweite Siliziumschicht (2) Strukturen eingeätzt werden
und danach die dielektrische Schicht (3) im Bereich der
eingeätzten Strukturen durch einen weiteren Ätzschritt
entfernt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die dielektrische
Schicht (1) eine erste Siliziumoxidschicht (6) und eine
zweite Siliziumoxidschicht (4) mit einer dazwischen
angeordneten Siliziumnitridschicht (5) aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Siliziumschicht (1) dünner ausgebildet wird als
die zweite Siliziumschicht (2).
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Siliziumschicht (1) mindestens fünfmal dünner
ausgebildet wird als die zweite Siliziumschicht (2).
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem ersten Ätzschritt die erste Siliziumschicht (1)
und in einem zweiten nachfolgenden Ätzschritt die zweite
Siliziumschicht (2) geätzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Siliziumschicht (2) mit einer basischen Ätzlösung
geätzt wird, und daß dieser Ätzschritt als letzter Schritt
des Verfahrens durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtplatte (100)
geschaffen wird, indem eine erste Siliziumplatte und eine
zweite Siliziumplatte miteinander verbunden werden, wobei
auf mindestens einer der Siliziumplatten eine
Siliziumnitridschicht abgeschieden wird, daß die Oberfläche
der Siliziumnitridschicht durch einen Oxidationsprozeß in
eine Siliziumoxidschicht umgewandelt wird, und daß die so
gewonnene Siliziumoxidschicht (4) mit der anderen
Siliziumplatte verbunden wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
vor dem Abscheiden der Siliziumnitridschicht (5) eine
Siliziumoxidschicht (6) erzeugt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß nach dem Verbinden eine der Siliziumplatten in ihrer
Dicke verringert wird.
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|---|---|---|---|---|
| DE4315012A1 (de) * | 1993-05-06 | 1994-11-10 | Bosch Gmbh Robert | Verfahren zur Herstellung von Sensoren und Sensor |
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1997
- 1997-01-21 DE DE1997101843 patent/DE19701843C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4315012A1 (de) * | 1993-05-06 | 1994-11-10 | Bosch Gmbh Robert | Verfahren zur Herstellung von Sensoren und Sensor |
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