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DE19700237A1 - Behandlungskammer für eine Reinigungsanlage - Google Patents

Behandlungskammer für eine Reinigungsanlage

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DE19700237A1
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    • F26DRYING
    • F26BDRYING SOLID MATERIALS OR OBJECTS BY REMOVING LIQUID THEREFROM
    • F26B11/00Machines or apparatus for drying solid materials or objects with movement which is non-progressive
    • F26B11/18Machines or apparatus for drying solid materials or objects with movement which is non-progressive on or in moving dishes, trays, pans, or other mainly-open receptacles
    • F26B11/181Machines or apparatus for drying solid materials or objects with movement which is non-progressive on or in moving dishes, trays, pans, or other mainly-open receptacles the receptacle being a foraminous, perforated or open-structured drum or drum-like container, e.g. rotating around a substantially horizontal or vertical axis; the receptacle being multiple perforated drums, e.g. in superimposed arrangement
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B3/00Cleaning by methods involving the use or presence of liquid or steam
    • B08B3/02Cleaning by the force of jets or sprays

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Behandlungskammer für eine Reinigungsanlage mit einer eingebauten Rotationsvor­ richtung, mit der das Behandlungsgut, beispielsweise in­ dustrielle Massenteile in Transportkästen auf einer Transportstrecke in die Behandlungskammer gelangt, und mit der wenigstens ein Transportkasten während der Be­ handlung um die Längsachse der Behandlungskammer gedreht wird, wobei die Rotationsvorrichtung auf der Transport­ strecke einen Stellplatz für den wenigstens einen Trans­ portkasten mit einer der offenen Seite des Transportka­ stens zugewandten freien Oberseite aufweist.
Durch die DE 42 20 927 A1 ist eine Durchlauf-Rei­ nigungsanlage bekannt, mit der in einer Reihe hinter­ einander angeordnete Spezialwaschkästen aufgenommen wer­ den, die für das Behandlungsmedium durchlässig sind. Die bekannte Reinigungsanlage hat drei hintereinander ange­ ordnete Behandlungskammern, nämlich eine Reinigungskam­ mer, eine Spülkammer und eine Trockenkammer. Die Anlage wird in der Weise betrieben, daß der Behälter in der Rei­ nigungskammer und der Behälter in der Spülkammer sowie der Behälter in der Trockenkammer gemeinsam in die näch­ ste Station weitertransportiert werden.
An den Eingangs- und Ausgangsöffnungen der Behandlungs­ kammern sind Deckel oder Türen angebracht, mit denen die Kammern während der Behandlungsphase verschlossen sind.
Um den Transport der Waschkästen von Kammer zu Kammer zu erleichtern, sind in den Behandlungskammern Rollen und Gleitschienen eingebaut, die eine Transportstrecke bil­ den. In jeder Behandlungskammer ist eine Rotationsvor­ richtung eingebaut, die den Waschkasten aufnimmt und die durch einen Motor in Längsrichtung der Behandlungskammer in Rotation gebracht werden kann, so daß der darin be­ findliche Waschkasten während der Behandlungsphase ro­ tiert. Dafür ist der Waschkasten noch mit einem Deckel verschlossen, damit das Waschgut nicht heraus fallen kann.
Der Motor für den Antrieb der Rotationsvorrichtung ist an der Außenwand der Behandlungskammer angebracht und treibt über ein Getriebe die Rotationsvorrichtung an. Ferner sind Betriebseinrichtungen der einzelnen Behandlungskam­ mern wie Pumpen, Ventile, Schieber, Steuer- und Regelein­ richtungen an oder in den Kammern installiert und über Rohrnetze an die stationären Einrichtungen der Anlagen wie Reinigungs- und Spülmittelbehälter, Destillationsein­ richtungen und Gebläse zum Trocknen des Behandlungsgutes angeschlossen.
Während der Behandlungsphase wird das Behandlungsgut durch eingebaute Düsen in der Reinigungskammer einem Waschmittelstrom ausgesetzt, mit dem das Waschgut von an­ haftenden öl- oder fetthaltigen Bearbeitungsrückständen gesäubert wird. Durch die Rotation des Waschkorbes er­ folgt eine gute Durchmischung, so daß das Waschmittel al­ le Teile des Waschgutes benetzen kann. Ähnlich läuft die Behandlungsphase in der Spülkammer ab, in der Spüldüsen eingebaut sind und das mit Waschflüssigkeit benetzte Waschgut einem Spülmittelstrom ausgesetzt wird, der an dem Behandlungsgut anhaftende Waschflüssigkeitsrückstände abspült. Auch hierbei wird durch den Rotationsvorgang der Spüleffekt verbessert. Ebenso verbessert die Rotation des Waschgutes den Trockenvorgang.
Mit einer kontinuierlichen Spülflüssigkeitsaufbereitung durch Destillation, Mehrfachausnutzung der aus dem Destillationsprozeß abgegebenen Energie, beispielsweise zum Erwärmen der Reinigungs- und/oder Spülflüssigkeit oder zum Erwärmen der Trocknungsluft, wird die Anlage komplettiert. Außerdem sind Tauch- oder Spritzspülung möglich, Abblasen des Behandlungsgutes mit Druckluft, Va­ kuumtrocknung, Infrarottrocknung sowie der Einsatz wäßriger oder kohlenwasserstoffhaltiger Waschflüssigkeiten.
Die bekannte Anlage hat sich in der Praxis bewährt. Al­ lerdings kann die Anlage nur effektiv eingesetzt werden, wenn das Behandlungsgut in für das Behandlungsmedium durchlässige Spezialbehälter abgefüllt ist, beispielswei­ se in solchen Transportkästen aus Lochblech oder Gitter­ stäben, weil die normalen Transportkästen aus Blech das Behandlungsgut vom Behandlungsmedium abschirmen, also keine intensive Berührung stattfindet. Deshalb wird bei der bekannten Reinigungsanlage das in normalen Transport­ kästen antransportierte Behandlungsgut in entsprechende Spezialbehälter umgefüllt, was sehr umständlich und zeit­ raubend ist, weil dadurch keine kontinuierliche Behand­ lung und Weiterverarbeitung des Behandlungsgutes möglich ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Behand­ lungskammer zu schaffen, die auch mit normalen Transport­ kästen also solchen mit geschlossenen Wänden eine effek­ tive Behandlung des Behandlungsgutes ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 aufgeführten Maßnahmen gelöst. Weiterbildungen der Erfin­ dung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Behandlungskammer, bei der es sich um eine Waschkammer und/oder Spülkammer oder um eine Trockenkammer handelt, wird das Behandlungsgut während der Behandlung in der Behandlungskammer nach einer Umdre­ hung der Rotationsvorrichtung einmal umgefüllt, aus dem Transportbehälter in eine für das Behandlungsgut durch­ lässige Behandlungstasche und zurück in den Transportbe­ hälter.
Während beim Start der Behandlungsphase der Transportka­ sten mit dem eingefüllten Behandlungsgut sich noch in seiner Transportstellung befindet, also mit der Bodensei­ te am Boden der Behandlungskammer und mit der offenen Seite der Decke der Behandlungskammer gegenüberliegend, erreicht das Behandlungsmedium das Behandlungsgut noch nicht. Durch die Drehung der Rotationsvorrichtung bewegt sich der Transportkasten mit seinem Boden in Richtung Decke der Behandlungskammer und gerät dabei immer mehr in eine Schräglage, bis schließlich eine Überkopfstellung erreicht ist. Zwangsläufig bewegt sich die Behandlungsta­ sche aus ihrer gegenüber dem Transportbehälter ursprüng­ lich eingenommenen Überkopflage über eine Schräglage in die Bodenlage. Schon in der Schräglage des Transportka­ sten fällt Behandlungsgut in die schrägliegende Behand­ lungstasche hinein, bis schließlich in der gegenseitigen Überkopflage die erste Umfüllung abgeschlossen ist. Be­ reits während dieser Umfüllung kann das Behandlungsmedium mit dem Behandlungsgut intensiv in Kontakt kommen. Dieser Zustand kann aufrechterhalten bleiben auch während der Zurückfüllphase, wobei dann in der Ausgangslage ein neuer Umfüllvorgang beginnt.
Entsprechend dem Ablaufprogramm kann die Behandlungsphase schon nach einer vollständigen Umdrehung der Rotationsvor­ richtung beendet sein, oder die Rotationsvorrichtung wird mehrere Umläufe lang bis zu einigen Minuten lang in Gang gehalten, so daß ein mehrmaliges bis vielfaches Umfüllen und Zurückfüllen erfolgt, wobei jedesmal ein intensiver Kontakt mit dem Behandlungsmedium zustande kommt.
Dadurch, daß die Behandlungstasche eine große für das Be­ handlungsmedium durchlässige Oberfläche besitzt, nämlich von wenigstens drei Flächen ihrer Seitenwände durchlässig ist, kann das Behandlungsmedium auch von mehreren Seiten wirksam werden, wobei das Behandlungsmedium aus Spritz- oder Strahldüsen ausströmen kann.
Im ersten Fall können Spritz- oder Strahldüsen am gesam­ ten Innenumfang der Behandlungskammer, vorzugsweise meh­ rere Spritz- oder Strahldüsenreihen im Bodenbereich der Behandlungskammer installiert werden.
Bei der Umfüllung darf kein Behandlungsgut daneben fal­ len, um die Funktion der Behandlungskammer nicht zu stö­ ren. Mit einem Adapter, der in der Rotationsvorrichtung eingebaut ist, erfolgt die Kupplung mit der Behand­ lungstasche. Im einfachsten Fall handelt es sich dabei um einen an der Behandlungstaschen-Öffnung angeschlossenen Rahmen, der den Übergang zur Transportkasten-Öffnung her­ stellt.
Die Behandlungstasche ist vorteilhaft ein radiusförmig gebogenes Sieb oder eine Seihe, wobei das Fassungsvermö­ gen dem Volumen des Transportkastens mindestens ent­ spricht. Die Behandlungstasche ist fest mit der Rotations­ vorrichtung verbunden.
Der Stellplatz für den wenigstens einen Transportkasten in der Rotationsvorrichtung wird in der Breite begrenzt durch Führungsschienen und in der Höhe durch die Trans­ portstrecke, hier als Rollenbahn ausgebildet einerseits und durch den Adapterrand andererseits. Die Höhe dieses Stellplatzes ist derart bemessen, daß beim Hineinrollen eines Transportkastens in die Behandlungskammer zwischen der Oberkante Kasten und der Unterkante Adapterrand ein Abstand vorhanden ist, so daß und auch Transportkästen mit unterschiedlichen Höhen benutzt werden können. Dieser Höhenunterschied wird durch eine in den Rotationskörper eingebaute Hubvorrichtung ausgeglichen, die den Trans­ portkasten anhebt und mit dem Rand zur Anlage mit dem Ad­ apter bringt.
Die Betätigung der Hubvorrichtung erfolgt von der Außen­ seite der Behandlungskammer. Die Betätigungsvorrichtung ist während der Rotation außer Eingriff mit der Hubvor­ richtung bringbar. Im einzelnen kann der Transportkasten, nachdem er in die Behandlungskammer hineingeschoben wor­ den ist, von seiner Bodenauflage bis in eine an den Adap­ ter anschließende Randauflage angehoben werden.
Von Vorteil ist eine solche Hubvorrichtung, die aus paar­ weise gegenüberliegend und im Abstand voneinander neben der Förderstrecke angeordneter Federbeinsäulen besteht, die in Führungen der Rotationsvorrichtung senkrecht zur Förderstrecke angeordnet und beweglich gelagert sind. Die Säulen stehen unter Federwirkung.
Für jeden Transportkasten sind vier Federbeinsäulen vor­ handen, die an einem Ende hakenartige Tragarme mit Aufla­ gestempel besitzen, die sich am Boden des Transportkasten abstützen. Die Federwirkung greift in der Weise an den Säulen an, daß die Tragarme in Richtung des Adapters durch die Federn belastet sind. Das bedeutet, daß für das Beladen der Behandlungskammer zunächst die Säulen entge­ gen der Federwirkung abgesenkt werden müssen, bis die Tragarme die Transportstrecke freigeben. Hierfür sind am Außenmantel der Behandlungskammer Hydraulik- oder Pneuma­ tik-Motoren angebracht, die mit ihren Schubstößeln den Stirnflächen der freien Säulenenden gegenüberliegen und mit ihnen zusammenwirken. Die Stößel können vorgeschoben werden, bis sie mit den Federbeinsäulen in Wirkverbindung treten. Sind die Federbeinsäulen mit den Tragarmen bis unter Transportstreckenniveau abgesenkt, kann der Trans­ portkasten in die Behandlungskammer hineingeschoben wer­ den. Durch Zurückziehen der Stößel wird der Transportka­ sten durch die Federbeinsäulen bis an den Adapter angeho­ ben. Jetzt kann die Rotationsphase beginnen. Während der Rotationsphase sind die Stößel außer Wirkung mit den Fe­ derbeinsäulen, so daß eine Behinderung nicht erfolgt.
Die erfindungsgemäße Behandlungskammer kann zur gleich­ zeitigen Aufnahme von mehreren Transportkästen ausgebil­ det sein. Entsprechend ist für jeden Transportkasten eine Behandlungstasche in der Rotationsvorrichtung und die da­ zu gehörenden Hub- und Betätigungselemente vorhanden.
Nachfolgend ist an Hand der Zeichnungen ein Ausführungs­ beispiel der Erfindung näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Be­ handlungskammer von vorne,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Ro­ tationsvorrichtung,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Behandlungs­ kammer,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Behandlungskammer ent­ lang der Linie A-B in Fig. 3.
In den Figuren der Zeichnungen ist eine Behandlungskammer 5 dargestellt, die als Waschkammer oder Spülkammer be­ nutzt werden kann. Mit geringfügigen Änderungen kann die­ se Kammer jedoch auch als Trockenkammer benutzt werden. Es sind dafür nur die entsprechenden Einrichtungen für das Trocknungsmedium beispielsweise Luft einzubauen.
Im übrigen sind in den Figuren der Zeichnungen nur die Teile der Behandlungskammer dargestellt, die für das Ver­ ständnis der Erfindung unbedingt erforderlich sind. So sind beispielsweise die an den beiden Stirnseiten 6, 7 vorhandenen Verschlußeinrichtungen 8 wie Klappen oder Tü­ ren nur angedeutet. Alle nicht dargestellten Zusatzein­ richtungen zum Betrieb der Behandlungskammer 5 können ei­ nen an sich bekannten Aufbau haben.
Die Behandlungskammer 5 besitzt in der Version als Wasch- und/oder Spülkammer im Bodenbereich Spritz- und/oder Strahldüsen 9, mit denen das Behandlungsmedium wie Wasch- oder Spülflüssigkeit auf das Behandlungsgut mit hohem Druck beaufschlagt wird. Mehrere dieser Behandlungskam­ mern 5 können zu einem Kammersystem von hintereinanderge­ schalteten Segmenten zusammengefügt werden. Durch dieses Kammersystem wird das in Transportkästen 10 gefüllte Be­ handlungsgut wie industrielle Massenteile hindurchge­ schleust. Die in diesem System eingebaute erste Behand­ lungskammer 5 bildet eine Waschkammer, die zweite eine Spülkammer und die dritte eine Trockenkammer, so daß das vorne eingeführte Behandlungsgut hinten sauber und troc­ ken herauskommt.
Die Behandlungskammer 5 besteht aus einem trommelartigen zylindrischen Gehäuse 11 mit an den Stirnseiten ange­ brachten Flanschen 12, die mit den bereits erwähnten Ver­ schlußeinrichtungen 8 zum dichten Verschließen der Be­ handlungskammern dienen. Am Boden der Behandlungskammer 5 befindet sich ein Ablaufsieb 13, durch das verbrauchte Wasch- oder Spülflüssigkeit abfließen kann. Das Gehäuse 11 ruht auf einem Gestell 14. In dem Gehäuse 11 ist eine Rotationsvorrichtung 15 eingebaut, die sich von einem En­ de des Gehäuses 11 bis zum anderen erstreckt.
Die Rotationsvorrichtung 15 weist an ihren beiden Enden einen plattenartigen Drehkranz 16 auf. Am Innenumfang des Gehäuses 11 sind jeweils an jeder Seite drei Rollen 17 angebracht, auf denen je ein Drehkranz 16 lagert. Die beiden Drehkränze 16 sind durch paarweise gegenüberlie­ gende und im Viereck angeordnete Traversen 18, 19 starr miteinander verbunden, so daß eine stabile und tragfähige Konstruktion gebildet wird. Die Traversen 18, 19 bestehen aus Winkelprofilstäben, die an den Enden mit dem Dreh­ kranz verbunden beispielsweise verschweißt oder ver­ schraubt sind. Die Eckpunkte der im Viereck angeordneten Traversen 18, 19 begrenzen einen Stellplatz 20 für die Transportkästen 10. In Längsrichtung erstreckt sich der Stellplatz 20 über die gesamte Länge der Rotationsvor­ richtung 15. Im Ausführungsbeispiel ist die Länge der Be­ handlungskammer 5 und damit die Länge der Rotationsvor­ richtung 15 für die Aufnahme von drei hintereinander an­ geordneten Transportkästen 10 ausgebildet.
Für den Durchlaß der Transportkästen 10 sind in den bei­ den Drehkränzen 16 Durchbrüche 21 vorhanden.
Als Transportstrecke innerhalb der Rotationsvorrichtung 15 dient eine Rollenbahn, die durch an den unteren Tra­ versen 19 angebrachten Laufrollen 22 gebildet wird. Durch Führungsschienen 23 ist der Stellplatz 20 quer zur Längs­ richtung begrenzt, so daß die Transportkästen 10 seitli­ chen Halt finden.
Für den Antrieb der Rotationsvorrichtung 15 wird ein gro­ ßer Zahnkranz 24 benutzt, der etwa dem Durchmesser des Laufkranzes 16 entspricht und unmittelbar einem Laufkranz 16 gegenüberliegt. Der Zahnkranz 24 ist mit der Rotati­ onsvorrichtung 15 fest verbunden. Der Zahnkranz 24 ist Teil eines Getriebes, dessen weitere Teile nicht darge­ stellt sind. Dieses Getriebe besitzt noch ein mit dem Zahnkranz 24 zusammenwirkendes kleines Zahnrad, das außen am Gehäuse 11 angebracht und durch einen Motor angetrie­ ben wird. Mit einer nicht dargestellten Antriebskette wird die Bewegung des kleinen Zahnrades auf den großen Zahnkranz 24 untersetzt, so daß die Rotationsvorrichtung um ihre Längsachse in Drehung versetzt werden kann. Für den Durchtritt der Antriebskette sind im Gehäuse 11 nicht dargestellte Öffnungen vorhanden.
Die Rotationsvorrichtung 15 weist an ihrer der Transport­ kastenöffnung zugewandten Oberseite des Stellplatzes 20 eine Behandlungstasche 25 auf, die der Öffnung des Trans­ portkasten 10 gegenüberliegt. In der Rotationsvorrichtung 15 sind drei Behandlungstaschen 25 vorhanden. Jede Be­ handlungstasche 25 hat einen Anschlußadapter 26, mit dem die Behandlungstaschen 25 mit der offenen Seite der Transportkästen 10 kuppelbar sind. Das ist dann der Fall, wenn die Transportkästen innerhalb der Rotationsvorrich­ tung 15 ihre exakte Lage einnehmen.
Der Anschlußadapter 26 ist als Rahmen ausgebildet, dessen Rahmenöffnung 27 der Größe der Transportkasten-Öffnung entspricht, so daß beide Öffnungen die gleiche Form und Größe haben. Sofern der Transportkasten 10 einen Distanz­ rand hat, kann der Anschlußadapter 26 mit einem umlaufen­ den Kragen 28 in den Distanzrand des Transportkastens 10 eingreifen. An die Rahmenöffnung 27 sind die Behand­ lungstaschen 25 angeschlossen.
Es sind drei muldenartige Behandlungstaschen 25 vorhan­ den. Wie Fig. 2 zeigt, ist ein radiusförmig gebogenes Lochblech 29 zwischen den beiden Laufkränzen 16 einge­ setzt und befestigt. In Längsrichtung sind die Ränder des Lochbleches 29 an den oberen Traversen 18 angeschlossen, an denen der Anschlußadapter 26 befestigt ist wie Fig. 4 zeigt. Die Behandlungstaschen 25 sind durch Trennwände 30 abgeteilt. Das Fassungsvolumen der Behandlungstasche 25 entspricht mindestens dem Fassungsvermögen des Transport­ kastens 10.
Die Höhe H des Stellplatzes 20 reicht von der Rollbahn 22 bis zum Anschlußadapter 26 und ist größer als die Höhe HT des Transportkastens 10. Die in Fig. 1 eingezeichneten Höhen H, HT sind nicht maßstabgetreu dargestellt, sondern durch die Perspektive verzerrt (H<HT). Diese Differenz D wird bei der Kupplung des Transportkastens 10 mit dem An­ schlußadapter 26 mit der Hubvorrichtung 31 ausgeglichen, die in der Rotationsvorrichtung 15 eingebaut ist.
Für jeden Transportkasten 10 ist eine separate Hubvor­ richtung 31 vorhanden, die alle gleich ausgebildet sein können und mit der der Transportkasten 10 von der Trans­ portstrecke (Rollenbahn 22) angehoben und an den Adapter 26 der Behandlungstasche 25 angeschlossen wird. In Fig. 4 ist diese Situation dargestellt. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird die Rotationsvorrichtung 15 in Bewegung gesetzt.
Jede Hubvorrichtung 31 weist vier Federbeinsäulen 32 auf, die an beiden Längsseiten der Rotationsvorrichtung 15 an den Traversen 18, 19 in Führungen senkrecht zu den Traver­ sen 18, 19 beweglich gelagert sind. Die Federbeinsäulen 32 haben an ihren unteren Enden jeweils in die Rollenbahn 22 hineinragende Tragarme 33 mit Auflagestempeln 34. Jeder Säulenschaft nimmt eine Zugfeder 35 auf, die einerseits an der Traverse 18 abgestützt und andererseits mit dem Säulenschaft der Federbeinsäule 32 verbunden ist, so daß eine Zugkraft an den Säulen wirkt, die an den Aufla­ gestempeln 34 als eine Hubkraft wirksam und in der Lage ist, jeweils einen gefüllten Transportkasten 10 anzuhe­ ben, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
Wie die Fig. 1 am besten zeigt, sind an der Außenwand des Gehäuses 11 Hydraulik- oder Pneumatikzylinder 36 an­ gebracht, die mit ihren Stößeln 37 in die Behandlungskam­ mer eingreifen und mit den Stirnseiten 38 der Federbein­ säulen 32 zusammenwirken. Insgesamt sind zwölf Hydraulik- oder Pneumatikzylinder 36 vorhanden, von denen jeweils vier mit der genannten Hubvorrichtung 31 zusammenwirken. In Fig. 4 sind die Stößel 37 nicht in Wirkverbindung mit den Stirnseiten 38 der Federbeinsäulen 32. Dadurch sind die Federbeinsäulen 32 soweit angehoben, daß deren Aufla­ gestempel 34 in die Rollenbahn eingreifen. Werden die Hy­ draulik- oder Pneumatikzylinder 36 betätigt, treten die Stößel 37 mit den Stirnseiten 38 der Federbeinsäulen 32 in Wirkverbindung, die entgegen der Federkraft herunter­ gedrückt werden, bis die Auflagestempel 34 die Rollenbahn freigeben. Erst dann können die Transportkästen 10 in die Rotationsvorrichtung 15 hineingeschoben werden. Es sei bemerkt, daß die Betätigung der Federbeinsäulen 32 durch die Hydraulik- oder Pneumatikzylinder 36 gleichzeitig er­ folgt.
Sind gemäß Fig. 3 die drei vorhandenen Transportkästen 10 ordnungsgemäß positioniert, werden die Stößel 37 zu­ rückgezogen. Durch die Federkraft werden die Federbein­ säulen 32 angehoben und die Auflagestempel 34 kommen mit dem Boden des Transportkastens 10 in Kontakt, heben ihn hoch und halten ihn unter Federspannung am Adapter 26 fest. Die Rotationsvorrichtung 15 ist jetzt bestückt und kann in Rotation versetzt werden. Ist die Behandlungspha­ se beendet, werden die Stößel 37 betätigt und die Feder­ beinsäulen 32 werden entgegen der Federwirkung herunter­ gefahren. Der Transportkasten 10 wird abgesenkt und auf der Transportstrecke abgesetzt. Der Transportkasten 10 kann aus der Behandlungskammer entfernt werden. Ein neuer Ladevorgang kann beginnen.

Claims (13)

1. Behandlungskammer (5) für eine Reinigungsanlage mit einer Rotationsvorrichtung (15), mit der das Behand­ lungsgut, beispielsweise industrielle Massenteile in einem Transportkasten (10) in die Behandlungskammer (5) gelangt, und mit der der Transportkasten (10) während der Behandlung um die Längsachse der Behand­ lungskammer (5) gedreht wird, wobei die Rotations­ vorrichtung (15) wenigstens einen Stellplatz (20) für wenigstens einen Transportkasten (10) mit einer der offenen Seite des Transportkastens (10) zuge­ wandte freie Oberseite aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsvorrichtung (15) an ihrer der Transportkasten-Öffnung zugewandten Oberseite des Stellplatzes (20) eine Behandlungstasche (25) auf­ weist, die für das Behandlungsgut undurchlässig und für das Behandlungsmedium durchlässig ausgebildet und mit einem Adapter (26) zum Kuppeln mit dem Transportkasten (10) ausgerüstet ist, und daß in der gekuppelten Stellung während der Rotation ein Umfül­ len des Behandlungsgutes stattfindet.
2. Behandlungskammer nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Behandlungstasche (25) muldenartig ausgebildet ist.
3. Behandlungskammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fassungsvolumen der Behand­ lungstasche (25) mindestens dem Fassungsvolumen des Transportkastens (10) entspricht.
4. Behandlungskammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapter (26) im Be­ reich der freien Oberseite des Stellplatzes (20) an­ geordnet ist und der offenen Seite des Transportka­ stens (10) gegenüberliegt.
5. Behandlungskammer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsvorrichtung (15) eine Hubvorrichtung (31) für den Transportka­ sten (10) aufweist, mit der der Transportkasten (10) von einer auf der Transportstrecke befindlichen Bo­ denlage bis in eine an den Adapter (26) anliegende Randauflage anhebbar ist.
6. Behandlungskammer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung (31) durch außen an der Behandlungskammer (5) angebrachte Hydraulik- oder Pneumatik-Motore (36) betätigbar ist.
7. Behandlungskammer nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Transportkasten (10) eine separate Hubvorrichtung (31) vorgesehen ist.
8. Behandlungskammer nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Hubvorrichtung (31) jeweils vier an den Längsseiten der Rotationsvor­ richtung (15) angeordnete Federbeinsäulen (32) auf­ weist, die in Führungen beweglich gelagert und mit Auflagestempeln (34) für die Transportkästen (10) ausgerüstet sind.
9. Behandlungskammer nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit den Federbeinsäulen (32) eine Hub­ bewegung in Richtung des Adapters (26) erzeugt wird.
10. Behandlungskammer nach Anspruch 6 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Federbeinsäulen (32) entge­ gen der Federwirkung durch die Hydraulik- oder Pneu­ matik-Motore (36) verstellbar sind.
11. Behandlungskammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstasche (25) als muldenartiges Sieb (29) oder als Korb aus­ gebildet ist.
12. Behandlungskammer nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Sieb (29) oder der Korb zwischen den Laufkränzen (16) der Rotationsvorrichtung (15) eingesetzt ist.
13. Behandlungskammer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß daß Sieb (29) oder der Korb durch Trennwände (30) in mehrere Behandlungstaschen (29) aufgeteilt ist.
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