DE19700134A1 - Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten - Google Patents
Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines AnalytenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur immunchemischen
Bestimmung eines oder mehrerer Analyten in einer Probe mittels eines
immobilisierten spezifischen, mit dem Analyten bioaffin wechselwirkenden
Rezeptors R1 und eines ebenfalls mit dem Analyten bioaffin
wechselwirkenden spezifischen Rezeptors R2, welcher in der Regel
markiert ist. Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch
gekennzeichnet, daß ein Rezeptor R3, der eine oder mehr als eine
spezifische Bindungsstelle zum Analyten aufweist, zugegeben wird und
die entstehenden Immunkomplexe ganz oder teilweise dissoziiert, danach
reassoziiert und anschließend detektiert werden. Gemäß einer weiteren
Ausführungsform wird zusätzlich zum Rezeptor R3 ein Rezeptor R4
eingesetzt, der eine Affinität gegenüber R3 aufweist und an der Festphase
immobilisiert ist, wobei die entstehenden Immunkomplexe ganz oder
teilweise dissoziiert, danach reassoziiert und anschließend detektiert
werden.
Übliche immunologische Verfahren zur Diagnose von Erkrankungen, die
mit der Bildung von spezifischen Antikörper gegen einen
Krankheitsauslöser, wie Viren, Bakterien, Allergene, Autoantigene oder
bestimmte Arzneimittel einhergehen, beruhen auf der Fähigkeit dieser
Antikörper zur Komplexbildung mit antigenen Strukturen des Auslösers.
Bei bestimmten Ausführungsformen dieser Verfahren, die allgemeinen als
heterogene Immunoassays bezeichnet werden, wird eine auf den Gehalt
an beispielsweise spezifischen Antikörpern (Analytantikörpern) zu
prüfende Probe mit antigenen Strukturen der Krankheitsauslöser in
Kontakt gebracht, wobei diese antigenen Strukturen an geeigneten,
bekannten Trägermaterialien immobilisiert sind. In der Probe enthaltene
Analytantikörper werden als Immunkomplex an die an den
Trägermaterialien immobilisierten antigenen Strukturen des
Krankheitsauslösers gebunden und nachgewiesen. Zum Nachweis können
Nachweisantikörper bzw. andere spezifische Rezeptoren (z. B. Protein A),
die zur Komplexbindung mit dem Analytantikörper der Probe befähigt sind,
verwendet werden.
Das Nachweisreagenz trägt in der Regel eine Markierung, welche die
Menge des gebundenen Antikörpers meßtechnisch erfaßbar macht.
Gebräuchliche Markierungen sind radioaktive Isotope, Enzyme,
fluoreszierende, phosphoreszierende oder lumineszierende Substanzen,
Substanzen mit stabilen ungepaarten Elektronen, Latexpartikel,
Magnetpartikel, Metallsole und Erythrozyten.
Bei diesen Verfahren sind sowohl einstufige wie auch mehrstufige
Nachweismethoden bekannt. Jeder Verfahrensschritt wird üblicherweise
mit einem Trennprozeß (Waschschritt) beendet.
Die sehr einfach durchzuführende Technik der Einschritt-Methode bei
heterogenen Immunoassays ist allerdings nicht zum Nachweis aller
Krankheitsmarker geeignet. Oft müssen aus technischen Gründen zwei-
oder mehrstufige Verfahrensschritte angewandt werden.
Bekannt sind auch mehrstufige Verfahren, die als Immunkoplex-Transfer-
Enzymimmunoassays bezeichnet werden (S. Hashida et al., Journal of
Clinical Laboratory Analysis 8: 86-95 (1994)). Dabei wird der gesamte aus
Festphasenantigen, spezifischem Antikörper und markiertem
Konjugatantigen bestehende Immunkomplex von der Festphase abgelöst.
Nach Überpipettieren auf eine antikörperbindende Festphase wird der
gesamte Immunkomplex fixiert und detektiert.
Diese Methoden sind sehr spezifisch, haben allerdings den Nachteil, daß
die nachzuweisenden Krankheitsauslöser oder gegen sie gerichtete
Antikörper, welche im ersten Schritt mit dem immobiliserten, spezifischen
Rezeptor einen Komplex eingegangen sind, in den darauffolgenden
Reaktionsschritten in einer dem Fachmann bekannten Rückreaktion sich
zum Teil wieder aus dem Komplex lösen können und sich somit der
Nachweisreaktion entziehen, wodurch beispielsweise die Sensitivität
eingeschränkt wird.
Die diagnostische Leistungsfähigkeit solcher mehrstufiger Verfahren wird
insbesondere dann besonders stark eingeschränkt, wenn die
Rückreaktionsrate zwischen immobilisiertem Rezeptor und dem
nachzuweisenden Agens hoch ist. Dies ist beispielsweise bei niederaffinen
Antikörpern gegen Krankheitsauslöser oder Arzneimittel der Fall. Dem
Fachmann bekannt sind diese Effekte besonders bei Verfahren zum
Nachweis von häufig mutierenden Krankheitsauslösern oder
Krankheitsmarkern, welche mit dem immobiliserten spezifischen Rezeptor
nach Mutation eine geringe Wechselwirkung zeigen.
Bereits in der EP O 572 845 wurde offenbart, daß die Rückreaktionsrate
durch Zusatz eines weiteren Rezeptors gegen Strukturmerkmale des
nachzuweisenden Agens erheblich reduziert wird. Dieser Rezeptor muß
mehr als eine bindungsfähige Stelle für das nachzuweisenden Agens
aufweisen und darf den immunchemischen Nachweis des Agens nicht
stören.
Trotz deutlich reduzierter Rückreaktion ermöglicht es auch diese Methode
nicht, spezielle niederaffine Antikörper gegen Krankheitsauslöser oder
Arzneimittel sicher und mit hoher Sensitivität nachzuweisen.
Daher bestand die Aufgabe, Reagenzien zu finden, die diese Nachteile
nicht aufweisen.
Überraschenderweise wurde festgestellt, daß bedingt durch einen
Immundissoziations- und nachfolgenden Reassoziationsschritt des bereits
gebildeten Immunkomplexes aus immobilisiertem spezifischen Rezeptor
R1 und damit bioaffin wechselwirkendem Analyten A und dem gegen
diesen Analyten gerichteten spezifischen Rezeptor R2, welcher in der
Regel markiert ist, eine Signalsteigerung zu verzeichnen ist, wenn
zusätzlich ein Rezeptor R3 zugegeben wird. Dieser reduziert den Anteil an
nicht festphasenfixiertem Analyten dadurch, daß er, ohne die
Immunreaktion zwischen Analyt A und Rezeptor R1 oder Analyt A und
Rezeptor R2 zu unterdrücken, mehr als einen Analyten zu binden vermag.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird zusätzlich zu R3 ein weiterer
immobilisierter Rezeptor R4 zugegeben, welcher mit R3 bioaffin
wechselwirken kann. R4 reduziert durch Fixierung des Immunkomplexes,
bestehend aus dem Analyten A und dem Rezeptor R3, an die Festphase
den Anteil an nicht immobiliserten Immunkomplexen. Hierbei muß der
spezifische Rezeptor R3 allerdings nicht, wie in der obigen
Ausführungsform, mehr als eine spezifische Bindungsstelle zum Analyten
A aufweisen. Durch diese zusätzliche Fixierung des Analyten A und somit
auch des Rezeptors R2, der in der Regel die Markierung trägt, wird die
Signalausbeute deutlich gesteigert und letztlich die Sensitivität des
Assays für den Analyten A erhöht.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird der Rezeptor R4 auf einer
zweiten Festphase immobilisiert und werden die dissoziierten
Immunkomplexe, beispielsweise R3-A-R2, von der ersten Festphase auf
die zweite Festphase übertragen, wo der Reassoziationschritt und auch
die Detektion von R2 erfolgen.
Das nachzuweisende Analyt A im Sinne dieser Erfindung kann sowohl ein
beispielsweise durch einen Krankheitsauslöser induzierter Antikörper, als
auch ein Antigen, wie beispielsweise der Krankheitsauslöser selbst sein.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur immunologischen
Bestimmung eines oder mehrerer Analyten mittels:
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten an den spezifische Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifische Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rezeptor R3, der eine oder mehr als eine bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens A aufweist, zugesetzt wird, der keine Affinität zu dem immobiliserten spezifische Rezeptor R1 aufweist und nicht markiert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten an den spezifische Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifische Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rezeptor R3, der eine oder mehr als eine bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens A aufweist, zugesetzt wird, der keine Affinität zu dem immobiliserten spezifische Rezeptor R1 aufweist und nicht markiert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur immunologischen
Bestimmung eines oder mehrerer Analyten mittels:
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifischen Rezeptors R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Bindungsfaktor R3, der hierbei nicht mehr als eine einzige bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens aufweisen muß, ein weiterer spezifischer immobilisierter oder immobilisierbarer Rezeptor R4 zugesetzt wird, der eine Affinität zu R3 aufweist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifischen Rezeptors R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Bindungsfaktor R3, der hierbei nicht mehr als eine einzige bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens aufweisen muß, ein weiterer spezifischer immobilisierter oder immobilisierbarer Rezeptor R4 zugesetzt wird, der eine Affinität zu R3 aufweist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur
immunologischen Bestimmung eines oder mehrerer Analyten mittels:
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifischen Rezeptors R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Bindungsfaktor R3, der hierbei nicht mehr als eine einzige bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens aufweisen muß, die disoziierenten Immunkomplexe, beispielsweise R3-A-R2, auf eine zweite Festphase übertragen werden, die einen weiteren spezifischen immobilisierten oder immobilisierbaren Rezeptor R4 enthält, der eine Affinität zu R3 aufweist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
eines spezifischen Rezeptors R1, wobei dieser spezifische Rezeptor R1 an einem Träger immobilisert ist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R1 mittels eines weiteren spezifischen Rezeptors R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, bestimmt wird, wobei in dem Verfahren ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum Bindungsfaktor R3, der hierbei nicht mehr als eine einzige bindungsfähige Stelle für das nachzuweisende Agens aufweisen muß, die disoziierenten Immunkomplexe, beispielsweise R3-A-R2, auf eine zweite Festphase übertragen werden, die einen weiteren spezifischen immobilisierten oder immobilisierbaren Rezeptor R4 enthält, der eine Affinität zu R3 aufweist und das Ausmaß der Bindung des Analyten A an den spezifischen Rezeptor R2, der direkt oder indirekt eine Markierung trägt, nach Reassoziation bestimmt wird.
Nicht markiert bedeutet im Sinne der vorliegenden Erfindung, daß R3
entweder kein Label oder zumindestens nicht dasjenige Label trägt, mit
dem das Ausmaß der Bindung des Analyten an den spezifischen Rezeptor
bestimmt wird.
Die Verfahren, in denen die immobilisierten spezifischen Rezeptoren R4
verwendet werden können, sind in allen ihren Ausführungsformen dem
Fachmann bekannt. Wichtig ist, daß die erfindungsgemäßen Verfahren in
geeigneter Form bei allen immunchemischen Verfahren, bei denen in
einem ersten Schritt eine immunchemische oder vergleichbare Bindung
eines Analyten an einen bevorzugterweise immobilisierten, spezifischen
Rezeptor erfolgt und in einem zweiten, aber nicht unbedingt zeitlich
getrennten Schritt, ein direkter oder indirekter Nachweis erfolgt, eingesetzt
werden können.
Bevorzugt werden diese Methoden in dem als Sandwich-ELISA dem
Fachmann bekannten Verfahren eingesetzt, wobei bevorzugterweise als
Markierungssystem ein Enzym, bevorzugterweise mit einem chromogenen
oder fluorogenen Substrat oder ein lumineszentes Label verwendet wird.
Die gewählte Ausführungsform beeinflußt jedoch primär die
Verwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Verfahren nicht.
Als Festphasen werden bevorzugterweise Mikrotitrationsplatten,
Magnetpartikel, Latexpartikel oder matrixchemische Testelemente, wie
z. B. Fasern oder Membranen enthaltende Testmodule verwendet.
Dem Fachmann ist bekannt, daß immunchemische Verfahren, wie oben
beschrieben, zur gleichzeitigen Bestimmung von unterschiedlichen
Analyten, beispielsweise HIV 1 (HIV = Humanes Immundefizienzvirus),
HIV 2, einzeln oder miteinander kombiniert, oder HIV 1 und/oder HIV 2,
kombiniert mit HCV (Hepatitis C-Virus oder Hepatitis C-Virusantigen),
eingesetzt werden können. Analyten in dem vorstehenden Sinne können
sowohl die viralen Antigene, als auch die dagegen gerichteten Antikörper
sein. Solche Ausführungsformen sind hiermit auch eingeschlossen.
Dissoziation in Sinne der Erfindung beinhaltet alle chemischen und
physikalischen Methoden, die es ermöglichen, bioaffine Wechselwirkungen
reversibel zu lösen oder herabzusetzen. Dem Fachmann sind chemische
Substanzen bekannt, die bei der immunchemischen Reinigung von
Proteinen und Antikörpern zum Einsatz kommen wie beispielsweise
Rhodanid, Harnstoff oder Guanidin. Auch durch immunologische
Verfahren, wie beispielsweise Kompetition mit geeigneten immunologisch
aktiven Substanzen, kann eine Dissoziation herbeigeführt werden.
Weiterhin kann durch Einsatz saurer oder basischer Lösungen eine
Dissoziation erzwungen werden. Physikalische Methoden der Dissoziation
sind dem Fachmann ebenfalls bekannt: beispielsweise
Temperaturunterschiede, Mikrowellen oder Ultraschall.
Reassoziation im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet u. a. die
Herbeiführung nicht dissoziierender Bedingungen, beispielsweise durch
Neutralisieren, Verdünnen oder einfach durch Rückgängigmachen der
vorher herrschenden dissoziierenden Bedingungen, wie Beseitigen der
weiter ober erwähnten Temperaturunterschiede oder durch Abschalten
des Mikrowellen- oder Ultraschallgenerators.
Rezeptoren R3 im Sinne der Erfindung sind spezifische Bindungspartner,
die eine oder mehr als eine bioaffine Bindungsstelle zum Analyten A
aufweisen. Weiterhin können sie eine Wechselwirkung mit dem Rezeptor
R4 eingehen. Bindungspartner oder Komponenten dieses Rezeptors R3
können Konjugate von Antikörpern oder Antikörper selbst sein. Diese
Antikörper oder Antikörperfragmente bzw. Konjugate daraus können
gegen A oder aber auch gegen A und R4 gerichtet sein. Der Rezeptor R3
kann auch aus einem Antikörper oder Antikörperfragment bestehen,
welcher/welches mit einem Strukturelement gekoppelt ist, gegen das der
Rezeptor R4 gerichtet ist.
Rezeptoren R4 im Sinne der Erfindung sind spezifische Bindungspartner,
die eine oder mehrere bioaffine Bindungsstellen zu R3 aufweisen.
Rezeptoren oder Komponente dieses Rezeptors können Konjugate von
Antikörpern/Antikörperfragmenten oder Antikörper/-fragmente selbst sein.
Diese Antikörper/-fragmente bzw. Konjugate daraus können gegen R3
gerichtet sein oder aber antigene Strukturen aufweisen, die von
Bindungsstellen des Rezeptors R3 erkannt werden. R4 kann auch aus
einem Protein bestehen, welches mit einem Strukturelement gekoppelt ist,
gegen das R3 gerichtet ist.
Außerdem ist Gegenstand der Erfindung ein Reagenz zur Verwendung im
oben genannten Verfahren.
Bevorzugte Kombinationen von Rezeptoren zum spezifischen Nachweis
von Antigenen (Analyt) sind:
- R1: Antikörper, der gegen den Analyten gerichtet ist
- R2: Mit einem Label versehener Antikörper, der gegen den Analyten gerichtet ist
- R3: Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet ist.
Bevorzugte Kombinationen von Rezeptoren zum spezifischen Nachweis
von Antigenen (Analyt) sind:
- R1: Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet ist
- R2: Mit einem Label versehener Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet ist
- R3: Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet ist
- R4: Antikörper, der gegen den Antikörper R3 gerichtet ist.
Im Falle des Antigennachweises wird bevorzugterweise ein Antikörper
bzw. ein Antikörperfragment als Rezeptor R3 verwendet, der nicht
dasselbe Epitop erkennt wie der Festphasenantikörper R1 oder der
Konjugatantikörper R2.
Bevorzugte Kombinationen von Rezeptoren zum Nachweis spezifischer
Antikörper (Analyt) sind:
- R1: Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R2: Mit einem Label versehenes Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R3: Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet.
Bevorzugte Kombinationen von Rezeptoren zum Nachweis spezifischer
Antikörper (Analyt) sind:
- R1: Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R2: Mit einem Label versehenes Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R3: Antikörper, der gegen den Analyt A gerichtet ist
- R4: Antikörper, der gegen den Antikörper R3 gerichtet ist.
Besonders bevorzugte Kombinationen von Rezeptoren zum Nachweis
spezifischer Antikörper (Analyt) sind:
- R1: Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R2: Mit einem Label versehenes Antigen, gegen das der Analyt A gerichtet ist
- R3: Antikörper, der gegen den Analyten A gerichtet ist und zusätzliche nicht antikörpereigene Epitope trägt
- R4: Antikörper, der gegen ein zusätzliches nicht antikörpereigenes Epitop von Antikörper R3 gerichtet ist.
Dem Fachmann sind Methoden zur Herstellung solcher Konjugate, die
jeweils aus einem Antikörper und einem zusätzlichen nicht
antikörpereigenen Antigen (z. B. Biotin oder Digoxigenin) bestehen,
bekannt. Solche Konjugate können, unter Erhalt der bioaffinen Funktion
ihrer Ausgangsmaterialien, beispielsweise durch Verknüpfung mittels
chemischer Reagenzien oder durch bioaffine Wechselwirkung hergestellt
werden. Es können auch Hybridmoleküle durch chemische Synthese, die
Hybridoma-Technik oder gentechnologische Methoden erzeugt werden.
Das erfindungsgemäße Reagenz kann Verwendung finden in einer
Vielzahl von Verfahren der Human- und Veterinärdiagnostik. Als Beispiele
sollen angeführt werden zwei- oder mehrstufige Teste zu Nachweis von
Antikörpern verschiedener Immunglobulinklassen gegen Strukturmerkmale
von Viren (z. B. Viren der Hepatitis A, B und C, sowie verschiedener HIV-
Typen), von bakteriellen und parasitären Erregern sowie von allergischen
Erkrankungen. Weitere Beispiele sind der Nachweis von
Krankheitserregern wie Viren (z. B. Hepatitis B-Virus), Bakterien, Parasiten
und Allergenen, wie auch von Markern von Krankheiten (z. B.
Tumormarkern) in mehrstufigen Nachweisverfahren.
Die vorliegende Erfindung wird außerdem durch die nachfolgenden
Beispiele, welche jedoch keine Einschränkung der allgemeineren Lehre
bedeuten sollen sowie durch die Patentansprüche erläutert.
Mikrotitrationsplatten Typ B (Fa. Nunc, Roskilde, Dänemark) werden mit
100 µl je Vertiefung Beschichtungslösung (600 µg/l rekombinantes gp41
[Behringwerke AG, Marburg, BRD] und 10 mg/ml monoklonaler Antikörper
gegen Biotin [Behringwerke AG, Marburg, BRD] in 50 mM
Natriumcarbonat-Puffer, pH 9.5) für 24 Stunden bei 4°C inkubiert. Die
Vertiefungen der Mikrotitrationsplatten werden dann dreimal mit je 300 µl
Waschlösung (50 mM Tris, 0.1% Tween 20, pH 7.2) gewaschen. Die über
Kieselgel getrockneten Mikrotitrationsplatten sind unter Luftausschluß etwa
1 Jahr stabil.
10 mg HIV 1-gp41-Peptid (IAF Biochem, Laval, Kanada) werden in 1 ml
Eisessig/Wasser (50 : 50, v/v) gelöst. Nach Neutralisieren mit 5N
Natronlauge wird mit einem 10fach molaren Überschuß an N-γ-
Maleimidobutyrylsuccinimid versetzt und 1 Stunde bei Raumtemperatur
inkubiert. Das nicht umgesetzte heterobifunktionelle Reagenz wird durch
Gelfiltration (Sephadex G-25) mit 100 mM Natriumphosphat, 5 mM
Nitriloessigsäure, pH 6.0 abgetrennt.
10 mg Meerrettich-Peroxidase (Boehringer Mannheim, Mannheim, BRD)
werden in 10 ml 10 mM Natriumphosphat, 100 mM Kochsalz, pH 8.0 mit
100fach molarem Überschuß an 2-Iminothiolan 1 Stunde bei
Raumtemperatur inkubiert. Anschließend wird freies Modifierungsreagenz
durch Gelfiltration (Sephadex G-25) mit 100 mM Natriumphosphat, 5 mM
Nitriloessigsäure, pH 6.0 entfernt.
Beide Eluate (SH-aktivierte Peroxidase und Maleimid-modifizierte HIV
1-Peptid) werden vereinigt und über Nacht bei Raumtemperatur inkubiert.
Nach Abstoppen mit 1/10 Vol 100 mM N-Ethyl-Maleimid wird das Konjugat
durch Gelfiltration (Sephadex G-25) von nicht abreagiertem HIV 1-Peptid
gereinigt. Nach Ankonzentrieren (2 mg/ml) wird das Konjugat bei -20°C
gelagert.
10 mg Monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G
[Behringwerke AG, Marburg, BRD] werden in 10 ml 10 mM
Natriumphosphat, 100 mM Kochsalz, pH 8.0 mit 10fach molarem
Überschuß an N-Hydroxysuccinimid-X-Biotin in 10 mM Natriumphosphat,
100 mM Kochsalz, pH 8.0 für 1 Stunde bei Raumtemperatur inkubiert.
Anschließend wird freies Modifierungsreagenz durch Gelfiltration
(Sephadex G-25) mit 100 mM Tris, 5 mM Nitriloessigsäure, pH 7.0
entfernt.
Ein Enzymimmunassay zum Nachweis von Anti-HIV 1 wird wie folgt
durchgeführt:
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 125 µl des nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 1000 in 0.1 M Tris/HCl, 1 mM Glycin, 0.2% Albumin, 0.4% Pluronic F64, 1 mg/l monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 125 µl des nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 1000 in 0.1 M Tris/HCl, 1 mM Glycin, 0.2% Albumin, 0.4% Pluronic F64, 1 mg/l monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
Ein Enzymimmunassay zum Nachweis von Anti-HIV 1 wird wie folgt
durchgeführt:
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 100 µl des Dissoziationspuffers (5 mM Glycin1HCl, pH 2,5) für 30 min bei RT zugegeben. Anschließend werden ohne zu Waschen 25 µl nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 200 in 0.5 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Pluronic F64, 5 mg/l monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 100 µl des Dissoziationspuffers (5 mM Glycin1HCl, pH 2,5) für 30 min bei RT zugegeben. Anschließend werden ohne zu Waschen 25 µl nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 200 in 0.5 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Pluronic F64, 5 mg/l monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
Anti-HIV 1 positive sowie Anti-HIV 1 positive Proben mit ungewöhnlich
niedriger Reaktivität und anti-HIV negative Seren wurden sowohl im
Referenzsystem wie auch im erfindungsgemäßen Enzymimmunoassay
untersucht.
Die Resultate (Extinktionseinheiten) der Untersuchung finden sich in der
Tabelle 1.
Tabelle 1
Deutliche Unterschiede in der Signalbildung der beiden Testsystemen ist
insbesondere bei niederaffinen Proben (z. B. 9111/46) zu erkennen. Die
Sensitivität bezüglich dieser Proben wird fast um das Doppelte gegenüber
dem Referenzsystem I gesteigert. Proben mit hoher Affinität zum
Beschichtungsantigen, welche auch im Referenzsystem I bereits in hoher
Verdünnung erkannt werden, erfahren im erfindungsgemäßen System I
keinen Signalzuwachs. Anti-HIV negative Seren reagieren in beiden
Testsystemen vergleichbar.
Ein Enzymimmunassay zum Nachweis von Anti-HIV 1 wird wie folgt
durchgeführt:
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 125 µl des nach Beispiel 1b Konjugates (1 : 1000 in 0.1 M Tris/HCl, 1 mM Glycin, 0.2% Albumin, 0.4% Pluronic F64, 1 mg/l nach Beispiel 1c) biotinylierter monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase- Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 125 µl des nach Beispiel 1b Konjugates (1 : 1000 in 0.1 M Tris/HCl, 1 mM Glycin, 0.2% Albumin, 0.4% Pluronic F64, 1 mg/l nach Beispiel 1c) biotinylierter monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase- Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
Ein Enzymimmunassay zum Nachweis von Anti-HIV 1 wird wie folgt
durchgeführt:
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 100 µl des Dissoziationspuffers (5 mM Glycin/HCl, pH 2,5) für 30 min bei RT zugegeben. Anschließend werden ohne zu Waschen 25 µl nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 200 in 0.5 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Pluronic F64, 5 mg/l nach Beispiel 1c) biotinylierter monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
In die Vertiefungen der nach Beispiel 1a hergestellten Mikrotitrationsplatten werden 25 µl Probenpuffer (0.3 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Tween 20, pH 7.2) mit 100 µl Humanserum für 30 Minuten bei 37°C inkubiert. Nach 4maligem Waschen mit 50 mM PBS, 0.1% Tween 20 werden 100 µl des Dissoziationspuffers (5 mM Glycin/HCl, pH 2,5) für 30 min bei RT zugegeben. Anschließend werden ohne zu Waschen 25 µl nach Beispiel 1b hergestellten Konjugates (1 : 200 in 0.5 M Tris/HCl, 1% Albumin, 2% Pluronic F64, 5 mg/l nach Beispiel 1c) biotinylierter monoklonaler Antikörper gegen humanes Immunglobulin G, pH 8.1) einpipettiert. Mit 4 weiteren Waschschritten wird die 30minütige Inkubation (+37°C) beendet. Die gebundene Peroxidase-Aktivität, die direkt mit der Anzahl der gebundenen Anti-HIV 1-Antikörper korreliert, wird durch Zugabe von H2O2/ Tetramethylbenzidin bestimmt. Der Substratumsatz wird nach 30 Minuten bei Raumtemperatur durch Zugabe von 0.5 M Schwefelsäure gestoppt. Die Extinktion wird bei 450 nm festgestellt.
Anti-HIV 1 positive sowie Anti-HIV 1 positive Proben mit ungewöhnlich
niedriger Reaktivität und anti-HIV negative Seren wurden sowohl im
Referenzsystem wie auch im erfindungsgemäßen Enzymimmunoassay
untersucht.
Die Resultate (Extinktionseinheiten) der Untersuchung finden sich in der
Tabelle 2.
Tabelle 2
Deutliche Unterschiede in der Signalbildung der beiden Testsysteme ist
insbesondere bei niederaffinen Proben (z. B. 9111/39) zu erkennen. Die
Sensitivität bezüglich dieser Proben wird um das Doppelte gegenüber dem
Referenzsystem II gesteigert. Proben mit hoher Affinität zum
Beschichtungsantigen, welche bereits im Referenzsystem II in hoher
Verdünnung erkannt werden, erfahren im erfindungsgemäßen System II
einen weiteren Signalzuwachs. Anti-HIV negative Seren reagieren in
beiden Testsystemen vergleichbar.
Claims (11)
1. Verfahren zur Bestimmung eines Analyten, worin
- (1) eine den zu bestimmenden Analyten gegebenenfalls enthaltende Probe mit einem an einer festen Phase immobilisierten Rezeptor R1, welcher eine Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt, in Kontakt gebracht wird, so daß ein Immunkomplex R1-A entsteht;
- (2) ein oder mehrere Waschschritte durchgeführt werden;
- (3) ein markierter Rezeptor R2, welcher mindestens eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt und ein nicht markierter Rezeptor R3, welcher mehr als eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt, zugesetzt werden, wobei die Zugabe der Rezeptoren R2 und R3 in beliebiger Reihenfolge erfolgen kann und wobei zunächst dissoziierende Bedingungen, die zur Spaltung von Immunkomplexen führen und anschließend nicht dissoziierende Bedingungen, welche die Reassoziation und Neubildung von Immunkomplexen erlauben, herbeigeführt werden, so daß immobilisierte Immunkomplexe enthaltend A, R1, R2 und R3 entstehen;
- (4) die Menge der an der festen Phase immobilisierten Markierung, welche ein Maß für die Menge des an der festen Phase immobilisierten Analyten ist, in geeigneter Weise detektiert wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, worin (1) an der festen Phase
zusätzlich ein Rezeptor R4 immobilisiert ist, welcher mindestens
eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Rezeptor R3 besitzt,
worin (2) der Rezeptor R3 mindestens eine Bindungsstelle mit
Affinität zum Analyten A besitzt und worin (3) Immunkomplexe
enthaltend einerseits A, R2 und R3 und andererseits R1 und/oder
R4 entstehen.
3. Verfahren zur Bestimmung eines Analyten, worin
- (1) eine den zu bestimmenden Analyten gegebenenfalls enthaltende Probe mit einem an einer ersten festen Phase immobilisierten Rezeptor R1, welcher eine Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt, in Kontakt gebracht wird, so daß ein Immunkomplex R1-A entsteht;
- (2) ein oder mehrere Waschschritte durchgeführt werden;
- (3) ein Dissoziationsschritt durchgeführt wird, der zur Spaltung des Immunkomplexes R1-A führt;
- (4) ein markierter Rezeptor R2, welcher mindestens eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt und ein nicht markierter Rezeptor R3, welcher mindestens eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Analyten A besitzt, zugesetzt werden, wobei die Zugabe der Rezeptoren R2 und R3 in beliebiger Reihenfolge erfolgen kann und wobei nicht dissoziierende Bedingungen, welche die Neubildung von Immunkomplexen erlauben, herbeigeführt werden und wobei der Analyt A und die Rezeptoren R2 und R3 mit einer zweiten festen Phase in Kontakt gebracht, an welcher ein Rezeptor R4 immobilisiert ist, welcher mindestens eine Bindungsstelle mit Bindungsaffinität zum Rezeptor R3 besitzt, so daß immobilisierte Immunkomplexe enthaltend A, R2, R3 und R4 entstehen und
- (5) die Menge der an der festen Phase immobilisierten Markierung, welche ein Maß für die Menge des an der festen Phase immobilisierten Analyten ist, in geeigneter Weise detektiert wird.
4. Verfahren gemäß Anspruch 1, worin R1 und R3 jeweils gegen den
Analyten gerichtete Antikörper oder Antikörperfragmente sind und
R2 ein markierter, gegen den Analyten gerichteter Antikörper oder
ein markiertes, gegen den Analyten gerichtetes Antikörperfragment
ist.
5. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, worin R1 und R3 jeweils
gegen den Analyten gerichtete Antikörper oder
Antikörperfragmente sind, R2 ein markierter, gegen den Analyten
gerichteter Antikörper oder markiertes, gegen den Analyten
gerichtetes Antikörperfragment und R4 ein gegen R3 gerichteter
Antikörper oder gegen R3 gerichtetes Antikörperfragment ist.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, worin R3 ein anderes Epitop erkennt
als R1 oder R2.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1, worin der Analyt ein Antikörper, R1
ein Antigen, gegen das der Analyt gerichtet ist, R2 ein markiertes
Antigen, gegen das der Analyt gerichtet ist und R3 ein gegen den
Analyten gerichteter Antikörper oder gegen den Analyten
gerichtetes Antikörperfragment ist.
8. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, worin der Analyt ein
Antikörper, R1 ein Antigen, gegen das der Analyt gerichtet ist, R2
ein markiertes Antigen, gegen das der Analyt gerichtet ist, R3 ein
gegen den Analyten gerichteter Antikörper oder gegen den
Analyten gerichtetes Antikörperfragment und R4 ein gegen R3
gerichteter Antikörper oder gegen R3 gerichtetes
Antikörperfragment ist.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, worin R3 ein zusätzliches nicht
antikörpereigenes Epitop trägt und R4 gegen das zusätzliche nicht
antikörpereigene Epitop von R3 gerichtet ist.
10. Verfahren gemäß einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche
zur Bestimmung von Antikörpern gegen HIV.
11. Diagnostikum zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 10.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19700134A DE19700134A1 (de) | 1996-12-19 | 1997-01-03 | Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten |
| EP97120361A EP0849596B1 (de) | 1996-12-19 | 1997-11-20 | Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten |
| AT97120361T ATE317979T1 (de) | 1996-12-19 | 1997-11-20 | Immundissoziation zur verbesserung der immunchemischen bestimmung eines analyten |
| DE59712575T DE59712575D1 (de) | 1996-12-19 | 1997-11-20 | Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten |
| US08/992,007 US5989806A (en) | 1996-12-19 | 1997-12-17 | Immunodissociation for improving the immunochemical determination of an analyte |
| KR1019970069469A KR19980064214A (ko) | 1996-12-19 | 1997-12-17 | 분석물의 면역화학적 측정을 개선하기 위한 면역해리법 |
| CA002225078A CA2225078A1 (en) | 1996-12-19 | 1997-12-17 | Immunodissociation for improving the immunochemical determination of an analyte |
| JP9348384A JPH10197531A (ja) | 1996-12-19 | 1997-12-18 | 被検物質の免疫化学的測定の改良のための免疫解離 |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19653074 | 1996-12-19 | ||
| DE19700134A DE19700134A1 (de) | 1996-12-19 | 1997-01-03 | Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19700134A1 true DE19700134A1 (de) | 1998-08-06 |
Family
ID=7815399
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19700134A Withdrawn DE19700134A1 (de) | 1996-12-19 | 1997-01-03 | Immundissoziation zur Verbesserung der immunchemischen Bestimmung eines Analyten |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| KR (1) | KR19980064214A (de) |
| DE (1) | DE19700134A1 (de) |
-
1997
- 1997-01-03 DE DE19700134A patent/DE19700134A1/de not_active Withdrawn
- 1997-12-17 KR KR1019970069469A patent/KR19980064214A/ko not_active Withdrawn
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| KR19980064214A (ko) | 1998-10-07 |
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