DE19700925A1 - Waage - Google Patents
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G01—MEASURING; TESTING
- G01G—WEIGHING
- G01G19/00—Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups
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Description
Die Erfindung betrifft eine Waage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Durch die US-A-3 187 826 und die US-A-1 883 496 sind Waagen bekannt, die
zum oberflächenbündigen Einbau in eine bündig mit dem Fußboden
einschließende, in einen Schacht fest einsetzbare Einbauwanne einsetzbar sind,
wobei diese Waagen eine an die Einbauwanne angepaßte Wiegeplatte und
mindestens eine durch die Wiegeplatte betätigbare Meßeinrichtung aufweisen.
Solche Waagen, die nicht nur in Fußböden, sondern beispielsweise auch in
Arbeitsflächen in der Küche verwendbar sind, haben die Vorteile, bei
Nichtbenutzung nicht zu stören und reinigungsfreundlich zu sein.
Bei Ausführungen gemäß der erstgenannten Schrift kann ein erheblicher Spalt
zwischen dem Wiegeplattenrand und der Einbauwanne vorhanden sein. Das hat
zur Folge, daß Wasser, beispielsweise Reinigungswasser oder versehentlich
verschüttetes Wasser, in die Meßeinrichtung eindringen kann, die dadurch
beschädigt oder sogar zerstört werden kann. Um das Eindringen von Wasser zu
vermeiden, ist bei den genannten Ausführungen die Wiegeplatte gegenüber der
Einbauwanne mittels flexibler Dichtungen abgedichtet. Die Nachteile solcher
Dichtungen bestehen jedoch darin, daß sich Einbußen in der Wiegegenauigkeit
ergeben, daß ein erheblicher technischer Aufwand vorhanden ist und daß der
Ein- und Ausbau der Waage recht umständlich ist.
Bei der offen konstruierten Ausführung gemäß der zweitgenannten Schrift sind
an den Wandungen der Einbauwanne Auffangrinnen befestigt, die zumindest
teilweise in eine auf dem Boden der Einbauwanne aufliegende Unterwanne
münden. Das zwischen dem Wiegenplattenrand und der Einbauwanne
eindringende Wasser wird in den Auffangrinnen aufgefangen und in die
Unterwanne geleitet. Diese Unterwanne kann dann nach dem Herausheben der
Waage geleert werden. Diese Ausführung hat jedoch die Nachteile, daß nicht
ohne weiteres erkennbar ist, wieviel Wasser eingedrungen ist und unter
Umständen dieses Wasser soweit ansteigen kann, daß es doch in die
Meßeinrichtung eindringt, und daß die Fertigung der Einbauwanne mit den
Auffangrinnen nicht einfach ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Waage der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, die mit einfachen Mitteln gegen
das Eindringen von Wasser in die Meßeinrichtung sicher geschützt ist, ohne die
freie Beweglichkeit der Wiegeplatte gegenüber dem Restteil der Waage
einzuschränken.
Diese Aufgabe wird mit dem Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Öffnung nach unten über die Unterwanne gestülpte Oberwanne hat
die von der Taucherglocke her bekannte Wirkung, trotz der offenen Bauweise
kein Wasser in den Innenraum eindringen zu lassen. Ein Ansteigen des
Wasserspiegels in der Einbauwanne führt folglich nicht zum Eindringen von
Wasser in die Meßeinrichtung.
Die Unterwanne kann wie bei der genannten US-A-1 883 496 auf den Boden der
Einbauwanne gestellt werden und die Waage aufnehmen, so daß sie als von der
Waage getrenntes Teil nach dem Herausheben der Waage der Einbauwanne
entnehmbar ist, beispielsweise zwecks Reinigung. Nach einer weiteren
Ausbildung der Erfindung kann die Unterwanne aber auch Bestandteil der
Waage, also fest mit der Waage verbunden sein, so daß sie mit der Waage
heraushebbar ist. Die Unterwanne kann in diesem Fall als Träger für
Bauelemente der Waage dienen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die Unterwanne in eine
Vertiefung der Einbauwanne in Horizontalrichtung unverrückbar einsetzbar.
Dadurch kann die Waage in einfacher Weise in der Einbauwanne fixiert werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberwanne durch eine
glockenförmige Ausbildung der Wiegeplatte einstückig gebildet. Die Oberwanne
kann damit ein einfaches Spritzteil sein, vorzugsweise aus Kunststoff oder
Aluminium.
Alternativ kann gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung an der
Unterseite der Wiegeplatte ein glockenförmiger Rahmen zur Bildung der
Oberwanne luftdicht befestigt sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß in die Oberwanne eine ein Teil der Waage tragende, nach
unten zu offene Hilfsoberwanne einsetzbar ist. Diese Hilfsoberwanne ist
vorzugsweise in die Oberwanne einklipsbar.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung bezieht sich auf eine Waage, die
zusätzlich mit mindestens einer Schalteinrichtung ausgestattet ist, die eine mit
einem Betätigungsarm verbundene und vom Benutzer betätigbare Taste
aufweist. Eine derartige Waage ist beispielsweise durch die US-A-4 082 153
bekannt. Diese Ausbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsarm
um die Unterkante der Oberwanne und zwischen der Oberwanne und
Unterwanne geführt ist. Damit können andernfalls notwendige Dichtungen auf
einfache Weise vermieden werden.
Die Erfindung wird nun anhand eines in der einzigen Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In der Zeichnung ist eine im Schnitt gezeigte Einbauwanne 1 dargestellt, die in
einem Schacht eines Fußbodens 2 fest eingesetzt ist und deren Oberkante 3 mit
dem Fußboden bzw. wie gezeigt mit auf dem Fußboden verlegten Fliesen 4
bündig abschließt. Die Einbauwanne 1 hat eine Vertiefung 5, in die eine
teilweise im Schnitt gezeigte Waage 6 in Horizontalrichtung unverrückbar
einsetzbar ist.
Die Waage 6 weist eine durchgehend homogene Wiegeplatte 7 auf, die an die
Einbauwanne 1 angepaßt ist und mit deren Oberkante 3 und den Fliesen 4
oberflächenbündig abschließt. Die Waage 6 weist ferner in nicht dargestellter
Weise eine übliche Meßeinrichtung auf, die durch die Wiegeplatte 7 betätigbar
und deren Meßergebnis dem Benutzer mitteilbar ist. An der Unterseite der
Wiegeplatte 7 ist ein glockenförmiger Rahmen 8 befestigt, beispielsweise durch
Klebung, der zusammen mit der Wiegeplatte 7 eine nach oben luftdichte und
nach unten offene Oberwanne bildet. In den Rahmen 8 ist eine Hilfsoberwanne
9 durch Einklipsung, wie an der Stelle 10 erkennbar ist, eingesetzt, die als
Träger für nicht dargestellte Teile der Waage 6 dient und mit für die Montage
und Justage erforderlichen Durchbrüchen versehen ist.
Die Oberwanne 7, 8 und die Hilfsoberwanne 9 sind über eine geringfügig
kleinere Unterwanne 11 gestülpt, die in der Vertiefung 5 angeordnet und nach
oben hin offen ist. Die Unterwanne 11 kann nicht dargestellte Bauelemente der
Waage 6 tragen.
Die Oberwannen 7, 8, 9 sind in der Vertikalrichtung gegenüber der Unterwanne
11 frei beweglich und arbeiten hinsichtlich des zwischen dem Rand der
Wiegeplatte 7 und dem Rand 3 der Einbauwanne 1 eindringenden Wassers nach
Art einer Taucherglocke, so daß kein Wasser in das Innere der Waage 6
eindringen kann.
Erforderliche Einrichtungen zur Betätigung von Schaltelementen im Inneren der
Oberwannen 7, 8, 9 können einfach unterhalb des unteren Randes dieser
Wannen durchgeführt werden. So ist beispielsweise auf der rechten Seite der
Zeichnung eine oberflächenbündig mit der Wiegeplatte 7 abschließende und
vom Benutzer betätigbare Taste 12 gezeigt, die mit einem gebogenen
Betätigungsarm 13 verbunden ist. Der Betätigungsarm 13 ist um die Unterkante
der Oberwannen 7, 8, 9 und zwischen der Hilfsoberwanne 9 und der
Unterwanne 11 geführt und an der Hilfsoberwanne 9 drehbar gelagert; er dient
zur Betätigung nicht dargestellter Schalteinrichtungen.
Claims (8)
1. Waage zum oberflächenbündigen Einbau in eine bündig mit einer
Auflagefläche, z. B. Fußboden, abschließende, in einen Schacht fest
einsetzbare Einbauwanne, wobei die Waage eine an die Einbauwanne
angepaßte Wiegeplatte und mindestens eine durch die Wiegeplatte
betätigbare Meßeinrichtung aufweist und eine auf den Boden der
Einbauwanne aufliegende Unterwanne vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Wiegeplatte (7) aufweisende Teil der Waage (6) als nach
oben luftdichte und nach unten offene Oberwanne (7, 8) ausgebildet ist,
die über die Unterwanne (11) in Vertikalrichtung freibeweglich
übergestülpt ist.
2. Waage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterwanne (11) Bestandteil der Waage (6) ist.
3. Waage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterwanne (11) in eine Vertiefung (5) der Einbauwanne (1) in
Horizontalrichtung unverrückbar einsetzbar ist.
4. Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberwanne durch eine glockenförmige Ausbildung der
Wiegeplatte einstückig gebildet ist.
5. Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Unterseite der Wiegeplatte (7) ein glockenförmiger Rahmen
(8) zur Bildung der Oberwanne luftdicht befestigt ist.
6. Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Oberwanne (7, 8) eine ein Teil der Waage (6) tragende, nach
unten zu offene Hilfsoberwanne (9) einsetzbar ist.
7. Waage nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hilfsoberwanne (9) in die Oberwanne (7, 8) einklipsbar ist.
8. Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 7 mit mindestens einer
Schalteinrichtung, die eine mit einem Betätigungsarm verbundene und
vom Benutzer betätigbare Taste aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Betätigungsarm (13) um die Unterkante der Oberwanne (7, 8) und
zwischen der Oberwanne (7, 8) und der Unterwanne (11) geführt ist.
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