DE10156608A1 - Abdeckung für eine Klosettschüssel - Google Patents
Abdeckung für eine KlosettschüsselInfo
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Abstract
Zur Ausstattung einer Klosettschüssel (1) mit einer Urinaleinrichtung wird vorgeschlagen, dass der der Klosettschüssel (1) zugeordnete Deckel (8) in wenigstens einer Zwischenstellung zwischen seiner Schließstellung und seiner Öffnungsstellung feststellbar ist und eine Urinaleinrichtung (10) enthält, die eine dem vorderen Deckelende benachbarte Einlassöffnung (12) und eine in den Schüsselinnenraum (9) mündende Auslassöffnung (13) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Klosettschüssel mit einem im Bereich seines hinteren Endes schwenkbar gelagerten, der oberen Schüsselöffnung zugeordneten Deckel, der vorzugsweise oberhalb einer ebenfalls hinten schwenkbar gelagerten, dem oberen Schüsselrand zugeordneten Brille angeordnet ist und deren Öffnung abdeckt.
- In Privathaushalten ist in der Regel keine Urinalanlage vorgesehen. Es muss daher in die Klosettschüssel uriniert werden. Viele Männer belieben jedoch, stehend zu urinieren (Vertikalurinierer). Dabei besteht erfahrungsgemäß die Gefahr, dass der obere Schüsselrand verunreinigt wird, was unerwünscht ist.
- Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zur Ausstattung einer Klosettschüssel mit einer Urinaleinrichtung geeignete Anordnung anzugeben.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Deckel in wenigstens einer Zwischenstellung zwischen seiner Schließstellung und seiner Öffnungsstellung feststellbar ist und eine Urinaleinrichtung enthält, die eine dem vorderen Deckelrand benachbarte Einlassöffnung und eine in den Schüsselinnenraum mündende Auslassöffnung aufweist.
- Mit einer derartigen Ausstattung einer Klosettschüssel lassen sich die eingangs geschilderten Nachteile zuverlässig vermeiden und die Hygiene zuverlässig zu verbessern. Die in den Deckel integrierte Urinaleinrichtung ermöglicht in vorteilhafter Weise eine einfache Ausstattung einer Klosettschüssel mit einer Urinaleinrichtung. Es ist praktisch lediglich ein Deckelaustausch erforderlich. Dadurch, dass die Urinaleinrichtung einer Klosettschüssel zugeordnet ist, ergibt sich nicht nur eine platzsparende Anordnung, sondern auch eine Nutzung der schon vorhandenen Installation. Eigene Zu- und Ableitungen sind daher in vorteilhafter Weise nicht erforderlich, wodurch aufwendige Instalationsarbeiten vermieden werden. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen gewährleisten dementsprechend sowohl eine hohe Sauberkeit und Hygiene als auch eine ausgezeichnete Wirtschaftlichtkeit.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann die Urinaleinrichtung zweckmäßig einen am Deckel angebrachten, vorzugsweise an den Deckel angeformten Gehäuseschacht aufweisen. Die schachtförmige Gestaltung ergibt eine sinnfällige Bauweise, die sich kostengünstig herstellen lässt.
- Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass der die Auslassöffnung enthaltende Bereich als Auslassstutzen ausgebildet ist. Diese Maßnahme gewährleistet eine zuverlässige Urineinleitung in die Klosettschüssel.
- Vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Urinaleinrichtung im Bereich der Unterseite des Deckels vorgesehen sein. Die Urinaleinrichtung ist dementsprechend bei geschlossenem Deckel im Schüsselinnenraum versenkt, so dass die Schließfunktion des Deckels voll erhalten bleibt und auch für die Urinaleinrichtung genutzt wird. Der Deckel schützt dabei nicht nur gegen Geruchsaustritt aus der Klosettschüssel, sondern auch aus der deckelseitigen Urinaleinrichtung.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen besteht darin, dass die Urinaleinrichtung eine urinabstoßende Innenoberfläche aufweist. Hierdurch wird der Vorteil, dass keine Spülung benötigt wird, noch unterstützt, ohne dass negative Auswirkungen zu befürchten wären.
- Zweckmäßig kann der Schwenklagerung des Deckels eine Rasteinrichtung zugeordnet sein, die eine Einstellung des Deckels in unterschiedlichen Winkelstellungen ermöglicht. Hierdurch wird eine individuelle Einstellung der in den Deckel integrierten Urinaleinrichtung auf die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls ermöglicht.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
- In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 eine Abdeckung für eine Klosettschüssel mit an der Deckelunterseite angebrachter Urinaleinrichtung und
- Fig. 2 eine Variante zu Fig. 1 mit den Deckel durchgreifender Urinaleinrichtung.
- Aus Fig. 1 ergibt sich eine Klosettschüssel 1 an sich bekannter Bauweise, die an eine Spülwasserleitung 2 und eine Ablaufleitung 3 angeschlossen ist. Der Aufbau und die Wirkungsweise von Anordnungen dieser Art sind an sich bekannt und bedürfen daher im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren Erläuterung mehr.
- Die in der Regel als Porzellanformling ausgebildete Klosettschüssel 1 ist im Bereich ihres oberen Rands mit einer nach hinten auskragenden Konsole 4 versehen, an der mit fluchtenden Achsen 5 versehene Lagerböcke 6 zur schwenkbaren Lagerung einer den Porzellanformling übergreifenden Abdeckanordnung befestigt sind. Die Abdeckanordnung umfasst eine sogenannte Brille 7, durch die der obere Rand des die Klosettschüssel 1 bildenden Porzellanformings abdeckbar ist, sowie einen darüber angeordneten Deckel 8, durch den die Brillenöffnung und mit dieser der Innenraum 9 der Klosettschüssel 1 noch oben verschließbar sind. Die Brille 7 und der Deckel 8 können zweckmäßig als Kunststoff-Formlinge ausgebildet sein.
- In Fig. 1 ist der Deckel 8 in zwei verschiedenen Positionen angedeutet, nämlich in ungeschnittener Darstellung in der Schließstellung, in der er auf der Brille 7 aufliegt und im Längsschnitt in einer leicht angehobenen Zwischenstellung zwischen der Schließstellung und einer oberen, nicht näher dargestellten Endstellung, in welcher die Öffnung der Brille 7 ganz freigegeben ist. Die Deckellagerung ist so ausgebildet, dass der Deckel 8 in wenigstens einer Zwischenstellung der in Fig. 1 in geschnittener Darstellung angedeuteten Art feststellbar ist, das heißt in dieser Zwischenstellung gehalten wird. Zweckmäßig kann der Schwenklagerung des Deckels 8 hierzu eine nach Art einer Ratsche ausgebildete Rasteinrichtung zugeordnet sein, die mehrere Rastpositionen aufweist und so ein Halten des Deckels 8 in mehreren Zwischenstellungen der in Fig. 1 in geschnittener Darstellung dargestellten Art ermöglicht.
- Der in die Zwischenstellung der in Fig. 1 in geschnittener Darstellung angedeuteten Art bringbare Deckel 8 ist mit einer als Ganzes mit 10 bezeichneten Urinaleinrichtung versehen, die hier einen an den Deckel 8 angeformten Gehäuseschacht 11 aufweist, der eine vordere, dem vorderen Deckelende benachbarte Einlassöffnung 12 und eine dem gegenüberliegende, in der vorliegenden Zwischenstellung in den Schüsselinnenraum 9 mündende Auslassöffnung 13 aufweist. Anstelle einer einteiligen Ausführung hier vorliegender Form wäre es auch denkbar, den Gehäuseschacht 11 nachträglich an den zugeordneten Deckel 8 anzusetzen. Dabei könnten für den Deckel 8 und den Gehäuseschacht 11 unterschiedliche Materialien Verwendung finden.
- Die vordere Einlassöffnung 12 ist möglichst groß, so dass bei der Benutzung der erfindungsgemäßen Urinaleinrichtung ein genaues Zielen entbehrlich ist. Um eine möglichst große Einlassöffnung zu erzielen, kann der Gehäuseschacht 11 zur Einlassöffnung 12 hin erweitert sein. Die Auslassöffnung 13 kann demgegenüber vergleichsweise klein sein. Zweckmäßig kann der Auslassöffnung 13 ein in der in geschnittener Darstellung angedeuteten Benutzungsstellung im Wesentlichen in den Schüsselinnenraum 9 hineingerichteter Auslassstutzen 14 zugeordnet sein. Hierdurch ergibt sich eine zuverlässige Kanalisierung in den Schüsselinnenraum hinein, wie in Fig. 1 durch einen Ausströmpfeil angedeutet ist.
- Die Innenoberfläche 15 des Gehäuseschachts 11 ist urinabstoßend ausgebildet. Hierzu kann die Innenoberfläche 15 zweckmäßig als sogenannte Lotusoberfläche ausgebildet sein, das heißt so gestaltet sein, dass sich der sogenannte Lotuseffekt ergibt, der zu einem rückstandslosen Ablauf jeder Flüssigkeit führt. Hierzu kann der Gehäuseschacht 11 im Bereich der Innenoberfläche mit einem ein fluorhaltige ethylenisches Polymer enthaltenden Material z. B. der aus der EP 0909800 entnehmbaren Art beschichtet sein oder ganz hieraus bestehen. Die urinabstoßende Wirkung der Innenoberfläche 15 stellt sicher, dass die erfindungsgemäße Urinaleinrichtung auch ohne Spülung sauber bleibt. Auf eine Wasserzuleitung kann daher verzichtet werden. In Folge der Zuordnung der erfindungsgemäßen Urinaleinrichtung zu einer Klosettschüssel ist auch keine eigene Entsorgung erforderlich. Vielmehr werden hierzu die Einrichtungen der Klosettschüssel benutzt.
- Bei der Anordnung gemäß Fig. 1 ist die Urinaleinrichtung 10 im Bereich der Unterseite des Deckels 8 vorgesehen. Der Gehäuseschacht 11 ist dementsprechend so zu gestalten, dass er in der Schließstellung im Schüsselinnenraum 9 versenkbar ist, wie in Fig. 1 in Form der ungeschnittenen Darstellung angedeutet ist. Bei geschlossenem Deckel 8 ist hierbei die Urinaleinrichtung 10 nicht sichtbar und durch den Deckel 8ebenso wie der Schüsselinnenraum 9 gegen austretende Gerüche abgeschottet.
- Bei der der Fig. 2 zugrundeliegenden Variante befindet sich der eingangsseitige Bereich der Urinaleinrichtung im Bereich der Deckeloberseite. Der Deckel 8 ist hierbei mit einer Durchgangsausnehmung 16 versehen, durch die der die Eingangsöffnung 12 enthaltende, auf der Deckeloberseite vorgesehene Bereich der Urinaleinrichtung 10 mit dem auf der Deckelunterseite vorgesehenen, die Auslassöffnung 13 enthaltenden Auslassstutzen 14 der Urinaleinrichtung 10 verbunden ist. Der Einlassöffnung 12 ist hierbei eine Verschlussklappe 17 zugeordnet, die zur Benutzung des Urinals 10 von den in Fig. 2 mit durchgezogenen Linien gezeichneten Schließstellung in die mit unterbrochenen Linien angedeutete Öffnungsstellung hochklappbar ist. Durch die Verschlussklappe 17 kann die Einlassöffnung 12 verschlossen werden, so dass bei in seine Schließstellung gebrachtem Deckel 8 die Verbindung vom Schüsselinnenraum 9 zur Umgebung unterbrochen ist, was zur Vermeidung von Geruchsaustritt erwünscht ist. Die im Bereich der Deckeloberseite vorgesehene Positionierung der Einlassöffnung 12 hat den Vorteil, dass diese vergleichsweise weit vorne positionierbar ist, was die Treffsicherheit erhöht.
- Die vorstehende Beschreibung der Fig. 2 bezieht sich lediglich auf die Unterschiede zur Anordnung gemäß Fig. 1. Im Übrigen entspricht die Ausführung gemäß Fig. 2 der Anordnung gemäß Fig. 1.
Claims (10)
1. Abdeckung für eine Klosettschüssel (1) mit einem im Bereich seines
hinteren Endes schwenkbar gelagerten, der oberen Schüsselöffnung
zugeordneten Deckel (8), der vorzugsweise oberhalb einer ebenfalls
hinten schwenkbar gelagerten, dem oberen Schüsselrand
zugeordneten Brille (7) angeordnet ist und deren Öffnung abdeckt,
dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (8) in wenigstens einer
Zwischenstellung zwischen seiner Schließstellung und seiner
Öffnungsstellung feststellbar ist und eine Urinaleinrichtung (10)
enthält, die eine dem vorderen Deckelende benachbarte
Einlassöffnung (12) und eine in den Schüsselinnenraum (9) mündende
Auslassöffnung (13) aufweist.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Urinaleinrichtung (10) einen am Deckel (8) angebrachten,
vorzugsweise angeformten Gehäuseschacht (11) aufweist.
3. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einlassöffnung (12) größer als die
Auslassöffnung (13) ist.
4. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der die Auslassöffnung (13) enthaltende
Bereich als Auslassstutzen (14) ausgebildet ist.
5. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Urinaleinrichtung (10) im Bereich der
Unterseite des Deckels (8) vorgesehen und im Schüsselinnenraum
versenkbar ist.
6. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der die Einlassöffnung (12)
enthaltende Bereich der Urinaleinrichtung (10) auf der Oberseite des
Deckels (8) angeordnet ist, der mit einer Durchgangsausnehmung
(16) versehen ist, an die ein Auslassstutzen (14) anschließt, und
dass der Einlassöffnung (12) eine Verschlussklappe (17) zugeordnet
ist.
7. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Urinaleinrichtung (10) eine
urinabstoßende Innenoberfläche (15) aufweist.
8. Abdeckung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Innenoberfläche (15) der Urinaleinrichtung (10) als Lotusoberfläche
ausgebildet ist.
9. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schwenklagerung des Deckels (8) eine
Rasteinrichtung zugeordnet ist, die eine Einstellung des Deckels (8)
in unterschiedlichen Winkelstellungen ermöglicht.
10. Abdeckung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
der Schwenklagerung des Deckels (8) zugeordnete Rasteinrichtung
nach Art einer Ratsche ausgebildet ist.
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