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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft eine hydraulische Bremsanlage für ein Kraftfahrzeug mit einer Blockierschutz-, einer Antriebsschlupf- und/oder einer Fahrdynamikregeleinrichtung nach der Gattung des Anspruchs 1.
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Eine solche Bremsanlage ist aus der
DE 41 36 109 A1 bekannt. Die bekannte Bremsanlage weist einen Hauptbremszylinder auf, von dem eine Hauptbremsleitung zu einem bzw. eine sich verzweigende Hauptbremsleitung zu mehreren an einem Bremskreis angeschlossenen Radbremszylindern führt. In einem gemeinsamen Teil der Hauptbremsleitung, also dem Hauptbremszylinder nachgeschaltet, ist ein Umschaltventil angeordnet. Jedem der Radbremszylinder ist ein Einlassventil vor- und ein Auslassventil nachgeschaltet. Mittels einer Rückförderpumpe lässt sich aus den Radbremszylindern durch ihre Auslassventile ausgelassene Bremsflüssigkeit zum Hauptbremszylinder zurück- oder aber den Radbremszylindern durch ihre Einlassventile wieder zufördern. Die Blockierschutzregelung erfolgt in an sich bekannter Weise durch Bremsflüssigkeitsdruckmodulation in den Radbremszylindern mit deren Ein- und Auslassventilen.
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Um bei Blockiergefahr eines Fahrzeugrades den Bremsflüssigkeitsdruck in dessen Radbremszylinder schnell abbauen zu können, weist die bekannte Fahrzeugbremsanlage einen Hydrospeicher auf, der an eine gemeinsame Rückleitung angeschlossen ist, die von den Auslassventilen zur Saugseite der Rückförderpumpe führt. Der Hydrospeicher kann aus einem Radbremszylinder durch dessen Auslassventil ausströmende Bremsflüssigkeit zwischenspeichern, bis sie von der Rückförderpumpe weggefördert wird.
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Um zur Antriebsschlupf- und Fahrdynamikregelung Bremsflüssigkeitsdruck in den Radbremszylindern aufbauen zu können, ist die Saugseite der Rückförderpumpe über ein Ansaugventil an den Hauptbremszylinder angeschlossen. Bei nicht betätigtem Hauptbremszylinder, d. h. wenn die Bremsflüssigkeit in der Fahrzeugbremsanlage nicht unter Druck steht, muss die selbstsaugend ausgebildete Rückförderpumpe Bremsflüssigkeit durch eine Ansaugleitung und das Ansaugventil, die beide Strömungswiderstände darstellen, aus dem Hauptbremszylinder ansaugen. Der Druckaufbau verzögert sich dadurch.
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Bei der gattungsgemäßen Bremsanlage gemäß der
DE 41 36 109 A1 besteht eine direkte Leitungsverbindung (Entlastungsleitung
5) von einem Auslassventil (
15) zu einem Hydrospeicher (
6). Diese Leitungsverbindung ist in beide Richtungen durchströmbar und weist keine Möglichkeit zur Steuerung ihres Durchsatzes auf.
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Dadurch könnte sich ein von einer Rückförderpumpe erzeugter Unterdruck theoretisch bis in eine Radbremse (Radzylinder 4) ausbreiten und darin einen Bremskolben in eine Extremposition verbringen. Um den Bremskolben bei einem anschließenden Bremsvorgang aus dieser Extremposition herauszubewegen wäre ein überhöhter Bedarf an hydraulischem Druckmittel notwendig. Dieser Druckmittelbedarf wäre vom Fahrer durch einen außerordentlich langen Pedalweg wahrnehmbar und würde zu Irritationen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der Bremsanlage führen. Um dies während des ABS-Betriebs zu verhindern ist in den bekannten Hydrospeicher (6) ein Ventil (24/25) integriert, welches den Anschluss des Hydrospeichers (6) zum ABS-Saugkanal (7) verschließt. Nachteilig ist, dass die bekannte Bremsanlage aufgrund eines Speichers mit insgesamt 3 hydraulischen Anschlüssen und einem integrierten Steuerventil relativ aufwendig baut.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe demnach darin, die bekannte, mit einer vorladbaren Rückförderpumpe ausgestattete Bremsanlage hinsichtlich ihres Bauaufwandes zu verbessern. Diese Aufgabe löst die Erfindung anhand der Merkmale des Anspruchs 1.
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Abgesehen vom o. g. Stand der Technik ist zum schnellen Aufbau von Bremsflüssigkeitsdruck in den Radbremszylindern bei nicht betätigtem Hauptbremszylinder in der
DE 42 32 311 C1 eine Vorladepumpe vorgeschlagen worden, die Bremsflüssigkeit aus einem Vorratsbehälter des Hauptbremszylinders ansaugt und diese der Saugseite der Rückförderpumpe zufördert, so dass Bremsflüssigkeit unter Druck an der Saugseite der Rückförderpumpe zur Verfügung steht und diese sehr schnell Bremsflüssigkeit in die Radbremszylinder fördern und damit einen Bremsflüssigkeitsdruck in den Radbremszylindern aufbauen kann. Diese Lösung ist jedoch wegen der zusätzlich erforderlichen Vorladepumpe und ihres Anschlusses an die Fahrzeugbremsanlage sehr aufwendig.
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In der
DE 40 10 410 A1 wird ein zusätzlicher Hydrospeicher vorgeschlagen, der über eine Ventilanordnung an die Fahrzeugbremsanlage angeschlossen ist. Der Hydrospeicher wird mit der Rückförderpumpe gefüllt und damit unter Druck gesetzt, wenn die Rückförderpumpe nicht anderweitig benötigt wird. Im Bedarfsfall wird der zusätzliche Hydrospeicher mittels der ihm zugeordneten Ventilanordnung mit wenigstens einem der Radbremszylinder verbunden. Um einen schnellen Bremsflüssigkeitsdruckaufbau im Radbremszylinder zu erzielen und schnell ein ausreichendes Radbremsmoment zu erreichen, ist ein Druck von 100 bar und mehr im zusätzlichen Hydrospeicher notwendig, der zusätzliche Hydrospeicher muss hochdruckfest sein. Hinzu kommt der Nachteil, dass der zusätzliche Hydrospeicher nur bis zum Radbremszylinderdruck und damit nur teilweise entladbar ist. Er muss deswegen ein großes Volumen haben, um mehrere Fahrzeugräder gleichzeitig und innerhalb kurzer Zeit mit ausreichend hohem Bremsflüssigkeitsdruck beaufschlagen zu können.
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Weiterer Nachteil der bekannten Fahrzeugbremsanlage ist, dass für den erforderlichen, zusätzlichen, hochdruckfesten Hydrospeicher in vorhandenen Hydraulikblöcken für Fahrzeugbremsanlagen kein Platz vorgesehen ist. Seine Unterbringung im Fahrzeug und sein Anschluss an die Fahrzeugbremsanlage verursachen erheblichen Aufwand.
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Vorteile der Erfindung
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Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeugbremsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 wird der ohnehin zur Zwischenspeicherung von aus den Radbremszylindern ausgelassener Bremsflüssigkeit vorhandene Hydrospeicher zugleich auch zur Vorladung der Rückförderpumpe im Bedarfsfall verwendet. Er weist eine Speicheranschlussventilanordnung auf, durch die er mit der Druckseite der Rückförderpumpe verbindbar ist und dadurch teilbefüllt werden kann, wenn die Rückförderpumpe nicht anderweitig benötigt wird. Ist es zum schnellen Bremsflüssigkeitsdruckaufbau notwendig, der Saugseite der Rückförderpumpe Bremsflüssigkeit unter Druck zuzuführen, wird der Hydrospeicher durch seine Speicheranschlussventilanordnung mit der Saugseite der Rückförderpumpe verbunden. Da der Hydrospeicher nur teilbefüllt wird, kann er aus den Radbremszylindern ausgelassene Bremsflüssigkeit zwischenspeichern, bis diese von der Rückförderpumpe weggefördert wird. Die Erfindung hat den Vorteil, dass sie eine Vorladung der Rückförderpumpe bei nicht betätigtem Hauptbremszylinder mit minimalem Aufwand und daher sehr preisgünstig ermöglicht.
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Weiterer Vorteil ist, dass die Vorladung der Rückförderpumpe mit erheblich geringerem Druck erfolgt, als die Beaufschlagung der Radbremszylinder beim Bremsen. Ein Niederdruckspeicher mit einem Speichernenndruck von beispielsweise 6 bar ist ausreichend. Der vorhandene, preisgünstige Hydrospeicher genügt daher auch zur Vorladung. Auch reicht ein kleines Speichervolumen aus, da nur eine geringe Bremsflüssigkeitsmenge für einen ersten, schnellen Bremsflüssigkeitsdruckaufbau mit der Rückförderpumpe erforderlich ist. Die Rückförderpumpe saugt eventuell zusätzlich erforderliche Bremsflüssigkeit durch das Ansaugventil aus dem Hauptbremszylinder an, es ist kein Anschluss an einem Bremsflüssigkeitsvorratsbehälter notwendig.
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Die Ansprüche 2 bis 10 haben vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung zum Gegenstand. Die Ansprüche 11 und 12 betreffen vorteilhafte Verfahren zum Betrieb der in den Ansprüchen 1 bis 10 angegebenen Fahrzeugbremsanlage.
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Um den Hydrospeicher einfach auf den gewünschten Speichernenndruck laden zu können, ist bei einer Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 6 ein Differenzdruckventil oder ein Druckbegrenzungsventil als Speicherfüllventil vorgesehen, das zwischen der Druckseite ... der Rückförderpumpe und dem Hydrospeicher angeordnet ist, und ein weiteres Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil als Anschlußventil, das zwischen dem Hydrospeicher und der Saugseite der Rückförderpumpe angeordnet ist. Letzterem Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil ist ein Wegeventil parallel gestaltet, um den Hydrospeicher zur Antriebsschlupf- oder Fahrdynamikregelung unmittelbar mit der Saugseite der Rückförderpumpe verbinden zu können. Das Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil kann in das Wegeventil integriert sein. Dabei öffnet das auf der Saugseite der Rückförderpumpe angeordnete Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil, wenn der Druck im Hydrospeicher den gewünschten Speichernenndruck erreicht, d. h. dieses Differenzdruck- oder Druckbegrenzungsventil begrenzt den Druck im Hydrospeicher auf den gewünschten Speichernenndruck, sofern nicht mit dem Hauptbremszylinder ein höherer Druck in der Bremsanlage aufgebaut wird.
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Geladen wird der Hydrospeicher durch Einschalter der Rückförderpumpe nach Öffnen des Ansaugventils und Schließen des Umschaltventils und der Einlaßventile mit aus dem Hauptbremszylinder bzw. aus dessen Vorratsbehälter angesaugter Bremsflüssigkeit, wobei die Rückförderpumpe einen Druck aufbaut, der das auf ihrer Druckseite angeordnete Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil öffnet, so daß Bremsflüssigkeit in den Hydrospeicher fließt.
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Das Differenzdruckventil oder Druckbegrenzungsventil auf der Druckseite der Rückförderpumpe öffnet bei einem zulässigen Höchstdruck der Bremsanlage. Es schützt auf diese Weise die Bremsanlage vor Beaufschlagung mit unzulässig hohem Druck. Daher ist ein in das Umschaltventil integriertes Differenzdruckventil zum Schutz der Bremsanlage vor unzulässig hohem Druck entbehrlich, was die Kosten des Umschaltventils erheblich reduziert.
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Die Ladung des Hydrospeichers erfolgt bei Einschalten einer Zündung und wiederholt in festgelegten Zeitabständen, die sicherstellen, daß der Druck im Hydrospeicher einen Mindestdruck, der einen schnellen Druckaufbau mit der Rückförderpumpe für den Blockierschutz- und Fahrdynamikregelbetrieb sicherstellt. Es kann auch ein Drucksensor an den Hydrospeicher angeschlossen sein, um den Druck im Hydrospeicher zu überwachen, die Nachfüllung des Hydrospeichers zu steuern und ggf. Fehler in der Bremsanlage erkennen zu können.
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Zeichnung
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand dreier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein Hydraulikschaltbild einer erfindungsgemäßen Fahrzeugbremsanlage,
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2 eine abgewandelte Ausführungsform der Fahrzeugbremsanlage aus 1 gemäß der Erfindung, und
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3 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahrzeugbremsanlage.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Die in 1 dargestellte, erfindungsgemäße, hydraulische Fahrzeugbremsanlage 10 weist einen Zweikreis-Hauptbremszylinder 12 auf, an den zwei voneinander unabhängige Bremskreise I, II angeschlossen sind. Von den beiden Bremskreisen I, II ist in der Zeichnung nur der Bremskreis I dargestellt, der Bremskreis II ist übereinstimmend aufgebaut und funktioniert in derselben Weise.
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Vom Hauptbremszylinder 12 führt eine sich verzweigende Hauptbremsleitung 14 zu zwei Radbremszylindern 16. In einem gemeinsamen Teil der Hauptbremsleitung 14 ist ein in seiner Grundstellung offenes Umschaltventil 18 mit integriertem Differenzdruckventil 20 angeordnet, dem ein in Richtung vom Hauptbremszylinder 12 zu den Radbremszylindern 16 durchströmbares Rückschlagventil 22 parallel geschaltet ist.
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In verzweigten, zu den Radbremszylindern 16 führenden Teilen der Hauptbremsleitung 14 sind in ihrer Grundstellung offene Einlaßventile 24 angeordnet, die je einem Radbremszylinder 16 vorgeschaltet sind. Parallel zu den Einlaßventilen 24 sind in Richtung von den Radbremszylindern 16 zum Hauptbremszylinder 12 durchströmbare Rückschlagventile 26 angeordnet.
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An jeden Radbremszylinder 16 ist ein in seiner Grundstellung geschlossenes Auslaßventil 28 angeschlossen, von denen eine gemeinsame Rückleitung 30 zu einer Saugseite einer selbst saugenden Rückförderpumpe 32 führt. Die Rückförderpumpe 32 ist mit einem Elektro-Pumpenmotor 34 antreibbar, der zugleich auch eine Rückförderpumpe des nicht dargestellten Bremskreises II antreibt. In der Rückleitung 30 ist ein in Richtung der Rückförderpumpe 32 durchströmbares Rückschlagventil 36 angeordnet.
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Eine Druckseite der Rückförderpumpe 32 ist unter Zwischenschaltung einer Dämpferkammer 38 und eines aus Richtung der Rückförderpumpe 32 durchströmbaren, federlosen Rückschlagventils 40 zwischen dem Umschaltventil 18 und den Einlaßventilen 24 an die Hauptbremsleitung 14 angeschlossen.
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Die Saugseite der Rückförderpumpe 32 ist durch eine Ansaugleitung 42, in der ein in seiner Grundstellung geschlossenes Ansaugventil 44 angeordnet ist, unmittelbar an den Hauptbremszylinder 12 angeschlossen.
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Weiterhin weist die erfindungsgemäße Bremsanlage 10 einen Hydrospeicher 46 auf, der über eine Speicheranschlußventilanordnung 48, 50, 52 mit der Druckseite oder der Saugseite der Rückförderpumpe 32 verbindbar ist. Die Speicheranschlußventilanordnung umfaßt ein 3/2 Speicheranschlußventil 48, das in seiner Grundstellung die Druckseite der Rückförderpumpe 32 mit dem Hydrospeicher 46 verbindet. In seiner Schaltstellung verbindet das Speicheranschlußventil 48 den Hydrospeicher 46 mit der Saugseite der Rückförderpumpe 32 und den Auslaßventilen 28 der Radbremszylinder 16. Zwischen die Druckseite der Rückförderpumpe 32 und das Speicheranschlußventil 48 ist ein in Richtung des Hydrospeichers 46 durchströmbares, federloses Rückschlagventil 50 angeordnet. Des weiteren umfaßt die Speicheranschlußventilanordnung ein Differenzdruckventil 52, das dem Speicheranschlußventil 48 und dem Rückschlagventil 50 parallel geschaltet ist und in Richtung vom Hydrospeicher 46 zur Druckseite der Rückförderpumpe 32 und damit zur Hauptbremsleitung 14 durchströmbar ist. An die Stelle des Differenzdruckventils 52 kann auch ein nicht dargestelltes Druckbegrenzungsventil treten.
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Das Umschaltventil 18, die Einlaßventile 24, die Auslaßventile 28, das Ansaugventil 44 und das Speicheranschlußventil 48 sind Magnetventile, die, wie auch der Pumpenmotor 34, von einem elektronischen Steuergerät 54 angesteuert werden. Das elektronische Steuergerät 54 erhält Signale von Raddrehsensoren 56 und einem Zündschloß 58.
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Die erfindungsgemäße Bremsanlage 10 funktioniert in folgender Weise: Nach dem Einschalten der Zündung wird der Hydrospeicher 46 teilbefüllt, indem das Ansaugventil 44 für eine vorgegebene Zeitspanne geöffnet und die Rückförderpumpe 32 in Gang gesetzt wird. Anschließend entleert sich der Hydrospeicher 46 wieder auf einen mit dem Differenzdruckventil 52 vorgebbaren Druck. Der Füllvorgang wird von Zeit zu Zeit wiederholt, wenn die Rückförderpumpe 32 nicht anderweitig benötigt wird, wodurch vermieden wird, daß sich der Hydrospeicher 46 durch Leckströme oder dgl. entleert.
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Herkömmliches Bremsen erfolgt durch Betätigung des Hauptbremszylinders 12, der durch das Umschaltventil 18 und die Einlaßventile 24 mit den Radbremszylindern 16 verbunden ist.
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Stellt das Steuergerät 54 mittels der Raddrehsensoren 56 eine Blockierneigung eines Fahrzeugrades beim Bremsen fest, erfolgt eine Blockierschutzregelung in an sich bekannter Weise durch Einschalten der Rückförderpumpe 32 und Modulation des Bremsflüssigkeitsdrucks im Radbremszylinder 16 des zum Blockieren neigenden Fahrzeugrades mittels des diesem Radbremszylinder 16 zugeordneten Einlaßventils 24 und Auslaßventils 28. Zeitgleich mit den Auslaßventilen 28 steuert das Steuergerät 54 das Speicheranschlußventil 48 an, so daß der Hydrospeicher 46 mit der von den Auslaßventilen 28 zur Saugseite der Rückförderpumpe 32 führenden Rückleitung 30 verbunden ist. An dem Radbremszylinder 16 durch das Auslaßventil 28 ausströmende Bremsflüssigkeit fließt, soweit sie nicht sofort von der Rückförderpumpe 32 weggefördert wird, zur Zwischenspeicherung in den Hydrospeicher 46. Sie wird entweder später von der Rückförderpumpe 32 weggefördert oder fließt durch das Differenzdruckventil 52 ab. Dabei verhindert das Rückschlagventil 36 in der Rückleitung 30, daß Bremsflüssigkeit aus dem Hydrospeicher 46 durch die geöffneten Auslaßventile 28 in die Radbremszylinder 16 gelangen kann. Der Hydrospeicher 46 ist also immer dann mit der Rückleitung 30 verbunden, wenn mindestens eines der Auslaßventile 28 geöffnet ist.
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Die Ansteuerzeit des Speicheranschlußventils 48 ist dabei proportional der Ansteuerzeit der Auslaßventile 28, d. h. der Hydrospeicher 46 ist während einer Zeitspanne mit der Rückleitung 30 verbunden, die der Öffnungsdauer der Auslaßventile 28 multipliziert mit einem konstanten Faktor entspricht. Dieser Faktor liegt vorzugsweise zwischen 5 und 20. Die der Öffnungszeit der Auslaßventile 28 proportionale Ansteuerdauer des Speicheranschlußventils 48 bewirkt, daß eine von der Rückförderpumpe 32 aus dem Hydrospeicher 46 rückgeförderte Bremsflüssigkeitsmenge in etwa einer dem Hydrospeicher 46 aus den Radbremszylindern 16 durch die Auslaßventile 28 zugeströmten Bremsflüssigkeitsmenge entspricht, so daß der Hydrospeicher 46 teilbefüllt bleibt und sowohl zur Aufnahme von Bremsflüssigkeit während der Blockierschutzregelung als auch zur noch zu beschreibenden Abgabe von Bremsflüssigkeit an die Rückförderpumpe 32 bei Antriebsschlupf- oder Fahrdynamikregelung in der Lage ist.
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Stellt das Steuergerät 54 mittels der Raddrehsensoren 56 ein durchdrehendes Antriebsrad oder eine Schleuderneigung des Fahrzeugs fest, also zur Antriebsschlupf- oder Fahrdynamikregelung, schaltet es den Pumpenmotor 34 ein und verbindet den Hydrospeicher 46 durch Ansteuern des Speicheranschlußventils 48 mit der Saugseite der Rückförderpumpe 32. Dadurch strömt Bremsflüssigkeit unter Druck aus dem Hydrospeicher 46 der Saugseite der Rückförderpumpe 32 zu, wodurch diese sehr schnell Bremsflüssigkeitsdruck auf der Radbremszylinderseite des geschlossenen Umschaltventils 18 aufbaut. Das Umschaltventil 18 wird geschlossen.
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Überschreitet eine Druckaufbauphase eine vorgegebene Zeitspanne, die etwa der Entleerzeit des Hydrospeichers 46 entspricht, wird das Ansaugventil 44 geöffnet, so daß die Rückförderpumpe 32 zusätzliche Bremsflüssigkeit aus dem Hauptbremszylinder 12 ansaugen oder daß ggf. Bremsflüssigkeit aus einem Radbremszylinder 16 durch sein geöffnetes Auslaßventil 28 und das Ansaugventil 44 zum Hauptbremszylinder 12 zurückströmen kann.
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Bei der in 2 dargestellten, erfindungsgemäßen Bremsanlage 60 ist das 3/2-Speicheranschlußventil 48 aus 1 ersetzt durch zwei 2/2-Wegeventile, nämlich ein Speicherfüllventil 62 und ein Anschlußventil 64. Das Speicherfüllventil 62 ist in seiner Grundstellung geschlossen und verbindet in seiner Schaltstellung die Druckseite der Rückförderpumpe 32 mit dem Hydrospeicher 46. Das Speicherleerventil 64 ist in seiner Grundstellung geschlossen und verbindet den Hydrospeicher 46 in seiner Schaltstellung mit der von den Auslaßventilen 28 zur Rückförderpumpe 32 führenden Rückleitung 30. Das Differenzdruckventil 52 für den Hydrospeicher 46 ist in das Speicherfüllventil 62 integriert. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung werden das Rückschlagventil 40 in der von der Druckseite der Rückförderpumpe 32 zur Hauptbremsleitung 14 führenden Bremsleitung und das der Druckseite der Rückförderpumpe 32 und dem Speicheranschlußventil 48 zwischengeschaltete Rückschlagventil 50 nicht benötigt (vgl. 1). Im übrigen stimmt die Bremsanlage 60 gemäß 2 mit der Bremsanlage 10 gemäß 1 überein. Das Speicherfüllventil 62, das Speicherleerventil 64 und das Druckbegrenzungsventil 52 bilden die Speicheranschlußventilanordnung, der Hydrospeicher 46 wird mit ihr ebenso mit der Druckseite der Rückförderpumpe 32 oder der Rückleitung 30 verbunden, wie mit dem 3/2-Speicheranschlußventil 48 der Bremsanlage 10 in 1. Die beiden Bremsanlagen funktionieren also in derselben Weise.
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Die in 3 dargestellte, erfindungsgemäße Bremsanlage 66 weist ein Differenzdruckventil 68 als Speicherfüllventil auf, das zwischen der Druckseite der Rückförderpumpe 32 und dem Hydrospeicher 46 angeordnet ist und das in Richtung des Hydrospeichers 46 durchströmbar ist. Das Differenzdruckventil 68 öffnet bei einer Druckdifferenz von ca. 150 bar zwischen der Druckseite der Rückförderpumpe 32 und dem Hydrospeicher 46. Mit ihm wird der Druck in der Bremsanlage 62 auf einen höchstzulässigen Druck begrenzt. Deswegen kann das in das Umschaltventil 18 integrierte Differenzdruckventil 20 entfallen (vgl. 1 und 2).
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Als Anschlußventil weist die Bremsanlage 66 ein in seiner Grundstellung geschlossenes 2/2-Wegemagnetventil 70 mit integriertem Differenzdruckventil 72 auf, das dem Hydrospeicher 46 und der Saugseite der Rückförderpumpe 32 zwischengeschaltet ist. Das dem 2/2-Wegemagnetventil 70 parallel geschaltete Differenzdruckventil 72 ist in Richtung der Saugseite der Rückförderpumpe 32 durchströmbar. Es öffnet bei einer Druckdifferenz zwischen Hydrospeicher 46 und der Saugseite der Rückförderpumpe 32 von ca. 6 bar, also dem Speichernenndruck.
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Der Speicher 46 läßt sich mit der Rückförderpumpe 32 bei geschlossenem Umschaltventil 18 und geöffneten Ansaugventil 44 durch das als Speicherfüllventil dienende Differenzdruckventil 68 bis auf den durch das Teil des Anschlußventils bildende Differenzdruckventil 72 begrenzten Speichernenndruck füllen. Dadurch ist sowohl gewährleistet, daß nach Öffnen des 2/2-Wegemagnetventils 70 unter Druck stehende Bremsflüssigkeit aus dem Hydrospeicher 46 der Saugseite der Rückförderpumpe 32 zuströmt, um zur Antriebsschlupf- oder Fahrdynamikregelung schnell Druck aufbauen zu können, als auch, daß durch die Auslaßventile 28 bei der Blockierschutzregelung aus den Radbremszylindern 16 ausgeströmte Bremsflüssigkeit im Hydrospeicher 46 zwischenspeicherbar ist bis sie mit der Rückförderpumpe 32 in Richtung des Hauptbremszylinders 12 weggefördert wird.
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Damit durch die Auslaßventile 28 aus den Radbremszylindern 16 ausgeströmte Bremsflüssigkeit in den Hydrospeicher 46 fließen kann, ist dem das Anschlußventil bildenen 2/2-Wegemagnetventil 70 ein in Richtung des Hydrospeichers 46 öffnendes Rückschlagventil 74 parallel geschaltet. Im übrigen ist die in 3 dargestellte Bremsanlage 66 gleich aufgebaut wie die in 1 und 2 dargestellten Bremsanlagen 10; 60 und funktioniert in gleicher Weise. Die Bremsanlage 66 hat gegenüber den Bremsanlagen 10; 60 den Vorteil, daß beim Bockierschutzregelbetrieb das Anschlußventil 70 nicht geöffnet werden braucht, da beim Öffnen eines der Auslaßventile 28 Bremsflüssigkeit aus dem jeweiligen Radbremszylinder 16 durch das dem Anschlußventil 70 parallel geschaltete Rückschlagventil 74 zur Zwischenspeicherung in den Speicher 46 fließen kann. Es wird insoweit auf die entsprechenden Ausführungen zu 1 und 2 verwiesen. Das in der in 1 dargestellten Bremsanlage 10 zwischen die Druckseite der Rückförderpumpe 32 und die Hauptbremsleitung 14 eingeschaltete Rückschlagventil 40 entfällt bei der in 3 dargestellten Bremsanlage 62 ebenso wie bei der in 2 dargestellten Bremsanlage 60.
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Anstelle der beide Differenzdruckventile 68, 72 können auch nicht dargestellte, ansich bekannte Druckbegrenzungsventile Verwendung finden. Zur Überwachung des Drucks im Hydrospeicher 46 und zur Steuerung dessen Befüllung sowie eventuell zur Fehlererkennung kann an den Hydrospeicher 46 ein Drucksensor 76 angeschlossen sein, wie er in 3 dargestellt ist.
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Der Hydrospeicher 46 kann außer nach Einschalten der Zündung in festen Zeitabständen von beispielsweise 15 Minuten mit einer Laufdauer der Rückförderpumpe 32 von 0,5 Sekunden nachgefüllt werden, um einen Druckabfall im Hydrospeicher 46 auf unter beispielsweise 3 bar zu vermeiden.