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DE19700734B4 - Verfahren zur Herstellung von Sensoren sowie nicht-vereinzelter Waferstapel - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Sensoren sowie nicht-vereinzelter Waferstapel Download PDF

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DE19700734B4
DE19700734B4 DE19700734A DE19700734A DE19700734B4 DE 19700734 B4 DE19700734 B4 DE 19700734B4 DE 19700734 A DE19700734 A DE 19700734A DE 19700734 A DE19700734 A DE 19700734A DE 19700734 B4 DE19700734 B4 DE 19700734B4
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wafer
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Juergen Kurle
Kurt Weiblen
Stefan Dr. Pinter
Horst Dr. Muenzel
Helmut Dr. Baumann
Dietrich Dr. Schubert
Karl Bender
Markus Lutz
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) mit den Verfahrensschritten:
(A) Anordnen von mindestens zwei Sensorelementen (2) an einem Substratwafer (1),
(B) Versehen der Sensorelemente (2) mit elektrischen Kontakten (16) auf der gleichen Substratwaferseite,
(C) Einbringen von Kontaktierlöchern (9) in einem Kappenwafer (3)
(D) Aufbringen eines Verbindungsmediums in Form von Verbindungsstreifen (5) auf den Kappenwafer (3), wobei die Kontaktierlöcher (9) von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind,
(E) Anordnen des Kappenwafers (3) am Substratwafer (1), derart, dass das Verbindungsmedium den Substratwafer (1) und den Kappenwafer (3) miteinander verbindet,
– wobei Kavernen (17) gebildet werden in denen die Sensorelemente (2) angeordnet sind,
– wobei die Kavernen (17) von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind,
– wobei zwischen zwei aneinander grenzenden Kavernen (17) genau nur einer der Verbindungsstreifen (5) angeordnet ist,
– wobei die elektrischen Kontakte (16) außerhalb der Kavernen (17) angeordnet sind,
– wobei...

Description

  • Die Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung von Sensoren und von einem nicht-vereinzelten Waferstapel gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Aus der Druckschrift US 5,323,051 ist schon ein Waferstapel bekannt, bei dem zwischen einem Substratwafer und einem Kappenwafer Sealglasstreifen angeordnet sind, die mindestens eine auf dem Substratwafer aufgebrachte Anordnung hermetisch dicht versiegeln.
  • In der deutsches Offenlegungsschrift DE 42 39 132 A1 ist ein Verfahren zum Fabrizieren eines integrierten Drucksensors offenbart. Dabei wird zuerst ein Substratwafer und ein Silizium-Kappenwafer mit darin angeordneten Sensorelementen zusammengefügt, anschließend werden nach dem Durchsägen des Kappenwafers Messungen vorgenommen und zuletzt werden die Sensoren vereinzelt. Das hermetisch dichte Gehäuse beinhaltet mehrere Sensorelemente nebeneinander, so dass die Anordnung viel Platz verbraucht.
  • In der Patentschrift 4,802,952 ist ein Verfahren zur Herstellung von Drucksensoren auf Waferebene offenbart. Dabei wird ein Kappenwafer auf einen Substratwafer mit Sensorelementen mittels einer Glasschicht anodisch gebondet. Es werden hermetisch dichte Kavernen geschaffen, in denen die Drucksensorelemente angeordnet sind. Die verkappten Sensorelemente werden in mehreren Sägeschritten vereinzelt. Die Sägefuge verläuft dabei durch zwischen den Kavernen eigens vorgesehenen Kanäle, die einen nicht unerheblichen Platz beanspruchen. Schematisch sit dies in der 2 dargestellt.
  • Aufgabe der Erfindungen ist den Platzverbrauch noch weiter zu reduzieren und gleichzeitig das Testen auf Dichtigkeit und elektrische Funktionsfähigkeit bereits auf der Waferebene zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Durch eine geschickte Anordnung eines Verbindungsmediums und durch eine geeignete Wahl einer Ritzgrabenbreite können mehr Sensorelemente pro Waferfläche untergebracht werden. Das führt zu einer Chipflächenersparnis einerseits und zu kleineren Sensoren andererseits, die wiederum in der jeweiligen Anwendung weniger Platz beanspruchen.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen Verfahren bzw. Waferstapels möglich.
  • In einem Zweischrittsägeprozeß können die Sensorelemente auf elektrische Funktionsfähigkeit und/oder Dichtheit geprüft werden, solange sie noch auf dem Waferstapel vereint sind, aber schon der mechanischen Belastung durch den Sägevorgang ausgesetzt gewesen sind. Dies erlaubt ein Aussortieren eventuell beim Sägeprozeß beschädigter Sensoren.
  • Vor der Prüfung auf elektrische Funktionsfähigkeit und/oder Dichtheit kann ein Ausheilschritt eingefügt werden, der einerseits zu einer erhöhten Chipausbeute und andererseits zu einer erhöhten Sicherheit in dem Nachweis beschädigter Sensoren führt.
  • Erfolgt eine Anordnung der Sensorelemente auf dem Substratwafer zu Paaren, insbesondere zu seitlich versetzten Paaren, so können gegenüber einem Waferstapel mit zwei streifenförmigen Anordnungen des Verbindungsmediums zwischen den einzelnen Sensorelementen bis zu 60 % mehr Sensoren pro Waferstapel untergebracht werden, ohne die für die Verbindungsstreifen erforderlichen Siebdruckstrukturbreiten verschmälern zu müssen. Das ist eine unerwartet einfache und billige Vorgehensweise.
  • Werden Sockel auf dem Substratwafer vorgesehen, so können beim Aufbringen des Kappenwafers auf dem Substratwafer die Verbindungsstreifen, beispielsweise Streifen aus Sealglas, auf den Sockeln angeordnet werden. Das hat einerseits den Vorteil einer Flußbarriere für die Verbindungsstreifen, die dadurch besser lokal fixiert werden, andererseits ist eine einfachere Prüfung der Kavernen auf Dichtheit möglich, beispielsweise bei optischen Lecktestverfahren im Infraroten, für die durch die erhöhten Kavernenvolumen mehr Gas in den Kavernen zur Verfügung steht. Ferner erzielt man einen größeren Sicherheitsabstand des Sensorelements vom Kappenwafer. Die Sensorelemente kontaktierende Leiterbahnen können zudem zwischen den Sockeln und dem Substratwafer angeordnet werden. Dadurch bleibt für das Verkappen eine plane Sockelfläche bestehen, wodurch die Dichtheit der Kavernen gut gewährleistet wird.
  • Der erhöhte Sicherheitsabstand ist auch mit umlaufenden Stegen erzielbar, die z.B. auf dem Kappenwafer angeordnet sind. Für die Sockel auf dem Substratwafer wie für die Stege auf dem Kappenwafer ist der Vorteil des erhöhten Sicherheitsabstands insbesondere bei der Gefahr eines Anklebens der Sensorelemente an den Kappenwafer aufgrund elektrostatischer Anziehungskräfte bzw. Adhäsionskräfte bedeutsam. Die Stege dienen zusätzlich beim Verkappen als Flußbarriere für das Verbindungsmedium, insbesondere für Sealglas als Verbindungsmedium.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindungen sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen 1 ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von Sensoren, 2 einen Waferstapel ähnlich dem Stand der Technik gemäß US 480 29 52 mit zwei Verbindungsstreifen zwischen benachbarten Sensorelementen, 3 einen erfindungsgemäßen Waferstapel mit nur einem Verbindungsstreifen zwischen zwei unmittelbar benachbarten Sensorelementen, die jeder für sich eine hermetisch dichte Einheit bildet, 4 einen erfindungsgemäßen Waferstapel mit einer üblichen und einer gespiegelten Sensorelementanordnung.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung von Sensoren. Dabei sind ein Substratwafer 1 und ein Kappenwafer 3 in einer seitlichen Querschnittsansicht dargestellt. In dem Substratwafer 1 werden Sensorelemente 2 eingebracht (1a) und mit Kontaktierungen (nicht eingezeichnet) versehen. Ein Kappenwafer 3 wird hergestellt, der Stege 4 und Kontaktierlöcher 9 aufweist. Die Stege 4 sind in der 1a nur mit ihrem Querschnitt ersichtlich; sie erstrecken sich längs und quer zum gezeigten Querschnitt entsprechend der Anordnung der Sensorelemente auf dem Substratwafer, um nach einem später folgenden Verfahrensschritt die einzelnen Sensorelemente 2 entlang jeweils einer geschlossenen Linie zur Bildung eines hermetisch abgeschlossenen Hohlraums zu umgeben. Die in den Kappenwafer eingebrachten Kontaktierlöcher 9 sind entsprechend der auf dem Substratwafer gewählten Anordnung der Kontaktierungen angeordnet: Nach Aufbringung des Kappenwafers auf den Substratwafer sollen die Kontaktierlöcher die Zugänglichkeit zu den Kontaktierungen der Sensorelemente durch den Kappenwafer hindurch gewährleisten, beispielsweise um über einführbare Meßspitzen die Funktionstüchtigkeit der Sensorelemente überprüfen zu können bzw. um über nachträglich an den Kontaktierungen anbringbare Bonddrähte die Sensoren mit elektrischen Schaltungen zu verbinden.
  • In 1b ist gezeigt, wie auf die Stege 4 des Kappenwafers 3 Verbindungsstreifen 5 aufgebracht werden, beispielsweise per Siebdruck. Diese Verbindungsstreifen bestehen beispielsweise aus Sealglas (Glaslot). In einem weiteren Schritt werden durch Wärmezufuhr 6 die Verbindungsstreifen aus Sealglas (Sealglasstreifen) vorgetrocknet (1c). 1d zeigt, wie Substratwafer und Kappenwafer zueinander ausgerichtet werden, so daß die Sensorelemente zwischen den Sealglasstreifen zum Liegen kommen. Durch Druck und Temperatur, die mit der Zeit variieren können, werden der Kappenwafer 3 und der Substratwafer 1 über die Sealglasstreifen miteinander verbunden (Bonden, Sealing; 1e). Dabei können in die entstehenden Kavernen 17 Gase unter definiertem Druck eingeschlossen werden. Nach dem eben beschriebenen Bondschritt erfolgt, wie in 1f gezeigt, eine Prüfung auf elektrische Funktionstüchtigkeit der Sensorelemente bzw. auf Dichtheit der Kavernen. Hierzu sind vor dem Aufbringen des Kappenwafers 3 auf den Substratwafer 1 Kontaktierungen 16 auf den Substratwafer aufgebracht worden, die die Sensorelemente 2 elektrisch kontaktieren. Über diese Kontaktierungen 16 erfolgt mittels einer Prüfvorrichtung 10 die Prüfung der Sensorelemente auf elektrische Funktionstüchtigkeit. Diese elektrische Prüfung kann gleichzeitig zur Prüfung der Kavernen auf Dichtheit verwendet werden, da sich das Sensorsignal beispielsweise bei Beschleunigungssensorelementen mit der Zusammensetzung bzw. dem Druck des in den Kavernen eingeschlossenen Gases verändert. Wahlweise kann die Dichtheit jedoch auch separat beispielsweise über optische Lecktestverfahren, beispielsweise im Infraroten, geprüft werden. Schließlich wird der Waferstapel auf eine Folie 12 als Unterlage aufgebracht und mit einer Sägevorrichtung 11 zu Sensoren 13 vereinzelt (1g). Mittels einer Hebevorrichtung 14 (1h) erfolgt eine Selektion der im Prüfvorgang für gut befundenen Sensoren und ihre Plazierung in ein Gehäuse oder, wie in 1h dargestellt, auf ein Hybridsubstrat 15.
  • 2 zeigt einen herkömmlichen Waferstapel, bei dem die Sealglasstreifen 5 mit einer Breite 21 auf Sockeln 20 des Substratwafers 1 angeordnet sind. Jedes Sensorelement 2 wird von einem eigenen Sealglasstreifen 5 umgeben. Zwischen den Sealglasstreifen 5 benachbarter Sensorelemente ist in der dargestellten Anordnung ein Zwischenraum mit einer Ausdehnung vorgesehen, die sich aus einer Ritzgrabenbreite 22 und zweimal einem Abstand 23 zusammensetzt. Die Vereinzelung erfolgt wie vorgehend beschrieben durch Durchsägen des Kappenwafers 3 und des Substratwafers 1 zwischen benachbarten Sealglasstreifen. Die Sealglasstreifen 5 haben herstellungstechnisch bedingt beispielsweise die Breite 21 von 500 μm, die im in der 2 gezeigten Fall der Sockelbreite entspricht. Zwischen benachbarten Sealglasstreifen ist ausreichend Platz vorgesehen, um sägen zu können. Dabei ist die Ritzgrabenbreite 22 vorgesehen mit beispielsweise 100 μm, sowie beiderseits der Abstand 23 von 2 mal 75 μm. Nachteilig an diesem Aufbau ist, daß viel Chipfläche benötigt wird. Zum einen sind zwei Sealglasstreifen zwischen benachbarten Sensorelementen vorgesehen, zum anderen ein extra Freiraum zum Sägen, charakterisiert durch Ritzgrabenbreite 22 und Abstand 23.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Waferstapels. Im Gegensatz zum Waferstapel nach 2 ist zwischen benachbarten Sensorelementen nur ein Sealglasstreifen angeordnet. Entsprechend befindet sich nur ein Sockel zwischen benachbarten Sensorelementen mit einer neuen Sockelbreite 31, die etwas breiter gewählt ist als die Sockelbreite des Waferstapels nach 2. Beispielsweise wird die neue Sockelbreite 31 zu 550 μm gewählt; sie setzt sich aus zwei Sockelbreiten 33 und einer neuen Ritzgrabenbreite 32 zusammen, die etwas breiter gewählt ist als die Ritzgrabenbreite 22 aus 2. Die etwas größere Breite erklärt sich dadurch, daß man beim Sägen durch Glas ein breiteres Sägeblatt benötigt, da die schmalen Sägeblätter, die für Silizium verwendet werden, ungeeignet sind, da sie sich mit Glas zusetzen.
  • Um gegenüber der Anordnung nach 2 den Flächenaufwand für die Sealglasstreifen und vorgesehene Ritzgräben zu verringern, ist beim erfindungsgemäßen Waferstapel nach 3 nur noch ein Sealglasstreifen zwischen benachbarten Sensorelementen vorgesehen. Durch einen Zweischrittsägeprozeß kann man die in der Beschreibung zu 1 erwähnte Testbarkeit des Waferstapels erhalten, indem man zuerst nur den Kappenwafer und die Sealglasstreifen an vorgesehenen Stellen durchsägt, dann die einzelnen Sensorelemente auf elektrische Funktionstüchtigkeit bzw. die Kavernen auf Dichtheit prüft und dann mit einem zweiten Sägeschritt die Sensorelemente zu Sensoren vereinzelt. Das Sägen erfolgt unter Wasser. Dabei können Haarrisse entstehen, die sich mit Wasser füllen. Solche Beschädigungen im Sealglas durch den ersten Sägeschritt können durch einen Ausheil-Temperschritt vor dem Prüfen ausgeheilt werden. Die Sägeblattdicke und Körnigkeit des ersten Sägeschritts muß so gewählt werden, daß das Sealglas und der Kappenwafer gesägt werden kann. Beim zweiten Schritt kann entweder ein gleich breites oder ein schmaleres Sägeblatt verwendet werden. In Summe ergibt sich ein lateraler Platzaufwand für den Sealglasstreifen zwischen zwei benachbarten Sensorelementen von ca. 275 μm pro Chipkante im beschriebenen Ausführungsbeispiel.
  • Der Ausheil-Temperschritt erfolgt bei einer Temperatur zwischen beispielsweise 300 und 400°C. Der genaue Temperaturwert hängt vom verwendeten Sealglas ab. Bei diesem Ausheil-Temperschritt tritt das Wasser aus den Kapillaren aus und kleine Risse im Sealglas, die kein Leck für die benachbarten Kavernen darstellen, heilen aus. Falls ein Riß jedoch ein verborgenes Leck darstellt, dann tritt es nach Entweichen des Wassers in Erscheinung und kann im Prüfvorgang entweder über das Testen der elektrischen Funktionstüchtigkeit der Sensorelemente oder über sonstige Lecktestverfahren, beispielsweise optische Verfahren im Infraroten oder Gasdetektion außerhalb der Kavernen, nachgewiesen werden.
  • Alternativ zu einem Siebdruckverfahren für das Aufbringen der Sealglasstreifen kann auch Schablonendruck oder aber ein anderes ganzflächiges Beschichtungsverfahren eingesetzt werden. Auch unstrukturierte Kappenwafer, d. h. ohne Stege 4, sind in diesem Verfahren verwendbar. Statt Sealglas (frit glass seal) können auch andere Materialien eingesetzt werden, die zwei Wafer gasdicht miteinander verbinden können, beispielsweise Kleber, Thermoplaste, sonstige Kunststoffe oder Lote. Es ist auch möglich, einen Kappenwafer aus Glas zu verwenden, der anodisch auf den Sockeln des Substratwafers gebondet wird. Dies ist möglich, da Leiterbahnen, die zur Kontaktierung der Sensorelemente dienen, unterhalb der Sockel verlaufend anordenbar sind, so daß vor einem anodischen Bonden die planen Oberflächen der Sockel elektrochemisch poliert werden können. Prinzipiell ist das Verfahren auch nicht auf eingebrachte Sensorelemente beschränkt, sondern jegliche Art von „Anordnung", die vor mechanischen und/oder thermischen Einflüssen geschützt werden soll bzw. von einer definierten Gasumgebung umgeben sein soll, kann platzsparend mit dem beschriebenen Verfahren hermetisch abgeschlossen werden.
  • 4 zeigt zwei Draufsichten auf erfindungsgemäße Waferstapel. 4a zeigt eine „normale" Anordnung 40 von Senorelementen 2 im Waferstapel. Die Sensorelemente 2 sind dabei gestrichelt eingezeichnet, da sie in der Draufsicht vom Kappenwafer 3 verdeckt sind. Durch die Kontaktierlöcher 9 ist ein Blick auf den Substratwafer möglich. Jedem Sensorelement sind Kontaktierungen 16 zugeordnet. Die mit Bezugszeichen 43 versehene Linie markiert den Querschnitt, der in 3 dargestellt ist. 4b zeigt eine „gespiegelte" Anordnung 41 der Sensorelemente 2 im Waferstapel. Gegenüber der normalen Anordnung 40 sind bei der gespiegelten Anordnung 41 die einzelnen Sensorelemente seitlich versetzt zueinander angeordnet. Es erniedrigt sich die Zahl der notwendigen Kontaktierlöcher 9, da sich zwei Sensorelemente jeweils ein Kontaktierloch 9 teilen. Durch die seitlich versetzte Anordnung erhöht sich außerdem die mechanische Stabilität des Waferstapels gegenüber einer Anordnung, bei der sich zwar zwei Sensorelemente jeweils ein Kontaktierloch teilen, Kontaktierlöcher und Sensorelemente aber jeweils genau entlang einer Linie angeordnet sind (nicht dargestellt in 4).
  • Eine Sägelinie 44 beispielsweise in der gespiegelten Anordnung nach 4b verläuft horizontal durch die Mitte des vollständig eingezeichneten Kontaktierlochs 9 und setzt sich entlang eines mit Sealglas aufgefüllten kontaktfreien Bereichs 42a zwischen zwei benachbarten Sensorelementen in der Zeichnung nach rechts hin fort. Eine weitere Sägelinie verläuft senkrecht zur Sägelinie 44 mitten durch den kontaktfreien Bereich 42b.
  • Die in 4a und b gezeigten Anordnungen stellen nur einen Ausschnitt aus einem Waferstapel mit vielen darin eingebrachten Sensorelementen dar. So ist in 4b dementsprechend bei zwei der drei gezeigten Kontaktierlöcher 9 nur die Hälfte dieser Kontaktierlöcher dargestellt. Bei der normalen Anordnung 40 nach 4a kann an zwei Chipkanten pro Sensorelement die erfindungsgemäße Sealglasstreifenanordnung eingesetzt werden, bei der in 4b gezeigten gespiegelten Anordnung 41 jedoch ist sie an drei Chipkanten pro Sensorelement einsetzbar. Die Abgrenzung eines Sensorelements zum zugeordneten Kontaktierloch ist weiterhin mit einem Sealglasstreifen mit einer Breite realisiert, die der Sockelbreite 21 aus 2 entspricht. Bei einer gespiegelten Anordnung 41 gemäß 4b ergibt sich eine Chipflächenersparnis von 60 % je Waferstapel gegenüber einer Anordnung 40, wenn bei letzterer eine Sealglasstreifenanordnung nach 2 zugrundegelegt wird. Diese Zahl ergibt sich, wenn entlang des Querschnitts 43 in 4a von einer Länge von 2,3 mm pro Sensorelement inklusiver anteiliger Sealglasstreifen ausgegangen wird und senkrecht dazu von einem Längenbedarf von 2,8 mm pro Sensorelement und zugeordnetem Kontaktierloch ausgegangen wird. Das ergibt in dieser Anordnung einen Flächenbedarf von 6,44 mm2. Demgegenüber ergibt sich bei einer gespiegelten Anordnung nach 4b mit erfindungsgemäßer Anordnung der Sealglasstreifen ein reduzierter Flächenbedarf von 3,92 mm2 pro Sensor ((2,3 mm – 2 × 0,35 mm) × (2,8 mm – 0,35 mm) = 3,92 mm2).

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) mit den Verfahrensschritten: (A) Anordnen von mindestens zwei Sensorelementen (2) an einem Substratwafer (1), (B) Versehen der Sensorelemente (2) mit elektrischen Kontakten (16) auf der gleichen Substratwaferseite, (C) Einbringen von Kontaktierlöchern (9) in einem Kappenwafer (3) (D) Aufbringen eines Verbindungsmediums in Form von Verbindungsstreifen (5) auf den Kappenwafer (3), wobei die Kontaktierlöcher (9) von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind, (E) Anordnen des Kappenwafers (3) am Substratwafer (1), derart, dass das Verbindungsmedium den Substratwafer (1) und den Kappenwafer (3) miteinander verbindet, – wobei Kavernen (17) gebildet werden in denen die Sensorelemente (2) angeordnet sind, – wobei die Kavernen (17) von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind, – wobei zwischen zwei aneinander grenzenden Kavernen (17) genau nur einer der Verbindungsstreifen (5) angeordnet ist, – wobei die elektrischen Kontakte (16) außerhalb der Kavernen (17) angeordnet sind, – wobei die elektrischen Kontakte (16) und die Kontaktierlöcher (9) gemeinsam von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind, (F) Hermetisches Abdichten der Kavernen (17) mittels des Verbindungsmediums, (G) Testen der Kavernen auf Dichtheit (H) Durchsägen des Kappenwafers (3) und der Verbindungsstreifen (5) an bestimmten Stellen, die jeweils die lateralen Außenseiten von Sensoren (13) bilden sollen, (I) Durchsägen des Substratwafers (1) in einzelne Sensoren (13).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Verfahrensschritt (H) ein Ausheilschritt durch Tempern erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorelemente (2) auf dem Substratwafer (1) zu Paaren angeordnet werden, wobei jedem Paar ein Kontaktierloch (9) zugeordnet wird, das Zugang gewährt zu den Kontaktierungen (16) der beiden Sensorelemente (2) des Paars.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Paare angeordnet werden und dass die Paare seitlich versetzt zueinander angeordnet werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Sockel (20) auf dem Substratwafer (1) vorgesehen werden, und dass die Verbindungsstreifen (5) auf dem Kappenwafer (3) derart angeordnet sind, dass das Verbindungsmedium vermittels der Sockel (20) den Substratwafer (1) und den Kappenwafer (3) miteinander verbindet.
  6. Nicht-vereinzelter Waferstapel mit – einem Substratwafer (1) mit – mindestens zwei darauf aufgebrachten Sensorelementen (2), – einem auf diesen Substratwafer aufgebrachten Kappenwafer (3), – der mit einem Verbindungsmedium mit dem Substratwafer (1) verbunden ist, wobei durch das Verbindungsmedium gebildete Verbindungsstreifen (5) Kavernen (17), in der die Sensorelemente (2) jeweils angeordnet sind, hermetisch dicht abschließen, – mindestens je einer außerhalb jeder Kaverne angeordneten Kontaktierung (16) auf der gleichen Substratwaferseite zur elektrischen Kontaktierung des zugehörigen Sensorelements (2), – wobei in Bereichen (42) zwischen zwei auf dem Substratwafer (1) aufgebrachten Sensorelementen (2), in denen keine Kontaktierungen angeordnet sind, genau ein Verbindungsstreifen die Kavernen (17) voneinander trennt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Kontaktierloch (9) im Kappenwafer (3) außerhalb der Kavernen (17) vorhanden ist, das Zugang gewährt zur Kontaktierung (16).
  7. Waferstapel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorelemente (2) zu Paaren angeordnet sind und dass jedem Paar ein Kontaktierloch (9) im Kappenwafer (3) zugeordnet ist, das Zugang gewährt zu den Kontaktierungen (16) der beiden Sensorelemente (2) des Paars.
  8. Waferstapel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Waferstapel mindestens zwei Paare aufweist und dass die Paare versetzt zueinander angeordnet sind.
  9. Waferstapel nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kappenwafer (3) Stege (4) aufweist.
  10. Waferstapel nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Substratwafer (1) Sockel (20) aufweist.
  11. Waferstapel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (4) einstückig aus dem Kappenwafer (3) herausstrukturiert sind.
  12. Waferstapel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockel (20) und die Sensorelemente (2) aus einer auf den Substratwafer (1) aufgebrachten Polysiliziumschicht herausstrukturiert sind.
  13. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) mit den Verfahrensschritten: (a) Anordnen von mindestens zwei Sensorelementen (2) an einem Substratwafer (1), (b) Aufbringen eines Verbindungsmediums in Form von Verbindungsstreifen (5) auf einen Kappenwafer (3) und/oder den Substratwafer (1) (c) Anordnen des Kappenwafers (3) am Substratwafer (1), derart, dass das Verbindungsmedium den Substratwafer (1) und den Kappenwafer (3) hermetisch dicht miteinander verbindet, – wobei Kavernen (17) gebildet werden in denen die Sensorelemente (2) angeordnet sind, – wobei die Kavernen (17) von den Verbindungsstreifen (5) umgeben sind, – wobei zwischen zwei aneinander grenzende Kavernen (17) genau nur einer der Verbindungsstreifen (5) angeordnet ist, (d) Durchsägen des Kappenwafers (3) und des an den Kavernen unmittelbar angrenzenden Verbindungsstreifens (5) an bestimmten Stellen zwischen den Kavernen (17), die jeweils die lateralen Außenseiten von Sensoren (13) bilden sollen, (e) Durchsägen des Substratwafers (1) in einzelne Sensoren (13).
  14. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Verfahrensschritt (d) ein Testen der Kavernen (17) auf Dichtheit erfolgt.
  15. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Verfahrensschritt (d) ein Ausheilschritt durch Tempern erfolgt.
  16. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kappenwafer (3) Stege (4) vorgesehen sind und die Verbindungsstreifen (5) im Verfahrensschritt (b) auf den Stegen (4) angeordnet werden.
  17. Verfahren zur Herstellung von Sensoren (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Substratwafer (1) Sockel (20) vorgesehen sind und die Verbindungsstreifen (5) im Verfahrensschritt (b) auf den Sockeln (20) angeordnet werden.
DE19700734A 1997-01-11 1997-01-11 Verfahren zur Herstellung von Sensoren sowie nicht-vereinzelter Waferstapel Expired - Lifetime DE19700734B4 (de)

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