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DE19700657B4 - Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche - Google Patents

Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche Download PDF

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DE19700657B4 DE1997100657 DE19700657A DE19700657B4 DE 19700657 B4 DE19700657 B4 DE 19700657B4 DE 1997100657 DE1997100657 DE 1997100657 DE 19700657 A DE19700657 A DE 19700657A DE 19700657 B4 DE19700657 B4 DE 19700657B4
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  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)
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Abstract

Möbel (1) mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche (6, 18), welche im Wesentlichen frei von Aufbauten ist, und mit einem unter einem Fenster (9) in der Arbeitsfläche (6, 18) um eine waagrechte Schwenkachse (14) schwenkbar angeordneten Bildschirm (10, 19), dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10, 19) ein in einem Kasten (5) geringstmöglicher Einbautiefe unter der Arbeitsfläche (6, 18) eingeschlossener Flachbildschirm ist und dass die Schwenkachse (14) – vom arbeitenden Benutzer aus gesehen – an einem hinteren Ende des Kastens (5) angeordnet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Möbel mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche, welche im wesentlichen frei von Aufbauten ist, und mit einem unter einem Fenster in der Arbeitsfläche um eine waagrechte Schwenkachse schwenkbar angeordneten Bildschirm.
  • Die Arbeitswelt ist durchdrungen von Arbeiten am Computer. Verbreitet sind Personalcomputer, welche z.B. als eigenständige Sekretariatsarbeitsplätze ausgeführt sind, und lokale Arbeitsstationen, welche mit einem zentralen Rechner verbunden sind. Am Arbeitsplatz sind daher Bildschirm, Tastatur und Rechenstation unterzubringen. Oft wird die Arbeitsstation einfach auf einen konventionellen Bürotisch gestellt. Nachteilig ist dabei, dass die freie Arbeitsfläche dadurch reduziert wird. Weiter wird der auf Augenhöhe angeordnete Bildschirm als nicht ergonomisch empfunden.
  • Es ist bekannt, spezielle Computerarbeitsmöbel zu schaffen, bei welchen der Bildschirm nicht auf Augenhöhe, sondern etwa auf Höhe der Tastatur angeordnet ist (vgl. US 5 118172 A ). Die Neigung des Bildschirms ist dabei verstellbar und erlaubt eine ergonomische Optimierung. Der Arbeitsplatz ist als Gestell auf Rädern ausgebildet, wobei zuoberst der Drucker (zum Überprüfen des Geschriebenen) und zuunterst die Rechenstation untergebracht ist. Ein Nachteil besteht darin, dass sozusagen keine Ablagefläche bzw. sonstige Arbeitsfläche auf diesem Möbel zur Verfügung steht. Die Arbeitsunterlagen müssen also immer auf einem separa ten Tisch deponiert werden. Im übrigen bleibt auch nur geringe Beinfreiheit, so dass beim Arbeiten die Körperhaltung und die Beinstellung nicht gross verändert werden können. Dies ist ergonomisch betrachtet ein Nachteil.
  • Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Tastatur in einem grösseren Arbeitstisch einzubauen und den Bildschirm auf die Tischfläche zu stellen (vgl. z.B. DE 2753990 A1 ). Die Tastatur befindet sich in einer vertieften Schublade. Diese kann mit einem Brett abgedeckt werden, so dass die ganze Tischfläche besser nutzbar ist, wenn der Computer nicht gebraucht wird.
  • Aus der veröffentlichen Anmeldung NL 8105025 ist ein Computerarbeitsplatz bekannt, bei welchem der Bildschirm im Fuss des Tisches versenkt angeordnet und über zwei Spiegel einsehbar ist. Die Tastatur ist auf einer Klappe montiert, die umgeschlagen werden kann, wenn der Computer nicht benutzt wird, womit die Tischfläche für sonstiges Arbeiten nutzbar wird. Weiter sind Pulte bekannt, die über ein Fenster verfügen, unter welchem der Bildschirm angeordnet wird (vgl. z.B. US 4755009 , WO 88/07826 A1, FR 2650740 A1 , US 5071204 , WO 92/06616 A1, US 5205631 A , WO 93/07779 A1, WO 93/25117 A1, GB 2281692 A). Allen diesen Vorschlägen ist gemeinsam, dass ein relativ schwerfälliges Möbel entsteht, dass trotz des konstruktiven Aufwandes keine besonders grosse Beinfreiheit bietet. Kommunikatives Arbeiten (Beratung, Gruppenarbeiten etc.) ist nicht wirklich möglich, da die bekannten Arbeitsplätze nur für eine Person eingerichtet sind.
  • Die ausserhalb des Bürobereichs liegenden Anwendungen haben meist anwendungsspezifische Vorgaben und Eigenheiten, die der Büroanwendung fremd sind (vgl. z.B. EP 0248100 A1 – Computertisch für Devisen- und Wertpapierhändler; EP 0218963 A2 – Konferenztisch; US 440724 – Videokonferenztisch).
  • Die Druckschrift DE 92 03 404 U1 offenbart einen Computertisch. Die Tischplatte (2) weist in ihrem mittleren Bereich eine Öffnung (21) auf, in welcher eine Fläche (20) schräg nach hinten und nach unten abgesenkt ist (Seite 9, erster Absatz). Am hinteren Ende dieser schrägen Fläche ist eine nach oben ragende Abstützfläche für die Hinterseite des Bildschirms ausgebildet (Seite 9, dritter Absatz). Die Fläche (20) kann an der Kante zur Tischplatte (2) um eine horizontale Achse schwenkbar ausgebildet sein, wobei zum Verstellen der Neigung beispielsweise ein Elektromotor verwendet wird (Seite 11, zweiter Absatz). Der Bildschirm ist jedoch in die Öffnung hineingestellt und steht gegenüber der Ebene vor, welche durch die Arbeitsfläche des Tisches gebildet wird.
  • Die Druckschrift DE 35 16 855 A1 betrifft einen Bildschirmtisch mit einem durch eine Tischplatte abgedeckten Tischgestell (Seite 6, Zeilen 12–13). Sämtliche Anschlussgeräte eines Computers sind grundsätzlich unterhalb der Tischplatte angeordnet, wodurch eine durchgehend ebene Arbeitsfläche mit einem Aufblick auf einen Bildschirm oder Display entsteht (Seite 7, Zeilen 13–17). Der Bildschirm ist ortsfest eingebaut und wird an einem (z. B. portablen) Computer angeschlossen (Seite 8, Zeilen 5–8). Für das unterhalb der Arbeitsfläche angebrachte Bildschirmgerät ist eine rechteckige Glasplatte (77) in der Tischplatte vorgesehen (Seite 9, Zeilen 1–3; Seite 14, Zeilen 10.15). Zweckmäßigerweise wird der Bildschirm schräg gestellt (Seite 9, Zeilen 6–7). Die Abschirmung kann als Ablagefläche bei herkömmlichen Büroarbeiten herangezogen werden (Seite 9, Zeilen 7–9).
  • Bei einer andersartigen Ausführungsform ist ein plattenförmiger Bildschirm (115) unmittelbar in die Tischplatte (2) oder auch unterhalb einer durchsichtigen Abschirmung eingelassen (Seite 17, Zeilen 32–35). Ist die Bildschirmeinheit (19) nur um die hoch liegende Schwenkachse verstellbar und ansonsten aber ortsfest (Seite 18, Zeilen 16–19), dann kann sie in einen Gehäuseansatz (126) in Form eines Pyramidenstumpfes untergebracht sein, welcher aus der Tischplatte nach unten herausragt (Seite 18, Zeilen 19–22). Mit einer Motor-Spindeleinheit kann die Bildschirmeinheit (32) um eine waagerechte Schwenkachse (26) verstellt werden (Seite 11, Zeilen 8–16).
  • Darstellung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Möbel nach DE 35 16 855 A1 derart weiterzubilden, dass es sich für kommunikatives Arbeiten (z.B. im Schulungs- oder kommunikativen Dienstleistungsbereich) eignet und ein dynamisch-ergonomisches Arbeiten zulässt. Erwünscht ist ferner eine ästhetisch ansprechende Erscheinungsform.
  • Diese Aufgabe wird in überraschend einfacher Weise durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäss der Erfindung besteht die Lösung darin, dass zur Schaffung eines kommunikativen Arbeitsplatzes, welcher trotz begrenzter Arbeitsfläche optimale Arbeitsbedingungen ermöglicht, der Bildschirm ein in einem Kasten geringstmöglicher Einbautiefe unter der Arbeitsfläche eingeschlossener Flachbildschirm ist und dass die Schwenkachse, um welche der Flachbildschirm schwenkbar angeordnet ist – vom arbeitenden Benutzer aus gesehen – an einem hinteren Ende des Kastens angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist der Flachbildschirm in einem innenseitig schwarzen Kasten angeordnet. Dies gewährleistet eine optimale Lesbarkeit der Bildschirmanzeige. Störendes Fremdlicht wird ferngehalten.
  • Das Möbel ist vorzugsweise ein Arbeitstisch. Die Erfindung eignet sich aber auch für Theken, Stehpulte o.dgl.
  • Der Bildschirm kann geneigt angeordnet sein, wobei die Neigung manuell vom Be nutzer einstellbar ist. Dadurch, dass der Bildschirm selbst ein geringes Gewicht aufweist, kann die Haltekonstruktion entsprechend fein ausgebildet sein. Das Verstellen der Neigung ist vorzugsweise von Hand möglich (z.B. durch Lösen bzw. Arretieren einer Arretierschraube).
  • Der Kasten, in welchem der Bildschirm installiert ist, ist z.B. im Querschnitt dreieckförmig (Spitze nach unten). Er ist unmittelbar unter der Tischoberfläche (d.h. unter dem Fenster in der Tischfläche) montiert. Zum Verstellen der Neigung des Bildschirms kann eine Wand des Kastens verstellt werden.
  • Der Bildschirm kann vorzugsweise in einer gleichzeitig als Wand des Kastens dienenden Halterung einsetzt werden, wobei diese Wand in der Neigung manuell verstellbar ist.
  • Vorzugsweise ist die als Wand dienende Halterung um eine – vom Benutzer aus gesehene – am hinteren Ende des Kastens angeordneten Achse schwenkbar angebracht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass der Kasten zwei parallele beabstandete dreieckförmige Seitenwände mit bogenförmigen Schlitzen hat, in welchen die Halterung mit Fixierschrauben von außen in jeder beliebigen Winkelstellung fixierbar ist.
  • Besonders bevorzugt ist, dass das Fenster, unter welchem der Kasten angeordnet ist, rechteckig ausgebildet ist und etwa in der Mitte der Tischplatte ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte eingesetzt ist.
  • Vorzugsweise verfügt der Tisch über keine weiteren Einbauten, sondern besteht im wesentlichen aus einer Tischplatte konstanter Dicke und z.B. vier dünnen Stahlbeinen. Der Tisch ist also insgesamt sehr leicht und kann von zwei Personen problemlos herumgetragen werden. Dies ist insbesondere im Schulungsbereich von Vorteil, wo die Tische entsprechend den Bedürfnissen der Klasse und den Arbeiten ohne Probleme umgestellt werden können. Der Tisch ist z.B. quadratisch und hat eine Seitenlänge von 0.75–1.0 m. Er ist so ausgebildet, dass mehrere gleiche Tische durch Nebeneinanderstellen zu einer grösseren Tischfläche vereinigt werden können. Denkbar ist auch, dass ein Möbelsystem sowohl über Tische mit als auch über Tische ohne eingebauten Bildschirm verfügt. Beide Tische sind dabei vorzugsweise identisch bis auf das Fenster und den Bildschirm. Der Benutzer kann also eine Mehrzahl von Tischen kaufen und diese individuell zu einem grossen Konferenztisch zusammenstellen, wobei nur an ausgewählten Plätzen (z.B. beim Vorsitzenden) Bildschirme vorhanden sind.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele und Merkmalskombinationen ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und aus der Gesamtheit der Patentansprüche.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die zur Erläuterung der Ausführungsbeispiele verwendeten Zeichnungen zeigen:
  • 1 Einen erfindungsgemässen Tisch in der Seitenansicht;
  • 2 das Fenster in der Tischplatte in der Draufsicht;
  • 3 eine Darstellung des Kastens mit dem Bildschirm im Schnitt A-A aus 2;
  • 4 Darstellungen der Querschnitte C-C und B-B aus 3;
  • 5 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemässen Theke.
  • Grundsätzlich sind in den Zeichnungen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt einen Tisch 1, an welchen sich ein oder mehrere Personen setzen können (Stuhl 2). Der Tisch besteht im wesentlichen aus einer dünnen Tischplatte 6 (z.B. 15–30 mm dick und 75 × 75 cm gross), vier dünnen Stahlbeinen 7.1, 7.2 (in der Darstellung gemäss 1 sind nur zwei Tischbeine sichtbar) und einem Kasten 5 an der Unterseite der Tischplatte 6. Von jeder Seite kann man sich problemlos an den Tisch setzen. Im Beratungsgespräch können sich also zwei, in der Gruppenarbeit ev. sogar drei oder vier Personen an den Tisch setzen.
  • Irgendwo auf der Tischoberfläche kann eine Tastatur 3 aufgestellt werden. Sie ist mit einem Kabel an einem Rechner 4 angeschlossen (welcher z.B. als Tower ausgebildet ist und unter dem Tisch auf dem Boden steht). Im Kasten 5 ist ein Flachbildschirm (wie er z.B. bei portablen Computern eingesetzt wird) untergebracht. Er steht ebenfalls über ein Kabel 8 mit dem Rechner 4 in Verbindung. Der Kasten 5 verfügt z.B. aussenseitig über einen Stecker zum Anschliessen des Kabels 8. Das Kabel 8 kann aber auch ohne Stecker direkt am Bildschirm angeschlossen sein. Der Benutzer ist völlig frei in der Plazierung des Rechners 4. Denkbar ist auch, dass der Rechner 4 unten an die Tischplatte 6 gehängt wird. Er kann aber auch auf den Tisch oder auf ein separates Gestell gesetzt werden.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, ist der Kasten 5 dreieckförmig und hat nur eine geringe Tiefe (z.B. 15 cm). Für den Benutzer auf dem Stuhl 2 ergibt sich dadurch völlige Beinfreiheit, auch wenn sich noch andere Personen an den Tisch setzen wollen, da einerseits der Raum unter der Tischplatte 6 völlig frei ist (es existieren nur vier Stahlbeine 7.1, 7.2) und andererseits der Kasten 5 etwa in der Mitte der Tischfläche angeordnet ist.
  • Mit zusätzlicher Bezugnahme auf die 2 bis 4 wird nun der Einbau des Flachbildschirms erläutert. In der Tischplatte 6 ist etwa in der Mitte ein rechteckiges Fenster 9 (z.B. aus entspiegeltem Glas) vorgesehen. Es schliesst ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte 6 an. Unter dem Fenster 9 ist, wie bereits erwähnt, der Kasten 5 montiert. Er ist in der Seitenansicht (vgl. 1 und 3) dreieckförmig. Zwischen zwei beabstandeten parallelen Seitenwänden 12.1, 12.2 (welche im wesentlichen dreieckförmig sind) erstreckt sich eine schräge (insgesamt etwa rechteckige) Wand 11. Die Seitenwände 12.1, 12.2 sind mit der Wand 11 fest verbunden. Der Bildschirm 10 ist in einer Halterung 13 befestigt. Dieser ist um eine (vom arbeitenden Benutzer aus gesehen) am hinteren Ende des Kastens 5 angeordnete Achse 14 schwenkbar. Die beiden Seitenwände 12.1, 12.2 verfügen über einen bogenförmigen Schlitz 15 (nur für die Seitenwand 12.1 in 3 gezeigt), in welchem jeweils eine Fixierschraube 16 der Halterung 13 verschiebbar ist. Die Halterung 13 und damit der Bildschirm 10 kann also um die Achse 14, z.B. um einen Winkel von 45°, geschwenkt werden. Zwischen einer horizontalen Position (in 3 eingezeichnet) und einer 45° Neigung (in 3 gestrichelt gezeichnet) ist die Halterung 13 in jeder beliebigen Position fixierbar (Lösen bzw. Anziehen der Fixierschraube 16). Die Fixierschraube 16 ist vorzugsweise manuell an der Aussenseite der Seitenwand 12.1 betätigbar. Die Neigung des Bildschirms kann also verstellt werden, ohne dass der Benutzer auf den Bildschirm 10 selbst Zugriff hat. Dies ist besonders für öffentlich zugängliche Räume und in den Schulen von Vorteil (wegen Beschädigungs- und Diebstahlgefahr).
  • In der Ausführungsform gemäss 3 ist an der zweiten geneigten Seite 17 zwischen den Seitenwänden 12.1, 12.2 keine Wand vorgesehen (d.h. bei heruntergelassenem Bildschirm 10 wird die Seite 17 durch die Rückseite der Halterung 13 ausgefüllt). Es ist aber selbstverständlich ohne weiteres möglich, auch auf der Seite 17 eine durchgehende, schliessende Schrägwand anzubringen (sinngemäss bzw. spiegelbildlich zur Wand 11).
  • Vorzugsweise sind die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 innenseitig stark lichtabsorbierend ausgebildet (mattschwarze Oberfläche). Dadurch können unerwünschte Lichtreflexionen im Kasten 5 eliminiert werden. Weiter ist von Vorteil, wenn das Fenster 9 entspiegelt ist. Unter dem Fenster 9 kann zudem ein dünner Abdeckrahmen 18 vorgesehen sein, welcher ebenfalls im Dienste der Minimierung von störenden Lichtreflexionen steht. Der Abdeckrahmen 18 soll in jedem Fall so gross sein, dass der Benutzer freien Blick auf den Bildschirm hat, unabhängig von der Stellung bzw. Neigung des Bildschirms 10.
  • 5 zeigt schematisch eine Theke in der Seitenansicht. Eine Arbeitsfläche 18 ist mit einem Fenster ausgerüstet, unter welchem ein Bildschirm 19 in einem Kasten 21 installiert ist. Unter der Arbeitsfläche 18 befindet sich z.B. ein Stauraum (Container, Auszugsschublade etc.). Der Kasten 21 ragt in diesen Stauraum 20 hinein, lässt aber genügend freien Raum für den Benutzer. Stauraum 20 und Arbeitsfläche 18 sind von einem Träger 22 gehalten. Der Träger 22 kann eine Trennwand oder eine Metallstütze sein. Denkbar ist aber auch, dass der Träger 22 selbst aus Schrankelementen gebildet ist.
  • Die in 5 dargestellte Theke eignet sich z.B. als Empfangs-, Beratungs- oder Schulungsmöbel, oder als Stehpult.
  • Selbstverständlich lassen sich die beschriebenen Ausführungsbeispiele in diversen Aspekten abwandeln, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird. So kann z.B. der Flachbildschirm (Flüssigkristallbildschirm) mit vorgegebener Neigung fest installiert sein. Bei flexibler Neigung sind auch andere Mechanismen zum Einstellen bzw. Fixieren der Schwenklage denkbar.
  • Der Kasten 5 ist vorzugsweise so klein wie möglich, braucht aber nicht zwingend dreieckig zu sein. Wenn weder Beschädigungs- noch Diebstahlgefahr besteht, kann im Prinzip auch auf die Seitenwände 12.1, 12.2 und die Wand 11 verzichtet werden.
  • Es ist nicht zwingend, dass der Bildschirm unter der Tischplatte bzw. Arbeitsfläche angeordnet ist. Er kann auch in der Tischplatte eingebaut und eventuell sogar aus dieser hochschwenkbar sein. Die Tischplatte hat in diesem Fall eine Öffnung bzw. Vertiefung, in welcher der Flachbildschirm versenkt werden kann. Bei Bedarf wird er um eine (aus der Sicht des arbeitenden Benutzers vorne angebrachte Schwenkachse aus der Öffnung bzw. Vertiefung hochgeschwenkt (über das Niveau der Tischplatte 6). Bei dieser Ausführungsvariante wird der Bildschirm ebenfalls mit Vorteil in einem flachen Kasten mit einer robusten Glasplatte untergebracht, welche sich bei heruntergeklapptem Kasten vollständig und möglichst nahtlos (d.h. ohne grosse Absätze und Zwischenräume) in die Fläche der Tischplatte einfügt.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein Tisch mit eingebautem Computerbildschirm geschaffen worden ist, welcher eine optimale Ausnützung der Tischfläche beim Arbeiten mit und ohne Computer erlaubt und sich insbesondere für kommunikatives Arbeiten (Teamarbeiten, Beratungsdienste, Schulungszwecke, Konferenzen etc.) eignet.
  • Bezugszeichenliste
    Figure 00110001

Claims (10)

  1. Möbel (1) mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche (6, 18), welche im Wesentlichen frei von Aufbauten ist, und mit einem unter einem Fenster (9) in der Arbeitsfläche (6, 18) um eine waagrechte Schwenkachse (14) schwenkbar angeordneten Bildschirm (10, 19), dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10, 19) ein in einem Kasten (5) geringstmöglicher Einbautiefe unter der Arbeitsfläche (6, 18) eingeschlossener Flachbildschirm ist und dass die Schwenkachse (14) – vom arbeitenden Benutzer aus gesehen – an einem hinteren Ende des Kastens (5) angeordnet ist.
  2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (5, 21) innenseitig schwarz ist.
  3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (10) in der Neigung manuell einstellbar eingebaut ist.
  4. Möbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten im Querschnitt dreieckförmig ist.
  5. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm in einer gleichzeitig als Wand des Kastens dienenden Halterung (13) eingesetzt ist und dass diese Wand in der Neigung manuell verstellbar ist.
  6. Möbel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die als Wand dienende Halterung (13) um eine – vom arbeitenden Benutzer aus gesehen – am hinteren Ende des Kastens (5) angeordnete Achse (14) schwenkbar ist.
  7. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (5) zwei parallele beabstandete dreieckförmige Seitenwände (12.1, 12.2) mit bogenförmigen Schlitzen (15) hat, in welchen die Halterung (13) mit Fixierschrauben (16) von aussen in jeder beliebigen Winkelstellung fixierbar ist.
  8. Möbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (9), unter welchem der Kasten (5) angeordnet ist, rechteckig ist und etwa in der Mitte der Tischplatte ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte (6) eingesetzt ist.
  9. Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es als Tisch ausgebildet ist, welcher im Wesentlichen durch eine Tischplatte (6) konstanter Dicke, einzelne dünne Beine (7.1, 7.2) und den Kasten (5) mit dem Bildschirm (10) ausgebildet ist.
  10. Möbelsystem mit mindestens zwei Tischen, welche derart im Wesentlichen durch eine Tischplatte (6) konstanter Dicke und einzelne dünne Beine (7.1, 7.2) gebildet sind, dass sie zu grösseren Arbeitsflächen zusammenstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Tische als Möbel nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildet ist und dass auch Tische ohne Bildschirm vorgesehen sind.
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