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Technisches
Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Möbel
mit einer durchgehend ebenen Arbeitsfläche, welche im wesentlichen frei
von Aufbauten ist, und mit einem unter einem Fenster in der Arbeitsfläche um eine
waagrechte Schwenkachse schwenkbar angeordneten Bildschirm.
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Die
Arbeitswelt ist durchdrungen von Arbeiten am Computer. Verbreitet
sind Personalcomputer, welche z.B. als eigenständige Sekretariatsarbeitsplätze ausgeführt sind,
und lokale Arbeitsstationen, welche mit einem zentralen Rechner
verbunden sind. Am Arbeitsplatz sind daher Bildschirm, Tastatur
und Rechenstation unterzubringen. Oft wird die Arbeitsstation einfach
auf einen konventionellen Bürotisch
gestellt. Nachteilig ist dabei, dass die freie Arbeitsfläche dadurch
reduziert wird. Weiter wird der auf Augenhöhe angeordnete Bildschirm als
nicht ergonomisch empfunden.
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Es
ist bekannt, spezielle Computerarbeitsmöbel zu schaffen, bei welchen
der Bildschirm nicht auf Augenhöhe,
sondern etwa auf Höhe
der Tastatur angeordnet ist (vgl.
US 5 118172 A ). Die Neigung des Bildschirms
ist dabei verstellbar und erlaubt eine ergonomische Optimierung.
Der Arbeitsplatz ist als Gestell auf Rädern ausgebildet, wobei zuoberst
der Drucker (zum Überprüfen des
Geschriebenen) und zuunterst die Rechenstation untergebracht ist.
Ein Nachteil besteht darin, dass sozusagen keine Ablagefläche bzw.
sonstige Arbeitsfläche
auf diesem Möbel
zur Verfügung
steht. Die Arbeitsunterlagen müssen
also immer auf einem separa ten Tisch deponiert werden. Im übrigen bleibt
auch nur geringe Beinfreiheit, so dass beim Arbeiten die Körperhaltung
und die Beinstellung nicht gross verändert werden können. Dies
ist ergonomisch betrachtet ein Nachteil.
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Es
ist auch schon vorgeschlagen worden, die Tastatur in einem grösseren Arbeitstisch
einzubauen und den Bildschirm auf die Tischfläche zu stellen (vgl. z.B.
DE 2753990 A1 ).
Die Tastatur befindet sich in einer vertieften Schublade. Diese
kann mit einem Brett abgedeckt werden, so dass die ganze Tischfläche besser nutzbar
ist, wenn der Computer nicht gebraucht wird.
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Aus
der veröffentlichen
Anmeldung NL 8105025 ist ein Computerarbeitsplatz bekannt, bei welchem der
Bildschirm im Fuss des Tisches versenkt angeordnet und über zwei
Spiegel einsehbar ist. Die Tastatur ist auf einer Klappe montiert,
die umgeschlagen werden kann, wenn der Computer nicht benutzt wird,
womit die Tischfläche
für sonstiges
Arbeiten nutzbar wird. Weiter sind Pulte bekannt, die über ein
Fenster verfügen,
unter welchem der Bildschirm angeordnet wird (vgl. z.B.
US 4755009 , WO 88/07826
A1,
FR 2650740 A1 ,
US 5071204 , WO 92/06616
A1,
US 5205631 A ,
WO 93/07779 A1, WO 93/25117 A1, GB 2281692 A). Allen diesen Vorschlägen ist
gemeinsam, dass ein relativ schwerfälliges Möbel entsteht, dass trotz des
konstruktiven Aufwandes keine besonders grosse Beinfreiheit bietet.
Kommunikatives Arbeiten (Beratung, Gruppenarbeiten etc.) ist nicht
wirklich möglich,
da die bekannten Arbeitsplätze
nur für
eine Person eingerichtet sind.
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Die
ausserhalb des Bürobereichs
liegenden Anwendungen haben meist anwendungsspezifische Vorgaben
und Eigenheiten, die der Büroanwendung
fremd sind (vgl. z.B.
EP
0248100 A1 – Computertisch
für Devisen-
und Wertpapierhändler;
EP 0218963 A2 – Konferenztisch;
US 440724 – Videokonferenztisch).
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Die
Druckschrift
DE 92
03 404 U1 offenbart einen Computertisch. Die Tischplatte
(2) weist in ihrem mittleren Bereich eine Öffnung (21) auf, in welcher
eine Fläche
(20) schräg
nach hinten und nach unten abgesenkt ist (Seite 9, erster Absatz).
Am hinteren Ende dieser schrägen
Fläche
ist eine nach oben ragende Abstützfläche für die Hinterseite
des Bildschirms ausgebildet (Seite 9, dritter Absatz). Die Fläche (20)
kann an der Kante zur Tischplatte (2) um eine horizontale Achse
schwenkbar ausgebildet sein, wobei zum Verstellen der Neigung beispielsweise
ein Elektromotor verwendet wird (Seite 11, zweiter Absatz). Der
Bildschirm ist jedoch in die Öffnung
hineingestellt und steht gegenüber
der Ebene vor, welche durch die Arbeitsfläche des Tisches gebildet wird.
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Die
Druckschrift
DE 35
16 855 A1 betrifft einen Bildschirmtisch mit einem durch
eine Tischplatte abgedeckten Tischgestell (Seite 6, Zeilen 12–13). Sämtliche
Anschlussgeräte
eines Computers sind grundsätzlich unterhalb
der Tischplatte angeordnet, wodurch eine durchgehend ebene Arbeitsfläche mit
einem Aufblick auf einen Bildschirm oder Display entsteht (Seite
7, Zeilen 13–17).
Der Bildschirm ist ortsfest eingebaut und wird an einem (z. B. portablen)
Computer angeschlossen (Seite 8, Zeilen 5–8). Für das unterhalb der Arbeitsfläche angebrachte
Bildschirmgerät
ist eine rechteckige Glasplatte (77) in der Tischplatte vorgesehen
(Seite 9, Zeilen 1–3;
Seite 14, Zeilen 10.15). Zweckmäßigerweise
wird der Bildschirm schräg
gestellt (Seite 9, Zeilen 6–7).
Die Abschirmung kann als Ablagefläche bei herkömmlichen
Büroarbeiten
herangezogen werden (Seite 9, Zeilen 7–9).
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Bei
einer andersartigen Ausführungsform
ist ein plattenförmiger
Bildschirm (115) unmittelbar in die Tischplatte (2) oder auch unterhalb
einer durchsichtigen Abschirmung eingelassen (Seite 17, Zeilen 32–35). Ist
die Bildschirmeinheit (19) nur um die hoch liegende Schwenkachse
verstellbar und ansonsten aber ortsfest (Seite 18, Zeilen 16–19), dann
kann sie in einen Gehäuseansatz
(126) in Form eines Pyramidenstumpfes untergebracht sein, welcher
aus der Tischplatte nach unten herausragt (Seite 18, Zeilen 19–22). Mit
einer Motor-Spindeleinheit kann die Bildschirmeinheit (32) um eine
waagerechte Schwenkachse (26) verstellt werden (Seite 11, Zeilen
8–16).
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Darstellung
der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Möbel
nach
DE 35 16 855 A1 derart
weiterzubilden, dass es sich für kommunikatives
Arbeiten (z.B. im Schulungs- oder kommunikativen Dienstleistungsbereich)
eignet und ein dynamisch-ergonomisches Arbeiten zulässt. Erwünscht ist
ferner eine ästhetisch
ansprechende Erscheinungsform.
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Diese
Aufgabe wird in überraschend
einfacher Weise durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäss der Erfindung
besteht die Lösung
darin, dass zur Schaffung eines kommunikativen Arbeitsplatzes, welcher
trotz begrenzter Arbeitsfläche
optimale Arbeitsbedingungen ermöglicht,
der Bildschirm ein in einem Kasten geringstmöglicher Einbautiefe unter der
Arbeitsfläche
eingeschlossener Flachbildschirm ist und dass die Schwenkachse,
um welche der Flachbildschirm schwenkbar angeordnet ist – vom arbeitenden
Benutzer aus gesehen – an
einem hinteren Ende des Kastens angeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist der Flachbildschirm in einem innenseitig schwarzen Kasten angeordnet.
Dies gewährleistet
eine optimale Lesbarkeit der Bildschirmanzeige. Störendes Fremdlicht
wird ferngehalten.
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Das
Möbel ist
vorzugsweise ein Arbeitstisch. Die Erfindung eignet sich aber auch
für Theken,
Stehpulte o.dgl.
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Der
Bildschirm kann geneigt angeordnet sein, wobei die Neigung manuell
vom Be nutzer einstellbar ist. Dadurch, dass der Bildschirm selbst
ein geringes Gewicht aufweist, kann die Haltekonstruktion entsprechend
fein ausgebildet sein. Das Verstellen der Neigung ist vorzugsweise
von Hand möglich
(z.B. durch Lösen bzw.
Arretieren einer Arretierschraube).
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Der
Kasten, in welchem der Bildschirm installiert ist, ist z.B. im Querschnitt
dreieckförmig
(Spitze nach unten). Er ist unmittelbar unter der Tischoberfläche (d.h.
unter dem Fenster in der Tischfläche)
montiert. Zum Verstellen der Neigung des Bildschirms kann eine Wand
des Kastens verstellt werden.
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Der
Bildschirm kann vorzugsweise in einer gleichzeitig als Wand des
Kastens dienenden Halterung einsetzt werden, wobei diese Wand in
der Neigung manuell verstellbar ist.
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Vorzugsweise
ist die als Wand dienende Halterung um eine – vom Benutzer aus gesehene – am hinteren
Ende des Kastens angeordneten Achse schwenkbar angebracht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass der Kasten zwei parallele beabstandete dreieckförmige Seitenwände mit
bogenförmigen
Schlitzen hat, in welchen die Halterung mit Fixierschrauben von
außen
in jeder beliebigen Winkelstellung fixierbar ist.
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Besonders
bevorzugt ist, dass das Fenster, unter welchem der Kasten angeordnet
ist, rechteckig ausgebildet ist und etwa in der Mitte der Tischplatte
ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der Tischplatte
eingesetzt ist.
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Vorzugsweise
verfügt
der Tisch über
keine weiteren Einbauten, sondern besteht im wesentlichen aus einer
Tischplatte konstanter Dicke und z.B. vier dünnen Stahlbeinen. Der Tisch
ist also insgesamt sehr leicht und kann von zwei Personen problemlos
herumgetragen werden. Dies ist insbesondere im Schulungsbereich von
Vorteil, wo die Tische entsprechend den Bedürfnissen der Klasse und den
Arbeiten ohne Probleme umgestellt werden können. Der Tisch ist z.B. quadratisch
und hat eine Seitenlänge
von 0.75–1.0
m. Er ist so ausgebildet, dass mehrere gleiche Tische durch Nebeneinanderstellen
zu einer grösseren
Tischfläche
vereinigt werden können.
Denkbar ist auch, dass ein Möbelsystem
sowohl über
Tische mit als auch über
Tische ohne eingebauten Bildschirm verfügt. Beide Tische sind dabei
vorzugsweise identisch bis auf das Fenster und den Bildschirm. Der
Benutzer kann also eine Mehrzahl von Tischen kaufen und diese individuell
zu einem grossen Konferenztisch zusammenstellen, wobei nur an ausgewählten Plätzen (z.B.
beim Vorsitzenden) Bildschirme vorhanden sind.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele
und Merkmalskombinationen ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung
und aus der Gesamtheit der Patentansprüche.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
zur Erläuterung
der Ausführungsbeispiele
verwendeten Zeichnungen zeigen:
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1 Einen erfindungsgemässen Tisch
in der Seitenansicht;
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2 das Fenster in der Tischplatte
in der Draufsicht;
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3 eine Darstellung des Kastens
mit dem Bildschirm im Schnitt A-A aus 2;
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4 Darstellungen der Querschnitte
C-C und B-B aus 3;
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5 eine schematische Darstellung
einer erfindungsgemässen
Theke.
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Grundsätzlich sind
in den Zeichnungen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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1 zeigt einen Tisch 1,
an welchen sich ein oder mehrere Personen setzen können (Stuhl 2).
Der Tisch besteht im wesentlichen aus einer dünnen Tischplatte 6 (z.B.
15–30
mm dick und 75 × 75
cm gross), vier dünnen
Stahlbeinen 7.1, 7.2 (in der Darstellung gemäss 1 sind nur zwei Tischbeine
sichtbar) und einem Kasten 5 an der Unterseite der Tischplatte 6.
Von jeder Seite kann man sich problemlos an den Tisch setzen. Im
Beratungsgespräch
können
sich also zwei, in der Gruppenarbeit ev. sogar drei oder vier Personen
an den Tisch setzen.
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Irgendwo
auf der Tischoberfläche
kann eine Tastatur 3 aufgestellt werden. Sie ist mit einem
Kabel an einem Rechner 4 angeschlossen (welcher z.B. als
Tower ausgebildet ist und unter dem Tisch auf dem Boden steht).
Im Kasten 5 ist ein Flachbildschirm (wie er z.B. bei portablen
Computern eingesetzt wird) untergebracht. Er steht ebenfalls über ein
Kabel 8 mit dem Rechner 4 in Verbindung. Der Kasten 5 verfügt z.B.
aussenseitig über
einen Stecker zum Anschliessen des Kabels 8. Das Kabel 8 kann
aber auch ohne Stecker direkt am Bildschirm angeschlossen sein.
Der Benutzer ist völlig
frei in der Plazierung des Rechners 4. Denkbar ist auch, dass
der Rechner 4 unten an die Tischplatte 6 gehängt wird.
Er kann aber auch auf den Tisch oder auf ein separates Gestell gesetzt
werden.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist,
ist der Kasten 5 dreieckförmig und hat nur eine geringe
Tiefe (z.B. 15 cm). Für
den Benutzer auf dem Stuhl 2 ergibt sich dadurch völlige Beinfreiheit,
auch wenn sich noch andere Personen an den Tisch setzen wollen,
da einerseits der Raum unter der Tischplatte 6 völlig frei
ist (es existieren nur vier Stahlbeine 7.1, 7.2)
und andererseits der Kasten 5 etwa in der Mitte der Tischfläche angeordnet
ist.
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Mit
zusätzlicher
Bezugnahme auf die 2 bis 4 wird nun der Einbau des
Flachbildschirms erläutert. In
der Tischplatte 6 ist etwa in der Mitte ein rechteckiges
Fenster 9 (z.B. aus entspiegeltem Glas) vorgesehen. Es
schliesst ohne Unterbruch oder Absatz an die sonstige Oberfläche der
Tischplatte 6 an. Unter dem Fenster 9 ist, wie
bereits erwähnt,
der Kasten 5 montiert. Er ist in der Seitenansicht (vgl. 1 und 3) dreieckförmig. Zwischen zwei beabstandeten
parallelen Seitenwänden 12.1, 12.2 (welche
im wesentlichen dreieckförmig sind)
erstreckt sich eine schräge
(insgesamt etwa rechteckige) Wand 11. Die Seitenwände 12.1, 12.2 sind
mit der Wand 11 fest verbunden. Der Bildschirm 10 ist
in einer Halterung 13 befestigt. Dieser ist um eine (vom
arbeitenden Benutzer aus gesehen) am hinteren Ende des Kastens 5 angeordnete
Achse 14 schwenkbar. Die beiden Seitenwände 12.1, 12.2 verfügen über einen
bogenförmigen
Schlitz 15 (nur für
die Seitenwand 12.1 in 3 gezeigt),
in welchem jeweils eine Fixierschraube 16 der Halterung 13 verschiebbar
ist. Die Halterung 13 und damit der Bildschirm 10 kann
also um die Achse 14, z.B. um einen Winkel von 45°, geschwenkt
werden. Zwischen einer horizontalen Position (in 3 eingezeichnet) und einer 45° Neigung
(in 3 gestrichelt gezeichnet)
ist die Halterung 13 in jeder beliebigen Position fixierbar
(Lösen
bzw. Anziehen der Fixierschraube 16). Die Fixierschraube 16 ist
vorzugsweise manuell an der Aussenseite der Seitenwand 12.1 betätigbar.
Die Neigung des Bildschirms kann also verstellt werden, ohne dass
der Benutzer auf den Bildschirm 10 selbst Zugriff hat.
Dies ist besonders für öffentlich
zugängliche
Räume und
in den Schulen von Vorteil (wegen Beschädigungs- und Diebstahlgefahr).
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In
der Ausführungsform
gemäss 3 ist an der zweiten geneigten
Seite 17 zwischen den Seitenwänden 12.1, 12.2 keine
Wand vorgesehen (d.h. bei heruntergelassenem Bildschirm 10 wird
die Seite 17 durch die Rückseite
der Halterung 13 ausgefüllt).
Es ist aber selbstverständlich
ohne weiteres möglich,
auch auf der Seite 17 eine durchgehende, schliessende Schrägwand anzubringen
(sinngemäss
bzw. spiegelbildlich zur Wand 11).
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Vorzugsweise
sind die Seitenwände 12.1, 12.2 und
die Wand 11 innenseitig stark lichtabsorbierend ausgebildet
(mattschwarze Oberfläche).
Dadurch können
unerwünschte
Lichtreflexionen im Kasten 5 eliminiert werden. Weiter
ist von Vorteil, wenn das Fenster 9 entspiegelt ist. Unter
dem Fenster 9 kann zudem ein dünner Abdeckrahmen 18 vorgesehen
sein, welcher ebenfalls im Dienste der Minimierung von störenden Lichtreflexionen
steht. Der Abdeckrahmen 18 soll in jedem Fall so gross
sein, dass der Benutzer freien Blick auf den Bildschirm hat, unabhängig von
der Stellung bzw. Neigung des Bildschirms 10.
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5 zeigt schematisch eine
Theke in der Seitenansicht. Eine Arbeitsfläche 18 ist mit einem
Fenster ausgerüstet,
unter welchem ein Bildschirm 19 in einem Kasten 21 installiert
ist. Unter der Arbeitsfläche 18 befindet
sich z.B. ein Stauraum (Container, Auszugsschublade etc.). Der Kasten 21 ragt
in diesen Stauraum 20 hinein, lässt aber genügend freien
Raum für
den Benutzer. Stauraum 20 und Arbeitsfläche 18 sind von einem Träger 22 gehalten.
Der Träger 22 kann
eine Trennwand oder eine Metallstütze sein. Denkbar ist aber
auch, dass der Träger 22 selbst
aus Schrankelementen gebildet ist.
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Die
in 5 dargestellte Theke
eignet sich z.B. als Empfangs-, Beratungs- oder Schulungsmöbel, oder
als Stehpult.
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Selbstverständlich lassen
sich die beschriebenen Ausführungsbeispiele
in diversen Aspekten abwandeln, ohne dass der Rahmen der Erfindung
verlassen wird. So kann z.B. der Flachbildschirm (Flüssigkristallbildschirm)
mit vorgegebener Neigung fest installiert sein. Bei flexibler Neigung
sind auch andere Mechanismen zum Einstellen bzw. Fixieren der Schwenklage
denkbar.
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Der
Kasten 5 ist vorzugsweise so klein wie möglich, braucht
aber nicht zwingend dreieckig zu sein. Wenn weder Beschädigungs-
noch Diebstahlgefahr besteht, kann im Prinzip auch auf die Seitenwände 12.1, 12.2 und
die Wand 11 verzichtet werden.
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Es
ist nicht zwingend, dass der Bildschirm unter der Tischplatte bzw.
Arbeitsfläche
angeordnet ist. Er kann auch in der Tischplatte eingebaut und eventuell
sogar aus dieser hochschwenkbar sein. Die Tischplatte hat in diesem
Fall eine Öffnung
bzw. Vertiefung, in welcher der Flachbildschirm versenkt werden
kann. Bei Bedarf wird er um eine (aus der Sicht des arbeitenden
Benutzers vorne angebrachte Schwenkachse aus der Öffnung bzw.
Vertiefung hochgeschwenkt (über
das Niveau der Tischplatte 6). Bei dieser Ausführungsvariante wird
der Bildschirm ebenfalls mit Vorteil in einem flachen Kasten mit
einer robusten Glasplatte untergebracht, welche sich bei heruntergeklapptem
Kasten vollständig
und möglichst
nahtlos (d.h. ohne grosse Absätze
und Zwischenräume)
in die Fläche
der Tischplatte einfügt.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass ein Tisch mit eingebautem Computerbildschirm
geschaffen worden ist, welcher eine optimale Ausnützung der
Tischfläche
beim Arbeiten mit und ohne Computer erlaubt und sich insbesondere
für kommunikatives
Arbeiten (Teamarbeiten, Beratungsdienste, Schulungszwecke, Konferenzen
etc.) eignet.
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