DE19700537A1 - Blutentnahmekanüle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Blutentnahmekanüle zur Ent
nahme kleinster Blutmengen.
Zur Bestimmung von Blutwerten, wie beispielsweise des
Blutzuckerspiegels, ist die Entnahme kleinster Blutmen
gen häufig ausreichend. Hierzu wird beispielsweise in
eine Fingerkuppe oder ein Ohrläppchen des Patienten
gestochen, da diese Körperstellen gut durchblutet sind.
Zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels wird der austre
tende Bluttropfen auf einen Meßstreifen übertragen. Die
Bestimmung des Blutzuckerspiegels erfolgt entweder
durch eine entsprechende Färbung des Meßstreifens, an
hand welcher der Blutzuckerspiegel bestimmbar ist, oder
mittels eines elektronischen Blutzuckerbestimmungsge
räts. Bei Verwenden des elektronischen Blutzuckerbe
stimmungsgeräts wird ein entsprechender Meßstreifen in
dieses gesteckt und der Blutzuckerspiegel elektronisch
bestimmt.
Bei dem bekannten Vorgehen zur Bestimmung des Blut
zuckerspiegels ist es stets erforderlich, aus einer
Fingerkuppe oder einem Ohrläppchen eine geringe Menge
Blut zu entnehmen. Da diese Körperstellen äußerst sen
sibel sind, ist die Blutentnahme hier schmerzhaft. Es
werden von den Patienten bisweilen auch mehrere Tage
nach der Blutentnahme noch unangenehme Schmerzen emp
funden. Insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter
Diabetik ist die Blutentnahme an solchen Körperstellen
äußerst unangenehm, da bei diesen bis zu fünfmal täg
lich der Blutzuckerspiegel bestimmt werden muß.
Da diese Körperstellen gut durchblutet sind, blutet die
Wunde nach der Blutentnahme lange nach. Ferner berührt
das austretende Blut die Hautoberfläche und wird dabei
kontaminiert. Ein Kontaminieren des Blutes findet auch
statt, wenn die Fingerkuppe bzw. das Ohrläppchen vorher
gereinigt wird, da eine entsprechend gründliche Reini
gung aufwendig und daher nicht vor jeder Blutentnahme
durchführbar ist. Aufgrund der Verunreinigung des ent
nommenen Bluts durch Fett o. ä. werden die Meßergebnisse
verfälscht.
Ferner ist es bekannt, zur Entnahme großer Blutmengen
großlumige Kanülen zu verwenden. Hierzu wird die Kanü
lenspitze in eine Vene gestochen, so daß sich ein mit
dem proximalen Ende der Kanüle verbundenes Röhrchen
aufgrund des Venendrucks mit Blut füllt. Großlumige
Kanülen sind jedoch nicht für die häufige Entnahme
kleiner Blutmengen bei Diabetikern geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es, das Entnehmen kleinster
Blutmengen zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1 bzw. 8.
Die erfindungsgemäße Blutentnahmekanüle weist eine Na
del und einen die Nadel haltenden Kanülenansatz auf.
Die Nadel weist an ihrem distalen Ende eine Kanülen
spitze und an ihrem proximalen Ende ein Blutübertra
gungsteil auf. Zur Blutentnahme wird die Blutentnahme
kanüle in eine gestaute Vene gestochen. Aufgrund des
Venendrucks strömt Blut durch das Lumen zum proximalen
Ende der Nadel. Somit bildet sich an dem Blutübertra
gungsteil eine kleine Blutansammlung. Der Lumendurch
messer ist so eng, daß sich die Blutansammlung relativ
langsam bildet. Der Lumendurchmesser ist kleiner als
0,5 mm; vorzugsweise beträgt er 0,33 mm. Die von außen
zugängliche Blutansammlung kann von dem Blutübertra
gungsteil aus direkt auf einen an das Blutübertragungs
teil herangeführten Meßstreifen übertragen werden. Der
Meßstreifen ist in eine Meßvorrichtung zur Bestimmung
des Blutzuckerspiegels gesteckt. Auf einer Anzeige oder
elektronischen Meßvorrichtung wird nach kurzer Zeit der
Blutzuckergehalt des auf den Meßstreifen übertragenen
Bluts angezeigt.
Mittels der erfindungsgemäßen Blutentnahmekanüle ist es
möglich, kleinste Mengen von Blut durch gezielte Punk
tion aus Venen zu entnehmen. Es ist somit nicht notwen
dig, das zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels erfor
derliche Blut an der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen
zu entnehmen. Die Entnahme von Blut, beispielsweise aus
einer Armvene, ist erheblich schmerzärmer. Ferner ist
eine Einstichwunde am Arm weniger schmerzhaft als eine
Einstichwunde an der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen.
Insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter Diabetik
ist das Verwenden der erfindungsgemäßen Blutentnahmeka
nüle vorteilhaft, da nahezu an jeder beliebigen Stelle
des Körpers Blut entnommen werden kann.
Da das entnommene Blut nicht mit der Haut in Berührung
kommt, wird es nicht kontaminiert, so daß erheblich
exaktere Meßergebnisse erzielbar sind.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das Blutüber
tragungsteil ein am proximalen Ende der Nadel angeord
netes Plättchen. Das Plättchen ist so an dem proximalen
Ende der Nadel angeordnet, daß sich das durch das Lumen
der Nadel fließende Blut auf dem Plättchen sammelt. Das
Plättchen ist daher so mit der Nadelwand verbunden, daß
es nicht in das Lumen vorsteht und somit das Fließen
des Blutes auf das Plättchen nicht behindert. Vorzugs
weise weist das Plättchen eine Vertiefung bzw. eine
Mulde auf, in welcher sich das Blut sammelt.
Die Kanülenspitze wird hergestellt, indem die Nadel an
ihrem distalen Ende angeschliffen wird. Damit das Blut
durch das Lumen stets auf die Oberseite des Plättchens
fließt, ist das Plättchen bezogen auf die Kanülenlängs
achse auf derselben Seite wie die Kanülenspitze ange
ordnet. Vorzugsweise ist das Plättchen von der Längs
achse der Nadel weg geneigt. Dies hat den Vorteil, daß
das Plättchen beim schrägen Einführen der Nadel in etwa
waagerecht ist.
Der die Nadel haltende Kanülenansatz, an welchem die
Blutentnahmekanüle angefaßt wird, ist vorzugsweise eine
in proximaler Richtung offene Kappe. Hierbei handelt es
sich beispielsweise um einen einseitig offenen Hohlzy
linder, in dessen geschlossener Stirnseite die Nadel
gehalten ist. Das proximale Ende der Blutentnahmekanü
le, an welchem das Blutübertragungsteil bzw. das Plätt
chen vorgesehen ist, ragt in die offene Kappe hinein.
Dabei ist der Kanülenansatz so mit der Nadel verbunden,
daß der als offene Kappe ausgebildete Kanülenansatz das
am proximalen Ende der Nadel vorgesehene Blutübertra
gungsteil umfangsmäßig umschließt. Somit kann das
Plättchen vom Patienten nicht berührt werden, so daß
ein Kontaminieren des Plättchens und ein damit verbun
denes Verunreinigen des Blutes ausgeschlossen ist. Die
Öffnung des Kanülenansatzes ist so groß, daß der Meß
streifen einfach an das Blutübertragungsteil heranführ
bar ist.
Vorteilhaft weist der Kanülenansatz ein Sichtfenster
auf, durch welches das auf dem Plättchen angesammelte
Blut erkennbar ist. Hierzu kann auch der gesamte Kanü
lenansatz aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt
sein.
Das proximale Ende der Nadel muß nicht in den Kanülen
ansatz hineinragen, sondern kann auch am Kanülenansatz
enden, so daß sich die Blutansammlung in dem Kanülen
ansatz bildet. Der als Blutübertragungsteil dienende
Kanülenansatz ist hierbei kleiner ausgebildet, da in
nerhalb des Kanülenansatzes kein Plättchen angeordnet
ist. Vorzugsweise ist die in proximale Richtung weisen
de Öffnung des Kanülenansatzes im wesentlichen recht
eckförmig. Die Innenabmessungen der Öffnung sind ledig
lich geringfügig größer als die Außenabmessungen des
Meßstreifens.
Zur Entnahme kleinster Blutmengen werden auch mit die
ser Ausführungsform der Blutentnahmekanüle Blutgefäße
punktiert. Aufgrund des Blutdrucks fließt das Blut
durch das Lumen der Blutentnahmekanüle in den Kanülen
ansatz. In diesem bildet sich eine Blutansammlung. Hat
sich im Kanülenansatz eine kleine Blutmenge angesam
melt, wird dies auf den Meßstreifen übertragen, indem
der Meßstreifen in den Kanülenansatz eingeführt wird.
Da die Blutentnahmekanüle steril und die Verletzungs
gefahr ausgeschlossen sein muß, ist das distale Ende
der Nadel von einer Schutzkappe bedeckt, die auf den
Kanülenansatz aufgeschoben ist. Um auch ein Ver
schmutzen des proximalen Endes der Blutentnahmekanüle,
insbesondere des Plättchens bei der ersten Ausführungs
form, zu vermeiden, weist der Kanülenansatz eine umlau
fende Dichtfläche auf, auf welche eine abziehbare
Dichtfolie o.a. aufgebracht ist. Anstelle des Aufbrin
gens einer Dichtfolie kann auch die gesamte Blutentnah
mekanüle mit Schutzkappe steril verpackt werden.
Um die Blutentnahmekanüle auf einfache Weise von der
Schutzkappe trennen zu können, weist der Kanülenansatz
einen über die Schutzkappe vorstehenden Griffteil auf.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten
Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansichten einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der steril verpack
ten Blutentnahmekanüle,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der ersten
Ausführungsform der Blutentnahmekanüle beim
Herausziehen aus einer Schutzkappe,
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht der ersten
Ausführungsform der Blutentnahmekanüle während
der Blutentnahme,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht der ersten Ausfüh
rungsform der Blutentnahmekanüle und einer Meß
vorrichtung,
Fig. 5 eine schematische Schnittansicht einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform der Blutentnahmeka
nüle mit Schutzkappe,
Fig. 6 eine Stirnansicht der in Fig. 5 dargestellten
Blutentnahmekanüle und
Fig. 7 eine schematische Draufsicht der zweiten Aus
führungsform der Blutentnahmekanüle und der
Meßvorrichtung.
Im folgenden wird anhand der Fig. 1-4 die erste bevor
zugte Ausführungsform näher erläutert.
In Fig. 1 ist in einer schematischen Schnittansicht die
eine Nadel 10 und einen Kanülenansatz 11 aufweisende
erste Ausführungsform der Blutentnahmekanüle darge
stellt. Der Kanülenansatz 11 ist im wesentlichen ein
Hohlzylinder, der an der proximalen Stirnseite offen
ist. An der geschlossenen Stirnseite weist der Kanülen
ansatz 11 einen mittigen Fortsatz 12 auf. Der Fortsatz
12 und die Stirnseite des Kanülenansatzes 11 weisen
eine Mittenbohrung 13 auf, in welcher die Nadel 10 in
geringem Abstand zum proximalen Ende gehalten ist. Das
proximale Ende der Nadel 10 ist innerhalb des Kanülen
ansatzes 11 angeordnet, so daß das proximale Ende der
Nadel 10 nicht über das proximale Ende des Kanülenan
satzes 11 vorsteht. Der Kanülenansatz 11 dient somit
zum Schutz des proximalen Endes der Nadel 10.
Das distale Ende der Nadel 10 ist angeschliffen, so daß
eine Kanülenspitze 25 ausgebildet ist, die von einer
Schutzkappe 14 mit einem Schutzkappenansatz 15 bedeckt
ist. Der Schutzkappenansatz 15 ist im wesentlichen zy
lindrisch und in Richtung des proximalen Endes geöff
net. Der Innendurchmesser des Schutzkappenansatzes 15
entspricht dem Außendurchmesser des Kanülenansatzes 11.
Beim Aufstecken der Schutzkappe 14 auf das distale Ende
der Nadel 10 wird der Schutzkappenansatz 15 über den
Kanülenansatz 11 geschoben. Die hängen des Schutzkap
penansatzes 15 und des Kanülenansatzes 11 sind so auf
einander abgestimmt, daß beide Teile in proximaler
Richtung gemeinsam abschließen.
Ferner weist der Kanülenansatz 11 ein Griffteil 16 auf,
das am proximalen Ende des Kanülenansatzes 11 radial
nach außen absteht. Zur Aufnahme des Griffteils 16
weist der Schutzkappenansatz 15 eine Ausnehmung 23
(Fig. 2) auf.
Um den Hohlraum des Kanülenansatzes 11 vor der Benut
zung der Kanüle steril abzudichten, ist auf eine umlau
fende Dichtfläche 19 des Kanülenansatzes 11 eine Dicht
folie 17 aufgeklebt. Die Dichtfolie 17 weist eine La
sche 18 auf, die über das Griffteil 16 vorsteht und am
äußeren Umfang des Schutzkappenansatzes 15 anliegt.
An dem innerhalb des Kanülenansatzes 11 angeordneten
proximalen Ende der Nadel 10 ist ein Blutübertragungs
teil 20 angeordnet. Das Blutübertragungsteil 20 weist
eine Vertiefung 21 auf, in der eine proximale Öffnung
22 des nicht dargestellten Lumens der Nadel 10 endet.
Um die steril verpackte Blutentnahmekanüle zu verwen
den, wird die Dichtfolie 17 von der Dichtfläche abgezo
gen, indem die Lasche 18 in Richtung eines Pfeils a be
wegt wird.
Anschließend wird die Schutzkappe 14, wie in Fig. 2
dargestellt, in Richtung eines Pfeils b von dem Kanü
lenansatz 11 abgezogen, indem der mit dem Kanülenansatz
11 fest verbundene Griffteil 16 in Richtung des Pfeils
c bewegt wird.
Zur Blutentnahme wird die Kanülenspitze 25 in eine Vene
eingestochen. Aufgrund des Blutdrucks fließt das Blut
durch das Lumen der Nadel 10 in Richtung des proximalen
Endes der Nadel 10. Am proximalen Ende sammelt sich das
Blut in der Vertiefung 21 des Blutentnahmeteils 20 und
bildet eine Blutansammlung 26 (Fig. 3). Durch ein
Sichtfenster 27 ist das proximale Ende der Nadel 10
beobachtbar. Ist die Blutansammlung 26 auf dem Blut
übertragungsteil 20 nach einigen Sekunden groß genug,
so wird die Blutentnahmekanüle aus der Haut des Patien
ten herausgezogen und der Venenstau gelockert.
Mittels der auf dem Blutübertragungsteil 20 vorhandenen
Blutansammlung 26 wird nun der Blutzuckerspiegel be
stimmt. Hierzu ist, wie in der Draufsicht in Fig. 4
dargestellt, in eine Meßvorrichtung 30 ein steriler
Meßstreifen 31 eingeführt. Die etwa scheckkartengroße
Meßvorrichtung 30 weist eine Elektronik zur Bestimmung
des Blutzuckerspiegels auf. Die Meßvorrichtung 30 wird
so an das proximale Ende der Blutentnahmekanüle heran
geführt, daß das aus der Meßvorrichtung herausstehende
Ende des Meßstreifens 31 mit der Blutansammlung 26 auf
das Blutübertragungsteil 20 in Kontakt kommt. Hierzu
wird der Meßstreifen ins Innere des Kanülenansatzes 11
eingeführt und somit an das proximale Ende der Nadel 10
herangeführt, wobei der Innendurchmesser des Kanülen
ansatzes 11 so groß ist, daß der Meßstreifen 31 einfach
an das Blutübertragungsteil 20 heranführbar ist. Bei
spielsweise durch ein auf dem Meßstreifen vorgesehenes
Vlies 32 wird ein Teil der Blutansammlung 26 auf den
Meßstreifen 31 übertragen und die Blutentnahmekanüle
anschließend weggeworfen. Das Vlies 32 ist über Leitun
gen 33, 34, die in dem Meßstreifen 31 angeordnet sind,
mit der Meßvorrichtung 30 verbunden. Nach einer Meßzeit
von einigen Sekunden wird der von der Meßvorrichtung 30
elektronisch ermittelte Meßwert in einem Anzeigenfeld
35 dargestellt. Der nur einmal verwendbare Meßstreifen
wird aus der Meßvorrichtung 30 herausgezogen und wegge
worfen.
Ferner ist aus Fig. 4 die Form des Blutübertragungs
teils 20 ersichtlich. Das Blutübertragungsteil 20 ist
in Form eines Löffels mit einer Vertiefung bzw. Mulde
21 ausgebildet und somit entsprechend gegenüber dem
Durchmesser der Nadel 10 erweitert. Das Blutübertra
gungsteil weist einen Durchmesser von etwa 2-3 mm auf.
Im folgenden wird anhand der Fig. 5-7 die zweite be
vorzugte Ausführungsform näher erläutert.
In der in Fig. 5 dargestellten schematischen Schnitt
ansicht ist das proximale Ende einer Nadel 110 mit ei
nem Kanülenansatz 111 verbunden. Der Kanülenansatz 111
ist mittels eines Fortsatzes 112 so mit dem proximalen
Ende der Nadel 110 verbunden, daß das proximale Ende
der Nadel 110 mit der Innenfläche 113 des Kanülenansat
zes 111 abschließt. Das proximale Ende der Nadel 110
ragt somit nicht in den Innenraum des Kanülenansatzes
111.
Über dem distalen Ende der Nadel 110 ist eine
Schutzkappe 114 vorgesehen, die auf den Kanülenansatz
111 aufgesteckt ist. Somit ist die sterile Nadel 110
gegen Verunreinigungen geschützt. Die Schutzkappe 114
ist nur soweit auf den Kanülenansatz 111 aufsteckbar,
daß dieser in proximaler Richtung über die Schutzkappe
114 vorsteht. Somit kann die Blutentnahmekanüle aus der
Schutzkappe 114 an dem Kanülenansatz 111 herausgezogen
werden.
Entsprechend der anhand der Fig. 1-4 beschriebenen
Ausführungsform kann auch in dieser Ausführungsform die
Schutzkappe mit dem Kanülenansatz abschließen und der
Kanülenansatz ein Griffteil zum Herausziehen der Blut
entnahmekanüle aus der Schutzkappe aufweisen. Ferner
kann das proximale Ende des Kanülenansatzes 111 eben
falls mit einer Dichtfolie steril verschlossen sein.
Das distale Ende der Nadel 110 ist angeschliffen, so
daß eine Kanülenspitze 125 ausgebildet ist.
Die in proximale Richtung weisende Öffnung 128 ist, wie
aus Fig. 6 ersichtlich ist, im wesentlichen rechteckig,
wobei die Innenabmessungen der Öffnung 128 geringfügig
größer als die Außenabmessungen des Meßstreifens 31
(Fig. 7) sind.
Zur Messung des Blutzuckerspiegels wird die sterile
Verpackung der Blutentnahmekanüle geöffnet, von der
Blutentnahmekanüle die Schutzkappe 114 abgezogen und
anschließend wird mit der Spitze 125 der Nadel 110 ein
Blutgefäß punktiert. Aufgrund des Blutdrucks fließt
langsam Blut durch das Lumen der Nadel 110 und durch
eine Öffnung 122 am proximalen Ende der Nadel 110 in
den Hohlraum des Kanülenansatzes 111, so daß sich dort
eine Blutansammlung 126 (Fig. 7) bildet. Sobald die
Blutansammlung 126 groß genug ist, wird die Blutentnah
mekanüle aus dem Blutgefäß herausgezogen. Der Meßstrei
fen 31, der in die anhand Fig. 4 beschriebene Meßvor
richtung 30 eingesteckt ist, wird mit seinem freien
Ende in die Öffnung 128 des Kanülenansatzes gesteckt.
Somit wird das Blut 126 beispielsweise durch ein auf
dem Meßstreifen vorgesehenes Vlies 32 auf den Meßstrei
fen 31 übertragen. Sobald genug Blut auf den Meßstrei
fen 31 übertragen ist, wird die Blutentnahmekanüle weg
geworfen. Nach wenigen Sekunden wird das Meßergebnis in
dem Anzeigefeld 35 der Meßvorrichtung 30 dargestellt.
Ferner ist die im wesentlichen rechteckförmige Öffnung
128 des Kanülenansatzes 111 bezüglich der Kanülenlängs
achse so angeordnet, daß die längere Kante 129 der
rechteckförmigen Öffnung 128 auf der gegenüberliegenden
Seite der Kanülenspitze 125 und die zweite längere Kan
te 130 auf derselben Seite wie die Kanülenspitze 125
angeordnet ist. Somit sind die beiden längeren Kanten
129, 130 parallel zur Anschlifffläche der Nadel 110,
durch welche die Kanülenspitze 125 hergestellt ist.
Somit kann der Meßstreifen 31 waagerecht in die Öffnung
128 eingeführt werden, ohne daß die Blutentnahmekanüle
entsprechend gedreht werden muß.
Claims (12)
1. Blutentnahmekanüle mit einer Nadel (10), die an
ihrem distalen Ende eine Kanülenspitze (25) auf
weist, und die mit einem Kanülenansatz (11) ver
sehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem proximalen Ende der Nadel (10) ein
Blutübertragungsteil (20) vorgesehen ist, an dem
sich bei Punktion eines Blutgefäßes eine von außen
zugängliche Blutansammlung (26) bildet.
2. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Blutübertragungsteil (20)
ein Plättchen ist, das so am proximalen Ende der
Nadel (10) angeordnet ist, daß sich das durch das
Lumen der Nadel (10) fließende Blut auf dem Plätt
chen sammelt.
3. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Plättchen (20) eine Vertie
fung (21) aufweist.
4. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das an dem proximalen Ende der
Nadel (10) angeordnete Plättchen (20) bezüglich
der Kanülenlängsachse auf derselben Seite wie die
Kanülenspitze (25) angeordnet ist.
5. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 2-4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Plättchen (20) von
der Längsachse der Nadel (10) weg geneigt ist.
6. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11)
eine in proximaler Richtung offene Kappe ist, in
der das Blutübertragungsteil (20) angeordnet ist.
7. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11)
ein Sichtfenster (27) aufweist, durch das das auf
dem Blutübertragungsteil (20) angesammelte Blut
(26) erkennbar ist.
8. Blutentnahmekanüle mit einer Nadel (110), die an
ihrem distalen Ende eine Kanülenspitze (125) auf
weist, und mit einem an ihrem proximalen Ende vor
gesehenen Kanülenansatz (111), dadurch gekenn
zeichnet, daß eine in proximaler Richtung weisende
Öffnung (128) des Kanülenansatzes (111) im wesent
lichen rechteckförmig ist, wobei deren Innenabmes
sungen geringfügig größer als die Außenabmessungen
eines Meßstreifens (131) sind, so daß der Meß
streifen (131) in den Kanülenansatz (111), in dem
sich nach Punktion eines Blutgefäßes eine Blutan
sammlung (126) bildet, einführbar ist.
9. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß bezüglich der Kanülenlängsachse
eine längere Kante (130) der im wesentlichen
rechteckförmigen Kanülenöffnung (128) auf dersel
ben Seite wie die Kanülenspitze (125) und die an
dere längere Kante (129) auf der gegenüberliegen
den Seite der Kanülenspitze (125) angeordnet ist.
10. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet, daß eine das distale Ende
der Nadel (10, 110) bedeckende Schutzkappe (14, 114)
auf den Kanülenansatz (11, 111) aufgeschoben ist,
und daß der Kanülenansatz (11, 111) einen über die
Schutzkappe (14, 114) vorstehenden Griffteil (16)
zum Herausziehen der Blutentnahmekanüle aus der
Schutzkappe (14, 114) aufweist.
11. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11, 111) eine
umlaufende Dichtfläche (19) aufweist.
12. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lumen der Nadel
(10, 110) einen Durchmesser aufweist, der klein als
0,5 mm, vorzugsweise 0,33 mm, ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19700537A DE19700537A1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Blutentnahmekanüle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19700537A DE19700537A1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Blutentnahmekanüle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19700537A1 true DE19700537A1 (de) | 1998-07-16 |
Family
ID=7817053
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19700537A Withdrawn DE19700537A1 (de) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Blutentnahmekanüle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19700537A1 (de) |
Citations (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1997
- 1997-01-10 DE DE19700537A patent/DE19700537A1/de not_active Withdrawn
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