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DE19700537A1 - Blutentnahmekanüle - Google Patents

Blutentnahmekanüle

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Publication number
DE19700537A1
DE19700537A1 DE19700537A DE19700537A DE19700537A1 DE 19700537 A1 DE19700537 A1 DE 19700537A1 DE 19700537 A DE19700537 A DE 19700537A DE 19700537 A DE19700537 A DE 19700537A DE 19700537 A1 DE19700537 A1 DE 19700537A1
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DE
Germany
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cannula
blood
needle
blood sampling
proximal end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19700537A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard Dr Sprueth
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE19700537A1 publication Critical patent/DE19700537A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Blutentnahmekanüle zur Ent­ nahme kleinster Blutmengen.
Zur Bestimmung von Blutwerten, wie beispielsweise des Blutzuckerspiegels, ist die Entnahme kleinster Blutmen­ gen häufig ausreichend. Hierzu wird beispielsweise in eine Fingerkuppe oder ein Ohrläppchen des Patienten gestochen, da diese Körperstellen gut durchblutet sind. Zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels wird der austre­ tende Bluttropfen auf einen Meßstreifen übertragen. Die Bestimmung des Blutzuckerspiegels erfolgt entweder durch eine entsprechende Färbung des Meßstreifens, an­ hand welcher der Blutzuckerspiegel bestimmbar ist, oder mittels eines elektronischen Blutzuckerbestimmungsge­ räts. Bei Verwenden des elektronischen Blutzuckerbe­ stimmungsgeräts wird ein entsprechender Meßstreifen in dieses gesteckt und der Blutzuckerspiegel elektronisch bestimmt.
Bei dem bekannten Vorgehen zur Bestimmung des Blut­ zuckerspiegels ist es stets erforderlich, aus einer Fingerkuppe oder einem Ohrläppchen eine geringe Menge Blut zu entnehmen. Da diese Körperstellen äußerst sen­ sibel sind, ist die Blutentnahme hier schmerzhaft. Es werden von den Patienten bisweilen auch mehrere Tage nach der Blutentnahme noch unangenehme Schmerzen emp­ funden. Insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter Diabetik ist die Blutentnahme an solchen Körperstellen äußerst unangenehm, da bei diesen bis zu fünfmal täg­ lich der Blutzuckerspiegel bestimmt werden muß.
Da diese Körperstellen gut durchblutet sind, blutet die Wunde nach der Blutentnahme lange nach. Ferner berührt das austretende Blut die Hautoberfläche und wird dabei kontaminiert. Ein Kontaminieren des Blutes findet auch statt, wenn die Fingerkuppe bzw. das Ohrläppchen vorher gereinigt wird, da eine entsprechend gründliche Reini­ gung aufwendig und daher nicht vor jeder Blutentnahme durchführbar ist. Aufgrund der Verunreinigung des ent­ nommenen Bluts durch Fett o. ä. werden die Meßergebnisse verfälscht.
Ferner ist es bekannt, zur Entnahme großer Blutmengen großlumige Kanülen zu verwenden. Hierzu wird die Kanü­ lenspitze in eine Vene gestochen, so daß sich ein mit dem proximalen Ende der Kanüle verbundenes Röhrchen aufgrund des Venendrucks mit Blut füllt. Großlumige Kanülen sind jedoch nicht für die häufige Entnahme kleiner Blutmengen bei Diabetikern geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es, das Entnehmen kleinster Blutmengen zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 bzw. 8.
Die erfindungsgemäße Blutentnahmekanüle weist eine Na­ del und einen die Nadel haltenden Kanülenansatz auf. Die Nadel weist an ihrem distalen Ende eine Kanülen­ spitze und an ihrem proximalen Ende ein Blutübertra­ gungsteil auf. Zur Blutentnahme wird die Blutentnahme­ kanüle in eine gestaute Vene gestochen. Aufgrund des Venendrucks strömt Blut durch das Lumen zum proximalen Ende der Nadel. Somit bildet sich an dem Blutübertra­ gungsteil eine kleine Blutansammlung. Der Lumendurch­ messer ist so eng, daß sich die Blutansammlung relativ langsam bildet. Der Lumendurchmesser ist kleiner als 0,5 mm; vorzugsweise beträgt er 0,33 mm. Die von außen zugängliche Blutansammlung kann von dem Blutübertra­ gungsteil aus direkt auf einen an das Blutübertragungs­ teil herangeführten Meßstreifen übertragen werden. Der Meßstreifen ist in eine Meßvorrichtung zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels gesteckt. Auf einer Anzeige oder elektronischen Meßvorrichtung wird nach kurzer Zeit der Blutzuckergehalt des auf den Meßstreifen übertragenen Bluts angezeigt.
Mittels der erfindungsgemäßen Blutentnahmekanüle ist es möglich, kleinste Mengen von Blut durch gezielte Punk­ tion aus Venen zu entnehmen. Es ist somit nicht notwen­ dig, das zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels erfor­ derliche Blut an der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen zu entnehmen. Die Entnahme von Blut, beispielsweise aus einer Armvene, ist erheblich schmerzärmer. Ferner ist eine Einstichwunde am Arm weniger schmerzhaft als eine Einstichwunde an der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen.
Insbesondere bei Patienten mit ausgeprägter Diabetik ist das Verwenden der erfindungsgemäßen Blutentnahmeka­ nüle vorteilhaft, da nahezu an jeder beliebigen Stelle des Körpers Blut entnommen werden kann.
Da das entnommene Blut nicht mit der Haut in Berührung kommt, wird es nicht kontaminiert, so daß erheblich exaktere Meßergebnisse erzielbar sind.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das Blutüber­ tragungsteil ein am proximalen Ende der Nadel angeord­ netes Plättchen. Das Plättchen ist so an dem proximalen Ende der Nadel angeordnet, daß sich das durch das Lumen der Nadel fließende Blut auf dem Plättchen sammelt. Das Plättchen ist daher so mit der Nadelwand verbunden, daß es nicht in das Lumen vorsteht und somit das Fließen des Blutes auf das Plättchen nicht behindert. Vorzugs­ weise weist das Plättchen eine Vertiefung bzw. eine Mulde auf, in welcher sich das Blut sammelt.
Die Kanülenspitze wird hergestellt, indem die Nadel an ihrem distalen Ende angeschliffen wird. Damit das Blut durch das Lumen stets auf die Oberseite des Plättchens fließt, ist das Plättchen bezogen auf die Kanülenlängs­ achse auf derselben Seite wie die Kanülenspitze ange­ ordnet. Vorzugsweise ist das Plättchen von der Längs­ achse der Nadel weg geneigt. Dies hat den Vorteil, daß das Plättchen beim schrägen Einführen der Nadel in etwa waagerecht ist.
Der die Nadel haltende Kanülenansatz, an welchem die Blutentnahmekanüle angefaßt wird, ist vorzugsweise eine in proximaler Richtung offene Kappe. Hierbei handelt es sich beispielsweise um einen einseitig offenen Hohlzy­ linder, in dessen geschlossener Stirnseite die Nadel gehalten ist. Das proximale Ende der Blutentnahmekanü­ le, an welchem das Blutübertragungsteil bzw. das Plätt­ chen vorgesehen ist, ragt in die offene Kappe hinein. Dabei ist der Kanülenansatz so mit der Nadel verbunden, daß der als offene Kappe ausgebildete Kanülenansatz das am proximalen Ende der Nadel vorgesehene Blutübertra­ gungsteil umfangsmäßig umschließt. Somit kann das Plättchen vom Patienten nicht berührt werden, so daß ein Kontaminieren des Plättchens und ein damit verbun­ denes Verunreinigen des Blutes ausgeschlossen ist. Die Öffnung des Kanülenansatzes ist so groß, daß der Meß­ streifen einfach an das Blutübertragungsteil heranführ­ bar ist.
Vorteilhaft weist der Kanülenansatz ein Sichtfenster auf, durch welches das auf dem Plättchen angesammelte Blut erkennbar ist. Hierzu kann auch der gesamte Kanü­ lenansatz aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt sein.
Das proximale Ende der Nadel muß nicht in den Kanülen­ ansatz hineinragen, sondern kann auch am Kanülenansatz enden, so daß sich die Blutansammlung in dem Kanülen­ ansatz bildet. Der als Blutübertragungsteil dienende Kanülenansatz ist hierbei kleiner ausgebildet, da in­ nerhalb des Kanülenansatzes kein Plättchen angeordnet ist. Vorzugsweise ist die in proximale Richtung weisen­ de Öffnung des Kanülenansatzes im wesentlichen recht­ eckförmig. Die Innenabmessungen der Öffnung sind ledig­ lich geringfügig größer als die Außenabmessungen des Meßstreifens.
Zur Entnahme kleinster Blutmengen werden auch mit die­ ser Ausführungsform der Blutentnahmekanüle Blutgefäße punktiert. Aufgrund des Blutdrucks fließt das Blut durch das Lumen der Blutentnahmekanüle in den Kanülen­ ansatz. In diesem bildet sich eine Blutansammlung. Hat sich im Kanülenansatz eine kleine Blutmenge angesam­ melt, wird dies auf den Meßstreifen übertragen, indem der Meßstreifen in den Kanülenansatz eingeführt wird.
Da die Blutentnahmekanüle steril und die Verletzungs­ gefahr ausgeschlossen sein muß, ist das distale Ende der Nadel von einer Schutzkappe bedeckt, die auf den Kanülenansatz aufgeschoben ist. Um auch ein Ver­ schmutzen des proximalen Endes der Blutentnahmekanüle, insbesondere des Plättchens bei der ersten Ausführungs­ form, zu vermeiden, weist der Kanülenansatz eine umlau­ fende Dichtfläche auf, auf welche eine abziehbare Dichtfolie o.a. aufgebracht ist. Anstelle des Aufbrin­ gens einer Dichtfolie kann auch die gesamte Blutentnah­ mekanüle mit Schutzkappe steril verpackt werden.
Um die Blutentnahmekanüle auf einfache Weise von der Schutzkappe trennen zu können, weist der Kanülenansatz einen über die Schutzkappe vorstehenden Griffteil auf.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansichten einer ersten bevorzugten Ausführungsform der steril verpack­ ten Blutentnahmekanüle,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der ersten Ausführungsform der Blutentnahmekanüle beim Herausziehen aus einer Schutzkappe,
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht der ersten Ausführungsform der Blutentnahmekanüle während der Blutentnahme,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht der ersten Ausfüh­ rungsform der Blutentnahmekanüle und einer Meß­ vorrichtung,
Fig. 5 eine schematische Schnittansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Blutentnahmeka­ nüle mit Schutzkappe,
Fig. 6 eine Stirnansicht der in Fig. 5 dargestellten Blutentnahmekanüle und
Fig. 7 eine schematische Draufsicht der zweiten Aus­ führungsform der Blutentnahmekanüle und der Meßvorrichtung.
Im folgenden wird anhand der Fig. 1-4 die erste bevor­ zugte Ausführungsform näher erläutert.
In Fig. 1 ist in einer schematischen Schnittansicht die eine Nadel 10 und einen Kanülenansatz 11 aufweisende erste Ausführungsform der Blutentnahmekanüle darge­ stellt. Der Kanülenansatz 11 ist im wesentlichen ein Hohlzylinder, der an der proximalen Stirnseite offen ist. An der geschlossenen Stirnseite weist der Kanülen­ ansatz 11 einen mittigen Fortsatz 12 auf. Der Fortsatz 12 und die Stirnseite des Kanülenansatzes 11 weisen eine Mittenbohrung 13 auf, in welcher die Nadel 10 in geringem Abstand zum proximalen Ende gehalten ist. Das proximale Ende der Nadel 10 ist innerhalb des Kanülen­ ansatzes 11 angeordnet, so daß das proximale Ende der Nadel 10 nicht über das proximale Ende des Kanülenan­ satzes 11 vorsteht. Der Kanülenansatz 11 dient somit zum Schutz des proximalen Endes der Nadel 10.
Das distale Ende der Nadel 10 ist angeschliffen, so daß eine Kanülenspitze 25 ausgebildet ist, die von einer Schutzkappe 14 mit einem Schutzkappenansatz 15 bedeckt ist. Der Schutzkappenansatz 15 ist im wesentlichen zy­ lindrisch und in Richtung des proximalen Endes geöff­ net. Der Innendurchmesser des Schutzkappenansatzes 15 entspricht dem Außendurchmesser des Kanülenansatzes 11. Beim Aufstecken der Schutzkappe 14 auf das distale Ende der Nadel 10 wird der Schutzkappenansatz 15 über den Kanülenansatz 11 geschoben. Die hängen des Schutzkap­ penansatzes 15 und des Kanülenansatzes 11 sind so auf­ einander abgestimmt, daß beide Teile in proximaler Richtung gemeinsam abschließen.
Ferner weist der Kanülenansatz 11 ein Griffteil 16 auf, das am proximalen Ende des Kanülenansatzes 11 radial nach außen absteht. Zur Aufnahme des Griffteils 16 weist der Schutzkappenansatz 15 eine Ausnehmung 23 (Fig. 2) auf.
Um den Hohlraum des Kanülenansatzes 11 vor der Benut­ zung der Kanüle steril abzudichten, ist auf eine umlau­ fende Dichtfläche 19 des Kanülenansatzes 11 eine Dicht­ folie 17 aufgeklebt. Die Dichtfolie 17 weist eine La­ sche 18 auf, die über das Griffteil 16 vorsteht und am äußeren Umfang des Schutzkappenansatzes 15 anliegt.
An dem innerhalb des Kanülenansatzes 11 angeordneten proximalen Ende der Nadel 10 ist ein Blutübertragungs­ teil 20 angeordnet. Das Blutübertragungsteil 20 weist eine Vertiefung 21 auf, in der eine proximale Öffnung 22 des nicht dargestellten Lumens der Nadel 10 endet.
Um die steril verpackte Blutentnahmekanüle zu verwen­ den, wird die Dichtfolie 17 von der Dichtfläche abgezo­ gen, indem die Lasche 18 in Richtung eines Pfeils a be­ wegt wird.
Anschließend wird die Schutzkappe 14, wie in Fig. 2 dargestellt, in Richtung eines Pfeils b von dem Kanü­ lenansatz 11 abgezogen, indem der mit dem Kanülenansatz 11 fest verbundene Griffteil 16 in Richtung des Pfeils c bewegt wird.
Zur Blutentnahme wird die Kanülenspitze 25 in eine Vene eingestochen. Aufgrund des Blutdrucks fließt das Blut durch das Lumen der Nadel 10 in Richtung des proximalen Endes der Nadel 10. Am proximalen Ende sammelt sich das Blut in der Vertiefung 21 des Blutentnahmeteils 20 und bildet eine Blutansammlung 26 (Fig. 3). Durch ein Sichtfenster 27 ist das proximale Ende der Nadel 10 beobachtbar. Ist die Blutansammlung 26 auf dem Blut­ übertragungsteil 20 nach einigen Sekunden groß genug, so wird die Blutentnahmekanüle aus der Haut des Patien­ ten herausgezogen und der Venenstau gelockert.
Mittels der auf dem Blutübertragungsteil 20 vorhandenen Blutansammlung 26 wird nun der Blutzuckerspiegel be­ stimmt. Hierzu ist, wie in der Draufsicht in Fig. 4 dargestellt, in eine Meßvorrichtung 30 ein steriler Meßstreifen 31 eingeführt. Die etwa scheckkartengroße Meßvorrichtung 30 weist eine Elektronik zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels auf. Die Meßvorrichtung 30 wird so an das proximale Ende der Blutentnahmekanüle heran­ geführt, daß das aus der Meßvorrichtung herausstehende Ende des Meßstreifens 31 mit der Blutansammlung 26 auf das Blutübertragungsteil 20 in Kontakt kommt. Hierzu wird der Meßstreifen ins Innere des Kanülenansatzes 11 eingeführt und somit an das proximale Ende der Nadel 10 herangeführt, wobei der Innendurchmesser des Kanülen­ ansatzes 11 so groß ist, daß der Meßstreifen 31 einfach an das Blutübertragungsteil 20 heranführbar ist. Bei­ spielsweise durch ein auf dem Meßstreifen vorgesehenes Vlies 32 wird ein Teil der Blutansammlung 26 auf den Meßstreifen 31 übertragen und die Blutentnahmekanüle anschließend weggeworfen. Das Vlies 32 ist über Leitun­ gen 33, 34, die in dem Meßstreifen 31 angeordnet sind, mit der Meßvorrichtung 30 verbunden. Nach einer Meßzeit von einigen Sekunden wird der von der Meßvorrichtung 30 elektronisch ermittelte Meßwert in einem Anzeigenfeld 35 dargestellt. Der nur einmal verwendbare Meßstreifen wird aus der Meßvorrichtung 30 herausgezogen und wegge­ worfen.
Ferner ist aus Fig. 4 die Form des Blutübertragungs­ teils 20 ersichtlich. Das Blutübertragungsteil 20 ist in Form eines Löffels mit einer Vertiefung bzw. Mulde 21 ausgebildet und somit entsprechend gegenüber dem Durchmesser der Nadel 10 erweitert. Das Blutübertra­ gungsteil weist einen Durchmesser von etwa 2-3 mm auf.
Im folgenden wird anhand der Fig. 5-7 die zweite be­ vorzugte Ausführungsform näher erläutert.
In der in Fig. 5 dargestellten schematischen Schnitt­ ansicht ist das proximale Ende einer Nadel 110 mit ei­ nem Kanülenansatz 111 verbunden. Der Kanülenansatz 111 ist mittels eines Fortsatzes 112 so mit dem proximalen Ende der Nadel 110 verbunden, daß das proximale Ende der Nadel 110 mit der Innenfläche 113 des Kanülenansat­ zes 111 abschließt. Das proximale Ende der Nadel 110 ragt somit nicht in den Innenraum des Kanülenansatzes 111.
Über dem distalen Ende der Nadel 110 ist eine Schutzkappe 114 vorgesehen, die auf den Kanülenansatz 111 aufgesteckt ist. Somit ist die sterile Nadel 110 gegen Verunreinigungen geschützt. Die Schutzkappe 114 ist nur soweit auf den Kanülenansatz 111 aufsteckbar, daß dieser in proximaler Richtung über die Schutzkappe 114 vorsteht. Somit kann die Blutentnahmekanüle aus der Schutzkappe 114 an dem Kanülenansatz 111 herausgezogen werden.
Entsprechend der anhand der Fig. 1-4 beschriebenen Ausführungsform kann auch in dieser Ausführungsform die Schutzkappe mit dem Kanülenansatz abschließen und der Kanülenansatz ein Griffteil zum Herausziehen der Blut­ entnahmekanüle aus der Schutzkappe aufweisen. Ferner kann das proximale Ende des Kanülenansatzes 111 eben­ falls mit einer Dichtfolie steril verschlossen sein.
Das distale Ende der Nadel 110 ist angeschliffen, so daß eine Kanülenspitze 125 ausgebildet ist.
Die in proximale Richtung weisende Öffnung 128 ist, wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, im wesentlichen rechteckig, wobei die Innenabmessungen der Öffnung 128 geringfügig größer als die Außenabmessungen des Meßstreifens 31 (Fig. 7) sind.
Zur Messung des Blutzuckerspiegels wird die sterile Verpackung der Blutentnahmekanüle geöffnet, von der Blutentnahmekanüle die Schutzkappe 114 abgezogen und anschließend wird mit der Spitze 125 der Nadel 110 ein Blutgefäß punktiert. Aufgrund des Blutdrucks fließt langsam Blut durch das Lumen der Nadel 110 und durch eine Öffnung 122 am proximalen Ende der Nadel 110 in den Hohlraum des Kanülenansatzes 111, so daß sich dort eine Blutansammlung 126 (Fig. 7) bildet. Sobald die Blutansammlung 126 groß genug ist, wird die Blutentnah­ mekanüle aus dem Blutgefäß herausgezogen. Der Meßstrei­ fen 31, der in die anhand Fig. 4 beschriebene Meßvor­ richtung 30 eingesteckt ist, wird mit seinem freien Ende in die Öffnung 128 des Kanülenansatzes gesteckt. Somit wird das Blut 126 beispielsweise durch ein auf dem Meßstreifen vorgesehenes Vlies 32 auf den Meßstrei­ fen 31 übertragen. Sobald genug Blut auf den Meßstrei­ fen 31 übertragen ist, wird die Blutentnahmekanüle weg­ geworfen. Nach wenigen Sekunden wird das Meßergebnis in dem Anzeigefeld 35 der Meßvorrichtung 30 dargestellt.
Ferner ist die im wesentlichen rechteckförmige Öffnung 128 des Kanülenansatzes 111 bezüglich der Kanülenlängs­ achse so angeordnet, daß die längere Kante 129 der rechteckförmigen Öffnung 128 auf der gegenüberliegenden Seite der Kanülenspitze 125 und die zweite längere Kan­ te 130 auf derselben Seite wie die Kanülenspitze 125 angeordnet ist. Somit sind die beiden längeren Kanten 129, 130 parallel zur Anschlifffläche der Nadel 110, durch welche die Kanülenspitze 125 hergestellt ist. Somit kann der Meßstreifen 31 waagerecht in die Öffnung 128 eingeführt werden, ohne daß die Blutentnahmekanüle entsprechend gedreht werden muß.

Claims (12)

1. Blutentnahmekanüle mit einer Nadel (10), die an ihrem distalen Ende eine Kanülenspitze (25) auf­ weist, und die mit einem Kanülenansatz (11) ver­ sehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem proximalen Ende der Nadel (10) ein Blutübertragungsteil (20) vorgesehen ist, an dem sich bei Punktion eines Blutgefäßes eine von außen zugängliche Blutansammlung (26) bildet.
2. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Blutübertragungsteil (20) ein Plättchen ist, das so am proximalen Ende der Nadel (10) angeordnet ist, daß sich das durch das Lumen der Nadel (10) fließende Blut auf dem Plätt­ chen sammelt.
3. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Plättchen (20) eine Vertie­ fung (21) aufweist.
4. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das an dem proximalen Ende der Nadel (10) angeordnete Plättchen (20) bezüglich der Kanülenlängsachse auf derselben Seite wie die Kanülenspitze (25) angeordnet ist.
5. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß das Plättchen (20) von der Längsachse der Nadel (10) weg geneigt ist.
6. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11) eine in proximaler Richtung offene Kappe ist, in der das Blutübertragungsteil (20) angeordnet ist.
7. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11) ein Sichtfenster (27) aufweist, durch das das auf dem Blutübertragungsteil (20) angesammelte Blut (26) erkennbar ist.
8. Blutentnahmekanüle mit einer Nadel (110), die an ihrem distalen Ende eine Kanülenspitze (125) auf­ weist, und mit einem an ihrem proximalen Ende vor­ gesehenen Kanülenansatz (111), dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine in proximaler Richtung weisende Öffnung (128) des Kanülenansatzes (111) im wesent­ lichen rechteckförmig ist, wobei deren Innenabmes­ sungen geringfügig größer als die Außenabmessungen eines Meßstreifens (131) sind, so daß der Meß­ streifen (131) in den Kanülenansatz (111), in dem sich nach Punktion eines Blutgefäßes eine Blutan­ sammlung (126) bildet, einführbar ist.
9. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bezüglich der Kanülenlängsachse eine längere Kante (130) der im wesentlichen rechteckförmigen Kanülenöffnung (128) auf dersel­ ben Seite wie die Kanülenspitze (125) und die an­ dere längere Kante (129) auf der gegenüberliegen­ den Seite der Kanülenspitze (125) angeordnet ist.
10. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß eine das distale Ende der Nadel (10, 110) bedeckende Schutzkappe (14, 114) auf den Kanülenansatz (11, 111) aufgeschoben ist, und daß der Kanülenansatz (11, 111) einen über die Schutzkappe (14, 114) vorstehenden Griffteil (16) zum Herausziehen der Blutentnahmekanüle aus der Schutzkappe (14, 114) aufweist.
11. Blutentnahmekanüle nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kanülenansatz (11, 111) eine umlaufende Dichtfläche (19) aufweist.
12. Blutentnahmekanüle nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lumen der Nadel (10, 110) einen Durchmesser aufweist, der klein als 0,5 mm, vorzugsweise 0,33 mm, ist.
DE19700537A 1997-01-10 1997-01-10 Blutentnahmekanüle Withdrawn DE19700537A1 (de)

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