DE19652715C2 - Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons - Google Patents
Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder MobiltelefonsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für das
Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons, wie
Telefonhörer mit Wahltastatur oder Handy, gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Haltevorrichtung dieser Art
(DE 93 12 439 U1) wird der Haltekörper von dem Behälterdeckel
gebildet, dessen quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete
Schwenkachse am oberen, in Fahrtrichtung vorderen Rand des
Behälters festgelegt ist. Die Aufnahme für das Bedienelement
ist am Boden des Behälterdeckels so angeordnet, daß in der
Anbieteposition, in welcher der Behälterdeckel um einen
stumpfen Winkel vom Behälter nach vorn abgeklappt ist, das
Bedienelement aus dem Behälterdeckel vorsteht und bequem
gegriffen werden kann. In der Aufräumposition bei
Nichtnutzung des Telefons ist der Behälterdeckel auf den
Behälter aufgeklappt und das Bedienelement im geschlossenen
Behälter eingelagert.
Ferner ist eine zwischen zwei vorderen Sitzen eines
Personenkraftwagens angeordnete Armauflage bekannt (DE 43 40 516 A1),
die aus einem Mittelteil und beidseitigen Seitenteilen
besteht, wobei das Mittelteil im vorderen Endbereich
um eine waagerechte Achse in bezug auf die beidseitigen
Seitenteile schwenkbar gelagert ist und zwischen einer
nach vorn ausgeklappten und einer nach hinten einge
klappten Stellung bewegbar ist. Das Mittelteil dient
auf der Seite, die der oberen Armauflagefläche abge
wandt ist, zur Aufnahme eines Telefons.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder
Mobiltelefons der eingangs genannten Art zu schaffen, die
universell in allen Fahrzeugtypen platzsparend eingebaut
werden kann, nach Einbau in den fahrzeugseitigen Behälter
noch nutzbaren Freiraum im Behälter beläßt und sich durch
einen hohen Bedienkomfort auszeichnet.
Die Aufgabe ist bei einer Haltevorrichtung der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß
durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1
gelöst.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung hat den Vorteil, daß
bei Nichtnutzung des Telefons der Haltekörper mit
Bedienelement des Telefons oder Mobiltelefons in seiner
Aufräumposition am Grunde des Behälters einliegt und so der
darüberliegende Behälterraum weiterhin anderweitig für
Ablagezwecke genutzt werden kann und bei Nutzung des Telefons
der Haltekörper in seiner Anbieteposition das Telefon-
Bedienelement griffgünstig dem Nutzer darreicht. Die Nutzung
des Behälterinnenraums in der Aufräumposition des
Haltekörpers kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß der
Behälterdeckel mit einer verschließbaren Ablageschale
versehen ist, die bei auf dem Behälter aufgeklappten
Behälterdeckel in den freien Behälterinnenraum oberhalb des
Haltekörpers eintaucht. Der Träger, und hier insbesondere die
am Boden des Behälters zu befestigende Tragplatte, wird
fahrzeuggebunden ausgelegt, d. h. an die in den verschiedenen
Fahrzeugtypen vorhandenen Abmessungen der Behälter angepaßt,
so daß die universelle Verwendbarkeit der Haltevorrichtung
sichergestellt ist. Die Befestigung des Trägers am
Behälterboden trägt ebenfalls dazu bei, den im Behälter noch
nutzbaren Freiraum möglichst volumengroß zu halten.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung mit zweckmäßigen Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
der Haltekörper von einer Antriebsfeder in Schwenkrichtung
hin zu seiner Anbieteposition belastet und in seiner
Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung gegen
Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt. Vorzugsweise
wird dabei die Arretiervorrichtung derart ausgebildet, daß
sie bei Überführen des Haltekörpers in dessen Aufräumposition
diesen selbsttätig verriegelt. Durch die Ausbildung dieser
Arretiervorrichtung als sog. Tippmatik kann die Verriegelung
durch kurzes Drücken auf den verriegelten Haltekörper wieder
aufgehoben werden. Diese konstruktiven Maßnahmen stellen
ebenso wie eine vorgesehene Verriegelung des Haltekörpers in
dessen Anbieteposition einen hohen Bedienungskomfort bei der
Nutzung des Telefons oder Mobiltelefons sicher.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht
der Haltekörper aus einem Schlittenbett und einem darin
längsgeführten Schiebeschlitten, an dem die Aufnahme für das
Bedienelement angeordnet ist. Durch Ausziehen des
Schiebeschlittens ist eine Verbesserung der Nutzung des
Telefons bzw. des Mobiltelefons insbesondere bei nach vorn
eingestellter Lage des Fahrer- oder Beifahrersitzes, möglich.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer in einem fahrzeugseitigen
Behälter eingebauten Haltevorrichtung für das
Bedienelement eines Telefons oder eines
Mobiltelefons, teilweise schematisiert,
Fig. 2 eine perspektivische Darstelung der
Haltevorrichtung in Fig. 1, teilweise
schematisiert.
In Fig. 1 ist ein fahrzeugseitiger Behälter 10, z. B. eine
üblicherweise zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz eines
Personenkraftwagens angeordnete sog. Mittelkonsole, im
Längsschnitt dargestellt. Der Behälter 10 weist einen am
Fahrzeugboden befestigten, oben offenen Behälterkasten 11 und
einen Behälterdeckel 12 zum Abschließen des Behälterkastens
11 auf, der am hinteren oberen Querrand des Behälterkastens
11 schwenkbar gehalten und mittels einer Verriegelungstaste
13 am oberen vorderen Querrand des Behälterkastens 11
festlegbar ist. An der Unterseite des Behälterdeckels 12 ist
eine Ablageschale 14 angeordnet, die bei geschlossenem
Behälter 10, also bei auf dem Behälterkasten 11 aufgeklapptem
Behälterdeckel 12, in das obere Drittel des Innenraums des
Behälterkastens 11 hineinragt. Mittels der Verriegelungstaste
13 kann die Ablageschale 14 wahlweise mit dem Behälterdeckel
12 verbunden oder von diesem gelöst werden, so daß der
Behälterdeckel 12 zum einen mit der Ablageschale 14
hochgeklappt werden kann, um den Innenraum des Behälters 11
freizulegen, und zum andern ohne Ablageschale 14
hochgeschwenkt werden kann, um den Zugang zu der Ablageschale
14 zu ermöglichen, die dann ihrerseits die beiden unteren
Drittel des Innenraums des Behälters 11 abgedeckt hält. In
Fig. 1 ist der Behälterdeckel 12 zusammen mit der
Ablageschale 14 hochgeklappt und nur teilweise dargestellt.
Strichliniert ist zusätzlich der Behälterdeckel 12 mit
Ablageschale 14 in Schließstellung angedeutet. Da die
Verriegelungstaste 13 am Behälterdeckel 12 gehalten ist und
in Schließstellung eine an einem Versteifungsrahmen 19
angeformte Verriegelungsnase 18 hintergreift, der am oberen
Behälterrand umlaufend befestigt ist, ist sie ebenfalls
strichliniert dargestellt.
Im Behälter 10 ist das Bedienelement eines Telefons, hier der
Telefonhörer 16 mit Wahltastatur, untergebracht. Das
Anschlußkabel des Telefonhörers 16 zum Telefon ist in Fig. 1
schematisch mit 17 angedeutet. Anstelle des Telefonhörers 16
kann auch das Handy eines Mobiltelefons im Behälter 10
untergebracht sein. Für eine geeignete Unterbringung ist eine
Haltevorrichtung 20 vorgesehen, die aus einem gabelförmigen
Träger 21 und einem im Träger 21 um eine quer zur
Fahrtrichtung ausgerichtete Schwenkachse 22 schwenkbar
aufgenommenen Haltekörper 23 besteht, der eine Aufnahme 24
für den Telefonhörer 16 trägt. Wie aus Fig. 2 ersichtlich
ist, besteht der Träger 21 aus einer Tragplatte 25, die zur
Befestigung am Boden 111 des Behälterkastens 11 ausgebildet
ist, und zwei von dieser rechtwinklig im Parallelabstand
voneinander abstrebenden Tragarmen 26,27, die an der
Tragplatte 25 befestigt sind. Die Befestigung erfolgt z. B.
durch Schrauben 28, die in entsprechende Gewindebohrungen in
der Tragplatte 25 eingeschraubt sind. Die Schwenkachse 22 ist
in den beiden parallelen Tragarmen 26, 27 aufgenommen, und
zwar derart, daß sie im Lotabstand 1 (Fig. 1) vom Haltekörper
23 liegt. Im Ausführungsbeispiel ist diese Lagerung des
Haltekörpers 23 in den Tragarmen 26, 27 dadurch realisiert,
daß der Haltekörper 23 zwischen zwei koaxialen Drehscheiben
29, 30 festgespannt ist, wobei die Festspannung im
Radialabstand 1 von der Achse der Drehscheiben 29, 30 erfolgt.
Jede Drehscheibe 29, 30 trägt einen koaxialen Wellenzapfen 31,
der in einer Lagerbohrung 32 im Tragarm 26 bzw. 27
aufgenommen ist (Fig. 2). Durch diese Schwenklagerung kann
der Haltekörper 23 aus einer Aufräumposition (in Fig. 1
strichpunktiert dargestellt), in welcher der Haltekörper 23
unterhalb der Schwenkachse 22 liegt und die Aufnahme 24 für
den Telefonhörer 16 zum Boden 111 des Behälterkastens 11
weist, um etwas weniger als 180° in eine sog. Anbieteposition
geschwenkt werden (in Fig. 1 ausgezogen dargestellt), in
welcher der Haltekörper 23 oberhalb der Schwenkachse 22 liegt
und teilweise aus dem Behälterkasten 11 herausgehoben ist und
die Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 nach oben weist.
Ist in die Aufnahme 24 der Telefonhörer 16 eingesetzt, so ist
dieser bei Nichtnutzung in der Aufräumposition des
Haltekörpers 23 nahe dem Boden 111 des Behälterkastens 11
angeordnet und wird von dem Haltekörper 23 nach oben hin
abgedeckt. Der Behälterdeckel 12 kann geschlossen werden,
wobei sich die Ablageschale 14 in den Behälterkasten 11 bis
hin zum Haltekörper 23 einsenkt. Zur Telefonnutzung ist der
Behälterdeckel 12 hochzuklappen und der Haltekörper 23 um die
Schwenkachse 22 nach oben zu schwenken, wodurch in der
Schwenkendlage des Haltekörpers 23 der Telefonhörer 16 gut
zugänglich oben liegt und von dem Nutzer problemlos gegriffen
werden kann.
Zur Sicherstellung eines optimalen Bedienungskomforts ist der
Haltekörper 23 von einer hier nicht dargestellten
Antriebsfeder in Schwenkrichtung zu seiner Anbieteposition
(in Fig. 1 ausgezogen dargestellt) hin belastet und wird in
seiner Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung 33 gegen
Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt. Die
Antriebsfeder kann beispielsweise durch eine oder zwei
Drehfedern realisiert werden, die auf einem Wellenzapfen 31
sitzt und sich einerseits am Haltekörper 23 und andererseits
am Tragarm 26 bzw. 27 abstützt. Die Arretiervorrichtung 33
wird bevorzugt als sog. Tippmatik ausgeführt, die - wie in
Fig. 2 angedeutet ist - aus einer Herzkurvenführung 34 und
aus einem Führungsstift 35 besteht. Bei Überführen des
Haltekörpers 23 in seine Aufräumposition läuft der
Führungsstift 35 in die Herzkurvenführung 34 ein und wird am
Ende in der Einbuchtung der Herzkurve verriegelt. Durch
Aufbringen einer nach unten gerichteten Kraft auf den
Haltekörper 23 wird die Verriegelung wieder aufgehoben, und
nach Freigeben des Haltekörpers 23 läuft der Führungsstift 35
auf der anderen Seitenwange der Herzkurvenführung 34 wieder
aus dieser heraus. Eine solche "Tippmatik" wird vielseitig
eingesetzt und ist allgemein in Aufbau und Funktionsweise
bekannt.
Um einerseits den Haltekörper 23 in seiner Aufräumposition
mögichst nahe dem Boden 111 des Behälterkastens 11 anzuordnen
und andererseits sicherzustellen, daß beim Überführen des
Haltekörpers 23 in seine Anbieteposition der Telefonhörer 16
weitgehend nach vorn aus dem Behälterkasten 11 ausgeschwenkt
ist, ist die Schwenkachse 22 für den Haltekörper 23 in
Längsrichtung des Haltekörpers 22 zu dessen Mitte hin
versetzt angeordnet, so daß der Haltekörper 23 durch die
Schwenkachse 22 in einen kürzeren und einen längeren
Körperabschnitt 231 bzw. 232 unterteilt ist. Die
Schwenkrichtung des Haltekörpers 23 aus seiner
Aufräumposition (in Fig. 1 strichpunktiert dargestellt) in
seine Anbieteposition (in Fig. 1 ausgezogen dargestellt) ist
so gelegt, daß der kürzere Körperabschnitt 231 zwischen den
Tragarmen 26, 27 hindurchschwenkt. Die Aufnahme 24 für den
Telefonhörer 16 ist im längeren Körperabschnitt 232
angeordnet.
Mit Erreichen seiner Schwenkendlage in der Anbieteposition
wird der Haltekörper 23 gegen weitere Drehbewegung mittels
einer Verriegelungsvorrichtung an den Tragarmen 26, 27
verriegelt. Von der hier nicht weiter dargestellten
Verriegelungsvorrichtung ist in Fig. 2 die Entriegelungstaste
36 zu sehen, die zum Ausschwenken des Haltekörpers 23 aus
seiner Anbieteposition manuell eingedrückt werden muß,
wodurch die Verriegelungsvorrichtung entriegelt wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, besteht der Haltekörper 23 aus
einem Schlittenbett 37 und einem darin längsgeführten
Schiebeschlitten 38, der die Aufnahme 24 für den Telefonhörer
16 trägt. Der Schiebeschlitten 38 kann über das den längeren
Körperabschnitt 232 begrenzende Stirnende 232a des
Haltekörpers 23 ausgeschoben werden. Das Ausschieben erfolgt
durch eine hier nicht dargestellte Antriebsfeder, z. B. eine
Schraubendruckfeder, die sich in Längsrichtung des
Haltekörpers 23 zwischen Schiebeschlitten 38 und
Schlittenbett 37 abstützt. Mittels einer Riegeltaste 39 wird
der Schiebeschlitten 38 gegen die Kraft der Antriebsfeder in
seiner in Fig. 2 dargestellten Einzugsstellung im
Schiebeschlitten 38 gehalten. Wird die Riegeltaste 39 manuell
gelöst, so schiebt die Antriebsfeder den Schiebeschlitten 38
in seine Endlage, in welcher die Aufnahme 24 und damit der
Telefonhörer 16 sehr weit nach vorn verlagert wird, so daß
auch bei nach vorn eingestellter Sitzlage von Fahrer-
und/oder Beifahrersitz der Telefonhörer 16 gut greifbar ist.
Zum Überführen des Haltekörpers 23 in seine Aufräumposition
muß zunächst der Schiebeschlitten 38 gegen die Kraft der
Antriebsfedern in das Schlittenbett 37 hineingeschoben
werden, bis die Riegeltaste 39 den Schiebeschlitten 38 wieder
am Schlittenbett 37 verriegelt. Erst danach kann die manuelle
Schwenkung des Haltekörpers 23 nach Betätigung der
Entriegelungstaste 36 in der beschriebenen Weise erfolgen.
In dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die
Führung des Schiebeschlittens 38 im Schlittenbett 37 als
Nutführung ausgeführt. Ebenso kann eine sog. Säulenführung
eingesetzt werden.
Claims (9)
1. Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder
Mobiltelefons, wie Telefonhörer mit Wahltastatur oder Handy,
zum Einbau in einen in einem Fahrzeug vorhandenen Behälter,
insbesondere in eine zwischen den Vordersitzen eines
Kraftfahrzeugs angeordnete Mittelkonsole, mit einer an einem
Haltekörper angeordneten Aufnahme zur lösbaren Festlegung des
Bedienelements am Haltekörper, der um eine zu seiner
Längserstreckung quer ausgerichtete Schwenkachse so
schwenkbar ist, daß er in einer das Bedienelement
verstauenden Aufräumposition mit nach unten zum Behälterboden
weisender Aufnahme vollständig im Behälter einliegt und in
einer den Zugriff zum Bedienelement erlaubenden
Anbieteposition mit nach oben weisender Aufnahme mindestens
teilweise aus dem Behälter ausgehoben ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Schwenklagerung des Haltekörpers (23) ein
gabelförmiger Träger (21) vorgesehen ist, der eine zur
Befestigung am Behälterboden (111) ausgebildeten Tragplatte
(25) und zwei von dieser rechtwinklig im Parallelabstand
voneinander abstrebende Tragarme (26, 27) aufweist, und daß
die Schwenkachse (22) in den beiden Tragarmen (26, 27) in
einem solchen Lotabstand (1) vom Haltekörper (23) aufgenommen
ist, daß der Haltekörper (23) in seiner Aufräumposition
unterhalb der Schwenkachse (22) und in seiner Anbieteposition
oberhalb der Schwenkachse (22) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (23) von einer Antriebsfeder in
Schwenkrichtung zu seiner Anbieteposition hin belastet ist
und in seiner Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung
(33) gegen Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung (33) derart ausgebildet ist, daß
sie bei Überführen des Haltekörpers (23) in dessen
Aufräumposition diesen selbsttätig verriegelt und die
Verriegelung durch kurzzeitiges Drücken auf den verriegelten
Haltekörper (23) nach unten wieder aufhebbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (22) in Längsrichtung des Haltekörpers
(23) zu dessen Mitte versetzt, den Haltekörper (23) in einen
kürzeren und einen längeren Körperabschnitt (231, 232)
unterteilend angeordnet ist und daß die Schwenkrichtung des
Haltekörpers (23) aus der Aufräum- in die Anbieteposition und
umgekehrt so festgelegt, daß der kürzere Körperabschnitt
(231) zwischen den Tragarmen (26, 27) des Trägers (21)
hindurchschwenkt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (24) für das Bedienelement (16) im längeren
Körperabschnitt (232) des Haltekörpers (23) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (23) aus einem Schlittenbett (37) und
einem darin längsgeführten Schiebeschlitten (38) besteht und
daß die Aufnahme (24) für das Bedienelement (16) auf dem
Schiebeschlitten (38) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schiebeschlitten (38) über das den längeren
Körperabschnitt (232) begrenzende Stirnende (232a) des
Schlittenbetts (37) ausschiebbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schiebeschlitten (38) von einer Antriebsfeder in
Ausschubrichtung belastet und in Einzugsstellung gegen die
Kraft der Antriebsfeder mittels einer Riegeltaste (39) am
Schlittenbett (37) verriegelt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (23) in seiner Anbieteposition mittels
einer manuell entriegelbaren Verriegelungsvorrichtung (39)
undrehbar festgelegt ist.
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