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DE19652715C2 - Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons - Google Patents

Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons

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DE19652715C2
DE19652715C2 DE19652715A DE19652715A DE19652715C2 DE 19652715 C2 DE19652715 C2 DE 19652715C2 DE 19652715 A DE19652715 A DE 19652715A DE 19652715 A DE19652715 A DE 19652715A DE 19652715 C2 DE19652715 C2 DE 19652715C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons, wie Telefonhörer mit Wahltastatur oder Handy, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Haltevorrichtung dieser Art (DE 93 12 439 U1) wird der Haltekörper von dem Behälterdeckel gebildet, dessen quer zur Fahrzeuglängsachse ausgerichtete Schwenkachse am oberen, in Fahrtrichtung vorderen Rand des Behälters festgelegt ist. Die Aufnahme für das Bedienelement ist am Boden des Behälterdeckels so angeordnet, daß in der Anbieteposition, in welcher der Behälterdeckel um einen stumpfen Winkel vom Behälter nach vorn abgeklappt ist, das Bedienelement aus dem Behälterdeckel vorsteht und bequem gegriffen werden kann. In der Aufräumposition bei Nichtnutzung des Telefons ist der Behälterdeckel auf den Behälter aufgeklappt und das Bedienelement im geschlossenen Behälter eingelagert.
Ferner ist eine zwischen zwei vorderen Sitzen eines Personenkraftwagens angeordnete Armauflage bekannt (DE 43 40 516 A1), die aus einem Mittelteil und beidseitigen Seitenteilen besteht, wobei das Mittelteil im vorderen Endbereich um eine waagerechte Achse in bezug auf die beidseitigen Seitenteile schwenkbar gelagert ist und zwischen einer nach vorn ausgeklappten und einer nach hinten einge­ klappten Stellung bewegbar ist. Das Mittelteil dient auf der Seite, die der oberen Armauflagefläche abge­ wandt ist, zur Aufnahme eines Telefons.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons der eingangs genannten Art zu schaffen, die universell in allen Fahrzeugtypen platzsparend eingebaut werden kann, nach Einbau in den fahrzeugseitigen Behälter noch nutzbaren Freiraum im Behälter beläßt und sich durch einen hohen Bedienkomfort auszeichnet.
Die Aufgabe ist bei einer Haltevorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung hat den Vorteil, daß bei Nichtnutzung des Telefons der Haltekörper mit Bedienelement des Telefons oder Mobiltelefons in seiner Aufräumposition am Grunde des Behälters einliegt und so der darüberliegende Behälterraum weiterhin anderweitig für Ablagezwecke genutzt werden kann und bei Nutzung des Telefons der Haltekörper in seiner Anbieteposition das Telefon- Bedienelement griffgünstig dem Nutzer darreicht. Die Nutzung des Behälterinnenraums in der Aufräumposition des Haltekörpers kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß der Behälterdeckel mit einer verschließbaren Ablageschale versehen ist, die bei auf dem Behälter aufgeklappten Behälterdeckel in den freien Behälterinnenraum oberhalb des Haltekörpers eintaucht. Der Träger, und hier insbesondere die am Boden des Behälters zu befestigende Tragplatte, wird fahrzeuggebunden ausgelegt, d. h. an die in den verschiedenen Fahrzeugtypen vorhandenen Abmessungen der Behälter angepaßt, so daß die universelle Verwendbarkeit der Haltevorrichtung sichergestellt ist. Die Befestigung des Trägers am Behälterboden trägt ebenfalls dazu bei, den im Behälter noch nutzbaren Freiraum möglichst volumengroß zu halten.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Haltekörper von einer Antriebsfeder in Schwenkrichtung hin zu seiner Anbieteposition belastet und in seiner Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung gegen Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt. Vorzugsweise wird dabei die Arretiervorrichtung derart ausgebildet, daß sie bei Überführen des Haltekörpers in dessen Aufräumposition diesen selbsttätig verriegelt. Durch die Ausbildung dieser Arretiervorrichtung als sog. Tippmatik kann die Verriegelung durch kurzes Drücken auf den verriegelten Haltekörper wieder aufgehoben werden. Diese konstruktiven Maßnahmen stellen ebenso wie eine vorgesehene Verriegelung des Haltekörpers in dessen Anbieteposition einen hohen Bedienungskomfort bei der Nutzung des Telefons oder Mobiltelefons sicher.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Haltekörper aus einem Schlittenbett und einem darin längsgeführten Schiebeschlitten, an dem die Aufnahme für das Bedienelement angeordnet ist. Durch Ausziehen des Schiebeschlittens ist eine Verbesserung der Nutzung des Telefons bzw. des Mobiltelefons insbesondere bei nach vorn eingestellter Lage des Fahrer- oder Beifahrersitzes, möglich.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer in einem fahrzeugseitigen Behälter eingebauten Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder eines Mobiltelefons, teilweise schematisiert,
Fig. 2 eine perspektivische Darstelung der Haltevorrichtung in Fig. 1, teilweise schematisiert.
In Fig. 1 ist ein fahrzeugseitiger Behälter 10, z. B. eine üblicherweise zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz eines Personenkraftwagens angeordnete sog. Mittelkonsole, im Längsschnitt dargestellt. Der Behälter 10 weist einen am Fahrzeugboden befestigten, oben offenen Behälterkasten 11 und einen Behälterdeckel 12 zum Abschließen des Behälterkastens 11 auf, der am hinteren oberen Querrand des Behälterkastens 11 schwenkbar gehalten und mittels einer Verriegelungstaste 13 am oberen vorderen Querrand des Behälterkastens 11 festlegbar ist. An der Unterseite des Behälterdeckels 12 ist eine Ablageschale 14 angeordnet, die bei geschlossenem Behälter 10, also bei auf dem Behälterkasten 11 aufgeklapptem Behälterdeckel 12, in das obere Drittel des Innenraums des Behälterkastens 11 hineinragt. Mittels der Verriegelungstaste 13 kann die Ablageschale 14 wahlweise mit dem Behälterdeckel 12 verbunden oder von diesem gelöst werden, so daß der Behälterdeckel 12 zum einen mit der Ablageschale 14 hochgeklappt werden kann, um den Innenraum des Behälters 11 freizulegen, und zum andern ohne Ablageschale 14 hochgeschwenkt werden kann, um den Zugang zu der Ablageschale 14 zu ermöglichen, die dann ihrerseits die beiden unteren Drittel des Innenraums des Behälters 11 abgedeckt hält. In Fig. 1 ist der Behälterdeckel 12 zusammen mit der Ablageschale 14 hochgeklappt und nur teilweise dargestellt. Strichliniert ist zusätzlich der Behälterdeckel 12 mit Ablageschale 14 in Schließstellung angedeutet. Da die Verriegelungstaste 13 am Behälterdeckel 12 gehalten ist und in Schließstellung eine an einem Versteifungsrahmen 19 angeformte Verriegelungsnase 18 hintergreift, der am oberen Behälterrand umlaufend befestigt ist, ist sie ebenfalls strichliniert dargestellt.
Im Behälter 10 ist das Bedienelement eines Telefons, hier der Telefonhörer 16 mit Wahltastatur, untergebracht. Das Anschlußkabel des Telefonhörers 16 zum Telefon ist in Fig. 1 schematisch mit 17 angedeutet. Anstelle des Telefonhörers 16 kann auch das Handy eines Mobiltelefons im Behälter 10 untergebracht sein. Für eine geeignete Unterbringung ist eine Haltevorrichtung 20 vorgesehen, die aus einem gabelförmigen Träger 21 und einem im Träger 21 um eine quer zur Fahrtrichtung ausgerichtete Schwenkachse 22 schwenkbar aufgenommenen Haltekörper 23 besteht, der eine Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 trägt. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, besteht der Träger 21 aus einer Tragplatte 25, die zur Befestigung am Boden 111 des Behälterkastens 11 ausgebildet ist, und zwei von dieser rechtwinklig im Parallelabstand voneinander abstrebenden Tragarmen 26,27, die an der Tragplatte 25 befestigt sind. Die Befestigung erfolgt z. B. durch Schrauben 28, die in entsprechende Gewindebohrungen in der Tragplatte 25 eingeschraubt sind. Die Schwenkachse 22 ist in den beiden parallelen Tragarmen 26, 27 aufgenommen, und zwar derart, daß sie im Lotabstand 1 (Fig. 1) vom Haltekörper 23 liegt. Im Ausführungsbeispiel ist diese Lagerung des Haltekörpers 23 in den Tragarmen 26, 27 dadurch realisiert, daß der Haltekörper 23 zwischen zwei koaxialen Drehscheiben 29, 30 festgespannt ist, wobei die Festspannung im Radialabstand 1 von der Achse der Drehscheiben 29, 30 erfolgt. Jede Drehscheibe 29, 30 trägt einen koaxialen Wellenzapfen 31, der in einer Lagerbohrung 32 im Tragarm 26 bzw. 27 aufgenommen ist (Fig. 2). Durch diese Schwenklagerung kann der Haltekörper 23 aus einer Aufräumposition (in Fig. 1 strichpunktiert dargestellt), in welcher der Haltekörper 23 unterhalb der Schwenkachse 22 liegt und die Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 zum Boden 111 des Behälterkastens 11 weist, um etwas weniger als 180° in eine sog. Anbieteposition geschwenkt werden (in Fig. 1 ausgezogen dargestellt), in welcher der Haltekörper 23 oberhalb der Schwenkachse 22 liegt und teilweise aus dem Behälterkasten 11 herausgehoben ist und die Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 nach oben weist.
Ist in die Aufnahme 24 der Telefonhörer 16 eingesetzt, so ist dieser bei Nichtnutzung in der Aufräumposition des Haltekörpers 23 nahe dem Boden 111 des Behälterkastens 11 angeordnet und wird von dem Haltekörper 23 nach oben hin abgedeckt. Der Behälterdeckel 12 kann geschlossen werden, wobei sich die Ablageschale 14 in den Behälterkasten 11 bis hin zum Haltekörper 23 einsenkt. Zur Telefonnutzung ist der Behälterdeckel 12 hochzuklappen und der Haltekörper 23 um die Schwenkachse 22 nach oben zu schwenken, wodurch in der Schwenkendlage des Haltekörpers 23 der Telefonhörer 16 gut zugänglich oben liegt und von dem Nutzer problemlos gegriffen werden kann.
Zur Sicherstellung eines optimalen Bedienungskomforts ist der Haltekörper 23 von einer hier nicht dargestellten Antriebsfeder in Schwenkrichtung zu seiner Anbieteposition (in Fig. 1 ausgezogen dargestellt) hin belastet und wird in seiner Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung 33 gegen Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt. Die Antriebsfeder kann beispielsweise durch eine oder zwei Drehfedern realisiert werden, die auf einem Wellenzapfen 31 sitzt und sich einerseits am Haltekörper 23 und andererseits am Tragarm 26 bzw. 27 abstützt. Die Arretiervorrichtung 33 wird bevorzugt als sog. Tippmatik ausgeführt, die - wie in Fig. 2 angedeutet ist - aus einer Herzkurvenführung 34 und aus einem Führungsstift 35 besteht. Bei Überführen des Haltekörpers 23 in seine Aufräumposition läuft der Führungsstift 35 in die Herzkurvenführung 34 ein und wird am Ende in der Einbuchtung der Herzkurve verriegelt. Durch Aufbringen einer nach unten gerichteten Kraft auf den Haltekörper 23 wird die Verriegelung wieder aufgehoben, und nach Freigeben des Haltekörpers 23 läuft der Führungsstift 35 auf der anderen Seitenwange der Herzkurvenführung 34 wieder aus dieser heraus. Eine solche "Tippmatik" wird vielseitig eingesetzt und ist allgemein in Aufbau und Funktionsweise bekannt.
Um einerseits den Haltekörper 23 in seiner Aufräumposition mögichst nahe dem Boden 111 des Behälterkastens 11 anzuordnen und andererseits sicherzustellen, daß beim Überführen des Haltekörpers 23 in seine Anbieteposition der Telefonhörer 16 weitgehend nach vorn aus dem Behälterkasten 11 ausgeschwenkt ist, ist die Schwenkachse 22 für den Haltekörper 23 in Längsrichtung des Haltekörpers 22 zu dessen Mitte hin versetzt angeordnet, so daß der Haltekörper 23 durch die Schwenkachse 22 in einen kürzeren und einen längeren Körperabschnitt 231 bzw. 232 unterteilt ist. Die Schwenkrichtung des Haltekörpers 23 aus seiner Aufräumposition (in Fig. 1 strichpunktiert dargestellt) in seine Anbieteposition (in Fig. 1 ausgezogen dargestellt) ist so gelegt, daß der kürzere Körperabschnitt 231 zwischen den Tragarmen 26, 27 hindurchschwenkt. Die Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 ist im längeren Körperabschnitt 232 angeordnet.
Mit Erreichen seiner Schwenkendlage in der Anbieteposition wird der Haltekörper 23 gegen weitere Drehbewegung mittels einer Verriegelungsvorrichtung an den Tragarmen 26, 27 verriegelt. Von der hier nicht weiter dargestellten Verriegelungsvorrichtung ist in Fig. 2 die Entriegelungstaste 36 zu sehen, die zum Ausschwenken des Haltekörpers 23 aus seiner Anbieteposition manuell eingedrückt werden muß, wodurch die Verriegelungsvorrichtung entriegelt wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, besteht der Haltekörper 23 aus einem Schlittenbett 37 und einem darin längsgeführten Schiebeschlitten 38, der die Aufnahme 24 für den Telefonhörer 16 trägt. Der Schiebeschlitten 38 kann über das den längeren Körperabschnitt 232 begrenzende Stirnende 232a des Haltekörpers 23 ausgeschoben werden. Das Ausschieben erfolgt durch eine hier nicht dargestellte Antriebsfeder, z. B. eine Schraubendruckfeder, die sich in Längsrichtung des Haltekörpers 23 zwischen Schiebeschlitten 38 und Schlittenbett 37 abstützt. Mittels einer Riegeltaste 39 wird der Schiebeschlitten 38 gegen die Kraft der Antriebsfeder in seiner in Fig. 2 dargestellten Einzugsstellung im Schiebeschlitten 38 gehalten. Wird die Riegeltaste 39 manuell gelöst, so schiebt die Antriebsfeder den Schiebeschlitten 38 in seine Endlage, in welcher die Aufnahme 24 und damit der Telefonhörer 16 sehr weit nach vorn verlagert wird, so daß auch bei nach vorn eingestellter Sitzlage von Fahrer- und/oder Beifahrersitz der Telefonhörer 16 gut greifbar ist. Zum Überführen des Haltekörpers 23 in seine Aufräumposition muß zunächst der Schiebeschlitten 38 gegen die Kraft der Antriebsfedern in das Schlittenbett 37 hineingeschoben werden, bis die Riegeltaste 39 den Schiebeschlitten 38 wieder am Schlittenbett 37 verriegelt. Erst danach kann die manuelle Schwenkung des Haltekörpers 23 nach Betätigung der Entriegelungstaste 36 in der beschriebenen Weise erfolgen.
In dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Führung des Schiebeschlittens 38 im Schlittenbett 37 als Nutführung ausgeführt. Ebenso kann eine sog. Säulenführung eingesetzt werden.

Claims (9)

1. Haltevorrichtung für das Bedienelement eines Telefons oder Mobiltelefons, wie Telefonhörer mit Wahltastatur oder Handy, zum Einbau in einen in einem Fahrzeug vorhandenen Behälter, insbesondere in eine zwischen den Vordersitzen eines Kraftfahrzeugs angeordnete Mittelkonsole, mit einer an einem Haltekörper angeordneten Aufnahme zur lösbaren Festlegung des Bedienelements am Haltekörper, der um eine zu seiner Längserstreckung quer ausgerichtete Schwenkachse so schwenkbar ist, daß er in einer das Bedienelement verstauenden Aufräumposition mit nach unten zum Behälterboden weisender Aufnahme vollständig im Behälter einliegt und in einer den Zugriff zum Bedienelement erlaubenden Anbieteposition mit nach oben weisender Aufnahme mindestens teilweise aus dem Behälter ausgehoben ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schwenklagerung des Haltekörpers (23) ein gabelförmiger Träger (21) vorgesehen ist, der eine zur Befestigung am Behälterboden (111) ausgebildeten Tragplatte (25) und zwei von dieser rechtwinklig im Parallelabstand voneinander abstrebende Tragarme (26, 27) aufweist, und daß die Schwenkachse (22) in den beiden Tragarmen (26, 27) in einem solchen Lotabstand (1) vom Haltekörper (23) aufgenommen ist, daß der Haltekörper (23) in seiner Aufräumposition unterhalb der Schwenkachse (22) und in seiner Anbieteposition oberhalb der Schwenkachse (22) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (23) von einer Antriebsfeder in Schwenkrichtung zu seiner Anbieteposition hin belastet ist und in seiner Aufräumposition von einer Arretiervorrichtung (33) gegen Schwenkung durch die Antriebsfeder verriegelt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiervorrichtung (33) derart ausgebildet ist, daß sie bei Überführen des Haltekörpers (23) in dessen Aufräumposition diesen selbsttätig verriegelt und die Verriegelung durch kurzzeitiges Drücken auf den verriegelten Haltekörper (23) nach unten wieder aufhebbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (22) in Längsrichtung des Haltekörpers (23) zu dessen Mitte versetzt, den Haltekörper (23) in einen kürzeren und einen längeren Körperabschnitt (231, 232) unterteilend angeordnet ist und daß die Schwenkrichtung des Haltekörpers (23) aus der Aufräum- in die Anbieteposition und umgekehrt so festgelegt, daß der kürzere Körperabschnitt (231) zwischen den Tragarmen (26, 27) des Trägers (21) hindurchschwenkt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (24) für das Bedienelement (16) im längeren Körperabschnitt (232) des Haltekörpers (23) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (23) aus einem Schlittenbett (37) und einem darin längsgeführten Schiebeschlitten (38) besteht und daß die Aufnahme (24) für das Bedienelement (16) auf dem Schiebeschlitten (38) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebeschlitten (38) über das den längeren Körperabschnitt (232) begrenzende Stirnende (232a) des Schlittenbetts (37) ausschiebbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebeschlitten (38) von einer Antriebsfeder in Ausschubrichtung belastet und in Einzugsstellung gegen die Kraft der Antriebsfeder mittels einer Riegeltaste (39) am Schlittenbett (37) verriegelt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (23) in seiner Anbieteposition mittels einer manuell entriegelbaren Verriegelungsvorrichtung (39) undrehbar festgelegt ist.
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