DE19652521C1 - Kanalabdeckung für einen Zylinderkanal eines Zylinders in einer Offsetdruckmaschine - Google Patents
Kanalabdeckung für einen Zylinderkanal eines Zylinders in einer OffsetdruckmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kanalabdeckung für einen Zylinderkanal eines Zylinders in
einer Offsetdruckmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei solchen Zylindern mit in axialer Richtung angebrachten Kanälen besteht das
bekannte Problem der Verschmutzung, insbesondere bei Reinigungsvorgängen bzw.
Verletzungsgefahren des Bedienungs- und Wartungspersonals.
Kanalabdeckungen sind bekannt aus der Beschreibungseinleitung der EP 0 415 182 B1.
Bei der weiter in der EP 0 415 182 B1 bekanntgewordenen Kanalabdeckung für einen
Gummituchzylinder einer Bogenrotations-Offsetdruckmaschine ist nachteilig, daß das die
Kanalöffnung abdeckende Füllstück aufwendig mit mechanischen Mitteln befestigt werden
muß. Weiter ist nachteilig, daß die Masse des in den Zylinderkanal eingebrachten Füllstückes
die Unwucht des sich schnell drehenden Gummituchzylinders beeinflußt.
Nach der DE 34 33 045 A1 wird ein Zylinderkanal mit einer lichthärtbaren Ver
schlußmasse verschlossen. Um ein Eindringen der bei Raumtemperatur fließfähigen
Verschlußmasse in das Innere des Zylinders zu verhindern, ist der Kanalhohlraum zum
Zylinderzentrum hin beispielsweise durch einen sich über die gesamte Länge des Kanals
erstreckenden Hohlkörper aus einem elastischen Material geschlossen. Dieser Hohlkörper
kann an eine Druckmittelquelle angeschlossen und dadurch aufblähbar sein, um sowohl
eine sichere Abdichtung zu erzielen, als auch einen eventuellen Schrumpf der ausgehärte
ten Verschlußmasse ausgleichen zu können.
Bei weiteren bekannten Füllstücken ist entweder die Montage im Zylinderkanal aufwendig,
oder aber es besteht die Gefahr, daß sich das Füllstück wegen der durch die Rotation des
Zylinders verursachten Fliehkräfte löst. Solch eine bekannte Lösung ist in Fig. 5
dargestellt. Dabei wird ein Füllstück 10 aus einem elastischen Material klemmend in einem
Zylinderkanal 3 eines Gummituchzylinders 1 gehalten. In seinem Querschnitt entspricht
das Füllstück 10 etwa der Querschnittform des Zylinderkanals 3. Durch die Fliehkräfte
wird es in Richtung der Kanalöffnung gepreßt. Dabei ist nachteilig, daß die äußere
flächige Kontour des Füllstücks 10 im Bereich der Kanalöffnung einen etwas größeren
Radius einnimmt als der äußere Radius des auf dem Gummituchzylinder aufgespannten
Gummituches und dabei auf dem benachbarten, in Wirkverbindung stehenden
Gegendruckzylinder Druckmarken hinterläßt, die sich auf das Bedruckstoffmaterial störend
übertragen. Dieses Füllstück erfordert eine aufwendige Montage, insbesondere dann, wenn
es nicht genau der Querschnittsform des Zylinderkanals entspricht und daher über die
Öffnung des Zylinderkanals hinausragt. Soll es andererseits einfach in radialer Richtung
vom Zylinderumfang her in den Zylinderkanal eingedrückt werden können und ohne
zusätzliche Befestigungsmittel im Zylinderkanal auch trotz der im Betrieb auftretenden
Fliehkräfte ruhig bleiben, muß es aus einem entsprechend nachgiebigen Material mit an
den Zylinderkanal angepaßtem Querschnitt bestehen. Ebenfalls nachteilig und aufwendig
ist die Demontage eines solchen Füllstückes, beispielsweise bei einem notwendigen
Gummituchwechsel.
Die Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, eine Kanalabdeckung zu schaffen,
die in einem Zylinderkanal eines Druckzylinders, insbesondere eines Gummituch- oder
Plattenzylinders, sicher und einfach festsitzt.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
Eine Kanalabdeckung wird erfindungsgemäß gebildet durch ein zylindrisches Profil,
vorzugsweise einen Hohlzylinder in der Art eines elastisch nachgiebigen Schlauches oder
Rohres, und wenigstens ein vorzugsweise ebenfalls elastisches Endstück, insbesondere
einen Zapfen, das an der Stirnseite des zylindrischen Profils befestigt ist und den
Durchmesser oder die Elastizität des Profils beeinflußt.
Falls das zylindrische Profil als Hohlzylinder und das Endstück als Zapfen ausgebildet
sind, kann der Hohlzylinder mit seinem an der Stirnseite des Hohlzylinders angebrachten
Zapfen durch Zusammendrücken besonders einfach durch eine zylinderumfangsseitige
Kanalöffnung in den Zylinderkanal hineingedrückt werden. Aufgrund des in einem
stirnseitigen Endbereich des Hohlzylinders sitzenden elastischen Zapfens drückt der
Hohlzylinder im gummituchfreien Zylinder- bzw. Kanalbereich besonders fest gegen die
Seitenwände des Zylinderkanals und kompensiert dadurch die fehlende Gummituchdicke.
Vorzugsweise ist der Hohlzylinder schlauchförmig aus einem weichelastischen Material.
Bei dieser Ausbildung weist der Hohlzylinder im nicht deformierten Zustand, d. h. im
belastungsfreien Zustand, einen mittleren Außendurchmesser auf, der drei bis sechsmal
so groß ist wie die mittlere Wandstärke des Hohlzylinders. Andere Verhältnisse von
Durchmesser zu Wandstärke des Hohlzylinders sind in Abhängigkeit von Kanalbreite,
Gummituchdicke und Härte des Hohlzylindermaterials bzw. Zapfenmaterials
wählbar.
Der Zapfen besteht vorteilhafterweise ebenfalls aus einem elastischen Material, das
unterschiedlich nachgiebig, eher weniger nachgiebig als das Material des Hohlzylinders
ist. Vorzugsweise, jedoch nicht zwingend, besteht der Zapfen aus einem vollen Material.
Desweiteren ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß der
Zapfen eine etwas größere Querschnittsfläche als der freie Innenquerschnitt des
Hohlzylinders aufweist und etwa die Länge der gummituchfreien Randzone einnimmt. Der
Zapfen wird dabei in den nicht deformierten Hohlzylinder eingebracht. Vorzugsweise wird
er im belastungsfreien Zustand auch noch mit dem Hohlzylinder verklebt.
In einer weiteren Ausführungsform mit einer Zapfenlänge, die etwas länger als die
gummituchfreie Zone ist, ist es vorteilhaft, daß der Zapfen etwa die Querschnittsfläche des
Hohlzylinders einnimmt.
Vorzugsweise kann die Querschnittsfläche des Zapfens auch so an die Querschnittsfläche
des Hohlzylinders angepaßt sein, daß auf die Verklebung verzichtet werden kann, falls
namlich der Zapfen mit genügender Spannung im Hohlzylinder sitzt.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kanalabdeckung besteht darin, daß
flüssige Waschmittel, Wasser oder dergleichen in den Zylinderkanal des Druckzylinders
nicht mehr eindringen können. Störungen des Druckprozesses durch Austreten von
Flüssigkeiten aus einem Zylinderkanal im Betrieb werden verhindert. Ebenso wird
gleichzeitig die Korrisionsbildung im Zylinderkanal, bzw. der unter der Kanal
abdeckung befindlichen Teile, verhindert.
Auch die Demontage der erfindungsgemäßen Kanalabdeckung, beispielsweise bei
Gummituchwechseln, kann ohne besondere Hilfsmittel erfolgen.
Ein weiterer Vorteil wird durch die erfindungsgemäße Kanalabdeckung erzielt, indem
durch das nahezu Verschließen des Zylinderkanals Verletzungen des Bedienungspersonals
verhindert werden.
Ebenso ist vorteilhaft, daß, gegenüber bekannten Kanalabdeckungen, keine zusätzlichen
gummiartigen Kunststoffe als Dichtungsmasse verwendet werden müssen.
Eine weitere Ausführungsform der Kanalabdeckung besteht darin, daß an Stelle eines
Hohlzylinders ein elastisch nachgiebiges, zylindrisches Stangenprofil verwendet wird. Um
die gummituchfreie Randzone im Zylinderkanal zu kompensieren, kann die stirnseitige
Randpartie des Stangenprofils durch Anbringen eines Zapfens oder dergleichen etwas
aufgeweitet werden, so daß eine genügend große Verspannung der Kanalabdeckung im
Zylinderkanal besteht.
Zur Verspannung des zylindrischen Stangenprofils in der gummituchfreien Zone des
Zylinderkanals bzw. der Druckzylindermitte kann an Stelle eines Zapfens auch ein
elastischer Zylinderring, der gegenüber dem Stangenprofil einen etwas größeren
Durchmesser aufweist, auf die Randzone oder die Randzonen des Stangenprofils
aufgebracht werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Figuren
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Kanalabdeckung in einem Zylinderkanal eines Gummituchzylinders im
Querschnitt,
Fig. 2 die Kanalabdeckung nach Fig. 1 in einer Draufsicht und im Längsschnitt,
Fig. 2. 1 eine erste Variante einer Kanalabdeckung im Querschnitt mit einem vollen
Stangenprofil,
Fig. 2.2 eine zweite Variante einer Kanalabdeckung im Querschnitt mit einem vollen
Stangenprofil,
Fig. 3 eine Kanalabdeckung in Draufsicht und im Längsschnitt in einem in halber
Zylinderbreite ausgeführten Zylinderkanal,
Fig. 4 eine Variante einer zapfenfreien Kanalabdeckung im Querschnitt im Bereich
der Gummituchzylindermitte und
Fig. 5 eine Kanalabdeckung nach dem Stand der Technik.
Fig. 1 zeigt im Querschnitt einen Gummituchzylinder 1 mit einem aufgespannten
Gummituch 2. Das Gummituch 2 wird in bekannter Weise in einem sich in Zylinderachs
richtung erstreckenden Zylinderkanal 3 befestigt und gespannt. Der Zylinderkanal 3
verbreitert sich von seiner zylinderumfangsseitigen Kanalöffnung in radialer Richtung.
Dabei weisen sich in Zylinderachsrichtung erstreckende Seitenwände des Zylinderkanals
3 von der Kanalöffnung her gesehen in radialer Richtung gesehen schräg auseinander. Zum
Spannen des Gummituchs 2 werden dessen beide Enden über die umfangsseitigen Kanten
des Zylinderkanals 3 gezogen und jeweils mittels eines Spannschienenpaares 5 zum
Zylinderkanalgrund hin gespannt. Die beiden Spannschienenpaare 5 stützen sich je zu einer
der Seitenwände des Zylinderkanals 3 und einer vom Kanalgrund aufragenden Erhebung
4 ab.
Im Zylinderkanal 3 ist ein elastisch nachgiebiger Hohlzylinder 10 klemmend gehalten. Der
Hohlzylinder 10 ist als dicker Schlauch aus einem weichelastischen Material ausgebildet.
Er erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Zylinderkanals 3 und überragt zu
wenigstens einer Lagerseite des Zylinders 1 hin das Gummituch 2 und endet nahezu an der
inneren Schmitzringseite, wie dies in Fig. 2 zu erkennen ist. In diesem das Gummituch 2
überragenden Endbereich sitzt ein stirnseitig in den dort offenen Hohlzylinder 10
eingeführter Zapfen 11. Der Zapfen 11 weist gegenüber dem Hohlzylinder 10 bzw. dem
Zylinderkanal 3 nur eine kurze Länge auf, so daß er nicht oder nur ein kurzes Stück in den
Kanalbereich hineinragt, in dem das Gummituch 2 zu liegen kommt.
Der Gummituchzylinder 1 ist mit zwei um 180° am Zylinderumfang versetzt angeordneten
Zylinderkanälen 3 versehen. In Fig. 1 ist daher auch der in Verlängerung des Zylinder
kanals 3 zu sehende hintere Teil des Gummituchs auf der hinteren Zylinderhälfte
eingezeichnet. An diesem inneren Ende des Zylinderkanals 3 kann ebenfalls, wie in Fig.
3 dargestellt, ein Zapfen 11 im Hohlzylinder 10 eingesetzt sein. Der Hohlzylinder 10 wird
durch das Gummituch des in Wirkverbindung stehenden Gegendruckzylinders (nicht
dargestellt) bei jeder Umdrehung des Gummituchzylinders ständig in den Zylinderkanal 3
gedrückt. Dadurch ist es nicht zwingend, daß am inneren Ende des Hohlzylinders 10, wie
in Fig. 4 dargestellt, ein Zapfen 11 vorgesehen ist.
Anders ist die Situation in solchen Zylinder- bzw. Kanalbereichen, die vom Gummituch
2 nicht überdeckt werden. Zum einen ist der Zylinderkanal 3 wegen des dort nicht
vorhandenen Gummituchs um dessen doppelte Dicke breiter, und zum anderen wird der
Hohlzylinder 10 nicht ständig durch das Gummituch des Gegenzylinders auf die Höhe des
äußeren Umfangs des Gummituchs 2 zurückgedrückt. In diesem Endbereich könnte der
Hohlzylinder 10 durch die einwirkenden Fliehkräfte sogar über das Gummituch 2 seines
Gummituchzylinders 1 hinausstehen und dadurch Störungen im Druckprozeß bewirken.
Um dies zu verhindern, wird zumindest an der das Gummituch 2 überragenden Stirnseite
des Hohlzylinders der Zapfen 11 eingesetzt, wie dies in Fig. 2 zu erkennen ist.
Zum Herstellen der Kanalabdeckung wird nach dem endgültigen Einbringen der beiden
Zapfen 11 (Beispiel Fig. 4)
in den Hohlzylinder 10 der so vorbereitete Hohlzylinder 10 in den
Zylinderkanal 3 des Gummituchzylinders 2 manuell eingedrückt. Zwischen der Stirnseite
des Hohlzylinders 10 und dem benachbarten Schmitzring 6 verbleibt im Zylinderkanal 3
eine Zwischenlänge, über die der Zapfen 11 auch nachträglich, d. h., nach dem Einbringen
des Hohlzylinders 10 in den Zylinderkanal 3, in den Hohlzylinder 10 hineingeschoben
werden kann. Wird der Zapfen vor dem Eindrücken des Hohlzylinders 10 in diesen
eingeführt, braucht dieser Abstand nicht zu verbleiben. Der Zapfen 11 ist selbst auch aus
elastischem Material gefertigt, so daß er in dem für das Einführen erforderlichen Umfang
gebogen werden kann. Er füllt ferner den freien Querschnitt des in der äußeren Randzone
weniger deformierten Hohlzylinders 10 vollständig aus. Aufgrund seiner hierdurch
hervorgerufenen elastischen Rückstellkräfte drückt der Hohlzylinder 10 gegen die
Seitenwände des Zylinderkanals 3 und wird so im Zylinderkanal 3 selbstklemmend
gehalten. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Zylinderkanal 3, wie im Ausführungsbei
spiel, eine sich vom Zylinderumfang her zum Kanalgrund hin verbreiternde Querschnitts
form aufweist.
Bei dieser Querschnittsform des Zylinderkanals 3 weitet sich der Hohlzylinder 10 nach
dem Einführen durch die engste Stelle des Zylinderkanals, nämlich dessen Kanalöffnung,
wieder auf und liegt dann wie ein Pfropfen vor der Kanalöffnung. Hierdurch wird die
Klemmwirkung im Zylinderkanal 3 verstärkt. Der im Ausführungsbeispiel im nicht
deformierten Zustand kreiszylindrische Hohlzylinder 10, nimmt im Zylinderkanal 3 die in
Fig. 1 dargestellte ovale Querschnittsform an.
Der Hohlzylinder 10 besitzt im nicht deformierten Zustand einen äußeren mittleren
Durchmesser, der drei bis sechs mal so groß ist wie seine mittlere Wandstärke. Im Falle
des im Ausführungsbeispiel kreiszylindrischen Hohlzylinders 10 ist der mittlere
Durchmesser der Kreisdurchmesser. Im Ausführungsbeispiel weist der Hohlzylinder 10 im
nicht deformierten Zustand desweiteren auch nur eine einzige Wandstärke auf.
Der Zapfen 11 besteht aus einem elastischen Vollmaterial, das bevorzugt weniger
nachgiebig als das Material des Hohlzylinders 10 ist. Dies ermöglicht eine Kompensation
der fehlenden Gummituchdicke.
In einer anderen Ausführung wird der Hohlzylinder 10 an beiden stirnseitigen
Endbereichen je mit einem Zapfen 11 mit je gleicher Querschnittsfläche und gleicher
Elastizität versehen. Dabei wird der Hohlzylinder 10 bereits vor dem Eindrücken in den
Zylinderkanal 3 beidseitig mit Zapfen 11 vorbereitet.
Der Hohlzylinder 10 ist aus einem Material gefertigt, das eine Härte im Bereich von 20
bis 30 Shore aufweist. Das Material der Zapfen 11 weist eine Shorehärte von 10-20 auf.
Wie das Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2. 1 zeigt, ist an Stelle des Hohlzylinders 10
ein elastisch nachgiebiges zylinderförmiges volles Stangenprofil 12 im Zylinderkanal 3
eingeklemmt. Zur Kompensation der Querschnittsfläche in der gummituchfreien Randzone,
sowie in der Druckzylindermitte, sind stirnseitig im Stangenprofil 12 Zapfen 13
angebracht, die das Stangenprofil entsprechend aufweiten. Das Stangeprofil 12 ist
stirnseitig zum Aufnehmen des oder der Zapfen 13 mit einer bzw. je einer Ausnehmung
in der Art einer Sackbohrung versehen.
Das elastisch nachgiebige, zylinderförmige Stangenprofil 12 weist im nicht deformierten
Zustand, d. h. im belastungsfreien Zustand, einen mittleren Durchmesser auf, der größer
ist als die Zylinderkanalbreite am äußeren Durchmesser des Gummituchzylinders.
Die stirnseitig angebrachten Zapfen können beispielsweise bereits beim Vulkanisieren
bzw. Schäumen des Stangenprofils damit verbunden werden. Die Zapfen 13 weisen
gegenüber dem Stangenprofil 12 eine etwas höhere Härte auf.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.2 zeigt, daß auf die Randzonen des Stangenprofils
12 beidseitig weichelastische Ringe 13 aufgebracht sind. Die Ringe oder Hülsen 13 sitzen
unter Spannung auf dem Stangenprofil 12. Damit wird im Zylinderkanal 3 ebenfalls ein
Festklemmen des zylinderförmigen Profils erreicht. Die Härte der Ringe 14 entspricht etwa
der Härte des Stangenprofils 12.
Im Übrigen werden bezüglich der Ausführungsbeispiele nach den Fig. 2.1 und 2.2 die
Ausführungen zu dem ersten Beispiel nach den Fig. 1, 2 und 3, 4 in Bezug genommen.
Claims (14)
1. Kanalabdeckung für einen Zylinderkanal eines Zylinders, insbesondere eines
Gummituch- oder Plattenzylinders, in einer Offsetdruckmaschine, zur
Verhinderung des Ein- und Austretens von Fremdstoffen in und aus dem Kanal
während des Maschinenbetriebes, wobei
- a) sich die elastisch nachgiebige Kanalabdeckung über die Länge des Zylinderkanals (3) erstreckt,
- b) durch Andruck an den Seitenwänden des Zylinderkanals (3) die Kanalabdeckung klemmend gehalten ist
dadurch gekennzeichnet, daß
- c) die Kanalabdeckung durch ein zylinderförmiges Profil (10; 12) aus einem elastisch nachgiebigen Material und
- d) aus mindestens einem am zylinderförmigen Profil (10; 12) im Bereich einer Stirnseite angebrachten, den Durchmesser oder die Elastizität des Profils beeinflussenden Endstück (11; 13; 14) gebildet wird.
2. Kanalabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
zylinderförmige Profil aus einem schlauch- oder rohrförmigen Hohlzylinder (10)
aus weichelastischem Material gebildet ist.
3. Kanalabdeckung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinder
(10) im nicht deformierten Zustand einen mittleren Außendurchmesser aufweist,
der drei bis sechs mal so groß wie die mittlere Wandstärke des Hohlzylinders (10)
ist.
4. Kanalabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Endstück als Zapfen (11) ausgebildet ist, der in dem als Hohlzylinder (10)
ausgebildeten zylinderförmigen Profil sitzt und damit verklebt ist.
5. Kanalabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das als Zapfen (11) ausgebildete Endstück aus vollem Material besteht und
weniger nachgiebig als das als Hohlzylinder (10) ausgebildete zylinderförmige
Profil ist.
6. Kanalabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
zylinderförmige Profil aus vollem weichelastischen Stangenprofil (12) gebildet ist.
7. Kanalabdeckung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im nicht
deformierten zylinderförmigen Stangenprofil (12) an wenigstens einer Stirnseite
als Endstück ein Zapfen (13) eingebracht ist.
8. Kanalabdeckung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß am
zylinderförmigen Stangenprofil (12) an wenigstens einer Stirnseite als Endstück
eine weichelastische deformierbare Hülse (14) angebracht ist.
9. Kanalabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Durchmesser des zylinderförmigen Profils (10; 12) im
nicht deformierten Zustand im Bereich des Endstücks (11; 13; 14) etwa dem
Durchmesser des nicht deformierten zylinderförmigen Profils (10; 12) plus der
doppelten Dicke des auf einen Gummituchzylinder (1) aufgezogenen Gummituchs
(2) entspricht.
10. Kanalabdeckung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (13)
weichelastisch ist und etwa die Härte des zylinderförmigen Stangenprofils (12)
aufweist.
11. Kanalabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des als Zapfen (11; 13) oder Hülse (14)
ausgebildeten Endstücks etwa der Länge der gummituchfreien Zone auf einem
Gummituchzylinder (1) entspricht.
12. Kanalabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Endstücke (11; 13; 14) beidseitig des zylinderförmigen
Profils (10; 12) angebracht sind.
13. Kanalabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des zylinderförmigen Profils (10; 12)
im nicht deformierten Zustand größer ist als die Zylinderkanalbreite am äußeren
Durchmesser des Zylinders (1).
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